MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 21 MA 21 - Plan Nr. 7065E Wien, 30. Jänner 2017 Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Schloßhofer Straße, Linienzug 1-4 und Pius-Parsch-Platz im 21. Bezirk, Kat. G. Floridsdorf Beilagen: Antrag und Plan 1:2000 Erläuterungsbericht 1 - FB für ein Verfahren gemäß § 2 der Bauordnung (BO) für Wien zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes. Lage und Charakteristik des Plangebiets Das rund 3.600 m² große Plangebiet ist Teil des Bezirkszentrums von Floridsdorf. Es besteht aus einem öffentlich zugänglichen Parkplatz sowie den angrenzenden Verkehrsflächen der Schloßhofer Straße und dem, den Fußgängern vorbehaltenen Teil des Pius-Parsch-Platzes entlang der östlichen Platzfront. Der Pius-Parsch-Platz wird im Westen von einem Wohnhausneubau (ehem. Woolworth), im Norden von der Pfarrkirche St. Leopold und dem westlich anschließenden Pfarrhof samt vorgelagerten Stiegenanlagen und im Osten von einer mehrgeschossige Wohnhausanlage aus den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts begrenzt. Gegebenheiten im Plangebiet Bau- und Nutzungsbestand, Verkehrssituation, Freiflächen und Grünräume Plan Nr. 7065E Erläuterungsbericht 1 - FB - 2 von 4 Der Großteil des Plangebietes wird als öffentlicher Parkplatz mit ca. 40 Stellplätzen und mehreren Stellplätzen für einspurige Fahrzeuge genutzt. Entlang der Schloßhofer Straße, sowie entlang der östlichen Platzflucht bestehen Bereiche die Fußgängern bzw. teilweise auch Radfahrern vorbehalten sind sowie zwei Verkaufsstände. Im Bereich des Pius-ParschPlatz sind drei den Platz begrenzende Baumreihen mit insgesamt 10 Baumstandorten zu verzeichnen. An der nördlichen Platzecke befindet sich das Naturdenkmal 792 ein Trauerschnurbaum. Der Höhenunterschied zum Eingang in die Pfarrkirche St. Leopold bzw- zum westlich angrenzenden Pfarrhof wird durch je eine Stiegenanlage überwunden. Im Bereich der dem Pfarrhof vorgelagerten Stiegenanlage besteht eine abgestützte Vordachkonstruktion. Für den Straßenbahnverkehr bestehen in der Schloßhofer Straße die notwendigen Gleisanlagen. Infrastruktur Im Platzbereich des Pius-Parsch-Platzes sind Leitungsstränge für Wasser, Gas, Strom und Telekommunikation vorhanden. Eigentumsverhältnisse: Die Flächen innerhalb der Plangebietsgrenzen sind mit Ausnahme des Eingangs in den Pfarrhof (Chorherrnstift Klosterneuburg) im Besitz der Stadt Wien / Öffentliches Gut. Umweltsituation Das Plangebiet befindet sich im dicht bebauten, Stadtgebiet und ist klimatisch dem Stadtklima zuzuordnen. Aufgrund der Gebietsnutzung als Parkplatz ist ein relativ hoher Versiegelungsgrad zu verzeichnen. Der raumwirksame Vegetationsbestand der Baumreihen erfüllt vor allem stadtgestalterische Funktionen. Rechtslage Bisherige und derzeit bestehende Zielsetzungen bzw. Festlegungen des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes: Die bisherigen Zielsetzungen und daraus folgenden Festlegungen sehen die Sicherung des aktuellen Nutzungsbestandes vor. Dazu wurden die betroffenen Verkehrsflächen im Plandokument 7065 als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Derzeit ist im Plangebiet folgendes Plandokument gültig: PD 7065, Beschluss des Gemeinderates vom 27. Februar 1998, Pr. Zl. 443 GPZ/1997 Plan Nr. 7065E Erläuterungsbericht 1 - FB - 3 von 4 Übergeordnete Konzepte Der Pius-Parsch-Platz ist Teil des Bezirkszentrums Floridsdorf, welches im Leitbild Siedlungsentwicklung des STEP 2025 als Stadtteilzentrum mit Entwicklungsbedarf definiert wird. Das Fachkonzept Mobilität des STEP formuliert im Handlungsfeld „öffentlicher Raum“ die Umnutzung von Straßenflächen als wesentliches Ziel – „Mehr Platz für FußgängerInnen und RadfahrerInnen“ wird durch Umorganisation des Straßenraums erreicht.“ Maßgebliche Entwicklungen und Planungen Für den gegenständlichen Bereich liegt ein Garagenkonzept des Grundeigentümers der westlich benachbarten Liegenschaft (ehemals Woolworth) vor. In der aufgrund der Grundwassersituation eingeschossigen Tiefgarage sollen die für das benachbarte Wohnhausprojekt notwendigen Pflichtstellplätze, sowie Kurzzeitparkplätze für Kunden des Zentrums Floridsdorf berücksichtigt werden. Mit diesem Tiefgaragenprojekt können die heute vorhandenen oberirdisch angeordneten Parkplätze zukünftig entfallen und eine dem Standort entsprechende, urbane Platzgestaltung ohne Flächen für den ruhenden Verkehr umgesetzt werden. Ein Gestaltungsprojekt der Magistratsabteilung 19 liegt vor. Im Rahmen der koordinierten Projektentwicklung von Tiefgarage und Oberflächengestaltung wurde besonders auf die Bedürfnisse der platzquerenden Fuß- und Radfahrer eingegangen, sowie der Baumstandort Naturdenkmals 792 berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich damit ein attraktives Vorfeld für die Kirche St. Leopold, und eine Aufwertung des Zentrum Floridsdorf im Zielgebiet „Zentrum Floridsdorf/ Achse Brünner Straße“. Die dargestellten Entwicklungen und Planungen stellen die wichtigen Rücksichten gemäß § 1 Abs. 4 der BO für Wien dar, die für eine Bearbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes im gegenständlichen Gebiet sprechen. Ziele der Bearbeitung Mit der vorliegenden Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes werden daher insbesondere folgende Ziele bzw. Entwicklungen im Plangebiet angestrebt: Vorsorge für zeitgemäße Verkehrsflächen zur Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses der Bevölkerung und der Wirtschaft Herbeiführung Stadtbildes eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Plan Nr. 7065E Erläuterungsbericht 1 - FB - 4 von 4 Abänderungen Um die angeführten Ziele zu erreichen werden unter Bedachtnahme auf den Bau- und Nutzungsbestand sowie auf die bau- und liegenschaftsrechtliche Situation folgende Abänderungen vorgeschlagen: Um die Errichtung einer Tiefgarage u. A. mit Pflichtstellplätzen für das angrenzende Wohnprojekt unter dem Pius-Parsch-Platz zu ermöglichen soll für den Bereich mit der besonderen Bestimmung 19 (BB19) eine Widmung für verschiedene übereinander liegende Räume ausgewiesen werden. Der Eingangsbereich in den Pfarrhof soll als Bauland/Gemischtes Baugebiet - Bauklasse I geschlossene Bauweise berücksichtigt werden. Dadurch erfolgt eine Anpassung an den Kataster. Umwelterwägungen Durch den vorliegenden Entwurf werden die zuvor gültigen Festsetzungen in Bezug auf die Nutzungsmenge nur geringfügig abgeändert. Die Rahmensetzung für die mögliche Entwicklung im Plangebiet und damit auch für allfällige Projekte, die gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2005, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen wären, war daher bereits durch die zuvor geltenden Festsetzungen gegeben und erfolgt nicht erst durch den nunmehr vorliegenden Entwurf. Europaschutzgebiete (§ 22 des Wiener Naturschutzgesetzes) werden vom vorliegenden Plan nicht berührt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1a der BO für Wien war daher nicht erforderlich. Die aufgrund des vorliegenden Entwurfs zu erwartenden Entwicklungen der Umweltsituation sind als nicht erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne der Kriterien des Anhangs II der Richtlinien 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme zu beurteilen. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1b der BO für Wien war daher ebenfalls nicht erforderlich. Nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 2 der Bauordnung für Wien könnte der in Beilage 1 enthaltene Antrag der beschlussfassenden Körperschaft vorgelegt werden. Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Walter Sturm Tel.: +43 1 4000 88154 Der Abteilungsleiter: Dipl.-Ing. Walter Krauss Senatsrat