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MAGISTRAT DER STADT WIEN
Magistratsabteilung 21
MA 21 - Plan Nr. 7065E
Wien, 30. Jänner 2017
Abänderung des Flächenwidmungsplanes
und des Bebauungsplanes für das Gebiet
zwischen Schloßhofer Straße, Linienzug 1-4
und Pius-Parsch-Platz im
21. Bezirk, Kat. G. Floridsdorf
Beilagen:
Antrag und Plan 1:2000
Erläuterungsbericht 1 - FB
für ein Verfahren gemäß § 2 der Bauordnung (BO) für Wien zur Abänderung des
Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes.
Lage und Charakteristik des Plangebiets
Das rund 3.600 m² große Plangebiet ist Teil des Bezirkszentrums von Floridsdorf. Es besteht
aus einem öffentlich zugänglichen Parkplatz sowie den angrenzenden Verkehrsflächen der
Schloßhofer Straße und dem, den Fußgängern vorbehaltenen Teil des Pius-Parsch-Platzes
entlang der östlichen Platzfront. Der Pius-Parsch-Platz wird im Westen von einem
Wohnhausneubau (ehem. Woolworth), im Norden von der Pfarrkirche St. Leopold und dem
westlich anschließenden Pfarrhof samt vorgelagerten Stiegenanlagen und im Osten von
einer mehrgeschossige Wohnhausanlage aus den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts
begrenzt.
Gegebenheiten im Plangebiet
Bau- und Nutzungsbestand, Verkehrssituation, Freiflächen und Grünräume
Plan Nr. 7065E Erläuterungsbericht 1 - FB - 2 von 4
Der Großteil des Plangebietes wird als öffentlicher Parkplatz mit ca. 40 Stellplätzen und
mehreren Stellplätzen für einspurige Fahrzeuge genutzt. Entlang der Schloßhofer Straße,
sowie entlang der östlichen Platzflucht bestehen Bereiche die Fußgängern bzw. teilweise
auch Radfahrern vorbehalten sind sowie zwei Verkaufsstände. Im Bereich des Pius-ParschPlatz sind drei den Platz begrenzende Baumreihen mit insgesamt 10 Baumstandorten zu
verzeichnen. An der nördlichen Platzecke befindet sich das Naturdenkmal 792 ein
Trauerschnurbaum.
Der Höhenunterschied zum Eingang in die Pfarrkirche St. Leopold bzw- zum westlich
angrenzenden Pfarrhof wird durch je eine Stiegenanlage überwunden. Im Bereich der dem
Pfarrhof vorgelagerten Stiegenanlage besteht eine abgestützte Vordachkonstruktion.
Für den Straßenbahnverkehr bestehen in der Schloßhofer Straße die notwendigen
Gleisanlagen.
Infrastruktur
Im Platzbereich des Pius-Parsch-Platzes sind Leitungsstränge für Wasser, Gas, Strom und
Telekommunikation vorhanden.
Eigentumsverhältnisse:
Die Flächen innerhalb der Plangebietsgrenzen sind mit Ausnahme des Eingangs in den
Pfarrhof (Chorherrnstift Klosterneuburg) im Besitz der Stadt Wien / Öffentliches Gut.
Umweltsituation
Das Plangebiet befindet sich im dicht bebauten, Stadtgebiet und ist klimatisch dem
Stadtklima zuzuordnen. Aufgrund der Gebietsnutzung als Parkplatz ist ein relativ hoher
Versiegelungsgrad zu verzeichnen. Der raumwirksame Vegetationsbestand der Baumreihen
erfüllt vor allem stadtgestalterische Funktionen.
Rechtslage
Bisherige
und
derzeit
bestehende
Zielsetzungen
bzw.
Festlegungen
des
Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes:
Die bisherigen Zielsetzungen und daraus folgenden Festlegungen sehen die Sicherung des
aktuellen Nutzungsbestandes vor. Dazu wurden die betroffenen Verkehrsflächen im
Plandokument 7065 als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
Derzeit ist im Plangebiet folgendes Plandokument gültig:
PD 7065, Beschluss des Gemeinderates vom 27. Februar 1998, Pr. Zl. 443 GPZ/1997
Plan Nr. 7065E Erläuterungsbericht 1 - FB - 3 von 4
Übergeordnete Konzepte
Der Pius-Parsch-Platz ist Teil des Bezirkszentrums Floridsdorf, welches im Leitbild
Siedlungsentwicklung des STEP 2025 als Stadtteilzentrum mit Entwicklungsbedarf definiert
wird. Das Fachkonzept Mobilität des STEP formuliert im Handlungsfeld „öffentlicher Raum“
die Umnutzung von Straßenflächen als wesentliches Ziel – „Mehr Platz für FußgängerInnen
und RadfahrerInnen“ wird durch Umorganisation des Straßenraums erreicht.“
Maßgebliche Entwicklungen und Planungen
Für den gegenständlichen Bereich liegt ein Garagenkonzept des Grundeigentümers der
westlich benachbarten Liegenschaft (ehemals Woolworth) vor. In der aufgrund der
Grundwassersituation eingeschossigen Tiefgarage sollen die für das benachbarte
Wohnhausprojekt notwendigen Pflichtstellplätze, sowie Kurzzeitparkplätze für Kunden des
Zentrums Floridsdorf berücksichtigt werden.
Mit diesem Tiefgaragenprojekt können die heute vorhandenen oberirdisch angeordneten
Parkplätze zukünftig entfallen und eine dem Standort entsprechende, urbane Platzgestaltung
ohne Flächen für den ruhenden Verkehr umgesetzt werden. Ein Gestaltungsprojekt der
Magistratsabteilung 19 liegt vor. Im Rahmen der koordinierten Projektentwicklung von
Tiefgarage und Oberflächengestaltung wurde besonders auf die Bedürfnisse der
platzquerenden Fuß- und Radfahrer eingegangen, sowie der Baumstandort Naturdenkmals
792 berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich damit ein attraktives Vorfeld für die Kirche St.
Leopold, und eine Aufwertung des Zentrum Floridsdorf im Zielgebiet „Zentrum Floridsdorf/
Achse Brünner Straße“.
Die dargestellten Entwicklungen und Planungen stellen die wichtigen Rücksichten gemäß
§ 1 Abs. 4 der BO für Wien dar, die für eine Bearbeitung des Flächenwidmungsplanes und
des Bebauungsplanes im gegenständlichen Gebiet sprechen.
Ziele der Bearbeitung
Mit der vorliegenden Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes
werden daher insbesondere folgende Ziele bzw. Entwicklungen im Plangebiet angestrebt:

Vorsorge für zeitgemäße Verkehrsflächen zur Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses
der Bevölkerung und der Wirtschaft

Herbeiführung
Stadtbildes
eines den
zeitgemäßen
Vorstellungen entsprechenden
örtlichen
Plan Nr. 7065E Erläuterungsbericht 1 - FB - 4 von 4
Abänderungen
Um die angeführten Ziele zu erreichen werden unter Bedachtnahme auf den Bau- und
Nutzungsbestand sowie auf die bau- und liegenschaftsrechtliche Situation folgende
Abänderungen vorgeschlagen:
Um die Errichtung einer Tiefgarage u. A. mit Pflichtstellplätzen für das angrenzende
Wohnprojekt unter dem Pius-Parsch-Platz zu ermöglichen soll für den Bereich mit der
besonderen Bestimmung 19 (BB19) eine Widmung für verschiedene übereinander liegende
Räume ausgewiesen werden.
Der Eingangsbereich in den Pfarrhof soll als Bauland/Gemischtes Baugebiet - Bauklasse I
geschlossene Bauweise berücksichtigt werden. Dadurch erfolgt eine Anpassung an den
Kataster.
Umwelterwägungen
Durch den vorliegenden Entwurf werden die zuvor gültigen Festsetzungen in Bezug auf die
Nutzungsmenge nur geringfügig abgeändert. Die Rahmensetzung für die mögliche
Entwicklung im Plangebiet und damit auch für allfällige Projekte, die gemäß dem
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2005, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen
wären, war daher bereits durch die zuvor geltenden Festsetzungen gegeben und erfolgt nicht
erst durch den nunmehr vorliegenden Entwurf. Europaschutzgebiete (§ 22 des Wiener
Naturschutzgesetzes) werden vom vorliegenden Plan nicht berührt. Eine Umweltprüfung
gemäß § 2 Abs. 1a der BO für Wien war daher nicht erforderlich.
Die aufgrund des vorliegenden Entwurfs zu erwartenden Entwicklungen der Umweltsituation
sind als nicht erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne der Kriterien des Anhangs II der
Richtlinien 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001
über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme zu beurteilen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1b der BO für Wien war daher ebenfalls nicht
erforderlich.
Nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 2 der Bauordnung für Wien könnte der in
Beilage 1 enthaltene Antrag der beschlussfassenden Körperschaft vorgelegt werden.
Sachbearbeiter:
Dipl.-Ing. Walter Sturm
Tel.: +43 1 4000 88154
Der Abteilungsleiter:
Dipl.-Ing. Walter Krauss
Senatsrat
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