Bürgermeisteramt der Stadt Endingen Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnhofstrasse“ in 79346 Endingen-Königschaffhausen Beschreibung des Gebietes: Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Königschaffhausen und ist im Norden durch die Kaiserstuhl-Bahnlinie Breisach-Riegel sowie nach Südosten durch die Endinger Straße (L 105) begrenzt. Südwestlich befindet sich der nicht überplante Ortskern, im Nordosten grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die an das Wohngebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden intensiv genutzt. Auf die damit verbundenen Geräuschimmissionen wird hingewiesen. Die Geländehöhe liegt bei rd. 185 m über NN. Das Plangebiet ist größtenteils bereits bebaut. Es umfasst eine Fläche von rd. 2,03 ha. Lediglich am nordöstlichen Rand des Plangebietes befindet sich eine bislang noch nicht überbaubare Fläche von 13,42 ar, welche derzeit noch landwirtschaftlich genutzt wird. Alle anderen Grundstücke sind bereits heute bebaut bzw. nach § 34 BauGB bebaubar. Im Plangebiet befindet sich ua. ein Landmaschinenhändler mit Werkstatt, ein Weingut sowie eine Metzgerei. Im Bereich der geplanten Erschließungsstraße befindet sich bereits heute in Kiesweg. Das Plangebiet wird unter Berücksichtigung der Lärmimmissionen sowie um die vorhandenen Betriebe in Ihrem Bestand nicht zu gefährden als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Dies ist auch deshalb erforderlich, da nordöstlich das Bahngleis der SWEG angrenzt und sich in der Folge das Gewerbegebiet „Gehrmatten“ anschließt. Das Plangebiet wird, mit Ausnahme der Fläche von 13,42 ar am nordöstlichen Rand, aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt. Dieser sieht für den Bereich des Plangebietes ebenfalls ein Mischgebiet vor. Die Einbeziehung der zusätzlichen Fläche begründet sich dadurch, dass nach Herstellung der neuen Straße eine zweiseitige Erschließung möglich ist. Die zusätzlichen Flächen von 13,42 ar werden im Rahmen des Entwicklungsspielraumes der Gemeinde in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Innerhalb des Plangebietes befindet sich im Bereich der Grundstücke Flst. 580, 582 und 604 (Teilfläche) der Geltungsbereich der Abrundungssatzung „Endinger Straße“. Alle übrigen Grundstücke der Abrundungssatzung wurden bereits in den Bebauungsplan „Neuaufstellung Grubenfeld“ einbezogen. Mit Inkraftsetzung des Bebauungsplanes „Bahnhofstrasse“ soll daher die Abrundungssatzung „Endinger Straße“ außer Kraft treten. Die Abrundungssatzung wird dann nicht mehr benötigt. Bedarf: Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch die beabsichtigte Neugestaltung und Vergrößerung des Bahnhofes durch die SWEG ausgelöst. Diese Planung erfordert eine gesamte Überplanung des Bahnhofsbereiches mit Ausbau des bisherigen Kiesweges. Städtebaulich ist der Ausbau des Bahnhofes und damit auch des ÖPNV zu begrüßen. Die Kreuzungsbereiche wurden so dimensioniert, dass die Linienbusse den Bahnhof problemlos anfahren können. Der Gemeinderat der Stadt Endingen hat mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnhofstrasse“ diesem Erfordernis Rechnung getragen. Planung: Die Erschließung des Mischgebietes erfolgt durch den Ausbau des vorhandenen Kiesweges. Die neue Erschließungsstraße wird an die bereits vorhandene Bahnhofstrasse sowie über die Endinger Straße (L 105) angebunden. Die neue Erschließungsstraße erhält einen einseitigen Gehweg. Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wird im Bereich der Einmündung der neuen Erschließungsstraßen zur L 105 ein Sichtdreiecke von 3 x 110 m festgesetzt. Ein Ausfahrtsverbot auf die L 105 wurde nicht festgesetzt, da auch das Grundstück Flst. 607 über die Landesstraße zufahren muss. Die Stadt Endingen wird ferner die Versetzung des OD-Schildes bzw. der Ortstafel beantragen. Das Gebiet wird als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Dadurch wird der bereits vorhandenen Bebauung bzw. den vorhandenen Betrieben, dem Bahngleis sowie dem vorhandenen Gewerbegebiet „Gehrmatten“ Rechnung getragen. Bei einem Mischgebiet kann es grundsätzlich immer zu Konflikten zwischen Gewerbetreibenden und Bewohnern kommen. Dies war bei den bislang vorhandenen Betrieben nach Kenntnis der Verwaltung in diesem Gebiet noch nie der Fall. Die Stadt Endingen geht davon aus, dass in dem Gebiet auch künftig ein nebeneinander von Gewerbe und Wohnen möglich ist. Im gesamten Plangebiet ist eine maximal dreigeschossige Bebauung zulässig, wobei die Traufhöhe so gewählt wurde, dass sich das dritte Geschoss im Dachgeschoss befindet. Im Plangebiet wurde eine offene Bauweise festgesetzt. Es sind sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser zulässig. Um die Höhe und Größe der Gebäude vorzugeben wurde eine Trauf- und Firsthöhe in den Bebauungsvorschriften vorgegeben. Der Bebauungsplan sieht einen „Park- und Ride“ Parkplatz in Verbindung mit dem Bahnhof vor. Weitere öffentliche Stellplätze sind nicht vorgesehen. Diese sind ggf. auf den Privatgrundstücken anzulegen. Vergnügungsstätten wurden im Plangebiet ausgeschlossen. Hierzu wird auf das Spielhallenkonzept der Stadt Endingen verwiesen, wonach diese nur in einem Teilbereich des Bebauungsplanes „Wöllinger Weg“ zugelassen werden sollen. Einzelhandelsbeschränkungen wurden aufgrund des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Endingen vorgenommen. Auf dem Grundstück Flst. 568 befindet sich eine Metzgerei. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll und darf die Metzgerei in ihrem Bestand nicht gefährdet sein. Auf den Bestandsschutz dieser Metzgerei wird in den Bebauungsvorschriften hingewiesen. Einbindung in die Landschaft: Mit der Grünordnungsplanung für das Baugebiet „Königschaffhauser Straße“ wurde das Büro Simonsen-Lill Consult aus Freiburg beauftragt. Der Umweltbericht mit Grünordnungsplan und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag wird dem Bebauungsplan beigefügt. Im Grünordnungsplan wird ausgeführt, dass es sich bei der Umsetzung des geplanten Mischgebietes „Bahnhofstrasse“ um einen naturschutzrechtlichen Eingriff handelt, da bislang noch nicht bebaubare offene Böden beansprucht bzw. versiegelt werden. Dies stellt eine Veränderung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes dar. Der Eingriff ist nicht vermeidbar, da im Ortsgebiet keine alternativen Standorte zur Verfügung stehen, die eine geringere Beeinträchtigung von Natur und Landschaft mit sich bringen würden Insgesamt konnte festgestellt werden, dass bei der Planung des Baugebietes die Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes weitgehend berücksichtigt wurden. Dem Vermeidungsgebot wurde soweit möglich Rechnung getragen. Die Stadt Endingen wird zum Ausgleich dieses Eingriffes verschiedene Ersatzmaßnahmen durchführen. Altlasten: Folgende Altlastenverdachtsfläche ist im Plangebiet lt. Bodenschutz- und Altlastenkataster, Stand Dezember 2011, bekannt: Flst. 580, ehem. Tankstelle, Objekt Nr. 07381, Bearbeitungsstand: orientierend erkundet, Altlastenrelevanz: entsorgungsrelevant. Bauvorhaben auf der genannten Fläche sind zur Gewährleistung der abfallrechtlichen Vorgaben gutachterlich zu begeiten. Bodenaushub darf ohne vorherige chemische Untersuchung nicht verwertet werden. Bei Baumaßnahmen anfallender Bodenaushub kann ggf. erhöhte Entsorgungskosten verursachen. Offenkundige, bislang unbekannte Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung im Zuge der geplanten Bebauung sind der Unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde unverzüglich mitzuteilen. Ver- und Entsorgung: Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist grundsätzlich gewährleistet. Kanalisation: Die Entsorgung erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage des Abwasserzweckverbandes in Wyhl abgeleitet. Das Regenwasser wird in den Regenwasserkanal abgeleitet bzw. versickert. Wasserversorgung: Die Wasserversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Endingen. Das Wasser wird im Tiefbrunnen Sasbach gefördert. Stromversorgung: Die Stromversorgung erfolgt durch das Badenwerk (Kabelnetz). Gasversorgung: Eine Versorgung mit Erdgas ist nicht möglich, da kein Leitungsnetz vorhanden. Abfallwirtschaft: Die Aufstellung von Recyclingcontainern ist im Bereich des Bahngleises vorgesehen. Flächenbilanz: Gesamtfläche des Baugebietes Davon 20387 qm - Bestehende Baufläche 15.209 qm - Neue zusätzliche Baufläche (Flst. 606, 607) 1342 qm - „Park and Ride“ Parkplatz (Flst. 198) 649 qm - Öffentliche Grünfläche (Flst. 14/1) 316 qm - Straßen- und Wegeflächen 2804 qm - Schutzstreifen zum Bahngelände 67 qm Kosten der Erschließung: Die Kosten wurden vom Ingenieurbüro Becker u. Partner, Oberkirch wie folgt ermittelt. Straßenbauarbeiten: Kanalisationsarbeiten: Wasserversorgungsarbeiten 185.000,- € 170.000,- € 35.000,- € Vorraussichtliche Kosten der Erschließung 390.000,- € Die tatsächlichen Kosten ergeben sich nach Auswertung der öffentlichen Ausschreibungen. Beabsichtigte Maßnahmen: Der Bebauungsplan soll Grundlage sein für - Umlegung - Grenzregelung - Erschließung Endingen, den 19.09.2013 H.-J. Schwarz Bürgermeister