Begründung - WAGNER-IT

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Bürgermeisteramt
der
Stadt Endingen
Begründung
zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Bahnhofstrasse“
in 79346 Endingen-Königschaffhausen
Beschreibung des Gebietes:
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Königschaffhausen und
ist im Norden durch die Kaiserstuhl-Bahnlinie Breisach-Riegel sowie nach Südosten
durch die Endinger Straße (L 105) begrenzt. Südwestlich befindet sich der nicht
überplante Ortskern, im Nordosten grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Die an das Wohngebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden intensiv
genutzt. Auf die damit verbundenen Geräuschimmissionen wird hingewiesen.
Die Geländehöhe liegt bei rd. 185 m über NN.
Das Plangebiet ist größtenteils bereits bebaut. Es umfasst eine Fläche von rd. 2,03
ha. Lediglich am nordöstlichen Rand des Plangebietes befindet sich eine bislang
noch nicht überbaubare Fläche von 13,42 ar, welche derzeit noch landwirtschaftlich
genutzt wird. Alle anderen Grundstücke sind bereits heute bebaut bzw. nach § 34
BauGB bebaubar.
Im Plangebiet befindet sich ua. ein Landmaschinenhändler mit Werkstatt, ein
Weingut sowie eine Metzgerei. Im Bereich der geplanten Erschließungsstraße
befindet sich bereits heute in Kiesweg.
Das Plangebiet wird unter Berücksichtigung der Lärmimmissionen sowie um die
vorhandenen Betriebe in Ihrem Bestand nicht zu gefährden als Mischgebiet (MI)
ausgewiesen.
Dies ist auch deshalb erforderlich, da nordöstlich das Bahngleis der SWEG angrenzt
und sich in der Folge das Gewerbegebiet „Gehrmatten“ anschließt.
Das Plangebiet wird, mit Ausnahme der Fläche von 13,42 ar am nordöstlichen Rand,
aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt. Dieser sieht für den
Bereich des Plangebietes ebenfalls ein Mischgebiet vor.
Die Einbeziehung der zusätzlichen Fläche begründet sich dadurch, dass nach
Herstellung der neuen Straße eine zweiseitige Erschließung möglich ist. Die
zusätzlichen Flächen von 13,42 ar werden im Rahmen des Entwicklungsspielraumes
der Gemeinde in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.
Innerhalb des Plangebietes befindet sich im Bereich der Grundstücke Flst. 580, 582
und 604 (Teilfläche) der Geltungsbereich der Abrundungssatzung „Endinger Straße“.
Alle übrigen Grundstücke der Abrundungssatzung wurden bereits in den
Bebauungsplan „Neuaufstellung Grubenfeld“ einbezogen.
Mit Inkraftsetzung des Bebauungsplanes „Bahnhofstrasse“ soll daher die
Abrundungssatzung „Endinger Straße“ außer Kraft treten. Die Abrundungssatzung
wird dann nicht mehr benötigt.
Bedarf:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch die beabsichtigte Neugestaltung
und Vergrößerung des Bahnhofes durch die SWEG ausgelöst.
Diese Planung erfordert eine gesamte Überplanung des Bahnhofsbereiches mit
Ausbau des bisherigen Kiesweges.
Städtebaulich ist der Ausbau des Bahnhofes und damit auch des ÖPNV zu
begrüßen.
Die Kreuzungsbereiche wurden so dimensioniert, dass die Linienbusse den Bahnhof
problemlos anfahren können.
Der Gemeinderat der Stadt Endingen hat mit dem Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Bahnhofstrasse“ diesem Erfordernis Rechnung getragen.
Planung:
Die Erschließung des Mischgebietes erfolgt durch den Ausbau des vorhandenen
Kiesweges. Die neue Erschließungsstraße wird an die bereits vorhandene
Bahnhofstrasse sowie über die Endinger Straße (L 105) angebunden.
Die neue Erschließungsstraße erhält einen einseitigen Gehweg.
Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wird im Bereich der Einmündung der neuen
Erschließungsstraßen zur L 105 ein Sichtdreiecke von 3 x 110 m festgesetzt.
Ein Ausfahrtsverbot auf die L 105 wurde nicht festgesetzt, da auch das Grundstück
Flst. 607 über die Landesstraße zufahren muss. Die Stadt Endingen wird ferner die
Versetzung des OD-Schildes bzw. der Ortstafel beantragen.
Das Gebiet wird als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Dadurch wird der bereits
vorhandenen Bebauung bzw. den vorhandenen Betrieben, dem Bahngleis sowie
dem vorhandenen Gewerbegebiet „Gehrmatten“ Rechnung getragen.
Bei einem Mischgebiet kann es grundsätzlich immer zu Konflikten zwischen
Gewerbetreibenden und Bewohnern kommen. Dies war bei den bislang vorhandenen
Betrieben nach Kenntnis der Verwaltung in diesem Gebiet noch nie der Fall. Die
Stadt Endingen geht davon aus, dass in dem Gebiet auch künftig ein nebeneinander
von Gewerbe und Wohnen möglich ist.
Im gesamten Plangebiet ist eine maximal dreigeschossige Bebauung zulässig, wobei
die Traufhöhe so gewählt wurde, dass sich das dritte Geschoss im Dachgeschoss
befindet.
Im Plangebiet wurde eine offene Bauweise festgesetzt. Es sind sowohl Einzel- als
auch Doppelhäuser zulässig.
Um die Höhe und Größe der Gebäude vorzugeben wurde eine Trauf- und Firsthöhe
in den Bebauungsvorschriften vorgegeben.
Der Bebauungsplan sieht einen „Park- und Ride“ Parkplatz in Verbindung mit dem
Bahnhof vor. Weitere öffentliche Stellplätze sind nicht vorgesehen. Diese sind ggf.
auf den Privatgrundstücken anzulegen.
Vergnügungsstätten wurden im Plangebiet ausgeschlossen. Hierzu wird auf das
Spielhallenkonzept der Stadt Endingen verwiesen, wonach diese nur in einem
Teilbereich des Bebauungsplanes „Wöllinger Weg“ zugelassen werden sollen.
Einzelhandelsbeschränkungen wurden aufgrund des Einzelhandelskonzeptes der
Stadt Endingen vorgenommen. Auf dem Grundstück Flst. 568 befindet sich eine
Metzgerei. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll und darf die Metzgerei in
ihrem Bestand nicht gefährdet sein. Auf den Bestandsschutz dieser Metzgerei wird in
den Bebauungsvorschriften hingewiesen.
Einbindung in die Landschaft:
Mit der Grünordnungsplanung für das Baugebiet „Königschaffhauser Straße“ wurde
das Büro Simonsen-Lill Consult aus Freiburg beauftragt.
Der Umweltbericht mit Grünordnungsplan und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
wird dem Bebauungsplan beigefügt.
Im Grünordnungsplan wird ausgeführt, dass es sich bei der Umsetzung des
geplanten Mischgebietes „Bahnhofstrasse“ um einen naturschutzrechtlichen Eingriff
handelt, da bislang noch nicht bebaubare offene Böden beansprucht bzw. versiegelt
werden. Dies stellt eine Veränderung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
dar.
Der Eingriff ist nicht vermeidbar, da im Ortsgebiet keine alternativen Standorte zur
Verfügung stehen, die eine geringere Beeinträchtigung von Natur und Landschaft mit
sich bringen würden
Insgesamt konnte festgestellt werden, dass bei der Planung des Baugebietes die
Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes weitgehend berücksichtigt wurden.
Dem Vermeidungsgebot wurde soweit möglich Rechnung getragen.
Die Stadt Endingen wird zum Ausgleich dieses Eingriffes verschiedene
Ersatzmaßnahmen durchführen.
Altlasten:
Folgende Altlastenverdachtsfläche ist im Plangebiet lt. Bodenschutz- und
Altlastenkataster, Stand Dezember 2011, bekannt:
Flst. 580, ehem. Tankstelle, Objekt Nr. 07381, Bearbeitungsstand: orientierend
erkundet, Altlastenrelevanz: entsorgungsrelevant.
Bauvorhaben auf der genannten Fläche sind zur Gewährleistung der
abfallrechtlichen Vorgaben gutachterlich zu begeiten. Bodenaushub darf ohne
vorherige chemische Untersuchung nicht verwertet werden. Bei Baumaßnahmen
anfallender Bodenaushub kann ggf. erhöhte Entsorgungskosten verursachen.
Offenkundige, bislang unbekannte Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder
schädlichen Bodenveränderung im Zuge der geplanten Bebauung sind der Unteren
Bodenschutz- und Altlastenbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Ver- und Entsorgung:
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist grundsätzlich gewährleistet.
Kanalisation:
Die Entsorgung erfolgt im Trennsystem.
Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage des Abwasserzweckverbandes in Wyhl
abgeleitet.
Das Regenwasser wird in den Regenwasserkanal abgeleitet bzw. versickert.
Wasserversorgung:
Die Wasserversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Endingen.
Das Wasser wird im Tiefbrunnen Sasbach gefördert.
Stromversorgung:
Die Stromversorgung erfolgt durch das Badenwerk (Kabelnetz).
Gasversorgung:
Eine Versorgung mit Erdgas ist nicht möglich, da kein Leitungsnetz vorhanden.
Abfallwirtschaft:
Die Aufstellung von Recyclingcontainern ist im Bereich des Bahngleises vorgesehen.
Flächenbilanz:
Gesamtfläche des Baugebietes
Davon
20387 qm
- Bestehende Baufläche
15.209 qm
- Neue zusätzliche Baufläche (Flst. 606, 607)
1342 qm
- „Park and Ride“ Parkplatz (Flst. 198)
649 qm
- Öffentliche Grünfläche (Flst. 14/1)
316 qm
- Straßen- und Wegeflächen
2804 qm
- Schutzstreifen zum Bahngelände
67 qm
Kosten der Erschließung:
Die Kosten wurden vom Ingenieurbüro Becker u. Partner, Oberkirch wie folgt
ermittelt.
Straßenbauarbeiten:
Kanalisationsarbeiten:
Wasserversorgungsarbeiten
185.000,- €
170.000,- €
35.000,- €
Vorraussichtliche Kosten
der Erschließung
390.000,- €
Die tatsächlichen Kosten ergeben sich nach Auswertung der öffentlichen
Ausschreibungen.
Beabsichtigte Maßnahmen:
Der Bebauungsplan soll Grundlage sein für
- Umlegung
- Grenzregelung
- Erschließung
Endingen, den 19.09.2013
H.-J. Schwarz
Bürgermeister
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