Stadt Lindau (B) Bebauungsplan 55b "2. Erweiterung westlich Wannental" Büro Sieber, Lindau (B) Datum: 07.05.2015 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Stadt Lindau (B) benötigt im Zuge eines Bauleitplanverfahrens eine artenschutzrechtliche Einschätzung des betroffenen Gebietes. Hierbei handelt es sich um den Bebauungsplan Nr. 55b "2. Erweiterung westlich Wannental". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Fläche von 4.928 m² auf. 1.2 Im Rahmen einer Begehung des Untersuchungsgebietes ist daher zu prüfen, ob das Untersuchungsgebiet aus artenschutzrechtlicher Sicht bedeutsame Strukturen aufweist, so dass durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG eintreten könnten. Hierzu wurde das Büro Sieber, Lindau (B) beauftragt. 2. Vorhabensgebiet, örtliche Gegebenheiten 2.1 Das Plangebiet ist derzeit im Wesentlichen als Grünland südlich einer kleinen Hofstelle ausgeprägt, welches teilweise noch mit Streuobst-Restbeständen bestanden ist. Die Flächen sind eingezäunt und werden wohl zeitweise noch der Beweidung zugeführt. 2.2 Im Süden befinden sich ferner eine kleine gärtnerisch genutzte, teils verwilderte Fläche sowie ein kleiner Schuppen in schlechtem baulichen Zustand. Im Teil östlich der Zuwegung zur Hofstelle finden sich auch Bambusstauden und andere Zierpflanzen sowie Spielgeräte, welche auf eine ehemalige Nutzung als Garten hindeuten. 2.3 Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegene Biotopfläche liegt ca. 350 m vom Plangebiet entfernt. 3. Bestandsinformationen 3.1 Laut Datenbankauszug der Koordinationsstelle Fledermausschutz Südbayern ist im Umkreis von 500 m lediglich ein ehemaliges Fledermausquartier bekannt. Eine Abfrage der online-Datenbank ornitho.de (07.05.2015, Quadranten Lindau (Bodensee) [8424_1_24n]; Lindau (Bodensee) [8424_1_23n]) ergab für das Plangebiete keine relevanten Einträge. 1 4. Untersuchungsumfang 4.1 Am 07.05.2015 wurde das Plangebiet begangen, alle Bäume im Geltungsbereich wurden auf Höhlen, Stammrisse und Ausfaulungen geprüft. Soweit vorhanden wurde die Tiefe der Höhlungen untersucht. Der Schuppen wurde auf Hinweise auf Fledermäuse oder Brutvögel untersucht (z.B. Nester, Kot, Tagfalterreste etc.). 5. Ergebnisse der Untersuchung 5.1 Die meisten Bäume sind noch sehr jung, so dass sich hier keine relevanten Strukturen entwickeln konnten. Lediglich zwei Apfelbäume und eine Birne weisen entsprechendes Alter auf. Diese Bäume weisen zum Teil kleine wenige Zentimeter tiefe beginnende Asthöhlungen auf. Keine ist jedoch so tief, dass eine Nutzung durch geschützte Tierarten in Frage käme. Spechthöhlen konnten nicht festgestellt werden. Hinweise auf xylobionte Käfer konnten nicht gefunden werden. An der Birne im südwestlichen Teil des Plangebietes befindet sich ein Nistkasten, welcher von einem Holunder recht zugewachsen ist und derzeit nicht genutzt wird. Der Schuppen ist einschalig und vielfach schadhaft. Hinweise auf Gebäudebrüter oder Fledermäuse ergaben sich nicht. Für eine Kontrolle von innen war der Schuppen nicht zugänglich. Ein Quartierpotenzial für Fledermäuse besteht nicht. Eine Halbhöhlennisthilfe an einer Wand des Schuppens war zum Begehungszeitpunkt nicht besetzt. Im Plangebiet konnten im Rahmen der Begehung Amsel, Elster, Hausrotschwanz, Feldsperling und Haussperling festgestellt werden. Bei der Amsel muss von einer Brut im Plangebiet ausgegangen werden. Ebenso konnten Kohlweißling und Admiral als Falter nachgewiesen werden. 6. Maßnahmen 6.1 Um den Verbotstatbestand der Tötung von Individuen zu vermeiden, ist eine Gehölzfällung und der Schuppenabriss außerhalb der Schutzzeiten von Vögeln, im Zeitraum zwischen Oktober bis Ende Februar durchzuführen. 6.2 Der große Apfelbaum im Südwesten des Plangebietes wäre aus naturschutzfachlicher Sicht erhaltenswert. Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist dies jedoch nicht zwingend. 7. Fazit 7.1 Auf Grund der vorstehenden Ausführungen wird eine fachliche Einschätzung des Eintritts von Verbotstatbeständen und ggf. der vorliegenden Rahmenbedingungen für eine Ausnahme abgegeben. Die abschließende Beurteilung ist der zuständigen Behörde (Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Lindau) vorbehalten. 7.2 Für die ubiquitären und siedlungstypischen Vogelarten im Umfeld des Eingriffes (Elster, Hausrotschwanz, Feldsperling und Haussperling) ist vorhabenbedingt nicht mit dem Eintritt von Verbotstatbeständen zu rechnen, da diese durch die vermehrte Anwesenheit des Menschen nicht beeinträchtigt werden und sich die entsprechenden Fortpflanzungsstätten außerhalb des Wirkbereiches des Vorhabens befinden. i.A. Rudolf Zahner (Diplom-Biologe) 2 Luftbild N Erhaltenswerter Apfelbaum Kleingarten Schuppen Übersichtsluftbild des Untersuchungsgebietes (gelb), maßstabslos, Quelle Luftbild: LfU 3 Bilddokumentation Blick Richtung Westen im Süden des Plangebietes. Im Hintergrund ist der erhaltenswerte Apfelbaum zu erkennen. Blick von Norden Richtung Südwesten auf das Plangebiet. Blick von Norden Richtung Südosten auf das Plangebiet. 4 Blick auf den gärtnerisch genutzten Teil im Süden des Plangebietes. Blick auf den Schuppen im Südosten des Plangebietes samt umgebender Gehölze. Blick von Süden auf den Schuppen samt unbesetzter Nisthilfe. 5