Stadt Lindau(B) Bebauungsplan 55b "2. Erweiterung westlich

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Stadt Lindau (B)
Bebauungsplan 55b "2. Erweiterung westlich Wannental"
Büro Sieber, Lindau (B)
Datum: 07.05.2015
Artenschutzrechtlicher Kurzbericht
1.
Allgemeines
1.1
Die Stadt Lindau (B) benötigt im Zuge eines Bauleitplanverfahrens eine artenschutzrechtliche Einschätzung des
betroffenen Gebietes. Hierbei handelt es sich um den Bebauungsplan Nr. 55b "2. Erweiterung westlich Wannental". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Fläche von 4.928 m² auf.
1.2
Im Rahmen einer Begehung des Untersuchungsgebietes ist daher zu prüfen, ob das Untersuchungsgebiet aus
artenschutzrechtlicher Sicht bedeutsame Strukturen aufweist, so dass durch das Vorhaben artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG eintreten könnten. Hierzu wurde das Büro Sieber, Lindau (B) beauftragt.
2.
Vorhabensgebiet, örtliche Gegebenheiten
2.1
Das Plangebiet ist derzeit im Wesentlichen als Grünland südlich einer kleinen Hofstelle ausgeprägt, welches
teilweise noch mit Streuobst-Restbeständen bestanden ist. Die Flächen sind eingezäunt und werden wohl zeitweise noch der Beweidung zugeführt.
2.2
Im Süden befinden sich ferner eine kleine gärtnerisch genutzte, teils verwilderte Fläche sowie ein kleiner Schuppen in schlechtem baulichen Zustand. Im Teil östlich der Zuwegung zur Hofstelle finden sich auch Bambusstauden und andere Zierpflanzen sowie Spielgeräte, welche auf eine ehemalige Nutzung als Garten hindeuten.
2.3
Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegene Biotopfläche liegt ca. 350 m vom Plangebiet entfernt.
3.
Bestandsinformationen
3.1
Laut Datenbankauszug der Koordinationsstelle Fledermausschutz Südbayern ist im Umkreis von 500 m lediglich
ein ehemaliges Fledermausquartier bekannt. Eine Abfrage der online-Datenbank ornitho.de (07.05.2015,
Quadranten Lindau (Bodensee) [8424_1_24n]; Lindau (Bodensee) [8424_1_23n]) ergab für das Plangebiete keine relevanten Einträge.
1
4.
Untersuchungsumfang
4.1
Am 07.05.2015 wurde das Plangebiet begangen, alle Bäume im Geltungsbereich wurden auf Höhlen, Stammrisse und Ausfaulungen geprüft. Soweit vorhanden wurde die Tiefe der Höhlungen untersucht. Der Schuppen
wurde auf Hinweise auf Fledermäuse oder Brutvögel untersucht (z.B. Nester, Kot, Tagfalterreste etc.).
5.
Ergebnisse der Untersuchung
5.1
Die meisten Bäume sind noch sehr jung, so dass sich hier keine relevanten Strukturen entwickeln konnten.
Lediglich zwei Apfelbäume und eine Birne weisen entsprechendes Alter auf. Diese Bäume weisen zum Teil kleine
wenige Zentimeter tiefe beginnende Asthöhlungen auf. Keine ist jedoch so tief, dass eine Nutzung durch geschützte Tierarten in Frage käme. Spechthöhlen konnten nicht festgestellt werden. Hinweise auf xylobionte Käfer
konnten nicht gefunden werden. An der Birne im südwestlichen Teil des Plangebietes befindet sich ein Nistkasten, welcher von einem Holunder recht zugewachsen ist und derzeit nicht genutzt wird. Der Schuppen ist einschalig und vielfach schadhaft. Hinweise auf Gebäudebrüter oder Fledermäuse ergaben sich nicht. Für eine Kontrolle von innen war der Schuppen nicht zugänglich. Ein Quartierpotenzial für Fledermäuse besteht nicht. Eine
Halbhöhlennisthilfe an einer Wand des Schuppens war zum Begehungszeitpunkt nicht besetzt. Im Plangebiet
konnten im Rahmen der Begehung Amsel, Elster, Hausrotschwanz, Feldsperling und Haussperling festgestellt
werden. Bei der Amsel muss von einer Brut im Plangebiet ausgegangen werden. Ebenso konnten Kohlweißling
und Admiral als Falter nachgewiesen werden.
6.
Maßnahmen
6.1
Um den Verbotstatbestand der Tötung von Individuen zu vermeiden, ist eine Gehölzfällung und der Schuppenabriss außerhalb der Schutzzeiten von Vögeln, im Zeitraum zwischen Oktober bis Ende Februar durchzuführen.
6.2
Der große Apfelbaum im Südwesten des Plangebietes wäre aus naturschutzfachlicher Sicht erhaltenswert. Aus
artenschutzrechtlicher Sicht ist dies jedoch nicht zwingend.
7.
Fazit
7.1
Auf Grund der vorstehenden Ausführungen wird eine fachliche Einschätzung des Eintritts von Verbotstatbeständen
und ggf. der vorliegenden Rahmenbedingungen für eine Ausnahme abgegeben. Die abschließende Beurteilung
ist der zuständigen Behörde (Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Lindau) vorbehalten.
7.2
Für die ubiquitären und siedlungstypischen Vogelarten im Umfeld des Eingriffes (Elster, Hausrotschwanz, Feldsperling und Haussperling) ist vorhabenbedingt nicht mit dem Eintritt von Verbotstatbeständen zu rechnen, da
diese durch die vermehrte Anwesenheit des Menschen nicht beeinträchtigt werden und sich die entsprechenden
Fortpflanzungsstätten außerhalb des Wirkbereiches des Vorhabens befinden.
i.A. Rudolf Zahner (Diplom-Biologe)
2
Luftbild
N
Erhaltenswerter
Apfelbaum
Kleingarten
Schuppen
Übersichtsluftbild des Untersuchungsgebietes (gelb), maßstabslos, Quelle Luftbild: LfU
3
Bilddokumentation
Blick Richtung Westen im
Süden des Plangebietes.
Im Hintergrund ist der erhaltenswerte Apfelbaum
zu erkennen.
Blick von Norden Richtung Südwesten auf das
Plangebiet.
Blick von Norden Richtung Südosten auf das
Plangebiet.
4
Blick auf den gärtnerisch
genutzten Teil im Süden
des Plangebietes.
Blick auf den Schuppen
im Südosten des Plangebietes samt umgebender
Gehölze.
Blick von Süden auf den
Schuppen samt unbesetzter Nisthilfe.
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