GR-Vorlage für 28

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TOP 1: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
„Benzwang“, Gemarkung Stubersheim
Ein Käufer des ehemaligen Bundeswehrdepots beabsichtigt auf dem Gelände einen
Solar- und Energiepark zu errichten. Auf dem im Bebauungsplan dargestellten
Sondergebiet sollen Anlagen, die der Erforschung und Entwicklung bzw. Nutzung
erneuerbarer Energien dienen, angesiedelt werden.
Dabei sollen die vorhandenen Dachflächen für Photovoltaik-Nutzung herangezogen
werden bzw. teilweise als Versuchsflächen verwendet werden. Nach Angaben des
Käufers könnten dort jährlich ca. 4.500.000 KWh eingespeist werden, was dem
Jahresbedarf von ca. 1000 Haushalten entsprechen würde. Zudem ist die
Einlagerung von Materialien wie z.B. Holzpellets und Biomasse vorgesehen.
Im südwestlichen Teil des Plangebietes soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet
ausgewiesen werden. In diesem Bereich sollen Gebäude an die Lebenshilfe
Ulm/Neu-Ulm verpachtet werden.
Erschlossen wird das Gebiet über die bestehende Zufahrt von der K7314. Ferner ist
das Gelände bereits an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung, sowie an
das Stromnetz angeschlossen.
Im Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Lonsee-Amstetten ist das
Plangebiet bisher als Waldfläche ausgewiesen und muss parallel zum
Bebauungsplan geändert werden. Die Kosten für das gesamte Verfahren trägt der
Käufer des Geländes.
Die Verwaltung schlägt daher vor, folgenden Aufstellungsbeschluss zu fassen:
1. Für das Gebiet des ehemaligen Bundeswehrdepots soll der Bebauungsplan
„Benzwang“ mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt werden. Das Plangebiet
befindet sich auf Gemarkung Stubersheim im Gewann Benzwang.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke
1229 und 1228/1. Das Flurstück 1229 liegt vollständig, Flurstück 1228/1 liegt
teilweise im Planbereich, wobei dieses Grundstück den Planbereich im
Westen, Norden und Osten umschließt und abgrenzt. Im Süden – Südosten
wird das Gebiet begrenzt durch die Gleisanlagen der Lokalbahn Amstetten –
Gerstetten. Maßgebend für die räumliche Abgrenzung ist der Bebauungsplan
der Ingenieurgesellschaft VTG Straub aus Donzdorf vom 11.04.2008.
2. Folgende Planungsziele werden angestrebt: Auf dem Gelände befindet sich ein
ehemaliges Tanklager der Bundeswehr. Die vorhandenen Gebäude und Flächen
sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Deshalb soll der südwestliche
Planbereich als eingeschränkte Gewerbefläche ausgewiesen werden, auf dem
eine
Nutzung
möglich
sein
soll,
die
den
Vorschriften
der
Wasserschutzgebietsverordnung nicht widersprechen.
Der wesentlich größere nordöstliche Planbereich soll als Sondergebiet nach § 11
Abs. (2) BauNVO ausgewiesen werden. In diesem Bereich sollen Anlagen, die
der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dienen,
angesiedelt werden
Gemeinderatsitzung vom 28.04.08
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3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt
zu machen und die Bürger- und Behördenanhörung vorzunehmen.
Gemeinderatsitzung vom 28.04.08
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