Seite 1 von 2 TOP 1: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Benzwang“, Gemarkung Stubersheim Ein Käufer des ehemaligen Bundeswehrdepots beabsichtigt auf dem Gelände einen Solar- und Energiepark zu errichten. Auf dem im Bebauungsplan dargestellten Sondergebiet sollen Anlagen, die der Erforschung und Entwicklung bzw. Nutzung erneuerbarer Energien dienen, angesiedelt werden. Dabei sollen die vorhandenen Dachflächen für Photovoltaik-Nutzung herangezogen werden bzw. teilweise als Versuchsflächen verwendet werden. Nach Angaben des Käufers könnten dort jährlich ca. 4.500.000 KWh eingespeist werden, was dem Jahresbedarf von ca. 1000 Haushalten entsprechen würde. Zudem ist die Einlagerung von Materialien wie z.B. Holzpellets und Biomasse vorgesehen. Im südwestlichen Teil des Plangebietes soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden. In diesem Bereich sollen Gebäude an die Lebenshilfe Ulm/Neu-Ulm verpachtet werden. Erschlossen wird das Gebiet über die bestehende Zufahrt von der K7314. Ferner ist das Gelände bereits an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung, sowie an das Stromnetz angeschlossen. Im Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Lonsee-Amstetten ist das Plangebiet bisher als Waldfläche ausgewiesen und muss parallel zum Bebauungsplan geändert werden. Die Kosten für das gesamte Verfahren trägt der Käufer des Geländes. Die Verwaltung schlägt daher vor, folgenden Aufstellungsbeschluss zu fassen: 1. Für das Gebiet des ehemaligen Bundeswehrdepots soll der Bebauungsplan „Benzwang“ mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt werden. Das Plangebiet befindet sich auf Gemarkung Stubersheim im Gewann Benzwang. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 1229 und 1228/1. Das Flurstück 1229 liegt vollständig, Flurstück 1228/1 liegt teilweise im Planbereich, wobei dieses Grundstück den Planbereich im Westen, Norden und Osten umschließt und abgrenzt. Im Süden – Südosten wird das Gebiet begrenzt durch die Gleisanlagen der Lokalbahn Amstetten – Gerstetten. Maßgebend für die räumliche Abgrenzung ist der Bebauungsplan der Ingenieurgesellschaft VTG Straub aus Donzdorf vom 11.04.2008. 2. Folgende Planungsziele werden angestrebt: Auf dem Gelände befindet sich ein ehemaliges Tanklager der Bundeswehr. Die vorhandenen Gebäude und Flächen sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Deshalb soll der südwestliche Planbereich als eingeschränkte Gewerbefläche ausgewiesen werden, auf dem eine Nutzung möglich sein soll, die den Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung nicht widersprechen. Der wesentlich größere nordöstliche Planbereich soll als Sondergebiet nach § 11 Abs. (2) BauNVO ausgewiesen werden. In diesem Bereich sollen Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dienen, angesiedelt werden Gemeinderatsitzung vom 28.04.08 Seite 2 von 2 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Bürger- und Behördenanhörung vorzunehmen. Gemeinderatsitzung vom 28.04.08