16.03.2017 Vorläufige Begründung Teiländerung Nr. 100 – Im Deerth – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen Kurzbeschreibung der städtebaulichen Ziele Die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis betreibt in Hagen mehrere Einrichtungen für Suchtpatienten im Maßregelvollzug. In diesen Einrichtungen werden ausschließlich Patienten behandelt, die aufgrund ihrer Sucht straffällig geworden sind und deshalb nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt wurden. Sexualstraftäter bzw. psychisch Kranke nach § 63 StGB werden in Hagen nicht behandelt. Die Einrichtungen bilden eine Therapiekette, die aufeinander abgestimmt ist. Die AWO beabsichtigt die Erweiterung der Klinik Deerth um eine geschlossene Abteilung, die im Weiteren als „Eingangseinrichtung“ genannt wird. Bisher können aufgrund fehlender hoch gesicherter Bereiche keine Erstaufnahmen von Patienten durchgeführt werden. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer Eingangseinrichtung neben der vorhandenen Klinik Deerth beabsichtigt. Nach den Vorgaben des Landes ist die neue Einrichtung durch einen von außen 4,50 m und von innen 5,50 m hohen Zaun zu sichern. Der Zugang bzw. die Zufahrt erfolgt ausschließlich durch eine gesicherte Pforte. An das Pfortengebäude schließt sich unmittelbar die Sporthalle und mit ca. 20 m Abstand das Gebäude für Ergotherapie an. Um aufgrund des hängigen Geländes Bodenaufträge und -abträge zu minimieren, sind die Baukörper entlang der Höhenlinien angeordnet. Nördlich der Gebäudezeile ist hangaufwärts das Patientengebäude für 42 Personen vorgesehen. Das Gebäude besteht aus zwei Baukörpern, deren 2 Geschosse in gleicher Höhe durchlaufend über ein gemeinsames Treppenhaus miteinander verbunden werden. Weil die Geschossebenen auf jeweils gleichen Höhen liegen müssen, ist eine Staffelung der beiden Baukörper entsprechend des Geländeverlaufes nur eingeschränkt möglich. Dies erfordert einen größeren Einschub des nördlichen Gebäudeteils in den Hang. Für den südlichen Gebäudetrakt ergibt sich ein zusätzliches Untergeschoss. Das Plangebiet umfasst den Bereich der Klinik Deerth und die nördlich angrenzende Fläche. Es wird durch Forstwege begrenzt. Die bestehende Einrichtung ist von Wehringhausen aus über die Straße Im Deerth und weiter von dort über die vorhandene private AWO-Zufahrt zu erreichen. Abzweigend von dieser Zufahrt sollen die neu zu errichtenden Gebäude über eine eigene Zufahrt erschlossen werden. Ziel der Flächennutzungsplan-Teiländerung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Therapieeinrichtung zu schaffen. Neben dem FNP-Teiländerungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung ein Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/14 – Erweiterung Fachklinik Deerth -) durchgeführt. Bestehende Situation / Heutige Nutzung Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtbezirks Hagen-Mitte und umfasst den Bereich der vorhandenen Klinik und die nördlich angrenzende Fläche, auf der die Erweiterung der Einrichtung vorgesehen ist. Das Klinikgelände befindet sich im Hagener Stadtwald und wird bis auf die südwestliche Grundstücksgrenze von Forstwegen begrenzt. Im südlichen Drittel des Plangebiets befindet sich die Klinik mit einem auf der Nordseite angeordneten Zugangsbereich. Von hier aus sind ein Gewächshaus und ein 2geschossiges Wohngebäude für Patienten zu erreichen. Hieran schließt sich ein parkartiges Gelände mit weiteren Nebengebäuden und einem Sandspielfeld an. Im mittleren Planbereich befinden sich eine Stallanlage und eine Wiese. Hieran schließt sich nach Norden Wald an. Der Planbereich ist von Waldflächen umgeben. Lediglich nach Süden und Westen befinden sich einige Gebäude. In einem Abstand von ca. 150 m liegt der städtische Forstbetriebshof und in ca. 300 m Entfernung befindet sich ein Waldkindergarten. Die übrigen Gebäude werden zum Wohnen genutzt. Planungsrecht Regionalplan: Im Regionalplan ist dieser Bereich als Freiraum – Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche – mit den Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung dargestellt. Flächennutzungsplan: Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sonstige soziale Einrichtung“, Fläche für die Landwirtschaft und Wald dar. Bebauungsplan: Bebauungsplan im Aufstellungsverfahren Landschaftsplan: Der Landschaftsplan setzt für diesen Bereich das Landschaftsschutzgebiet „Selbecke“ (LSG 1.2.2.30) fest. Erschließung Die Erschließung der Fläche kann von Wehringhausen aus über die Straße Im Deerth und weiter von dort über die bestehende private AWO-Zufahrt erfolgen. Abzweigend von dieser Zufahrt soll die Erschließung der neu zu errichtenden Gebäude über eine eigene Zufahrt entstehen. Planung Änderung von Fläche für Gemeinbedarf, Fläche für die Landwirtschaft und Wald in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „sonstige soziale Einrichtung“. Im nördlichsten Bereich des Plangebietes bleibt es bei der Darstellung als Wald. Stand des Verfahrens 26.02.2015 Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens 25.01.2016 Abfrage der Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz beim RVR 22.03.2016 Testat des RVR: Die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung wird in Aussicht gestellt, wenn u. a. eine Verträglichkeit der Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild dargelegt werden. Planungsdaten Die Gesamtfläche der FNP-Teiländerung beträgt ca. 2,8 ha.