Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Unterfelder-Peterskirchle“, 10. Änderung BEGRÜNDUNG 1. ALLGEMEINES 1.1 Anlass der Planänderung Anlass der erneuten Änderung des Bebauungsplans „Unterfelder-Peterskirchle“ in der Fassung der 9. Änderung mit Rechtskraft vom 3. Mai 2001 ist die Erweiterung des Geltungsbereiches entlang der Erwin-Sick-Straße, in Richtung der Einmündung Am Rosengarten. Aktuell ist die einzugliedernde Fläche Teil des Bebauungsplans „Am Stadtrain“ vom 1. August 2002, gehört aber zum Grundstück mit der Flurstücks-Nr. 1308/4, welches mehrheitlich im Bebauungsplan „Unterfelder-Peterskirchle“ liegt. Hinzu kommt, dass die Fläche nicht wie im Bebauungsplan „Am Stadtrain“ dargestellt eine Rasenfläche ist, sondern bereits zur Nutzung für Mitarbeiter-Parkplätze des Eigentümers freigegeben wurde. Die Umnutzung der Fläche von einem Rasen zu einem Parkplatz ist jedoch unbedenklich, da sie weder in die Ausgleichkonzeption des Stadtrains mit einbezogen wurde, noch besonders prägend oder wertvoll für den Straßenraum und die anschließende Bebauung ist. 1.2 Ziel der Planänderung Ziel der Änderung ist, die beschriebene Teilfläche in den Bebauungsplan „Unterfelder-Peterskirchle“ zu überführen, um das gesamte Grundstück sowohl unter ein einheitliches Planungsrecht zu stellen, als auch weitere Entwicklungen problemlos zu ermöglichen. 2. GELTUNGSBEREICH UND VERFAHREN 2.1. Lage und Topografie des Plangebiets Das Plangebiet liegt am westlichen Ortseingang von Waldkirch und ist Teil des an der Freiburger Straße verlaufenden Firmengeländes des Eigentümers. Neben den eigenen gewerblichen Strukturen wird das Gebiet im westlichen Bereich noch durch andere Gewerbeeinheiten begrenzt, wohingegen sich im Osten Wohnbebauung anschließt. Im Süden verläuft die Bundesstraße 294. Die topografische Lage wird durch das Elztal beschrieben, welches sich im Osten an das Plangebiet anschließt und sich an dieser Stelle auch durch den Hugenwald leicht verengt. Im Süden, unterhalb der Bundesstraße 294, öffnet sich das Wegelbachtal und im Norden durchquert der Dettenbach in seiner natürlichen Form das Gelände. 2.2. Geltungsbereich Das Plangebiet entspricht im Grunde dem Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplan „Unterfelder-Peterskirchle“ mit Rechtskraft vom 3. Mai 2001 und wird lediglich im Nordosten um eine Teilfläche ergänzt, die zum Grundstück mit der 1 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Unterfelder-Peterskirchle“, 10. Änderung BEGRÜNDUNG Flurstücks-Nr. 1308/4 gehört. Desweiteren gehören die Grundstücke mit der Flurstücks-Nr. 1308, 1308/2, 1308/7 und 1319 (teilweise) zum Plangebiet. 2.3. Verfahren und Ablauf Da die Grundzüge der Planung bei der beabsichtigten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes nicht berührt werden, kann hier das vereinfachte Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Im vereinfachten Verfahren kann gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Ein gesonderter Umweltbericht ist nicht erforderlich. Im vereinfachten Verfahren kann außerdem eine formlose Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Um jedoch die Rechtssicherheit im vereinfachten Verfahren zu gewährleisten, wird eine herkömmliche Beteiligung angewandt. 2.4. Flächennutzungsplan Das gesamte Plangebiet wird im wirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i.Br. und Simonswald als gemischte und gewerbliche Baufläche dargestellt. Lediglich die in den Bebauungsplan zu überführende Fläche liegt genau auf der Grenze zweier Bauflächen, die verschiedene Arten der baulichen Nutzung - gemischte Baufläche und Wohnbaufläche - aufweisen. Da der Flächennutzungsplan jedoch nicht parzellenscharf ist und es sich hierbei um einen Entwicklungsfall handelt, wird die Fläche der gemischten Baufläche zugeordnet. In diesem Sinn wird der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt, welcher bei der Fortschreibung angepasst wird. 3. BEBAUUNG 3.1. Städtebauliche Leitidee Die Stadt Waldkirch verfügt nur über wenige Flächen zur (Weiter-) Entwicklung von Gewerbe. Nach der 9. Änderung des Bebauungsplans „Unterfelder-Peterskirchle“, der am 3. Mai 2001 rechtkräftig wurde, entwickelte sich das Plangebiet bereits zu einem weiteren Teil des Firmengeländes des Eigentümers und wuchs mit den umliegenden Gewerbestrukturen zusammen. Maßgeblich für das städtebauliche Bild sind dabei die Festsetzungen über die Stellung und Höhe der baulichen Anlagen und der Dettenbach in seinem natürlichen Verlauf. Auch die Begrünung der Dächer und die parallele Ausrichtung der Gebäude zum Tal und zur Elz prägen das Gebiet und wirken sich positiv auf die klimatischen Verhältnisse und die Frischluftzufuhr aus. Das städtebauliche Bild des Plangebietes wird auch in Zukunft nur im Zusammenhang von Natur und Gewerbe 2 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Unterfelder-Peterskirchle“, 10. Änderung BEGRÜNDUNG weiterentwickelt und erhält keine neuen Festsetzungen im Rahmen der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans. 3.2. Art und Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung befindet sich innerhalb der nach §17 Abs. 1 BauNVO zulässigen Grenzen der Grundflächenzahl (GRZ) für Gewerbegebiete (GE) bei 0,8. Die Geschossflächenzahl beträgt dabei im gesamten Plangebiet 2,4. Die Art der baulichen Nutzungen ist insbesondere im Hinblick auf die westlich angrenzende Wohnbebauung durch ein eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE) geregelt. So sind in diesem Bereich nur nicht störende Gewerbebetriebe, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig, um den Lärm möglichst gering zu halten. Auch die Gebäudehöhe ist auf 17 Meter reduziert, damit sich die gewerblichen Strukturen besser in die umliegende Bebauung einfügen. Die beiden anderen Teilbereiche des Plangebietes unterscheiden sich in ihrer Art der Nutzung. Im Gewerbegebiet 1 (GE1) sind Einzelhandelsbetriebe für Endverbraucher zulässig, so dass es zur Erweiterung des angrenzenden Gewerbegebiets im Westen dient. Darüber hinaus passen sich die um 90° gedrehte Gebäudeausrichtung und die festgesetzte maximale Gebäudehöhe von 18,5 Meter dem Bestand an. Im Gewerbegebiet 2 (GE2) sind keine Einzelhandelsbetriebe zulässig, die maximale Gebäudehöhe beträgt hier 18 Meter. 4. VERKEHR Das Plangebiet verfügt über eine gute überregionale Anbindung, die vor allem über die Bundesstraße 294 und die Freiburger Straße gewährleistet wird. Die Haupterschließung erfolgt im Westen über die Stahlhofstraße, weiter über die Rudolf-Blessing Straße und im Osten über die Erwin-Sick-Straße. Die fußläufige Erschließung zwischen dem Wohnund Gewerbegebiet wird durch einen öffentlichen Gehweg am östlichen Rand des Plangebietes sichergestellt. 5. GRÜN- UND FREIFLÄCHEN Siehe Ausgleichskonzeption aus dem Jahr 2000 zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Unterfelder-Peterskirchle“. 6. STÄDTEBAULICHE DATEN Art der Fläche Größe prozentualer Anteil Bruttobauland (Plangebiet) Nettobauland Verkehrserschließung Grünfläche 48 966 m² 45 901 m² 1 080 m² 1 985 m² 100 % 93,7 % 2,2 % 4,1 % 3 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Unterfelder-Peterskirchle“, 10. Änderung BEGRÜNDUNG 7. KOSTEN Da der Eigentümer der in den Bebauungsplan zu überführenden Fläche selbst auf den Sachverhalt aufmerksam wurde und für weitere Planungen auf ihrem Gelände die Änderung des Bebauungsplans „Unterfelder-Peterskirchle“ anstrebt und wünscht, entstehen der Stadt Waldkirch keine Kosten. Die Verfahrenskosten trägt der Eigentümer. Stadt Waldkirch Roman Götzmann, Oberbürgermeister Waldkirch, den _________________ Verfasser: Stadt Waldkirch | Inna Lomako + Anja Thome | Marktplatz 1-5 | 79183 Waldkirch 4