Bebauungsplan Nr. DE 015 „Tiergartenstraße“ Gemarkung Degerschlacht Begründung mit Planungs- und Umweltbericht (Entwurf) Stand: 08.06.2006 Inhalt: I. Planungsbericht 1. Anlass und Zweck der Planung 2. Lage und Geltungsbereich 3. Planerische Rahmenbedingungen 4. Planungskonzeption 5. Örtliche Bauvorschriften 6. Planverwirklichung 7. Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten II. Umweltbericht 1. Kurzdarstellung des Planungsinhaltes und der Planungsziele 2. Fachziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung 3. Bestandsaufnahme der Aspekte des Umweltschutzes 4. Voraussichtlich erheblich beeinflusste Schutzgüter 5. Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen 6. Prognose der Umweltentwicklung bei Planungsdurchführung und Null-Variante und deren Bewertung 7. Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten 8. Vorgehensweise bei der Durchführung der Umweltprüfung 9. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) 10. Zusammenfassung Umweltbericht Seite 1 von 10 I. Planungsbericht 1. Anlass und Zweck der Planung Eine Erbengemeinschaft mit mehreren Flurstücken im Plangebiet hat über eine Immobilienfirma schriftlich die Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses Gebiet beantragt. Die an der Tiergartenstraße gelegenen Grundstücke sollen einer Wohnnutzung zugeführt werden. Für eine Wohnbebauung in diesem Bereich besteht derzeit nur für einen Teilbereich auf der Basis der bestehenden Baulinienpläne und in Verbindung mit § 34 BauGB Baurecht. Für diesen Teilbereich wurde im Vorgriff auf diesen Bebauungsplan, auf der Basis eines städtebaulichen Vorkonzeptes eine Bebauung ermöglicht und realisiert. Um eine weitere geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich sicherzustellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für den östlichen Randbereich der Degerschlachter Ortsmitte erforderlich. Ziel ist es, die geplanten neuen Gebäude angemessen in die vorhandene Bebauung einzubinden und für die Zukunft die erforderlichen städtebaulichen Strukturen zu entwickeln, die eine Erschließung von Wohnbauflächen entsprechend den Vorgaben des FNP in diesem Bereich sicherstellen. Wichtige Planungsziele für diesen Bereich sind: Entwicklung von Wohnbauflächen im ortskernnahen Bereich Erschließung und Verwertung von Baulücken Definierung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung im Plangebiet Optimierung und Verbesserung der Verkehrserschließung Ergänzung der Fuß- und Radwegeverbindungen Verbesserung des Parkraumangebotes Ergänzung und Verknüpfung der vorhandenen und neuen zukünftigen Grünstrukturen, Bildung eines Ortsrandes mit Oberflächenentwässerungsfunktion. Für die Neuordnung der vorhandenen Grundstücksstrukturen auf der Basis des Bebauungsplanes ist ein Baulandumlegungsverfahren erforderlich, da die zukünftigen Baugrundstücke der neuen Erschließungsstruktur und den geplanten Bauzonen angepasst werden müssen. Das Baulandumlegungsverfahren wird auf der Basis des Gemeinderatsbeschlusses zur Baulandumlegung für Reutlingen parallel zum Bebauungsplan durchgeführt. 2. Lage und Geltungsbereich Das Plangebiet liegt nordöstlich des Ortskerns von Degerschlacht und wird im Norden durch die verlängerte Balthasar-Neumann-Straße Flst. 378/1, im Osten durch den Feldweg Flst. 401/1 (verlängerte Tiergartenstraße), im Süden durch die Tiergartenstraße und im Westen durch das Quartier Entenhof begrenzt. Die Randbereiche an diesen Straßen werden teilweise mit in das Plangebiet einbezogen. 3. Planerische Rahmenbedingungen 3.1. Derzeitige Nutzung Das Plangebiet erstreckt sich angrenzend an den alten Ortskern von Degerschlacht über Teile des teilweise unbebauten Ortsrandes. Hier sind ehemalige zu Wohnzwecken genutzte Bauernhäuser und einige neuere Wohngebäude vorhanden. Der Übergang zur freien Landschaft hin wird überwiegend durch Wiesenflächen mit Obstbäumen gebildet. Seite 2 von 10 Im Vorgriff auf diesen Bebauungsplan wurde eine Erschließungsstraße geplant und teilweise realisiert. Diese Straße erschließt vier in jüngster Zeit genehmigte und realisierte Wohnbauvorhaben und wird in das weitere Plankonzept einbezogen und vervollständigt. 3.2. Bestehendes Planungsrecht Angrenzend an die vorhandene Wohnbebauung sind im Bereich des Baulinienplans (genehmigt 09.07.1935 mit Änderung vom 27.06.1962) neue Wohngebäude entstanden. Diese wurden auf der Basis des vorhandenen Planungsrechtes und aufgrund des § 34 BauGB genehmigt. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das Plangebiet eine Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan ist daher aus dem FNP entwickelt. 4. Planungskonzeption 4.1. Städtebauliches Konzept Das ortsnah gelegene Plangebiet eignet sich gut, den Siedlungskörper von Degerschlacht in diesem Bereich nach Osten hin zu vervollständigen und abzurunden, um so den Ortskern mit seinen vorhandenen Versorgungsfunktionen zu stärken. Zur Erschließung des geplanten Quartiers ist eine Stichstraße mit Wendefläche von der Tiergartenstraße aus nach Norden geplant. Diese gemischte, relativ ruhige Verkehrsfläche steht auch als Spielbereich für Kinder zur Verfügung. Um diese Stichstraße gruppieren sich zukünftig die geplanten zweigeschossigen Wohngebäude. Die Erschließung von innen hat den Vorteil, dass mit sehr geringem Erschließungsaufwand eine gute bauliche Nutzung auf der vorhandenen Fläche erreicht werden kann, ohne die Randbereiche zur offenen Landschaft hin durch zusätzliche Erschließungsstraßen zu belasten. Ergänzend erhalten die vorhandenen Straßen Tiergartenstraße und Balthasar-Neumann-Straße eine endgültige Ausbaubreite mit Gehweg von 7,50 m und einen baulichen vorläufigen Abschluss in Form einer Wendeplatte. Zur offenen Landschaft hin erhält das Plangebiet durch einen definierten Pflanzgebotstreifen mit Entwässerungsgraben einen Abschluss, der als Übergang zur freien Landschaft dient. 4.2. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Art der baulichen Nutzung: Das Plangebiet orientiert sich in der Siedlungsstruktur und Größe der Gebäude an der vorhandenen dörflichen Degerschlachter Baustruktur von überwiegend frei stehenden Wohngebäuden und Bauernhäusern. Im nordöstlichen Bereich wird eine etwas intensivere Nutzung ermöglicht, da hier größere Gebäude vorhanden sind. Es ist ein allgemeines Wohngebiet mit maximal zweigeschossigen Gebäuden mit Satteldach oder Pultdach geplant. Aufgrund der Lage am Rande der Ortsmitte ergänzt das neue Quartier die vorhandenen Nutzungen durch innerörtliches Wohnen. Festgesetzt wird ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO), Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden jedoch ausgeschlossen. Da die vorhandene Infrastruktur und die Nähe zum Wohnen diese Nutzungen nicht zu lässt. Maß der baulichen Nutzung: Die maximal überbaubare Grundstücksfläche ergibt sich durch die Festsetzung von Baugrenzen im Plangebiet. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,35 – 0,4 festgesetzt. Es können ca. 17 neue Wohngebäude entstehen. Seite 3 von 10 Durch die Festsetzung der Traufhöhe und der Dachneigung kann auf die Geschossflächenzahl verzichtet werden. Diese Festsetzungen reichen aus, um die entstehenden Gebäude in ihrer maximalen Größe zu definieren. Der städtebauliche Zusammenhang und das Erscheinungsbild sollen entsprechend der angrenzenden vorhandenen dörflichen Bebauung durch diese Höhenregelungen gewahrt werden. In diesem Bereich wird innerhalb der Bauzonen offene Bauweise für Hausgruppen, Doppelhäuser und Einfamilienhäuser festgesetzt, lediglich im südöstlichen Teil werden nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen. 4.3. Erschließung (Verkehr, Parkierung, Ver- und Entsorgung) Individualverkehr, ruhender Verkehr: Das Plangebiet wird von der Tiergartenstraße aus über eine Stichstraße erschlossen. Im Vorgriff auf diesen Bebauungsplan wurde ein Teilstück der Stichstraße von einem Investor vorab realisiert. Dieser Straßenteil wird von der Stadt Reutlingen übernommen und entsprechend dem Plankonzept zu Ende gebaut. Es entsteht eine gemischt genutzte Verkehrsfläche mit Parkplätzen und Wendefläche für Müllfahrzeuge, von der kurze Fußwegverbindungen in den Bereich des Entenhofes im Westen und in die entgegengesetzte Richtung zur freien Landschaft und in den Naherholungsbereich führen. Die vorhandenen Straßen Tiergartenstraße und die Balthasar-Neumann-Straße dienen zukünftig als Sammelstraßen auch für eine Wohnbauflächenentwicklung und erhalten eine Fahrbahnbreite von 5,50 m mit einem einseitigen Gehweg von 2,00 m Breite. Ver- und Entsorgung: Die Ver- und Entsorgung ist über die vorhandenen und geplanten öffentlichen Straßen und die Leitungen der Leitungsträger möglich. In der Tiergartenstraße liegt ein Hauptsammler (Kanal) der den Ortskern mit der Kläranlage verbindet. Hier kann das geplante Mischwasserkanalsystem problemlos angeschlossen werden. Es wird geprüft, ob unverschmutztes Regenwasser ggf. über ein Grabensystem einem Gewässer direkt zugeleitet werden kann. 4.4. Grünordnung / Grünplanungskonzept Es handelt sich hier um den Ortsrand von Degerschlacht. Aufgrund der hier vorhandenen Baulinien (genehmigt 09.07.1935 mit Änderung vom 27.06.1962), ist von einem vorhandenen Planungsrecht auszugehen. An das hier beplante Gebiet Tiergartenstraße nach Osten anschließend weist der FNP weitere größere Wohnbauflächen aus, die aufgrund vorgegebener Infrastrukturen (Hauptsammler) und örtlicher Gegebenheiten als langfristige Wohnbauentwicklungsrichtung vorgegeben ist. Geplant ist eine aufgelockerte Wohnbebauung mit einem hohem Anteil an Privatgärten, hier werden Laubbäume als Einzelpflanzgebote festgesetzt. Zusätzlich wird zur offenen Landschaft hin ein Pflanzstreifen mit standortgerechten Pflanzen als Pflanzgebotsfläche auf den Grundstücken festgesetzt. Das neu entwickelte Ortsentwicklungskonzept für Degerschlacht zeigt hier östlich angrenzend entsprechende Grünentwicklungsachsen und Bauflächen auf, die vorhandene Grünstrukturen aufgreifen und weiter entwickeln. Im Wesentlichen sollen zur Auflockerung der Straßenräume Laubbäume als Grüngestaltungsmaßnahme gepflanzt werden. Seite 4 von 10 5. Örtliche Bauvorschriften Die geplanten Dachformen, die vom benachbarten Bestand abgeleitet wurden, ermöglichen zum einen eine energetisch günstige Bauform und sorgen zum anderen für eine gute Einbindung in das vorhandene Ortsbild. Dementsprechend werden Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° - 40° vorgegeben. Zur besseren Integration in das vorhandene Siedlungsbild sind Dachdeckungen in den Farben rot bis rotbraun in nicht glänzender Ausführung vorgesehen. Bei begrünten Dächern sind als Ausnahme auch Pultund Flachdächer möglich. Die Festsetzungen für Dachaufbauten und –einschnitte dienen einem möglichst einheitlichen Erscheinungsbild der Dachlandschaft. Um den architektonischen städtebaulichen Gesamteindruck dieses innerörtlichen Wohngebietes nicht zu stören, werden Werbeanlagen auf die Stätte der Leistung und in ihrer Größe beschränkt. Das städtebauliche Konzept sieht Baugrenzen vor, die die Lage der geplanten Baukörper definieren. Bei einer steilen Dachneigung mit Dachaufbauten ist eine gute Ausnutzung des Dachraumes ermöglicht. 6. Planverwirklichung 6.1. Bodenordnung Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele ist ein Bodenordnungsverfahren erforderlich, die Baulandumlegung erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren. Das geplante Baulandumlegungsgebiet entspricht der Bebauungsplanabgrenzung. 6.2. Flächenbilanz Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,93 ha Verkehrsflächen 0,36 ha WA-Gebiet 0,57 ha Gesamtgebiet 0,93 ha 6.3. Städtebaulicher Vertrag Ergänzend zum Bebauungsplan wird mit Investoren bzw. Eigentümern bei Bedarf ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem z. B. u.a. Erschließungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit geregelt werden. 7. Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten Neben der generellen Möglichkeit einer Nichtbebauung des Gebiets und Nutzung als innerörtliche Grünfläche mit Spielplatz, wäre eine planerische Alternative auch eine intensivere Nutzung und Verdichtung als Wohngebiet oder alternativ auch als Gewerbegebiet. Die innerörtliche Grünfläche würde zwar den Vorteil bieten, dass im ortskernnahen Bereich eine Grünfläche mit Spielplatz vorhanden wäre, es fehlten jedoch die zusätzlichen Nutzer, um eine solche Fläche zu diesem Zeitpunkt sinnvoll erscheinen zu lassen. Auch eine intensivere Nutzung scheidet hier aus, da Degerschlacht noch eine städtebaulich homogene ländliche Siedlungsstruktur aufweist und diese durch eine zu intensive Wohnnutzung gestört würde. Seite 5 von 10 Eine gewerbliche Nutzung scheidet aus, da hier überwiegend Wohnnutzung vorhanden ist und diese über die FNP-Ausweisung Wohnbaufläche angrenzend nach Osten, zu einem späteren Zeitpunkt weiterentwickelt werden soll. Eine zweigeschossige Wohnbebauung, wie vorgeschlagen, ergänzt den Ortskern von Degerschlacht sinnvoll, ermöglicht eine angemessene Nachverdichtung des Ortskerns und bietet Wohnen der kurzen Wege. II. Umweltbericht Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist auf der Grundlage einer Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen. Dieser enthält Angaben zu Schutzgütern und umweltrelevanten Belangen, die von der Planung berührt werden. Auf Grundlage einer Bestandsanalyse werden die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft bzw. auf andere Schutzgüter geprüft und Aussagen zu Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen gemacht. Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren je nach Verfahrensstand ergänzt und fortgeschrieben. 1. Kurzdarstellung des Planungsinhaltes und der Planungsziele Art des Gebiets Allgemeines Wohngebiet (Inhalt, Art und Umfang) Art der Bebauung (Ziele, Festsetzungen) Einfamilienhäuser mit zwei Geschossen, einzeln oder in Gruppen, ca. Wohneinheiten, GRZ ca. 0,4, Ausdehnung nach Osten in einem weiteren Schritt geplant Flächenbedarf 0,93 ha am Ortsrand, teilweise bereits bebaut 2. Fachziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung Die Berücksichtigung der Umweltschutz-Fachziele im Bebauungsplan wird im weiteren Verfahren auf der Grundlage der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergänzt. Bodenschutz Berücksichtigung im Bebauungsplan Immissionsschutz Berücksichtigung im Bebauungsplan Wasserschutz Berücksichtigung im Bebauungsplan Natur- und Landschaftsschutz Funktionen des Bodens sichern und wiederherstellen, sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen (Innenentwicklung), Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzen Erfolgt im weiteren Verfahren Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm, Schadstoffe) Erfolgt im weiteren Verfahren Schutz von Grund- und Oberflächenwasser Festsetzung von wasserdurchlässigen Belägen für oberirdische Stellplätze und Ableitung von Regenwasser über Regenwassergräben. Artenschutz, Schutz, Erhalt und Entwickeln von Lebensräumen und Grünbereichen auch im besiedelten Bereich Seite 6 von 10 Berücksichtigung im Bebauungsplan 3. Festsetzung von Pflanzmaßnahmen Bestandsaufnahme der Aspekte des Umweltschutzes und deren Bewertung Die Bestandsaufnahme der Aspekte des Umweltschutzes zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes entspricht einer groben Einschätzung und wird im weiteren Verfahren jeweils nach Kenntnisstand ergänzt und fortgeschrieben. Gebietscharakterisierung (derzeitiger Umweltzustand) Gärten mit altem Baumbestand, Streuobstwiesen im Ortskern, Wohngebäude, Garagen, Trafostation, Straßen, Parkplätze. Schutzgut Kurze Beschreibung Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume Mehrere StreuobstwiesenTeilflächen mit z. T. altem Baumbestand, die Bestandteil eines zusammenhängenden Streuobstwiesen-Wiesen-Komplexes Obstbaumwiesen sowie sind Baumbestand um Trafo mit hoher typische Flora und Fauna der naturschutzfachlicher Bedeutung Streuobstwiesen, bei Ortsbegehung hohe Vogel-Dichte festgestellt; Fläche um Trafostation mit altem Baumbestand, z. T. Gärten unterschiedlicher Strukturvielfalt Boden Geolog. Untergrund/Boden: im Westen und Süden des Gebiets: Lösslehm; im Nordosten: Verschwemmungssediment, geringe vertikale Wasserdurchlässigkeit, Versickerung nur lokal und nach objektbezogener Untersuchung Bis auf den bebauten Bereich möglich, Setzungsgefährdung; bisher weitgehend unversiegelte Landwirtschaftlicher Boden: gute bis Fläche sehr gute Acker-, gute bis mittlere Grünlandeigenschaften, schluffreicher Oberboden, Versiegelung: gering, durch relativ große Gärten im bebauten Teil und unbebaute Fläche Altlasten: Keine bekannt Wasser Abflussdämpfende Wirkung des (feuchten) Bodens bei Starkregen im Nordosten und in den östlich anschließenden Flächen hoch. Bisher weitgehend unversiegelte Mittlerer Beitrag zur Fläche, mit abflussdämpfender Grundwasserneubildung aus Funktion bei Starkregen Niederschlag Kein Oberflächengewässer, kein Wasserschutzgebiet. Luft Luftqualität laut Flechtenkarte 2000: Geringe Luftbelastung Klima Kein Kaltluftentstehungsgebiet, Geringe Bedeutung für das Baumwiesen von lokaler Bedeutung. Gesamtklima der Stadt Seite 7 von 10 Kurze Bewertung Geringe Vorbelastung Schutzgut Kurze Beschreibung Kurze Bewertung Das Plangebiet gehört zu einem der letzten größeren zusammenhängenden Landschaftsbild und Erholung Streuobstbestände des früheren landschaftstypischen ortsumschließenden Obstgürtels. Typischer Bestandteil der hiesigen Kulturlandschaft, daher hohe Bedeutung für Landschaftsbild und Kultur Weitere Aspekte zum Schutz des Menschen und seiner Gesundheit Lärmimmission Die Fläche liegt abseits der Hauptdurchgangsstraßen Lärmbelastung durch Verkehr gering Kultur- und Sachgüter Landschaftstypische Ausprägung der Kulturlandschaft, keine baulichen Kulturdenkmäler, keine sonstigen besonderen (baulichen) Kultur- und Sachgüter Bedeutung als Kulturlandschaft (siehe Landschaftsbild), keine Bedeutung für bauliche Kultur- und Sachgüter 4. Voraussichtlich erheblich beeinflusste Schutzgüter Zunächst kann nur eine grobe Abschätzung der voraussichtlichen Einflüsse erfolgen; sie dient als Basis für die planerische Bearbeitung des Gesamtkonzeptes. Eine genauere Abschätzung wird im weiteren Verfahren erarbeitet. Schutzgut erheblich nicht erheblich/ Bemerkung gering Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume x Mit der Bebauung der Streuobst-Flächen geht Lebensraum verlohren Boden x Abgesehen von den bebauten Flächen bisher weitgehend unversiegelt Wasser x Abgesehen von den bebauten Flächen bisher weitgehend unversiegelte Flächen, brach gefallene Regenwassergräben, Konzept zum Umgang mit unverschmutztem Oberflächenwasser wird geprüft. Luft x Negativer Einfluss durch die ergänzende Bebauung mit Wohngebäuden voraussichtlich gering Klima x Nur lokale Bedeutung Landschaftsbild und Erholung x Kulturlandschaftstypische Streuobstwiesen werden reduziert Weitere Aspekte zum Schutz des Menschen und seiner Gesundheit x Bedeutende Lärmprobleme weder bestehend noch zu erwarten Kultur- und Sachgüter x Für Gebäude keine Bedeutung, für den landschaftstypischen Obstgürtel am Ortsrand: siehe Schutzgut Landschaftsbild 5. Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen (werden im weiteren Verfahren untersucht) Seite 8 von 10 Erforderlichkeit der Eingriffsregelung: Für das Gebiet existiert ein Baulinienfeststellungsplan von 1935, der Baulinien festsetzt und ältere Baulinien aus den Jahren 1889 bis 1912 beinhaltet. Nach aktuellem Kenntnisstand gilt für das ganze Gebiet innerhalb dieses Baulinienpans Bauplanungsrecht und ist somit bebaubar, der durch den Bebauungsplan vorbereitete Eingriff ist zulässig und es ist daher kein Ausgleich erforderlich. Unabhängig davon sollten weitere Pflanzmaßnahmen, insbesondere eine Ortsrandeingrünung mit heimischen Pflanzen, vorgesehen werden, um den Eingriff zu minimieren. Vermeidungs- und Minimierungsgrundsatz bestehen unabhängig von der Zulässigkeit eines Eingriffs. 6. Prognose der Umweltentwicklung bei Planungsdurchführung und Null-Variante und deren Bewertung 6.1. Prognose bei Null-Variante (Nichtdurchführung der Planung) Kurzfristig: Voraussichtlich keine Änderung Mittelfristig: Gegenüber der heutigen Situation wäre eine Neubebauung nach dem alten Planungsrecht mit einer annähernd gleichwertigen Dichte bzw. Versiegelung wie beim vorliegenden Bauvorhaben möglich. Die Umweltentwicklung wäre dabei abhängig vom konkreten Einzelfall. 6.2. Prognose bei Durchführung der Planung Eine Beschreibung und Bewertung wird im weiteren Verfahren durchgeführt. 7. Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten Erfolgt im weiteren Verfahren. 8. Vorgehensweise bei der Durchführung der Umweltprüfung Für die vorliegende grobe Abschätzung liegen folgende Daten vor: Allgemeine Datengrundlagen Regionalplan Neckar-Alb 1993 mit Landschaftsrahmenplan Flächennutzungsplan NBV Reutlingen-Tübingen Landschaftsplan NBV Reutlingen-Tübingen 1997 Historische Erhebung altlastenrelevanter Flurstücke (HISTE) Flechtenkartierung Reutlingen 2000 Baugrundkarte für Reutlingen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau B-W 2003 Gebietsbezogene Grundlagen Baulinienplan Degerschlacht, 1935 Verwendete Verfahren Die anzuwendenden Methoden sind fachlich übliche Methoden. Seite 9 von 10 Schwierigkeiten und fehlende Erkenntnisse Hinzuweisen ist darauf, dass nicht alle Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern – aufgrund der Komplexität von Natur und Landschaft – erfasst, beschrieben und beurteilt werden können. Die Umweltprüfung erhebt jedoch den Anspruch, dass die wichtigsten und bedeutendsten Wechselwirkungen aufgezeigt werden. Für diesen Plan wurde bisher noch keine Behördenbeteiligung durchgeführt, so dass deren Wissen und Informationen (noch) nicht in die Umweltprüfung bzw. diesen Umweltbericht einfließen konnten. Relevante Informationen werden im weiteren Verfahren ergänzt. 9. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkung (Monitoring) Werden im weiteren Verfahren festgelegt. 10. Zusammenfassung Umweltbericht Wird im weiteren Verfahren erstellt. Reutlingen, den 08.06.2006 Breitschwerdt Seite 10 von 10