(Entwurf) vom 08.06.2006

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Bebauungsplan Nr. DE 015
„Tiergartenstraße“
Gemarkung Degerschlacht
Begründung mit Planungs- und Umweltbericht
(Entwurf)
Stand: 08.06.2006
Inhalt:
I.
Planungsbericht
1.
Anlass und Zweck der Planung
2.
Lage und Geltungsbereich
3.
Planerische Rahmenbedingungen
4.
Planungskonzeption
5.
Örtliche Bauvorschriften
6.
Planverwirklichung
7.
Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten
II. Umweltbericht
1.
Kurzdarstellung des Planungsinhaltes und der Planungsziele
2.
Fachziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung
3.
Bestandsaufnahme der Aspekte des Umweltschutzes
4.
Voraussichtlich erheblich beeinflusste Schutzgüter
5.
Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen
6.
Prognose der Umweltentwicklung bei Planungsdurchführung und Null-Variante und deren
Bewertung
7.
Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten
8.
Vorgehensweise bei der Durchführung der Umweltprüfung
9.
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)
10.
Zusammenfassung Umweltbericht
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I.
Planungsbericht
1.
Anlass und Zweck der Planung
Eine Erbengemeinschaft mit mehreren Flurstücken im Plangebiet hat über eine Immobilienfirma schriftlich
die Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses Gebiet beantragt. Die an der Tiergartenstraße gelegenen
Grundstücke sollen einer Wohnnutzung zugeführt werden.
Für eine Wohnbebauung in diesem Bereich besteht derzeit nur für einen Teilbereich auf der Basis der
bestehenden Baulinienpläne und in Verbindung mit § 34 BauGB Baurecht. Für diesen Teilbereich wurde im
Vorgriff auf diesen Bebauungsplan, auf der Basis eines städtebaulichen Vorkonzeptes eine Bebauung
ermöglicht und realisiert.
Um eine weitere geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich sicherzustellen, ist die Aufstellung
eines Bebauungsplans für den östlichen Randbereich der Degerschlachter Ortsmitte erforderlich.
Ziel ist es, die geplanten neuen Gebäude angemessen in die vorhandene Bebauung einzubinden und für die
Zukunft die erforderlichen städtebaulichen Strukturen zu entwickeln, die eine Erschließung von
Wohnbauflächen entsprechend den Vorgaben des FNP in diesem Bereich sicherstellen.
Wichtige Planungsziele für diesen Bereich sind:







Entwicklung von Wohnbauflächen im ortskernnahen Bereich
Erschließung und Verwertung von Baulücken
Definierung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung im Plangebiet
Optimierung und Verbesserung der Verkehrserschließung
Ergänzung der Fuß- und Radwegeverbindungen
Verbesserung des Parkraumangebotes
Ergänzung und Verknüpfung der vorhandenen und neuen zukünftigen Grünstrukturen, Bildung eines
Ortsrandes mit Oberflächenentwässerungsfunktion.
Für die Neuordnung der vorhandenen Grundstücksstrukturen auf der Basis des Bebauungsplanes ist ein
Baulandumlegungsverfahren erforderlich, da die zukünftigen Baugrundstücke der neuen
Erschließungsstruktur und den geplanten Bauzonen angepasst werden müssen. Das
Baulandumlegungsverfahren wird auf der Basis des Gemeinderatsbeschlusses zur Baulandumlegung für
Reutlingen parallel zum Bebauungsplan durchgeführt.
2.
Lage und Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt nordöstlich des Ortskerns von Degerschlacht und wird im Norden durch die verlängerte
Balthasar-Neumann-Straße Flst. 378/1, im Osten durch den Feldweg Flst. 401/1 (verlängerte
Tiergartenstraße), im Süden durch die Tiergartenstraße und im Westen durch das Quartier Entenhof
begrenzt. Die Randbereiche an diesen Straßen werden teilweise mit in das Plangebiet einbezogen.
3.
Planerische Rahmenbedingungen
3.1. Derzeitige Nutzung
Das Plangebiet erstreckt sich angrenzend an den alten Ortskern von Degerschlacht über Teile des
teilweise unbebauten Ortsrandes. Hier sind ehemalige zu Wohnzwecken genutzte Bauernhäuser und
einige neuere Wohngebäude vorhanden. Der Übergang zur freien Landschaft hin wird überwiegend
durch Wiesenflächen mit Obstbäumen gebildet.
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Im Vorgriff auf diesen Bebauungsplan wurde eine Erschließungsstraße geplant und teilweise realisiert.
Diese Straße erschließt vier in jüngster Zeit genehmigte und realisierte Wohnbauvorhaben und wird in
das weitere Plankonzept einbezogen und vervollständigt.
3.2. Bestehendes Planungsrecht
Angrenzend an die vorhandene Wohnbebauung sind im Bereich des Baulinienplans (genehmigt
09.07.1935 mit Änderung vom 27.06.1962) neue Wohngebäude entstanden. Diese wurden auf der
Basis des vorhandenen Planungsrechtes und aufgrund des § 34 BauGB genehmigt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das Plangebiet eine Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan
ist daher aus dem FNP entwickelt.
4.
Planungskonzeption
4.1. Städtebauliches Konzept
Das ortsnah gelegene Plangebiet eignet sich gut, den Siedlungskörper von Degerschlacht in diesem
Bereich nach Osten hin zu vervollständigen und abzurunden, um so den Ortskern mit seinen
vorhandenen Versorgungsfunktionen zu stärken.
Zur Erschließung des geplanten Quartiers ist eine Stichstraße mit Wendefläche von der
Tiergartenstraße aus nach Norden geplant. Diese gemischte, relativ ruhige Verkehrsfläche steht auch
als Spielbereich für Kinder zur Verfügung. Um diese Stichstraße gruppieren sich zukünftig die geplanten
zweigeschossigen Wohngebäude.
Die Erschließung von innen hat den Vorteil, dass mit sehr geringem Erschließungsaufwand eine gute
bauliche Nutzung auf der vorhandenen Fläche erreicht werden kann, ohne die Randbereiche zur
offenen Landschaft hin durch zusätzliche Erschließungsstraßen zu belasten.
Ergänzend erhalten die vorhandenen Straßen Tiergartenstraße und Balthasar-Neumann-Straße eine
endgültige Ausbaubreite mit Gehweg von 7,50 m und einen baulichen vorläufigen Abschluss in Form
einer Wendeplatte.
Zur offenen Landschaft hin erhält das Plangebiet durch einen definierten Pflanzgebotstreifen mit
Entwässerungsgraben einen Abschluss, der als Übergang zur freien Landschaft dient.
4.2. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
Art der baulichen Nutzung:
Das Plangebiet orientiert sich in der Siedlungsstruktur und Größe der Gebäude an der vorhandenen
dörflichen Degerschlachter Baustruktur von überwiegend frei stehenden Wohngebäuden und
Bauernhäusern.
Im nordöstlichen Bereich wird eine etwas intensivere Nutzung ermöglicht, da hier größere Gebäude
vorhanden sind.
Es ist ein allgemeines Wohngebiet mit maximal zweigeschossigen Gebäuden mit Satteldach oder
Pultdach geplant.
Aufgrund der Lage am Rande der Ortsmitte ergänzt das neue Quartier die vorhandenen Nutzungen
durch innerörtliches Wohnen.
Festgesetzt wird ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO),
Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden jedoch ausgeschlossen. Da die vorhandene Infrastruktur
und die Nähe zum Wohnen diese Nutzungen nicht zu lässt.
Maß der baulichen Nutzung:
Die maximal überbaubare Grundstücksfläche ergibt sich durch die Festsetzung von Baugrenzen im
Plangebiet. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,35 – 0,4 festgesetzt. Es können ca. 17 neue
Wohngebäude entstehen.
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Durch die Festsetzung der Traufhöhe und der Dachneigung kann auf die Geschossflächenzahl
verzichtet werden. Diese Festsetzungen reichen aus, um die entstehenden Gebäude in ihrer maximalen
Größe zu definieren.
Der städtebauliche Zusammenhang und das Erscheinungsbild sollen entsprechend der angrenzenden
vorhandenen dörflichen Bebauung durch diese Höhenregelungen gewahrt werden.
In diesem Bereich wird innerhalb der Bauzonen offene Bauweise für Hausgruppen, Doppelhäuser und
Einfamilienhäuser festgesetzt, lediglich im südöstlichen Teil werden nur Einzel- und Doppelhäuser
zugelassen.
4.3. Erschließung (Verkehr, Parkierung, Ver- und Entsorgung)
Individualverkehr, ruhender Verkehr:
Das Plangebiet wird von der Tiergartenstraße aus über eine Stichstraße erschlossen. Im Vorgriff auf
diesen Bebauungsplan wurde ein Teilstück der Stichstraße von einem Investor vorab realisiert. Dieser
Straßenteil wird von der Stadt Reutlingen übernommen und entsprechend dem Plankonzept zu Ende
gebaut. Es entsteht eine gemischt genutzte Verkehrsfläche mit Parkplätzen und Wendefläche für
Müllfahrzeuge, von der kurze Fußwegverbindungen in den Bereich des Entenhofes im Westen und in
die entgegengesetzte Richtung zur freien Landschaft und in den Naherholungsbereich führen.
Die vorhandenen Straßen Tiergartenstraße und die Balthasar-Neumann-Straße dienen zukünftig als
Sammelstraßen auch für eine Wohnbauflächenentwicklung und erhalten eine Fahrbahnbreite von
5,50 m mit einem einseitigen Gehweg von 2,00 m Breite.
Ver- und Entsorgung:
Die Ver- und Entsorgung ist über die vorhandenen und geplanten öffentlichen Straßen und die Leitungen
der Leitungsträger möglich.
In der Tiergartenstraße liegt ein Hauptsammler (Kanal) der den Ortskern mit der Kläranlage verbindet.
Hier kann das geplante Mischwasserkanalsystem problemlos angeschlossen werden. Es wird geprüft,
ob unverschmutztes Regenwasser ggf. über ein Grabensystem einem Gewässer direkt zugeleitet
werden kann.
4.4. Grünordnung / Grünplanungskonzept
Es handelt sich hier um den Ortsrand von Degerschlacht. Aufgrund der hier vorhandenen Baulinien
(genehmigt 09.07.1935 mit Änderung vom 27.06.1962), ist von einem vorhandenen Planungsrecht
auszugehen.
An das hier beplante Gebiet Tiergartenstraße nach Osten anschließend weist der FNP weitere größere
Wohnbauflächen aus, die aufgrund vorgegebener Infrastrukturen (Hauptsammler) und örtlicher
Gegebenheiten als langfristige Wohnbauentwicklungsrichtung vorgegeben ist.
Geplant ist eine aufgelockerte Wohnbebauung mit einem hohem Anteil an Privatgärten, hier werden
Laubbäume als Einzelpflanzgebote festgesetzt. Zusätzlich wird zur offenen Landschaft hin ein
Pflanzstreifen mit standortgerechten Pflanzen als Pflanzgebotsfläche auf den Grundstücken festgesetzt.
Das neu entwickelte Ortsentwicklungskonzept für Degerschlacht zeigt hier östlich angrenzend
entsprechende Grünentwicklungsachsen und Bauflächen auf, die vorhandene Grünstrukturen aufgreifen
und weiter entwickeln.
Im Wesentlichen sollen zur Auflockerung der Straßenräume Laubbäume als Grüngestaltungsmaßnahme
gepflanzt werden.
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5.
Örtliche Bauvorschriften
Die geplanten Dachformen, die vom benachbarten Bestand abgeleitet wurden, ermöglichen zum einen eine
energetisch günstige Bauform und sorgen zum anderen für eine gute Einbindung in das vorhandene
Ortsbild. Dementsprechend werden Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° - 40° vorgegeben.
Zur besseren Integration in das vorhandene Siedlungsbild sind Dachdeckungen in den Farben rot bis
rotbraun in nicht glänzender Ausführung vorgesehen. Bei begrünten Dächern sind als Ausnahme auch Pultund Flachdächer möglich.
Die Festsetzungen für Dachaufbauten und –einschnitte dienen einem möglichst einheitlichen
Erscheinungsbild der Dachlandschaft.
Um den architektonischen städtebaulichen Gesamteindruck dieses innerörtlichen Wohngebietes nicht zu
stören, werden Werbeanlagen auf die Stätte der Leistung und in ihrer Größe beschränkt.
Das städtebauliche Konzept sieht Baugrenzen vor, die die Lage der geplanten Baukörper definieren.
Bei einer steilen Dachneigung mit Dachaufbauten ist eine gute Ausnutzung des Dachraumes ermöglicht.
6.
Planverwirklichung
6.1. Bodenordnung
Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele ist ein Bodenordnungsverfahren erforderlich, die
Baulandumlegung erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren.
Das geplante Baulandumlegungsgebiet entspricht der Bebauungsplanabgrenzung.
6.2. Flächenbilanz
Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,93 ha
Verkehrsflächen
0,36 ha
WA-Gebiet
0,57 ha
Gesamtgebiet
0,93 ha
6.3. Städtebaulicher Vertrag
Ergänzend zum Bebauungsplan wird mit Investoren bzw. Eigentümern bei Bedarf ein städtebaulicher
Vertrag abgeschlossen, in dem z. B. u.a. Erschließungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit geregelt
werden.
7.
Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten
Neben der generellen Möglichkeit einer Nichtbebauung des Gebiets und Nutzung als innerörtliche
Grünfläche mit Spielplatz, wäre eine planerische Alternative auch eine intensivere Nutzung und Verdichtung
als Wohngebiet oder alternativ auch als Gewerbegebiet.
Die innerörtliche Grünfläche würde zwar den Vorteil bieten, dass im ortskernnahen Bereich eine Grünfläche
mit Spielplatz vorhanden wäre, es fehlten jedoch die zusätzlichen Nutzer, um eine solche Fläche zu diesem
Zeitpunkt sinnvoll erscheinen zu lassen.
Auch eine intensivere Nutzung scheidet hier aus, da Degerschlacht noch eine städtebaulich homogene
ländliche Siedlungsstruktur aufweist und diese durch eine zu intensive Wohnnutzung gestört würde.
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Eine gewerbliche Nutzung scheidet aus, da hier überwiegend Wohnnutzung vorhanden ist und diese über
die FNP-Ausweisung Wohnbaufläche angrenzend nach Osten, zu einem späteren Zeitpunkt weiterentwickelt
werden soll.
Eine zweigeschossige Wohnbebauung, wie vorgeschlagen, ergänzt den Ortskern von Degerschlacht
sinnvoll, ermöglicht eine angemessene Nachverdichtung des Ortskerns und bietet Wohnen der kurzen
Wege.
II. Umweltbericht
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist auf der Grundlage einer Umweltprüfung ein Umweltbericht zu
erstellen. Dieser enthält Angaben zu Schutzgütern und umweltrelevanten Belangen, die von der Planung
berührt werden. Auf Grundlage einer Bestandsanalyse werden die Auswirkungen der Planung auf Natur und
Landschaft bzw. auf andere Schutzgüter geprüft und Aussagen zu Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen gemacht.
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren je nach Verfahrensstand ergänzt und fortgeschrieben.
1.
Kurzdarstellung des Planungsinhaltes und der Planungsziele
Art des Gebiets
Allgemeines Wohngebiet
(Inhalt, Art und Umfang)
Art der Bebauung
(Ziele, Festsetzungen)
Einfamilienhäuser mit zwei Geschossen, einzeln oder in Gruppen, ca.
Wohneinheiten, GRZ ca. 0,4, Ausdehnung nach Osten in einem weiteren Schritt
geplant
Flächenbedarf
0,93 ha am Ortsrand, teilweise bereits bebaut
2.
Fachziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung
Die Berücksichtigung der Umweltschutz-Fachziele im Bebauungsplan wird im weiteren Verfahren auf der
Grundlage der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergänzt.
Bodenschutz
Berücksichtigung im
Bebauungsplan
Immissionsschutz
Berücksichtigung im
Bebauungsplan
Wasserschutz
Berücksichtigung im
Bebauungsplan
Natur- und Landschaftsschutz
Funktionen des Bodens sichern und wiederherstellen, sparsamer Umgang
mit Grund und Boden; Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von
Flächen (Innenentwicklung), Bodenversiegelung auf das notwendige Maß
begrenzen
Erfolgt im weiteren Verfahren
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm, Schadstoffe)
Erfolgt im weiteren Verfahren
Schutz von Grund- und Oberflächenwasser
Festsetzung von wasserdurchlässigen Belägen für oberirdische Stellplätze und Ableitung von Regenwasser über Regenwassergräben.
Artenschutz, Schutz, Erhalt und Entwickeln von Lebensräumen und
Grünbereichen auch im besiedelten Bereich
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Berücksichtigung im
Bebauungsplan
3.
Festsetzung von Pflanzmaßnahmen
Bestandsaufnahme der Aspekte des Umweltschutzes und deren Bewertung
Die Bestandsaufnahme der Aspekte des Umweltschutzes zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes entspricht einer groben Einschätzung und wird im weiteren Verfahren jeweils nach Kenntnisstand ergänzt und fortgeschrieben.
Gebietscharakterisierung
(derzeitiger Umweltzustand)
Gärten mit altem Baumbestand, Streuobstwiesen im Ortskern,
Wohngebäude, Garagen, Trafostation, Straßen, Parkplätze.
Schutzgut
Kurze Beschreibung
Tiere, Pflanzen und ihre
Lebensräume
Mehrere StreuobstwiesenTeilflächen mit z. T. altem
Baumbestand, die Bestandteil eines
zusammenhängenden
Streuobstwiesen-Wiesen-Komplexes
Obstbaumwiesen sowie
sind
Baumbestand um Trafo mit hoher
typische Flora und Fauna der
naturschutzfachlicher Bedeutung
Streuobstwiesen, bei Ortsbegehung
hohe Vogel-Dichte festgestellt;
Fläche um Trafostation mit altem
Baumbestand, z. T. Gärten
unterschiedlicher Strukturvielfalt
Boden
Geolog. Untergrund/Boden:
im Westen und Süden des Gebiets:
Lösslehm;
im Nordosten:
Verschwemmungssediment, geringe
vertikale Wasserdurchlässigkeit,
Versickerung nur lokal und nach
objektbezogener Untersuchung
Bis auf den bebauten Bereich
möglich, Setzungsgefährdung;
bisher weitgehend unversiegelte
Landwirtschaftlicher Boden: gute bis Fläche
sehr gute Acker-, gute bis mittlere
Grünlandeigenschaften,
schluffreicher Oberboden,
Versiegelung: gering, durch relativ
große Gärten im bebauten Teil und
unbebaute Fläche
Altlasten: Keine bekannt
Wasser
Abflussdämpfende Wirkung des
(feuchten) Bodens bei Starkregen im
Nordosten und in den östlich
anschließenden Flächen hoch.
Bisher weitgehend unversiegelte
Mittlerer Beitrag zur
Fläche, mit abflussdämpfender
Grundwasserneubildung aus
Funktion bei Starkregen
Niederschlag
Kein Oberflächengewässer, kein
Wasserschutzgebiet.
Luft
Luftqualität laut Flechtenkarte 2000:
Geringe Luftbelastung
Klima
Kein Kaltluftentstehungsgebiet,
Geringe Bedeutung für das
Baumwiesen von lokaler Bedeutung. Gesamtklima der Stadt
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Kurze Bewertung
Geringe Vorbelastung
Schutzgut
Kurze Beschreibung
Kurze Bewertung
Das Plangebiet gehört zu einem der
letzten größeren
zusammenhängenden
Landschaftsbild und Erholung
Streuobstbestände des früheren
landschaftstypischen
ortsumschließenden Obstgürtels.
Typischer Bestandteil der hiesigen
Kulturlandschaft, daher hohe
Bedeutung für Landschaftsbild und
Kultur
Weitere Aspekte zum Schutz
des Menschen und seiner
Gesundheit
Lärmimmission
Die Fläche liegt abseits der Hauptdurchgangsstraßen
Lärmbelastung durch Verkehr gering
Kultur- und Sachgüter
Landschaftstypische Ausprägung
der Kulturlandschaft,
keine baulichen Kulturdenkmäler,
keine sonstigen besonderen
(baulichen) Kultur- und Sachgüter
Bedeutung als Kulturlandschaft
(siehe Landschaftsbild),
keine Bedeutung für bauliche
Kultur- und Sachgüter
4.
Voraussichtlich erheblich beeinflusste Schutzgüter
Zunächst kann nur eine grobe Abschätzung der voraussichtlichen Einflüsse erfolgen; sie dient als Basis für
die planerische Bearbeitung des Gesamtkonzeptes. Eine genauere Abschätzung wird im weiteren Verfahren
erarbeitet.
Schutzgut
erheblich
nicht
erheblich/ Bemerkung
gering
Tiere, Pflanzen und ihre
Lebensräume
x
Mit der Bebauung der Streuobst-Flächen geht
Lebensraum verlohren
Boden
x
Abgesehen von den bebauten Flächen bisher
weitgehend unversiegelt
Wasser
x
Abgesehen von den bebauten Flächen bisher
weitgehend unversiegelte Flächen, brach gefallene
Regenwassergräben, Konzept zum Umgang mit
unverschmutztem Oberflächenwasser wird geprüft.
Luft
x
Negativer Einfluss durch die ergänzende
Bebauung mit Wohngebäuden voraussichtlich
gering
Klima
x
Nur lokale Bedeutung
Landschaftsbild und
Erholung
x
Kulturlandschaftstypische Streuobstwiesen werden
reduziert
Weitere Aspekte zum
Schutz des Menschen
und seiner Gesundheit
x
Bedeutende Lärmprobleme weder bestehend noch
zu erwarten
Kultur- und Sachgüter
x
Für Gebäude keine Bedeutung, für den
landschaftstypischen Obstgürtel am Ortsrand:
siehe Schutzgut Landschaftsbild
5.
Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen
(werden im weiteren Verfahren untersucht)
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Erforderlichkeit der Eingriffsregelung:
Für das Gebiet existiert ein Baulinienfeststellungsplan von 1935, der Baulinien festsetzt und ältere Baulinien
aus den Jahren 1889 bis 1912 beinhaltet. Nach aktuellem Kenntnisstand gilt für das ganze Gebiet innerhalb
dieses Baulinienpans Bauplanungsrecht und ist somit bebaubar, der durch den Bebauungsplan vorbereitete
Eingriff ist zulässig und es ist daher kein Ausgleich erforderlich.
Unabhängig davon sollten weitere Pflanzmaßnahmen, insbesondere eine Ortsrandeingrünung mit
heimischen Pflanzen, vorgesehen werden, um den Eingriff zu minimieren. Vermeidungs- und
Minimierungsgrundsatz bestehen unabhängig von der Zulässigkeit eines Eingriffs.
6.
Prognose der Umweltentwicklung bei Planungsdurchführung und Null-Variante und deren
Bewertung
6.1. Prognose bei Null-Variante (Nichtdurchführung der Planung)
Kurzfristig: Voraussichtlich keine Änderung
Mittelfristig: Gegenüber der heutigen Situation wäre eine Neubebauung nach dem alten Planungsrecht
mit einer annähernd gleichwertigen Dichte bzw. Versiegelung wie beim vorliegenden Bauvorhaben
möglich. Die Umweltentwicklung wäre dabei abhängig vom konkreten Einzelfall.
6.2. Prognose bei Durchführung der Planung
Eine Beschreibung und Bewertung wird im weiteren Verfahren durchgeführt.
7.
Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten
Erfolgt im weiteren Verfahren.
8.
Vorgehensweise bei der Durchführung der Umweltprüfung
Für die vorliegende grobe Abschätzung liegen folgende Daten vor:
Allgemeine Datengrundlagen






Regionalplan Neckar-Alb 1993 mit Landschaftsrahmenplan
Flächennutzungsplan NBV Reutlingen-Tübingen
Landschaftsplan NBV Reutlingen-Tübingen 1997
Historische Erhebung altlastenrelevanter Flurstücke (HISTE)
Flechtenkartierung Reutlingen 2000
Baugrundkarte für Reutlingen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau B-W 2003
Gebietsbezogene Grundlagen
Baulinienplan Degerschlacht, 1935
Verwendete Verfahren
Die anzuwendenden Methoden sind fachlich übliche Methoden.
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Schwierigkeiten und fehlende
Erkenntnisse
Hinzuweisen ist darauf, dass nicht alle Wechselwirkungen zwischen den
Umweltschutzgütern – aufgrund der Komplexität von Natur und Landschaft – erfasst, beschrieben und beurteilt werden können. Die Umweltprüfung erhebt jedoch den Anspruch, dass die wichtigsten und bedeutendsten Wechselwirkungen aufgezeigt werden.
Für diesen Plan wurde bisher noch keine Behördenbeteiligung durchgeführt, so dass deren Wissen und Informationen (noch) nicht in die Umweltprüfung bzw. diesen Umweltbericht einfließen konnten.
Relevante Informationen werden im weiteren Verfahren ergänzt.
9.
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkung (Monitoring)
Werden im weiteren Verfahren festgelegt.
10. Zusammenfassung Umweltbericht
Wird im weiteren Verfahren erstellt.
Reutlingen, den 08.06.2006
Breitschwerdt
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