Vorlage 96 - Stadt Ostfildern

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Stadt Ostfildern
Kreis Esslingen
Bebauungsplan "Denkendorfer Straße“
Planbereiche N 23; Gemarkung Nellingen
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch
1.
Erfordernis der Planaufstellung
Die im Anschluss an die Tankstellennutzung vorgenommene Nutzung als Baustoffhandel wurde aufgegeben. Seither wurden verschiedene Anschluss- Nutzungsmöglichkeiten vorgebracht, die den Zielen der
Stadtgestaltung zuwiderlaufen, wie z.B. Pkw- und Nutzfahrzeughandel.
Durch diesen Bebauungsplan sollen die städtebaulichen Zielsetzungen der Sicherung des Ortseinganges
geregelt werden.
2.
2.1
Bestehendes Planungsrecht
Plangebiet
Das Plangebiet ist teilweise überplant durch den nicht qualifizierten Bebauungsplan „Hofäcker“, rechtsverbindlich seit 6.5.1957.
Dieser setzt im Westen des Plangebiets in einer Tiefe von ca 5m südlich der Jusistraße eine Baulinie fest.
Im Südwesten des Plangebiets ist ein Streifen von 10m Breite als Bauverbot festgesetzt.
Im Osten des Plangebiets richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB.
2.2
Angrenzende Bereiche
Nördlich sowie nordöstlich grenzt der nicht qualifizierte Bebauungsplan „Hofäcker“, rechtsverbindlich seit
6.5.1957 an, der Baulinien und Baugrenzen festsetzt.
Im Osten grenzt der Bebauungsplan „Lachenäcker – 1. Änderung“ von 1989 an, der in seinem nördlichen
Bereich ein allgemeines Wohngebiet und in seinem südlichen Bereich ein Gewerbegebiet festsetzt.
3.
Baubestand im Plangebiet – in der Umgebung des Plangebiets
Im Plangebiet besteht im Norden ein zweigeschossiges Wohngebäude. Der Südwesten des Plangebiets
wird als Schrebergarten genutzt und im Südosten befindet sich eine umgenutzte Tankstelle (derzeit: Naturstein- Ausstellung), deren eingeschossiges, ehemaliges Betriebsgebäude den Planbereich nach Süden abschließt.
Im Umfeld des Plangebiets bestehen im Norden und Westen ausgedehnte Wohngebiete, die meistens 1-2
Vollgeschosse mit ausgebautem Dach aufweisen.
Im Osten besteht angrenzend an die Denkendorfer Straße und westlich der Anselmstraße ein 1-2 geschossiges Wohngebiet, welches sich nach Osten in ein Gewerbegebiet fortsetzt.
Östlich der Denkendorfer Straße und südlich der Rudolf-Diesel-Straße wird der Ortsrand von Nellingen
durch eine 1-2 geschossige Bauzeile mit gewerblicher Nutzung definiert.
4.
Städtebauliche Zielsetzung
Durch die Planung sollen die städtebaulichen Anforderungen an die Ortseinfahrt von Nellingen sichergestellt
werden.
Die gegenüberliegende Seite der Denkendorfer Straße ist durch Wohnnutzung geprägt. Dementsprechend
soll nun im Plangebiet eine gleichartige Nutzung festgesetzt werden.
Dabei sollen westorientierte Baukörper entstehen, welche den Standortfaktoren Rechnung tragen.
Durch planungsrechtlich gesicherte Raumkanten in Form von Baulinien ergibt sich für die nach Westen orientierten Wohneinheiten unter anderem ein entsprechender Lärmschutz. Außerdem sollen die Raumkanten
der im Norden des Plangebiets angrenzenden Bebauung fortgeführt werden.
Pflanzgebote ergänzen die städtebauliche Raumwirkung der Bebauung und verbessern die ökologische
Verträglichkeit der Planung durch Verbesserung des Kleinklimas.
Einwirkungen von Lärmemissionen (Straßenlärm, Fluglärm) auf die geplanten Nutzungen werden im Rahmen des weiteren Verfahrens überprüft.
5.
Umweltbericht / Umweltverträglichkeitsprüfung
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches vom 24.6.2004 ist eine generelle UVP- Pflicht eingeführt.
Zur Erhebung des Untersuchungsprogramms (Scoping) dient der erste Verfahrensschritt.
Aufgestellt :
Ostfildern, 23.5.2006
FB III- Planung /Ja/RB
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