Gemeinde , Bauamt Seevetal - 61 ­ Anlage 1 zum Bebauungsplan Hel m s tor f 4 "Im Dorfe" 2p. Aug.' 1983 Ste/Gru Inhalt: I. ALLGEMEINES 1: 2. 3. 4. 11. WESENTLICHER INHALT DES BEBAUUNGSPLANS 1. 2. 3. 4. 5. 111. IV. V. Notwendigkeit des Bebauungsplans Ziele der Raumordnung und Landesplanung Flächennutzungsplan Geltungsbereich/Bestand Flächen für eine bauliche Nutzung Verkehrsflächen Erhaltung von Bäumen und Gewässern Ver- und Entsorgungsanlagen Städtebauliche Werte 5.1 Flächenbilanz 5.2 Geschoßflächenbilanz 5.3 Besiedlungsdichte GESTALTUNGSSATZUNG MASSNAHMEN/KOSTEN/FINANZIERUNG 1. Erschließungsmaßnahmen mit denen alsbald gereChnet werden kann BODENORDNENDE UND SONSTIGE MASSNAHMEN - 2 ­ Der Hof des Landwirts Voß soll aus betriebswirtschaftlichen Gründen in den Außenbereich verlagert werden. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt. (, ( ( (\ Die im Bebauungsplan Helmstorf.3 "Ortsmitte" für diesen Bereich ausge­ wiesenen Flächen lassen eine städtebaulich befriedigende Lösung nicht zu. weil eine dem vorhandenen Ortsbild angemessene Bebauung innerhalb ,der bisher ausgewiesenen bebaubaren Flächen nicht möglich ist. So ist in dem zu überdeckenden Bebauungsplan Helmstorf 3 zum Beispiel nur der nord­ westliche Teil der Hoffläche bebaubar. während die gesamten übrigen. dem Hof zugehörigen Flächen zum Nettobauland zählen. Offenbar hat der Planer sich bei der Festlegung der Baugrenze nur an dem vorhandenen Gebäude­ bestand orientiert, gleichzeitig aber mit Blick auf eine eventuelle spätere Umnutzung die Geschoßflächenzahl sehr hoch angesetzt. Tatsäch­ lich wäre eine Bebauung in dieser Masse - konzentriert auf eine kleine bebaubare Fläche - in angemessener Bauart und in gestalterisch befriedi­ gender Weise unmöglich. Der Versuch. über Befreiungen vom Bebauungsplan eine angemessene Bebau­ ung zu ermöglichen. wurde von~er Baugenehmigungsbehörde nicht mitge­ tragen. weil die Befreiung zu ~eitgehend wäre. Deshalb sollen durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans die bebaubaren Flächen besser auf das Gesamtgrundstück verteilt werden. Das Maß der Nutzung soll mit Zustim­ mUng des Hofeigentümers außerdem angemessen herabgesetzt werden. Die Nutzungsgrenze zwischen Dorfgebiet und Allgemeinem WOhngebiet soll der örtliChkeit angepaßt werden. Die Festlegung der Geschoßanzahl wird der vorhandenen Bebauung sowie der örtlichkeit' dergestalt angepaßt, daß auf den tiefergelegenen Flächen des Dorfgebiets die Zweigeschossigkeit bei­ behalten, auf den meist höhergelegenen Flächen des Allgemeinen Wohngebiets eine Herabstufung auf ein Vollgeschoß vorgenommen wird. , , Die UnterSChutzsteilung des umfangreichen Baumbestands ist ein weiteres wichtiges Planungsziel. Eine örtliche Bauvorschrift Ober Gestaltung soll festgelegt werden, damit sich aus vorhandener und neuer Bausubstanz ein einheitliches, sich ins Dorf und in die Landschaft einfügendes Gesamtbild ergibt. - 3 ­ J 2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Es handelt sich hier um keine zusätzlichen Bauflächen. Durch die Aus­ lagerung eines landwirtschaftlichen Betriebs wird jetzt lediglich der Bau einer Reihe von Wohnungen ermöglicht. Die Anzahl der Wohneinheiten ist begrenzt und unwesentlich. so daß keine negativen Auswirkungen durch die Infrastruktur zu erwarten sind. Im Obrigen ist mit der Neufassung des Landesraumordnungsprogramms eine Funktionszuweisung fOr die einzelnen Gemeindeteile aufgehoben worden. Die EntwIcklungsaufgaben richten sich kOnftig nach der zentralörtlichen Funktion. 3. Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan deckt sich zum größten Teil mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan. Lediglich die zwischen der Helmstorfer Straße und den Teichen liegenden Flächen. die fast nur zur Hoffläche des Landwirts Voß gehören. weichen von der Darstellung im Flächennutzungsplan ab. Da hier aber lediglich anstelle des Dorfgebiets - in dem auch das Wohnen zulässig ist - die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets vorgesehen ist und die Grundzüge der Planung erhalten bleiben. soll auf eine Ände­ rung des Flächennutzungsplans verzichtet werden. Diese Beurteilung stützt sich auf die Erkenntnis. daß das kDnftige Allgemeine Wohngebiet kaum von unterschiedlicher Nutzungsstruktur sein wird; auch das restliche Gebiet in der Nachbarschaft, das im Dorfgebiet verbleiben soll, wird Oberwiegend durch Wohnen- genutzt. -,-, Um die lhniichkait mit de! bisher landwirtschaftlich geprägten Struktur zu wahren, wurden keine im Allgemeinen Wohngebiet zuläs~-­ sigen Nutzungen und auch keine der in der Baunutzungsverordnugg aufge­ zählten Ausnahmen ausgeschlossen. So werden selbst Ställe fOr Kleintier­ haltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen und landwirtschaftlichen Nebener­ werbsstellen ausnahmsweise zulässig sein. Somit werden bei dieser formalen Umstrukturierung die tatsächlichen Grundzüge. wie sie im Flächennutzungs­ plan ablesbar sind, nicht verlassen. r Bei diesem Hintergrund wurde auch in Erwägung gezogen, anstelle des Allge­ meinen Wohngebiets Kleinsiedlungsgebiet auszuweisen. Davon wird jedoch Abstand genommen. weil sich der Gebietscharakter des Kleinsiedlungsgebiets. wie er - in der Baunutzungsverorclnung beschti-eben - verstanden werden muß. wieder zu sehr dem klassischen Dorfgebiet nähert. . - -. 4 ­ .,. 'I . 4 ' ~., ~, 4. Geltungsbereich/Bestand Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt etwa zwischen der Helmstorfer Straße im Westen. des Backhusweg im Norden. der Grund­ stücksgrenze des Hofs Voß im Osten und der Straße Zum Müllerbek im Süden. Im südlichen Bereich des Plangebiets befinden sich ehemalige Bauernhöfe und Stallungen sowie zweigeschossige Neubauten, die überwiegend dem Wohnen dienen. Im nördlichen Bereich des Plangebiets befinden sich lediglich zwei ein­ geschossige Einfamilienhäuser, die zum Backhusweg hin erschlossen sind. Im höhergelegenen Teil des Gebiets liegt noch ein Einfamilienhaus. Oie Zuwegung erfolgt zur Zeit über die Flächen des Landwirts Voß von der Helmstorfer Straße aus. 5. Vorhandene Bebauungspläne Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um eine TeilOberplanung des rechtsverbindl fehen Bebauungsplans Helmstorf 3 "0rtsmi tte Bei Rechts­ kraft dieses Bebauungsplans werden die Teile des Bebauungsplans Helms­ torf 3 "0rtsmitte U außer Kraft treten, die durch diesen überdeckt und ersetzt werden. ll • 11. WESENTLICHER INHALT OES BEBAUUNGSPLANS 1. Flächen für eine bauliche Nutzung Im gesamten Plangebiet sind im Süden Dorfgebiet und im Norden Allge­ meines Wohngebiet ausgewiesen. Im südlichen Bereich deckt sich die Ausweisung weitgehend mit dem bis­ her rechtsverbindlichen Bebauungsplan. In diesem Bereich wird eine Neu­ festlegung der Baugrenzen erforderlich. da auf vorhandene Bebauung und topografische Gegebenheiten Rücksicht genommen werden muß. Im mittleren Bereich erfolgt die Bebauung. die durch die Aussiedlung des Hofs Voß ermöglicht wird. Es handelt sich zwar um ein landschaft­ lich sehr interessantes Gebiet. ist aber wegen des sehr bewegten Geländes schwer zu erschließen. Von Nord nach Süd erstreckt sich ein auffallender Geländesprung. dessen Böschungskante mit großen Bäumen bewachsen ist. 5 - 5 ­ Das erschwert die Festlegung der bebaubaren Flächen, die teilweise beträchtlich über dem Straßenniveau liegen. Das wiederum zwingt zu einer Ausweisung einer Sammelanlage für Stellplätze und Garagen. Unterhalb der großen Böschung, in der östlichen Hälfte des Plangebiets, handelt es sich um tiefliegendes Weideland. Hier ist eine Parzeliierung weniger schwierig. Allerdings muß das Gelände aufgehöht werden. Zur genauen Festlegung der Höhenverhältnisse werden verbindliche Höhen 1m Bebauungsplan festgelegt. die im übrigen schon aus Gründen der einwand­ freien Schmutzwasserbeseitigung notwendig sind. Die Aufhöhung des Gelän­ des ist Voraussetzung für die Erschließung und muß deshalb vorweg im ge­ samten Zusammenhang durchgeführt·~werden. ft ~/ 1m mittleren Bereich sollen außer den in Helmstorf überwiegend vor­ handenen Einfami lienhäusern auch Doppelhäuser zugelassen werden. allerdings nicht in dem Gebiet südlich des Teiches. Hier am unmittel­ baren Ubergang zur offenen Landschaft ist eine kleinteilige Bebauung angemessener. Das meist längere Dach eines Doppelhauses lehnt sich an di~ teilweise großen Dächer der dörflichen Altsubstanz an. So wird das alte Wohnhaus des Hofs Voß. soweit es in einem guten baulichen Zustand ist. erhalten bleiben können und von seinem Äußeren einem Doppelhaus ähneln. Das Maß der Nutzung soll im mittleren Bereich im Vergleich zum jetzt rechtskräf­ tigen Bebauungsplan reduziert werden, um den noch teilweise dörflichen Charakter Helmstorfs zu erhalten. 1m gesamten Plangebiet werden übrigens die in der Baunutzungsverordnung r: festglegten Höchstmaße ullterschritten. weil sie in die~em Wohngebiet völlig überzogen wären. Das Maß der Nutzung wird im nördlichen Bereich vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan übernommen. Hier wird die Umwandlung der Nutzungsart von Reinem WOhngebiet in Allgemeines Wohngebiet erfo~derlich, da die Lärm­ belästitung durch die Helmstorfer Straße eine Ausweisung von Reinem Wohngebiet nicht mehr zuläßt. Die Festsetzung der Mindestgrundstücks­ . größe wird hier gestrichen. da die im Ort vorhandenen Grundstücksgrößen sowie die sich 1m Süden anschließenden Flächen aus topografischen Ge­ gebenheiten sehr unterschiedliche Grundstücksgrößen ergeben.werden. Dagegen wird iiuf den Flächen südlich des Teichs eine Mindestgrundstücks­ größe festgesetzt. weil hier die verhältnismäßig hohe Geschoßflächenzahl - 6 ­ .. . , -, .'<, ~ .. ,' .. - 6 ­ " in unmittelbarer Nachbarschaft zur freien Landschaft nicht zu einer zu kleintei li~en Grundstückl'bildung führen darf. In die~·,em Zusammenhang wird die Bebauung hier am Rand der Ortslage auch auf Einzelhäuser be­ schränkt. Die sich auf dem Hofgelände des Landwirts Voß befindlichen Stallungen und Geräteschuppen sollen im Laufe der UmSiedlung abgerissen werden. Die Stallungen im vorhandenen Wohn- und Wirtschaftsgebäude sollen im Zuge einer zukünftigen Bebauung ebenfalls abgerissen werden. Der Wohn­ teil kann erhalten bleiben. q Gemäß FläChennutzungsplan ist in diesem Plangebiet ein Spielplatz für Kinder nicht vorgesehen. Es soll auch auf einen solchen verzichtet werden. da den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder du~ch die umliegende freie Landschaft voll entsprochen wird. Im übrigen befindet sich in der Nähe innerhalb des 400 rn-Bereichs an dem Weg In_den LOhnen ein Spiel-, Bolz- und Freizeitplatz auf gemeindeeigenen Fläc~en. I I Der Landkreis Harburg hat diesbezOglieh eine Ausnahmegenehmigung erteilt. 2. Verkehrsflächen Die an das Plangebiet im Westen angrenzende Landesstraße L 213 (Helmstorfer Straße) hat neben ihrer überörtlichen Bedeutung auch örtliche Erschließungsfunktionen. Weitere Anschlüsse der Grundstücke - insbesondere dort. wo neu gebaut werden kann - sollen mögliChst ver­ mieden werden. Das geplante Neubaugebiet im mittleren Bereich wird durch eine Stichstraße erschlossen. die aus Gründen des Verkehrs in etwa gegenÜber der jetzigen Einmündung der Bergstraße beginnt und in einer Umfahrtkehre endet. Die Stichstraße wird aufgrund des bewegten Geländes teilweise leicht im Einschnitt liegen. Es ist aber beabsichtigt. die benachbarten Flächen anzugleichen. Die südliche Hälfte der Umfahrtkehre wird auf einer aufgeschütteten Fläche liegen. Auch an dieser Stelle wird das Gelände angeglichen. Die entsprechende Höhenlage der Straßenkrone wird im Bebauungsplan festgesetzt. Im Einmündungsbereich wird wegen der übergeordneten Bedeutung der Landesstraße für die angrenzenden Baugrund­ stOcke im Allgemeinen Wohngebiet ein Ein- und Ausfahrtsverbot festgesetzt. Die Erschließungsstraße soll einseitig mit einern Fußweg ausgebaut werden und erhält an geeigneten Stellen einen 2 m breiten Parkstreifen für Längsaufstellung der Fah~zeuge. Zwischen der Umfahrtkehre der neuen - 7 J 'I I .', 7 ' Erschließungsstraße und der Rückstoßkehre soll ein nur 5 m breiter Erschließungsweg hergestellt werden, der nur den Anliegern der neuen Siedlung dienen 50117 Die Trassenführung dient außerdem zur Aufnahme der Schmutz- und Regen­ wasserkanalisation und der Versorgungsleitungen. für den Ausbau des geplanten fahrradwegs von Hittfeld über Helmstorf an die südliche Gemeindegrenze werden im Bereich des Bebauungsplans­ die notwendigen flächen mit in die Straßenverkehrsflächen einbezogen. 3. Erhaltung von Bäumen und Gewässern Fast im gesamten Plangebiet befindet sich ein erhaltungswürdiger Baum­ bestand, bestehend aus Eichen, Buchen, Eschen und Ahorn. Dabei überwiegen die Eichen. Auch die Helmstorfer Straße wird durch große Laubbäume. über­ wiegend Ahorn, flankiert. Außerdem fallen einige besonders markante Solitär­ bäume von großem Wuchs auf. Der Baumbestand wird unter Bestandsschutz gestellt. weil er in starkem Maße landschaftsprägend ist und auch typisch war für die alten HOfanlagen. Besonders die starke Baumgruppe in der Mitte des Plangebiets betont die Böscoungskante im südlichen Teil der Hoffläche. Der kleine Teich im Osten der Hoffläche ist ein Teil einer ökologisch wert­ vollen Teich- und Quellandschaft, die größtenteilS außerhalb des Bebauungs­ plangebiets und im Außenbereich liegt. Zu ihr gehören hauptsächlich noch ein größerer Teich sowie die Quelle des Springbachs. Der kleine Teich soll deshalb mit seinen Uferflächen erhalten bleiben. Anzustreben wäre aller­ dings eine ökologische Verbesserung der Uferbereiche. Der kleine Teich stellt zusammen mit dem größeren benachbarten Teich eine Bereicherung des neuen WOhngebiets dar. Das Teichufer wird zur freien Land­ schaft hin durch Baumreihen begleitet, insbesondere durch eine Aufreihung von Eichen und Eschen. 4. Ver- und Entsorgungsanlagen Die Gemeinde SeevetaI ist dem Wasserbeschaffungsverband Harburg ange­ schlossen. Der Anschluß der Baugrundstücke des Plangebietsan die zentrale Wasserversorgungsanlage ist technisch geWährleistet. Hieraus entstehen der Gemeinde keine Kosten, da die Belastungen durch WassergebOhren der An­ lieger gedeckt werden. - 8 ­ 8 Der SchmlJtzwasserkanal für die zentrale Abwasserbeseitigung durch den landkreis Harburg ist im Süden in der Straße Zum Müllerbek vorhanden. Eine Entsorgung des Gebiets muß über die Stichstraße, dem sich an­ schließenden 5 m breiten befahrbaren Weg und weiter über das 5 m breite leitungsrecht zur Straße Zum Müllerbek erfolgen. Sämtliche leitungen können in der Straßenverkehrsfläche und in den mit leitungsrecht bela­ steten Flächen untergebracht werden. leitungsrechte werden notwendig zwischen dem Backhusweg und der neuen Stichstraße und westlich der Stichstraße sowie. zwischen der Rückstoßkehre und der Straße Zum Müllerbek. Für die Ablei,tung des Schmutz- und Regenwassers nach Süden kommt nur die vorgesehene Trasse in Frage. AusweichmögUch­ keiten, besonders im südlichen Bereich, bestehen nicht. Zur Sicherung der Abfallbeseitigung wird ein Müllbehälterstandplatz dort durch Symbol. festgesetzt, wo ein direkter Anschluß der Grundstücke an die Straße nicht gegeben ist. Eine gut gelegene Fläche ergibt sich im Bereich der Umfahrtkehre auf öffentlichem Grund (Straßenverkehrs­ f1 äche). Um einen Zugang zu den nicht im Plangebiet befindlichen Teichen zu gewährleisten, wird ein Geh- und Fahrrecht notwendig. - 9 ,', 5. Städtebauliche Werte (nach grafischer Ermittlung) 5.1 Flächenbilanz a) Gesamtfläche des Plangebiets b) Landesstraße L 213 vorhanden c) Bruttobaugebiet 4,132 ha 0,212 ha 3,920 ha d) Bauflächen Dorfgebiet 13~OQO ·'m l Allgemeines Wohngebiet 22.700 ml Nettobaugebiet: davon sind bereits bebaut für die Bebauung noch zur Verfügung e) Erschließungsflächen {ohne Landesstraße} vorhandene Verkehrsfläche geplante Verkehrsfläche Summe Erschließungsflächen 1 ~~QQ ha 2,270 3,570 0,450 3,120 530 ml 2.920 mZ ha ha ha ha 100 % ~ % 9 % 58 % 0,053 ha 0,292 ha 0,345 ha 5.2 Geschoßflächenbilanz (bei höchstmöglicher Ausnutzung) Baugebiet GFZ Größe des Gebiets (m Z ) 0,2 WA I 0,3 WA I WA insgesam. 0,27 0,4 MD insgesam. 0,31 Summe der Geschoßfläche (mI) 1.220 4.980 6.200 5.048 11.248 6.100 16.600 22.700 12.620 35.320 5.3 Besiedlungsdichte Zahl I~er Wohneinheiten vorh. geplant insgesamt Baugebiet Haustyp WA Einzelhaus Doppelhaus Mehrrfami 1ierhaus MD 40 WE bei 3 Personen Besiedlungsdichte 120 : 3,5 = 14 6 3 2 15 20 20 17 8 15 40 ===== 120 Personen = - 34 Personen je ha Nettobauland - 10 ­ 10 .'. , III. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT ÜBER GESTALTUNG Der Bebauungsplan wird durch die örtÜche Bauvorschrift über Gestaltung ergänzt. Die Grundlagen dieser Bauvorschrift wurden ermittelt und zusammengestellt. Die Gestaltungsmerkmale des Gemeindeteils Helmstorf resultieren aus den früheren Nutzungen der einzelnen Gebäude als Bauern- und Häuslingshäusern mit den dazugehörigen Wirtschaftsgebäuden. Bei der Bestandsaufnahme der umgebenden Bebauung ergibt sich folgender Gesamteindruck: Sämtliche Gebäude haben geneigte Dächer mit einer Dachneigung zwischen 30° und 50°. Häufigste Dachform ist das Satteldach und Walmdach. ältere Gebäude haben ein Krüppelwalmdach. Die Dachfarbe reicht von roten bis anthrazitfarbenen Tönen. Für die Anordnung der Dächer der zukünftigen Bebauung wird aufgrund des Bestands festgesetzt: 1.) Zulässig sind Sattel-. Walm- und Krüppelwalmdächer mit einer Mindest­ dachneigung von 30° und einer maximalen Dachneigung von 50°. 2.) Geformte Dachplatten aus Asbest-. Zement, Bitumen oder Metall sind nicht zulässig. Die Dachflächen eines Hauses dürfen nur einheitlich gedeckt werden. 3.) Drempel sind nur zulässig. wenn sie nicht größer sind als 60 cm. gemessen zwischen der Oberkante der Rohgeschoßdecke und dem Schnittpunkt Außenwand mit der Dachhaut • urd wem die Dachtraufe nicht ~r als OJerl<arrte der • F«tJ~ liegt. 4.) Die Gaubenlänge wird auf ein Drittel der Trauflänge beschränkt, damit sie die Proportionen des Hauses nicht zu ungünstig beeinflußt. Dacheinschnitte sind wegen ihrer verunstaltenden Wirkung ausgeschlos­ sen. Damit sind die wichtigsten Kriterien zur Erlangung einer einheitlichen Ortsbildgestaltung erfüllt. Ein weiteres prägendes Gestaltungsmerkmal ist die UnterschutzsteIlung des Teiches und des Baumbestandes. Diese wer­ den durch Planzeichen und Text unter Schutz gestellt. Die örtliche Bauvorschrift sieht in ihrer Gestaltungsfestsetzung weiter vor: 5.) Die äußeren Hauswände sind in Ziegelmauerwerk in roten bis braunen Tönen auszuführen. Holzverkleidungen in braunen Tönen sind ebenfalls - 11­ .. . .. ' - 11 ­ -, zulässig. Metall-, Asbest-. Zementprodukte oder Mauerwerksimitationen sind nicht zulässig. 6.) Nebengebäude sind bis auf die Dachneigung in gleichem Material und gleicher Farbe auszuführen. 7.) Einfriedigungen sind nur in Holz oder als lebende Hecke, und zwar nur bis 80 cm Höhe, zulässig. Ziel der örtlichen Bauvorschrift Ober Gestaltung 1st es, den Rahmen für die geplante neue Bebauung so zu setzen, daß eine Angleichung der neuen an die vorhandene Bausubstanz stattfindet und sich ein der umliegenden landschaft angepaßtes Gesamtbild ergibt. (, (, IV. MASSNAHMEN/KOSTEN/FINANZIERUNG 1.) Erschließungsmaßnahmen mit denen alsbald gerechnet werden kann: Ausbau der Erschließungsstraße einschI. des EinmOndungsbereichs in die Helmstorfer Straße ( I l / Ausbau einschi. eines kleineren Anteils von Grunderwerb mit Nebenkosten etwa 340.000,-- DM Ausbau des EinmOndu~gsbereichs der Straße Zum Müllerbek in die Helmstorfer Straße sowie Ausbau des geplanten Radwegs im Bereich des Dorfgebiets etwa 45.000.-- DM Ausbau des Einmündungsbereichs der Straße Backhusweg in die Helmstorfer Straße sowie Ausbau des Backhuswegs (anteilmäßig) etwa 25.000,-- DM insgesamt geschätzt auf etwa 410.000,-- DM Für die Erschließungsanlage trägt nach den Bestimmungen des Bundesbau­ gesetzes (§§ 128. 129 BBauG) die Gemeinde mindestens 10 S. Diese Mit­ tel sollen durch den laufenden Haushalt bestritten werden. - 12 ­ 1 12 ­ .\. ",J. V. BODENORDNENDE UND SONSTIGE MASSNAHMEN , Die Gemeinde beabsichtigt. vor dem Ausbau der im Bebauungsplan festge­ legten Straßenflächen die für den Gemeinbedarf ~enötigten Flächen in Anspruch zu nehmen. Wenn aufg'rund privatrechtlicher Vereinbarungen keine befriedigenden Abmachungen für die Verwirklichung des Bebauungsplans er­ zielt werden können, beabsichtigt die Gemeinde gemäß §§ 45 ff, 80 ff und 85 ff BBauG Grenzregelungen vorzunehmen, Grundstücke umzulegen oder die erforderlichen Flächen zu enteignen. ~~g'rO~d~ng 6ffentlich ausgelegt 'gemäß'§ 2~a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 16.06.1983 bis aufgrund der Bekanntmachtung vom 01.08.1983 27.05.1983 .r ( I Begründung vom Rat der Gemeinde beschlossen am 26.9.1983 Seevetal. den 27. 9.1983 ,,' VJ .~JA Gemeindedi~~V\J