2p. Aug.` 1983 Ste/Gru Inhalt

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Gemeinde
, Bauamt
Seevetal
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Anlage 1
zum Bebauungsplan
Hel m s tor f 4 "Im Dorfe"
2p. Aug.' 1983 Ste/Gru
Inhalt:
I.
ALLGEMEINES
1: 2. 3. 4. 11.
WESENTLICHER INHALT DES BEBAUUNGSPLANS
1.
2.
3.
4.
5.
111.
IV.
V.
Notwendigkeit des Bebauungsplans
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Flächennutzungsplan
Geltungsbereich/Bestand
Flächen für eine bauliche Nutzung
Verkehrsflächen
Erhaltung von Bäumen und Gewässern
Ver- und Entsorgungsanlagen
Städtebauliche Werte
5.1 Flächenbilanz
5.2 Geschoßflächenbilanz
5.3 Besiedlungsdichte
GESTALTUNGSSATZUNG
MASSNAHMEN/KOSTEN/FINANZIERUNG
1. Erschließungsmaßnahmen mit denen alsbald
gereChnet werden kann
BODENORDNENDE UND SONSTIGE MASSNAHMEN
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Der Hof des Landwirts Voß soll aus betriebswirtschaftlichen Gründen
in den Außenbereich verlagert werden. Ein entsprechender Antrag wurde
gestellt.
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Die im Bebauungsplan Helmstorf.3 "Ortsmitte" für diesen Bereich ausge­
wiesenen Flächen lassen eine städtebaulich befriedigende Lösung nicht
zu. weil eine dem vorhandenen Ortsbild angemessene Bebauung innerhalb
,der bisher ausgewiesenen bebaubaren Flächen nicht möglich ist. So ist in
dem zu überdeckenden Bebauungsplan Helmstorf 3 zum Beispiel nur der nord­
westliche Teil der Hoffläche bebaubar. während die gesamten übrigen. dem
Hof zugehörigen Flächen zum Nettobauland zählen. Offenbar hat der Planer
sich bei der Festlegung der Baugrenze nur an dem vorhandenen Gebäude­
bestand orientiert, gleichzeitig aber mit Blick auf eine eventuelle
spätere Umnutzung die Geschoßflächenzahl sehr hoch angesetzt. Tatsäch­
lich wäre eine Bebauung in dieser Masse - konzentriert auf eine kleine
bebaubare Fläche - in angemessener Bauart und in gestalterisch befriedi­
gender Weise unmöglich.
Der Versuch. über Befreiungen vom Bebauungsplan eine angemessene Bebau­
ung zu ermöglichen. wurde von~er Baugenehmigungsbehörde nicht mitge­
tragen. weil die Befreiung zu ~eitgehend wäre. Deshalb sollen durch die
Neuaufstellung des Bebauungsplans die bebaubaren Flächen besser auf das
Gesamtgrundstück verteilt werden. Das Maß der Nutzung soll mit Zustim­
mUng des Hofeigentümers außerdem angemessen herabgesetzt werden. Die
Nutzungsgrenze zwischen Dorfgebiet und Allgemeinem WOhngebiet soll der
örtliChkeit angepaßt werden. Die Festlegung der Geschoßanzahl wird der
vorhandenen Bebauung sowie der örtlichkeit' dergestalt angepaßt, daß auf
den tiefergelegenen Flächen des Dorfgebiets die Zweigeschossigkeit bei­
behalten, auf den meist höhergelegenen Flächen des Allgemeinen Wohngebiets
eine Herabstufung auf ein Vollgeschoß vorgenommen wird.
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Die UnterSChutzsteilung des umfangreichen Baumbestands ist ein weiteres
wichtiges Planungsziel.
Eine örtliche Bauvorschrift Ober Gestaltung soll festgelegt werden,
damit sich aus vorhandener und neuer Bausubstanz ein einheitliches,
sich ins Dorf und in die Landschaft einfügendes Gesamtbild ergibt.
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2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Es handelt sich hier um keine zusätzlichen Bauflächen. Durch die Aus­
lagerung eines landwirtschaftlichen Betriebs wird jetzt lediglich der
Bau einer Reihe von Wohnungen ermöglicht. Die Anzahl der Wohneinheiten
ist begrenzt und unwesentlich. so daß keine negativen Auswirkungen durch
die Infrastruktur zu erwarten sind. Im Obrigen ist mit der Neufassung
des Landesraumordnungsprogramms eine Funktionszuweisung fOr die einzelnen
Gemeindeteile aufgehoben worden.
Die EntwIcklungsaufgaben richten sich kOnftig nach der zentralörtlichen
Funktion.
3. Flächennutzungsplan
Der Bebauungsplan deckt sich zum größten Teil mit den Darstellungen im
Flächennutzungsplan. Lediglich die zwischen der Helmstorfer Straße und
den Teichen liegenden Flächen. die fast nur zur Hoffläche des Landwirts
Voß gehören. weichen von der Darstellung im Flächennutzungsplan ab. Da
hier aber lediglich anstelle des Dorfgebiets - in dem auch das Wohnen
zulässig ist - die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets vorgesehen
ist und die Grundzüge der Planung erhalten bleiben. soll auf eine Ände­
rung des Flächennutzungsplans verzichtet werden. Diese Beurteilung stützt
sich auf die Erkenntnis. daß das kDnftige Allgemeine Wohngebiet kaum von
unterschiedlicher Nutzungsstruktur sein wird; auch das restliche Gebiet
in der Nachbarschaft, das im Dorfgebiet verbleiben soll, wird Oberwiegend
durch Wohnen- genutzt.
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Um die lhniichkait mit de! bisher landwirtschaftlich geprägten Struktur zu wahren, wurden keine im Allgemeinen Wohngebiet zuläs~-­
sigen Nutzungen und auch keine der in der Baunutzungsverordnugg aufge­
zählten Ausnahmen ausgeschlossen. So werden selbst Ställe fOr Kleintier­
haltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen und landwirtschaftlichen Nebener­
werbsstellen ausnahmsweise zulässig sein. Somit werden bei dieser formalen
Umstrukturierung die tatsächlichen Grundzüge. wie sie im Flächennutzungs­
plan ablesbar sind, nicht verlassen.
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Bei diesem Hintergrund wurde auch in Erwägung gezogen, anstelle des Allge­
meinen Wohngebiets Kleinsiedlungsgebiet auszuweisen. Davon wird jedoch
Abstand genommen. weil sich der Gebietscharakter des Kleinsiedlungsgebiets.
wie er - in der Baunutzungsverorclnung beschti-eben - verstanden werden muß.
wieder zu sehr dem klassischen Dorfgebiet nähert.
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4.
Geltungsbereich/Bestand
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt etwa zwischen der Helmstorfer Straße im Westen. des Backhusweg im Norden. der Grund­
stücksgrenze des Hofs Voß im Osten und der Straße Zum Müllerbek im Süden. Im südlichen Bereich des Plangebiets befinden sich ehemalige Bauernhöfe und Stallungen sowie zweigeschossige Neubauten, die überwiegend dem Wohnen dienen. Im nördlichen Bereich des Plangebiets befinden sich lediglich zwei ein­ geschossige Einfamilienhäuser, die zum Backhusweg hin erschlossen sind. Im höhergelegenen Teil des Gebiets liegt noch ein Einfamilienhaus. Oie Zuwegung erfolgt zur Zeit über die Flächen des Landwirts Voß von der Helmstorfer Straße aus. 5. Vorhandene Bebauungspläne
Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um eine TeilOberplanung des
rechtsverbindl fehen Bebauungsplans Helmstorf 3 "0rtsmi tte Bei Rechts­
kraft dieses Bebauungsplans werden die Teile des Bebauungsplans Helms­
torf 3 "0rtsmitte U außer Kraft treten, die durch diesen überdeckt und
ersetzt werden.
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11. WESENTLICHER INHALT OES BEBAUUNGSPLANS
1. Flächen für eine bauliche Nutzung
Im gesamten Plangebiet sind im Süden Dorfgebiet und im Norden Allge­
meines Wohngebiet ausgewiesen. Im südlichen Bereich deckt sich die Ausweisung weitgehend mit dem bis­ her rechtsverbindlichen Bebauungsplan. In diesem Bereich wird eine Neu­
festlegung der Baugrenzen erforderlich. da auf vorhandene Bebauung und
topografische Gegebenheiten Rücksicht genommen werden muß.
Im mittleren Bereich erfolgt die Bebauung. die durch die Aussiedlung
des Hofs Voß ermöglicht wird. Es handelt sich zwar um ein landschaft­
lich sehr interessantes Gebiet. ist aber wegen des sehr bewegten Geländes
schwer zu erschließen. Von Nord nach Süd erstreckt sich ein auffallender
Geländesprung. dessen Böschungskante mit großen Bäumen bewachsen ist.
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Das erschwert die Festlegung der bebaubaren Flächen, die teilweise
beträchtlich über dem Straßenniveau liegen. Das wiederum zwingt zu
einer Ausweisung einer Sammelanlage für Stellplätze und Garagen.
Unterhalb der großen Böschung, in der östlichen Hälfte des Plangebiets,
handelt es sich um tiefliegendes Weideland. Hier ist eine Parzeliierung
weniger schwierig. Allerdings muß das Gelände aufgehöht werden. Zur
genauen Festlegung der Höhenverhältnisse werden verbindliche Höhen 1m
Bebauungsplan festgelegt. die im übrigen schon aus Gründen der einwand­
freien Schmutzwasserbeseitigung notwendig sind. Die Aufhöhung des Gelän­
des ist Voraussetzung für die Erschließung und muß deshalb vorweg im ge­
samten Zusammenhang durchgeführt·~werden.
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~/ 1m mittleren Bereich sollen außer den in Helmstorf überwiegend vor­
handenen Einfami lienhäusern auch Doppelhäuser zugelassen werden.
allerdings nicht in dem Gebiet südlich des Teiches. Hier am unmittel­
baren Ubergang zur offenen Landschaft ist eine kleinteilige Bebauung
angemessener.
Das meist längere Dach eines Doppelhauses lehnt sich an di~ teilweise
großen Dächer der dörflichen Altsubstanz an. So wird das alte Wohnhaus
des Hofs Voß. soweit es in einem guten baulichen Zustand ist. erhalten
bleiben können und von seinem Äußeren einem Doppelhaus ähneln. Das Maß
der Nutzung soll im mittleren Bereich im Vergleich zum jetzt rechtskräf­
tigen Bebauungsplan reduziert werden, um den noch teilweise dörflichen
Charakter Helmstorfs zu erhalten.
1m gesamten Plangebiet werden übrigens die in der Baunutzungsverordnung r:
festglegten Höchstmaße ullterschritten. weil sie in die~em Wohngebiet
völlig überzogen wären.
Das Maß der Nutzung wird im nördlichen Bereich vom rechtsverbindlichen
Bebauungsplan übernommen. Hier wird die Umwandlung der Nutzungsart von
Reinem WOhngebiet in Allgemeines Wohngebiet erfo~derlich, da die Lärm­
belästitung durch die Helmstorfer Straße eine Ausweisung von Reinem
Wohngebiet nicht mehr zuläßt. Die Festsetzung der Mindestgrundstücks­
. größe wird hier gestrichen. da die im Ort vorhandenen Grundstücksgrößen
sowie die sich 1m Süden anschließenden Flächen aus topografischen Ge­
gebenheiten sehr unterschiedliche Grundstücksgrößen ergeben.werden.
Dagegen wird iiuf den Flächen südlich des Teichs eine Mindestgrundstücks­
größe festgesetzt. weil hier die verhältnismäßig hohe Geschoßflächenzahl
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in unmittelbarer Nachbarschaft zur freien Landschaft nicht zu einer zu kleintei li~en Grundstückl'bildung führen darf. In die~·,em Zusammenhang wird die Bebauung hier am Rand der Ortslage auch auf Einzelhäuser be­
schränkt. Die sich auf dem Hofgelände des Landwirts Voß befindlichen Stallungen und Geräteschuppen sollen im Laufe der UmSiedlung abgerissen werden. Die Stallungen im vorhandenen Wohn- und Wirtschaftsgebäude sollen im Zuge einer zukünftigen Bebauung ebenfalls abgerissen werden. Der Wohn­
teil kann erhalten bleiben. q
Gemäß FläChennutzungsplan ist in diesem Plangebiet ein Spielplatz für Kinder nicht vorgesehen. Es soll auch auf einen solchen verzichtet werden. da den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder du~ch die umliegende freie Landschaft voll entsprochen wird. Im übrigen befindet sich in der Nähe innerhalb des 400 rn-Bereichs an dem Weg In_den LOhnen ein Spiel-, Bolz- und Freizeitplatz auf gemeindeeigenen Fläc~en. I
I
Der Landkreis Harburg hat diesbezOglieh eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
2. Verkehrsflächen
Die an das Plangebiet im Westen angrenzende Landesstraße L 213
(Helmstorfer Straße) hat neben ihrer überörtlichen Bedeutung auch
örtliche Erschließungsfunktionen. Weitere Anschlüsse der Grundstücke
- insbesondere dort. wo neu gebaut werden kann - sollen mögliChst ver­
mieden werden. Das geplante Neubaugebiet im mittleren Bereich wird
durch eine Stichstraße erschlossen. die aus Gründen des Verkehrs in etwa
gegenÜber der jetzigen Einmündung der Bergstraße beginnt und in einer
Umfahrtkehre endet. Die Stichstraße wird aufgrund des bewegten Geländes
teilweise leicht im Einschnitt liegen. Es ist aber beabsichtigt. die
benachbarten Flächen anzugleichen. Die südliche Hälfte der Umfahrtkehre
wird auf einer aufgeschütteten Fläche liegen. Auch an dieser Stelle wird
das Gelände angeglichen. Die entsprechende Höhenlage der Straßenkrone
wird im Bebauungsplan festgesetzt. Im Einmündungsbereich wird wegen der
übergeordneten Bedeutung der Landesstraße für die angrenzenden Baugrund­
stOcke im Allgemeinen Wohngebiet ein Ein- und Ausfahrtsverbot festgesetzt.
Die Erschließungsstraße soll einseitig mit einern Fußweg ausgebaut werden
und erhält an geeigneten Stellen einen 2 m breiten Parkstreifen für
Längsaufstellung der Fah~zeuge. Zwischen der Umfahrtkehre der neuen
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Erschließungsstraße und der Rückstoßkehre soll ein nur 5 m breiter
Erschließungsweg hergestellt werden, der nur den Anliegern der neuen
Siedlung dienen 50117
Die Trassenführung dient außerdem zur Aufnahme der Schmutz- und Regen­
wasserkanalisation und der Versorgungsleitungen.
für den Ausbau des geplanten fahrradwegs von Hittfeld über Helmstorf an die südliche Gemeindegrenze werden im Bereich des Bebauungsplans­
die notwendigen flächen mit in die Straßenverkehrsflächen einbezogen. 3. Erhaltung von Bäumen und Gewässern
Fast im gesamten Plangebiet befindet sich ein erhaltungswürdiger Baum­
bestand, bestehend aus Eichen, Buchen, Eschen und Ahorn. Dabei überwiegen die Eichen. Auch die Helmstorfer Straße wird durch große Laubbäume. über­
wiegend Ahorn, flankiert. Außerdem fallen einige besonders markante Solitär­ bäume von großem Wuchs auf. Der Baumbestand wird unter Bestandsschutz gestellt. weil er in starkem Maße landschaftsprägend ist und auch typisch war für die alten HOfanlagen. Besonders die starke Baumgruppe in der Mitte des Plangebiets betont die Böscoungskante im südlichen Teil der Hoffläche. Der kleine Teich im Osten der Hoffläche ist ein Teil einer ökologisch wert­
vollen Teich- und Quellandschaft, die größtenteilS außerhalb des Bebauungs­
plangebiets und im Außenbereich liegt. Zu ihr gehören hauptsächlich noch ein größerer Teich sowie die Quelle des Springbachs. Der kleine Teich soll deshalb mit seinen Uferflächen erhalten bleiben. Anzustreben wäre aller­ dings eine ökologische Verbesserung der Uferbereiche. Der kleine Teich stellt zusammen mit dem größeren benachbarten Teich eine Bereicherung des neuen WOhngebiets dar. Das Teichufer wird zur freien Land­
schaft hin durch Baumreihen begleitet, insbesondere durch eine Aufreihung von Eichen und Eschen. 4. Ver- und Entsorgungsanlagen
Die Gemeinde SeevetaI ist dem Wasserbeschaffungsverband Harburg ange­
schlossen. Der Anschluß der Baugrundstücke des Plangebietsan die zentrale
Wasserversorgungsanlage ist technisch geWährleistet. Hieraus entstehen
der Gemeinde keine Kosten, da die Belastungen durch WassergebOhren der An­
lieger gedeckt werden.
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Der SchmlJtzwasserkanal für die zentrale Abwasserbeseitigung durch den
landkreis Harburg ist im Süden in der Straße Zum Müllerbek vorhanden.
Eine Entsorgung des Gebiets muß über die Stichstraße, dem sich an­
schließenden 5 m breiten befahrbaren Weg und weiter über das 5 m breite
leitungsrecht zur Straße Zum Müllerbek erfolgen. Sämtliche leitungen
können in der Straßenverkehrsfläche und in den mit leitungsrecht bela­
steten Flächen untergebracht werden. leitungsrechte werden notwendig
zwischen dem Backhusweg und der neuen Stichstraße und westlich der
Stichstraße sowie. zwischen der Rückstoßkehre und der Straße Zum
Müllerbek. Für die Ablei,tung des Schmutz- und Regenwassers nach
Süden kommt nur die vorgesehene Trasse in Frage. AusweichmögUch­
keiten, besonders im südlichen Bereich, bestehen nicht.
Zur Sicherung der Abfallbeseitigung wird ein Müllbehälterstandplatz
dort durch Symbol. festgesetzt, wo ein direkter Anschluß der Grundstücke
an die Straße nicht gegeben ist. Eine gut gelegene Fläche ergibt sich
im Bereich der Umfahrtkehre auf öffentlichem Grund (Straßenverkehrs­
f1 äche).
Um einen Zugang zu den nicht im Plangebiet befindlichen Teichen zu
gewährleisten, wird ein Geh- und Fahrrecht notwendig.
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5. Städtebauliche Werte (nach grafischer Ermittlung)
5.1
Flächenbilanz
a) Gesamtfläche des Plangebiets
b) Landesstraße L 213 vorhanden
c) Bruttobaugebiet 4,132 ha
0,212 ha
3,920 ha
d) Bauflächen
Dorfgebiet
13~OQO ·'m l
Allgemeines Wohngebiet 22.700 ml
Nettobaugebiet:
davon sind bereits bebaut
für die Bebauung noch zur Verfügung
e) Erschließungsflächen
{ohne Landesstraße}
vorhandene Verkehrsfläche
geplante Verkehrsfläche
Summe Erschließungsflächen
1 ~~QQ ha
2,270
3,570
0,450
3,120
530 ml
2.920 mZ
ha
ha
ha
ha
100 %
~
%
9
%
58 %
0,053 ha
0,292 ha
0,345 ha
5.2 Geschoßflächenbilanz (bei höchstmöglicher Ausnutzung)
Baugebiet
GFZ
Größe des Gebiets (m Z )
0,2
WA I
0,3
WA I
WA insgesam. 0,27
0,4
MD
insgesam. 0,31
Summe
der Geschoßfläche (mI)
1.220 4.980 6.200
5.048
11.248
6.100
16.600
22.700
12.620
35.320
5.3 Besiedlungsdichte
Zahl I~er Wohneinheiten
vorh.
geplant
insgesamt
Baugebiet
Haustyp
WA
Einzelhaus
Doppelhaus
Mehrrfami 1ierhaus
MD
40 WE bei 3 Personen
Besiedlungsdichte
120 : 3,5
=
14
6
3
2
15
20
20
17
8
15
40
=====
120 Personen
= - 34
Personen je ha Nettobauland
- 10 ­
10 .'. ,
III. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT ÜBER GESTALTUNG
Der Bebauungsplan wird durch die örtÜche Bauvorschrift über Gestaltung
ergänzt.
Die Grundlagen dieser Bauvorschrift wurden ermittelt und zusammengestellt.
Die Gestaltungsmerkmale des Gemeindeteils Helmstorf resultieren aus den
früheren Nutzungen der einzelnen Gebäude als Bauern- und Häuslingshäusern
mit den dazugehörigen Wirtschaftsgebäuden. Bei der Bestandsaufnahme der
umgebenden Bebauung ergibt sich folgender Gesamteindruck:
Sämtliche Gebäude haben geneigte Dächer mit einer Dachneigung zwischen
30° und 50°. Häufigste Dachform ist das Satteldach und Walmdach. ältere
Gebäude haben ein Krüppelwalmdach. Die Dachfarbe reicht von roten bis
anthrazitfarbenen Tönen.
Für die Anordnung der Dächer der zukünftigen Bebauung wird aufgrund des
Bestands festgesetzt:
1.) Zulässig sind Sattel-. Walm- und Krüppelwalmdächer mit einer Mindest­
dachneigung von 30° und einer maximalen Dachneigung von 50°.
2.) Geformte Dachplatten aus Asbest-. Zement, Bitumen oder Metall sind
nicht zulässig. Die Dachflächen eines Hauses dürfen nur einheitlich
gedeckt werden.
3.) Drempel sind nur zulässig. wenn sie nicht größer sind als 60 cm.
gemessen zwischen der Oberkante der Rohgeschoßdecke und dem Schnittpunkt
Außenwand mit der Dachhaut • urd wem die Dachtraufe nicht ~r als OJerl<arrte
der
•
F«tJ~ liegt.
4.) Die Gaubenlänge wird auf ein Drittel der Trauflänge beschränkt, damit
sie die Proportionen des Hauses nicht zu ungünstig beeinflußt.
Dacheinschnitte sind wegen ihrer verunstaltenden Wirkung ausgeschlos­
sen.
Damit sind die wichtigsten Kriterien zur Erlangung einer einheitlichen
Ortsbildgestaltung erfüllt. Ein weiteres prägendes Gestaltungsmerkmal
ist die UnterschutzsteIlung des Teiches und des Baumbestandes. Diese wer­
den durch Planzeichen und Text unter Schutz gestellt.
Die örtliche Bauvorschrift sieht in ihrer Gestaltungsfestsetzung weiter
vor:
5.) Die äußeren Hauswände sind in Ziegelmauerwerk in roten bis braunen
Tönen auszuführen. Holzverkleidungen in braunen Tönen sind ebenfalls
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zulässig. Metall-, Asbest-. Zementprodukte oder Mauerwerksimitationen
sind nicht zulässig.
6.) Nebengebäude sind bis auf die Dachneigung in gleichem Material und
gleicher Farbe auszuführen.
7.) Einfriedigungen sind nur in Holz oder als lebende Hecke, und zwar
nur bis 80 cm Höhe, zulässig.
Ziel der örtlichen Bauvorschrift Ober Gestaltung 1st es, den Rahmen für
die geplante neue Bebauung so zu setzen, daß eine Angleichung der neuen
an die vorhandene Bausubstanz stattfindet und sich ein der umliegenden
landschaft angepaßtes Gesamtbild ergibt.
(,
(,
IV.
MASSNAHMEN/KOSTEN/FINANZIERUNG
1.)
Erschließungsmaßnahmen mit denen alsbald gerechnet werden kann:
Ausbau der Erschließungsstraße einschI.
des EinmOndungsbereichs in die Helmstorfer Straße
( I
l /
Ausbau einschi. eines kleineren Anteils von Grunderwerb
mit Nebenkosten
etwa
340.000,-- DM
Ausbau des EinmOndu~gsbereichs der Straße Zum Müllerbek
in die Helmstorfer Straße sowie Ausbau des geplanten
Radwegs im Bereich des Dorfgebiets
etwa
45.000.-- DM
Ausbau des Einmündungsbereichs der Straße Backhusweg
in die Helmstorfer Straße sowie Ausbau des Backhuswegs
(anteilmäßig)
etwa
25.000,-- DM
insgesamt geschätzt auf etwa
410.000,-- DM
Für die Erschließungsanlage trägt nach den Bestimmungen des Bundesbau­
gesetzes (§§ 128. 129 BBauG) die Gemeinde mindestens 10 S. Diese Mit­
tel sollen durch den laufenden Haushalt bestritten werden.
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",J.
V. BODENORDNENDE UND SONSTIGE MASSNAHMEN
, Die Gemeinde beabsichtigt. vor dem Ausbau der im Bebauungsplan festge­
legten Straßenflächen die für den Gemeinbedarf ~enötigten Flächen in
Anspruch zu nehmen. Wenn aufg'rund privatrechtlicher Vereinbarungen keine
befriedigenden Abmachungen für die Verwirklichung des Bebauungsplans er­
zielt werden können, beabsichtigt die Gemeinde gemäß §§ 45 ff, 80 ff und
85 ff BBauG Grenzregelungen vorzunehmen, Grundstücke umzulegen oder die
erforderlichen Flächen zu enteignen.
~~g'rO~d~ng 6ffentlich ausgelegt 'gemäß'§ 2~a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom
16.06.1983
bis
aufgrund der Bekanntmachtung vom
01.08.1983
27.05.1983
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( I
Begründung vom Rat der Gemeinde beschlossen am 26.9.1983
Seevetal. den
27. 9.1983
,,' VJ .~JA
Gemeindedi~~V\J
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