STADT FEHMARN Der Bürgermeister Vorlage Nr. BA 054-2014 Bau- und Umweltausschuss 20.03.2014 Beratungsgegenstand: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Burg auf Fehmarn für das Gebiet nördlich des Niobeweges hier: Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: Der B-Plan Nr. 29 der ehemaligen Stadt Burg auf Fehmarn umfasst das Gebiet nördlich der Gorch-Fock-Straße, nördlich des Niobeweges bis zum Abschluss der Bebauung im Passatweg und im Pamirweg; er ist seit dem 09.10.1996 rechtsgültig. Es handelt sich um ein Wohngebiet im Norden von Burg mit Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung. Während die nördliche Randbebauung von Einfamilienhäusern geprägt ist, verdichtet sich die Bebauung nach Süden von Doppelhäusern hin zu mehrgeschossigen Wohnhäusern. Die Art der baulichen Nutzung ist als reines und allgemeines Wohngebiet mit unterschiedlichen Ausnutzungsziffern festgesetzt. Im Laufe der letzten 20 Jahre hat es verschiedene städtebauliche Entwicklungen sowohl in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes als auch in den umliegenden Gebieten gegeben. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 wurden verschiedentlich Befreiungen erteilt. Hierzu zählen beispielsweise Befreiungen zur Überschreitung der Baugrenzen, Errichtung von Nebenanlagen, den gestalterischen Vorgaben und Art der Nutzung. Als Auswirkung der Aufarbeitung der Ferienwohnungsvermietung ist es auch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 zur Legalisierung kleinerer Beherbergungsbetriebe gekommen. Nach den Recherchen und Feststellungen liegt der Anteil der Ferienwohnungsvermietungen jedoch bereits heute über dem für ein reines Wohngebiet verträglichen Anteil. Dies ist mit dem Gebietscharakter eines reinen Wohngebietes nicht vereinbar. Ein weiteres Problem stellen die Lärmemissionen dar. Lärmemissionen gehen einerseits von den Geschossbauten nördlich der Gorch-Fock-Straße und des Niobeweges aus, aber auch im ganz überwiegenden Teil von den heran gerückten gewerblichen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60. Im Zusammenhang mit den vorbereitenden Planungen zur Gewerbegebietserweiterung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 116 hat der Lärmgutachter auf diese Problematik hingewiesen. Die heute schon bestehenden Lärmimmissionen stellen einen Konflikt mit den zulässigen Richtwerten gemäß DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für reine Wohngebiete dar. Der Charakter eines reinen Wohngebietes mit den zulässigen Nutzungen gemäß § 3 BauNVO ist aus Sicht der Verwaltung somit nicht mehr gegeben. Sachbearbeiterin: Mandy Cronauge, Fachbereich Bauen und Häfen (Tel. 506-244) Da diese tatsächliche städtebauliche Situation seit mehreren Jahren besteht und die Anlieger hiermit konform gehen, sollte das reine Wohngebiet nunmehr in ein allgemeines Wohngebiet umgewidmet werden. Dabei bleibt der überwiegende Wohncharakter erhalten, zumal die Grundstücke alle bebaut sind. Gleichzeitig bietet es sich an, die einschränkenden Festsetzungen hinsichtlich Nebenanlagen etc. auf die heute geltenden Maßstäbe anzupassen. Im Ergebnis soll mit der vorliegenden Planung das gesamte bestehende Wohngebiet als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden, um dem tatsächlichen Charakter des Gebietes bezüglich der Art der Nutzung Rechnung zu tragen. Der Geltungsbereich des Ursprungsplans Nr. 29 wird beibehalten. Es wird um Beratung gebeten. Beschlussvorschlag: 1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Burg auf Fehmarn für das Gebiet nördlich des Niobeweges wird aufgestellt. 2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 GO ist durchzuführen. 3. Die Behörden sind gem. § 4 (1) i.V. mit § 3 (1) Satz 1 Halbsatz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 (1) BauGB). 5. Mit der Ausarbeitung der Planung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen.. Beratungsergebnis: < > Ja < > Nein < > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Fehmarn, den 05. März 2014 Otto-Uwe Schmiedt Bürgermeister Sachbearbeiterin: Mandy Cronauge, Fachbereich Bauen und Häfen (Tel. 506-244)