PAD-Info

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Das Fremdsprachenassistentenprogramm des PAD
Was ist der PAD und welche Aufgaben übernimmt er?
Der Pädagogische Austauschdienst (kurz PAD) wurde 1951 ins Leben gerufen und ist seitdem
als staatliche Einrichtung im Auftrag der Bundesländer für den internationalen Austausch im
Schulbereich tätig. Er ist der Kultusministerkonferenz angeschlossen und übernimmt seit der
Einrichtung des EU-Bildungsprogramms SOKRATES 1995 ebenfalls die Aufgaben für die
Teilprogramme COMENIUS, LINGUA und ARION. Seine Arbeit soll internationale
Begegnungen ermöglichen und so der Völkerverständigung dienen.
Das Fremdsprachenassistentenprogramm
Neben den Austauschprogrammen für Lehrer bietet der PAD auch Praktika im Rahmen des
Fremdsprachenassistentenprogramms (kurz FSA) an. Diese ermöglichen es angehenden
Fremdsprachenlehrern, als Fremdsprachenassistenten in einem Land ihrer Zielsprache zu
arbeiten und gewährleisten eine praxisnahe Erweiterung und Vertiefung der Ausbildung.
Daneben steht die Förderung der sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der Schüler
und Schülerinnen durch die Begegnung mit einem Muttersprachler im Vordergrund.
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält momentan bilaterale Austauschprogramme mit
Australien, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Québec, Neuseeland,
Spanien und den USA. In der Regel absolvieren die Fremdsprachenassistenten ein
Arbeitspensum von ca. 12 Wochenstunden, wobei in erster Linie eine Mitarbeit am
Deutschunterricht vorgesehen ist. Die Dauer des Austauschjahres ist abhängig vom jeweiligen
Zielland und umfasst 7 bis 10 Monate.
Auch die Zuschüsse, die der PAD im Rahmen des FSA als Aufwandsentschädigung vergibt,
sind abhängig vom jeweiligen Zielland und richten sich nach den Lebenshaltungskosten für
eine Person.
Die Bewerber müssen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium von vier Semestern an einer
Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland bei Antritt der Stelle absolviert haben.
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen für eine Stelle als Fremdsprachenassistent sind wie
folgt:
 Lehramtsstudierende ab dem vierten Semester, die als Studien- oder Schwerpunktfach
die Sprache des Ziellandes studieren bzw. Bewerber mit dem 1. oder 2. Staatsexamen
für das Lehramt;
 Studierende des Lehramts, deren Studien- bzw. Schwerpunktfach nicht die Sprache
des Ziellandes ist, die jedoch über gute Sprachkenntnisse verfügen;
 Studierende anderer Studiengänge, deren Studienschwerpunkt die Sprache des
Ziellandes ist.
Die Bewerbungsunterlagen stehen zum Herunterladen auf der Homepage des PAD zur
Verfügung. Ausführlichere Informationen über das Bewerbungsverfahren, die entsprechenden
Unterhaltszuschüsse sowie über die Einsatzmodalitäten findet man in zwei
Informationsblättern, die als PDF- Dateien zusammengestellt sind (FSA).
Informationen entnommen von der Homepage http://www.kmk-pad.org/index.php?id=55
(Verf. Carolin Kohl)
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