Ihr Weg an die Börse – Ein Leitfaden Welcome to Your Future

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Herausgeber
Deutsche Börse AG
60485 Frankfurt am Main
www.deutsche-boerse.com
April 2008
Bestellnummer: 2100-2541
Nachdruck, auch auszugsweise, nur
mit schriftlicher Genehmigung des
Herausgebers
Disclaimer
Der vorliegende Leitfaden ist ein un­verbindlicher Ratgeber; für seine
Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt der Herausgeber keine Gewähr.
Sämt­liche Angaben dienen lediglich
der Information; sie besitzen keinerlei
rechtsgeschäftliche Bedeutung.
Insbesondere entbindet der Leitfaden
den Verwender nicht von einer eigenständigen Prüfung und Einhaltung der
rechtlichen Voraussetzungen des Verfahrens zur Börsenzulassung und der
Folgepflichten einer Börsennotierung.
Verzeichnis der eingetragenen Marken
CDAX®, DAX®, Deutsche Börse
Listing Partner ®, FWB® Frankfurter
Wertpapierbörse, GEX®, HDAX®,
MDAX®, SDAX®, TecDAX® und
Xetra® sind eingetragene Marken der
Deutsche Börse AG.
Ihr Weg an die Börse –
Ein Leitfaden
Welcome to Your Future
Entry Standard
General Standard
Prime Standard
Sehr geehrter Unternehmer,
Sie erwägen einen Börsengang im General Standard oder Prime Standard oder die
Handelsaufnahme Ihrer Aktien im Entry Standard.
Sicherlich erwarten Sie von diesem Schritt mehr als reine Kapitalbeschaffung: gesteigerte
Aufmerksamkeit, größere Attraktivität als Arbeitgeber, schnellere Internationalisierung,
eine günstigere Wettbewerbsposition. Doch der Weg an die Börse ist kein Spaziergang.
Bevor Sie die Vorteile einer Börsennotierung oder Handelsaufnahme Ihrer Aktien für
sich nutzen können, stehen eine Reihe organisatorischer, steuerlicher und juristischer Entscheidungen an, die weit reichende Konsequenzen haben. Grund genug, diesen strategischen Schritt genau zu planen.
Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Er begleitet Sie von
den ersten Überlegungen und den konkreten Vorbereitungen für den Weg an die Börse
bis zur Erfüllung der Pflichten und zur professionellen Investorenansprache in der Zeit
danach. Welche Partner Ihnen bei Ihrem Weg an die Börse helfen und wie Sie diese
Partner finden, sagen wir Ihnen ebenfalls in dieser Broschüre.
Ein wichtiger Partner sind wir, die Gruppe Deutsche Börse. Wir sind die größte Börsenorganisation der Welt. Vor, während und nach dem Weg an die Börse unterstützen wir Sie
mit unseren Produkten und Dienstleistungen. Wenn Sie Berater mit einschlägigem Knowhow suchen, können wir Ihnen außerdem die Deutsche Börse Listing Partner empfehlen.
Wir freuen uns darauf, Sie eines Tages bei uns in Frankfurt persönlich zu begrüßen.
Deutsche Börse AG
Frankfurt am Main, im April 2008
4
Inhalt
Inhalt
Einführung
Welche Zugänge zum Kapitalmarkt bietet die Deutsche Börse?
8
Idee
Vor der Entscheidung:
Welche Chancen bietet eine Börsennotierung
und welche Folgepflichten muss ich beachten?
Chancen
Folgepflichten und Risiken
Venture Capital-Finanzierung
Checkliste 1
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15
18
20
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Orientierung
Vor dem Weg an die Börse:
Wie finde ich die richtigen Partner?
Marktstandards schaffen Transparenz
Wertpapierhandel und -abwicklung
Liquidität zählt
Informationen über den Kapitalmarkt Deutsche Börse Listing Partner
Konsortialbank
Emissionsberater
Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Investor Relations- / Public Relations-Agentur
Checkliste 2
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29
32
34
36
40
41
43
44
45
46
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Prozess
Börsengang / Handelsaufnahme:
Welche Vorbereitungen sind nötig?
Rechnungslegung
Rechtsform
Corporate Governance
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53
54
57
Businessplan
Emissionskonzept
Due Diligence
Equity Story
Angebotsdokument
Börsenzulassung im General Standard und Prime Standard
Einbeziehung von Aktien in den Handel im Entry Standard
Abwicklung und Verwahrung Ihrer Wertpapiere
Unternehmensbewertung
Roadshow
Platzierung und Preisfindung
Checkliste 3
59
60
62
63
65
67
68
69
72
73
74
77
Ziel
Nach der Handelsaufnahme:
Was muss ich wem wann wie kommunizieren?
Unternehmensnachrichten
Insiderinformationen und Compliance
Transparenz
Jahres-, Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte
Analystenkonferenzen und Research
Unternehmenskalender
Investor Relations
Checkliste 4
82
83
85
86
88
90
91
92
95
Service
Stichworte
Glossar
Literatur
Web-Links
Referenz-Listing
Mit * markierte Begriffe werden im Glossar erläutert
98
103
108
110
114
5
7
Einführung
Welche Zugänge zum Kapitalmarkt
bietet die Deutsche Börse?
8
8
Einführung
Einführung
Welche Zugänge zum Kapitalmarkt bietet
die Deutsche Börse? Unternehmen haben
die Wahl.
Bei vielen Unternehmen laufen derzeit die Vorbereitungen für einen Börsengang oder
die Handelsaufnahme ihrer Aktien. Wie viele es genau sein werden, die schließlich den
Sprung an die Börse schaffen, hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. von der Equity
Story und den Wachstumsaussichten der Unternehmen, der Preisvorstellung und natürlich
vom Kapitalmarktumfeld. Die Deutsche Börse hat die notwendigen Voraussetzungen geschaffen: Mit Entry Standard, General Standard und Prime Standard bietet sie Segmente,
die auf die individuellen Anforderungen von Unternehmen zugeschnitten sind.
In Europa gibt es zwei Zugänge zum Kapitalmarkt: EU-regulierte Märkte (EU-regulated
markets) und Märkte, die von den Börsen selbst reguliert werden (regulated unofficial
markets). An der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse können Unternehmen, die im Regulierten Markt (EU-regulierter Markt) gelistet sind, in den General Standard oder in einen
Teilbereich mit erhöhten Transparenzanforderungen, den Prime Standard, aufgenommen
werden. Unternehmen, die im Freiverkehr (Open Market; er wird von der Börse reguliert)
gehandelt werden, können sich in den Teilbereich Entry Standard aufnehmen lassen,
wenn sie zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen.
Emittenten* im General Standard und Prime Standard erfüllen höchste europäische Anforderungen und sichern sich sämtliche Vorteile einer vollen Notierung. Beim Entry
Standard nutzt die Börse ihren Gestaltungsfreiraum, um insbesondere kleineren und
mittleren Unternehmen eine einfache, schnelle und kosteneffiziente Einbeziehung
in den Börsenhandel zu ermöglichen.
In dieser Broschüre finden Sie alles Wissenswerte zum Börsengang im General Standard
und im Prime Standard sowie zur Handelsaufnahme Ihrer Aktien im Entry Standard.
Drei Transparenz-Levels an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse
Alternativen für Emittenten
Zwei Zugänge
Regulierter Markt
Open Market
zum Kapitalmarkt
(EU-regulierter Markt)
(Börsenregulierter Markt)
Drei Transparenz-Levels
Prime Standard
Entry Standard
(Teilbereich)
(Teilbereich)
General Standard
9
13
Idee
Vor der Entscheidung:
Welche Chancen bietet eine
Börsen­notierung und welche
Folgepflichten muss ich beachten? Chancen
Folgepflichten und Risiken
Venture Capital-Finanzierung
Checkliste 1
14
15
18
20
23
14
Idee
Idee
Welche Chancen bietet eine Börsennotierung und welche Folgepflichten muss ich
beachten? Grundsätzliche Überlegungen.
Chancen: Der Weg an die Börse ist die
langfristig attraktivste Form der Unternehmensfinanzierung.
Ein Börsengang bzw. die Einbeziehung von Aktien in den Handel stellt Unternehmen auf
eine breitere Eigenkapitalbasis. Und das hat immense Vorteile: Unternehmen können
schneller wachsen und im internationalen Wettbewerb besser bestehen. Der Weg an die
Börse eröffnet Chancen, Unternehmen müssen jedoch auch bestimmte Pflichten gegenüber ihren Investoren erfüllen.
Generell arbeiten Unternehmen mit zwei Finanzierungsarten: Eigenkapital trägt in speziellem Maß unternehmerisches Risiko, entsprechend hoch sind die Verzinsungserwartungen
der Investoren; Fremdkapital ist dagegen mit geringeren, fixen Zinsansprüchen ausgestattet. Langfristig führt ein Finanzierungsmix, in dem Eigen- und Fremdkapitalanteil individuell gewichtet sind, zu niedrigen Kapitalkosten bei möglichst hoher unternehmerischer
Flexibilität. Bei deutschen Unternehmen ist die Eigenkapitalquote im internationalen
Vergleich besonders niedrig. Spätestens seit Basel II* jedoch sollten Unternehmer ihre
Finanzierungsstrategie neu überdenken. Vielen mittelständischen Unternehmern würde
die Eigenkapitalbeschaffung über die Börse helfen, eine nachhaltig flexible Finanzierungsstruktur aufzubauen oder das Fortbestehen ihres oft über Jahrzehnte aufgebauten Unternehmens zu sichern.
Mehr Aufmerksamkeit
Börsennotierte Unternehmen sind in der Öffentlichkeit wesentlich präsenter als andere
Unternehmen. Die Medien berichten ausführlicher über die Unternehmensentwicklung:
Nachrichtenagenturen wie Reuters oder vwd sowie Business Channels wie Bloomberg,
CNBC, N24 oder n-tv wirken als Multiplikatoren; Finanzportale im Internet dienen als
weltweite Kommunikationsplattformen. Auch die Kurstabellen in den Tageszeitungen
sorgen für zusätzliche Aufmerksamkeit. Medienpräsenz steigert wiederum die Wettbewerbsfähigkeit und erleichtert die Akquisition von Neukunden, da sie die Werbung und
das Produktmarketing des Unternehmens unterstützt. Eine Börsennotierung verbessert
außerdem die Kreditwürdigkeit bei Banken und Lieferanten, weil Kreditgeber bei der
Bonitätsprüfung auf ein höheres Eigenkapital und auf öffentliche Informationen zugreifen können.
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Der Weg an die Börse
erhöht die Visibilität
Ihres Unternehmens
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Idee
Sichere Nachfolgeregelung
In den kommenden Jahren werden viele Unternehmer einen Nachfolger suchen. Eine
schwierige Aufgabe für kleine und mittlere Betriebe – vor allem, wenn die nachfolgende
Generation eigene Pläne hegt. Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und ein
anschließender Börsengang machen den Unternehmenswert transparent und erleichtern
die Trennung von Eigentum und Management. So eröffnen sich dem Unternehmen neue
strategische Optionen; gleichzeitig lässt sich auch die Unternehmensnachfolge sichern.
Konsequentere Internationalisierung
Durch den Emissionserlös verfügen Unternehmen über die notwendige finanzielle Basis,
um Internationalisierungsstrategien konsequenter zu verfolgen. Für eine Expansion ins
Ausland spricht vor allem die Risikodiversifizierung, die durch das Erschließen neuer Absatzmärkte und die Erweiterung der Kundenbasis erzielt wird.
Höhere Attraktivität als Arbeitgeber
Die Börsennotierung und die damit verbundene öffentliche Aufmerksamkeit steigert die
Attraktivität des Unternehmens auch für hoch qualifizierte Manager; zudem können Beteiligungsprogramme in der Personalpolitik eingesetzt werden. Diese Programme sind für
Unternehmen eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter mit dem gewünschten Profil zu finden
und an das Unternehmen zu binden. Von Beteiligungsprogrammen profitieren aber nicht
nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch die Anleger: Mitarbeiter, die auch Mitinhaber sind, haben das gleiche Interesse an einer guten Geschäftsentwicklung wie die
anderen Anteilseigner. Dadurch sind sie produktiver und motivierter als ihre Kollegen
ohne Beteiligung.
Idee
Aktie als Akquisitionswährung
Internationales Wachstum ist mit eigenen Mitteln allein oft nicht realisierbar. Zusammenschlüsse und Übernahmen sind eine zusätzliche Option, wenn Unternehmen eine expansive Strategie verfolgen. Gerade in stark wachsenden Märkten kann eine solche
Expansion lebensnotwendig sein. Der Einsatz der Aktie als Finanzierungsinstrument, z.B.
im Rahmen einer Kapitalerhöhung, hat den Vorteil, dass ein Unternehmenskauf liquiditätsneutral gestaltet werden kann.
17
18
Idee
Idee
19
Folgepflichten und Risiken: Der Börsenkurs wird zu einem Gradmesser der Unternehmensleistung.
Aktionäre verlangen klare
Corporate GovernanceStrukturen, um ihre Eigentums- und Kontrollrechte
geltend zu machen
Nach dem Börsengang bzw. der Handelsaufnahme steht Ihr Unternehmen in viel stärkerem Maß als zuvor im Licht der Öffentlichkeit: Anleger, Analysten, Geschäftspartner,
Wettbewerber etc. verfolgen die Unternehmensentwicklung sehr aufmerksam und kritisch.
Bei wesentlichen strategischen Entscheidungen ist der Vorstand nicht mehr unter sich,
sondern muss die Zustimmung eines breiteren Kreises von Anteilseignern einholen.
Gradmesser der Leistung eines Unternehmens ist nun nicht nur der Jahresabschluss,
sondern auch der Börsenwert. Und der hängt nicht allein von der Unternehmensperformance ab. Gerade in Phasen starker Volatilität spielt auch das allgemeine Kapitalmarktumfeld eine Rolle.
Publizität
Die eigene Aktie wird an der Börse zum Produkt, das gepflegt sein will wie andere Produkte auch. Gleichzeitig verlangen z.B. EU-regulierte Märkte bzw. entsprechende Segmente und Teilbereiche (General Standard und Prime Standard) ein hohes Maß an
Transparenz. Das kostet Zeit und bindet Ressourcen. Um das Vertrauen der Aktionäre
zu gewinnen und dauerhaft zu erhalten, sollten Unternehmen professionell und glaubwürdig kommunizieren – auch wenn es schlechte Nachrichten mitzuteilen gibt. All dies
ist die Aufgabe von Investor Relations.
Unternehmenskontrolle
Aktien verbriefen Eigentums- und Kontrollrechte: Investoren erhalten die Möglichkeit,
durch den Erwerb von Aktien und der damit verbundenen Stimmrechte die Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Wichtige Managemententscheidungen, wie die Verwendung des
Bilanzgewinns, Kapitalerhöhungen oder Fusionen, bedürfen der Zustimmung der Aktionäre auf der Hauptversammlung.
Abhängigkeit von Marktschwankungen
Die Annahme, dass sich gute Leistungen sofort im Börsenwert widerspiegeln, bewahrheitet sich nicht immer. Fundamentaldaten* beflügeln nicht automatisch auch die Kursentwicklung, wenn diese Informationen dem Markt nicht mundgerecht präsentiert werden.
Unerlässlich sind daher professionelle Investor Relations (siehe S. 92). Manchmal kann
auch das Marktumfeld den Kurs einzelner Unternehmen und ganzer Branchen beeinflussen.
Übernahme
Unternehmensübernahmen sind nicht nur strategische Optionen für das eigene Unternehmen, sondern auch für andere. Börsennotierte Unternehmen können von Übernahmen überrascht werden, weil diese durch Transaktionen am Kapitalmarkt stattfinden, also durch den Erwerb der Aktienmehrheit.
Kosten
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollten den Nutzen eines Börsengangs bzw. einer Einbeziehung von Aktien in den Handel auch unter Kostenaspekten
genau kalkulieren. Die Gesamtkosten eines Börsengangs in EU-regulierten Märkten wie
General Standard und Prime Standard betragen je nach Aufwand für das Finanzmarketing zwischen 5 und 7 Prozent des Emissionsvolumens. Wegen der geringeren Regulierungsintensität sind die Kosten im Entry Standard wesentlich niedriger – insbesondere
bei einer prospektfreien Privatplatzierung (siehe S. 44, 65).
Zusätzlich zu den Kosten, die für Börsengang und Handelsaufnahme anfallen, entstehen
unternehmensintern einmalige Vorbereitungs- und Umstellungskosten. Hinzu kommen
außerdem die laufenden Kosten der Börsennotierung, z.B. für Investor Relations. Viele
Unternehmen unterschätzen, wie viel Zeit und Geld die Erfüllung der Transparenzanforderungen kosten kann, die an börsennotierte Gesellschaften gestellt werden.
Unternehmensüber­nahmen sind Trans­aktionen
am Kapitalmarkt
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Idee
Idee
Venture Capital-Finanzierung: Eine
vor­börsliche Finanzierungsform,
die besonders für Unternehmen in der
Wachstumsphase interessant ist.
Venture Capital-Gesellschaften beteiligen sich an jungen Unternehmen, betreuen und
begleiten sie einige Jahre und ziehen sich dann durch den Verkauf ihrer Anteile wieder
aus dem Investment zurück (Exit). Eine solche Exit-Variante kann auch der Börsengang
bzw. die Handelsaufnahme von Aktien des Unternehmens sein. Die Deutsche Börse
unterstützt diese Entwicklung. Sie versteht sich nicht nur als Dienstleister für börsenreife Unternehmen, sondern fördert Startups und Gründer schon vor dem Börsengang
bzw. der Handelsaufnahme.
Die Deutsche Börse
fördert den Austausch
zwischen Unternehmen
und Eigenkapitalgebern
Das Deutsche Eigenkapitalforum ist Europas führende Informations- und NetworkingPlattform im Umfeld der Eigenkapitalfinanzierung. Innovative und wachstumsstarke
Unternehmen treffen dort Venture Capital- und Private Equity-Investoren. Bereits börsennotierte Unternehmen haben die Gelegenheit, ihre jährliche Analystenpräsentation im
Rahmen des Forums auszurichten und mit institutionellen Investoren* zu kommunizieren. Das Deutsche Eigenkapitalforum findet zweimal im Jahr statt, organisiert wird es
von der Deutschen Börse und der KfW Mittelstandsbank. Im Frühjahr stehen Unternehmen in der Early Stage- und Wachstumsphase im Mittelpunkt; im Herbst richtet
sich die Veranstaltung an Unternehmen in der Later Stage-Finanzierungsphase und an
börsennotierte Unternehmen.
Aktuelle Informationen erhalten Sie hier:
www.eigenkapitalforum.com
Die KfW Mittelstandsbank ist Deutschlands größte Förderbank. Sie fördert Gründer,
Wachstumsunternehmen und etablierte Mittelständler. Mit Finanzierungs- und Beratungsprodukten ist sie Partner in allen Fragen der Unternehmensfinanzierung. Ihr Angebot
steht auf drei Säulen: Neben klassischem Fremdkapital stellt die KfW nachrangige Darlehen und Beteiligungskapital für Early und Later Stage-Finanzierungen bereit.
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften – German Private
Equity and Venture Capital Association e.V. (BVK) ist die Vereinigung deutscher und
in Deutschland tätiger Repräsentanten ausländischer Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Im BVK sind über 290 ordentliche und assoziierte Mitglieder organisiert. Das Ziel des
Verbandes ist, bestmögliche Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital in Deutschland
zu schaffen.
Die European Private Equity and Venture Capital Association (EVCA), die Vereinigung
der europäischen Kapitalbeteiligungsgesellschaften mit Sitz in Brüssel, repräsentiert
als Dachorganisation 900 Mitglieder aus der europäischen Private Equity- und Venture
Capital-Branche. Die Aufgaben der EVCA sind vielfältig: Sie entwickelt Standards,
vergibt Forschungsaufträge, vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Regulatoren und fördert den Dialog zwischen den Kapitalmarktteilnehmern.
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
www.kfw.de
www.bvk-ev.de
www.evca.eu
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22
Idee
Checkliste 1
Vor der Entscheidung: Ist Ihr
Unternehmen reif für die Börse?
Vorbörsliche Finanzierung ausgeschöpft
Zusätzlicher Eigenkapitalbedarf erkannt
Wachstum geplant
Internationalisierung angestrebt
Mitarbeiterbindung gewünscht
Nachfolgeregelung erforderlich
Interne Infrastruktur vorbereitet
Sie überlegen, ob ein Börsengang der nächste logische
Schritt für Ihr Unternehmen
ist? Nutzen Sie die Checkliste
auf der Innenseite, um Ihre
strategischen Überlegungen
zu strukturieren.
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Orientierung
Vor dem Weg an die Börse:
Wie finde ich die richtigen Partner?
Marktstandards schaffen Transparenz
Wertpapierhandel und -abwicklung
Liquidität zählt
Informationen über den Kapitalmarkt
Deutsche Börse Listing Partner
Konsortialbank
Emissionsberater
Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Investor Relations- /
Public Relations-Agentur
Checkliste 2
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Orientierung
Wie finde ich die richtigen Partner? Um
Ihr Unternehmen an den Kapitalmarkt
zu bringen, benötigen Sie eine leistungsfähige Börsenorganisation und kompetente Berater.
Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Unternehmen an den Kapitalmarkt zu bringen,
heißt es zunächst einmal: Kompetenzen bündeln! Der Erfolg des Börsengangs entscheidet schließlich über die Zukunft Ihres Unternehmens. Die Mitwirkenden müssen daher
sorgfältig ausgewählt werden.
Machen Sie Investoren
auf sich aufmerksam
Ein wichtiger Partner sind wir: die Gruppe Deutsche Börse. Unsere unterschiedlichen
Märkte und Standards bieten Ihnen maßgeschneiderte Wege zum Kapitalmarkt. Durch
den maklergestützten Parketthandel und die elektronische Xetra®-Plattform schaffen wir
Zugang zu nationalen und internationalen Investoren. Mit Kursen, Indizes und Kapitalmarktdaten machen wir das Handelsgeschehen transparent und erhöhen die Visibilität
Ihres Unternehmens für Investoren.
Alle Gespräche und Verhandlungen rund um den Weg an die Börse sollten Sie einem erfahrenen Projektteam mit klar definierten Zuständigkeiten übertragen. Bedenken Sie,
dass ein Börsengang bzw. eine Handelsaufnahme viel Kapazität bindet, der normale Geschäftsbetrieb aber weitergehen muss. Daher sollte Ihr internes Team mit einer Reihe
von externen Beratern und Dienstleistern zusammenarbeiten.
Orientierung
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Marktstandards schaffen Transparenz: Mit
Entry Standard, General Standard und
Prime Standard bietet die Deutsche Börse
maßgeschneiderte Kapitalmarktzugänge.
Beim Weg an die FWB® Frankfurter Wertpapierbörse können Unternehmen zwischen
Entry Standard, General Standard und Prime Standard wählen. Je nach Marktstandard
müssen Unternehmen unterschiedliche Transparenzanforderungen erfüllen.
Unterschiedliche Transparenz-Levels bieten Unternehmen maßgeschneiderte
Bedingungen für die Auf-
Entry Standard
Er ist ein Teilbereich des Open Market. In diesem börsenregulierten Markt gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr. Offen ist er für Unternehmen,
die ihre Aktien bei geringen formalen Pflichten schnell, unkompliziert und kostengünstig
in den Handel einbeziehen lassen wollen. Entry Standard-Unternehmen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Berichtszeitraums einen testierten Jahresabschluss inklusive Lagebericht in Deutsch oder Englisch veröffentlichen. Der Abschluss
ist nach nationaler Rechnungslegung (nat. GAAP, z.B. HGB) oder nach den Internatio­nal Financial Reporting Standards (IFRS*) aufzustellen. Zwischenberichte sind spätestens
innerhalb von drei Monaten nach Ende des ersten Halbjahres eines jeden Geschäftsjahres zu veröffentlichen. Weiterhin müssen Unternehmensnachrichten veröffentlicht
werden, die für die Bewertung der Aktien des Unternehmens bedeutsam sein können.
Auf den Internetseiten müssen ein jährlich aktualisiertes Unternehmenskurzportrait sowie
ein stets aktueller Unternehmenskalender zugänglich sein.
General Standard
Hier gelten die Anforderungen des Gesetzgebers für den Regulierten Markt. Die Vorschriften des General Standard sind verpflichtend für alle Unternehmen, die sich für eine
kostengünstige Börsennotierung in einem EU-regulierten Markt entscheiden. Geeignet
ist der General Standard für Unternehmen, die überwiegend nationale Investoren ansprechen. Emittenten im General Standard, die Inlandsemittenten im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzen (WpHG) sind, müssen innerhalb von vier Monaten nach Ende
nahme von Eigenkapital
und erleichtern Investoren
die Anlageentscheidung
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Orientierung
Orientierung
Klare Transparenzstandards
Drei Transparenz-Levels für Investoren = drei Segmente für Unternehmen
des Geschäftsjahres einen Jahresfinanzbericht veröffentlichen. Dieser besteht mindestens aus dem gemäß dem nationalen Recht des Sitzungsstaates des Unternehmens aufgestellten und geprüften Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem sogenannten
„Bilanzeid“. Sofern es sich bei dem Unternehmen um ein Konzernunternehmen handelt,
ist der Jahresfinanzbericht auch auf Konzernebene zu erstellen, wobei hier internationale Rechnungslegungsstandards nach IFRS / IAS oder unter bestimmten Voraussetzungen
US-GAAP*, Canadian GAAP oder Japanese GAAP anzuwenden sind. Ein Inlandsemittent
muss zudem einen Halbjahresfinanzbericht innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende
des Berichtszeitraums publizieren. Außerdem sind für die Quartale 1 und 3 Zwischenmitteilungen über die allgemeine Finanzlage und die wesentlichen Ereignisse des Berichtszeitraums abzugeben. Weiterhin hat der Emittent in Ad-hoc-Mitteilungen Unternehmens
nachrichten, die den Börsenkurs beeinflussen könnten, zu veröffentlichen. Auch das Erreichen und die Über- bzw. Unterschreitung von Meldeschwellen sind mitteilungspflichtig.
Prime Standard
Zusätzlich zu den Transparenzregeln des General Standard gelten
insbesondere die Folgepflichten der Börsenordnung (FWB®):
Erstellung und elektronische Übermittlung von Jahres- und Halbjahresfinanzberichten
Erstellung und elektronische Übermittlung von Quartalsfinanzberichten
Veröffentlichung eines aktuellen Unternehmenskalenders im Internet
Mindestens eine Analystenveranstaltung pro Jahr
Ad-hoc-Mitteilungen
Berichterstattung in Englisch und Deutsch
General Standard
Es gelten wesentliche gesetzliche Regelanforderungen der
EU-regulierten Märkte, z.B.:
Jahres- und Halbjahresfinanzberichte nach IFRS (oder unter bestimmten
Voraussetzungen US-GAAP, Canadian GAAP oder Japanese GAAP)
Prime Standard
Unternehmen, die hier notiert sind, müssen über das Maß des General Standard hinausgehende internationale Transparenzanforderungen erfüllen. Zugeschnitten ist der Prime
Standard auf die Bedürfnisse von Unternehmen, die sich gegenüber internationalen
Investoren positionieren wollen. Investoren bietet er europaweit die höchsten Transparenzstandards. Gegenüber Unternehmen im General Standard müssen Emittenten im
Prime Standard zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen. Sie sind z.B. verpflichtet, Quartalsfinanzberichte zu erstellen sowie einen Unternehmenskalender im Internet
zu pflegen. Prime Standard-Unternehmen müssen in Englisch und in Deutsch berichten
und mindestens eine Analystenkonferenz pro Jahr abhalten.
Zwischenmitteilungen für Q1 und Q3
Ad-hoc-Publizitätspflicht und Offenlegung von Directors’ Dealings (WpHG)
Mitteilung zu Meldeschwellen (WpHG)
Pflichtangebot bei Kontrollwechsel (WpÜG)
Grundsätzlich: Veröffentlichungen in deutscher Sprache
Entry Standard
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr
an der FWB, Abschnitt III, z.B.:
Veröffentlichungen des testierten Konzern-Jahresabschlusses samt
Konzernlagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Berichtszeit-
Detailinformationen zu den Transparenzanforderungen und den Antragsdokumenten
finden Sie hier:
www.deutsche-boerse.com > Listing > Marktstruktur
raums (nat. GAAP oder IFRS)1)
Zwischenbericht
Unverzügliche Veröffentlichung wesentlicher Unternehmensnachrichten
Unternehmenskurzportrait und -kalender
Geltende gesetzliche Regelungen, z.B.:
Insiderregeln (WpHG)
Marktmissbrauchsrichtlinie
Regeln zum öffentlichen Angebot (WpPG)
1)
Für Nicht-EU-Unternehmen gilt bei Prospekt IFRS oder US-GAAP, Canadian GAAP, Japanese GAAP.
31
32
Orientierung
Orientierung
Wertpapierhandel und -abwicklung:
Über Xetra und das Parkett erschließt die
Deutsche Börse nationale und internationale Investoren für Sie.
Xetra hat sich als paneuropäische Handelsplattform etabliert: Über die Handelsbildschirme von über 4.600 Händlern bei rund 260 Teilnehmern – dazu gehören alle großen
Banken und Wertpapierhandelshäuser – haben nationale und internationale
Investoren Zugriff auf sämtliche Aktien, die auf der Xetra-Plattform gelistet sind. Insgesamt sind jederzeit ca. 9.500 Aktien handelbar.
Liquidität für Ihre
Aktien
Kauf- und Verkaufsaufträge von jedem beliebigen Standort weltweit werden in einem
zentralen elektronischen Orderbuch* gegenübergestellt. Die Bündelung aller Orders auf
der Xetra-Plattform sorgt für höchste Liquidität. Bei marktengen Werten stellen Designated Sponsors (siehe S. 34 – 35) Zusatzliquidität zur Verfügung. Xetra erreicht mittlerweile einen Umsatzanteil von rund 95 Prozent bei den DAX®-Werten und über 90 Prozent bei sämtlichen deutschen Aktien.
Xetra ist eine der weltweit leistungsfähigsten und flexibelsten Handelssysteme. Geschwindigkeit, Kosteneffizienz und Transparenz sind die entscheidenden Vorteile von Xetra.
Durchschnittlich verarbeitet das System 1,3 Millionen Orders pro Tag; durch die Automatisierung sinken die mit einer Order verbundenen Transaktionskosten. Außerdem gestattet Xetra Einblick ins Orderbuch, in dem die Kauf- und Verkaufsangebote für jedes handelbare Wertpapier in Echtzeit abgebildet werden. Das „offene Orderbuch“ macht den
Markt vollkommen transparent, alle Teilnehmer handeln zu den gleichen fairen Bedingungen.
Parallel zum Xetra-Handel werden Aktien auch auf dem Parkett der FWB Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Jedes Wertpapier wird von einem Skontroführer betreut, der
Angebot und Nachfrage zusammenführt und daraus den Börsenkurs ermittelt. Auch auf
dem Parkett geht nichts mehr ohne Computer: Über das elektronische Orderroutingsystem Xontro gelangen Aufträge direkt von der Bank an die Börse und somit ins Orderbuch der Skontroführer.
Den Börsengang live erleben: Xetra start
Für viele Unternehmen ist der Börsengang an der FWB ein Höhepunkt der Unternehmensgeschichte. Die Börsenatmosphäre bei der ersten Preisfeststellung im maklergestützten Parketthandel können Sie nun auch bei einem Börsengang auf Xetra erleben.
Mit dem Einsatz des neuen Visualisierungstools „Xetra start“ erreichen Sie am Tag
der Börseneinführung weltweit eine breite Öffentlichkeit. Über Ihre Internetseiten und
die Homepage der Deutschen Börse wird die Preisbildung des ersten Kurses Ihrer Aktien
weltweit live übertragen.
Bei uns sind Ihre Aktien gut aufgehoben
Leistungsfähige Börsen benötigen leistungsfähige Abwicklungsorganisationen. In den
Depots von Clearstream International, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Börse,
werden Aktien, Anleihen und Fonds im Wert von rund 10,6 Billionen Euro verwahrt. Die
meisten Wertpapiere werden nicht mehr physisch gelagert und transportiert, sondern als
Informationen in elektronischen Speichermedien verbucht.
Haben Sie allgemeine Fragen zum Börsengang oder zum Zulassungsverfahren?
Issuer-Hotline +49 - (0) 69-2 11-1 88 88
E-Mail [email protected]
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34
Orientierung
Orientierung
Liquidität zählt: Designated Sponsors
sorgen für einen liquiden Handel und
hohe Preisqualität.
Nutzen Sie professionelle
Partner im Handel
Angebot und Nachfrage treffen sich nicht immer; meist variieren Preis und / oder Menge
der angebotenen oder nachgefragten Wertpapiere. Weniger liquide Werte können durch
die Mandatierung eines „Designated Sponsors“ besser handelbar gemacht werden. Designated Sponsors (z.B. Banken und Wertpapierhandelshäuser) stellen insbesondere in
weniger liquiden Werten sicher, dass ein kontinuierlicher Handel möglich ist, indem sie
verbindliche Kauf- und Verkaufsorders (Quotes) stellen.
Bei der Bereitstellung von Liquidität müssen Designated Sponsors hohe Qualitätskriterien
(Mindestanforderungen) erfüllen. Beispielsweise gibt es bei der Quotierung* einen maximalen Spread (Spanne zwischen Kauf- und Verkaufspreis) und ein Mindestquotierungsvolumen (Stückzahl) zu beachten. Um die Leistungen der Designated Sponsors transparent
zu machen, erstellt die Deutsche Börse in jedem Quartal ein Rating. In das Rating gehen
die durchschnittliche Quotierungsdauer, der durchschnittliche Spread und der Umsatz eines
Designated Sponsors ein.
Designated Sponsors erwerben durch ihre kontinuierliche Beobachtung der Märkte Expertenwissen über die Aktien, deren Liquidität sie fördern, und über die Branchen, zu
denen die Werte gehören. Dieses Wissen kann je nach Bedarf des Emittenten und Angebot des Designated Sponsors für weitere Services wie Research, Investor Relations
und Marktberichte eingesetzt werden. Durch ihre Tätigkeit können Designated Sponsors
die Verbindungen zu ihren wichtigsten Kunden aus den Bereichen Corporate Finance
und Handel intensivieren sowie neue Investoren- und Analystenkontakte aufbauen.
Designated Sponsors leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Liquidität
der Aktie im Börsenhandel und der Positionierung des Unternehmens am Kapitalmarkt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.deutsche-boerse.com > Listing > Being Public > Produkte und Services >
Designated Sponsors
Kriterien für die Auswahl eines Designated Sponsors:
Erfahrung / Referenzen
Branchenaffinität / Researchangebot
Rating der Deutschen Börse
Vertragsausgestaltung (Kündigungsfristen, Vergütung, Mindestvertragslaufzeit)
Manuelle Quotierung oder Einsatz von Quote Machines
Eingehen eigener Positionen
Feste Händlerzuordnung und persönliche Betreuung
Aktive Ansprache geeigneter Investoren durch sein Sales Team
Schon beim Börsengang bzw. der Einbeziehung der Aktien in den Handel haben Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, die Liquidität ihrer Aktie zu steigern. Grundsätzlich
gilt: Je mehr Aktien an der Börse frei handelbar sind, desto höher ist die Liquidität.
Dieser so genannte Streubesitzanteil kann gezielt gesteuert werden, d.h., bei der Erstemission oder im Rahmen weiterer Kapitalmaßnahmen können möglichst viele Aktien
beim Publikum platziert werden.
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Orientierung
Orientierung
Informationen über den Kapitalmarkt:
Mit Kursen, Indizes und Statistiken
machen wir das Geschehen an den
Märkten transparent.
Kapitalmarkt-Informationen
der Deutschen Börse:
authentisch, neutral und
schnell verfügbar
Indizes strukturieren den Aktienmarkt und fokussieren dadurch die Aufmerksamkeit der
Investoren. Sie sind Marktbarometer für eine breite Öffentlichkeit und dienen zugleich
als Basiswerte für Terminmarktprodukte und als Benchmark* in der Performance-Messung,
z.B. für Einzelwerte und für Fonds.
Der Auswahlindex DAX International 100 enthält die liquidesten nationalen und internationalen Unternehmen aus Prime Standard, General Standard und Entry Standard.
Kriterium für die Aufnahme in diesen Index sind die Orderbuchumsätze auf Xetra und im
Parketthandel der FWB.
DAX bildet die 30 nach Marktkapitalisierung und Börsenumsatz größten Werte (Bluechips)
ab. Unterhalb des DAX unterscheidet die Deutsche Börse nach klassischen Branchen und
Technologiebranchen. Eine Voraussetzung für die Aufnahme von Unternehmen in die Auswahlindizes DAX, MDAX®, SDAX® und TecDAX® ist die Zulassung zum Prime Standard.
Neben den Auswahlindizes bietet die Deutsche Börse eine Reihe von Benchmarkindizes
an, die breiter angelegt sind. Hierzu zählen z.B. der Prime All Share-Index, GEX®, General
All Share-Index und Entry All Share-Index.
Für die Aufnahme von im Prime Standard fortlaufend gehandelten Unternehmen in
die Auswahlindizes sowie für Veränderungen der Zusammensetzung gelten eindeutige
Regeln, die auf den Kriterien „Marktkapitalisierung des Streubesitzes“ sowie „Orderbuchumsatz“ basieren.
Sektorindizes differenzieren die gelisteten Unternehmen und bilden die Entwicklung einzelner Branchen ab. Diese Sektorindizes unterstützen die Vergleichbarkeit der Unternehmensentwicklung von Anbietern gleichartiger Produkte oder Dienstleistungen. Sie sind
eingeteilt in 18 Sektoren bzw. weiter zusammengefasst in 9 Supersektoren. Der Sektorenzuteilung eines Unternehmens geht die Zuordnung zu einer von 63 Subsektoren voraus.
Alle Unternehmen, die im Prime Standard, General Standard oder Entry Standard zugelassen sind, werden in einen Sektorindex und einen Subsektorindex aufgenommen.
37
38
Orientierung
Orientierung
Auswahl- und Sektorindizes nach Transparenz-Level
DAX
MDAX®
TecDAX®
SDAX®
GEX®
Prime Standard
®
RX REIT-Index
DAXsupersector
DAXsector
DAXsubsector
General Standard Index
General Standard
Entry Standard Index
Entry Standard
DAX International 100
DAX International Mid 100
DAXsector All
DAXsubsector All
Die Indizes der Deutschen Börse im Überblick:
DAX®. Bluechip-Index. Umfasst die 30 größten Werte des Prime Standard an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse.
DAX International 100. Umfasst die 100 liquidesten in- und ausländischen
Unternehmen. Auf den DAX International 100 folgt der DAX International Mid 100
mit weiteren 100 Unternehmen.
MDAX®. Midcap-Index. Umfasst die 50 auf den DAX-Index folgenden Werte des
Prime Standard aus klassischen Branchen.
SDAX®. Smallcap-Index. Umfasst die 50 größten auf den MDAX-Index folgenden Werte
des Prime Standard aus klassischen Branchen.
TecDAX®. Technologie-Index. Umfasst die 30 größten auf den DAX-Index folgenden Werte der Technologiebranchen des Prime Standard.
HDAX®. Umfasst die Werte aller 110 Unternehmen aus den Auswahlindizes DAX,
MDAX und TecDAX.
CDAX®. Umfasst alle deutschen Unternehmen aus den Segmenten Prime und General Standard; repräsentiert damit die gesamte Breite des deutschen Aktienmarktes.
GEX®. Enthält alle eigentümergeführten Unternehmen, die im Prime Standard gelistet sind und deren Börsengang nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Eigentümergeführt bedeutet, dass Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder oder deren Familien zwischen 25 und 75 Prozent der Stimmrechte besitzen. Damit ist der GEX ein Indikator für die
Wertentwicklung mittelständischer Unternehmen an der Börse.
Entry Standard Index. Bildet die Entwicklung der Werte des Open Market ab, die in
den Entry Standard aufgenommen wurden.
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Indizes fokussieren
die Aufmerksamkeit
der Investoren
40
Profitieren Sie vom
Know-how ausgewählter Experten
Orientierung
Orientierung
Deutsche Börse Listing Partner: Unabhängige Dienstleister unterstützen Sie mit
umfassender Kapitalmarkt-Kompetenz.
Konsortialbank: Die Konsortialbank –
oder genauer: das Bankenkonsortium –
führt die Emission durch.
Mit der Erfahrung und dem Expertenwissen aus vielen Börsengängen beurteilen Deutsche
Börse Listing Partner® die Situation am Kapitalmarkt, analysieren die Perspektiven des
Unternehmens, stellen Kontakte her und entwickeln auf diese Weise gemeinsam mit dem
Emittenten eine auf seine individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Emissionsstrategie.
Die meisten Börsengänge werden von Bankenkonsortien, d.h. einem Zusammenschluss
mehrerer Banken oder Finanzdienstleister, durchgeführt. Der Konsortialführer oder Leadmanager trägt die Hauptverantwortung für die Durchführung des Börsengangs und fungiert als Buchführer (Bookrunner). Weitere Konsortialbanken erfüllen je nach Ausgestaltung
des Emissionskonzepts Übernahme- und /oder Platzierungsfunktionen. Ein Konsortium
erhöht die Chancen, die Aktien erfolgreich bei Investoren zu platzieren. Das Konsortium
stellt der Konsortialführer in Absprache mit dem Emittenten zusammen; es sollte insgesamt über eine hohe Platzierungskraft verfügen. Der richtige Mix des Konsortiums kann
auch regionale und Spezialbanken beinhalten. Die Kosten für die Leistungen der Konsortialbanken sind abhängig vom Emissionserlös und vom Leistungsumfang.
Wenn Sie einen Börsengang planen oder danach eine fortlaufende Betreuung benötigen,
können Sie bei der Suche nach den passenden Spezialisten auf die Listing Partner der
Deutschen Börse zurückgreifen.
Eine Handelsaufnahme im Entry Standard ist für viele Unternehmen der erste Schritt in
Richtung Kapitalmarkt. Deshalb ist im Entry Standard die fortlaufende Verpflichtung mindestens eines Listing Partners verbindlich.
Den Status eines Deutsche Börse Listing Partners erhalten unabhängige, selbstständige
Dienstleister, die sich bei der Deutschen Börse durch Nachweis von Expertise und
Referenzen qualifiziert haben.
Deutsche Börse Listing Partner unterstützen Sie u.a. in diesen Bereichen:
IPO- und Corporate Finance-Beratung
Investment Banking
Designated Sponsoring / Research
Investor Relations- und Public Relations-Beratung
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Rechtsberatung
Einen Überblick über die Deutsche Börse Listing Partner finden Sie hier:
www.deutsche-boerse.com / listing > Listing Partner
Aufgaben des Bankenkonsortiums:
Prüfung der Börsenreife
Durchführung der Due Diligence*
Strukturierung der Emission*
Bewertung des Unternehmens
Research
Begleitung des Zulassungsprozesses
Vermarktung und Platzierung der Emission
Betreuung nach dem Börsengang
Genauso kritisch wie Banken und Deutsche Börse Listing Partner den Börsenkandidaten
prüfen, sollte auch der Emittent bei der Auswahl seiner externen Dienstleister sein.
Während des Weges an die Börse und vielleicht auch danach werden Unternehmen und
Bank eng zusammenarbeiten; der Prozess gestaltet sich umso reibungsloser, je besser
sich das Projektteam des Unternehmens auch auf persönlicher Ebene mit dem Team
der Bank bzw. der Listing Partner versteht.
41
Das Bankenkonsortium
sorgt für eine erfolgreiche
Platzierung der Aktien
42
Orientierung
Orientierung
43
Emissionsberater: Ein Emissionsberater
empfiehlt sich als erster Ansprechpartner
für Unternehmen, die wenig Erfahrung
mit dem Kapitalmarkt haben.
Der Emissionsberater unterstützt das Management bei den Vorbereitungen für den Weg an
die Börse und der Auswahl des Börsenplatzes. Das Engagement des Emissionsberaters
kann sich auf eine Anschubberatung beschränken, er kann aber auch den gesamten Prozess begleiten. Der Emissionsberater steht dem Management als „Sparringspartner“ zur
Verfügung, vertritt die Interessen des Unternehmens und positioniert es gegenüber den
Banken. Kriterien für die Auswahl eines Emissionsberaters sind Kompetenz, Erfahrung
und Kontakte zu den Marktteilnehmern.
Der Beauty Contest* ist ein Auswahlverfahren für die Zusammenstellung und Führung des
Konsortiums. Bei einem Beauty Contest präsentieren die einzelnen Banken u.a. ihre
Vorstellungen zu Unternehmenswert und Emissionspreis; sie stellen ihre Platzierungskraft
und die Qualität des Research vor und geben eine Einschätzung der Nachfrage nach den
Aktien des Emittenten sowie zu den Emissionskosten ab.
Kriterien für die Auswahl der Konsortialbanken:
Ausarbeitung eines individuellen Emissionskonzepts
Transaktionserfahrung
Branchenkenntnisse /Research
Investorenkontakte /Anlegernetzwerk
Vermarktungsstrategie /Platzierungskraft
Aufgaben des Emissionsberaters:
Prüfung der Börsenreife
Unterstützung bei der individuellen Vorbereitung (Aufbau der Investor
Relations-Kompetenz und eines kapitalmarktfähigen Rechnungswesens)
Prüfung der Unternehmensstrategie, der Unternehmensplanung
und der Managementprozesse
Beratung bei Emissionskonzept und Unternehmensbewertung
Erstellung des Factbook (siehe unten)
Wesentliche Inhalte des Factbook:
Unternehmensstrategie
Aufbau- und Ablauforganisation
Markt- und Wettbewerbsanalyse
Finanzsituation mit einer ausführlichen Darstellung von
Kapitalbedarf und -verwendung
Finanzzahlen (Plan-GuV, Plan-Cashflow, Plan-Bilanzen)
Der Emmisionsberater –
professioneller Begleiter
auf dem Weg an die Börse
44
Orientierung
Rechtsanwalt: Wirtschaftsjuristen sind beim
Weg an die Börse unverzichtbare Partner
in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen im Vorfeld der Börsennotierung, etwa bei der
Erstellung von Prospekt oder Exposé.
Prospekt
In der Regel formulieren Juristen gemeinsam mit dem Konsortialführer den Wertpapierprospekt als zentrales Dokument bei öffentlichen Angeboten. Während der Angebotsphase* ist die juristische Prüfung der gesamten externen und internen Kommunikation
empfehlenswert, um das Risiko von Prospekthaftungsklagen zu verringern. Um möglichen Verstößen gegen ausländische Gesetze vorzubeugen, wird mit entsprechenden
Disclaimern* gearbeitet.
Exposé
Für nicht öffentliche Angebote, so genannte Privatplatzierungen, ermöglicht die Deutsche
Börse Unternehmen die Handelsaufnahme von Aktien im Entry Standard. Für den Inhalt des Exposés ist allein das Unternehmen verantwortlich; weder die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin*) noch die Deutsche Börse prüft das Dokument.
Legal Due Diligence
Juristen prüfen das rechtliche Umfeld des Unternehmens (u.a. Verträge, Kapitalerhöhungen, gesellschaftsrechtliche Maßnahmen). Rechtliche Risiken sind offenzulegen und
im Prospekt zu dokumentieren.
Gesellschaftsrecht
Für den Weg an die Börse muss das Unternehmen als Aktiengesellschaft (AG) oder in
einer entsprechenden internationalen Rechtsform firmieren – oder in eine AG umgewandelt werden. Der Rechtsanwalt berät außerdem bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, wie Aufsichtsratssitzung, Hauptversammlung (siehe S. 54 – 55), Compliance
(siehe S. 85) und Ad-hoc-Mitteilungen (siehe S. 83).
Orientierung
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater:
Sichern Sie sich Kompetenz in allen
Fragen des Rechnungswesens und der
Unternehmensbewertung.
Der Weg an die Börse erfordert die Vorlage von testierten Jahresabschlüssen; das Testat
erteilt ein Wirtschaftsprüfer. Außerdem erstellt der Wirtschaftsprüfer den Financial Due
Diligence-Bericht (siehe S. 62). Dieser beinhaltet eine Plausibilitätsprüfung der Planzahlen
auf Basis der Marktanalyse, der Wettbewerbssituation, der Produktpositionierung und der
Stärken-und-Schwächen-Analyse.
Auch nach dem Börsengang bzw. der Handelsaufnahme ist die Mitwirkung eines
Wirtschaftsprüfers und /oder Steuerberaters bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
notwendig.
45
46
Orientierung
Rechtsanwalt: Wirtschaftsjuristen sind beim
Weg an die Börse unverzichtbare Partner
in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen im Vorfeld der Börsennotierung, etwa bei der
Erstellung von Prospekt oder Exposé.
Checkliste 2
Vor dem Weg an die Börse:
Ist das Team komplett?
Internes Projektteam zusammengestellt
Emissionsberater beauftragt
Konsortialführende Bank ausgewählt
Prospekt
In der Regel formulieren Juristen gemeinsam mit dem Konsortialführer den Wertpapierprospekt als zentrales Dokument bei öffentlichen Angeboten. Während der Angebotsphase* ist die juristische Prüfung der gesamten externen und internen Kommunikation
empfehlenswert, um das Risiko von Prospekthaftungsklagen zu verringern. Um möglichen Verstößen gegen ausländische Gesetze vorzubeugen, wird mit entsprechenden
Disclaimern* gearbeitet.
Exposé
Für nicht öffentliche Angebote, so genannte Privatplatzierungen, ermöglicht die Deutsche
Börse Unternehmen die Handelsaufnahme von Aktien im Entry Standard. Für den
In-halt des Exposés ist allein das Unternehmen verantwortlich; weder die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin*) noch die Deutsche Börse prüft das Dokument.
Legal Due Diligence
Juristen prüfen das rechtliche Umfeld des Unternehmens (u.a. Verträge, Kapitalerhöhungen, gesellschaftsrechtliche Maßnahmen). Rechtliche Risiken sind offenzulegen und
im Prospekt zu dokumentieren.
Gesellschaftsrecht
Für den Weg an die Börse muss das Unternehmen als Aktiengesellschaft (AG) oder in
einer entsprechenden internationalen Rechtsform firmieren – oder in eine AG umgewandelt werden. Der Rechtsanwalt berät außerdem bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, wie Aufsichtsratssitzung, Hauptversammlung (siehe S. 54 – 55), Compliance
(siehe S. 85) und Ad-hoc-Mitteilungen (siehe S. 83).
Spezialisierten Rechtsanwalt mandatiert
Wirtschaftsprüfer mandatiert
Steuerberater vorhanden oder ausgewählt
IR-/ PR-Agentur beauftragt
Sie haben sich für eine Börsennotierung entschieden. Kapitalmarktexperten werden Sie
dabei begleiten.
50
51
Prozess
Börsengang / Handelsaufnahme:
Welche Vorbereitungen sind nötig?
Rechnungslegung
Rechtsform
Corporate Governance
Businessplan
Emissionskonzept
Due Diligence
Equity Story
Angebotsdokument
Börsenzulassung im General Standard
und Prime Standard
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53
54
57
59
60
62
63
65
67
Einbeziehung von Aktien in den Handel Abwicklung und Verwahrung
Ihrer Wertpapiere Unternehmensbewertung
Roadshow
Platzierung und Preisfindung
Checkliste 3
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69
72
73
74
77
52
Prozess
Welche Vorbereitungen sind nötig? Der
Weg an die Börse beginnt schon lange
vor dem ersten Handelstag.
Neben der gegebenenfalls erforderlichen Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft sollte zu Beginn des Prozesses ein Projektteam aus Mitarbeitern und externen Emissionsberatern gebildet werden (vgl. auch das Kapitel „Orientierung“). Aufgabe dieses Teams ist die Vorbereitung der Emission* bzw. der Einbeziehung der Aktien
in den Handel. Hierzu gehören u.a. die Überprüfung der Börsenreife, die Erstellung
des Emissionskonzepts und der so genannten Equity Story sowie der Aufbau einer effizienten Unternehmensorganisation.
Rechnungslegung und
Unternehmensführung
müssen weiter professionalisiert werden
An börsennotierte Unternehmen werden hinsichtlich Berichterstattung und Führung sowie
des internen Risiko- und Finanzmanagements besondere Anforderungen gestellt. Ohne
transparente Strukturen können Investoren die mit dem Investment verbundenen Risiken
schwer einschätzen – die Absatzchancen für neu ausgegebene Aktien sinken. Besonders
wichtig ist daher auch die Mitwirkung eines erfahrenen Finanzvorstands (CFO) und der
Aufbau eines leistungsstarken internen Rechnungswesens.
Prozess
Rechnungslegung: Internationale Standards im General Standard und Prime
Standard machen Unternehmen besser
vergleichbar.
Auf den internationalen Kapitalmärkten konkurrieren die Unternehmen um die Gunst der
Investoren. Damit Unternehmen bewertet und verglichen werden können, fordert der
Wettbewerb eine Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards. IFRS* (früher IAS)
und US-GAAP* sind die am weitesten verbreiteten Standards. Bei einer Zulassung zum
Prime Standard schreibt die Börsenordnung der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse im Hinblick auf internationale Vergleichbarkeit für Konzernunternehmen Jahresabschlüsse
und Quartalsfinanzberichte nach IFRS (oder unter bestimmten Voraussetzungen nach
US-GAAP, Canadian GAAP oder Japanese GAAP) vor. Ist ein Unternehmen nur einzel­
abschlusspflichtig, kann ein nach nationaler Rechnungslegung erstellter und geprüfter
Einzelabschluss und Lagebericht übermittelt werden. Die gesetzlichen Pflichten zur Erstellung und Veröffentlichung eines Einzelabschlusses nach HGB als Grundlage der Be­steuerung und Dividendenermittlung bleiben davon unberührt. Im Entry Standard genügen Abschlüsse nach nationaler Rechnungslegung (z.B. HGB).
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
www.iasb.org
www.fasb.org
www.drsc.de
53
54
Prozess
Prozess
55
Rechtsform: Die Aktiengesellschaft (AG)
oder eine entsprechende internationale
Rechtsform ist Voraussetzung für den
Weg an die Börse.
Für die Gründung oder
Umwandlung müssen
Sie mehrere Monate
einkalkulieren
Eine AG entsteht entweder durch Gründung oder durch Umwandlung eines Unternehmens
anderer Rechtsform. Je nach Umfang der erforderlichen Maßnahmen dauern Gründung
oder Umwandlung gewöhnlich zwischen zwei und sechs Monate. Bei Gründung der
AG oder der Umwandlung wird die Satzung, d.h. der Gesellschaftsvertrag, erstellt. Die
Umwandlung in eine AG kann steuerneutral gestaltet werden.
Die Satzung enthält u.a.:
Name, Sitz, Gegenstand des Unternehmens
Höhe des Grundkapitals
Nennbetrag und Gattung der Aktien
Zahl der Mitglieder im Vorstand
Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung (das Mitwirkungsgremium der Aktionäre)
sind die Organe der Aktiengesellschaft.
Vorstand. Der Vorstand führt eigenverantwortlich die Geschäfte des Unternehmens.
In bestimmten Fällen benötigt er für seine Entscheidungen die Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung. Besonders wichtig für Unternehmen ist
ein erfahrener Finanzvorstand.
Aufsichtsrat (AR). Der AR bestellt und kontrolliert den Vorstand. Gemäß Aktien-
gesetz muss der AR mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr zusammentreten. Manche Unternehmen führen monatliche Sitzungen durch. Im Rahmen einer guten Corporate Governance (siehe S. 57– 58) gewinnt die Zusammensetzung und Expertise des Aufsichtsrats an Bedeutung.
Hauptversammlung (HV). Die HV wählt in einem satzungsgemäßen Turnus den
Aufsichtsrat und billigt seine Überwachungstätigkeit sowie die Geschäftsführung des
Vorstands. Jede Stammaktie (siehe unten) verbrieft eine Stimme. Die HV bietet die
Gelegenheit, Vorstand und Aufsichtsrat insbesondere über den Jahresabschluss zu
befragen. Sie beschließt auch über die Verwendung des Bilanzgewinns – Teile davon
können als Dividende ausgeschüttet oder als Rücklagen eingestellt werden – und
entscheidet über Kapitalmaßnahmen. Die HV findet in der Regel einmal im Jahr statt.
Aktien können nach zwei Kriterien unterschieden werden: nach dem Umfang der verbrieften Rechte (Stamm- und Vorzugsaktien) und nach den Übertragungsmöglichkeiten
beim Eigentümerwechsel (Inhaber- und Namensaktien).
Stamm- und Vorzugsaktien
Stammaktien verbriefen sämtliche gesetzlichen und satzungsgemäßen Rechte; dazu zählen
u.a. das Stimmrecht in der HV, das Recht auf Beteiligung am Jahresüberschuss durch
Dividende und ein Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien. Die Inhaber von Vorzugsaktien erhalten eine höhere, so genannte Vorzugsdividende. Dem stehen allerdings Nachteile gegenüber: Vorzugsaktien werden an der Börse mit einem Abschlag von 10 bis
20 Prozent gegenüber Stammaktien notiert und haben kein Stimmrecht. In der Regel
werden sie ausgegeben, wenn der Einfluss der Alteigentümer nach dem Börsengang
gewahrt bleiben soll. Maximal die Hälfte des Grundkapitals darf durch Vorzugsaktien verbrieft sein. Bei internationalen Investoren sind Vorzugsaktien kaum gefragt. Die meisten
Unternehmen in Deutschland stellen deshalb auf Stammaktien um oder emittieren nur
noch Stammaktien. Mit der Platzierung von Stammaktien signalisiert der Emittent seine
Bereitschaft, die neuen Aktionäre als Miteigentümer anzuerkennen.
Die Hauptversammlung
ist das wichtigste In­strument für Aktionäre,
um ihre Mitwirkungsrechte auszuüben
56
Prozess
Prozess
57
Corporate Governance: Klare Unternehmensstrukturen sind ein positives Signal
für die Investoren.
Inhaber- und Namensaktien
Zeichner von Inhaberaktien bleiben anonym, Zeichner von Namensaktien sind im Aktienbuch des Unternehmens eingetragen. Namensaktien genießen international ein höheres
Ansehen und bieten deshalb Vorteile bei grenzüberschreitenden Transaktionen. So genannte vinkulierte Namensaktien dürfen nur mit Zustimmung des Unternehmensvorstands
übertragen werden. Besonders für Investoren sind stimmrechtlose Vorzugsaktien und
andere Sonderformen wie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) weniger attraktiv.
Deshalb gibt es am Kapitalmarkt immer weniger Emissionen mit dieser Ausgestaltung.
Corporate Governance – die Leitungs- und Überwachungsstruktur eines Unternehmens
mit Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenspiel mit der Hauptversammlung – gewinnt
national wie international an Bedeutung. Die von der Bundesregierung eingesetzte
Corporate Governance-Kommission hat den Deutschen Corporate Governance Kodex entworfen, der die wesentlichen Empfehlungen definiert.
Kernpunkte des Kodexes sind:
Ausrichtung auf Aktionärsinteressen
Duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat
Transparenz der Unternehmensführung
Stärkung der Unabhängigkeit der Aufsichtsräte
Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
Mit Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) im Juli 2002 sind
für Unternehmen im General Standard und Prime Standard in Deutschland Corporate
Governance-Standards gesetzlich verankert. Sie verpflichten Vorstände und Aufsichtsräte von deutschen börsennotierten Aktiengesellschaften dazu, in Verbindung mit dem
Jahresabschluss eine Erklärung darüber abzugeben, ob und in welcher Weise sie den
im Kodex niedergelegten Empfehlungen entsprechen. Wo dies nicht der Fall ist, sind
die Abweichungen offenzulegen („comply or explain“). In der Zwischenzeit wurde der
Corporate Governance Kodex kontinuierlich an die sich ändernden Anforderungen des
Kapitalmarktes angepasst.
Unternehmen sind verpflichtet, im Jahresabschluss eine aktualisierte
Entsprechenserklärung
abzugeben
58
Prozess
Prozess
59
Businessplan: Er erläutert Ziele und Stra­
tegien Ihres Unternehmens, Produkte,
Markt und die Plausibilität der Planzahlen
für die kommenden drei bis fünf Jahre.
Unternehmensintern ist der Businessplan ein zentrales Führungsinstrument, aus dem
sich Aufgaben für die einzelnen Unternehmensbereiche ableiten lassen. Für externe
Kapitalgeber im vorbörslichen Bereich ist der Businessplan eine unentbehrliche Voraussetzung für eine Investitionsentscheidung, da dort auch qualitative Aussagen zu den
Potenzialen und den Risiken der weiteren Unternehmensentwicklung getroffen werden.
Der Planungshorizont eines Businessplans sollte sich auf drei bis fünf Jahre erstrecken
und dient als Basis für die Due Diligence (siehe S. 62).
Nach einem Börsengang wird der Businessplan in der Regel nicht veröffentlicht. Ist dies
dennoch vorgesehen, muss er allen Investoren gleichzeitig kommuniziert werden.
Werden die Regeln befolgt, ist dies eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Aktionären, Fremdkapitalgebern, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Öffentlichkeit.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden
Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale
Investoren transparent gemacht werden, um das Vertrauen in die Unternehmensführung
deutscher Gesellschaften zu stärken. Hervorragende Corporate Governance führt zu
niedrigeren Kapitalkosten sowie einer geringeren Volatilität des Aktienkurses und wird
von Investoren geschätzt. Für internationale Unternehmen gelten die jeweiligen Corporate Governance-Standards des Heimatlandes. Bei einem Börsengang bzw. einer Handelsaufnahme in Deutschland ist es für diese Unternehmen sinnvoll, die deutschen Corporate Governance-Regeln so weit wie möglich einzuhalten.
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
www.corporate-governance-code.de
Bausteine eines Businessplans:
Unternehmensgeschichte
Geschäftsziele und -strategie
Rechtliche Verhältnisse
Managementstruktur
Produkte / Innovationen
Markt- und Wettbewerbssituation
Planzahlen (Bilanz / GuV / Cashflow)
Kapitalbedarf
Chancen und Risiken
Externe Einflussfaktoren / Risiken und deren
potenzielle Auswirkungen auf Planzahlen
Der Businessplan ist intern
ein Führungsinstrument,
extern eine Entscheidungsgrundlage für Investoren
60
Prozess
Emissionskonzept: Nach der Grundsatzentscheidung entwickeln Konsortialführer
und Unternehmen eine Strategie für den
Weg an die Börse.
Das so genannte Emissionskonzept legt die Eckpunkte des Weges an die Börse fest. Es
enthält die Ziele, die Strategie und eine kritische Abwägung möglicher Vor- und Nachteile
einer Börsennotierung.
Kernpunkte des Emissionskonzepts:
Börsenplatz und Transparenzstandards
(Entry Standard, General Standard, Prime Standard)
Aktiengattung: Inhaber- oder Namensaktie
Emissionsvolumen und Umfang der Kapitalerhöhung
Platzierungsverfahren
Notwendige Umstrukturierungen
Verwendung des Emissionserlöses
Projektplan
Die Erstellung des Emissionskonzepts ist eine der ersten Aufgaben, die das Börseneinführungsteam bzw. der Emissionsberater oder die Konsortialbank erfüllen müssen.
Dieses Dokument wird im weiteren Verlauf des Projekts „Börseneinführung“ kontinuier­lich fortgeschrieben.
Außerdem sollte das Emissionskonzept enthalten:
Businessplan
Aktienstückelung
Bankenkonsortium
Kosten des Börsengangs
Zielgruppe der Platzierung
Konzept der Equity Story (siehe S. 63 – 64)
Investor Relations-Konzept
Prozess
61
62
Prozess
Due Diligence: Eine sorgfältige Prüfung
des Unternehmens ist eine unerlässliche
Voraussetzung für den erfolgreichen Weg
an die Börse.
Wörtlich übersetzt heißt Due Diligence „gebührende Sorgfalt“. Gemeint ist ein schriftlich
dokumentierter Prozess, der Risiken identifiziert und die Plausibilität der Perspektiven prüft.
Prozess
63
Equity Story: Die Equity Story formuliert
die Schlüsselkompetenzen, Erfolgsfaktoren
und Perspektiven des Unternehmens.
Die Equity Story ist eine Übersetzung der Unternehmensstrategie in die Sprache der Investoren, Analysten, Kunden, Geschäftspartner, Medien und Mitarbeiter. Hier greift das
klassische Marketingmodell: Ein Produkt (=Unternehmen) soll in einen Markt (=Börse)
eingeführt werden.
Die Ausarbeitung einer
fundierten Equity Story
dauert mehrere Monate.
Vorstand und leitende
Mitarbeiter sind in den
Die Due Diligence besteht aus mehreren
Elementen und dauert
deshalb mindestens
vier Wochen
Due Diligence der verschiedenen Unternehmensbereiche:
Legal Due Diligence: Analyse der Unternehmensstruktur und sämtlicher
Rechtsaspekte (siehe S. 44)
Financial Due Diligence: Analyse der historischen Finanzdaten und
Plausibilisierung der Planungszahlen
Commercial Due Diligence: Prüfung des Geschäftsmodells, Wettbewerbsanalyse
Weitere Formen der Due Diligence in Abhängigkeit von der Komplexität
der Unternehmung
Häufig führen Banken die Due Diligence durch oder geben sie in Auftrag. Eine standardisierte Vorgehensweise gibt es nicht; der Aufwand variiert je nach Unternehmensgröße
und Vorbereitungsgrad. Emittenten sollten mindestens vier Wochen für diesen Prozess
kalkulieren. Sinnvoll kann es sein, die Legal Due Diligence vorzuziehen, um Zeit für mögliche Nachbesserungen zu gewinnen. Die Due Diligence ist ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt; sie wird nicht veröffentlicht. Die Ergebnisse der Due Diligence
sind die Grundlage für die Erstellung des Wertpapierprospekts oder des in alleiniger
Verantwortung des Unternehmens liegenden Exposés (siehe S. 65 – 66) und der Equity
Story (siehe folgende Seite) sowie für die vorläufige Bewertung durch die Emissionsbank.
Die Equity Story wird mit Hilfe von Konsortialbank / Emissionsberater nach einer ersten
vorläufigen Entscheidung für den Weg an die Börse auf Basis des Businessplans und der
Due Diligence erarbeitet.
Dazu muss /müssen:
der Markt definiert und analysiert,
Produkt / Dienstleistung positioniert,
Alleinstellungsmerkmale herausgearbeitet,
Visionen und strategische Ziele definiert,
Wachstumsperspektiven dokumentiert und
Aussagen zur langfristigen Profitabilität getroffen werden.
Investoren interessieren sich sowohl für die klassischen Investitionskriterien (Marktanteile,
historisches Wachstum, Profitabilität, Produkterfolge, erfolgreiche Übernahme etc.) als
auch für die Perspektiven eines Unternehmens: Kann das Unternehmen Markt- oder
Branchenführer werden? Verfolgt es eine Internationalisierungsstrategie? Besitzt es eine
Produktpalette, die Gewinne verspricht? Setzt es neue Technologien ein? Plant es strategische Allianzen? Hat es Akquisitionspläne? Solche und andere Indikatoren lassen
Rückschlüsse auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung zu.
Prozess stark involviert
64
Prozess
Prozess
65
Angebotsdokument: Ein Prospekt ist
bei öffentlichen Angeboten Pflicht – bei
Privatplatzierungen im Open Market oder
Entry Standard genügt ein Exposé.
Der Prospekt ist das zentrale Dokument bei öffentlichen Angeboten im Entry Standard,
General Standard und Prime Standard. Klar strukturiert und verständlich formuliert, muss
er sämtliche Angaben enthalten, die ein zutreffendes Urteil über die Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten, die Finanzlage, die Gewinne und Verluste, die Zukunftsaussichten
des Unternehmens sowie die mit den Aktien verbundenen Rechte ermöglichen.
Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft den
Prospekt. Mit ihrer
Billigung trifft sie jedoch
keine Aussage über die
Mit Inkrafttreten des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) zum 1. Juli 2005 gibt es nur
noch ein Dokument sowohl für das öffentliche Angebot als auch die Zulassung von
Wertpapieren. Die bisherige Unterscheidung von Börsenzulassungsprospekt und Verkaufsprospekt ist beseitigt und ein so genannter „Europäischer Pass“ für Prospekte eingeführt
worden. Er ermöglicht den Antrag auf ein grenzüberschreitendes Angebot und die Zulassung an einem organisierten Markt innerhalb des europäischen Währungsraums.
Dieser Wertpapierprospekt wird zentral durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt.
Die Equity Story hat einen weiteren, ganz praktischen Nutzen: Sie dient dem Vorstand
als argumentative Grundlage bei der Vermarktung des Unternehmens und erleichtert
dadurch die operative Umsetzung einer möglichen Werbekampagne. Der Vorstandsvorsitzende kann die Kernbotschaft in Interviews einbringen, der Finanzvorstand Marktpotenziale und Zielumsätze beziffern, die Kommunikatoren können ihre Medienarbeit
danach ausrichten. Welche Kommunikationsinstrumente auch immer eingesetzt wer­den –
Ziel muss es sein, die zentralen Kaufargumente im Gedächtnis der Investoren zu
verankern.
Das Exposé ist die Einbeziehungsunterlage für Unternehmen, die sich im Entry Standard
für eine private Platzierung ihrer Aktien entscheiden. Die Erstellung des Exposés liegt in
der alleinigen Verantwortung des Unternehmens. Eine präzise Definition des öffentlichen
Angebots sowie die Ausnahmen für die Privatplatzierung finden sich im WpPG.
Details zum Prospektaufbau und zu den genauen Inhalten des Prospekts sind nachzulesen
im WpPG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (VO EG Nr. 809 /2004);
die wesentlichen Inhalte des Prospekts sind auf der folgenden Seite zusammengestellt.
Bonität des Emittenten
oder die inhaltliche
Richtigkeit des Prospekts
66
Prozess
Prozess
Börsenzulassung im General Standard und
Prime Standard: Hierfür muss der Emittent
einen Antrag bei der Geschäftsführung der
Frankfurter Wertpapierbörse einreichen.
In jedem Fall ist darauf zu
achten, dass genügend
Zeit für die Erstellung des
Prospekts eingeplant wird;
dieser immens zeitaufwändige Prozess ist häufig
das Nadelöhr auf dem Weg
an die Börse
Wesentliche Inhalte des Prospekts (je nach Art des Wertpapiers):
Zusammenfassung in allgemeinverständlicher Sprache; er muss auch
wesentliche Merkmale und Risiken des Angebots enthalten
Informationen über den Emittenten (z.B. Geschäftsüberblick und Organe)
Jahresabschlüsse (inklusive Testat des Abschlussprüfers)
Quartals- oder Halbjahresabschlüsse
Erläuterung der Finanzzahlen
Darstellung von Risikofaktoren
Proforma-Angaben und andere Kennziffern
Prognosen (grundsätzlich optional)
Stellungnahme zum Geschäftskapital (Working Capital Statement)
Informationen über die anzubietenden Aktien und die Angebotsbedingungen
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
www.bafin.de
Den Antrag auf Börsenzulassung stellt der Emittent zusammen mit einem Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut, das zum Handel an einer deutschen Börse zugelassen ist.
Den Antrag auf Handelsaufnahme kann der Emittent allein stellen, ebenso wie einen Antrag auf Aufnahme in den Prime Standard, sofern die Aktien bereits zum General Standard
zugelassen sind. Zusätzlich müssen bestimmte Zulassungsunterlagen eingereicht werden.
Einzureichen sind grundsätzlich:
Zulassungsantrag (unterzeichnet von Emittent und begleitendem Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut)
Ein von der BaFin* gebilligter Prospekt, der veröffentlicht wurde, wobei zur Antrag­
stellung zunächst auch ein Prospektentwurf genügt
Aktuelle bestätigte Satzung
Aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug
Bericht über die Gründung (wenn das Unternehmen noch keine drei
Geschäftsjahre besteht)
Nachweis über die der Emission* zugrunde liegenden Beschlüsse, z.B.
Protokoll der Hauptversammlung, Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss
Bei Einzelverbriefung: Musterstück; bei Globalverbriefung: Kopie der Globalurkunde
Jahresabschlüsse und Lageberichte für die letzten drei Geschäftsjahre
Das Zulassungsverfahren kann parallel zum Prospektbilligungsverfahren bei der BaFin
eingeleitet werden, so dass grundsätzlich am Tag der Billigung und (Internet-)Veröffentlichung des Prospekts auch der Zulassungsbeschluss ergehen kann.
Ein Antragsformular für die Zulassung im General Standard und Prime Standard
gibt es hier:
www.deutsche-boerse.com > Listing > Going Public > Anträge
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68
Prozess
Prozess
Einbeziehung von Aktien in den Handel:
Die Handelsaufnahme im Entry Standard
gehört zu den einfachsten und schnellsten
Wegen an die Börse.
Abwicklung und Verwahrung Ihrer Wertpapiere: Die Girosammelverwahrung und
die Wertpapierrechnung erleichtern den
Prozess zwischen Handelspartnern.
Den Antrag auf Einbeziehung in den Handel stellt ein an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse zugelassener Handelsteilnehmer. Zudem überwacht er die Einhaltung der
Transparenzanforderungen und ist zentraler Ansprechpartner sowie Koordinator zwischen
Unternehmen und Deutscher Börse.
Girosammelverwahrung und Wertpapierrechnung
In der Regel bucht ein Aktionär Ihre Aktien bargeldlos in sein Aktiendepot. Die Originalpapiere müssen allerdings hinterlegt sein. Dafür brauchen Sie in Ihrem Unternehmen
keinen eigenen Tresor!
Wesentliche Antragsdokumente:
Bei öffentlichen Angeboten: der von der nationalen Aufsichtsbehörde gebilligte Prospekt
Bei Privatplatzierungen: die in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens
liegende nicht öffentliche Angebotsunterlage (Exposé)
Verpflichtungserklärung des Antragstellers, die Regeln des Entry Standard einzuhalten und die vom Unternehmen zu erfüllenden Transparenzanforderungen zu überwachen
Aktueller Handelsregisterauszug des Emittenten
Gültige Satzung des Emittenten
Schriftliche Zustimmungserklärung des Emittenten zur Einbeziehung der Aktien
in den Entry Standard
Geprüfter (Konzern-)Abschluss samt (Konzern-)Lagebericht des Emittenten
Ein Unternehmenskurzportrait des Emittenten zum Zwecke der Veröffentlichung auf
den Internetseiten des Emittenten
Nachweis über einen zwischen dem Emittenten und einem Deutsche Börse Listing
Partner vereinbarten Vertrag
Bei der Deutschen Börse gibt es zwei Möglichkeiten der Verwahrung von in- und ausländischen Wertpapieren: die Girosammelverwahrung und die Wertpapierrechnung. Damit
Wertpapiere überhaupt im regulierten Markt gelistet sein können – also im Prime Standard
oder General Standard der Deutschen Börse – müssen sie in die Girosammelverwahrung
einbezogen sein.
Mehr Informationen und Formulare gibt es hier:
www.deutsche-boerse.com > Listing > Going Public > Anträge
Bei einem Listing* im von den Börsen regulierten Markt, also im Open Market oder
Entry Standard der Deutschen Börse, können die Wertpapiere auch mittels Wertpapierrechnung (Verwahrart AKV) abgewickelt werden. In diesem Fall muss die Emission in
einem CSD-Link der Clearstream Banking Luxemburg (CBL) zugelassen sein. Der lokale
Verwahrer ist dabei nicht zwangsläufig der Zentralverwahrer. Die Abwicklung der Börsengeschäfte erfolgt über die Abwicklungssysteme der CBL.
Girosammelverwahrung bedeutet: Clearsteam Banking Frankfurt (CBF), eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Börse, verwahrt in ihren Tresoren die Aktien in Einzel­
stücken oder stellvertretend als Globalurkunde. Alternativ können die Aktien bzw. Globalurkunden bei einem Zentralverwahrer (CSD, Central Securities Depository) hinterlegt
werden, zu dem die CBF einen direkten Link (CSD-Link) unterhält. Solche Zentralverwahrer sind z.B. in Finnland APK – Avropaperikeskus, in Frankreich Euroclear France,
in Belgien Euroclear Belgium, in Österreich OeKB – Österreichische Kontrollbank, in der
Schweiz SIS – SegaInterSettle, in den Niederlanden Euroclear Netherlands, in Italien
Monte Titoli und in den USA DTC – Depository Trust Company.
69
70
Prozess
Prozess
Als Depositary Receipts werden Aktienzertifikate bezeichnet, die im Ausland von inter­nationalen Investoren wie Aktien gehandelt und gehalten werden können. Selbst ein
Börsengang kann auf einem DR-Programm basieren. Praktisch sieht es so aus, dass die
dem DR-Zertifikat zugrunde liegenden Originalaktien von einem nationalen Kredit­
institut in Verwahrung genommen werden. Abhängig von den verschiedenen gesetzlichen
Vorschriften und den angestrebten Investoren gibt es verschiedene DR-Programme.
Die häufigsten DR-Programme:
ADR (American Depositary Receipts)
GDR (Global Depositary Receipts)
IDR (International Depositary Receipts)
Börsennotierung und Handel mit Originalaktien und Depositary Receipts
Bei Ausgabe von Originalaktien ist der Eigentümer einer Aktie (Aktionär) am Grundkapital
des Unternehmens beteiligt. Mit der Aktie sind weitere Rechte, wie z.B. das Teilnahmeund Stimmrecht an der Hauptversammlung, verbrieft.
Häufig wählen international tätige Unternehmen Depositary Receipts (DRs), wenn sie
ihre Aktien im Ausland an einer Börse notieren lassen wollen. Ein wichtiger Grund für
die Konstruktion von DR-Programmen ist, dass nationale Rechtsvorschriften den Handel von
Originalaktien im Ausland beschränken.
Welches DR-Programm angewendet wird, ist letztlich abhängig von der Strategie des Unternehmens und der Emissionsbank. Alle oben genannten DR-Programme können an der
Deutschen Börse wie Originalaktien zugelassen und gehandelt werden.
Westentliche Vorteile von DR-Programmen:
DRs können im gleichen Segment und Transparenz-Level wie Originalaktien notiert
und gehandelt werden.
DRs werden auf den gleichen Börsenhandelssystemen wie Originalaktien gehandelt.
DRs werden in die gleichen Indizes aufgenommen wie Originalaktien.
DRs unterliegen den gleichen Publizitätspflichten und Transparenzstandards wie
Originalaktien.
71
72
Prozess
Unternehmensbewertung: Analysten
bilden mit ihren Berechnungen
die wichtigste Schnittstelle zwischen
Emittenten und Investoren.
Analysten bewerten das Unternehmen in Research Reports und ermitteln einen angemessenen Preis für die Aktien des Unternehmens. Die gängigsten Verfahren der
Unternehmensbewertung sind das Vergleichswertverfahren und die Discounted Cash
Flow-Methode. Beim Vergleichswertverfahren werden Bewertungskennzahlen (z.B.
Kurs-Gewinn-Verhältnis) vergleichbarer Unternehmen, der so genannten Peer Group,
auf Kennziffern des zu bewertenden Unternehmens angewandt (z.B. der geplante
Gewinn nach Steuern). Bei der Discounted Cash Flow-Methode werden die erwarteten
künftigen Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens mit einem geeigneten Kapitalkostensatz auf den Zeitpunkt der Bewertung abgezinst.
Prozess
73
Roadshow: Auf Roadshows stellt sich das
Unternehmen vor; sie sind eine der letzten Etappen auf dem Weg an die Börse.
Auf Roadshows präsentiert der Vorstand das Unternehmen und die Equity Story vor institutionellen Investoren, wie Vertretern von Investment- oder Pensionsfonds. Ziel ist,
diese wichtige Anlegergruppe von der Attraktivität der Aktie zu überzeugen.
Die Konsortialbanken
bereiten die Vorstandsmitglieder auf die
Roadshows vor und
Für die Vorstände bedeutet das arbeitsintensive Tage: Die ersten Meetings beginnen beim
Frühstück, die letzten enden spät in der Nacht. Präsentationen finden in Gruppen oder
in Vier-Augen-Gesprächen statt, so genannten One-on-Ones. Die Präsentation, eine
Kurzfassung der Equity Story, sollte nicht länger als 20 Minuten dauern; die Investoren
erwarten, dass der Emittent ihre zum Teil individuellen Fragen beantwortet.
organisieren Medientrainings
74
Prozess
Prozess
Platzierung und Preisfindung: Der Verkauf einer Emission am Markt ist eine
der wichtigsten Aufgaben der Konsortialbanken.
Hohes Platzierungsvo­lumen –
hohe Liquidität
Investoren wünschen sich eine Platzierung von mindestens 25 Prozent des Grundkapitals.
Durch die Höhe des Platzierungsvolumens signalisieren die Inhaber, in welchem Umfang sie bereit sind, ihren Aktionären Einfluss auf das Unternehmen zu gewähren. Je
höher die Zahl der handelbaren Aktien, desto höher auch die Liquidität. Eine hohe Liquidität wird vor allem von institutionellen Investoren* geschätzt und verlangt. Der Ausgabepreis soll einerseits den Kapitalwünschen des Emittenten Rechnung tragen, andererseits
Kurssteigerungspotenzial enthalten, um das Investment für Anleger attraktiv zu machen.
Für die Platzierung der Aktien werden in Deutschland im Wesentlichen zwei Preisfindungsverfahren angewandt, etabliert hat sich das Bookbuilding.
Zuteilung
Ein wichtiges Element des Emissionskonzepts ist die Entscheidung, welchen Anlegergruppen in welchen Ländern die Aktien zugeteilt werden sollen. Eine Hilfe für die Zuteilung
von Aktienemissionen an Privatanleger sind die Empfehlungen der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen; sie sollen die Zuteilung transparenter machen. Die Empfehlungen richten sich an Emittenten und begleitende Banken.
Bookbuilding
Nach Festlegung der Bookbuilding-Spanne wird während einer in der Regel einwöchigen
Zeichnungsphase der Emissionspreis aus den eingehenden Zeichnungsaufträgen ermittelt. Auf Roadshows präsentiert sich der Emittent potenziellen Investoren, die Orders
werden kontinuierlich in einem elektronischen Orderbuch* zusammengefasst und
ausgewertet. Das Bookbuilding kommt dem Prinzip eines Angebot und Nachfrage ausgleichenden Emissionspreises sehr nahe. Nachteil: Der exakte Emissionserlös bleibt bis
zum Ende des Bookbuildings offen.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Zahlreiche Unternehmen auch in Deutschland beteiligen ihre Mitarbeiter über Aktienoder Optionsprogramme an der Geschäftsentwicklung: Sie gewähren den Mitarbeitern
z.B. beim Börsengang eine garantierte Pro-Kopf-Zuteilung der Aktien oder sie koppeln
den Bezug von Aktien und Optionen – auch in der Folgezeit – an die individuelle Leis­tung der Angestellten. Mit den Beteiligungsprogrammen verfolgen die Unternehmen die
Absicht, Mitarbeiter zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Außerdem erleichtert die Aussicht auf eine Beteiligung am Unternehmenserfolg das Recruiting, insbesondere von hoch qualifizierten Managern.
Festpreisverfahren
Bei diesem Verfahren werden die Aktien ggf. durch eine Abnahmeverpflichtung der
Emissionsbank zu einem festen Preis platziert, den Emittent und Konsortialbanken zuvor
bestimmen. Den Anforderungen eines kleinen Emissionsvolumens genügt dieses Vorgehen. Nachteil: Wird das Marktumfeld falsch eingeschätzt und der Ausgabepreis zu hoch
angesetzt, kann sich das negativ auf den Emissionserfolg und zukünftige Kapitalwünsche des Unternehmens auswirken.
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
www.bundesfinanzministerium.de
Friends & Family-Programm
Darunter versteht man eine nach Preis oder Menge bevorzugte Zuteilung von Aktien an
Personen, die dem Unternehmen nahe stehen.
75
76
Prozess
Checkliste 3
Börsengang /Handelsaufnahme:
Wesentliche Aufgaben
Unabhängig vom gewählten Marktsegment
Leistungsstarkes Rechnungswesen aufgebaut
Mehrzuteilungsoption (Greenshoe)
Bei hoher Nachfrage stellt der Leadmanager Aktien aus der Kapitalerhöhung oder von
Alteigentümern zum gleichen Preis wie bei der Hauptplatzierung bereit, in der Regel
10 bis 15 Prozent des ursprünglichen Emissionsvolumens.
Erfahrener Finanzvorstand (CFO) vorhanden
Effiziente Unternehmensstruktur aufgebaut
Corporate Governance-Standards etabliert
Businessplan erstellt
Emissionskonzept aufgestellt
Börsenplatz
Die FWB® Frankfurter Wertpapierbörse verfügt über eine der liquidesten Handelsplattformen in Europa. International konkurriert sie mit Börsenplätzen wie Paris, London und
New York.
Equity Story geschrieben
Rechtsform = Aktiengesellschaft
IR-Team aufgebaut
Speziell für öffentliches Angebot und Zulassung
Dual Listing an der Frankfurter Wertpapierbörse
Emittenten können sich an der FWB auch dann notieren lassen, wenn sie schon an einer
anderen Börse gelistet sind. Sofern es sich bei der anderen Börse um eine Börse in einem
Staat des Europäischen Wirtschaftsraums handelt, kann die Zulassung unter bestimmten
Voraussetzungen sogar mit dem dort eingereichten Prospekt erfolgen. Bei ausländischen
Emittenten kann der Prospekt grundsätzlich in englischer Sprache verfasst sein, wobei eine
deutsche Zusammenfassung enthalten sein muss.
Due Diligence abgeschlossen
Wertpapierprospekt erstellt
Billigung erhalten
Zulassungs- oder Einbeziehungsantrag eingereicht
Bookbuilding eingeleitet
Roadshow durchgeführt
Emissionspreis festgelegt
Notierungsaufnahme beantragt
Privatplatzierung nach Rule 144 A des US-amerikanischen Securities Act
Neben einer Zulassung der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse können Emittenten
zusätzlich eine Privatplatzierung nach Rule 144 A für institutionelle Investoren in den
USA anstreben. Gegenüber einem öffentlichen Zeichnungsangebot ist diese Form der
Aktienplatzierung weitaus kostengünstiger und weniger aufwändig als eine Registrierung
als öffentliches Angebot bei der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde (SEC). Bei einem
Angebot nach Rule 144 A gelten jedoch starke Einschränkungen für die Kommunikation
gegenüber US-Investoren vor dem Börsengang. Dies muss bei der Planung der Kommunikation zum Börsengang berücksichtigt werden.
Bei Handelsaufnahme im Entry Standard
Exposé oder Prospekt erstellt
Antragsteller und Deutsche Börse Listing Partner mandatiert
Bei geplanter Zulassung im General Standard
und Prime Standard
Rechnungslegung auf IFRS/US-GAAP umgestellt
Rechnungswesen vorbereitet
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Segment,
in dem Ihr Unternehmen zugelassen wird. Überprüfen
Sie, welche Voraussetzungen
Sie für eine Börsennotierung
erfüllen müssen.
81
Ziel
Nach der Handelsaufnahme:
Was muss ich wem wann
wie kommunizieren?
Unternehmensnachrichten
Insiderinformationen und Compliance
Transparenz
Jahres-, Halbjahres- und
Quartalsfinanzberichte
Analystenkonferenzen und Research
Unternehmenskalender
Investor Relations
Checkliste 4
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83
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88
90
91
92
95
82
Kommunikation ist für
börsennotierte
Unternehmen nicht
nur Pflicht, sondern
auch Kür
Ziel
Ziel
Was muss ich wem wann wie kommu­nizieren? Wer sich als Unternehmen auf dem
Kapitalmarkt erfolgreich posi­­tionieren will,
braucht professionelle Kommunikation.
Unternehmensnachrichten: Ad-hocMeldungen stellen sicher, dass allen Marktteilnehmern kursrelevante Infor­­mationen
möglichst zeitgleich zur Verfügung stehen.
Wenn ein Unternehmen den Weg an die Börse erfolgreich absolviert hat, ist das ein
Meilenstein in seiner Geschichte – aber kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen.
Denn von diesem Moment an kann sich der Arbeitsaufwand zum Teil sogar noch
beträchtlich erhöhen. Mit dem Börsengang bzw. der Handelsaufnahme hat jedes
Unternehmen ein zusätzliches Produkt, nämlich die eigene Aktie. Sie sollte genauso
gepflegt werden wie alle anderen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens.
Emittenten im General Standard und im Prime Standard sind gesetzlich verpflichtet, ohne
Verzögerung alle Unternehmensereignisse zu veröffentlichen, die den Kurs ihrer Wertpapiere beeinflussen können (§ 15 Wertpapierhandelsgesetz, WpHG).
Das einmal gewonnene Vertrauen der Aktionäre zu rechtfertigen und langfristig aufrecht
zu erhalten, ist die Aufgabe von Investor Relations. Außerdem kommen auf das Unternehmen – je nach seiner Zugehörigkeit zum Entry Standard, General Standard oder
Prime Standard – eine Reihe von Folgepflichten zu, deren Erfüllung überwacht wird.
83
Eine Ad-hoc-Meldung sollte
so informativ wie möglich,
aber nicht umfangreicher
als nötig sein
Kursbeeinflussende Informationen sind z.B. der Erwerb von Beteiligungen oder die Übernahme von anderen Unternehmen, die der Markt meist positiv aufnimmt. Gewinnwarnungen, also die Herabstufung der eigenen Gewinnprognosen, schlagen sich meist in
einem Kursrückgang nieder. Verpackte Werbebotschaften sind unzulässig und können
vom Markt mit Kursabschlägen bestraft werden. Der Prime Standard schreibt im Sinn
der Gleichbehandlung internationaler Investoren zusätzlich vor, dass Ad-hoc-Meldungen zeitgleich auch in englischer Sprache zu veröffentlichen sind. Ad-hoc-Meldungen
erscheinen auf den Bildschirmen der großen Nachrichtenagenturen wie Reuters oder
Bloomberg, auf den Websites von Finanzportalen wie onvista, wallstreet:online oder Finanztreff, den Unternehmenswebsites oder als Videotext. Am deutschen Finanzplatz
unterstützen spezialisierte Dienstleister wie die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP), euro adhoc, Business Wire oder Hugin die Emittenten bei der Abwicklung von Ad-hoc-Meldungen und sichern damit einen schnellen Informationstransfer.
84
Ziel
Ziel
85
Insiderinformationen und Compliance:
Mit Beginn der Börsennotierung bzw. der
Handelsaufnahme werden die Mitglieder
von Vorstand und Aufsichtsrat zu Insidern.
Insiderkenntnisse sind unternehmensinterne Informationen über Vorgänge, die geeignet
sind, den Aktienkurs an der Börse signifikant zu beeinflussen. Hierzu gehören Kapitalveränderungen, die Vermögens- und Ertragslage, Änderungen im Kerngeschäft, Übernahmen und Fusionen sowie Änderungen der Dividendenpolitik. Mitgliedern von Gesellschaftsorganen ebenso wie anderen Insidern ist es nach § 14 WpHG nicht gestattet, ihren
Wissensvorsprung zum eigenen Vorteil zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
Schon der Versuch, das
vertrauliche Wissen um
geschäftspolitische
Maßnahmen durch ent­sprechende Geschäfte
auszunutzen, ist Insiderhandel – und damit strafbar
Den Insiderregelungen unterliegen alle Wertpapiere, die im Entry Standard, General
Standard und Prime Standard der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.
Der in diesem Zusammenhang häufig zu hörende Begriff „Compliance“ bezeichnet den
Handel in Übereinstimmung mit geltenden Regelungen.
Auch Unternehmen im Entry Standard sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten unverzüglich wesentliche Unternehmensnachrichten zu veröffentlichen, die den Börsenpreis der
in den Handel einbezogenen Aktien erheblich beeinflussen können. Unternehmen im
Entry Standard sind jedoch nicht ad-hoc-pflichtig.
Details zur Veröffentlichungspflicht von Ad-hoc-Meldungen nach WpHG finden Sie hier:
www.bafin.de
www.businesswire.com
www.dgap.de
www.equitystory.de
www.euroadhoc.com
www.huginonline.de
Wenn Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat nicht auf Geschäfte mit Aktien der
eigenen Gesellschaft verzichten, ist für diese Wertpapiere der Abschluss einer Vermögensbetreuung zur Sicherung gegen Insidervorwürfe empfehlenswert. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Handel auf bestimmte Zeiträume zu beschränken
(Trading Windows), in denen Chancengleichheit zwischen dem Management und
den übrigen Investoren herrscht. In der Regel ist das die Zeit unmittelbar nach der
Veröffentlichung von Jahresergebnissen und Quartalszahlen.
86
Ziel
Ziel
Transparenz: Darauf basiert das Vertrauen
der Investoren; die Transparenzregeln
im Entry Standard, General Standard und
Prime Standard variieren.
Um das Investorenvertrauen nachhaltig zu stärken und die Transparenz im Kapitalmarkt
zu erhöhen, hat der Gesetzgeber erhöhte Standards für organisierte Märkte (General
Standard und Prime Standard) eingeführt.
Wem wie viele Aktien eines Unternehmens gehören bzw. wem die Stimmrechte zustehen,
ist beispielsweise eine wichtige Information für einen transparenten Wertpapierhandel.
Haben Investoren Kenntnis großer Kauf- und Verkaufspositionen im Markt, können sie
eigene Anlageentscheidungen fundierter treffen; der mögliche Missbrauch von Insiderwissen wird eingeschränkt. §§ 21 und 22 WpHG regeln deshalb, dass natürliche und
juristische Personen verpflichtet sind, der BaFin* und der börsennotierten Gesellschaft
die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald sie einen der Schwellenwerte von
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte erreichen, über- oder
unterschreiten.
Aktiengeschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern („Directors’ Dealings“)
börsennotierter Unternehmen in eigenen Wertpapieren sind für den Markt Indikatoren
der künftigen Geschäftsaussichten. Sie müssen deshalb grundsätzlich nach § 15a
WpHG unverzüglich bekannt gemacht werden. Die Veröffentlichung dieser Transaktionen ist ein Beitrag zur Prävention von Insidergeschäften.
Am 1. Januar 2002 ist das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in
Kraft getreten. Damit wurden in Deutschland Rahmenbedingungen für Angebote zum
Erwerb von Wertpapieren, Übernahmeangebote und Pflichtangebote eingeführt, die
ein geordnetes und faires Verfahren gewährleisten sollen.
Im Entry Standard gelten einige EU-Regelungen für den Anlegerschutz jedoch nicht,
insbesondere sind das:
Ad-hoc-Publizitätspflicht (§ 15 WpHG)
Meldung des Erreichens von Schwellenwerten (§ 21 WpHG)
Pflichtangebot bei Kontrollwechsel (gemäß WpÜG)
Directors’ Dealings (§ 15a WpHG)
Weitere Informationen finden Sie im Emittentenleitfaden der BaFin:
www.bafin.de
87
88
Ziel
Ziel
Jahres-, Halbjahres- und Quartals­
finanzberichte: Informationen über die
tatsächliche Finanz- und Ertragslage
Je schneller die Aktionäre
informiert werden, desto
eher können sie ihr Investment überprüfen und
danach ausrichten
Der Jahresfinanzbericht umfasst mindestens einen aufgestellten und geprüften Jahres­
abschluss inklusive der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anhangs dazu und des
Lage­berichts. Für die Vorlage des Jahresfinanzberichts gelten die handelsrechtlichen
bzw. natio­nalen Vorschriften. Emittenten im General und Prime Standard, die Inlands­
emittenten im Sinne des WpHG sind, müssen ihren Jahresfinanzbericht innerhalb von
vier Monaten nach Ende des Geschäfts­jahres veröffentlichen.
Sofern es sich bei dem Unternehmen um ein Konzernunternehmen handelt, ist der
Jahresfinanzbericht auch auf Konzernebene zu erstellen, wobei hier internationale Rech-­
nungslegungsstandards – nach IFRS / IAS oder unter bestimmten Voraussetzungen US
GAAP, Canadian GAAP oder Japanese GAAP – anzuwenden sind. Ein Inlandsemittent
muss zudem einen Halbjahres­finanzbericht innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende
des Berichtszeitraums publizieren. Unternehmen im General Standard müssen für die
Quartale 1 und 3 Zwischenmitteilungen über die allgemeine Finanzlage und die wesentlichen Ereignisse des Berichtszeitraums veröffentlichen.
mindestens einer allgemein zugänglichen Analystenveranstaltung außerhalb der Bilanzpressekonferenz sind im Prime Standard ebenfalls verbindlich (siehe folgende Seiten).
Der Konzernabschluss umfasst den Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel, den vollständigen Anhang sowie das Testat des gesetzlichen Abschlussprüfers.
Unternehmen, die im Prime Standard zugelassen sind, müssen ihre Jahresabschlüsse
und Quartalsberichte über das ERS (Exchange Reporting System, siehe S. 94) an die
FWB übermitteln.
Wichtigstes Merkmal des Prime Standard gegenüber dem General Standard sind die
höheren Anforderungen an die Transparenz und Internationalität der Unternehmensinformationen. Prime Standard-Unternehmen müssen Quartalsfinanzberichte erstellen, die
den Anforderungen des gewählten internationalen Rechnungslegungsstandards für die
Zwischenberichterstattung entsprechen. Neben der Pflicht zur internationalen Bericht­
erstattung und der höheren Frequenz der Berichte ist daher auch die Veröffentlichung
der Berichte in englischer Sprache vorgeschrieben. Die Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders mit den wesentlichen Terminen des Emittenten sowie die Durchführung
Im Entry Standard ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Berichtszeitraums ein
testierter Jahresabschluss inklusive Lagebericht nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften (z.B. HGB) oder IFRS sowie ein Zwischenbericht spätestens innerhalb von drei
Monaten nach Ende des ersten Halbjahres eines jeden Geschäftsjahres zu veröffentlichen.
89
90
Ziel
Ziel
Analystenkonferenzen und Research:
Die wichtigsten Multiplikatoren für
börsennotierte Unternehmen sind die
Analysten.
Unternehmenskalender: Auch der
Unternehmenskalender ist ein Teil der
Investor Relations-Aktivitäten eines
Unternehmens.
Analysten sind Meinungsbildner; ihr Eindruck von einem Unternehmen kann sich
erheblich auf den Vertrieb der Aktie auswirken. Erstellt ein Analyst sogar eine Studie
über ein Unternehmen oder die Branche, ist die Wirkung umso breiter. Damit der
Vorstand eines Unternehmens möglichst vielen Analysten Rede und Antwort stehen
kann, wird üblicherweise einmal im Jahr eine Analystenkonferenz veranstaltet. Für
kleinere und mittlere Unternehmen, die allein keine ausreichende Zahl von Analysten
versammeln können, empfiehlt es sich, die Konferenz zusammen mit anderen Unternehmen oder beispielsweise im Rahmen einer Konferenz der Deutschen Vereinigung der
Finanzanalysten (DVFA) zu veranstalten. Die Deutsche Börse bietet zweimal im Jahr
ihren Emittenten die Mög­lichkeit, aktuelle Finanzzahlen vor Analysten und institutionellen Investoren* zu präsentieren: Auf der Entry Standard- und General StandardKonferenz präsentieren mittelständische Unternehmen ihre Jahresabschlusszahlen. Im
Rahmen des Deutschen Eigenkapitalforums (siehe S. 20) präsentieren Prime Standard-Unternehmen ihre Finanzzahlen des dritten Quartals.
Der Unternehmenskalender enthält die wichtigsten Termine, insbesondere Zeit und Ort
der Hauptversammlung, Bilanzpressekonferenz und Analystenveranstaltungen sowie
Angaben über den Zeitpunkt der Veröffentlichung von Kennzahlen. Die Veröffentlichung
eines Unternehmenskalenders im Internet und die elektronische Lieferung an die FWB
sind für Unternehmen im Prime Standard gemäß Börsenordnung Pflicht. Entry StandardUnternehmen müssen ihn auf ihrer Website veröffentlichen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.deutsche-boerse.com > Listing > Events
www.dvfa.de
www.eigenkapitalforum.com
91
92
Ziel
Ziel
93
Investor Relations: Den Imagegewinn
aus der Börsennotierung nachhaltig
zu nutzen, ist die Aufgabe von Investor
Relations.
Besonders Analysten
und institutionelle
Investoren erwarten
den direkten Draht
zum Vorstand
„Sein ist wahrgenommen werden“ – in die Marketingsprache übersetzt heißt das: Nur
ein Unternehmen, das seine Produkte, Aktivitäten und Ergebnisse klar kommuniziert,
wird das Vertrauen seiner Aktionäre gewinnen. Und nur dann kann eine Unternehmensstrategie ihr kurssteigerndes Moment entfalten und sich das Unternehmen im Wettbewerb auf dem Kapitalmarkt langfristig erfolgreich positionieren. Die vorgeschriebene
Transparenz stellt nur den Minimalstandard dar; für die „Kür“ ist die Investor RelationsAbteilung zuständig.
IR-Instrumente:
Hauptversammlung
Quartalsfinanzberichte
Geschäftsbericht
Research-Berichte
Analystenkonferenzen / One-on-Ones
Roadshows
Die Beziehung eines Unternehmens zu seinen Aktionären ist hoch sensibel. Fondsmanager
und Analysten sind kritisch und erwarten einen exzellenten Informationsservice. Das
Gespräch mit ihnen zu pflegen, ist Aufgabe des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands. Für den Aufbau einer zielgerichteten, strategisch orientierten integrierten Kommunikationskultur sind Investor Relations-Experten unverzichtbar. Investor Relations-Manager
haben sich im Deutschen Investor Relations Verband e.V. (DIRK) zusammengeschlossen.
Mit der Weiterbildung zum „Certified Investor Relations Officer (CIRO)“ bietet der DIRK
ein umfassendes Programm für die weitere Professionalisierung von Investor RelationsExperten, das den steigenden Anforderungen des Kapitalmarktes Rechnung trägt.
Stock Report / Investor Guide Online
Die Deutsche Börse informiert Sie monatlich mit dem „Stock Report“ über speziell für Ihr
Unternehmen relevante Marktdaten: Daten zur Branchenentwicklung, zur Kurs- und
Umsatzentwicklung Ihres Unternehmens sowie aktuelle Informationen über die Zusammensetzung unserer Indizes. Über den Investor Guide Online erhalten Sie Zugang zu Investorendaten weltweit. Ausgestattet mit diesen Informationen sind Sie in der Lage, eine
genaue Positionsbestimmung im Markt durchzuführen und hieraus entsprechende Rückschlüsse für eine erfolgreiche Kommunikationspolitik zu ziehen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.dirk.org
Details finden Sie hier:
www.deutsche-boerse.com > Listing > Being Public > Produkte und Services
Aktionärsbriefe
Ad-hoc-Publizität
Hotlines
IR-Website
Unternehmenskalender
IR-Factbook
Transparenz ist ein
wesentliches Kriterium
für den Erfolg Ihres
Kommunikationskonzepts nach der
Handelsaufnahme
94
Prozess
Checkliste 4
Nach der Handelsaufnahme:
Was muss ich wem wann wie
kommunizieren?
Erfüllung der Transparenzanforderungen organisiert
Insiderrichtlinien umgesetzt
Reporting-Infrastruktur bereit
Erfahrene(n) IR-Experten rekrutiert
IR-Website erstellt
IR-Serviceline geschaltet
Analystenkonferenz geplant
Exchange Reporting System (ERS)
Das von der Deutschen Börse betriebene Exchange Reporting System unterstützt Sie bei
Ihren Berichtspflichten gegenüber der FWB Frankfurter Wertpapierbörse. Via ERS können
Unternehmen im General Standard und Prime Standard Jahresabschlüsse, Quartals-finanzberichte und Unternehmenskalender liefern. Die Deutsche Börse stellt die Daten
auf ihre Website und macht sie so nationalen und internationalen Investoren zugänglich.
Unternehmen haben die Wahl, ob sie die Daten selbst an die Systemschnittstelle der
Deutschen Börse liefern oder einen Dienstleister damit beauftragen. Für Unternehmen
im Prime Standard ist die elektronische Erfüllung ihrer Berichtspflichten über das ERS
verbindlich; Unternehmen im General Standard können das System auf Wunsch
eben-falls nutzen.
Weitere Informationen zum ERS und eine Liste der ERS-Dienstleister finden Sie hier:
www.deutsche-boerse.com / listing > Being Public > Produkte und Services > ERS
97
Sie haben Ihr Ziel erreicht –
aber Börsengang bzw. Handelsaufnahme sind nur ein erster
Schritt. Überprüfen Sie, ob
Sie auch für das „Being Public“
gerüstet sind.
Service
Stichworte
Glossar
Literatur
Web-Links
Referenz-Listing
98
103
108
110
114
98
Service
Service
Stichworte
A
Abwicklung
> Wertpapierabwicklung
Ad-hoc-Publizität 31, 83 – 84, 103
> Publizität Akquisitionswährung 17
Aktiengesellschaft
– Organe 54 – 55
– Satzung 54
– Umwandlung 52, 54
> Rechtsform
Aktienkurs 18, 85, 86
Analystenkonferenz / -veranstaltung 89, 90
Analystenpräsentation 20
Aufsichtsrat 54, 57, 85, 86
B
Bankenkonsortium 41
Beauty Contest 42, 103
Berater 28, 40, 43 – 46
> Deutsche Börse Listing Partner®
> Emissionsberater
> IR-Agentur / -Berater
> PR-Agentur / -Berater
> Rechtsanwalt
> Steuerberater
Beteiligungsprogramme 16, 75
Betreuer
> Designated Sponsor
Bewertung des Unternehmens
> Unternehmensbewertung
Bookbuilding 74, 104
Bookrunner 41
Börseneinführung 33
Börsenkurs
> Aktienkurs
Börsenplatz 60, 76,
Börsenzulassung 67
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 65, 66,
103
Businessplan 59
C
CEO
> Vorstand
CFO (Chief Financial Officer) 52
Chancen eines Börsengangs 14 –17
Clearstream 33, 69
Compliance 85
Corporate Governance 18, 57– 58, 104
> Deutscher Corporate Governance Kodex
D
DAX® 36 – 39
Depositary Receipts (DRs) 70 – 71
Designated Sponsor 32, 34 – 35, 104
Deutsche Börse Listing Partner ® 40
Deutscher Corporate Governance
Kodex 57– 58
Deutsches Eigenkapitalforum 20, 90
Directors’ Dealings 86, 87
Discounted Cash Flow-Methode 72
Dual Listing 76
Due Diligence 62, 104
– Commercial Due Diligence 62
– Financial Due Diligence 45, 62
– Legal Due Diligence 44, 62
E
Einbeziehung von Aktien in den Handel 68
Eigenkapitalforum
> Deutsches Eigenkapitalforum
Emissionsberater 43, 60
Emissionskonzept 60
Entry Standard 8 – 9, 29, 31, 104
– Einbeziehung in den Handel 68
– Exposé 44, 65
– Insiderregelungen 85
– Jahresabschluss 30 – 31, 88 – 89
– Kosten 19
– Prospekt 65 – 66
– Publizität 29, 31, 84, 86, 89
– Rechnungslegung 29, 31, 53
Entry Standard Index 39
Equity Story 63 – 64
EU-regulierter Markt 8 – 9, 18
Exchange Reporting System (ERS) 94
Exposé 44, 65
F
Factbook 43, 93
Festpreisverfahren 74, 104
Folgepflichten 18 – 19, 82
Freefloat
> Streubesitz
Freiverkehr
> Open Market
Friends & Family-Programm 75
FWB® Frankfurter Wertpapierbörse
8 – 9, 29, 32, 76, 94
G
General Standard 8 – 9, 29 – 31, 105
– Ad-hoc-Publizität 31, 83 – 84
– Corporate Governance 57
– Indizes 36 – 39
– Insiderregelungen 85
– Jahresabschluss 29 – 30, 31, 53, 88
– Kosten 19
– Prospekt 65 – 66
– Rechnungslegung 53
– Zulassung 67
– Zwischenmitteilung 30, 31
99
100
Service
Gesellschaftsrecht 44, 54
Girosammelverwahrung (GS) 69
Greenshoe 76, 105
H
Handelsaufnahme 67– 68
Handelsgesetzbuch (HGB) 53
Handelssegment
> Marktsegment
Hauptversammlung 55
I
IAS / IFRS 29, 30, 31, 53, 88, 105
Indizes 36 – 39
Inhaberaktie 56
Insiderinformationen 85
Internationalisierung 16
Investor Guide Online 93
Investor Relations 18, 19, 46, 82, 92 – 94
IR-Agentur / -Berater 46
J
Jahresabschluss 29, 30, 31, 45,
88 – 89
Service
K
Kapitalerhöhung 17, 60, 76
KfW Mittelstandsbank 20
Konsortialbank
> Bankenkonsortium
Kontrolle > Unternehmenskontrolle
> Corporate Governance
Kosten eines Börsengangs 19
Kurse 32
> Aktienkurs
L
Leadmanager 41, 76
Listing
> Börsenzulassung
> Dual Listing
Listing Partner
> Deutsche Börse Listing Partner
M
Marktkapitalisierung 36
Marktsegment 8 – 9
Marktstandards 29 – 31
MDAX® 36 – 39
Mehrzuteilungsoption
> Greenshoe
Mitarbeiterbeteiligung
> Beteiligungsprogramme
N
Nachfolgeregelung 16
Namensaktie 56
O
Open Market 8, 9, 29
Orderbuch 32
Originalaktie 69, 70, 71
P
Pflichten nach dem Börsengang > Folgepflichten
Platzierung 74 – 76
> Privatplatzierung
PR-Agentur / -Berater 46
Preisfindung 74
Prime Standard 8 – 9, 30 – 31, 106
– Ad-hoc-Publizität 31, 83 – 84
– Indizes 36 – 39
– Insiderregelungen 85
– Jahresabschluss 30, 31, 53, 88,
94
– Kosten 19
– Prospekt 65 – 66
– Quartalsfinanzberichte 30, 31, 53,
88, 93, 94
– Rechnungslegung 53
– Zulassung 67
Private Equity 20 – 21
Privatplatzierung 65, 76, 106
Prospekt 44, 65 – 66
Publizität 18, 29 – 31, 53
> Ad-hoc-Publizität
> Entry Standard, General
Standard, Prime Standard
Q
Quartalsfinanzberichte 30, 31, 53, 88 – 89, 93
R
Rechnungslegung 53, 88 – 89
Rechtsanwalt 44
Regulierter Markt 8 – 9, 107
Rechtsform 44, 54 – 56
Research Report 72
Risiken eines Börsengangs 18 –19
Roadshow 73, 107
Rule 144A 76
> Privatplatzierung
S
SDAX® 36 – 39
Segment
> Entry Standard, General
Standard, Prime Standard
Skontroführer 32
Stammaktie 55
Steuerberater 45
101
102
Service
Service
Glossar
Stimmrecht 55
Stock Report 93
Streubesitz 35
T
TecDAX® 36 – 39
Testat 45
Trading Window 85
Transparenz (-Levels / -standards) 8 – 9, 18, 29 – 31, 86 – 89, 107
> Entry Standard, General
Standard, Prime Standard
U
Unternehmensbewertung 72
Unternehmenskalender 29, 30, 31, 89, 91, 94
Unternehmenskontrolle 18
> Corporate Governance
Unternehmensnachfolge
> Nachfolgeregelung
Unternehmensnachrichten 29, 30, 31, 83 – 84
Unternehmensübernahme 17, 19, 86
US-GAAP 30, 53, 107
V
Venture Capital 20 – 21
Vergleichswertverfahren 72
Veröffentlichungspflichten
> Publizität
Verwahrung
> Wertpapierverwahrung
Vinkulierte Namensaktie 56
Vorstand 54, 57, 73, 85, 86, 92
Vorzugsaktie 55
W
Ad-hoc-Publizität
Verpflichtung eines Emittenten von Wertpapieren, kursrelevante Informationen unverzüglich zu melden und zu publizieren. Die Veröffentlichungspflicht für Wertpapieremittenten
ist im Wertpapierhandelsgesetz (§ 15 WpHG) geregelt.
Angebotsphase
In der Angebots- und Zeichnungsphase werden die Konditionen der Emission mit dem
Aktienverkaufsangebot bekannt gegeben.
Wertpapierabwicklung 69
Wertpapiererwerbs- und Übernahme
gesetz (WpÜG) 86
Wertpapierhandel 32
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) 31, 83, 84, 85, 86, 87
Wertpapierprospektgesetz (WpPG) 65
Wertpapierverwahrung 69
Wirtschaftsprüfer 45
BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist eine selbstständige
Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Ihr Hauptziel ist, ein funktionsfähiges, stabiles und integres
deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.
X
Beauty Contest
Auswahlverfahren für die Zusammenstellung des Konsortiums durch Präsentationen der
einzelnen Banken
Xetra® 28, 32, 33
Xetra start 33
Z
Zugang zum Kapitalmarkt 8 – 9
Zulassung
> Börsenzulassung
Zuteilung 75
Zwischenbericht 29, 31
Basel II
International gültige Eigenkapitalrichtlinien, die Banken verpflichten, eine stärker auf die
Risiken ihrer Kreditnehmer abgestimmte Eigenkapitalvorsorge zu betreiben
Bedingtes Kapital
> Genehmigtes / bedingtes Kapital
Benchmark
Neutraler Bezugspunkt (z.B. Branchenindizes) zur Beurteilung des Anlageerfolgs von
Wertpapieren, Fonds oder Wertpapierportfolios
Bluechips
Aktien höchster Qualität; die wichtigsten Qualitätskriterien: hoher Bekanntheitsgrad,
erstklassige Bonität, regelmäßige Dividendenzahlungen
103
104
Service
Bookbuilding-Verfahren
Platzierungsverfahren bei Aktienemissionen. Im Gegensatz zum Festpreisverfahren
werden hier die Investoren in den Preisfindungsprozess einbezogen und so ein Interessenausgleich zwischen Emittent und Investor bezüglich der Höhe des Emissionspreises
herbeigeführt.
Corporate Governance
Leitungs- und Überwachungsstruktur eines Unternehmens
Designated Sponsor / Sponsoring
Bank- oder Finanzdienstleister, der auf Anfrage oder eigene Initiative verbindliche
Kauf- und Verkaufspreise für bestimmte Wertpapiere ins Orderbuch stellt
Disclaimer
Hinweis zum Haftungsausschluss
Due Diligence
Prüfung des Geschäftskonzepts, Bilanzen, Steuern, Recht
Emission
Ausgabe neuer Aktien
Emittent
Aktiengesellschaft, die Wertpapiere ausgibt
Entry Standard
Transparenzstandard; Teilbereich des Open Market (Freiverkehr). Kapitalmarktzugang
der Deutschen Börse für kleine und mittelgroße Unternehmen als Alternative zu EUregulierten Segmenten
Festpreisverfahren
Im Gegensatz zum Bookbuilding-Verfahren wird hier lediglich zwischen der konsortialführenden Bank und dem Emittenten ein Emissionspreis vereinbart.
Service
Freefloat
Synonym für Streubesitz; frei handelbare Aktien eines Unternehmens, die im Besitz
vieler Aktionäre sind (die i.d.R. weniger als 5 Prozent der Anteile einer Gesellschaft
besitzen)
Fundamentaldaten
Ertragszahlen eines Unternehmens
Genehmigtes / bedingtes Kapital
Bei einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital wird das Grundkapital durch
Ausgabe neuer Aktien erhöht, bei einer Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital durch
Umtausch einer Wandel- oder Optionsanleihe; Kapitalerhöhungen werden generell
von der Hauptversammlung beschlossen.
General Standard
Transparenzstandard der Deutschen Börse für Unternehmen, in dem die Anforderungen
des Regulierten Marktes gelten.
Gesetzliche Marktsegmente
An der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse: Regulierter Markt und Freiverkehr (Open Market)
Going Public
Synonym für Börsengang und IPO (Initial Public Offering); erstmaliges öffentliches
Angebot von Aktien eines Unternehmens
Greenshoe
Mehrzuteilungsoption, die bei einer Überzeichnung der Emission eine zusätzliche
Zuteilung von Aktien ermöglicht
IFRS (International Financial Reporting Standards)
Rechnungslegungsgrundsätze; festgelegt werden sie vom International Accounting
Standards Board (IASB), einem privatrechtlich organisierten Gremium von Wirtschaftsprüfern, Finanzanalysten usw. aus verschiedenen Ländern mit Sitz in London
105
106
Service
Service
Institutioneller Investor
Unternehmen, z.B. Banken, Fondsgesellschaften, Finanzdienstleister, die hohe Volumina
am Kapitalmarkt investieren
Regulierter Markt
Marktsegment der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse für Aktien mit gesetzlich geregelten Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten
IPO
Initial Public Offering; erstmaliges öffentliches Anbieten von Wertpapieren eines Unternehmens im Rahmen eines Börsengangs
Roadshow
Unternehmenspräsentation zur Vermarktung der eigenen Aktie in verschiedenen
Finanzzentren
Listing
Zulassung zum Börsenhandel und Aufnahme der Notierung an einer Börse
Speaker-Training
Probe des Vorstandsvortrags vor Roadshows oder Analystenpräsentationen
Orderbuch
Buch (heute in elektronischer Form), das einen Überblick gibt über die Auftragslage
für ein Handelsinstrument, z.B. eine bestimmte Aktie; verändert sich bei liquiden Aktien
im Sekundentakt
Stock Report
Individualisiertes Informationsangebot der Deutschen Börse für Emittenten; umfasst
u.a. Daten zur Ermittlung des eigenen Aktienkurses und Börsenumsatzes sowie Vergleichszahlen der jeweiligen Branche
Prime Standard
Transparenzstandard. Listing-Segment der Deutschen Börse für Unternehmen, die
höchste internationale Transparenzstandards erfüllen. Es gelten neben den Anforderungen für den Prime Standard die Anforderungen des Regulierten Marktes.
Transparenz-Level / -standard
An der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse repräsentieren die drei Segmente Prime
Standard, General Standard und Entry Standard aus Sicht der Investoren und Emittenten gleichzeitig drei Transparenz-Levels oder -standards.
Privatplatzierung
Sonderform eines Börsengangs: Wertpapiere eines Unternehmens werden nur einem
ausgewählten Investorenkreis und nicht öffentlich angeboten.
US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles)
Nicht gesetzlich kodifizierte, aber in den USA offiziell anerkannte Normen der externen
Rechnungslegung; die Weiterentwicklung von US-GAAP verantwortet das Financial
Accounting Standards Board (FASB) mit Sitz in Norwalk / Connecticut.
Public Offering
Öffentliches Angebot von Wertpapieren eines Unternehmens
Quotierung
Das Stellen von Kauf- und Verkaufskursen, manuell oder maschinell (Quote Machines)
107
108
Service
Service
Literatur
Gesetzestexte / Kommentare
Assmann / Lenz / Ritz: Verkaufsprospektgesetz. Köln 2001
Assmann / Schneider: Wertpapierhandelsgesetz. 4. Aufl., Köln 2006
Claussen: Bank- und Börsenrecht. 3. Aufl., München 2002
Heiring: Das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz – ANSVG. Köln 2005
Hüffer: Aktiengesetz. 7. Aufl., München 2006
Kümpel: Bank- und Kapitalmarktrecht. 3. Aufl., Köln 2003
Investor Relations
DIRK e. V. (Hrsg.): Handbuch Investor Relations. Wiesbaden 2004
Ek: Praxisleitfaden für die Hauptversammlung. München 2005
Kirchhoff / Piwinger: Praxishandbuch Investor Relations. Wiesbaden 2005
Pfannenberg / Zerfaß (Hrsg.): Wertschöpfung durch Kommunikation – Wie Unternehmen
den Erfolg ihrer Kommunikation steuern und bilanzieren. Frankfurt am Main 2005
Semler / Volhard: Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung. 2. Aufl., München 2003
Nachschlagewerke
Büschgen: Das kleine Börsen-Lexikon. 22. Aufl., Düsseldorf 2001
Grosjean: Börsen-ABC. 7. Aufl., Frankfurt am Main 2005
Obst / Hintner: Geld-, Bank- und Börsenwesen. 40. Aufl., Stuttgart 2000
Altenhofer / Schlüter / Skorpel: Das Bank- und Börsen-ABC. 13. Aufl., Köln 2006
Verschiedenes
Deilmann / Lorenz: Die börsennotierte Aktiengesellschaft. München 2005
Habersack / Mülbert / Schlitt: Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt. Köln 2005,
Neuauflage 2008
Harrer: Mitarbeiterbeteiligungen und Stock-Option-Pläne. 2. Aufl., München 2004
Hülsbömer, Frien (Hrsg.): Strategisches Aktienmarketing. Frankfurt am Main 2003
Kuthe / Rückert / Sickinger: Compliance-Handbuch Kapitalmarktrecht – Publizitäts- und
Verhaltenspflichten für Aktiengesellschaften. Heidelberg 2004
Malik: Die neue Corporate Governance. 3. Aufl., Frankfurt am Main 2002
Peltzer: Deutsche Corporate Governance – Ein Leitfaden. 2. Aufl., München 2004
Perridon / Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung. 14. Aufl., München 2007
Schefczyk: Finanzieren mit Venture Capital. 2. Aufl., Stuttgart 2006
Stumpf: Das neue deutsche Übernahmerecht, Frankfurt am Main 2004
Börsengang
Bösl: Praxis des Börsengangs. Wiesbaden 2004
Deutsche Börse AG (Hrsg.): Praxishandbuch Börsengang. Von der Vorbereitung bis zur
Umsetzung. Wiesbaden 2006
Korts: Der Weg zur börsennotierten Aktiengesellschaft. 2. Aufl., Heidelberg 2001
Löhr: Börsengang. Kapitalmarktchancen prüfen und umsetzen. 2. Aufl., Stuttgart 2006
Schanz: Börseneinführung. 3. Aufl., München 2007
Rechnungslegung /Unternehmensbewertung
Ballwieser: Unternehmensbewertung. 2. Aufl., Stuttgart 2007
Förschle / Holland / Kroner: Internationale Rechnungslegung – US-GAAP, HGB und IAS. 6.
Aufl., Stuttgart 2003
Koch / Wegmann: Praktiker-Handbuch Due Diligence. 2. Aufl., Stuttgart 2001
Küting / Weber: Der Konzernabschluss. 10. Aufl., Stuttgart 2006, Neuauflage 2008
Pellens: Internationale Rechnungslegung. 5. Aufl., Stuttgart 2004, Neuauflage 2008
Seppelfricke: Handbuch Aktien- und Unternehmensbewertung – Bewertungsverfahren,
Unternehmensanalyse, Erfolgsprognose. 3. Aufl., Stuttgart 2007
Wagenhofer: Internationale Rechnungslegungsstandards – IAS / FRS. 5. Aufl., Wien 2005
109
110
Service
Service
Web-Links
Deutsche Börse AG
Organisationen: Going & Being Public
www.deutsche-boerse.com
Die Deutsche Börse organisiert einen der effizientesten Kapitalmärkte weltweit.
www.bafin.de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Organisationen: Vorbörsliche Unterstützung
www.boersenaufsicht.de
Börsenaufsichtsbehörde der Länder
www.bju.de
Bundesverband Junger Unternehmer der ASU e.V.; Interessengemeinschaft junger
selbstständiger Unternehmer
www.bvk-ev.de
Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften
www.eigenkapitalforum.com
Deutsches Eigenkapitalforum; eine Veranstaltung von Deutsche Börse AG und
KfW Mittelstandsbank für Eigenkapital suchende Unternehmen und Investoren
www.evca.eu
European Private Equity and Venture Capital Association (EVCA)
www.kfw.de
Förderbank für Mittelstand und Gründer
www.bundesbank.de
Deutsche Bundesbank
www.bundesfinanzministerium.de
Bundesministerium der Finanzen
www.businesswire.com
Publizitätsservice für Emittenten
www.corporate-governance-code.de
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
www.dai.de
Deutsches Aktieninstitut; Verband der börsennotierten Aktiengesellschaften und anderer
an der Aktie interessierter Unternehmen und Institutionen
www.dgap.de
Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität; Informationsdienstleister, der sich auf die
schnelle und zeitgleiche Verbreitung kursbeeinflussender Nachrichten (Ad-hoc-Meldungen)
spezialisiert hat
111
112
Service
Service
www.dirk.org
Deutscher Investor Relations Verband e.V. (DIRK); Vereinigung der Investor RelationsBeauftragten. Ziel ist, die Qualität der Beziehungen der einzelnen Unternehmen zu
Investoren im In- und Ausland weiter zu verbessern.
www.fasb.org
Financial Accounting Standards Board; privatwirtschaftliche Organisation, die von der
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) damit betraut wurde, die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze US-GAAP weiterzuentwickeln
www.dpma.de
Deutsches Patent- und Markenamt
www.huginonline.de
Publizitätsservice für Emittenten
www.drsc.de
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC); das DRSC hat den
Auftrag, Grundsätze für eine ordnungsgemäße Konzernrechnungslegung zu entwickeln,
den Gesetzgeber in Fragen der Rechnungslegung zu beraten und Deutschland in
internationalen Rechnungslegungsgremien zu vertreten.
www.iasb.org
International Accounting Standards Board; unabhängige Organisation, deren Ziel die
Etablierung von internationalen Rechnungslegungsstandards ist; Herausgeber der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS / IAS
www.dvfa.de
Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management; Berufsverband der
internationalen Investmenthäuser, Banken sowie Fonds- und Asset ManagementGesellschaften
www.ifk-cfs.de
Center for Financial Studies (CFS); betreibt unabhängige und international ausgerichtete
Forschung über Finanzmärkte, Finanzintermediäre und Monetäre Ökonomie; fördert den
Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis; bietet hochwertige Qualifizierung und
Weiterbildung
www.ecgi.org
Europäisches Corporate Governance-Institut
www.sec.gov
U.S. Securities and Exchange Commission; amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde
www.equitystory.de
Publizitätsservice für Emittenten
www.euroadhoc.com
Publizitätsservice für Emittenten
www.europa.eu.int
Die Europäische Union online
113
114
Referenz-Listing
Referenz-Listing
Unternehmensname:
EADS N.V.
Sektor: Industrial
Land: Niederlande
Index-Mitglied im:
DAXplus® Export Strategy,
DAXsector Industrial,
HDAX , MDAX , Midcap
®
®
Market Index, Classic All
Share, Prime All Share
Handelsaufnahme:
1. Juli 2000
EADS
Qiagen
„EADS ist an den Börsen in Paris, Frankfurt und Madrid gelistet. Wir begrüßen die Ent­scheidung der Deutschen Börse, die DAX-Zugehörigkeit für internationale Unternehmen
zu ermöglichen. Unser Ziel ist es jetzt, als wahrhaftig europäisches Unternehmen ein
DAX-Mitglied zu werden.“ Hans Peter Ring, Finanzvorstand, EADS
„Die Deutsche Börse in Frankfurt steht neben modernster Handels- und Clearing­
systeme für eine nachhaltige Qualität in Rechnungslegung und Berichterstattung ihrer
gelisteten Unternehmen sowie für höchste Ansprüche an Corporate Governance. Ein
Listing in Frankfurt eröffnet QIAGEN eine liquide und effiziente Plattform, um weltweit
eine immer größer werdende Zahl von Investoren zu erreichen.“ Roland Sackers,
Finanzvorstand, QIAGEN N.V.
EADS ist ein weltweit führendes Unternehmen der Luft- und Raumfahrt, im Verteidigungsgeschäft und den dazugehörigen Dienstleistungen, mit einem Umsatz von
39,1 Mrd. € im Jahr 2007 und rund 116.000 Mitarbeitern. Zu EADS gehören
der Flugzeughersteller Airbus, das weltweit größte Hubschrauber-Unternehmen Eurocopter und EADS Astrium, die europäische Nummer 1 im Raumfahrtgeschäft mit
Programmen wie Ariane und Galileo. Die Sparte Verteidigung und Sicherheit bietet
ihren Kunden umfassende Systemlösungen an, ist für EADS größter Partner im
Euro­fighter-Konsortium und wesentlicher Anteilseigner am Lenkflugkörperhersteller
MBDA. Die Sparte Militärische Transportflugzeuge entwickelt die A400M.
QIAGEN ist der weltweit führende Anbieter von Probenvorbereitungs- und Testtechnologien. Diese werden eingesetzt, um DNA, RNA und Proteine aus biologischen Proben
wie Blut oder Gewebe zu isolieren und für die Analyse vorzubereiten sowie um isolierte
Biomoleküle sichtbar zu machen. QIAGEN hat über 500 Verbrauchsprodukte inklusive
des weltweit breitesten Portfolios an molekulardiagnostischen Tests sowie Lösungen
zu deren Automatisierung ent­wickelt. Das Unternehmen verkauft seine Produkte welt­­weit an molekulardiagnostische Labore, die akademische Forschung, pharmazeutische
und biotechnologische Unter­nehmen sowie an Kunden in Märkten für angewandte
Test­verfahren (u.a. Forensik, Veterinär- und Lebensmitteltestung, pharmazeutische
Prozesskontrolle).
115
Unternehmensname:
Qiagen N.V.
Sektor: Pharma &
Healthcare
Land: Niederlande
Index-Mitglied im:
DAXsector Pharma &
Healthcare, HDAX®, Prime
All Share, TecDAX®
Handelsaufnahme:
25. September 1997
QIAGEN beschäftigt weltweit mehr als 2.600 Mitarbeiter an über 30 Standorten und
ist an mehreren Börsen gelistet, darunter an der NASDAQ (Ticker: QGEN) und der
Frankfurter Wertpapierbörse (Ticker: QIA). Weitere Informationen unter: www.qiagen.com.
116
Referenz-Listing
SAP
„Durch ein Listing in Frankfurt erhält SAP Zugang zu einem der liquidesten, transparentesten und effizientesten Kapitalmärkte der Welt. Durch die modernen Handels- und
Abwicklungssysteme der Gruppe Deutsche Börse erreichen wir weltweit eine steigende
Zahl von Investoren.“ Dr. Werner Brandt, Finanzvorstand, SAP AG
Unternehmensname: SAP
Sektor: Software
Land: Deutschland
Index-Mitglied im:
DAX®, DAXsector Software,
CDAX, HDAX,
Die SAP AG ist der weltweit führende Anbieter von Unternehmenssoftware. Das Portfolio
der SAP umfasst Geschäftsanwendungen für große Unternehmen und den Mittelstand,
die auf der Technologieplattform SAP NetWeaver aufbauen, sowie leistungsfähige Standardlösungen für kleine und mittelgroße Firmen. Darüber hinaus unterstützt SAP mit
mehr als 25 Lösungsportfolios Geschäftsprozesse in Branchen wie Handel, Finanzen, im
High-Tech Bereich, im Gesundheitswesen und in öffentlichen Verwaltungen.
Prime All Share
Handelsaufnahme:
4. November 1988
Durch SAP Software sind Organisationen in der Lage, ihre Geschäftsprozesse intern sowie
mit Kunden, Partnern und Lieferanten zu optimieren und die betriebliche Wertschöpfung
maßgeblich zu verbessern. SAP-Anwendungen sind bei über 46.100 Kunden in mehr
als 120 Ländern im Einsatz. SAP wurde 1972 gegründet und ist heute der weltweit drittgrößte unabhängige Softwareanbieter. Mit Niederlassungen in mehr als 50 Ländern, ist
das Unternehmen an verschiedenen Börsen einschließlich der Frankfurter Wertpapierbörse und der New York Stock Exchange (NYSE) unter dem Tickersymbol „SAP“ gelistet.
Derzeit beschäftigt SAP über 43.800 Mitarbeiter, davon mehr als 14.700 in Deutschland.
Weitere Informationen unter: www.sap.de oder www.sap.com
Zugehörige Unterlagen
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