Charta des Zusammenlebens - Brücke

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charta
des Zusammenlebens
Arbeitskreis
zur Förderung des
Zusammenlebens
von Muslimen und
Nichtmuslimen
in Nürnberg
An der Erarbeitung der Charta waren in den drei Arbeitsgruppen
folgende Personen beteiligt:
RECHT UND RELIGION
Wolfgang Butz
Dr. Hartmut Frommer
Cüneyt Gençer
Hans-Martin Gloël
Kuno Hauck
Jürgen Kaufmann
Ilhan Postaloğlu
BILDUNG UND ERZIEHUNG
Yesna Akacha
Sevgani Asani
Ulrike Bracks
Serpil Dursun
Günter Ebert
Simone Fahmy
Trudi Götz
Heike Hein
Renate Holley-Rostock
Songül Karakaya
Elke Leo
Dr. Christine Meyer
Nicole Möhle
Marie-Luise Sommer
Ralf Sommer
Ute Strait-Aouichi
Adnan Sunbol
Annika Trüb
Dr. Regina Trüb
Loredana Wegh
SEELSORGE UND SOZIALES
Gerda Brenner-Qureshi
Barbara Hauck
Design / Illustration: David Benski
[email protected]
v.i.S.d.P.: Hans-Martin Gloël, Brücke – Köprü, Leonhardstr. 13,
90443 Nürnberg
GRUßWORT DES OBERBÜRGERMEISTERS DER STADT NÜRNBERG
Die Stadt Nürnberg hat in ihren Leitlinien kommunaler Integrationspoltik u.a. festgehalten, dass Integration keine einseitige Eingliederungsleistung der Menschen mit
Migrationshintergrund ist, sondern allen in der Stadt lebenden Menschen Annährungsprozesse abverlangt. Dabei kommt dem interkulturellen Dialog eine zentrale Rolle zu.
In diesem Sinne ist die hier vorgelegte „Charta des Zusammenlebens von Muslimen und
Nichtmuslimen in Nürnberg“ die praktische und optimale Umsetzung der Leitlinien
städtischer Integrationspolitik:
In einem Prozess von zweieinhalb Jahren haben Nürnbergerinnen und Nürnberger
mit den verschiedensten Hintergründen, sei es aus Kirchengemeinden, Moscheevereinen,
von freien Trägern, politische Parteien oder auch engagierte Einzelpersonen, die nun
vorliegende Charta erarbeitet. Dabei wurden in vielen Diskussionen die verschiedenen Standpunkte abgewogen, die „Schmerzgrenzen“ der jeweils „anderen“ Meinung,
aber auch „Aha“-Erlebnisse erfahren und schließlich ein gemeinsames Papier verabschiedet. Allein schon dieser Diskussionsprozess ist eine Bereicherung unserer städtischen Integrationsbemühungen.
Nun wird es darum gehen, diese Charta in die Stadtgesellschaft hineinzutragen
und sie als Orientierungshilfe für entsprechende Fragestellungen und Konfliktfälle zu
nutzen. Das Ziel der Charta, nämlich den Prozess des Zusammenlebens in Nürnberg
konstruktiv weiterzuführen und ständig zu verbessern, kann von Seiten der Stadt nur
begrüßt werden.
Ich möchte allen bei der Erarbeitung der Charta Beteiligten danken und hoffe, dass sie
auch weiterhin ihr Engagement und „Herzblut“ in unsere Stadtgesellschaft miteinbringen
werden.
Herzlichst
Ihr
Dr. Ulrich Maly
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GELEITWORT DES SCHIRMHERRN
Unsere Erdkugel dreht sich immer schneller, so empfinden viele Menschen die
tief greifenden Veränderungen, die in immer kürzeren Abständen über sie hereinbrechen: Globalität und weltweite Vernetzung, weltumspannende Finanz- und
Wirtschaftskrisen, Umweltprobleme und Klimaerwärmung. Und das sind nur einige
der gewaltigen Herausforderungen, die es heute und morgen zu bestehen gilt.
Dazu kommen die Veränderungen im engeren Umfeld. Das bürgerschaftliche
Leben wird spürbar bunter und vielfältiger. Der Zuzug von Menschen aus den
anderen Bundesländern, aus den EU-Staaten, aus ganz Europa und von anderen
Kontinenten beeinf lusst in zunehmendem Maße den Alltag in den Kommunen.
Diese Menschen sind nicht mit leeren Händen gekommen, sie bringen ihre
Lebensgeschichten, beruf liche Erfahrungen sowie Traditionen und Bräuche ihrer
Heimat mit. Dies wird vom Großteil der Bevölkerung durchaus als Bereicherung
angesehen. Neue Herausforderungen entstehen aber oftmals dort, wo neu
hinzukommende Menschen auch ihre fest gefügten religiösen Ausdrucksformen und
Glaubensüberzeugungen in das gesellschaftliche Leben eines Landes einbringen,
das in religiöser Hinsicht seit nahezu zwei Jahrtausenden wesentlich vom
christlichen Glauben und seinen Traditionen geprägt ist.
Dabei ist eines ganz klar. Wir leben in einem säkularen Staat, dessen Verfassung
keinen Zweifel am Recht jedes Einzelnen aufkommen lässt, sein religiöses Leben
selbst zu bestimmen. Doch das Verfassungspostulat muss durch eine entsprechende
Umsetzung im täglichen Leben unseres Staates erst seine Verwirklichung finden.
Die Voraussetzungen dafür, dass dies gelingen kann, sind eigentlich nicht schlecht.
Denn die Einsicht in die Notwendigkeit einer von allen Seiten praktizierten
Bereitschaft zur Toleranz und zum Aufeinanderzugehen ist in den letzten Jahren trotz
immer wieder auftretender Irritationen spürbar gewachsen. Dazu gibt es auch keine
Alternative und kein Zurück in die gesellschaftlichen Verhältnisse früherer Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte. Eine solidarische Gesellschaft anzusteuern, die
– ohne Ansehen der unterschiedlichen religiösen oder nichtreligiösen Überzeugungen –
gemeinsam die schwierigen Herausforderungen der Zukunft anpackt,
Menschenwürde garantiert, Eigenverantwortung fördert und soziale Sicherheit
gewährleistet, dies kann und muss unser aller Bestreben sein. Jeder andere Weg
führt unabwendbar ins Verderben, wie zahllose Beispiele aus der Geschichte uns
gelehrt haben. Glücklicherweise sind aus diesen schmerzlichen Erfahrungen nicht nur in
der Politik, sondern auch in den Kirchen die richtigen Konsequenzen gezogen worden.
Beide christlichen Konfessionen bekennen sich eindeutig zum Recht auf Teilhabe
anderer Religionen am gesellschaftlichen Leben in unserem Land und rufen zum
konstruktiven Miteinander auf. Dies beinhaltet auch, dass die Möglichkeit würdiger
Religionsausübung für Muslime gegeben sein muss – gegebenenfalls durch die
Errichtung neuer Moscheen. Ebenso gehört dazu die Ausbildung von islamischen
Religionslehrern und Religionslehrerinnen an den Universitäten und islamischer
Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Deutschland.
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Man mag dies alles für selbstverständlich halten. Dennoch verdienen diese bemerkenswerten Aussagen hohe Anerkennung und Würdigung. Denn nicht immer und überall
war in der Vergangenheit eine so klare und verantwortungsvolle Haltung anzutreffen.
Auch von den Sprechern und Sprecherinnen der Moscheevereine und von Repräsentanten islamischer Organisationen wurde wiederholt betont, wie wichtig Einfühlungsvermögen, Integrationsbereitschaft und uneingeschränkte Achtung vor den
in der Verfassung verankerten Werten gerade auch von islamischer Seite ist. Dies
verdient ebenso anerkennend hervorgehoben zu werden.
Und so kommt nun alles darauf an, in der alltäglichen Praxis das zu verwirklichen, was in programmatischen Leitsätzen und Denkschriften treff lich vorgegeben
ist. Die Erfahrung lehrt aber, dass hehre Grundsätze oft in Bedrängnis geraten und
an unterschiedlichen Auslegungen zu scheitern drohen, sobald es im Einzelfall konkret
wird. Ein Regelwerk in Form einer Charta kann dann eine hilfreiche Handreichung
darstellen, die Orientierung gibt und in strittigen Fragen die Verständigung fördert.
In den zehn Jahren, in denen ich als Schirmherr die Beratungen des Arbeitskreises zu begleiten die Ehre hatte, sind vielfältige Erfahrungen und Einsichten kompetenter Teilnehmer zusammengef lossen, immer wieder erörtert und abgewogen
worden und schließlich in den Entschluss gemündet, eine Charta zu erarbeiten. Ich
bin der Überzeugung, dass sich so viel bewundernswertes Engagement auszahlen
und einen beachtlichen Beitrag leisten wird zu einem besseren Zusammenleben
von Muslimen und Nichtmuslimen in Nürnberg.
Dr. Peter Schönlein
Altoberbürgermeister der Stadt Nürnberg
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Nürnberg, im Mai 2010
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Menschen unterschiedlicher Nationen, Religionen und Herkunft
leben in Nürnberg. Für die meisten von ihnen ist diese Stadt längst
zur Heimat geworden. Durch ihr Leben und ihre Arbeit haben sie
das soziale und kulturelle Leben hier in starkem Maße mitgeprägt.
Nach wie vor stellen die Mitglieder der großen christlichen
Konfessionen den Hauptteil der Bevölkerung. Insgesamt aber
haben sich die Zahlen in den letzten Jahrzehnten
deutlich verändert: Von rund 500.000 Einwohnern sind jeweils
ein Drittel evangelisch bzw. katholisch; vom verbleibenden
Drittel, einer nicht geringen Anzahl von Bekenntnislosen
und Anhängern weiterer Religionen, stellen die über 40.000
Muslime die stärkste religiöse Gruppe dar.
Kein Zweifel: Nürnberg ist durch diese Entwicklung bunter
und vielfältiger geworden. Mancherorts hat dies aber auch neue
Herausforderungen mit sich gebracht: So entstehen Konflikte
meistens dort, wo ein Mangel an Verständnis gegenüber den
Rechten und der Lebensweise der jeweils Anderen herrscht.
Dies trifft nicht selten Angehörige anderer Religionen, hier wiederum
vor allem die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die
ihren Glauben in dieser Stadt leben und bekennen möchten.
Vor diesem Hintergrund entstand der Wunsch, eine
„Charta des Zusammenlebens“ zu entwickeln. In einem Prozess
von zweieinhalb Jahren haben Menschen aus Kirchengemeinden,
Moscheevereinen, freien Trägern, politischen Parteien sowie
engagierte Einzelpersonen im Rahmen des Arbeitskreises zur
Förderung des Zusammenlebens von Muslimen und Nichtmuslimen diese Charta erarbeitet. Sie versteht sich keineswegs als
abgeschlossen. Vielmehr soll sie offen sein für weitere Entwicklungen und als Anregung für das Zusammenleben auch mit anderen
Religionsgemeinschaften in der Stadt dienen.
Inhaltlich ist sie in drei Schwerpunkte unterteilt: Recht
und Religion; Bildung und Erziehung; Seelsorge und Soziales.
Diese Charta soll eine Orientierungshilfe für die Auseinandersetzung mit und bei entsprechenden Fragen und Konfliktfällen sein.
Ihr Ziel ist es, dabei zu helfen, den Prozess des Zusammenlebens
konstruktiv weiterzuführen und ständig zuverbessern.
Der Moderatorenkreis:
Wolfgang Butz, Hans-Martin Gloël, Jürgen Kaufmann,
Ali-Nihat Koç, Ilhan Postaloğlu
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Recht und
Religion in
der Stadt
Nürnberg
Recht und Religion
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1. Vorbemerkung
2. Trägerschaft von
Bildungseinrichtungen
Der freiheitlich-demokratische Staat
der Bundesrepublik Deutschland ist
weltanschaulich neutral, jedoch nicht
wertneutral. Staat und Glaubensgemeinschaften können sich gegenseitig
positiv in die Pflicht nehmen. Für die
Kirchen sind diese Fragen im Rahmen
des Staatskirchenrechts geregelt.
Aufgrund der zunehmend multireligiösen Situation in Deutschland ist
inzwischen häufig vom „Religionsverfassungsrecht“ die Rede. Dies macht
deutlich, dass alle Religionsgemeinschaften gleichberechtigt sind und
dementsprechend in ihrem Verhältnis
zur Stadt behandelt werden müssen
(GG Art. 3,3 und Art. 4, 1 und 2). Der
Vorrang der säkularen Verfassung vor
religiösen Selbstverständnissen ist
selbstverständlich.
Das hohe Gut der Religionsfreiheit
und die positive Beziehung von Staat
und Religionsgemeinschaften drückt
sich in einzelnen Fällen im Rahmen
der Staatskirchenverträge / des Religionsverfassungsrechts auch durch
Ausnahmeregelungen aus: Diese Fälle
sind dem religiösen Selbstverständnis
geschuldet – sie stellen damit auch ein
Bekenntnis des Staates zur Pluralität in
der Gesellschaft dar.
Die mittlerweile hohe Zahl von
Mitbürgerinnen und Mitbürgern islamischen Glaubens in Deutschland stellt
Bund, Länder und Kommunen vor neue
Herausforderungen: Sowohl politisch
als auch rechtlich und strukturell ist zu
klären, wie sich die muslimische Religionsausübung im Sinn der bereits
genannten positiven Beziehung
zwischen Staat und Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft fruchtbar
integrieren lässt.
Religion hat eine identitätsstiftende
Funktion. Menschen, die in ihrer religiösen und kulturellen Identität gefestigt
und reflektiert sind, haben in aller
Regel einen positiven Bezug zu
Menschen anderer Religionen und
Kulturen. Insofern kommt der religiösen
Erziehung in Bildungseinrichtungen
eine hohe integrative Funktion zu.
Dabei müssen sich die Vielfalt der
Gesellschaft und die genuinen Interessen von Religionsgemeinschaften
sowohl in der Ausgestaltung der
pädagogischen Konzepte der Kindertageseinrichtungen als auch in deren
Trägern widerspiegeln dürfen.
Durch ein eigenes Angebot an
Bildungseinrichtungen machen
Musliminnen und Muslime in Deutschland deutlich, dass sie sich in der
Pflicht sehen, diese Gesellschaft aktiv
mitzugestalten. Land und Kommune
sollten ihnen daher auch den
notwendigen Rahmen zur Verfügung
stellen, in dem sie sich aktiv in
Bildungsfragen engagieren können.
Eine mögliche Trägerschaft von
Bildungseinrichtungen durch religiöse Gemeinschaften darf dabei nicht
ausschließlich von einer integrativen
Funktion der jeweiligen Einrichtung
abhängig sein. Der integrative Ansatz,
nach dem gegenseitige Achtung und
Verständnis weiterentwickelt werden,
sollte gleichwohl selbstverständliche
Richtschnur sein.
Die Ausbildung der Erzieherinnen
und Erzieher und der Lehrerinnen und
Lehrer muss an deutschen Universitäten
bzw. Fachhochschulen stattfinden. Der
Lehrplan muss staatlich genehmigt und
seine Umsetzung entsprechend kontrolliert werden.
Den Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften
empfehlen wir, Strukturen zu schaffen,
die ihre Offenheit gegenüber anders
religiösen sowie nicht religiösen Menschen deutlich machen: durch deren
Einbindung als Teilnehmende (Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen
und Lehrer, Schülerinnen und Schüler),
ebenso durch einen festen regelmäßigen Austausch mit Einrichtungen anderer Prägung.
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3. Kindertagesstätten
Kindertagesstätten, die in ihrer ethnischen und religiösen Ausrichtung
primär nur für Kinder einer Gruppe
offen sind, halten wir nicht für integrationsfördernd.
Dies berührt nicht eine mögliche
konzeptionelle Ausrichtung im Sinn
einer identitätsstiftenden Funktion von
Religion, die unserer Meinung nach ja
an sich die Integration und den Respekt
vor anderen fördert.
Wir empfehlen daher, eine muslimische Gemeinschaft / muslimische
Gemeinschaften in die Trägerschaft der
Kindertagesstätten miteinzubeziehen
bzw. ihnen diese Trägerschaft selbstständig zu ermöglichen – entsprechend
den ohnehin laut Gesetz vorhandenen
Möglichkeiten.
In bestimmten Fällen wird zu prüfen
sein, ob eine gemeinsame Trägerschaft,
beispielsweise eines kirchlichen und
eines islamischen Trägers, rechtlich
möglich und inhaltlich sinnvoll ist.
Unabhängig von der Trägerschaft
sind dabei integrative Strukturen
gegenseitiger Achtung und Verständigung (weiter) zu entwickeln.
4. Schulen
Muslimische Kinder dürfen in den Schulen keinerlei Diskriminierung erfahren.
Der Religionsunterricht für Muslime ist
entsprechend dem Religionsunterricht
für christliche Schülerinnen und
Schüler zu gewährleisten.
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5. Religiöse Räume /
Gebetsräume / Moscheen
Seit einiger Zeit existiert ein simultan
benutzter Gebetsraum am Flughafen.
Die evangelischen und die katholischen
Dekane in Nürnberg haben sich positiv
zur Möglichkeit eines Gebetsraumes,
eines Raumes der Stille im Nürnberger
Hauptbahnhof geäußert und würden
einen entsprechenden Antrag unterstützen. Er muss für alle Religionen
zugänglich und entsprechend gestaltet
sein. Es bietet sich an, dass auch andere
öffentliche Räume, die der religiösen
Besinnung dienen (z.B. in Krankenhäusern) allen Religionen zugänglich und
entsprechend gestaltet sind.
Aufgrund der gleichen Rechte der
Religionsgemeinschaften
müssen Musliminnen und Muslime
grundsätzlich die Möglichkeit haben,
in der Stadt repräsentative Orte des
Gebets errichten zu können, die auch
äußerlich ihren religiösen Vorstellungen entsprechen.
Vor konkreten Planungen empfehlen wir jedoch dringend einen breit
angelegten Prozess der Information und
Diskussion, in den Vertreter von
Kommune, Kirchen, Presse sowie
weitere Akteure des öffentlichen
Lebens aktiv mit einbezogen werden.
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6. Feiertage
Auf die Feiertage aller Religionen ist in
angemessener Weise Rücksicht zu nehmen und das Verständnis zu fördern.
7. Friedhof
Wenn eine Muslimin / ein Muslim sich
dafür entscheidet, sich in Deutschland
bestatten zu lassen, dann kann dies
durchaus als ein Zeichen der Identifikation mit Deutschland gesehen werden.
Das islamische Selbstverständnis legt dabei bestimmte Bestattungsweisen nahe. Die Regelung des
Bestattungswesens ist kommunale
Angelegenheit. Manche Kommunen in
Deutschland tragen dem islamischen
Selbstverständnis durch entsprechende Genehmigungen bereits Rechnung:
Vorrichtung für die Totenwaschung,
Aufhebung des Sargzwangs, Ausrichtung der Gräber in Richtung Mekka,
ewiges Ruherecht.
Auf dem Südfriedhof in Nürnberg
besteht bereits ein islamisches Gräberfeld, das noch nicht alle genannten
Voraussetzungen erfüllt. Weitere Anpassungen sollten überprüft werden.
Erziehung und Bildung
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1. Vorbemerkung
Toleranz und Akzeptanz gegenüber
Menschen mit anderen Religionen und
Weltanschauungen sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass in unserer
Gesellschaft ein friedliches und
gedeihliches Zusammenleben gelingen
kann. Deshalb soll eine Bildung und
Erziehung im Geiste der Toleranz in
allen Bildungseinrichtungen und für
alle Altersklassen zum festen Bestandteil
eines Bildungskonzepts werden. Man
kann nicht davon ausgehen, dass eine
solche Toleranz einfach dadurch entsteht, dass Kinder im Kindergarten oder
Schülerinnen und Schüler verschiedener Religionen nebeneinander in der
Schule sitzen.
Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Schülerinnen
und Schüler müssen besser geschult
werden, damit das Zusammenleben
gelingen kann. Dies muss nicht nur im
Sinne von chancengerechter Bildung,
unabhängig von der Religion, umgesetzt werden, sondern auch im Sinne
einer demokratischen Erziehung. Das
Menschenrecht auf Religionsfreiheit
und Bildung gilt für jeden uneingeschränkt. Es kann nur verwirklicht
werden, wenn alle in ihrer Individualität
wahrgenommen werden. Gerade in den
Bereichen Schule und Bildung ist es
wichtig, diese Akzeptanz zu fördern.
Grundlegende Empfehlungen und
Forderungen:
•
Interreligiöse, -kulturelle und
soziale Kompetenzen bei Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen
und Lehrern sollen verbessert
werden.
•
Auf religiöse Feiertage und
Handlungen im Kindergarten und
im Schulalltag muss im Sinne der
Religionsfreiheit Rücksicht genommen werden. Zur Förderung des interreligiösen Dialogs sollen diese
Feiertage für alle Schülerinnen und
Schüler thematisiert werden.
•
Glaubensbedingte Bekleidungsund Speisevorschriften sollen
respektiert werden. Muslimische
Gemeinden und Migrantenorganisationen sollen stärker eingebunden und die Zusammenarbeit mit
ihnen gesucht werden.
•
Kein Mensch darf aufgrund seiner
Religion oder Herkunft bevorzugt
oder benachteiligt werden. Diesen
Grundsatz konsequent zu fördern,
soll auch Aufgabe der kulturellen
Fachberatung in den Bildungseinrichtungen sein.
•
Es muss islamischer Religionsunterricht nach Maßgabe von Art. 7
Abs. 3 GG ermöglicht werden.
Neben diesen grundlegenden Empfehlungen und Forderungen, die uneingeschränkt für alle Diskussionsbereiche
ihre Gültigkeit haben, sind für die
verschiedenen Bildungsbereiche
folgende Aspekte zu beachten:
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2. Vorschulische Erziehung
3. Schulische Erziehung
Gelingendes Zusammenleben kann nur
möglich sein unter besserer sprachlicher Entwicklung der Kinder. Dazu regen wir die Einrichtung von bilingualen
Modell-Kindergärten (siehe Berlin) an,
um eine gezielte Förderung der Kinder
in der deutschen und der Muttersprache
zu gewährleisten.
In der vorschulischen Erziehung
sollen besondere Aktivitäten, Projekttage oder auch Feste gemeinsam mit
Eltern, den muslimischen Gemeinden,
Vereinen etc. organisiert werden.
Zielsetzung ist eine Akzeptanz des
Anderen in seiner religiösen
Unterschiedlichkeit. Im Sinne einer
Erziehung zu gegenseitiger Akzeptanz
sollen Elemente gelebten Glaubens aus
den verschiedenen Religionen gleichwertig in den pädagogischen Alltag
integriert werden.
Wünschenswert ist es, in Kindertagesstätten, die von muslimischen
Kinder n besucht werden, auch
muslimische Erzieherinnen und
Erzieher zu beschäftigen.
In kirchlichen Kindertagesstätten
sollen die Voraussetzungen dafür
geschaffen werden.
Muslimische Gemeinden / Vereine
und andere Migrantenorganisationen
sollen sich gezielter für mehr Elternengagement einsetzen. Sie sollen mehr
Eigeninitiative zeigen, indem sie offen
auf die Kindertagesstätten zugehen und
ihre Unterstützung anbieten.
Im Bereich der schulischen Bildung und
Erziehung liegen sehr unterschiedliche Erfahrungen vor. Die vorhandenen
Regelungen des Kultusministeriums im
Umgang mit muslimischen Schülerinnen
und Schülern und Eltern werden je
nach Schule, Lehrkraft, Erzieher usw.
sehr unterschiedlich tolerant bzw. intolerant gehandhabt.
Im schulischen Bereich sehen wir Handlungsbedarf für folgende Felder und
wollen Empfehlungen für ein gelingendes Zusammenleben geben:
3.1. Religiöse Feiertage und Handlungen:
•
Religiöse Feiertage sollen bei
der Terminplanung der Schulen
berücksichtigt werden.
•
Das Probeschreiben und Abfragen
nach Feiertagen soll klar geregelt
werden.
•
Nach Möglichkeit sollten auch für
muslimische Kinder religiöse
Schulfeiern stattfinden können.
•
Wünschenswert ist die Kooperation
von Religionsgemeinschaften bei
der Organisation von multireligiösen Feiern.
•
Die Verpflichtung der Schulen,
Schulgottesdienste anzubieten,
wird nicht infrage gestellt. Muslimische Kinder dürfen jedoch nicht
zur Teilnahme am christlichen
Schulgottesdienst verpflichtet
werden.
3.2. Religiöse Bekleidung:
•
Wir wünschen uns Respekt vor
religiös motivierten Kleidungsvorschriften im Schulkontext.
•
Sollte der Sportunterricht nicht
geschlechtergetrennt sein, muss
das Tragen einer geeigneten religiösen Bekleidung erlaubt werden.
•
Beim Schwimmunterricht soll die
Nutzung von vorhandenen Einzelkabinen beim Umkleiden und in
den Duschen ermöglicht werden.
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3.3. Sexualerziehung:
4. Übergang Schule-Beruf
•
Verpflichtende Elternabende für
die Schulen zu dem Thema sind
wünschenswert.
•
Schulen sollen Eltern umfassender
informieren; insbesondere das zu
verwendende Informationsmaterial
soll vorgestellt und diskutiert
werden.
Beim Übergang von der Schule in die
Berufsausbildung bzw. in den Beruf
erfahren Jugendliche mit Migrationshintergrund trotz Gleichstellungsgesetzen immer noch Benachteiligungen
und Diskriminierungen aufgrund ihrer
religiösen Identität und ethnischen
Herkunft. Insbesondere muslimische
Mädchen werden häufig aufgrund ihrer
religiösen Bekleidung vor schwere
Gewissenskonflikte bei der Berufswahl
gestellt.
Organisationen und Einrichtungen
wie z.B. Arbeitsagenturen, Kammern,
Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften
und Kommunen sollen in Zusammenarbeit mit Moscheevereinen eine
Öffentlichkeitsarbeit betreiben, die
Berührungsängste und Vorurteile
abbauen hilft. Hier können vor allem
öffentliche Einrichtungen (z.B. Kommunen) eine Vorbildfunktion erfüllen.
3.4. Klassenfahrten:
•
Wir empfehlen Schulungen für
Lehrkräfte, damit sie die Sorgen
auch muslimischer Eltern verstehen
lernen.
•
Als Vertrauen schaffende Maßnahme schlagen wir vor, ggf. eine
muslimische Begleitperson (z.B.
eine Studentin / einen Studenten)
mitzunehmen.
5. Erwachsenenbildung
3.5. Wertevermittlung:
•
Wir empfehlen Seminare / Module,
die die Kenntnis über und den
Respekt vor unterschiedlichen
Wertvorstellungen zum Ziel haben,
sodass eine Kultur der Toleranz
und Akzeptanz gelebt und erlebt
werden kann.
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Erwachsene Musliminnen und Muslime
haben oftmals die gleichen negativen
Erfahrungen wie muslimische Jugendliche. Auch hier ist es wichtig, mit Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen gegenseitige Hemmnisse
abzubauen.
Vorhandene Bildungseinrichtungen
sollen mit den bestehenden Migrantenvereinen und Moscheen eng kooperieren. Ehrenamtliches Engagement in
diesen Bereichen soll gefördert und
unterstützt werden.
Seelsorge
und Soziales
Seelsorge und Soziales
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1. Vorbemerkung
1.1. Seelsorge ist ein wichtiger Bestandteil gelebten muslimischen Glaubens.
Dabei erfolgt Beratung und Begleitung
in Seelsorge wie in Sozialarbeit im
islamischen Kontext eher im Rahmen
der engeren muslimischen Glaubensgemeinschaft und der Familie. Soziale
Themen mit allen Problemanzeigen,
die sich dahinter verbergen (z.B. die
Lage älterer Migranten in Deutschland),
werden in der muslimischen Welt traditionell im Familienverband geregelt.
Wer hier nach außen Beratungsbedarf
bzw. Hilfsbedürftigkeit signalisiert,
sagt damit gleichzeitig, dass es in
der Familie keine Unterstützung gibt.
Das ist beschämend und erschwert es
erheblich, Hilfe von kommunalen oder
staatlichen Einrichtungen zu fordern
bzw. anzunehmen.
Wir haben es beim Thema „Seelsorge und Soziales“ also mit hochsensiblen Bereichen zu tun, die nicht
einfach durch Eingriffe von außen,
durch rechtliche Verbesserungen oder
institutionelle Klärungen und Ergänzungen wie beispielsweise durch mehr
muttersprachliches Personal, durch
muttersprachliche Flyer oder Ähnliches
geregelt werden können.
Solche Maßnahmen sind wünschenswert. Die vielen Einzelfragen
erfordern jedoch grundsätzlich ein
behutsames Vorgehen und langsames
gegenseitiges Vertrautwerden mit kulturellen, sozialen und religiösen Unterschieden. Zudem gibt es auf muslimischer Seite nicht nur einen, sondern je
nach Moscheeverein und muslimischer
Glaubensbewegung und Herkunft sehr
unterschiedliche Ansprechpartner, die
hier mit einbezogen werden müssen.
1.2. Es ist zu begrüßen, dass es zur Unterstützung von in Nürnberg lebenden
Musliminnen und Muslimen in ihren
Belangen mittlerweile eine Vielzahl von
sozialen und religiösen Einrichtungen
gibt, die sich mit der Situation von Muslimen befassen und zum Teil speziell
auf Muslime zugeschnittene Angebote
machen.
Die in diesem Bereich wirkenden
Personen in Einrichtungen kommunaler,
kirchlicher oder freier Trägerschaft
sind jedoch nur wenig untereinander in
Kontakt und haben kaum Gelegenheit,
ihre Erfahrungen auszutauschen.
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Um die bestehenden Angebote besser
miteinander zu vernetzen, kann eine
Art „Runder Tisch“ in Nürnberg Abhilfe
schaffen. Darüber hinaus ist es wichtig, Kontakte zu den unterschiedlichen
Moscheevereinen aufzunehmen. Dafür
ist ein langer Atem nötig. Das bedeutet,
dass vorübergehend geschaffene Projektstellen in den genannten Bereichen
zu dauerhaften Stellen umgewandelt
werden müssen, um eine Kontinuität der
Kontakte zu gewährleisten.
1.3. Folgende Schritte erscheinen
mittelfristig sinnvoll:
•
Vertrauensbildung durch Aufsuchen von Ansprechpartnern
(Kulturvereine / Moscheevereine).
Projektarbeit greift hier zu kurz
und ist nicht verlässlich genug.
•
Zu überlegen ist, ob ein
Dolmetscherservice im Bereich
Gesundheit/Soziales angeboten
und wie er finanziert werden kann
(Kassenfinanzierung).
•
Gewinnung, Motivation und
Qualifizierung von muttersprachlichen Ehrenamtlichen für die
Begleitung von Menschen in
sozialen Herausforderungen (z.B.
Jugendliche, Mütter mit kleinen
Kindern, ältere Menschen). Dabei
muss berücksichtigt werden,
dass die Arbeit mit Jugendlichen,
Frauen und Älteren, die in der
Familie gepflegt werden, häufig
aufsuchende Familienarbeit ist und
den gesamten familiären Kontext im
Blick haben muss.
2. Zur Lage alternder
Muslime
3. Spezielle
Seelsorgebereiche
2.1. Das Gespräch mit Fachleuten ergab,
dass es wichtig ist, sich verstärkt auf
die Bedürfnisse in Deutschland alternder Muslime einzustellen. Angesichts
dieser komplexen Situation braucht es
Menschen, die beide Systeme anerkennen. Die „zweieinhalbste“ Generation
der hier lebenden Muslime muss befähigt werden, für die Elterngeneration
hier Verantwortung zu übernehmen.
Dazu sind die Förderung von Schulabschlüssen und entsprechende
Ausbildungsangebote im sozialen
Bereich unabdingbar. So gibt es beispielsweise zu wenig türkischsprachige
Sozialpädagogen. Außerdem wird der
Bedarf an (muttersprachlichen) Auszubildenden im Pflegebereich wachsen.
Allerdings gibt es im Bereich der Altenpflege auch kulturbedingte Schamgrenzen, die zu berücksichtigen sind.
3.1. Gefängnisseelsorge:
2.2. Es fehlt grundsätzlich an Statistiken und Forschung in diesem Bereich.
„Kultursensible Pflege“ muss selbstverständlicher und verpflichtender
Teil der Ausbildung im Bereich Pflege
sein. Die Regelstudienpläne müssen
zugunsten des Fachs „kultursensible
Pflege“ entlastet werden. Dieses Fach
sollte Wahlpflichtfach werden. Hier
braucht es das Bewusstsein der Träger,
z.B. kultursensible Pflege stärker in die
Lehrpläne aufzunehmen.
Bedarf an entsprechender Fortbildung besteht aber auch bei denen, die
schon ausgebildet sind: Altenpflegerinnen und Altenpfleger / Arzthelferinnen
und Arzthelfer. In bereits bestehenden
Pflegeeinrichtungen muss stärker auf
die kulturelle Verschiedenheit der Bewohner Rücksicht genommen werden.
Bereits bestehende kleinere Wohngemeinschaften für Demenzkranke sind
beispielsweise ein Modell, an dem
sich andere Einrichtungen orientieren
können. Sie haben Familiencharakter
und erlauben es eher, auf kulturelle
Unterschiede einzugehen.
Musliminnen und Muslime werden in
der JVA Nürnberg derzeit durch den/die
evangelischen Seelsorger betreut. Das
kann keine Dauerlösung sein. Ziel muss
die Einrichtung einer muslimischen Anstaltsseelsorge sein. Den muslimischen
Gefangenen muss auch im Gefängnis die
Möglichkeit gegeben sein, die religiösen
Pflichten zu erfüllen.
3.2. Notfallseelsorge / Seelsorge
am Flughafen:
Im Flughafen gibt es bereits einen
„Raum der Stille“ für alle Religionen,
der lebhaft benutzt wird. Vor Ort findet
man eine Bibel, einen Koran und drei
Gebetsteppiche. Die Ökumenische
Notfallseelsorge hat Kontakt mit der
Begegnungsstube Medina bzw. ihrem
Vorsitzenden. Im Notfall vermittelt
dieser dann entsprechend der Religion
bzw. Sprache. Die Notfallseelsorge hat
darüber hinaus eine Liste von allen
bekannten Moscheevereinen in Nürnberg und bietet – wenn möglich – eine
Kontaktaufnahme an.Darüber hinaus
wird auch auf das türkischsprachige
Angebot des Krisendienstes Mittelfranken verwiesen.
Im Moment entsteht ein kirchliches
Notfallteam am Nürnberger Flughafen. Die Helferinnen und Helfer sind
in der Mehrzahl Seelsorgerinnen und
Seelsorger aus den Nachbargemeinden
(Evang.) und einige Notfallseelsorger
(Teamleiter). Wünschenswert ist es,
auch andere Religionen einzubinden
und das Thema „muslimische Notfallseelsorge“ verstärkt auf die Agenda
zu nehmen, wie das bereits auf Bundesebene in der Notfallseelsorge
geschieht.
2.3. Auch im Bereich Sterbebegleitung
/ Hospiz werden verstärkt muslimische
Begleiter und Begleiterinnen erforderlich werden. Hier muss frühzeitig das
Gespräch mit Hospizvereinen gesucht
werden.
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3.3. Krankenhausseelsorge:
In den Kliniken ist ein für alle Religionen zugänglicher Gebetsraum – falls
nicht vorhanden – einzurichten.
Im Klinikum Nürnberg Süd ist die
Kapelle zugleich auch Gebetsraum für
Musliminnen und Muslime. Dort stehen
in einer extra dafür vorgesehenen
Truhe Gebetsteppiche zur Verfügung.
Auf dieser Truhe ist die Gebetsrichtung
angezeigt. Dieses Angebot wurde in
gemeinsamer Beratung mit Musliminnen und Muslimen entwickelt und hat
sich bewährt.
Die bestehenden Seelsorgeangebote in den Kliniken werden von Gläubigen aller Religionen gerne angenommen. Falls die evangelischen und
katholischen Krankenhausseelsorger
nach muslimischer Seelsorge gefragt
werden, sollen sie diese vermitteln.
Ähnlich wie in den anderen Einrichtungen wird auch hier von den christlichen
Seelsorgerinnen und Seelsorgern darauf hingewiesen, dass ein verstärktes
Angebot von muslimischer Seelsorge
geboten ist.
3.4. Seelsorge an Asylbewerbern:
In besonderer Weise geboten erscheint
darüber hinaus die Seelsorge / Begleitung in den Unterbringungseinrichtungen für Asylbewerber.
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