Untergang des Kopftuchstreit Abendlandes? - Der Frühjahrstagung des Politischen Clubs Der Kopftuchstreit erhitzt weiterhin die Gemüter: Darf eine muslimische Lehrerin die Kopfbedeckung in der Schule tragen als Ausdruck ihrer Religionszugehörigkeit zum Islam oder setzt sie damit ein unmissverständliches politisches Signal, das der Indoktrination und Missionierung dienen könnte? Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September des vergangenen Jahres sind jetzt die Länder aufgefordert, entsprechende Gesetze auszuarbeiten, die das Tragen eines Kopftuches im Unterricht regeln sollen. Auf der Frühjahrstagung des Politischen Clubs der Evangelischen Akademie Tutzing erörterten Politiker, Juristen und Theologen den Grundsatzstreit in seiner verfassungspolitischen und gesellschaftlichen Bedeutung: Gilt die Religionsfreiheit für alle Religionen unbeschränkt? Wird Deutschland zum laizistischen Staat? Gelten die universellen Werte der Verfassung auch für Muslime und Hindus? Aus den Vorträgen von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der Rechtsanwältin Seyran Ates sowie der Migrationsbeauftragten Marieluise Beck und der baden-württembergischen Kultusministerin Annette Schavan geben wir nachfolgende Auszüge wieder: Wolfgang Thierse ------------------------- Auf der Waagschale - das Verhältnis von religiöser Identität und demokratischem Rechtsstaat Seit einem halben Jahr, seit dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 24. September 2003 hält eine Debatte an und will an Schärfe nicht verlieren: der sogenannte Kopftuchstreit. In ihm geht es um grundlegende Fragen des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche, Politik und Religion, um Religionsfreiheit und staatlichen Erziehungsauftrag, um kulturelle Identität und Integration. Dass wir in Zeiten immer neuer und näher rückender terroristischer Gefährdungen darüber diskutieren, befördert Gelassenheit und Differenzierung nicht unbedingt. Aber gerade deshalb müssen wir uns dazu immer wieder neu durchringen. Denn die Abwehr der terroristischen Gefahr darf nicht selbst zur Gefährdung unseres demokratischen Rechtsstaates und seiner Verfassung und Grundwerte führen! Ich will als katholischer Christ ganz deutlich sagen: Ich bin selbstverständlich für eine Gleichbehandlung von Religionen, wie es unser Grundgesetz vorsieht. Wir haben keine Staatsreligion verbunden mit religiöser Toleranz, sondern – worauf der Verfassungsrechtler ErnstWolfgang Böckenförde zu Recht immer wieder hingewiesen hat - der Staat erklärt sich gegenüber den Religionen und Weltanschauungen für neutral. Dies ist gerade auch für uns Christen in der Politik von außerordentlicher Bedeutung: Wie anders als durch die Trennung von Kirche und Staat könnte Religionsfreiheit gewährleistet werden? Die Religionsfreiheit, auf die sich auch Muslime bei uns mit Recht berufen! Im Hinblick auf den Kopftuchstreit hat die letztlich entscheidende Frage Böckenförde in seinem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 16. Januar 2004 so formuliert. Ich zitiere: „Die relevante Frage ist deshalb nur, was sich aus einer politischen Dimension des Kopftuches für dessen Zulassung oder Verbot ergeben kann.“ Das Urteil des Verfassungsgerichts lässt beides zu: ein Verbot oder eine Zulassung in einem bestimmten Umfang. Die Abwehr konkreter Gefahren und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten uns bei unseren Überlegungen leiten. Da wir uns also laut Verfassungsgericht für wie gegen ein Verbot des muslimischen Kopftuchs für Lehrerinnen in Schule und Unterricht entscheiden können, da wir dabei nicht eine endgültige Entscheidung treffen können, ob es sich um ein religiöses Symbol oder gar eine Vorschrift handelt oder nicht, was im Islam selbst umstritten ist, und da wir eine wie immer begründete Diskriminierung der Frau nicht akzeptieren dürfen, müssen wir eine Güterabwägung vornehmen zwischen der individuellen Religionsfreiheit und der weltanschaulichen Neutralität der Schule und der besonderen Verpflichtung von Beamten gegenüber dem Grundgesetz. Demnach sind folgende Alternativen denkbar: 1. Wer die hohe Bedeutung der Glaubensfreiheit betont und die staatliche Neutralität im Sinne einer Kooperation in den Vordergrund rückt und die Schule nicht als religionsfreien Raum betrachtet, wird dem Islam Gleiches zubilligen wie dem Christentum und für die grundsätzliche Zulassung eines Kopftuchs votieren. Konkrete Schwierigkeiten wären im Einzelfall disziplinarisch zu ahnden. Diese Position ist angesichts der offensichtlichen Mehrdeutigkeit des Kopftuches problematisch. 2. Wer das Kopftuch als sowohl politisch-gesellschaftliches Symbol als auch Ausdruck für eine Interpretation des Islam betrachtet, das für eine Parallel- oder sogar eine Gegengesellschaft zur westlich-demokratischen deutschen Gesellschaft und gegen den säkularen Rechtsstaat steht, wird sich auf das Argument stützen, dass das islamische Kopftuch im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes steht. Das Kopftuch vermittelt in diesem Sinn die islamische Vorstellung von einem niederen Rang der Frau. Ein Verbot eines solchen Symbols, das mit dem grundgesetzlichen Gebot der Gleichberechtigung von Frau und Mann nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, wäre die notwendige Konsequenz. Hinzu kommt, dass das gedeihliche Zusammenwirken in der Schule gefährdet wäre. Die Kinder und Jugendlichen in unserem Land sollen erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung der Überzeugung des anderen – ein Lehrer muss im Unterricht diese Grundwerte der Verfassung glaubhaft vermitteln können. Der Staat ist zur Erfüllung seines Erziehungsauftrages auf Lehrer angewiesen, die sich vorbehalts- und widerspruchsfrei zu unserer Verfassung und ihren Werten bekennen. Die Religionsfreiheit wäre durch ein solches Verbot meines Erachtens schon deshalb nicht tangiert, weil es sich um eine bloße Konkretisierung des besonderen Treueverhältnisses von Beamten gegenüber dem Grundgesetz handelt. Folglich finde ich den Vorschlag aus mehreren Bundesländern (Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) überzeugend, einem entsprechend neutral formulierten Verbot, einen Erlaubnisvorbehalt hinzuzufügen. Die Formulierung für das Verbot lautet: „... im Dienste keine Kleidung oder Zeichen [zu] tragen..., deren objektiver Erklärungsgehalt zu den Grundwerten der Verfassung, insbesondere der Menschenwürde sowie den Freiheits- und Gleichheitsrechten, in Widerspruch steht und die geeignet sind, den Schulfrieden zu beeinträchtigen...“. Der Umstand, dass das Kopftuch objektiv eine politische Botschaft vermittelt, nämlich ein bestimmtes Frauenbild, das mit Art. 3 GG nicht vereinbar ist, begründet das generelle Verbot. Der Umstand, dass das Kopftuch auch schlichter Ausdruck eines individuellen religiösen Bekenntnisses und der Zugehörigkeit zum Islam in seiner Vielfältigkeit sein kann, begründet die Möglichkeit der Ausnahme. Der Vorschlag kehrt die Beweislast um: Die Bewerberin muss zeigen, dass sie auch mit Kopftuch grundgesetzkonform unterrichten wird. Mit anderen Worten, von einer Lehrerin oder einer Lehramtsbewerberin, die ihr Kopftuch aus religiösen Motiven nicht ablegen möchte, kann wegen des mehrdeutigen und auch diskriminierenden Gehalts des Kopftuches verlangt werden, glaubhaft zu machen, dass sie für unser Grundgesetz, für Gleichberechtigung und Toleranz eintritt. Dabei muss ein Verfahren gewählt werden, dem objektiv nachvollziehbare Kriterien zugrunde liegen und das nicht in einer „Gesinnungsprüfung“ mündet. Damit sollte zudem sichergestellt sein, dass keine Muslima gehindert ist, Beamtin zu werden, wenn sie den beamtenrechtlichen Dienstpflichten nachkommt und ihre Rechtstreue zweifelsfrei feststeht. Gegen eine solche Regelung könnte weder der Vorwurf erhoben werden, die Religionsfreiheit würde gefährdet, noch könnten wir uns umgekehrt den Vorwurf machen, wir würden unsere eigenen Verfassungsgebote und unsere eigenen Bemühungen um die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter falsch verstandener religiöser oder kultureller Toleranz opfern. Mit einer solchen behutsamen Regelung vermeiden wir übrigens auch eine Einmischung in den innerislamischen Streit, ob es sich um ein strikt religiöses Symbol handelt und ob es als solches für Musliminnen zwingend ist. Im Kopftuchstreit haben wir mit der Schwierigkeit zu kämpfen, dass sich hinter dem religiösen Motiv, ein Kopftuch zu tragen, das politische Motiv verbirgt, die Diskriminierung der Frau zu verfestigen statt sie aufzuheben. Diese Wahrnehmung ist solange berechtigt, wie der Islam – bei den erwähnten Ausnahmen – beansprucht, auch alleinige Richtschnur für Politik und Kultur zu sein. Gelöst werden kann diese Schwierigkeit nur durch Mäßigung der Religion. Das heißt, wir müssen angesichts des Kopftuchstreits aufpassen, dass wir in unserem Bemühen um religiöse Toleranz nicht nachlassen, nicht sogar wieder zurückfallen vor Lessing und in religiös motivierte Machtkämpfe. Von unseren Mitbürgern und Mitbürgerinnen islamischen Glaubens können und müssen wir dieselbe Mäßigung der Religion erwarten und ebenso, dass sie sich den für alle gleichen rechtsstaatlichen Regeln beugen. Seyran Ates ------------------------- Religionsfreiheit nicht auf Kosten der Gleichberechtigung von Mann und Frau Wir haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und von diesem Urteil müssen wir jetzt ausgehen. Auch wenn einiges an diesem Urteil zu kritisieren ist. Wir werden also, wie das Bundesverfassungsgericht es verlangt, bald 16 verschiedene Gesetze haben, um das „Problem“ mit dem Kopftuch in der Schule zu lösen. Wir werden damit nicht die Probleme gelöst haben, die sich in Verbindung mit dem Kopftuch eigentlich ergeben. Aber dies war leider nicht relevant für das Bundesverfassungsgericht. Wenn wir uns mit dem Kopftuch und seiner Wirkung beschäftigen, müssen wir uns notgedrungen seiner Symbolik im Islam bewusst werden. Es gibt zwar viele Auslegungsmöglichkeiten, ob ein Kopftuch nach dem Koran religiöse Pflicht ist oder nicht. Es gibt aber nach der Entscheidung, dass es eine religiöse Pflicht darstellt, keine Interpretationsmöglichkeit mehr, warum eine Frau ihren Kopf zu bedecken hat. Muslimische Frauen, die sich der Interpretation des Koran anschließen und das Kopftuch als religiöse Pflicht anerkennen, erkennen gleichzeitig an, dass die Frau damit ihre Unterordnung zum Mann nach außen demonstriert, nicht etwa ihre Unterordnung zu Gott. Stellen wir also die Frage, Sind Mann und Frau im Islam gleichberechtigt? Dazu können wir in einem kleinen Heftchen des „Deutschsprachigen Muslimkreises Karlsruhe“ nachlesen: „Im Islam geht es darum, unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Geschlechter, Gerechtigkeit zwischen beiden herzustellen. Daher hat Gott Mann und Frau bestimmte Rechte und Pflichten zugewiesen, die ihrer jeweiligen Natur gerecht werden“. Hier wird deutlich, dass es einen klaren Unterschied gibt zwischen Mann und Frau, der auch in der westlichen, christlichen und jüdischen Welt immer wieder so begründet wurde. Nämlich die Trennung der Geschlechter aufgrund ihrer Natur. Ich wage es zu behaupten, dass es keinen einzigen Hoca in Berlin gibt, der den Koran unterrichtet und anders denkt. Es geht weiter: „Wenn sie sich jedoch von ihrer Natur entfernen, kommt dies einer Gleichmachung nahe. Vor Gott sind beide gleich. Aber in ihrer Beziehung zueinander sind die jeweiligen Rechte des einzelnen unterschiedlich, wie ja auch Mann und Frau von Natur aus unterschiedlich sind. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Rechte des einen aus den Pflichten des anderen ergeben und umgekehrt“. Damit wird klar und deutlich erklärt, dass Mann und Frau nicht gleichberechtigt sind. Warum tragen muslimische Frauen ein Kopftuch? „Das Kopftuch der muslimischen Frau ist Teil ihrer gesamten Kleidung, die bestimmten Vorschriften unterliegt. Muslime sollten grundsätzlich Kleidung tragen, die den Körper in der Weise bedeckt, dass die Figur nicht sichtbar wird, um das Interesse des anderen Geschlechts nicht auf sich zu lenken. Da die Haare bzw. Frisur der Frau eine sehr wichtige Rolle für ihr Aussehen spielen und auch eine gewisse Anziehung ausüben können, gilt für Frauen zusätzlich, dass sie ein Kopftuch tragen. Grundlage für diese Regelung ist die KoransteIle 24:31 sowie ein Ausspruch des Propheten Muhammad, nach dem von einer Frau nichts außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll. Muslimische Mädchen kleiden sich, wenn die Körperformen sichtbar werden (etwa mit Beginn der Pubertät), in der oben beschriebenen Art und Weise.“ Mit dem Kopftuch unterstreicht jede muslimische Frau diese Interpretation des Korans. Sie muss nicht damit sagen, dass sie eine Fundamentalistin ist oder ihre Bereitschaft zum Selbstmordattentat zeigen. Es genügt, dass sie eine Kopftuch trägt, um damit zu demonstrieren, ich bin etwas anderes als der Mann. Ich bin eine Frau und Frauen sind Männern untergeordnet. Das demonstriere ich mit dem Kopftuch. (Eine gleichgültige und oberflächlich-tolerante deutsche Gesellschaft) zieht es vor, sich mit den wenigen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit als selbstbewusste und emanzipierte Frauen darstellen, zu solidarisieren, um das Kopftuch in der Schule zuzulassen. Sie suchen nicht den Kontakt und Dialog mit den Frauen, die nicht an die Öffentlichkeit können. Für mich ist das der einfache und bequeme Weg. So müssen Sie sich nicht mit der Situation der Mehrheit der muslimischen Frauen auseinandersetzen. Erlauben Sie das Kopftuch aus einem falschen Toleranzverständnis heraus und Sie haben Ruhe. Genau so haben Sie 40 Jahre Integrationspolitik betrieben und dazu beigetragen, dass Parallelgesellschaften entstanden sind. Seien wir tolerant, lassen wir andere Kulturen auch leben. Wie gnädig das doch ist. Ihre Toleranz geht sogar so weit, dass Sie Menschenrechtsverletzungen unkommentiert lassen, um nicht als arrogante Westler mit eurozentrischem Denken hingestellt zu werden. Mit Nächstenliebe hat das aber nichts zu tun. Sie haben trotz Aufklärung durch die aufgeklärte zweite Generation und ausreichende Hinweise erst vor einem Jahr offene Ohren für das Thema „Zwangsheirat“ bekommen. Ich werde zur Zeit mit Interviewanfragen überhäuft, obwohl ich seit 1983 darauf hingewiesen habe, dass muslimische Mädchen zwangsverheiratet werden. Von den Bemühungen der Zufluchtseinrichtungen für Migrantinnen wollen wir gar nicht erst sprechen. Es ist interessant, dass Sie politische Aktivitäten und Ansichten aus den linken und feministischen Reihen der Migrantinnen stets ignoriert haben und auch bei dem Thema Kopftuch ignorieren. Ihre Toleranz ist Ignoranz. Wären Sie so tolerant und multikulti wie viele Deutsche es zur Zeit besonders gern betonen, dann würde sich das in der gesellschaftlichen Realität widerspiegeln. Aber nicht einmal in einer Multikultipartei wie Bündnis 90/Die Grünen sehen wir Migratinnen in wichtigen Positionen und Ämtern. Das Streben nach Multikulti, Vielfalt der Kulturen und religiöse Vielfalt, geht auf Kosten der Frauen und Mädchen, weil Sie nach ihrem Verständnis von einer multikulturellen Gesellschaft menschenverachtende und insbesondere Frauen verachtende Traditionen unterstützen, indem Sie sie nicht auf ihre Grundrechtfestigkeit überprüfen. Marieluise Beck ------------------------- Islam einbürgern - über den Umgang mit religiöser Vielfalt unter dem deutschen Verfassungsbogen Die Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland mit inzwischen bald 50jähriger Tradition ist, hat inzwischen ihren Niederschlag in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik gefunden. Hier sind insbesondere die Reform der Einbürgerungsgesetzgebung sowie die anhaltenden Bemühungen zur Umsetzung einer Zuwanderungsgesetzgebung zu nennen. Dagegen haben die religiösen Belange von Migrantinnen und Migranten in der Integrationspolitik lange, zu lange, keine nennenswerte Rolle gespielt. Das ist nicht besonders überraschend für ein Land, das sich so lange so schwer damit getan hat, überhaupt anzuerkennen, das es ein Einwanderungsland ist. Diese Erkenntnis ist aber dennoch für das Verständnis der Debatte um die Frage, ob muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch an öffentlichen Schulen zugelassen werden sollen, von zentraler Bedeutung. Zu offenen Konflikten führt der durch die Zuwanderung ausgelöste religiöse Wandel bislang jedoch immer dort, wo dieser Wandel sichtbar wird. Wo also Angehörige zugewanderter Religionsgemeinschaften sichtbar einen Teil des öffentlichen Raums für sich reklamieren. Das gilt für den islamischen Religionsunterricht, den Ruf des Muezzins oder repräsentative Moscheebauten. Und eben auch für das Kopftuch muslimischer Lehrerinnen. In diesen Konflikten artikuliert sich immer auch der Wunsch und der Anspruch, in Deutschland anzukommen, hier heimisch zu werden. Aus integrationspolitischer Sicht ist es zentral, dies zur Kenntnis zu nehmen, ohne dass damit schon immer eine Antwort für den Umgang mit diesen Ansprüchen und Wünschen gegeben wäre. Da Integration immer einen wechselseitigen Prozess von Zuwanderern und Mehrheitsgesellschaft voraussetzt, kann die Antwort sicherlich nicht die schlichte Übernahme aller Anliegen, die von muslimischer Seite vorgetragen werden, sein. Aber aus dem gleichen Grund kann die Lösung auch nicht deren pauschale Ablehnung sein. Die vielfältigen Gründe des Kopftuchtragens nicht mit einer pauschalisierenden Zuschreibung beantworten Es lassen sich aus unserer verfassungsrechtlichen Tradition im Umgang mit religiöser Vielfalt, wie es das Bundesverfassungsgericht selbst in der Kopftuchentscheidung gesagt hat, gute Gründe dafür anführen, Lehrerinnen mit Kopftuch in der Schule aufzunehmen, weil hierdurch die Einübung wechselseitiger Toleranz gefördert und so ein Beitrag in dem Bemühen um Integration geleistet werden kann. Wer dennoch für ein generelles Kopftuchverbot bei Lehrerinnen eintritt, muss daher gewichtige Gründe auf seiner Seite wissen. Zunächst sollte aber bei allem Streit, den das Kopftuch quer zu allen politischen Lagern ausgelöst hat, nicht übersehen werden, dass in einigen zentralen Punkten Einigkeit besteht: Das Kopftuch kann in der Tat ein politisches Symbol sein. Kein Streit besteht auch über folgenden Punkt: In der Schule politisch agierende und religiös missionierende Lehrerinnen und Lehrer gehören nicht in die Schule. Die umstrittene Frage ist aber, ob das Kopftuch - wie die Befürworter eines Kopftuchverbotes annehmen - ein hinreichender und unwiderlegbarer Beweis dafür ist, dass eine Lehrerin im Unterricht politisch agitiert oder religiös missioniert, oder, dies ist die etwas abgemilderte Variante, ob nicht zumindest der politische Symbolgehalt des Kopftuchs so stark ist, dass es auch ohne das weitere Zutun der Lehrerin und sogar gegen ihren Willen die Schule zu einem Ort der politischen und religiösen Agitation machen würde. Nach allem, was wir bislang wissen, ist die Annahme empirisch nicht zu halten, dass mit dem Kopftuch eine Erziehung zu Demokratie, Toleranz und Pluralismus nicht möglich ist. Wir würden es uns zu einfach machen, wenn wir das Kopftuch ausschließlich als politisches Symbol oder als Symbol der kulturellen Abgrenzung werteten. Ganz abgesehen davon, dass das Bundesverfassungsgericht eine solche verkürzende Sichtweise für unzulässig befunden hat, wären wir integrationspolitisch schlecht beraten, wenn wir uns weigern, die Brückenfunktion, die das Kopftuch auch einnehmen kann, zur Kenntnis zu nehmen. Der Einwand, dass es sich hierbei lediglich um eine Minderheit der Kopftuchträgerinnen handelt, die unter den Muslimen in Deutschland ohnehin in der Minderheit sind, kann angesichts des Umstandes, dass es hier um den Schutz grundrechtlich verbürgter Freiheiten geht, nicht überzeugen. Die sorgfältige Beachtung aller individuellen Umstände des Einzelfalles in Grundrechtsfragen gehört zu dem Kernbestand unseres freiheitssichernden Verfassungsverständnisses. Von einem generellen Kopftuchverbot geht eine Botschaft der Ausgrenzung aus Wer für ein generelles Kopftuchverbot bei Lehrerinnen an öffentlichen Schulen bzw. im gesamten öffentlichen Dienst eintritt, muss sich mit den gesellschaftlichen Folgewirkungen eines solchen Verbotes auseinandersetzen. Schon durch die Debatte, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgelöst hat, zeichnet sich ab, dass solche Verbote weit über ihren konkreten gesetzlichen Anwendungsbereich hinaus wirken werden. Kopftuchträgerinnen berichten schon jetzt davon, dass ihnen, seit diese Debatte geführt wird, immer offenere Ablehnung entgegenschlägt. Die für Kopftuchträgerinnen ohnehin schon schwierige Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Ausbildungsstelle auch im nichtpädagogischen Bereich sei noch schwieriger geworden. Auch wenn die Befürworter eines generellen Kopftuchverbotes in aller Regel betonen, dass es ihnen nicht um die Ausgrenzung des Islam insgesamt geht, so scheinen doch Zweifel angebracht, ob diese Differenzierung in der gesellschaftlichen Realität noch überall ankommt. In der Kopftuchdebatte gibt es Ansätze eines ideologisierten Kulturkampfes, einer konfrontativen Gegenüberstellung von einerseits christlich-abendländischen Werten und andererseits dem Islam, dessen kulturelle Fremdheit betont wird. Das gibt jedenfalls Anlass zur Sorge. Denn auch sehr ernst zu nehmende integrationspolitische Probleme von Musliminnen drohen so in einem ideologischen Schlagabtausch instrumentalisiert zu werden. Das gilt insbesondere für die Frage der islamischen Schülerinnen, die von ihren Familien vom koedukativen Sport- und Schwimmunterricht, vom Sexualkundeunterrricht, von der Teilnahme an Klassenfahrten abgehalten werden oder eben gegen ihren Willen zum Tragen eines Kopftuches gezwunden werden. Konzentrierte sich die Kopftuchdebatte insbesondere in der Zeit noch vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Frage, ob eine Kopftuch tragende Lehrerin einer mehrheitlich nicht-muslimischen Schülerschaft zugemutet werden kann, so hat sich der Fokus der Debatte in den vergangenen Wochen und Monaten deutlich verschoben: der Blick richtet sich nunmehr verstärkt auf die Auswirkungen, die eine Zulassung von Lehrerinnen mit Kopftuch auf muslimische Schülerinnen haben könnte. Misstrauisch macht mich, wenn nun der Eindruck erweckt wird, gerade ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen befreie muslimische Schülerinnen von den patriarchalen Zwängen, denen sie von ihrer Familie oder Community ausgesetzt sind. Ich fürchte, das Gegenteil wäre der Fall. Das Signal der Ausgrenzung und Ablehnung, das von einem Kopftuchverbot ausgeht, könnte gerade diejenigen Milieus bestärken, denen das Kopftuchverbot nur als ein weiterer Beleg dafür dient, dass Muslime in dieser Gesellschaft ohnehin nicht willkommen sind und dass die muslimische Community die einzig wahre Gemeinschaft für Muslime in Deutschland bietet. Die wirksame Bekämpfung des Islamismus setzt Einbürgerung des Islam voraus Der politischen Instrumentalisierung des Islam mit seinen demokratiefeindlichen, antisemitischen und frauenfeindlichen Strömungen muss entschieden entgegen getreten werden, gerade auch im Interesse von Integration und Toleranz. Sicher berufen sich Islamisten bei der Durchsetzung ihrer Interessen auch auf die grundgesetzlich garantierten Werte wie Religions- und Meinungsfreiheit. Dem sollten wir aber keinesfalls mit dem Abbau von Grundrechten begegnen, sondern mit den Instrumenten der wehrhaften Demokratie: Mit Polizei, Justiz und Verfassungsschutz kann und soll gegen den harten Kern der Islamisten vorgegangen werden. Den Unentschlossenen müssen wir die geistige Auseinandersetzung anbieten und die Werte einer offenen Gesellschaft aktiv verteidigen. Hierbei müssen wir aber aufpassen, dass wir nicht selbst durch Ausgrenzung von Muslimen den Islamisten in die Hände arbeiten. Ausgrenzung ist der Nährboden für die Herausbildung von radikalisierten Milieus. Wenn unsere deutsche Mehrheitsgesellschaft für die religiösen Frauen nicht mehr als ein Verbot bereithält, statt ihnen die Zugänge zur Gesellschaft zu eröffnen, dann werden sich die Fundamentalisten die Hände reiben. Was brauchen sie mehr, als die Botschaft, dass den „Fremden“ in der deutschen Gesellschaft die Türen verschlossen bleiben. Es ist keine Frage, Integration kann nie eine Einbahnstraße sein. Integration erfordert Dialogbereitschaft auf allen Ebenen, ein höheres Maß an Transparenz in den organisierten muslimischen Strukturen und eine klare Absage und Abgrenzung gegenüber allen islamistischen Tendenzen. Es hieße aber die Geschichte der Integrationspolitik in diesem Land auf den Kopf zu stellen, wenn jetzt betont wird, dass Integration eine Bringschuld der hier lebenden Migrantinnen und Migranten ist. Unsere integrationspolitischen Probleme rühren in der überwiegenden Mehrheit nicht daher, dass wir an die Migrantinnen und Migranten zu geringe Anforderungen gestellt haben. Integration krankt in diesem Land nach wie vor daran, dass wir den zu uns gekommenen Migrantinnen und Migranten immer noch zu wenige Türen geöffnet haben. Noch fehlt es an den Vorbildern, Mittlern und Brückenbauern, von denen das unumkehrbare Signal ausgehen könnte, dass Deutschland auch für Menschen mit Migrationshintergrund die Chance auf eine gleichberechtigte Teilhabe bietet. Bezogen auf die Zuwanderer muslimischer Religionszugehörigkeit könnte das Motto lauten: Den Islam einbürgern. Denn ähnlich wie bei der Frage des Staatsangehörigkeitsrechts geht es auch hier um die Frage einer dauerhaften Integration mit dem Ziel eines gleichberechtigten Miteinander. Annette Schavan ----------------------------- Das Kopftuch - ein auch politisches Symbol Namens der Landesregierung lege ich Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes vor, das Lehrkräften an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen untersagt, die die Neutralitätspflicht des Staates oder den Schulfrieden stören oder gefährden und grundlegende Verfassungswerte missachten können. Damit soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, muslimischen Lehrerinnen zu verbieten, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Die dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität im Sinne einer offenen, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung bestimmt in Deutschland das Verhältnis zwischen Staat und Religion. Damit ist konsequentweise dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundespräsidenten zu folgen, dass hier keine Unterschiede zwischen Religionen im Blick auf die Glaubensfreiheit ihrer Mitglieder gemacht werden dürfen. Zugleich sind wir davon überzeugt, dass damit nicht schon differenziert genug die Rolle des Kopftuchs im Islam gewürdigt ist. Die Mehrdeutigkeit des Kopftuches Wäre das Kopftuch ein ausschließlich religiöses Symbol, dann gebe es wohl weder in Deutschland noch in anderen europäischen Ländern über die Frage, ob eine Lehrerin in der Schule ein Kopftuch tragen darf, eine so heftige Debatte. Es sind unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die uns darauf hinweisen, dass das Kopftuch auch für eine bestimmte Auslegung des Islam im Sinne des politischen Islamismus steht; das Kopftuch also mit einer politischen Botschaft verbunden sein kann und zunehmend im Islam als Zeichen einer kulturellen Abgrenzung gewertet wird. Der Streit verläuft also nicht primär zwischen Moslems und Nichtmoslems. Und der Bundespräsident hat in seiner Rede erklärt: „Die Debatte über das Kopftuch wäre also viel einfacher, wenn es ein eindeutiges Symbol wäre. Das ist es aber nicht.“ Die Mehrdeutigkeit der Botschaften, die mit dem Kopftuch verbunden sein können, wird schließlich auch vom Bundesverfassungsgericht eingeräumt. Ich bin davon überzeugt, dass wir dem Islam nicht unrecht tun, wenn wir sagen, dass das Kopftuch ein auch politisches Symbol ist. Das deuten nicht wir in das Kopftuch hinein. Das wird uns von muslimischen Experten gesagt, die darüber hinaus darauf hinweisen, dass wir im Blick auf die Mehrdeutigkeit der Botschaften, die mit dem Kopftuch verbunden sein können, nicht Toleranz mit Ignoranz verwechseln dürfen. Hier nun setzt der entscheidende Punkt an: Das Kopftuch als ein auch politisches Symbol ist Teil einer Unterdrückungsgeschichte der Frau; es kann für eine Auslegung des Islam im Sinne des politischen Islamismus stehen, die mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht vereinbar ist. Damit ist es nicht vereinbar mit einem Verfassungswert, der in unserem Grundgesetz verankert ist. Nun ist unbestritten, dass es unterschiedliche Gründe für muslimische Frauen gibt, ein Kopftuch zu tragen. Es kann Ausdruck des Selbstbewusstseins von Frauen sein, modisches Accessoire, Ausdruck einer persönlichen bzw. religiösen Grundhaltung. Aber es kann eben auch Ausdruck des politischen Islamismus sein. Genau an dieser Stelle ziehen wir aus den Informationen, die wir aus der innerislamischen Debatte über das Kopftuch haben, eine andere Konsequenz als der Bundespräsident. Er erklärt: „der mögliche Missbrauch einer Sache darf ihren Gebrauch nicht hindern“. Wir sagen: Schülerinnen und Schüler in der öffentlichen Schule müssen vor dem möglichen Missbrauch einer Sache geschützt werden. Zur weltanschaulich religiösen Neutralität des Staates gehört, dass Bekundungen und Darstellungen in der Schule nicht zugelassen werden dürfen, die mit einer Botschaft verbunden sein können, die unseren Verfassungswerten widerspricht. Das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Der zentrale Inhalt unseres Gesetzes besagt, dass die Neutralitätspflicht von Lehrkräften im Sinne des Mäßigungsgebotes verlangt, alles zu vermeiden, was den Eindruck erweckt, dass sie gegen Menschenrechte, Gleichberechtigung von Mann und Frau, gegen Freiheitsrechte oder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung auftreten. Wer durch politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen daran Zweifel aufkommen lässt, ist nicht geeignet für den Schuldienst. Aufgrund seiner ambivalenten Rolle als auch politisches Zeichen hat das Kopftuch einer Lehrerin in der Schule deshalb keinen Platz. Unser Gesetz ist nach unserer festen Überzeugung kein Schritt in die Laizität. Wir greifen niemanden wegen seiner Religion an. Wir wollen weder die religionsfreie Existenz noch die religionslose Schule. Wir verlangen aber Mäßigung im Blick auf eine damit nicht auszuschließende politische Botschaft, die mit den Grundüberzeugungen der Verfassung nicht vereinbar ist. Gerade in einer religiös pluraler werdenden Gese1lschaft ist die eindeutige Unterscheidung zwischen Politik und Religion bedeutsam. Aus a1ledem ergibt sich auch, dass die bloße Gleichsetzung des Kopftuches mit anderen religiösen Symbolen seiner Mehrdeutigkeit, der Mehrdeutigkeit damit verbundener möglicher Botschaften, nicht gerecht wird. Unser Gesetz schützt zugleich die in der Landesverfassung verankerten christlichen und abendländischen Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen. Damit beziehen wir uns auf das, was das Bundesverfassungsgericht 1995 festgestellt hat, wonach auch ein Staat, der sich selbst zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen kann, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhang beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt. Das Gericht stellte damals fest, dass der christliche Glaube und die christlichen Kirchen dabei von überragender Prägekraft gewesen sind und dass die darauf zurückgehenden Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster dem Staat nicht gleichgültig sein können. Das gilt auch für das öffentliche Schulwesen. Wir reduzieren das Kopftuch nicht auf seine politische Bedeutung. Wir glauben aber, dass es auch nicht auf ein religiöses Symbol reduziert werden kann. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass unserem Verbot des Kopftuches für Lehrerinnen in der Schule ein hoch komplizierter Abwägungsprozess zu Grunde liegt. Der Landesgesetzgeber muss in seiner Verantwortung für die öffentliche Schule eine gewissenhafte Abwägung unterschiedlicher Rechte und Pflichten der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern vornehmen. Derjenige, der von der auch politischen Bedeutung des Kopftuches im Islam spricht, leugnet nicht eine andere mögliche subjektive Haltung einer muslimischen Lehrerin, die sich auf ihre religiöse Grundhaltung bezieht. Deshalb sind wir uns auch bewusst, dass dies subjektiv als ein Eingriff in die Glaubensfreiheit gewertet werden kann. Wir befinden uns auf einem schmalen Grat, der nicht alle Spannungen auflöst und angreifbar ist. Angreifbar sind wir aber ebenso, wenn wir zulassen, dass mögliche politische Botschaften in unsere Schulen getragen werden, die weder mit dem Grundgesetz noch mit unserer Landesverfassung vereinbar sind. Damit würden wir eindeutig gegen unsere Pflichten verstoßen. Der bessere Weg gegenüber der Laizität ist nach meiner Überzeugung das sehr freiheitliche Modell im Verhältnis von Religion und Staat, das zur Tradition in Deutschland gehört. Dafür gibt es gute Gründe. Aber wer in einer religiös pluraler werdenden Gesellschaft diese Tradition wahren will, muss, wenn der Eindruck zweideutiger Botschaften nicht auszuschließen ist, von Lehrkräften an einer öffentlichen Schule Diskretion und die Vermeidung von Provokation erwarten. Das ist auch ein Beitrag zur Integration und zur Toleranz.