Schulfernsehen Schulfernsehen Direkte Demokratie – Gesetzesinitiativen aus dem Volk Ein Film von Herbert Singer Beitrag: Volker Eklkofer & Simon Demmelhuber Inhalt In der griechischen Polis war das direkte Votum kein Problem. Die Versammlung der stimmberechtigten Bürger wählte die Regierung und entschied über Gesetzesvorlagen und Maßnahmen der Verwaltung. In Massendemokratien stößt diese Form der Volksherrschaft an ihre Grenzen. Entscheidungen fallen daher zumeist in repräsentativen Gremien wie Parlamenten. Plebiszite bieten jedoch die Möglichkeit, auch in modernen Staaten das Volk als Ganzes in die Pflicht zu nehmen. Die direktdemokratische Ergänzung repräsentativer politischer Systeme erfährt in jüngster Zeit viel Zuspruch. Skepsis der Politiker Ende der 1940er Jahre standen die "Väter des Grundgesetzes" unter dem Eindruck des Aufstiegs der NSDAP und der Krisen der Weimarer Republik Volksentscheiden argwöhnisch gegenüber. Es genügt vollauf, meinten sie, wenn die Bürger alle vier Jahre ihre Stimme abgeben. Auch nach der Wende im Osten und der Wiedervereinigung 1989/90 durfte das gesamtdeutsche Volk nicht über das Grundgesetz abstimmen. Der Reiz des Plebiszits Auf Länderebene kamen Plebiszite jedoch in Mode, sie wurden in die Verfassungen aufgenommen. Bald zeigte sich, dass sie Klarheit schaffen, wenn sich gewählte Volksvertreter nicht einigen können oder falls auch nach einer Entscheidung die öffentliche Debatte anhält. Dann können die Bürgerinnen und Bürger auf den Plan treten und per Volksbegehren signali© Bayerischer Rundfunk sieren, dass sie selbst Politik machen möchten. Lehnen die Volksvertreter den Antrag ab, kommt es zum Volksentscheid. Auf diese Weise werden seit einigen Jahren vermehrt Gesetzgebungsverfahren in Gang gebracht. Besonders spektakulär war die Abschaffung des bayerischen Senats. Der Volksentscheid - ein Damoklesschwert? Die Sendung berichtet über Volksbegehren und Volksentscheide aus jüngster Zeit und informiert über den Verfahrenablauf in Bayern. Vertreter von Bürgerinitiativen kommen zu Wort und Kommunalpolitiker erzählen, was geschieht, wenn mündige Bürger in ihrer Gemeinde tatsächlich aktiv werden. Wenn es um örtliche Müllkonzepte oder um Holzheizkraftwerke geht, belebt die direkte Demokratie unbestritten den politischen Prozess. Doch deren Befürworter verlangen mehr: Sie fordern vox populi auch im Falle von "Schicksalsfragen" wie etwa der Eurorettung. Ist das Volk damit überfordert? Fakten Wenn der Wille des Volkes zählt Das Modell der direkten Demokratie, erfolgreich in antiken Stadtstaaten wie Athen praktiziert, basiert auf der Gleichheit von Regierenden und Regierten. Wichtige Angelegenheiten wurden auf einer Versammlung vom Volk selbst geregelt. Die stimmberechtigten Bürger beauftragten Delegierte mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen, ernannten Feldherren oder beschlossen Gesetzes1 Schulfernsehen vorlagen. In Massendemokratien mit großem Territorium und zahlreichen "Aktivbürgern" ist diese Form der Volksherrschaft nicht mehr praktizierbar. In der modernen repräsentativen Demokratie üben die Bürger die Staatsgewalt ebenfalls aus. Das bedeutet aber nicht, dass das Volk direkt und unmittelbar regieren kann. Die politische Macht wird durch Wahlen auf Volksvertreter und Organe wie Parlamente übertragen. Schulfernsehen Theodor Heuss, ein promovierter Staatswissenschaftler, der 1949 zum ersten Bundespräsidenten gewählt wurde, riet von direktdemokratischen Einsprengseln ins Grundgesetz ab und bezeichnete sie verächtlich als "Prämie für Demagogen". So heißt es in Artikel 20 (2) GG: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Das Interesse am Bürgervotum wächst Baden-Württemberg unternahm 1956 einen ersten Schritt in Richtung direkte Demokratie und führte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Kommunalebene ein. Im Zuge der 68er-Revolte, dann verstärkt mit dem Aufstieg der Grünen, lebte die Debatte über politische Partizipation in der Bundesrepublik wieder auf. Das laut Politologenjargon "unkonventionelle Partizipationsverhalten" (z. B. Bürgerinitiativen, Demonstrationen) gewann an Bedeutung. Diese handeln dann stellvertretend für das Volk und die Volksvertreter fällen für eine bestimmte Zeit entsprechend ihrer Einsicht Entscheidungen. Ein direktdemokratisches Element im repräsentativen System ist das Plebiszit, die Volksabstimmung über Einzelfragen. Vorreiter auf diesem Gebiet ist die Schweiz, wo seit dem 19. Jahrhundert bestimmte Entscheidungen dem Volk überantwortet werden. Das Themenspektrum ist dabei breit gefächert. Die Schweizer stimmen über Verfassungsänderungen und Gesetze ab, auch die Entscheidung, ob das Land der UNO beitritt oder das Frauenwahlrecht eingeführt wird, blieb dem Volk als Ganzem vorbehalten. Volksabstimmungen auf Bundesebene unerwünscht Als der Parlamentarische Rat 1948/49 das Grundgesetz erarbeitete, hatten die "Verfassungsväter" noch die NS-Zeit vor Augen. Sie wussten, dass Diktatoren wie Adolf Hitler (und übrigens auch Napoleon I.) Plebiszite schätzen. Schon durch die Art der Fragestellung erhalten sie oft das gewünschte Ergebnis oder lassen ihre Macht durch Volksentscheide bestätigen. Hinzu kam in der Zeit des Kalten Krieges die Angst vor Kampagnen der Kommunisten. © Bayerischer Rundfunk Nach der Wende 1989/90 durften die Bürger Gesamtdeutschlands zwar nicht über das Grundgesetz abstimmen, doch in den 90er Jahren öffneten die Bundesländer ihre Verfassungen für Plebiszite und auch in die Gemeindeordnungen wurden sie aufgenommen. Der Ablauf eines Plebiszits Auf kommunaler Ebene können Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchgeführt werden. In Bayern ist dies seit 1996 möglich. Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein Bürgerentscheid ist die folgende Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage. In Deutschland werden jährlich einige hundert Bürgerbegehren eingereicht. Auf Landesebene sind Volksbegehren und Volksentscheide möglich. Zunächst ist stets ein Zulassungsantrag nötig, der von einer bestimmten Anzahl von Bürgern unterstützt werden muss (Unterschriftensammlung). Ist das Zulassungsquorum erreicht, kommt es zum eigentlichen Wahlgang und auch hier muss ein Mindestanteil an Wahlberechtigten die Stimme abgeben, damit ein Gesetzesentwurf tatsächlich Gesetz wird. Über das Verfahren in Bayern informiert das Innenministerium auf seiner Homepage. 2 Schulfernsehen Ein Volksentscheid auf Bundesebene ist bislang nur gestattet, wenn das Staatsgebiet neu gegliedert wird. Zur Öffnung des Grundgesetzes für Volksentscheide ist eine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig. Ein Sonderfall ist die Volkspetition, die einige Bundesländer eingeführt haben. Sie hat keinen Entscheidungscharakter, zwingt ein Parlament aber dazu, ein bestimmtes Thema zu behandeln. Neben den Quoren haben Politiker weitere Hürden für Plebiszite errichtet. So sind in den meisten Bundesländern die Themen Finanzen / Steuer- und Abgaberegelungen sowie Bauleitplanung ausgeklammert. Plebiszite können Transparenz schaffen, wenn sich die gewählten Volksvertreter in einem bestimmten Fall nicht einigen können. Sie verhelfen auch zu Klarheit, wenn Volksvertreter zwar entschieden haben, die öffentliche Debatte über ein Vorhaben aber dennoch weiter anhält (z. B. Stuttgart 21). Schulfernsehen ger" steht bereit, Korrekturen am politischen Handeln vorzunehmen. "Die Politik" verfolgt zu viele Eigeninteressen, Volksentscheide wirken als Regulativ. Dem Machtstreben der politischen Elite wird ein Riegel vorgeschoben. Volksentscheide sind ein Mittel zur Eindämmung des "Parteienstaates". Alleingänge von Regierungen werden heute bereits auf Landesebene verhindert. Auch auf Bundesebene würden Volksentscheide Sinn machen. "Alternativlose" Entscheidungen kämen auf den Prüfstand und Blockadesituationen (z. B. Regierung hat die Mehrheit im Bundestag, die Opposition im Bundesrat) könnten aufgebrochen werden. Die Entscheidungen der letzten Jahre auf Landes- und Kommunalebene zeigen, dass das die Bürger sinn- und maßvoll abstimmen. Volksentscheide sind keine Spielwiese für Demagogen. Direkte Demokratie ist ein Ausweg aus der viel beschworenen Politikverdrossenheit. Skeptische Bürger können selbst aktiv werden, das Interesse an Politik nimmt wieder zu. Vorteile der direkten Demokratie - Argumente der Befürworter Der Bürgerentscheid/Volksentscheid wirkt als Drohung - auch wenn er gar nicht stattfindet. Regierende in Kommunen und Ländern werden in Unruhe gehalten. Sie müssen die Bürger ernst nehmen - nicht nur am Wahltag. Politiker schrecken vor Entscheidungen zurück, von denen sie erwarten müssen, dass die Bürger sie wieder kassieren. Deshalb schadet es nicht, wenn zwischen den Wahlen das Gespenst des Plebiszits droht. So musste die CSU in Bayern, auch als sie noch allmächtig war, Volkes Wille fürchten. Mangels ernst zu nehmender Opposition setzte allein die Möglichkeit des Plebiszits der Staatspartei Grenzen. Bürger, Parteien und Volksvertreter kommen sich näher, während ein Plebiszit vorbereitet und durchgeführt wird. Es geht nicht nur um "Ja" oder "Nein", es wird um eine Sache gerungen und der Wähler sieht, dass demokratische Parteien aus "Menschen wie du und ich" bestehen, die nicht zwangsläufig Selbstbediener, Handlanger der Wirtschaft etc. sind. Direktdemokratische Aktivitäten an der Basis bringen zerstrittene Politiker dazu, Kompromisse zu suchen. Ein Plebiszit kann helfen, Gräben zu überwinden. Bürger-Selbstbestimmung kann zu Fehlentscheidungen führen. Doch Irrtümer gehören zur Demokratie - egal, ob sie Volksvertreter oder Bürger treffen. Regieren per Verwaltungsakt ist dank Bürgerbescheid/Volksentscheid passé. Der "mündige Bür- Die direkte Demokratie ist ein "freier Markt der Ideen". © Bayerischer Rundfunk 3 Schulfernsehen Schulfernsehen Direkte Demokratie baut die politische Ungleichheit unter den Bürgern ab. Bislang gelang es sozial Privilegierten zumeist, ihre Interessen ungehindert durchzusetzen. Wird nun ein Plebiszit auf den Weg gebracht, erkennen auch Beteiligungsdesinteressierte ihre Chance zur Partizipation und verstehen, dass auch sie Einfluss nehmen können. Nachteile der direkten Demokratie - Argumente der Gegner Plebiszite sind keine Instrumente der "Normalbürger", sondern Spielwiese für Parteien und Verbände. Nur sie verfügen über Geld und Mittel zur Bürgermobilisierung. Plebiszite reißen Wunden auf, da sie auf harte Ja-Nein-Ergebnisse hinauslaufen. Man stimmt einem Vorhaben zu oder lehnt es ab. Eine oftmals nötige Kompromissfindung unterbleibt (Beispiel: Rauchverbot in Bayern). Parteien, die bei Wahlen unterlegen sind, greifen allzu gern zum Plebiszit, um die Wahlsieger unter Druck zu setzen und Aufmerksamkeit zu erheischen. Demagogen machen sich Plebiszite zunutze, simple Parolen ("Weg damit…") können bei unteren Bevölkerungsschichten greifen. Auf Kommunalebene machen Querulanten den Bürgermeistern und Gemeinderäten oftmals das Leben schwer, wenn sie beispielsweise Baugründe oder Gewerbegebiete ausweisen möchten und von Anwohnerinitiativen "ausgebremst" werden. Frustriert ziehen sich diese Personen aus der Lokalpolitik zurück. Egoisten, deren Blick kaum weiter reicht, als bis vor die eigene Haustür, bringen Maßnahmen zu Fall, von denen die gesamte Kommune profitieren würde. Wer sagte denn eigentlich, dass die Bürger "draußen im Land" fachkundiger urteilen als Politiker, die sich monatelang mit einer Thematik beschäftigen? Volksentscheide verwischen die Verantwortlichkeiten. Wenn's schief geht - soll man "die Bürger" zur Rechenschaft ziehen? Volksentscheide sind kein Allheilmittel gegen Korruption und Amtsmissbrauch. Auch wenn die Bürger selbst entscheiden, müssen Politiker und Behörden das Gesetz ausführen. Was ist dann er nächste Schritt? Soll man "mündige Bürger" auch noch als Kontrolleure in die Amtsstuben setzen? Warum soll es demokratischer sein, wenn öffentliche Angelegenheiten durch "mündige Bürger" und nicht durch Gremien entschieden werden? Auch Parlamente, Stadt- und Gemeinderäte beruhen auf dem Volkswillen! Fazit Auf kommunaler Ebene sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Erfolgsmodelle, denn sie beleben den politischen Prozess. Menschen, die nahe am Geschehen sind, können mitentscheiden und aufgrund eigener Erfahrungen und Erkenntnisse abwägen - entsprechend der Redewendung mea res agitur (Es geht um meine Sache). Eine Garantie für bessere Entscheidungen gibt es nicht, aber auch das gehört zur Demokratie. Werden Plebiszite auf Landes- und vielleicht einmal auf Bundesebene auf den Weg gebracht, machen sie deutlich, dass Interessenkonflikte zwischen Bürgern und gewählten Politikern existieren. Im Idealfall setzt das Volk Anliegen auf die Agenda, die im politischen Prozess zu diesem Zeitpunkt nicht beachtet werden. Die für Plebiszite errichteten Hürden (z. B. keine Abstimmung über Steuerfragen) und Quoren scheinen sinnvoll. Ein Zusammenspiel von direktdemokratischen und repräsentativdemokratischen Elementen ist für politische Entscheidungen von Vorteil. Viele Entscheidungen überfordern das Volk. Soll man die Bürger etwa über Atomausstieg, Benzinpreis oder die Höhe des Arbeitslosengeldes abstimmen lassen? © Bayerischer Rundfunk 4 Schulfernsehen Schulfernsehen Didaktische Hinweise Die Sendung kann im GSE- und Sozialkundeunterricht ab der 8. Jahrgangsstufe eingesetzt werden. Hauptschule GSE 8. Jahrgangsstufe 8.8 Deutschland – ein Bundesstaat 8.8.2 Freistaat Bayern - Regierungsbestellung: Wahlen, Abgeordnete, Landtag, Ministerpräsident, Staatsregierung - das Volk als Gesetzgeber: Volksbegehren und Volksentscheid Realschule Sozialkunde 10. Jahrgangsstufe Der demokratische Verfassungsstaat Mitwirkungsformen und Interessenvertretung des Einzelnen in der Politik - Wahlen - Parteien in der Demokratie - Interessenvertretung durch Verbände, Kirchen, Sozialpartner, Bürgerinitiativen - Elemente der direkten Demokratie: Bürgerbegehren und Volksbegehren; Volksentscheid Gymnasium Sozialkunde 8. Jahrgangsstufe 8.4 Politik als ständiger Versuch der Problemlösung für Gesellschaft und Staat - Engagement von Jugendlichen und Erwachsenen in der demokratischen Gesellschaft - Möglichkeiten des Engagements im politischen Raum - Aktuelle Entscheidungen auf Kommunal- bzw. auf Landesebene; Beispiele für Problemlösungen 10. Jahrgangsstufe 10.2 Mitwirkungsmöglichkeiten in der demokratischen Gesellschaft im Überblick - Verbände und Interessengruppen als Wesensmerkmal einer pluralistischen Gesellschaft - Plebiszitäre Mitwirkungsmöglichkeiten in Bayern Lernziele Die Schülerinnen und Schüler sollen • • • • • • über Möglichkeiten der plebiszitären Beteiligung auf Bundesebene, Landesebene und kommunaler Ebene informiert werden; zwischen Bürgerbegehren/Bürgerentscheid und Volksbegehren/Volksentscheid unterscheiden können; Argumente von Befürwortern und Gegnern von Plebisziten kennen; über Bürgervoten aus jüngerer Zeit in Bayern Bescheid wissen; die Bedeutung von Plebisziten im Rahmen einer "gelebten Teilhabe" am politischen Prozess einschätzen; zu Mitwirkung und Engagement in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld angeregt werden. Anregungen Im Unterrichtsgespräch kann auf folgenden Widerspruch hingewiesen werden: Einerseits ist das Interessen an Bürger- und Volksentscheiden groß, die Menschen haben Lust auf Einmischung. Anderer© Bayerischer Rundfunk 5 Schulfernsehen Schulfernsehen seits geht seit Jahren die Wahlbeteiligung kontinuierlich zurück. Wie ist es zu erklären, dass ein demokratischer Akt an Bedeutung gewinnt, der andere verliert? Arbeitsaufträge / Beobachtungsaufträge In der Sendung wird über mehrere Plebiszite auf lokaler Ebene berichtet. Über welche Themen stimmen die Bürger in Bayerns Kommunen vorrangig ab? Warum ist Bayern heute deutschlandweit führend im Bereich der direkten Demokratie? Bürgermeister aus verschiedenen Gemeinden Bayerns schildern im Film ihre Erfahrungen mit der Partizipation ihrer Bürger. Tragt die Meinungen der Rathauschefs zusammen! Wie gehen die Menschen mit ihren Rechten um? Handeln sie verantwortungsvoll? Gehen sie Demagogen oder Querulanten auf den Leim? Werden Gemeinden durch Bürgerentscheide unregierbar? Warum sind Plebiszite auf Bundesebene derzeit nicht möglich? Wer könnte dies ändern? Sammelt Informationen zu Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden in eurer Stadt/Gemeinde. Waren sie erfolgreich? Um welche Themen ging es? Gibt es thematische Schwerpunkte? Die Hürden für Plebiszite sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Welche Themenbeschränkungen und Quoren gibt es in Bayern? Diskussion Sollte es auf Bundesebene Volksabstimmungen über "Schicksalsfragen" (z. B. Eurorettung, Hilfen für andere EU-Staaten, Bundeswehreinsätze in Kriegsgebieten) geben? Sammelt Vor- und Nachteile und diskutiert darüber, warum viele Politiker/Regierungsvertreter Angst davor haben, dass die Bürger womöglich "falsch entscheiden"? Literatur- und Internettipps Heussner, Hermann K. und Jung, Otmar. Hg. Mehr direkte Demokratie wagen: Volksentscheid und Bürgerentscheid: Geschichte - Praxis - Vorschläge. München: Verlag Olzog, 2011. Links http://www.mehr-demokratie.de/ Initiative für direkte Demokratie http://www.politische-bildung-brandenburg.de/themen/politische-teilhabe/direkte-demokratie Direkte Demokratie - Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Brandenburg http://www.stmi.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren/ Volksbegehren und Volksentscheide - Informationen des bayerischen Innenministeriums http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/34664324505 Bürgerbegehren und Bürgerbescheid in Bayern http://www.forschungsstelle-direkte-demokratie.de/ Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie, Philipps-Universität Marburg © Bayerischer Rundfunk 6