Belehrung Infektionsschutzgesetz - Saale-Orla

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Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachdienst Veterinärwesen/LMÜ
Merkblatt Infektionsschutzgesetz
Stand: 2013
Seite: 1
Merkblatt
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz – (IfSG)
1. Welche Personen benötigen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten eine Belehrung nach § 43
IfSG ?
Personen, die folgende Lebensmittel:
 Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,
 Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,
 Fische, Krebse oder Weichtiere und deren Erzeugnisse,
 Eiprodukte,
 Säuglings- oder Kleinkindernahrung,
 Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse,
 Backwaren mit n i c h t durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage sowie
 Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen und
Naturhefen
gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und mit diesen Lebensmitteln direkt
(mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z. B. Geschirr, Besteck und andere
Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen,
Cafes oder sonstigen Einrichtungen, Unternehmen und Betrieben mit und zur
Gemeinschaftsverpflegung tätig sind,
benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung gemäß § 43
Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes durch das Gesundheitsamt.
Diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn ausgestellt sein und gilt für die
Dauer von 2 Jahren. Danach ist wiederholt und lückenlos eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber
oder durch eine von ihm beauftragte geschulte Person im Abstand von 2 Jahren schriftlich
nachzuweisen. Arbeitgeber bzw. Betriebsinhaber mit entsprechenden Tätigkeiten benötigen ebenfalls
eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt und entsprechend dokumentierter Folgebelehrungen.
Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes und die letzte Dokumentation der Folgebelehrung sind
beim Arbeitgeber aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat die Nachweise und sofern er selbst o.g.
Tätigkeit ausübt, die ihn betreffende Bescheinigung in der Betriebsstätte verfügbar zu halten und der
zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten genügt
die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder einer beglaubigten Kopie.
2. Warum müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?
In den oben aufgeführten Lebensmitteln können sich bestimmte Krankheitserreger (Siehe Anhang1)
besonders gut vermehren. Durch den Verzehr von mit derartigen Mikroorganismen verunreinigten
Lebensmitteln können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder –vergiftungen schwer erkranken. In
Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen kann davon rasch eine große Anzahl von Menschen
betroffen werden. Aus diesen Gründen muss von jedem Beschäftigten zum Schutz des Verbrauchers
und zum eigenen Schutz ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Beachtung von Hygieneregeln
verlangt werden.
3. Welche Regeln sind die wichtigsten der persönlichen Hygiene?
 Waschen Sie sich vor Arbeitsbeginn, vor jeden neuen Arbeitsgang und selbstverständlich
nach jedem Toilettenbesuch gründlich die Hände (ggf. auch die Unterarme) mit Seife unter
fließendem Wasser. Verwenden Sie zum Händetrocknen hygienische Möglichkeiten, beispielsweise Einweghandtücher. Legen Sie vor Arbeitsbeginn Fingerringe und Armbanduhr ab.
 Tragen Sie täglich saubere Hygienekleidung (Kittel, Kopfbedeckung).
 Husten oder niesen Sie nie auf Lebensmittel. Nutzen Sie bei auffälligen Symptomen den
ärztlichen Rat.
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachdienst Veterinärwesen/LMÜ
Merkblatt Infektionsschutzgesetz
Stand: 2013
Seite: 2
4. Bei welchen Krankheitserscheinungen (Symptomen) oder festgestellten Erregern
ergibt sich ein Tätigkeitsverbot mit den unter Punkt 1 aufgeführten Lebensmitteln?
Ein Tätigkeitsverbot der unter Punkt 1 genannten Personen ist auszusprechen, wenn
 bei Ihnen Krankheitserscheinungen (Symptome) auftreten und/oder
 Erreger nachgewiesen wurden oder
 Sie derartige Erreger ausscheiden (ohne das sie sich krank fühlen müssen),
die auf eine der folgenden Erkrankungen hinweisen (oder die ein Arzt bei Ihnen festgestellt hat):
 Akute infektiöse Gastroenteritis (plötzlich auftretender Durchfall), ausgelöst durch Salmonellen,
. Shigellen, Cholerabakterien, Staphylokokken, Campylobakter, Rotaviren oder andere
. Durchfallerreger.
Typhus oder Paratyphus,
 Virushepatitis A oder E (infektiöse Leberentzündung),
 unabgedeckte infizierte Wunden oder eine eitrige Hauterkrankung (besonders im Bereich
der Hände und Unterarme) deren Erreger krankmachend sind, oder
 Mikroorganismen der akuten respiratorischen Erkrankungen, die durch Husten und / oder
Niesen auf (in) die Lebensmittel gelangen.
5. Welche Symptome weisen auf die genannten ansteckenden Erkrankungen hin?
Durchfall mit mehr als zwei dünnflüssigen Stühlen pro Tag eventuell mit Übelkeit, Erbrechen
und Fieber.
Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen und Verstopfung (erst
nach Tagen folgt erheblicher Durchfall) deuten auf Typhus oder Paratyphus.
Typisch für Cholera sind reiswasserähnliche Durchfälle bei hohem körperlichen Flüssigkeitsverlust.
Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel mit Schwäche und Appetitlosigkeit, können auf
Hepatitis A oder E hinweisen.
Wunden oder offene Stellen von Hauterkrankungen können infiziert sein, wenn sie gerötet,
schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind.
Sollten bei Ihnen die genannten Krankheitszeichen auftreten, nehmen Sie die Arbeit vorerst nicht auf,
sondern lassen den Sachverhalt vorher durch ärztlichen Rat (Hausarzt oder Betriebsarzt) abklären.
Die wichtigsten Lebensmittel relevanten Infektionserkrankungen sind im Anhang 1 erklärt
Betriebsinhaber müssen Hygienemaßnahmen ergreifen, die geeignet sind, eine Weiterverbreitung von
Krankheitserreger an der Arbeitsstätte zu verhindern, sofern sie selbst oder einer Ihrer Beschäftigten
eines der in diesem Merkblatt genannten Symptome an sich festgestellt hat oder eine der im Anhang1
genannten Erkrankungen oder die Ausscheidung eines der aufgezählten Krankheitserreger ärztlich
festgestellt wurde. Auskunft hierzu erteilt unser Fachdienst.
Diese Belehrung ersetzt nicht die regelmäßige Belehrung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung.
Anhang 1
Ansteckende Erkrankungen mit gesetzlichem Tätigkeitsverbot
Typhus abdominalis und Paratyphus
Die Erreger sind Salmonella (S.) typhi und S. paratyphi. Ihre Aufnahme erfolgt vorwiegend durch
Wasser und Lebensmittel; die damit verunreinigt sind. Die Erkrankungen beginnen mit hohem Fieber,
das über mehrere Tage ansteigt und unbehandelt wochenlang anhalten kann. Weitere Symptome sind
Kopf-, Bauch- und Gliederschmerzen. Es kann zusätzlich Verstopfung auftreten; später bestehen
häufig „erbsenbreiartige“ Durchfälle. Aufgrund der guten Trinkwasser- und
Lebensmittelhygiene sind die beiden Erkrankungen bei uns nicht verbreitet. Typhus und Paratyphus
verlaufen ähnlich; allerdings sind die Symptome bei
Paratyphus weniger schwer.
Beide Erkrankungen zählen zu den Reiseerkrankungen und werden aus endemischen Gebieten
(Afrika, Südamerika, Südostasien) oder aus Gebieten importier, in denen sich die hygienischen
Verhältnisse aufgrund von Katastrophen oder Kriegseinwirkungen dramatisch verschlechtert haben.
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachdienst Veterinärwesen/LMÜ
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Stand: 2013
Seite: 3
Gegen Typhus steht die Schutzimpfung zur Verfügung. Wenn Sie beruflich oder privat in die
betroffenen Länder verreisen wollen, sprechen Sie Ihren Hausarzt, Ihren Betriebsarzt oder Ihr
Gesundheitsamt an. Dort werden Sie zur Notwendigkeit einer Impfung beraten.
Cholera
Die Erreger sind Cholerabakterien. Ihre Aufnahme erfolgt durch verunreinigtes Wasser oder
Lebensmittel . Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich. Die Infektion verläuft im
Regelfall als Durchfallerkrankung mit Erbrechen und Bauchschmerzen. Der Stuhl
ist milchig weiß, ohne Blutbeimengen. Fieber ist typisch. Bei schwerem Verlauf ist der
Flüssigkeitsverlust hoch und der Körper trocknet aus (tiefliegende Augen, stehende Hautfalten). Auch
dieser Erreger kommt nur in Gegenden mit schlechten hygienischen Voraussetzungen und
mangelhafter Trinkwasserversorgung vor (Ostasien, Südamerika, Afrika). Eine Schutzimpfung mit
dem gegenwärtig in Deutschland zugelassenen Impfstoff wird nicht empfohlen. Allerdings sind im
Ausland besser verträgliche und wirksamere Impfstoffe verfügbar. Eine Bestellung über eine
internationale Apotheke ist möglich. Deshalb sollten Sie bei Reisen in ein Risikogebiet auch dazu
Ihren Hausarzt, Ihren Betriebsarzt oder Ihr Gesundheitsamt ansprechen.
Shigellose (Bakterielle Ruhr)
Die Erreger sind Shigellabakterien. Ihre Verbreitung erfolgt meistens von Mensch zu Mensch
(bei magelhafter Händehygiene); aber auch durch verunreinigte Lebensmittel und Trinkwasser.
Shigellen sind hoch infektiös, das heißt, um krank zu werden, genügt die Aufnahme von nur wenigen
Erregern. Die Erkrankung beginnt plötzlich, mit hohem Fieber, Kopf- und krampfartigen
Bauchschmerzen. Die anfänglich wässrigen Durchfälle sind bald blutig. Der Erreger ist auch in
Deutschland heimisch. Die Ruhrerkrankung ist also keine typische Reisekrankheit. Mit ihrem
Auftreten muss jederzeit gerechnet werden.
Salmonella-Infektionen
Erreger sind zahlreiche Salmonellenarten, die meistens durch Nahrungsmittel aus infizierten tierischen
Produkten (beispielsweise Fleisch, Milch, Eier) aufgenommen werden. Die häufigste Erkrankung
durch Salmonellen ist der akute Brechdurchfall mit Bauchschmerzen und mäßigem Fieber. Allerdings
können die Symptome erheblich unterschiedlich sein.
Diese Erreger sind weltweit verbreitet. Mit einer Infektion ist jederzeit zu rechnen. Häufig sind die
Erkrankungen innerhalb der Sommermonate.
Gastroenteritis durch andere Erreger
Auch andere Bakterien (beispielsweise Staphylokokken, bestimmte Colibakterien, Camphylobaker,
Yersinien) oder Viren ( beispielsweise Rota-, Adeno-, Norwalkviren) können Durchfall, Erbrechen oder
Bauchschmerzen verursachen. Die Übertragung erfolgt vorwiegend fäkal-oral (Schmierinfektion)
durch kontaminierte Lebensmittel, Oberflächen-und Trinkwasser. Bei Viren ist auch der Weg der
Tröpfcheninfektion wesentlich.
Hepatitis A oder E
Die Erreger sind Viren. Ihre Aufnahme erfolgt durch Nahrungsmittel, die mit Hepatitis A- oder Hepatitis
E-Viren behaftet sind. Auch Übertragungen von Mensch zu Mensch sind möglich, da das Virus 1-2
Wochen nach der Infektion mit dem Stuhl ausgeschieden wird. Hauptsächlich Erwachsene erkranken
an einer Gelbsucht mit Leberschwellung, Appetitlosigkeit und Abgeschlagenheit. Während das
Hepatitis A-Virus auch bei uns in Deutschland zirkuliert, kommt das Hepatitis E-Virus hauptsächlich in
Asien, Afrika und Zentralamerika vor (importierte Infektionen nach Fernreisen). Beide Erkrankungen
verlaufen ganz ähnlich und die Übertragungswege sind gleich.
Gegen Hepatitis A kann man sich durch Impfungen schützen. Vor Reisen in südliche Länder sollten
Sie unbedingt an eine Schutzimpfung denken und Ihren Hausarzt, Ihren Betriebsarzt oder Ihr
Gesundheitsamt darauf ansprechen.
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