Hepatitis A - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Hepatitis A
Erreger:
Die Erkrankung wird durch ein Virus (Hepatitis-A-Virus=HAV) hervorgerufen. Der Erreger wird
über den Darm ausgeschieden. Er ist äußerst umwelt- und thermostabil.
Reservoir:
Das HAV ist weltweit verbreitet. Vorwiegend in südlichen oder Entwicklungsländern machen nahezu alle Menschen bereits im Kindes- und Jugendalter die Infektion durch und erwerben sich
dadurch Immunität. In Deutschland infizieren sich circa die Hälfte der Erkrankten durch Reisen.
Deshalb wird Hepatitis A als Reiseimpfung empfohlen.
Infektionsweg:
1. Durch direkten Kontakt mit dem Stuhl infizierter Menschen.
2. Durch Lebensmittel und Gegenstände, die mit dem Erreger verunreinigt sind.
Inkubationszeit:
Die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt 15-50 Tage, im Mittel 25-30
Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
1-2 Wochen vor und bis zu einer Woche nach Auftreten der charakteristischen Gelbsucht.
Symptome:
Beginn meist mit Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Abgeschlagenheit und leichtem Fieber.
Dazu können eine Druckschmerzhaftigkeit im Oberbauch, die charakteristische Gelbfärbung der
Haut und Verfärbungen von Urin und Stuhl kommen.
Therapie:
Eine Krankenhausaufnahme ist im Allgemeinen nicht notwendig, eine chronische Verlaufsform ist
nicht bekannt. Es gibt vor allem bei Kindern Infektionen ohne charakteristische Erkrankungszeichen. Eine Infektion hinterlässt eine lebenslange Immunität.
Erregernachweis:
Die geeignete Nachweismethode ist eine Stuhl- oder Urinuntersuchung, da sich dort die Erreger
am besten nachweisen lassen sowie eine Laboruntersuchung des Blutes.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Händedesinfektion der infizierten Person nach jedem Toilettengang, Desinfektion der mit infiziertem Stuhl verunreinigten Toiletten und Gegenstände, Waschen der Bett- und Leibwäsche bei
einer Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius
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Enge Kontaktpersonen, z.B. Familienmitglieder dürfen die Gemeinschaftseinrichtungen weiter
besuchen, wenn nachgewiesen ist, dass sie die Erkrankung bereits früher durchgemacht haben
oder ein wirksamer Impfschutz besteht. Ggf. kann innerhalb von 10 Tagen nach dem Kontakt mit
der erkrankten Person eine aktive Schutzimpfung erfolgen.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei Ausbrüchen ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete
Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Vorbeugende Maßnahmen:
Ein gut verträglicher Impfstoff steht zur Verfügung. Die Grundimpfung besteht aus zwei Injektionen im Abstand von 6-12 Monaten und bietet einen Schutz für ca. 10 Jahre. Danach ist eine
Auffrischung erforderlich.
Kombinationsimpfstoffe gegen Hepatitis A und B sind verfügbar. Eine Schutzwirkung baut sich
erst nach der zweiten Impfdosis auf. Nach einem Jahr ist eine dritte Impfung notwendig, die 10
Jahre hält.
Arbeiten in Lebensmittelbetrieben:
Nach § 42 dürfen Erkrankte, erkrankungsverdächtige und ansteckungsverdächtige Personen
nicht in Lebensmittelbereichen arbeiten und ihre Tätigkeit erst dann wieder aufnehmen, wenn
sich in mehreren Stuhlproben keine Erreger mehr nachweisen lassen.
Meldepflicht:
Gemäß § 6 Abs. 1 muss vom Arzt der Verdacht, Erkrankung und Tod namentlich gemeldet werden.
Nach § 7 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis des Hepatitis-A-Virus meldepflichtig.
Entsprechend § 34 Abs. 1 Nr. 19 IfSG dürfen Personen, die an Hepatitis A erkrankt oder dessen
verdächtig sind, nicht in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder diese betreten.
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen:
Frühestens zwei Wochen nach Auftreten der ersten Symptome bzw. eine Woche nach Auftreten
der Gelbsucht, wenn gleichzeitig auch die übrigen Krankheitszeichen abgeklungen sind. Eine
ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: August 2015
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