Merkblatt Q-Fieber - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Q-Fieber (Coxiella burnetii)
Erreger:
Erreger des Q-Fiebers (Queensland-Fieber) ist ein kleines, unbewegliches Bakterium.
Reservoir:
Q-Fieber ist eine mit Ausnahme von Neuseeland und der Antarktis weltweit verbreitete bakterielle Infektionserkrankung. Übertragen wird das Bakterium insbesondere von Paarhufern wie Schafe, Rindern und Ziegen, darüber hinaus können auch Katzen, Hunde, Kaninchen, Wildtiere, Vögel
und Kleinstlebewesen (Läuse, Milben, Fliegen) mit dem Erreger infiziert sein. Daher sind vor allem Menschen, die engen Umgang mit Tieren haben, gefährdet.
Infektionsweg:
Das Bakterium wird hauptsächlich durch Inhalation infektiösen Staubes oder durch direkten Kontakt zu infizierten Tieren übertragen. Infizierte Schwangere können über die Nabelschnur den
Erreger an das ungeborene Kind weitergeben. Auch durch kontaminierte Kleidung kann der Erreger auf den Menschen übertragen werden. Ebenso kann das Verarbeiten von Fleischprodukten
infizierter Tiere zu einer Infektion führen. Eine direkte Übertragung von Erkrankten auf andere
Personen gilt im Wesentlichen als eher unwahrscheinlich. Ausnahme können Bluttransfusionen
oder Knochenmarktransplantationen sein.
Inkubationszeit:
Die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 2-3 Wochen.
Symptome:
Ca. 50 % aller Infektionen verlaufen mit grippeähnlichen Symptomen (Fieber, Unwohlsein,
Müdigkeit) und heilen spontan in 1-2 Wochen aus. Die akute Infektion beginnt meist mit Fieber,
Schüttelfrost, Muskelschmerzen sowie ausgeprägten Stirnkopfschmerzen. Im weiteren Verlauf
kann es zu einer Lungenentzündung oder einer Leberentzündung kommen. Bei Infektionen in
der Schwangerschaft können Früh- oder sogar Totgeburten auftreten.
Therapie:
Die Erkrankung wird meist über einen Zeitraum von 2-3 Wochen mit dem Antibiotikum Doxycyclin behandelt.
Erregernachweis:
Eine klinische Verdachtsdiagnose kann durch den Nachweis von Antikörpern im Blut auch labordiagnostisch gesichert werden.
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Impfung:
Ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Eine Isolierung von Patienten ist in der Regel nicht erforderlich. Hebammen sollten bei einer Infektion der Mutter gesonderte Schutzkleidung (Schutzkittel, Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz)
verwenden. Des Weiteren sollten sorgfältige Desinfektionsmaßnahmen erfolgen sowie kontaminierte Wäsche getrennt gewaschen und aufbewahrt werden.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei Ausbrüchen ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete
Maßnahmen eingeleitet und so weitere Erkrankungen verhindert werden können. Mit Ausbrüchen
ist insbesondere auf Höfen mit Tierhaltung, vor allem bei Schafherden, zu rechnen.
Meldepflicht:
Nach § 7 Abs. 1 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis von Coxiella burnetii meldepflichtig,
sofern er auf eine akute Infektion hinweist.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: März 2012
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