EUROPÄISCHES PARLAMENT ««« « « « « « « ««« 2004 2009 Entwicklungsausschuss 11.8.2005 PE 362.409v01-00 ÄNDERUNGSANTRÄGE 5-7 Entwurf einer Stellungnahme Nirj Deva (PE 360.268v02-00) Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung von Rehabilitations- und Wiederaufbauhilfen für die durch den Tsunami geschädigten Länder nach Maßgabe von Nummer 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 Vorschlag für einen Beschluss (KOM(2005)0278 – C6-0211/2005 – 2005/2137(COD)) Vorschlag der Kommission Abänderungen des Parlaments Änderungsantrag von Margrietus van den Berg Änderungsantrag 5 Erwägung 1 (1) Die Haushaltsbehörde hat sich damit einverstanden erklärt, die in den durch Erdbeben und Tsunami geschädigten Ländern (vor allem Indonesien, Sri Lanka und den Malediven) 2005 und 2006 erforderlichen Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen mit Haushaltsmitteln im Gesamtbetrag von 350 Mio. € zu unterstützen, davon 170 Mio. € zu Lasten des Haushaltsplans 2005 und 180 Mio. € zu Lasten des AM\576194DE.doc DE (1) Die Haushaltsbehörde erklärt sich damit einverstanden, die in den durch Erdbeben und Tsunami geschädigten Ländern (vor allem Indonesien, Sri Lanka und den Malediven) erforderlichen Rehabilitationsund Wiederaufbaumaßnahmen mit Haushaltsmitteln im Gesamtbetrag von 350 Mio. € zu unterstützen. Der Haushaltsbehörde wurde bereits ein Vorschlag für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Haushaltsjahr PE 362.409v01-00 DE Haushaltsplans 2006. Der Haushaltsbehörde wurde bereits ein Vorschlag für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Haushaltsjahr 2005 vorgelegt. Da die Obergrenze von Rubrik 4 "Externe Politikbereiche" gemäß dem Vorschlag für den Haushaltsvorentwurf bereits um 123,5 Mio. EUR überschritten ist, schlägt die Kommission vor, das Flexibilitätsinstrument gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 in diesem Betrag in Anspruch zu nehmen. 2005 vorgelegt. Da das Parlament und der Rat festgestellt haben, dass "unbedingt sichergestellt werden muss, dass die anlässlich der jüngsten Ereignisse freigegebenen Mittel zusätzlich zu den im Entwicklungsbereich bereits eingegangenen Verpflichtungen bereitgestellt werden", und da die unter der Obergrenze der Rubrik 4 (Externe Politikbereiche) bereitgestellten Mittel bereits erschöpft sind, erklärt sich die Haushaltsbehörde damit einverstanden, das Flexibilitätsinstrument gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 in Höhe von 180 Mio. € in Anspruch zu nehmen, die 2006 für die erforderlichen Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen in den durch Erdbeben und Tsunami geschädigten Ländern benötigt werden. Or. en Begründung Das Europäische Parlament hat zuvor darauf bestanden, dass Geld für die TsunamiHilfsaktion nicht von bereits zuvor beschlossener und geplanten Entwicklungshilfe abgezweigt werden sollte, sowohl innerhalb der betroffenen Länder als auch von anderen Entwicklungsländern. Um zu gewährleisten, dass dies der Fall ist, sollte der gesamte Betrag der Wiederaufbauhilfe für das Jahr 2006, 180 Millionen € , aus dem Flexibilitätsinstrument stammen. Änderungsantrag von Margrietus van den Berg Änderungsantrag 6 Erwägung 2 (neu) Die Haushaltsbehörde erklärt sich damit einverstanden, die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele durch die Umsetzung von rasch zum Erfolg führenden Aktionen (Quick Win Actions) 2006 in ausgewählten Ländern mit 150 Mio. € zu unterstützen, und erklärt sich mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in Höhe dieses Betrags einverstanden. Die Quick Win Actions der EU sollen sich auf Ziel 2 einer PE 362.409v01-00 DE 2/4 AM\576194DE.doc allgemeinen Grundschulausbildung und Ziel 1 der Beseitigung der extremen Armut und des Hungers konzentrieren. Or. en Begründung Wir unterstützen die Notwendigkeit von Mitteln aus dem Flexibilitätsinstrument zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele, allerdings sollten die Ziele für diese besonderen Mittel nicht übertrieben obligatorisch sein. Änderungsantrag von Margrietus van den Berg Änderungsantrag 7 Einziger Artikel Im Rahmen des Gesamthaushalts der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (im Folgenden "Haushalt 2006") wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um Verpflichtungsermächtigungen im Betrag von 123 500 000 € bereit zu stellen. Im Rahmen des Gesamthaushalts der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (im Folgenden "Haushalt 2006") wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um Verpflichtungsermächtigungen im Betrag von 330 000 000 € bereit zu stellen. Diese Mittel dienen der Finanzierung von Rehabilitations- und Wiederaufbauhilfen für die durch Erdbeben und Tsunami betroffenen Länder Asiens; die Finanzierung erfolgt im Rahmen von Rubrik 4 "Externe Politikbereiche" der Finanziellen Vorausschau aus Mitteln des Artikels 19 10 04 "Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer in Asien" des Haushalts 2006. 150 000 000 € dienen der Finanzierung von "Quick Win Actions" zur Verwirklichung der Erreichung der MillenniumsEntwicklungsziele, 180 000 000 € dienen der Finanzierung von Rehabilitations- und Wiederaufbauhilfen für die durch Erdbeben und Tsunami betroffenen Länder Asiens; die Finanzierung erfolgt im Rahmen von Rubrik 4 "Externe Politikbereiche" der Finanziellen Vorausschau aus Mitteln des Artikels 19 10 04 "Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer in Asien" des Haushalts 2006. Or. en Begründung Das Europäische Parlament hat zuvor darauf bestanden, dass Geld für die TsunamiHilfsaktion nicht von bereits zuvor beschlossener und geplanten Entwicklungshilfe abgezweigt werden sollte, sowohl innerhalb der betroffenen Länder als auch von anderen Entwicklungsländern. Um zu gewährleisten, dass dies der Fall ist, sollte der gesamte Betrag AM\576194DE.doc 3/4 PE 362.409v01-00 DE der Wiederaufbauhilfe für das Jahr 2006, 180 Millionen € , aus dem Flexibilitätsinstrument stammen. PE 362.409v01-00 DE 4/4 AM\576194DE.doc