EUROPÄISCHES PARLAMENT

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2004
2009
Entwicklungsausschuss
11.8.2005
PE 362.409v01-00
ÄNDERUNGSANTRÄGE 5-7
Entwurf einer Stellungnahme
Nirj Deva
(PE 360.268v02-00)
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung von Rehabilitations- und
Wiederaufbauhilfen für die durch den Tsunami geschädigten Länder nach Maßgabe von
Nummer 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999
Vorschlag für einen Beschluss (KOM(2005)0278 – C6-0211/2005 – 2005/2137(COD))
Vorschlag der Kommission
Abänderungen des Parlaments
Änderungsantrag von Margrietus van den Berg
Änderungsantrag 5
Erwägung 1
(1) Die Haushaltsbehörde hat sich damit
einverstanden erklärt, die in den durch
Erdbeben und Tsunami geschädigten
Ländern (vor allem Indonesien, Sri Lanka
und den Malediven) 2005 und 2006
erforderlichen Rehabilitations- und
Wiederaufbaumaßnahmen mit
Haushaltsmitteln im Gesamtbetrag von
350 Mio. € zu unterstützen, davon
170 Mio. € zu Lasten des Haushaltsplans
2005 und 180 Mio. € zu Lasten des
AM\576194DE.doc
DE
(1) Die Haushaltsbehörde erklärt sich damit
einverstanden, die in den durch Erdbeben
und Tsunami geschädigten Ländern (vor
allem Indonesien, Sri Lanka und den
Malediven) erforderlichen Rehabilitationsund Wiederaufbaumaßnahmen mit
Haushaltsmitteln im Gesamtbetrag von
350 Mio. € zu unterstützen. Der
Haushaltsbehörde wurde bereits ein
Vorschlag für die Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments im Haushaltsjahr
PE 362.409v01-00
DE
Haushaltsplans 2006. Der
Haushaltsbehörde wurde bereits ein
Vorschlag für die Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments im Haushaltsjahr
2005 vorgelegt. Da die Obergrenze von
Rubrik 4 "Externe Politikbereiche" gemäß
dem Vorschlag für den
Haushaltsvorentwurf bereits um
123,5 Mio. EUR überschritten ist, schlägt
die Kommission vor, das
Flexibilitätsinstrument gemäß der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom
6. Mai 1999 in diesem Betrag in Anspruch
zu nehmen.
2005 vorgelegt. Da das Parlament und der
Rat festgestellt haben, dass "unbedingt
sichergestellt werden muss, dass die
anlässlich der jüngsten Ereignisse
freigegebenen Mittel zusätzlich zu den im
Entwicklungsbereich bereits
eingegangenen Verpflichtungen
bereitgestellt werden", und da die unter der
Obergrenze der Rubrik 4 (Externe
Politikbereiche) bereitgestellten Mittel
bereits erschöpft sind, erklärt sich die
Haushaltsbehörde damit einverstanden, das
Flexibilitätsinstrument gemäß der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom
6. Mai 1999 in Höhe von 180 Mio. € in
Anspruch zu nehmen, die 2006 für die
erforderlichen Rehabilitations- und
Wiederaufbaumaßnahmen in den durch
Erdbeben und Tsunami geschädigten
Ländern benötigt werden.
Or. en
Begründung
Das Europäische Parlament hat zuvor darauf bestanden, dass Geld für die TsunamiHilfsaktion nicht von bereits zuvor beschlossener und geplanten Entwicklungshilfe
abgezweigt werden sollte, sowohl innerhalb der betroffenen Länder als auch von anderen
Entwicklungsländern. Um zu gewährleisten, dass dies der Fall ist, sollte der gesamte Betrag
der Wiederaufbauhilfe für das Jahr 2006, 180 Millionen € , aus dem Flexibilitätsinstrument
stammen.
Änderungsantrag von Margrietus van den Berg
Änderungsantrag 6
Erwägung 2 (neu)
Die Haushaltsbehörde erklärt sich damit
einverstanden, die Verwirklichung der
Millenniums-Entwicklungsziele durch die
Umsetzung von rasch zum Erfolg
führenden Aktionen (Quick Win Actions)
2006 in ausgewählten Ländern mit
150 Mio. € zu unterstützen, und erklärt sich
mit der Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments in Höhe dieses
Betrags einverstanden. Die Quick Win
Actions der EU sollen sich auf Ziel 2 einer
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DE
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allgemeinen Grundschulausbildung und
Ziel 1 der Beseitigung der extremen Armut
und des Hungers konzentrieren.
Or. en
Begründung
Wir unterstützen die Notwendigkeit von Mitteln aus dem Flexibilitätsinstrument zur
Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele, allerdings sollten die Ziele für diese
besonderen Mittel nicht übertrieben obligatorisch sein.
Änderungsantrag von Margrietus van den Berg
Änderungsantrag 7
Einziger Artikel
Im Rahmen des Gesamthaushalts der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr
2006 (im Folgenden "Haushalt 2006") wird
das Flexibilitätsinstrument in Anspruch
genommen, um
Verpflichtungsermächtigungen im Betrag
von 123 500 000 € bereit zu stellen.
Im Rahmen des Gesamthaushalts der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr
2006 (im Folgenden "Haushalt 2006") wird
das Flexibilitätsinstrument in Anspruch
genommen, um
Verpflichtungsermächtigungen im Betrag
von 330 000 000 € bereit zu stellen.
Diese Mittel dienen der Finanzierung von
Rehabilitations- und Wiederaufbauhilfen für
die durch Erdbeben und Tsunami
betroffenen Länder Asiens; die Finanzierung
erfolgt im Rahmen von Rubrik 4 "Externe
Politikbereiche" der Finanziellen
Vorausschau aus Mitteln des Artikels
19 10 04 "Rehabilitations- und
Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der
Entwicklungsländer in Asien" des Haushalts
2006.
150 000 000 € dienen der Finanzierung von
"Quick Win Actions" zur Verwirklichung
der Erreichung der MillenniumsEntwicklungsziele, 180 000 000 € dienen
der Finanzierung von Rehabilitations- und
Wiederaufbauhilfen für die durch Erdbeben
und Tsunami betroffenen Länder Asiens; die
Finanzierung erfolgt im Rahmen von
Rubrik 4 "Externe Politikbereiche" der
Finanziellen Vorausschau aus Mitteln des
Artikels 19 10 04 "Rehabilitations- und
Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der
Entwicklungsländer in Asien" des Haushalts
2006.
Or. en
Begründung
Das Europäische Parlament hat zuvor darauf bestanden, dass Geld für die TsunamiHilfsaktion nicht von bereits zuvor beschlossener und geplanten Entwicklungshilfe
abgezweigt werden sollte, sowohl innerhalb der betroffenen Länder als auch von anderen
Entwicklungsländern. Um zu gewährleisten, dass dies der Fall ist, sollte der gesamte Betrag
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der Wiederaufbauhilfe für das Jahr 2006, 180 Millionen € , aus dem Flexibilitätsinstrument
stammen.
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