SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 16. Wahlperiode Drucksache 16/2742 2009-07-13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frauke Tengler (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Tätigkeiten der Scientology-Organisation (SO) in Schleswig-Holstein 1. Sind der Landesregierung aktuell Aktivitäten der SO in Schleswig-Holstein bekannt? a. wenn ja, welche? b. wenn nein, aufgrund welcher Erkenntnisse kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass Aktivitäten der SO in Schleswig-Holstein nicht vorliegen? Antwort: Nein. Aus dem Fehlen von Hinweisen auf öffentliche Aktivitäten. 2. Richtet die SO Briefe auch an schleswig-holsteinischen Lehrerinnen und Lehrer für Religion, Philosophie und Ethik oder andere Lehrerinnen und Lehrer? a. wenn ja, mit welchem Inhalt und um wie viele Briefe an wie viele Schulen handelt es sich? b. wenn ja, wie bewertet die Landesregierung die Schreiben an schleswigholsteinische Lehrerinnen und Lehrer und welche Maßnahmen bzw. zusätzliche Aufklärungsarbeit dagegen sind geplant? c. wenn ja, sieht die Landesregierung in diesen Schreiben eine Gefährdung für Schülerinnen und Schüler bzw. für deren Eltern in Schleswig-Holstein? Drucksache 16/2742 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode d. wenn nein oder der Landesregierung unbekannt, wie erklärt sich die Landesregierung die Aussage der Scientology-Beauftragten Hamburgs, Ursula Caberta, auch Lehrerinnen und Lehrer an schleswig-holsteinischen Schulen seien aktuell betroffen? Antwort: Das Ministerium für Bildung und Frauen verfügt – auch nach Rückfrage bei den Schulämtern – hierzu über keine Kenntnisse. Eine Erklärung für die Aussage der Scientology-Beauftragten Hamburgs kann durch die schleswigholsteinische Landesregierung naturgemäß nicht gegeben werden. 3. Wie bewertet die Landesregierung das Werbeverbot für SO auf den Straßen Hamburgs? Hält die Landesregierung auch in Schleswig-Holstein ein solches Verbot für sinnvoll bzw. umsetzbar? Antwort: Soweit bekannt, verbietet das Hamburgische Wegegesetz der Freien und Hansestadt Hamburg grundsätzlich die gewerbliche Werbung. Die ScientologyOrganisation wurde Gewerbetreibenden gleichgestellt, so dass die SO keine Sondernutzungserlaubnisse mehr erhält. Das Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein verbietet Werbung nicht generell und unterscheidet nicht hinsichtlich der Werbenden. In Schleswig-Holstein sind keine straßenrechtlichen Problemfälle hinsichtlich der Scientology-Organisation bekannt. Alle Werbeanlagen werden auf Basis des Straßen- und Wegerechts geprüft und anschließend genehmigt oder abgelehnt bzw. beseitigt. In der Regel werden Werbeanlagen wie in diesem Fall innerhalb der Ortsdurchfahrten aufgestellt. Dies fällt nicht in die Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung des Landes, da die Gemeinden Sondernutzungen durch Satzungen regeln bzw. regeln können. 4. In welchem Bund- oder Länder-Kontakt steht die Landesregierung bez. der SO? a. Gibt es regelmäßige Gespräche auf Landes- bzw. Bundesebene? Antwort: Die Landesregierung nimmt an regelmäßigen Gesprächen auf Landes- bzw. Bundesebene nicht teil. aa. wenn ja, welche und in welchen zeitlichen Abständen? Antwort. Entfällt. ab. Wenn ja, nimmt Schleswig-Holstein regelmäßig an diesen Gesprächen teil? Wann zuletzt? Antwort: Entfällt. 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2742 ac. Wenn ja, wie fließen die Ergebnisse dieser Gespräche in das Handeln der Landesregierung mit ein? Antwort: Entfällt. ad. wenn nein bzw. wenn Teilnahme der Landesregierung unregelmäßig, erachtet die Landesregierung einen länderübergreifenden Austausch als nicht notwendig? Antwort: Der Informationsaustausch ist durch Übersendung von zusammenfassenden Berichten und gelegentliche Teilnahme an Fachgesprächen in ausreichendem Umfang gewährleistet. 3