Hinweise zu den Barmenia-Antragsannahmerichtlinien Vorbemerkung Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hinsichtlich der Basis für eine Versicherbarkeit in der privaten Krankenversicherung im Rahmen einer Ergänzungsversicherung eine ganze Reihe wesentlicher Unterschiede. Im Vordergrund stehen hier unterschiedliche Beiträge je nach Alter und Geschlecht und – dass der private Versicherer das Versicherungsrisiko prüft. Mit dieser Risikoprüfung wird das wichtige Ziel verfolgt, möglichst eine Ausgewogenheit im Beitrags-/Leistungsverhältnis zu erreichen und damit die Preisattraktivität leistungsstarker Produktangebote zu erhalten. Dies gilt auch für die BKK ExtraPlus-Produktlinie. So ist es notwendig, dass bei Antragstellung bestimmte „Gesundheitsfragen“ für die zu versichernden Personen beantwortet werden müssen. Antragsgesundheitsfragen Basis des Antragsverfahrens für die eigens für die BKK-Kooperation entwickelten Tarife sind Antragsformulare, die inhaltlich – einschließlich der enthaltenen Gesundheitsfragen an die zu versichernden Personen – in Abstimmung mit dem BKK Bundesverband speziell gestaltet wurden. Dabei wurde besonderer Wert darauf gelegt, den Umfang der Gesundheitsfragen auf den dem BKK ExtraPlus-Tarifangebot angemessenen Bedarf zu reduzieren und prägnante Fragestellungen zu formulieren, die das Ziel antragstellerfreundlicher Transparenz unterstützt. Neben der Antragsangabe zu Körpergröße und –gewicht der zu versichernden Personen werden in den Anträgen folgende Gesundheitsfragen gestellt, die bei Beantragung der Tarife BKKS und BKKT beantwortet werden müssen: 1. Bestehen zurzeit Krankheiten oder Beschwerden? 2. Besteht eine Schwangerschaft? 3. Haben in den letzten drei Jahren ambulante oder in den letzten fünf Jahren stationäre Behandlungen, Untersuchungen stattgefunden oder sind solche angeraten oder beabsichtigt? K4199 Bei den Tarifen BKKA, BKKAZ und BKKZ+ müssen nur die folgenden Zahnfragen beantwortet werden: 4a. Erfolgt zurzeit zahnärztliche Behandlung oder ist sie angeraten oder beabsichtigt? 4b. Fehlen Zähne (außer Weisheitszähnen), die noch nicht ersetzt sind? Wenn die Tarife BKKK oder BKKN – der nur in Verbindung mit BKKA bzw. BKKAZ möglich ist – beantragt werden, benötigen wir die Beantwortung aller Gesundheitsfragen. Hinweis: Für die Auslandsreise-Krankenversicherung „BKK Extraplus im Urlaub“ (Tarif BKKR) ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen nicht notwendig; somit sind in dem separaten Prospekt bzw. Antrag zu „BKK Extraplus im Urlaub“ keine Gesundheitsfragen enthalten. Die Risikoprüfung – Wesentliche Prüfungsmerkmale Bei der Prüfung des Risikos wird auf Grund der Antragsangaben und sonstiger Informationen (z. B. vorgelegte ärztliche Berichte) die Risikoerheblichkeit ermittelt. Hierbei werden Art und Schwere von Krankheiten bzw. Vorerkrankungen unter Berücksichtigung folgender Merkmale und Gegebenheiten eingeschätzt: Alter und Geschlecht Körpergröße und Körpergewicht Behandlungsart (ambulant, stationär, Operation usw.) Zeitpunkt und Dauer der Behandlung Wiederholtes Krankheitsauftreten Krankheitsfolgen (Arbeitsunfähigkeit, Berufs-/Erwerbsunfähigkeit) Zusammenhang mit anderen Erkrankungen Die Risikoprüfung – Gestaltungsmöglichkeiten der Versicherbarkeit Im Rahmen der Antragsbearbeitung sucht der Risikoprüfer nicht Ablehnungs- sondern Annahmegründe. Dennoch kann natürlich das Ergebnis einer Antrags-/Risikoprüfung eine – ggf. vorläufige – Nichtversicherbarkeit ergeben. In der Bandbreite zwischen der „Versicherbarkeit wie beantragt“ und einer Ablehnung werden je nach Risikolage folgende Gestaltungsmöglichkeiten eingesetzt, die – nur mit Zustimmung durch den Antragsteller – zu einer Versicherbarkeit führen können: Vereinbarung/Erhebung eines Beitragszuschlages zum Einschluss von Vorerkrankungen. Vereinbarung eines Leistungsausschlusses (z. B. für eine anstehende Metallentfernung). Vereinbarung einer temporären Leistungseinschränkung. Mit dieser Vereinbarung werden die Versicherungsleistungen in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt. Hinweise zum Einsatz dieser Gestaltungsmöglichkeiten: Beitragszuschlag Mit der Erhebung eines Beitragszuschlages (bis maximal 100 %) zum Tarifbeitrag kann der Einschluss von Vorerkrankungen vereinbart werden. Je nach Krankheitsbild und Prognose ermittelt der Risikoprüfer die Höhe des Beitragszuschlages. Dabei liegen Risikoeinschätzungsrichtlinien zu Grunde, die im Wesentlichen auf im Bereich der privaten Krankenversicherung üblichen Standards basieren, die aus historischen Grundlagen (wie die Krankheitsbewertungen aus der so genannten „Hamburger“ und „Kölner“ Systematik) entstanden sind. Leistungsausschluss Ein Leistungsausschluss wird in der Praxis nur bei eindeutig möglicher Krankheits-/ Diagnose-Abgrenzung vorgeschlagen. Eine eindeutige Abgrenzung ist häufig nicht möglich wie z. B. bei „Kreislauferkrankungen“. Klar abgrenzbar sind aktuell bestehende Erkrankungen, die in der Regel nach einem operativen Eingriff abschließend geheilt sind (z . B. angeratene Mandel- oder Blinddarmentfernung, Materialentfernung nach Knochenbrüchen). Leistungseinschränkung Diese Möglichkeit wird in erster Linie bei Tarifen mit Zahnersatzleistungen vorgeschlagen. Dabei werden die tariflichen Leistungen in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt (Z. B. Erstattungsfähig sind Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 250 EUR im 1., 500 EUR im 2. und 750 EUR im 3. Kalenderjahr). Diese genannte Leistungsstaffel wird bei zwei fehlenden Zähnen (die noch nicht ersetzt sind) eingesetzt. Bei drei fehlenden Zähnen wird eine Leistungsbegrenzung in Höhe von 125 EUR im 1., 250 EUR im 2. und 375 EUR im 3. Kalenderjahr vorgeschlagen. (Ab vier fehlenden Zähnen besteht eine Versicherungsmöglichkeit, sobald deren Ersatz erfolgt ist.) Nichtversicherbarkeit Das Ergebnis einer Risikoprüfung kann auch die – ggf. vorläufige – „Nichtversicherbarkeit“ sein. Eine Ablehnung ist für den Antragsteller bzw. die zu versichernde Person manchmal nicht leicht verständlich, weil vielleicht aktuell kein bedrohliches Krankheitsempfinden vorliegt. Das Ergebnis der Risikoprüfung geht im Ablehnungsfall aber vor allem von allgemeinen Prognoseerfahrungen aus, die auf versicherungsmedizinischen Erkenntnissen basieren. In der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Ablehnungs-Diagnosen dargestellt: (siehe Rückseite) A Aids Alkoholismus Alzheimer Krankheit Aneurysma (Gefäßerkrankung) Anfallsleiden Angstzustände /- neurose Anorexie (Magersucht) Apoplexie (Schlaganfall) B Bauchspeicheldrüsenerkrankung* Bechterewsche Krankheit Bluterkrankungen Bulimie (ESS-Brech-Sucht) Bypass-Operation C Ca (Carzinom, Krebs: alle Formen)* Cerebralskerose / zerebrale Anfälle Colitis ulcerosa (chron. Darmentzündung) D Darmentzündung, chronisch Depression Diabetes („Zucker“), insulinpflichtig Down-Syndrom (Mongolismus) Drogenabhängigkeit E Encephalitis (Gehirnentzündung)* Epilepsie F Fettleber Gangrän („Brand“) Gefäßsklerose Gehirnentzündung Geisteskrankheit Geschlechtskrankheiten Grand mal (Anfallsleiden) H HIV-Infektion Hämophilie Hemiparese (Halbseitenlähmung) Herzinfarkt Herzklappenfehler Herzschrittmacherimplantat Hysterie (Geisteskrankheit) Immunabwehrschwäche Insult, apoplektischer (Schlaganfall) * = Q K R Jugenddiabetes Karzinom (Krebs: alle Formen)* Kinderlähmung Kolitis ulcerosa (chron. Darmentzündung) Krampfanfall Krebs (alle Formen)* L Lähmung Leberleiden / Leberschaden Leukämie (Blutkrebs) Lues (Geschlechtskrankheit) Lungenfibrose Lymphom, malignes M Manie (Wahnsinn) Medikamenten- und Drogenabhängigkeit Melanom (bösartige Hautgeschwulst)* Metastasen (bösartige „Tochtergeschwülste“) Mitralklappenfehler / -stenose Mongolismus Morbus Bechterew (chron. WSErkrankung) Morbus Crohn (chron. Darmentzündung) Morbus Hodgkin (Lymphdrüsenerkrankung) Mucoviszidose Multiple Sklerose (MS) Muskelschwund (-dystrophie) Myokardinfarkt N G I J Nekrose (Absterben von Organen) Nephritis, chronisch (Nierenentzündung) Neurose (Verhaltensstörung) O Oesophagus -Varizen Osteomyelitis (Knochenmarksentzündung) Ohrgeräusche (Tinnitus)* P Paranoia (Wahnsinn) Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsenentzündung)* Parese (Lähmung) Parkinsonsche Krankheit Persönlichkeitsstörung Phobie (Angstreaktion) Poliomyelitis (Kinderlähmung) Primär chronische Polyarthritis (PCP) Psychomotorische Anfälle Psychose (Geisteskrankheit) Querschnittslähmung Reinfarkt Rückenmarksentzündung/ -lähmung S Sarkoidose II und III (Lungenerkrankung)* Sarkom (bösartiger Knochentumor) Schlafapnoe /-krankheit Schlaganfall / Apoplexie Schrumpfleber/ -niere Schüttellähmung (Parkinsonsche Krankheit) Schwachsinn Seminom (bösartige Hodengeschwulst)* Spinale Kinderlähmung Sterilität (nicht durch Sterilisation) Sucht (alle Formen) Syphilis (Geschlechtskrankheit) T Tinnitus (Ohrgeräusche)* Trisomie (ChromosomenAnomalie) Trunksucht Tuberkulose (TBC)* U Unfruchtbarkeit (nicht durch Sterilisation) V Versagenszustand Verschlusskrankheit (Gefäße) Verwirrtheitszustand W Wahnsinn Wasserkopf Z Zahnlücken (mehr als 3 fehlende Zähne) Zerebrale Kinderlähmung ZNS – Erkrankung (ZNS = Zentrales Nervensystem) Zuckerkrankheit (Diabetes), insulinpflichtig Zwangsneurose Zystische Fibrose (erbl. Stoffwechselstörung) Bei Behandlung innerhalb der letzten drei Jahre ist keine Annahme möglich. Danach Einzelentscheidung (eventuell ist eine Annahme mit einem Beitragszuschlag möglich)