Nien Schuljahr 2017/2018 Berufsbildende Schulen des Landkreises Nienburg/Weser 31582 Nienburg/Weser, Berliner Ring 45, Telefon: 05021/609-0 Zweijährige Berufsfachschule – Pflegeassistenz Ziele - der Berufsabschluss zur „Staatlich geprüften Pflegeassistentin“ oder zum „Staatlich geprüften Pflegeassistenten“ - Festigen und Vertiefen der Allgemeinbildung - Erlangen des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss mit der Option auf den erweiterten Sekundarabschluss I Aufnahmevoraussetzungen In die Schule kann aufgenommen werden, wer - den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist, - die persönliche Zuverlässigkeit durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Kosten 13,-- €, bei der örtlichen Meldebehörde anzufordern) nachweist. Das erweiterte Führungszeugnis kann erst bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden, wenn Sie dazu von uns die schriftliche Anforderung bei der Einschulung (Mo., 19.06.2017) erhalten haben. - die gesundheitliche Eignung durch den Nachweis von berufsrelevanten Impfungen (Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Hepatitis A und B) bestätigt. Die gesundheitliche Eignung liegt nur vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerberin oder den Bewerber keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr oder ihm keine Gefährdung ausgeht. - Die Kosten für notwendige Impfungen werden nicht von der Schule oder den Praxiseinrichtungen übernommen. - Der Nachweis ist bis zum 03.08.2017 auf dem entsprechenden Vordruck (siehe Seiten 3 und 4 des beiliegenden Merkblattes) vorzulegen. - eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz nachweist. Die Belehrungen werden von den örtlichen Gesundheitsämtern durchgeführt (Kosten 26,-- €). Der Nachweis darf bei Eintritt in die praktische Ausbildung nicht älter als drei Monate sein. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der freien Ausbildungsplätze, so wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises Nienburg/Weser haben, können nur in Ausnahmefällen aufgenommen werden. Lernbereiche - Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern: - Deutsch/Kommunikation - Fremdsprache/Kommunikation - Mathematik - Politik - Sport - Religion - bitte wenden - -2- - Berufsbezogener Lernbereich – Theorie – mit den Fächern: - Arbeits- und Beziehungsprozesse - Unterstützung des Menschen - Pflege von Menschen - Optionale Lernangebote - Berufsbezogener Lernbereich – Praxis: - Während des Bildungsganges wird eine zusätzliche praktische Ausbildung von insgesamt 960 Stunden (24 Wochen) in geeigneten Einrichtungen in dem Bereich Pflege und in mindestens einem der beiden Bereiche Betreuung und Versorgung durchgeführt. Die praktische Ausbildung soll geblockt erfolgen. - Da letztendlich die Schule Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt, sucht sich die Schülerin / der Schüler erst nach Absprache mit der Schule selbstständig eine Ausbildungsstätte. - Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen. - Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den zweiten praktischen Einsatz in einem europäischen Partnerland zu absolvieren. Dauer: 2 Jahre Kosten Für die Anschaffung von Lernmitteln und Schulbüchern, für einen Erste-Hilfe-Kurs, für ein sog. Kochgeld, für Besichtungen und Klassenfahrten entstehen, verteilt über die 2 Jahre, Kosten in Höhe von ca. 200,-€. Die Schulbücher können gegen eine Gebühr von der Schule entliehen werden. Für Fotokopien entstehen Kosten von 10,-- €. Prüfungen und Berechtigungen Eine Abschlussprüfung wird durchgeführt. Schriftliche Prüfung: Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausurarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von je 3 Zeitstunden. Die Klausurarbeiten sind zu schreiben - aus dem Fach „Deutsch/Kommunikation“ oder „Englisch/Kommunikation“, aus dem Fach „Pflege von Menschen“ und fächerübergreifend aus den Fächern „Arbeits- und Beziehungsprozesse“ und „Unterstützung des Menschen“ Praktische Prüfung: Die Prüfungsaufgabe besteht aus der schriftlichen Ausarbeitung der Planung und Durchführung der Pflege, Betreuung oder Begleitung eines Menschen. Mündliche Prüfung: Auf die mündliche Prüfung kann verzichtet werden, wenn sie zur Klärung der Endzensur oder zum Erreichen eines Abschlusses nicht erforderlich ist. Anrechnungsmöglichkeiten Die Anrechnung der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung auf die Dauer weiterer Berufsausbildungen zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger und zur Gesundheits- und Krankenpflegerin / zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist möglich. Anmeldung Vorzulegen sind mit der Anmeldung 1. das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular einschl. Lebenslauf, 2. das Halbjahreszeugnis vom 27.01.2017 (Fotokopie) oder bei einer späteren Anmeldung das letzte Zeugnis bzw. das Zeugnis (beglaubigte Kopie) der zuletzt besuchten Schule, wenn Sie zurzeit nicht zur Schule gehen. Sollte der Hauptschulabschluss bereits erlangt worden sein, bitte beglaubigte Zeugniskopie vorlegen. Hinweis: Abschlusszeugnisse müssen als beglaubigte Fotokopien vorgelegt werden! Anmeldeschluss: Mittwoch, 15. Februar 2017 m_b7-lsp.docx Nien -3- Schuljahr 2017/2018 Berufsbildende Schulen des Landkreises Nienburg/Weser Fachbereich Soziale Berufe und Körperpflege 31582 Nienburg/Weser, Berliner Ring 45, Telefon: 05021/609-0 Merkblatt Gesundheitliche Eignung In der Verordnung über die berufsbildenden Schulen vom Juni 2009 zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 23. Juni 2014 ist für die Aufnahme in die Berufsfachschulen der Fachrichtungen Pflegeassistenz und Sozialassistentin/Sozialassistent und für die Fachschulen der Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege der Nachweis einer gesundheitlichen Eignung vorgeschrieben. Vergl. BbS-VO vom 10.06.2009: - Anlage 4 zu § 33, § 3 Aufnahmevoraussetzungen, Absatz 12 bzw. - Anlage 8 zu § 33, § 3 Aufnahmevoraussetzungen, Absatz 4 Satz 2 bis 4 Die von der Schule gegebene Aufnahmezusage wird zum Beginn der praktischen Ausbildung unwirksam, wenn die Schülerin oder der Schüler die gesundheitliche Eignung nicht nachweist. Die gesundheitliche Eignung setzt voraus, dass für die Schülerin oder den Schüler durch einen erhöhten Immunschutz üblicherweise eine Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht und auch von der Schülerin oder dem Schüler eine Gefahr nicht ausgeht. Erläuterung: In all diesen Schulformen kommt es zum engen Kontakt mit Menschen, die teilweise auch erkrankt sind, so dass ein ausreichender Immunschutz grundsätzliche Aufnahmevoraussetzung ist. Bei regelmäßigem direktem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und anderen Personen muss ein Immunschutz gegen - Keuchhusten (Bordetella pertussis) - Masern (Masernvirus) - Mumps (Mumpsvirus) - Röteln (Rubivirus) - Windpocken (Varizella-Zoster-Virus) per ärztlicher Bestätigung nachgewiesen werden (Seite 4). Bei regelmäßigem direktem Kontakt innerhalb der Pflege mit Stuhl von Kleinkindern, älteren und behinderten Menschen soll über den oben angeführten Impfschutz hinaus Immunschutz gegen Hepatitis A und bei einem in größerem Umfang regelmäßigen Kontakt mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen und -gewebe auch gegen Hepatitis B bestehen. Die Hepatits-B-Impfung ist verpflichtend für die Berufsfachschule Pflegeassistenz und für die Fachschule Heilerziehungspflege. Der Nachweis des Immunschutzes erfordert keine Blutuntersuchung. Vielmehr ist der Nachweis von Impfungen oder bereits durchgemachter Erkrankungen ausreichend. Sollten Ihnen Impfungen fehlen, so wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt bzw. an das Gesundheitsamt oder Ihre Krankenkasse. m_b7-lsp.docx -4- Schuljahr 2017/2018 Angestrebte Ausbildung im Bildungsgang: Berufsfachschule – Pflegeassistenz Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent Fachschule – Sozialpädagogik Fachschule – Heilerziehungspflege Ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung Bezug: Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) und der Neufassung der Verordnung über berufsbildende Schulen vom Juni 2009. Frau/Herr _____________________________________________ geb. am ______________ verfügt über einen ausreichenden Immunschutz für die nachfolgend genannten Infektionen. Infektionen Bestätigung / Kürzel des Arztes Keuchhusten (Bordetella pertussis) Masern (Masernvirus) Mumps (Mumpsvirus) Röteln (Rubivirus) Windpocken (Varizella-Zoster-Virus) Hepatitis A Hepatitis B*) *) nur notwendig für die Berufsfachschule Pflegeassistenz und die Fachschule Heilerziehungspflege ____________________________________ Ort, Datum m_b7-lsp.docx _________________________________ Unterschrift und Stempel des Arztes