Betreuung des Programms ISL-Schule

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Nien
Schuljahr 2017/2018
Berufsbildende Schulen des Landkreises Nienburg/Weser
31582 Nienburg/Weser, Berliner Ring 45, Telefon: 05021/609-0
Zweijährige Berufsfachschule – Pflegeassistenz
Ziele
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der Berufsabschluss zur „Staatlich geprüften Pflegeassistentin“ oder zum „Staatlich geprüften
Pflegeassistenten“
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Festigen und Vertiefen der Allgemeinbildung
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Erlangen des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss mit der Option auf den erweiterten Sekundarabschluss I
Aufnahmevoraussetzungen
In die Schule kann aufgenommen werden, wer
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den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist,
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die persönliche Zuverlässigkeit durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Kosten
13,-- €, bei der örtlichen Meldebehörde anzufordern) nachweist. Das erweiterte Führungszeugnis kann
erst bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden, wenn Sie dazu von uns die schriftliche Anforderung bei der Einschulung (Mo., 19.06.2017) erhalten haben.
-
die gesundheitliche Eignung durch den Nachweis von berufsrelevanten Impfungen (Keuchhusten,
Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Hepatitis A und B) bestätigt. Die gesundheitliche Eignung
liegt nur vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerberin oder den Bewerber keine Gefahr einer
berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr oder ihm keine Gefährdung ausgeht.
- Die Kosten für notwendige Impfungen werden nicht von der Schule oder den Praxiseinrichtungen
übernommen.
- Der Nachweis ist bis zum 03.08.2017 auf dem entsprechenden Vordruck (siehe Seiten 3 und 4 des
beiliegenden Merkblattes) vorzulegen.
-
eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz nachweist. Die Belehrungen werden von den örtlichen Gesundheitsämtern durchgeführt (Kosten 26,-- €). Der Nachweis darf bei Eintritt in die praktische
Ausbildung nicht älter als drei Monate sein.
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der freien Ausbildungsplätze, so wird ein
Auswahlverfahren durchgeführt.
Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises Nienburg/Weser haben, können nur in Ausnahmefällen aufgenommen werden.
Lernbereiche
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Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache/Kommunikation
- Mathematik
- Politik
- Sport
- Religion
- bitte wenden -
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Berufsbezogener Lernbereich – Theorie – mit den Fächern:
- Arbeits- und Beziehungsprozesse
- Unterstützung des Menschen
- Pflege von Menschen
- Optionale Lernangebote
-
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis:
- Während des Bildungsganges wird eine zusätzliche praktische Ausbildung von insgesamt 960 Stunden (24 Wochen) in geeigneten Einrichtungen in dem Bereich Pflege und in mindestens einem der
beiden Bereiche Betreuung und Versorgung durchgeführt. Die praktische Ausbildung soll geblockt
erfolgen.
- Da letztendlich die Schule Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt, sucht sich die Schülerin / der Schüler erst nach Absprache mit der Schule selbstständig eine Ausbildungsstätte.
- Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.
- Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den zweiten praktischen Einsatz in
einem europäischen Partnerland zu absolvieren.
Dauer:
2 Jahre
Kosten
Für die Anschaffung von Lernmitteln und Schulbüchern, für einen Erste-Hilfe-Kurs, für ein sog. Kochgeld,
für Besichtungen und Klassenfahrten entstehen, verteilt über die 2 Jahre, Kosten in Höhe von ca. 200,-€.
Die Schulbücher können gegen eine Gebühr von der Schule entliehen werden. Für Fotokopien entstehen
Kosten von 10,-- €.
Prüfungen und Berechtigungen
Eine Abschlussprüfung wird durchgeführt.
Schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausurarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von je 3 Zeitstunden.
Die Klausurarbeiten sind zu schreiben
-
aus dem Fach „Deutsch/Kommunikation“ oder „Englisch/Kommunikation“,
aus dem Fach „Pflege von Menschen“ und
fächerübergreifend aus den Fächern „Arbeits- und Beziehungsprozesse“ und „Unterstützung
des Menschen“
Praktische Prüfung:
Die Prüfungsaufgabe besteht aus der schriftlichen Ausarbeitung der Planung und Durchführung der Pflege, Betreuung oder Begleitung eines Menschen.
Mündliche Prüfung:
Auf die mündliche Prüfung kann verzichtet werden, wenn sie zur Klärung der Endzensur oder zum Erreichen eines Abschlusses nicht erforderlich ist.
Anrechnungsmöglichkeiten
Die Anrechnung der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung auf die Dauer weiterer Berufsausbildungen
zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger und zur Gesundheits- und Krankenpflegerin / zum Gesundheits- und
Krankenpfleger ist möglich.
Anmeldung
Vorzulegen sind mit der Anmeldung
1. das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular einschl. Lebenslauf,
2. das Halbjahreszeugnis vom 27.01.2017 (Fotokopie) oder bei einer späteren Anmeldung das letzte
Zeugnis bzw. das Zeugnis (beglaubigte Kopie) der zuletzt besuchten Schule, wenn Sie zurzeit nicht
zur Schule gehen. Sollte der Hauptschulabschluss bereits erlangt worden sein, bitte beglaubigte
Zeugniskopie vorlegen.
Hinweis: Abschlusszeugnisse müssen als beglaubigte Fotokopien vorgelegt werden!
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 15. Februar 2017
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Nien
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Schuljahr 2017/2018
Berufsbildende Schulen des Landkreises Nienburg/Weser
Fachbereich Soziale Berufe und Körperpflege
31582 Nienburg/Weser, Berliner Ring 45, Telefon: 05021/609-0
Merkblatt Gesundheitliche Eignung
In der Verordnung über die berufsbildenden Schulen vom Juni 2009 zuletzt geändert durch
Art. 1 der Verordnung vom 23. Juni 2014 ist für die Aufnahme in die Berufsfachschulen der
Fachrichtungen Pflegeassistenz und Sozialassistentin/Sozialassistent und für die Fachschulen
der Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege der Nachweis einer gesundheitlichen Eignung vorgeschrieben.
Vergl. BbS-VO vom 10.06.2009:
- Anlage 4 zu § 33, § 3 Aufnahmevoraussetzungen, Absatz 12 bzw.
- Anlage 8 zu § 33, § 3 Aufnahmevoraussetzungen, Absatz 4 Satz 2 bis 4
Die von der Schule gegebene Aufnahmezusage wird zum Beginn der praktischen Ausbildung
unwirksam, wenn die Schülerin oder der Schüler die gesundheitliche Eignung nicht nachweist.
Die gesundheitliche Eignung setzt voraus, dass für die Schülerin oder den Schüler durch einen
erhöhten Immunschutz üblicherweise eine Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht
und auch von der Schülerin oder dem Schüler eine Gefahr nicht ausgeht.
Erläuterung:
In all diesen Schulformen kommt es zum engen Kontakt mit Menschen, die teilweise auch erkrankt sind, so dass ein ausreichender Immunschutz grundsätzliche Aufnahmevoraussetzung
ist.
Bei regelmäßigem direktem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und anderen Personen muss ein
Immunschutz gegen
- Keuchhusten (Bordetella pertussis)
- Masern (Masernvirus)
- Mumps (Mumpsvirus)
- Röteln (Rubivirus)
- Windpocken (Varizella-Zoster-Virus)
per ärztlicher Bestätigung nachgewiesen werden (Seite 4).
Bei regelmäßigem direktem Kontakt innerhalb der Pflege mit Stuhl von Kleinkindern, älteren
und behinderten Menschen soll über den oben angeführten Impfschutz hinaus Immunschutz
gegen Hepatitis A und bei einem in größerem Umfang regelmäßigen Kontakt mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen und -gewebe auch gegen Hepatitis B bestehen. Die Hepatits-B-Impfung ist verpflichtend für die Berufsfachschule Pflegeassistenz und für die Fachschule Heilerziehungspflege.
Der Nachweis des Immunschutzes erfordert keine Blutuntersuchung. Vielmehr ist der Nachweis
von Impfungen oder bereits durchgemachter Erkrankungen ausreichend.
Sollten Ihnen Impfungen fehlen, so wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt bzw. an das Gesundheitsamt oder Ihre Krankenkasse.
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Schuljahr 2017/2018
Angestrebte Ausbildung im Bildungsgang:
Berufsfachschule – Pflegeassistenz
Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent
Fachschule – Sozialpädagogik
Fachschule – Heilerziehungspflege
Ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung
Bezug:
Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) und der Neufassung der Verordnung über berufsbildende Schulen vom Juni 2009.
Frau/Herr _____________________________________________ geb. am ______________
verfügt über einen ausreichenden Immunschutz für die nachfolgend genannten Infektionen.
Infektionen
Bestätigung / Kürzel des Arztes
Keuchhusten (Bordetella pertussis)
Masern (Masernvirus)
Mumps (Mumpsvirus)
Röteln (Rubivirus)
Windpocken (Varizella-Zoster-Virus)
Hepatitis A
Hepatitis B*)
*) nur notwendig für die Berufsfachschule Pflegeassistenz und die Fachschule Heilerziehungspflege
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Ort, Datum
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Unterschrift und Stempel des Arztes
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