Hameln, im März 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Neufassung der Verordnung über Berufsbildende Schulen von 2009 sind die Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Pflegeassistenz folgendermaßen ergänzt worden: „In den oben genannten Fachrichtungen und Fachschulen muss die Schülerin oder der Schüler bis zum Beginn der praktischen Ausbildung auch die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweisen. Die gesundheitliche Eignung liegt vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerberin oder den Bewerber keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr oder ihm keine Gefährdung ausgeht“ [BbS-VO vom 10. Juni 2009, Anlage 4, § 3 Aufnahmevoraussetzungen, Absatz (12). In der Berufsfachschule Pflegeassistenz ist ein Kontakt mit Krankheitserregern nicht auszuschließen. Zu Ihrem Schutz und im Interesse der pädagogischen und pflegerischen Einrichtungen ist ein ausreichender Immunschutz laut Biostoffverordnung grundsätzlich vorzuschreiben und nachzuweisen. Bei regelmäßigem direktem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und zu pflegenden Personen muss ein Immunschutz gegen - Keuchhusten (Bordetella pertussis) - Masern (Masernvirus) - Mumps (Mumpsvirus) - Röteln (Rubivirus) - Windpocken (Varizella-Zoster-Virus) - Hepatitis A - Hepatitis B in einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Sollten Ihnen Impfungen fehlen, so wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt bzw. an das Gesundheitsamt oder Ihre Krankenkasse. Mit den Aufnahmebestätigungen erhalten Sie diese Information zur Biostoffverordnung und das Formblatt zur Bestätigung des Immunschutzes. Es ist bis zum 20.07.2010 der BFS Pflegeassistenz bei IMPULS gGmbH vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen U. Dobner-Schaefer Schulleiterin Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) vom 27. Januar 1999 (BGBl. I S. 50, zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261) und der Neufassung der Verordnung über Berufsbildende Schulen 2009 Angestrebte Ausbildung im Bildungsgang: Berufsfachschule Pflegeassistenz Hiermit versichere ich, dass für Frau / Herrn ______________________________________ ein ausreichender Immunschutz besteht. Unterschrift des Arztes Immunschutz liegt vor für Keuchhusten (Bordetella pertussis) Masern (Masernvirus) Mumps (Mumpsvirus) Röteln (Rubivirus) Windpocken (Varizella-Zoster-Virus) Hepatitis A Hepatitis B Hiermit versichere ich, dass Frau / Herrn ______________________________________ frei von ansteckenden Krankheiten ist. ___________________________ ____________________________________ Ort, Datum Stempel des Arztes