Immunschutz - IMPULS gGmbH

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Hameln, im März 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Neufassung der Verordnung über Berufsbildende Schulen von 2009 sind die Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Pflegeassistenz folgendermaßen ergänzt worden:
„In den oben genannten Fachrichtungen und Fachschulen muss die Schülerin oder der
Schüler bis zum Beginn der praktischen Ausbildung auch die persönliche Zuverlässigkeit und
gesundheitliche Eignung nachweisen. Die gesundheitliche Eignung liegt vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerberin oder den Bewerber keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr oder ihm keine Gefährdung ausgeht“ [BbS-VO vom 10. Juni
2009, Anlage 4, § 3 Aufnahmevoraussetzungen, Absatz (12).
In der Berufsfachschule Pflegeassistenz ist ein Kontakt mit Krankheitserregern nicht auszuschließen. Zu Ihrem Schutz und im Interesse der pädagogischen und pflegerischen Einrichtungen ist ein ausreichender Immunschutz laut Biostoffverordnung grundsätzlich vorzuschreiben und nachzuweisen.
Bei regelmäßigem direktem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und zu pflegenden Personen
muss ein Immunschutz gegen
- Keuchhusten (Bordetella pertussis)
- Masern (Masernvirus)
- Mumps (Mumpsvirus)
- Röteln (Rubivirus)
- Windpocken (Varizella-Zoster-Virus)
- Hepatitis A
- Hepatitis B
in einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden.
Sollten Ihnen Impfungen fehlen, so wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt bzw. an das Gesundheitsamt oder Ihre Krankenkasse.
Mit den Aufnahmebestätigungen erhalten Sie diese Information zur Biostoffverordnung und
das Formblatt zur Bestätigung des Immunschutzes. Es ist bis zum 20.07.2010 der BFS Pflegeassistenz bei IMPULS gGmbH vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
U. Dobner-Schaefer
Schulleiterin
Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) vom 27. Januar 1999 (BGBl. I S. 50, zuletzt geändert
durch Art. 2 der Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261) und der Neufassung
der Verordnung über Berufsbildende Schulen 2009
Angestrebte Ausbildung im Bildungsgang: Berufsfachschule Pflegeassistenz
Hiermit versichere ich, dass für
Frau / Herrn ______________________________________
ein ausreichender Immunschutz besteht.
Unterschrift des Arztes
Immunschutz liegt vor für
Keuchhusten (Bordetella pertussis)
Masern (Masernvirus)
Mumps (Mumpsvirus)
Röteln (Rubivirus)
Windpocken (Varizella-Zoster-Virus)
Hepatitis A
Hepatitis B
Hiermit versichere ich, dass
Frau / Herrn ______________________________________
frei von ansteckenden Krankheiten ist.
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Ort, Datum
Stempel des Arztes
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