PowerPoint-Präsentation - Landessportbund Sachsen

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Workshop
Ort, Datum
Name des Referenten/der Referentin
Stand: 14. Januar 2013
Download der Präsentation unter www.dsj.de/kinderschutz
Inhalte des Workshops
Zahlen, Daten, Fakten
• Definition
• Informationen zu Opfern und Täter/-innen
• Sexualisierte Gewalt im Sport
Umsetzung: Bausteine eines Präventionskonzepts
• Präventions- und Interventionsmaßnahmen
• Konkrete erste Schritte
Methoden:
• Präsentation
• Vorlesegeschichte
• Gruppenarbeit
2
Ziele des Workshops
Sensibilisieren
• Schwierigkeiten, Grenzüberschreitungen
wahrzunehmen und zu thematisieren
Informieren
• Formen sexualisierter Gewalt
• Möglichkeiten der Prävention
• Schritte der Intervention
Motivieren und Maßnahmen entwickeln
• Umsetzungsmöglichkeiten im eigenen
Verein/Verband
• Unterzeichnung des Ehrenkodex
3
Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund
verurteilen auf‘s Schärfste jede Form von Gewalt und Machtmissbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene und fordern
ihre Mitgliedsorganisationen auf, gemeinsam Gewalt vorzubeugen.
Positionspapier des DOSB-Präsidiums, 2010
4
Standpunkte
JA
NEIN
Stimme
ich gar
nicht zu
Sexualisierte Gewalt ?
Stimme
ich voll
zu
5
Im Sport gibt es viele „unscharfe“ Situationen
Die definitorische Unschärfe ist bedingt durch:
• Situation
•
•
•
•
Schilderung
Interpretation
Eigene Erfahrung
Unterschiedliche Beteiligte
•
•
•
•
Mann – Mädchen
Frau – Junge
Mann – Junge
Frau – Mädchen
6
Neutralisierungsstrategien
„…war doch nicht so gemeint“
Das Problem wird von den Handelnden heruntergespielt.
„…war doch nicht so schlimm“ oder „stell‘ dich nicht so an“
Die übergriffigen Handlungen werden als nicht so schwerwiegend
bewertet.
„…so was machen die, wenn sie groß werden“, „das gehört dazu“
Die Handlungen werden als normal für die Lebensphase
bezeichnet.
7
Was tun?
• Präventionskonzept
erstellen und
umsetzen
• Kultur der
Aufmerksamkeit
schaffen
Sportorganisation
8
Sexualisierte Gewalt – Definition
Machtausübung, Unterwerfung, Demütigung
mit dem Mittel der Sexualität
Sexualisierte Gewalt
9
Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen
Enge Auslegung:
Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, erzwungene sexuelle
Handlungen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
die im Strafgesetzbuch definiert sind (§174 – §184 StGB)
10
Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen
Weite Auslegung:
Auch sexuelle Belästigungen, das heißt sexualisierende
Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige
Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt
11
Opfer von sexueller Gewalt
• Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen
• und jeder 9. bis 12. Junge
macht mindestens einmal vor
dem 18. Lebensjahr eine
sexuelle Gewalterfahrung, die
der Gesetzgeber als sexuellen
Missbrauch, exhibitionistische
Handlung, Missbrauch von
Schutzbefohlenen, sexuelle
Nötigung oder Vergewaltigung
unter Strafe stellt.
12
Sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung befinden sich oft in besonderen
Lebenssituationen, gekennzeichnet durch Wehrlosigkeit,
Hilflosigkeit und soziale Abhängigkeit, in denen Macht-,
Abhängigkeits- und Vertrauensbeziehungen ausgenutzt
werden können.
• Mädchen und Frauen mit Behinderung sind etwa doppelt so
häufig von sexueller Gewalt betroffen wie Mädchen und
Frauen ohne Behinderung
• Gewalt an Jungen und Männern wird oftmals nicht als solche
erkannt
Quelle: The World Disability Report – Disability ‘99. Genf, 1998
13
Täter und Täterinnen
Es gibt keine spezifischen äußeren Erscheinungsmerkmale!
Definition Pädosexuell:
• Erwachsene mit einer ausschließlich oder überwiegend dauerhaften
sexuellen Ausrichtung auf Kinder
Aber nur ein Teil der Täter/-innen ist pädosexuell
• Es gibt unter den Täter/-innen auch Erwachsene mit einer primär
sexuellen Orientierung auf Erwachsene
Zu beachten ist auch:
• sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen (peer-Gewalt)
• sexualisierte Gewalt unter Erwachsenen
14
Kontexte für sexualisierte Gewalt durch bekannte Täter/-innen
Entblößen
Missbrauch mit
Körperkontakt
andere sexuelle
Handlungen
Arbeitskontext
1.5
4.5
0.0
Schulkontext E-K
5.4
7.4
12.3
Schulkontext K-K
2.3
1.3
0.0
Freizeit/ Sport E-K
8.0
2.5
0.0
Nachbarn
37.2
22.7
43.5
Enger Freundeskreis
3.1
10.2
10.7
Bekannte/weiteres soziales Umfeld
16.1
16.6
14.9
Erwachsene aus dem Umfeld der Eltern, Großeltern,
Freunde
22.5
22.4
7.4
Heim- und Pflegekontext
3.5
4.3
3.8
Ex-Partner
0.3
7.5
3.9
Medizinischer Kontext
0.0
0.7
3.5
Priester
0.0
0.1
0.0
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung
Sexueller Missbrauch.
15
Strategien von Täter/-innen in Institutionen
• Sexualisierte Gewalt beginnt in der Regel nicht mit einem
eindeutigen Übergriff
• Längere Anbahnungsprozesse
• Testen der Widerstandsfähigkeit des Opfers
• Aufbau eines engen Vertrauensverhältnisses zum Opfer, Eltern,
Kolleginnen und Kollegen
 unter solchen Bedingungen ist die Aufdeckung
von sexualisierter Gewalt schwierig
16
Täter/-innen suchen gezielt Situationen, in
denen sie auf leichte und unkomplizierte Weise
(körperliche) Kontakte mit Kindern und
Jugendlichen eingehen und aufbauen können.
Daher besteht die Gefahr, dass sich Täter/-innen
genau mit dieser Intention in Sportvereine
begeben.
17
Kurze Pause
18
Geschichte….
Wenn Du nicht
mitmachst….
19
Leitfragen
• Wie ist das Verhältnis
von Jonas zu seinen
Bezugspersonen?
• Wie trägt Henning zu
einer Aufklärung der
Situation bei?
• Welche Rahmenbedingungen
ermöglichen die
Grenzüberschreitung?
20
Risikoanalyse im Sport
Körperzentriertheit
• Körperkontakt
• Kleidung
• Umkleide- u. Duschsituationen
• Rituale, Siegerehrungen
• Abgeschirmte Situationen
• Freizeiten, Wettkämpfe mit
Anfahrt und Übernachtung
21
Risikoanalyse im Sport
Hierarchien
• Kompetenz- u. Altersgefälle
• Geschlechterhierarchien
• stereotype Mediendarstellungen
Leistungsorientierung
22
Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt im Sport
• Verbale und gestische Übergriffe
• Übergriffe exhibitionistischer Art
• Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in die Umkleiden
und Duschen
• Grenzverletzung bei Kontrolle der Sportkleidung
• Übergriffe bei der Hilfestellung
• Direkte Formen sexueller Gewalt bis hin zur Vergewaltigung
Quelle: Palzkill, B.. & Klein, M. (1998): Gewalt gegen Frauen und Mädchen
23
Gefühle von …
• Angst, jemanden zu Unrecht zu beschuldigen
• Angst, weil ich die Konsequenzen einer möglichen Aufdeckung
mittragen müsste
• Hilflosigkeit, weil mir nicht klar ist, wie ich den Verdacht
bestätigen kann
• Unsicherheit im künftigen Umgang mit den Mädchen und
Jungen
• Ekel und Abscheu beim Gedanken an die
Missbrauchshandlungen
• Wut auf den Täter oder die Täterin
• Wut auf das Opfer, weil ich mich nun hilflos fühle
• Abwehr gegen den Missbrauchsverdacht, weil Handlungsdruck
und Verantwortung für mich zu groß sind
24
Tauschen Sie sich aus über die Fragen:
• Was war mir bekannt?
• Was ist mir neu?
• Was bewegt mich?
• Was ist mir nicht klar?
25
Pause
26
Garantenstellung gegenüber Minderjährigen:
Sportvereine und -verbände haben rechtlich dafür einzustehen,
dass die minderjährigen Sportlerinnen und Sportler nicht Opfer
von sexualisierter Gewalt werden.
Nicht die Tatsache, dass es in der
eigenen Organisation zu Übergriffen
kommen kann, diskreditiert eine soziale
Einrichtung oder den Sportverein,
sondern allenfalls
ein unprofessioneller Umgang
damit.
27
Was tun?
• Präventionskonzept
erstellen und
umsetzen
• Kultur der
Aufmerksamkeit
schaffen
Sportorganisation
28
Sportliche Aktivitäten
transparent gestalten
Wissen und
Handlungskompetenzen
entwickeln
Mädchen
und
Jungen
stärken
Sportorganisation
Eignung von
Mitarbeiter/-innen
überprüfen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
29
Sportorganisation
Beauftragte
Leitbild,
Satzungen,
Ordnungen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
30
1. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren
Verankerung im Leitbild, in der Satzung und
in den Ordnungen des Vereins
Benennung von Beauftragten
31
Verankerung der Beauftragten
Präsident
/-in
Sportwart
/-in
ÜL
Vorstand
Beauftragte
m/w
32
Verankerung der Beauftragten
Präsident
/-in
Sportwart
/-in
ÜL
Vorstand
Expert/-innen
Beauftragte
m/w
33
Verankerung der Beauftragten
Präsident
/-in
Sportwart
/-in
ÜL
Vorstand
Expert/-innen
Beauftragte
m/w
34
Aufgaben der Beauftragten
• Wissensvermittlung im Verein
• Koordination u. Entwicklung des Präventionskonzeptes
• Erstellung eines Verhaltensleitfadens
• vertrauensvolle Ansprechpartner/-innen sein
• Aufbau von Kontakten u. Netzwerken in der Region
• Beschwerde-/Interventionsmanagement
35
Qualifizierung
Besprechungen
Wissen und
Handlungskompetenzen
entwickeln
Sportorganisation
Beauftragte
Leitbild,
Satzungen,
Ordnungen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
36
2. Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln
regelmäßige Besprechung bei Vereinssitzungen
vereinsinterne Qualifizierung
externe Qualifizierung
37
Sportliche Aktivitäten
transparent gestalten
Teamarbeit
Verhaltensleitfaden
Elternarbeit
Qualifizierung
Besprechungen
Wissen und
Handlungskompetenzen
entwickeln
Sportorganisation
Beauftragte
Leitbild,
Satzungen,
Ordnungen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
38
3. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Teamarbeit und kollegiale Beratung
Transparenz in der Elternarbeit
Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens
39
Verhaltensleitfaden beinhaltet Regelungen zu folgenden Bereichen:
• Duschen mit minderjährigen Sportler/-innen
• Betreten der Umkleiden
• Durchführung von Freizeitaktivitäten
• Fahrten zu Auswärtsspielen und Trainingslagern
• Umgangsformen (angemessene Sprache etc.)
40
Sportliche Aktivitäten
transparent gestalten
Team
Verhaltensleitfaden
Elternarbeit
Qualifizierung
Mädchen
und
Jungen
stärken
Besprechungen
Wissen und
Handlungskompetenzen
entwickeln
Kinderrechte
Sportorganisation
Partizipation
Beauftragte
Leitbild,
Satzungen,
Ordnungen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
41
4. Mädchen und Jungen stärken
Aufklärung und Austausch über Kinderrechte
Mitbestimmung und Partizipation
42
Sportliche Aktivitäten
transparent gestalten
Team
Verhaltensleitfaden
Elternarbeit
Qualifizierung
Mädchen
und
Jungen
stärken
Besprechungen
Wissen und
Handlungskompetenzen
entwickeln
Kinderrechte
Sportorganisation
Partizipation
Beauftragte
Leitbild,
Satzungen,
Ordnungen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
Eignung von
Mitarbeiter/-innen
überprüfen
Ehrenkodex
Führungszeugnis
43
5. Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen
Unterzeichnung des Ehrenkodex
Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen
Erweitertes Führungszeugnis im Präventionskonzept
44
Ehrenkodex
Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich , neben- und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden.
Hiermit verspreche ich, ______________________________________________:
• Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten
und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz,
die Intimsphäre und die persönlichen
• Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie
die der
• anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
• Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu
angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie
zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote
gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der
Natur und der Mitwelt anleiten.
• Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir
anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und
jugendgerechte Methoden einsetzen.
• Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen gerechte
• Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
• Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer,
psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
• Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden.
Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen
Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
• Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle
sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und
Mitbestimmungsmöglichkeiten.
• Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und
verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen
Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres
Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art
sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
• Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und
nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
• Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex
verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe
hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und
Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
• Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf
den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
__________________________________ Ort, Datum Unterschrift
45
Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen
• Ausführliche Besprechung des Ehrenkodex‘
• Vorstellung des Präventionskonzepts
• Einschätzung der neuen Mitarbeiterin/des neuen
Mitarbeiters

Unterstreichen der hohen Bedeutung der
Prävention für den Verein
46
Erweitertes Führungszeugnis
Ein Auszug aus dem Strafregister für Personen, die in
kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind (nach
§30a Bundeszentralregistergesetz)
Träger der freien Kinder-und Jugendhilfe, also
Jugendorganisationen im Sport können das
Führungszeugnis als Maßnahme im Präventionskonzept
nutzen.
Seit dem 01. Januar 2012 ist das
Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die
Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit
des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die
öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit
den freien Trägern Regelungen für die Vorlage von
erweiterten Führungszeugnissen treffen.
47
Sportliche Aktivitäten
transparent gestalten
Team
Verhaltensleitfaden
Elternarbeit
Qualifizierung
Mädchen
und
Jungen
stärken
Besprechungen
Wissen und
Handlungskompetenzen
entwickeln
Kinderrechte
Sportorganisation
Partizipation
Beauftragte
Leitbild,
Satzungen,
Ordnungen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
Konkretisierung
Eignung von
Mitarbeiter/-innen
überprüfen
Ehrenkodex
Führungszeugnis
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5 Schritte – Intervention
bei sexualisierter Gewalt im Sportverein
1. Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen
2. Mit externen Fachstellen kooperieren
3. Im besten Interesse des jungen Menschen handeln
4. Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiter/-innen
wahren
5. Klar und sachlich kommunizieren
49
Intervention – Prinzipien
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Das Opfer schützen.
Ruhe bewahren.
Zuhören.
Eigene Gefühle klären.
Nicht überstürzt handeln.
Nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann.
Professionelle Hilfe suchen.
Aussagen und Situationen protokollieren.
Verbindliche Absprachen über das weitere Vorgehen treffen.
50
Hinweise auf weitere Aktivitäten des DOSB
Sexualisierte Gewalt ist keineswegs ein Phänomen bestimmter
Gesellschaftsgruppen und nicht auf Kinder und Jugendliche beschränkt.
Übergriffe können Menschen jeden Alters, aller Schichten und
unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeiten, mit und ohne Behinderung
treffen. Mit dem Fokus auf erwachsene Sportlerinnen und Sportler engagiert
sich der DOSB mit folgenden Maßnahmen:
• Aktion: Gewalt gegen Frauen – nicht mit uns!
• Broschüre: Gegen Sexualisiert Gewalt im Sport –
Fokus Erwachsene
• Qualifizierungsmodul: Gegen Sexualisiert Gewalt im Sport –
Fokus Erwachsene
Weitere Informationen unter: www.aktiongegengewalt.dosb.de
51
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
52
Literaturverzeichnis:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur
Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch. o.O.
www.bmbf.de/pubRD/Erster_Forschungsbericht_sexueller_Missbrauch_2011(1).pdf
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2012). Mutig fragen –
besonnen handeln. Informationen für Mütter und Väter zur Thematik des sexuellen Missbrauchs an
Mädchen und Jungen. Berlin.
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=5810.html
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2012):
Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in
Deutschland. Bielefeld, Frankfurt, Berlin, Köln.
Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport –
Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Frankfurt am Main.
Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport –
Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am
Main.
53
Literaturverzeichnis:
Enders, U. (2003). Die zwei Gesichter der Täter und Täterinnen. In: Enders (Hrsg.). Zart war ich,
bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln. S. 53-105.
Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Initiativen und
Materialien zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Duisburg. CD sowie
im Internet www.wir-im-sport.de/vereine/sport-sexualisierte-gewalt/
Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW (2003). Ratgeber gegen
sexuellen Missbrauch. Köln.
Palzkill, B. & Klein, M. (1998). Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Sport, Pilotstudie im
Auftrag des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NordrheinWestfalen. Essen.
Rulofs, B. (2006). Gewalt im Sport aus Perspektive der Geschlechterforschung. In: HartmannTews & Rulofs (Hrsg.) , Handbuch Sport und Geschlecht, S. 150-162. Schorndorf.
The World Disability Report – Disability ’99 (1998). Genf.
Wachter, O. (1985). Heimlich ist mir unheimlich. Zürich, Köln, S. 37-46.
54
Herausgeber:
Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V.
Inhalt:
Meike Schröer, Dr. Bettina Rulofs, Dr. Bettina Suthues
Unter Mitarbeit von: Kristine Gramkow, Ebba Koglin, Elena Lamby,
Peter Lautenbach, Wilfried Pohler, Renate Reuter,
Dorota Sahle
Förderhinweis:
Gefördert durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des
Kinder- und Jugendplans (KJP).
Die dsj dankt dem Landessportbund NRW sowie der Sportjugend NRW für
die Bereitstellung von Materialien und Erfahrungen.
55
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