Ausgabe 30 - kulturexpress.info

Werbung
Je Woche
10. Jahrgang
Kulturexpress
ISSN 1862 - 1996
unabhängiges Magazin
Ausgabe 30
20. – 26. Juli 2014
.
Zeitschrift für Kunst, Kultur, Philosophie, Wissenschaft und Wirtschaft
Kulturexpress verpflichtet sich unabhängig über wirtschaftliche, politische und kulturelle Ereignisse zu
berichten. Kulturexpress ist deshalb ein unabhängiges Magazin, das sich mit Themen zwischen den Welten
aus Wirtschaft und Kultur aber auch aus anderen Bereichen auseinandersetzt. Das Magazin bemüht sich
darin um eine aktive und aktuelle Berichterstattung, lehnt jedoch gleichzeitig jeden Anspruch auf
Vollständigkeit ab.
Impressum
Herausgeber und Redaktion
Rolf E. Maass
Adresse
Postfach 90 06 08
60446 Frankfurt am Main
mobil +49 (0)179 8767690
Voice-Mail +49 (0)3221 134725
www.kulturexpress.de
www.kulturexpress.info
www.svenska.kulturexpress.info
Kulturexpress in gedruckter Form
erscheint wöchentlich
ISSN 1862-1996
Finanzamt IV Frankfurt a/M
St-Nr.: 148404880
USt-idNr.: DE249774430
E-Mail: [email protected]
Inhalt
Aktiv-Stadthaus auch Plusenergiehaus an der
Speicherstraße am Frankfurter Westhafen feiert
Richtfest
Die Erhebung wiederkehrender Beiträge zum Straßenausbau sind
verfassungsrechtlich zulässig
27,5 Mio. Euro für den Frankfurter Hauptbahnhof.
Umbau der Verteilerebenen und des
Bahnhofvorplatzes
Im Plan liegenden Haushaltsverlauf 2014 prognostiziert
Stadtkämmerer Uwe Becker für Frankfurt a/M
Frankfurter Kaiserdom wieder eingerüstet: Dach und
Fassaden stehen vor Sanierung
Finanzielle Förderung im gesamten Stadtgebiet Frankfurt a/M möglich.
Erneuerte Richtlinien zur energetischen Modernisierung
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 30 - 2014
Seite 3
Aktiv-Stadthaus auch Plusenergiehaus an der Speicherstraße
am Frankfurter Westhafen feiert Richtfest
Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt a/M, den 25. 07. 2014
Mit dem Projekt
Speicherstraße setzt
„Frankfurt wieder Maßstäbe“,
machte Oberbürgermeister
Peter Feldmann beim
Richtfest für das AktivStadthaus am Freitag, 25. Juli,
deutlich. „Frankfurt positioniert
sich mit diesem Projekt erneut
als Stadt der Energiewende
und des wissenschaftlichen
Fortschritts.“
Die ABG Frankfrurt Holding ist Schrittmacher dieser Innovation des Geschosswohnungsbaus, hob
Frank Junker, Vorsitzender der Geschäftsführung des Unternehmens, beim Richtfest hervor. Mit
dem Aktiv-Stadthaus erreichen „wir eine neue Stufe der Evolution der Energieeffizienz.“
Das Aktiv-Stadthaus ist als Energieplus-Gebäude mit 74 Wohnungen eine optimale Kombination
aus passiver Effizienz via Dämmung und aktiver Energiegewinnung. In der Nähe der Innenstadt
soll der Wandel vom Energie verbrauchenden zum Energie erzeugenden Gebäude gelingen. Das
Gebäude selbst gewinnt die Energie für Heizung, Dusche, Haushalt, Aufzug und Autofahren. Aus
dem Kanal für das Abwasser wird die Rückgewinnung von Wärme möglich. Diese Energie wird im
Haus für die Heizung und die Warmwasserbereitung genutzt. Dach und Fassade des Gebäudes
werden mit Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung belegt. Auf dem Dach kommen etwa
1.000 Hocheffizienzmodule und an der Fassade 330 Module zum Einsatz. Der darin erzeugte
Strom wird in einer Batterie im Haus gespeichert. Dadurch kann der Strom auch nachts genutzt
werden. Geplant ist eine Batterie, die rund 160 Kilowattstunden Strom abgeben kann. Über ein
Display kann jeder Mieter des Aktiv-Stadthauses den jeweiligen Energieverbrauch mit der
aktuellen Stromerzeugung vergleichen.
Nachhaltiges Bauen und gute Gestaltung müssen kein Widerspruch sein, unterstrich Manfred
Hegger. Er ist der Architekt des Aktiv-Stadthauses, hatte bis vor kurzem den Lehrstuhl für
Energieeffizientes Bauen an der Technischen Universität Darmstadt inne und gilt als Vordenker
des energieeffizienten Bauens. „Wir machen deutlich, dass Klimaschutz ein ebenso
anspruchsvolles wie attraktives Projekt sein kann.“
Frankfurt bekommt das größte Plusenergie-Wohngebäude weltweit und ist damit Vorreiter im
bundesweiten Netzwerk „Effizienzhäuser-Plus“, das vom Bundesbauministerium betrieben wird.
Mit diesem Standard gelinge die Wende hin zum klimaneutralen Gebäude, betonte Hans-Dieter
Hegner, Ministerialrat im Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Dieser
Standard, der im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau entwickelt wurde, soll mithilfe
staatlicher Förderung in den nächsten Jahren im Gebäudesektor fest etabliert werden.
Der Bau des Aktiv-Stadthauses begann im August vorigen Jahres, Mitte 2015 soll es fertig sein.
Materialien zum Richtfest des Aktiv-Stadthauses
Fukushima brachte die Zäsur: Unter dem Eindruck der
Nuklearkatastrophe in Japan entschied die Bundesregierung
den Ausstieg aus der Atomkraft. Bis 2050 soll der Strom aus
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 30 - 2014
Seite 4
Erneuerbaren Energien (EE), also Wind und Sonne, kommen
und 80 Prozent des Bedarfs decken. Die Innenstadt von
Frankfurt bietet zur energetischen Nutzung von Wind keine
besonders guten Bedingungen, aber für Solarzellen ist das
Potenzial auf Wohn- und Bürogebäuden längst nicht
ausgeschöpft. Innovationen könnten einen
Anwendungsbereich für Solarzellen eröffnen, der besonders
für Frankfurt von Bedeutung ist: die Fassaden der Gebäude
und Hochhäuser. Solarzellen können zukünftig Teil der
Fassade sein und kostspielige andere AußenfassadenBausteine ersetzen.
Die ABG Frankfurt Holding geht dabei voran. Mitten in
Frankfurt entsteht eines der innovativsten
Geschosswohngebäude Europas: das „Aktiv-Stadthaus". Es ist
als Energieplus-Gebäude eine optimale Kombination aus
passiver Effizienz via Dämmung und aktiver
Plakat des beteiligten Ingenieurbüros Bollinger
+ Grohmann in seiner Ausstellung im
Deutschen Architektur Museum, DAM vom 14.
Juni bis 01. Sept. 2013
Energiegewinnung. In zentraler Lage der Stadt soll der Wandel
vom Energie verbrauchenden zum erzeugenden Gebäude
gelingen.
Das Gebäude gewinnt die Energie für seine Bewohner für
Heizung, Dusche, Haushalt, Aufzug und Autofahren. Dach und
Fassade werden mit Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung belegt. Auf dem Dach kommen
etwa 1000 Hocheffizienzmodule und an der Fassade 330 Module zum Einsatz. Der darin
erzeugte Strom wird in einer Batterie im Haus gespeichert. Dadurch kann der Strom auch nachts
genutzt werden. Geplant ist eine Batterie, die rund 160 Kilowattstunden Strom abgeben kann.
Über ein Display kann jeder Mieter des Aktiv-Stadthauses den jeweiligen Energieverbrauch mit
der aktuellen Stromerzeugung
vergleichen. Das Ziel ist es, beides möglichst auf einander abzustimmen, ohne dass der Mieter
sich dabei einschränken muss. Dadurch soll die Ausnutzung des erzeugten Stroms im AktivStadthaus erhöht und möglichst wenig Strom aus dem öffentlichen Netz zugekauft werden
müssen. Untersuchungen des Planungsunternehmens EGS-Plan haben ergeben, dass durch die
Batterie die Ausnutzung des im Aktiv-Stadthauses erzeugten Stroms um 15 bis 30 Prozent erhöht
werden kann.
Die aus der Photovoltaik (PV) gewonnene elektrische Energie soll primär für die Nutzung im
Gebäude zur Verfügung stehen. Steht mehr elektrische Energie aus der PV zur Verfügung als
momentan in Wohnungen und Haustechnik genutzt werden kann, so soll der Energiespeicher
geladen werden. Nur bei tatsächlichem Überschuss erfolgt die Rückspeisung in das öffentliche
Netz.
Die Nutzung der elektrischen Energie aus dem
Energiespeicher erfolgt ausschließlich in Zeiten
mit geringem PV-Ertrag. Grundsätzlich erfolgt
bei Bezug aus dem öffentlichen Netz kein
Ladevorgang des Energiespeichers.
Es ist ein Energiespeicher mit etwa 250 kWh
vorgesehen, das entspricht einem
Eigennutzungsgrad des PV-Ertrages von rund
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 30 - 2014
Seite 5
50 Prozent. Die Auswahl der
Batterietechnologie erfolgte nach dem
derzeitigen Stand der Technik mit
Berücksichtigung von Lade- und
Entladekennlinien mit Hinblick auf
gegenseitigen Einfluss der Zellen bei „plötzlicher" Alterung, Wirtschaftlichkeit (Austausch- bzw.
Ladezyklen) und größtmöglicher Ausnutzung der Speicherkapazität (Kennlinienverlauf DOD bis
SOC).
Als Speichertyp ist eine Lithium-Eisen-Phosphat-Batterie (LiFePO/LFP) vorgesehen. Die
geplante Batterie des Aktiv-Stadthauses kann rund 160 Kilowattstunden Strom bereitstellen. Das
reicht aus für:
50 Fernseher für je 3 Stunden
74 Kühlschränke für je 6 Stunden
20 Spülmaschinen
20 Laptops für je 2 Stunden
10 Waschmaschinen
20 Herdplatten für je 30 Minuten
10 Wasserkocher für je 10 Minuten
74 Wohnungen beleuchten (LED) für je 4 Stunden
4 Elektroautos laden für je 2,5 Stunden
Das Aktiv-Stadthaus setzt Maßstäbe.
Kultexpress ISSN 1862-1996
vom 25. Juli 2014
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 30 - 2014
Seite 6
Die Erhebung wiederkehrender Beiträge zum Straßenausbau
sind verfassungsrechtlich zulässig
Meldung: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, den 23. 07. 2014
Die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen muss
aufgrund des zurechenbaren Vorteils des gerade vorliegenden Falles vorgenommen
werden. Mit einem zusätzlichen Beitrag soll die Nutzungsmöglichkeit dann abgegolten
werden. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem am 23.
Juli 2014 veröffentlichtem Beschluss entschieden.
Die benannte Vorschrift des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes ist bei
verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Zur Prüfung der Frage, ob die
angegriffenen Beitragssatzungen den jetzt geklärten verfassungsrechtlichen Anforderungen
gerecht werden, werden die Verfahren an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
zurückverwiesen. Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerinnen wurden auf der Grundlage kommunaler Satzungen zu
wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen herangezogen. Dem Verfahren 1 BvR 668/10
liegt ein Bescheid der Stadt Saarburg für das Jahr 2007 in Höhe von 146,30 € zu Grunde, dem
Verfahren 1 BvR 2104/10 ein Bescheid der Stadt Schifferstadt für das Jahr 2006 in Höhe von
27,36 €. Die hiergegen gerichteten Klagen blieben vor den Verwaltungsgerichten im
Wesentlichen ohne Erfolg. Die Beschwerdeführerinnen wenden sich mittelbar auch gegen die
Rechtsgrundlage der Beitragssatzungen in § 10a des rheinland-pfälzischen
Kommunalabgabengesetzes (KAG RP). Wesentliche Erwägungen des Senats: 1. Der wiederkehrende Beitrag beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, die die
Kompetenzordnung des Grundgesetzes wahrt. Wiederkehrende Beiträge nach § 10a KAG RP
sind keine Steuern, sondern nichtsteuerliche Abgaben, für die den Ländern nach den allgemeinen
Regeln die erforderliche Sachgesetzgebungskompetenz zusteht (Art. 30, 70 ff. GG,
Straßenausbaubeitragsrecht).
2. Die Verfassungsbeschwerden sind unbegründet, soweit sie sich grundsätzlich gegen die
Möglichkeit wenden, wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nach § 10a KAG RP
aufzuerlegen.
www.bundesverfassungsgericht.de
Kultexpress ISSN 1862-1996
vom 25. Juli 2014
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 30 - 2014
Seite 7
27,5 Mio. Euro für den Frankfurter Hauptbahnhof
Umbau der Verteilerebenen und des Bahnhofvorplatzes
Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt a/M, den 18. 07. 2014
Der Magistrat der Stadt Frankfurt a/M
hat am 18. Juli den städtischen
Finanzierungsanteil für den Umbau der
Verteilerebene des Hauptbahnhofs in
Höhe von 27,5 Millionen Euro bewilligt.
Hierzu wird ein Realisierungs- und
Finanzierungsvertrag mit der Deutschen Bahn
AG (DB AG) abschlossen. Für das Projekt
„Frankfurt am Main Hauptbahnhof Neustrukturierung der Verteilerebene“ wird
derzeit mit rund 134,5 Millionen Euro
gerechnet.
„Mit dem Umbau der Verteilerebene wird
Barrierefreiheit hergestellt und die Attraktivität
und das Erscheinungsbild des Hauptbahnhofs
gesteigert. Davon profitieren Frankfurter,
Grundriss Wettbewerbsentwurf schneider + schumacher
Pendler und Besucher der Stadt
gleichermaßen“, sagt Bürgermeister Olaf Cunitz und verweist auf die Kooperation zwischen Stadt
und DB AG bei der Modernisierung und dem barrierefreien Umbau von mehreren Stationen im
Stadtgebiet: „Hierzu hatten wir im vergangenen Jahr Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 250
Millionen Euro vereinbart, von denen 50 Millionen aus dem Stadtsäckel kommen.“
Neben anderen Projekten sollen die Hauptbahnhofsvorplätze und die sogenannte Verteilerebene
funktional an die aktuellen Anforderungen angepasst und gestalterisch verbessert werden.
Zunächst soll die Verteilerebene (B-Ebene) neu strukturiert werden. Daran anknüpfend sollen die
Vorplätze am Hauptbahnhof umgestaltet werden, wobei hierfür mit der entsprechenden
Vorplanung bereits begonnen wurde. Die beabsichtigte Modernisierung umfasst eine möglichst
durchgehende barrierefreie Gestaltung einschließlich der notwendigen Anpassung der
Bahnsteighöhen, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Erneuerung der
Bahnsteigausstattung, die Modernisierung von Zugangsanlagen und die Verbesserung der
Kundeninformation sowie der Umsteigebeziehungen.
„Die Wegebeziehungen zu den U-Bahnen, der
S-Bahn und der oberirdischen Verkehrsstation
sollen spürbar verbessert und klarer werden –
da sind wir noch in Gesprächen mit der DB
AG. So werden vorhandene Zugänge
funktional überprüft und wo nötig verändert.
Gleiches gilt für die bereits vorhandenen
Aufzugsanlagen, deren Zahl aber erhöht wird“,
sagt Verkehrsdezernent Stefan Majer. „Mit
einer einheitlichen barrierefreien Gestaltung
des Hauptbahnhofs ermöglichen wir
behinderten Menschen eine selbstbestimmte
Mobilität. Und auch Eltern mit Kinderwagen,
Reisende mit schwerem Gepäck oder
Fahrradfahrer tun sich künftig beim Umsteigen
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Grundriss Wettbewerbsentwurf Topotek 1
Ausgabe 30 - 2014
Seite 8
deutlich leichter.“
Siehe auch: Wettbewerbspläne zur Umwandlung des Bahnhofsvorplatz im Bereich des
Frankfurter Hauptbahnhof
Siehe auch: schneider+schumacher Überarbeitungsentwurf
Siehe auch: Topotek 1 Überarbeitungsentwurf
Kultexpress ISSN 1862-1996
vom 22. Juli 2014
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 30 - 2014
Seite 9
Im Plan liegenden Haushaltsverlauf 2014 prognostiziert
Stadtkämmerer Uwe Becker für Frankfurt a/M
Foto: © Kulturexpress, Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt a/M, den 18. 07. 2014
Der Frankfurter Stadtkämmerer
prognostiziert eine aufhellende
Ertragsentwicklung. Die Finanzlage
der Stadt Frankfurt ist dank hoher
Steuereinnahmen und einer
verantwortungsvollen
Haushaltsplanung stabil.
Nach dem Verlauf der ersten vier Monate
des Jahres 2014 entspricht die
Haushaltsentwicklung bisher den
planerischen Erwartungen. „Wir sind weiterhin auf einem guten Weg und sehen eine weitere
Aufhellung gerade auf der Einnahmeseite. Wenn wir weiter erfolgreich an der Konsolidierung
festhalten und sich die Ertragsseite weiter positiv entwickelt, können wir das laufende Jahr
wahrscheinlich deutlich besser meistern, als bisher geplant. Wie weit damit dann auch die Basis
für den Doppelhaushalt 2015/2016 gestärkt werden kann, der nach wie vor deutliche Defizite
ausweist, werden wir im Herbst genauer sagen können“, sagt Stadtkämmerer Uwe Becker.
Der städtische Haushalt weist zum 30. April 2014 im ordentlichen und außerordentlichen
Ergebnis einen Überschuss von 15,23 Millionen Euro aus. Es wird derzeit erwartet, dass der
Fehlbetrag am Jahresende den Haushaltsansatz von 53,32 Millionen Euro nicht überschreiten
wird. Die Entwicklung verläuft überwiegend plangemäß – mit Ausnahme erwarteter
Überschreitungen bei den Personalkosten vor allem in Folge der Tariferhöhung.
Wie in den Vorjahren bilden stabile Steuereinnahmen die Basis für den Haushalt. Von Januar bis
April 2014 wurden Steuern und steuerähnliche Erträge in Höhe von rund 719,7 Millionen Euro
und damit 32 Prozent des Haushaltssolls von 2,22 Milliarden Euro erzielt. Die Steuererträge
liegen rund 175 Millionen Euro über dem Niveau des Vergleichszeitraums des Vorjahres, in dem
Steuererträge von 544,68 Millionen Euro erreicht wurden.
Den größten Anteil der Steuereinnahmen macht weiterhin die Gewerbesteuer aus. Die
Gewerbesteuererträge beliefen sich in den ersten vier Monaten des Jahres auf rund 521,7
Millionen Euro, was rund 34 Prozent des Planwerts von 1,54 Milliarden Euro entspricht. Damit
liegen die Gewerbsteuererträge deutlich über dem Vergleichswert des Vorjahres: Ende April 2013
betrugen die Erträge lediglich 375,9 Millionen Euro.
Das Wachstum der Stadt stellt Frankfurt vor neue Herausforderungen. Bis zum Jahresende
werden auf Basis der Hochrechnung Investitionen in Höhe von rund 210 Millionen Euro für den
Bildungsbereich und rund 160 Millionen Euro für den Verkehr erwartet. „Wir investieren damit in
die Substanz unserer Stadt und sichern zukünftigen Generationen Handlungsspielräume. Wir
sichern die Attraktivität Frankfurts und wollen auch weiterhin die Balance aus wirtschaftlicher
Stärke und sozialer Sicherheit für die Menschen gewährleisten“, betonte Becker.
Der Schuldenstand hat sich im Vergleich zum Jahresbeginn in den ersten vier Monaten des
Jahres um 68,4 Millionen Euro auf rund 1,55 Milliarden Euro erhöht. Gleichzeitig ist von einer
weiteren Reduzierung der Rücklage, die nach dem Ausgleich des Defizits des Jahres 2013 rund
339 Millionen Euro beträgt, auszugehen. „Um diesen Entwicklungen entgegen zu treten, sind
weitere Weichenstellungen erforderlich. Wir werden weiter konsequent konsolidieren, Prioritäten
setzen, Maß halten und nur dringend notwendige Ausgaben tätigen, um unsere
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 30 - 2014
Handlungsfähigkeit gerade vor den Herausforderungen unserer weiter wachsenden Stadt zu
sichern".
Kultexpress ISSN 1862-1996
Seite 10
vom 22. Juli 2014
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 30 - 2014
Seite 11
Frankfurter Kaiserdom wieder eingerüstet: Dach und Fassaden
stehen vor Sanierung
Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt a/M, den 21. 07. 2014
Der Kaiserdom St. Bartholomäus ist eines der Frankfurter
Wahrzeichen, doch auch Baudenkmäler kommen in die Jahre.
Deshalb werden Dach und Fassade saniert. „Der Frankfurter
Kaiserdom ist nicht nur ein beeindruckendes und prächtiges
Bauwerk, sondern auch Teil unserer Stadtgeschichte und –
identität. Der Erhalt des Domes ist daher von großer Bedeutung“,
sagt Kirchendezernent Uwe Becker.
Foto: Kulturexpress Aufgrund der Bauarbeiten kommt es in der
unmittelbaren Umgebung des Doms zu Beeinträchtigungen. Für
voraussichtlich zwölf Monate ist eine Sperrung der
Kannengießergasse Richtung Osten im Bereich des Domplatzes
erforderlich. Die öffentlichen Parkflächen an der Nordseite des
Doms und in der Kannengießergasse werden gesperrt. Auch die
Außengastronomie des östlich vom Dom gelegenen
Gastronomiebetriebes kann wegen der Baustelle nur
eingeschränkt betrieben werden. Zum Schutz der Dombesucher
sowie der Passanten sind spezielle Schutztunnel an den großen
Domportalen erforderlich.
Zuletzt wurde das Dach in den Jahren 1950/51 nach den
Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges neu eingedeckt. Die heutigen Schäden sind vor allem auf
zu kurze Schiefernägel zurückzuführen, mit denen in den Nachkriegsjahren die Schiefersteine
befestigt wurden. Diese sind teilweise nicht mehr vorhanden, oder haben keinen Halt mehr.
Dadurch kommt es am Dom seit einigen Jahren zu undichten Stellen, die zu Schäden an der
historischen Bausubstanz führen. Vor rund zehn Jahren wurden alte lose Schiefer abgenommen
und durch provisorische Dachpappen ersetzt, um die verkehrssicherheit zu gewährleisten. Von
2003 bis 2005 wurden als erster Baubschnitt bereits die Dächer und Fassaden des Hochchores
mit den beiden Dachreitertürmen saniert. Die Kosten hierfür beliefen sich auf rund zwei Millionen
Euro. Als zweiter Bauabschnitt in drei Teilabschnitten sollen nun das Nordquerhaus, das
Langhaus und das Südquerhaus bearbeitet werden.
Unter anderem werden die Fassaden eingerüstet und die Natursteinelemente saniert. Die
Dachflächen werden mit Naturschiefer in altdeutscher Schieferdeckung neu eingedeckt, der
stählerne Dachstuhl aus den 1870er Jahren wird statisch ergänzt und gesichert.
Die Kosten der Dach- und Fassadensanierung betragen rund 6,5 Millionen Euro. Die
Fertigstellung ist für den Sommer 2017 geplant. „Die Sanierung ist eine Investition in das
Gedächtnis unserer Stadt. Mir persönlich liegt der Kaiserdom als ein Ort der Stille und Besinnung
mitten in der Frankfurter Innenstadt sehr am Herzen. Dieser Ort soll auch für nachfolgende
Generationen in gutem Zustand gehalten werden“, betonte Becker.
Der Kaiserdom ist eines der ältesten Baudenkmäler der Stadt. Seine Baugeschichte begann im 7.
Jahrhundert und fand ihr Ende Anfang des 16. Jahrhunderts. Doch erst nach dem Dombrand von
1867 fand die Architektur der Kirche ihr heutiges Aussehen. 1356 wurde der Dom zur Wahlkirche
der deutschen Könige und von 1562 an auch der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
deutscher Nation bestimmt.
Kultexpress ISSN 1862-1996
vom 22. Juli 2014
Ausgabe 30 - 2014
Seite 12
Finanzielle Förderung im Stadtgebiet Frankfurt a/M möglich
Erneuerte Richtlinien zur energetischen Modernisierung
Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt a/M, den 21. 07. 2014
Das „Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des
Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege“ hat sich
bewährt und wurde von den Beteiliigten angenommen. Bis jetzt konnten in 46
Förderfällen zum Teil kombinierte Bauvorhaben zur Energieeffizienz (29),
Barrierefreiheit (10), Wohnumfeldverbesserung (9) und Stadtbildpflege (3) mit
städtischen Mitteln gefördert werden. Darüber hinaus bestehen derzeit rund 80
weitere Anfragen, die bisher noch nicht zu Anträgen geführt haben. 120 Anfragen
mussten bisher abgelehnt werden, weil sich die Liegenschaften nicht im Fördergebiet
befanden, 30 davon betrafen barrierefreie Maßnahmen.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat nun der Änderung der seit Ende des Jahres 2010 geltenden
Richtlinien für das Förderprogramm zugestimmt. „Wenn es sich um umfassende
Modernisierungsprojekte oder um Vorhaben zur Barrierefreiheit handelt, können wir künftig im
ganzen Stadtgebiet und nicht nur in den bisher geltenden Ortsteilen fördern“, fasst Bürgermeister
Olaf Cunitz die wichtigsten Änderungen zusammen. „Außerdem werden die Fördermöglichkeiten
für die Herstellung von Barrierefreiheit verbessert.“ Nicht zuletzt wird der Titel des Programms
geändert, der nunmehr lautet: „Frankfurter Programm zur Modernisierung des
Wohnungsbestandes. Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, Verbesserung
der Barrierefreiheit, und des Wohnumfeldes und der Stadtbildpflege
Synopse zur Änderung der Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln im Frankfurter
Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des
Wohnumfeldes und Stadtbildpflege
Kultexpress ISSN 1862-1996
vom 22. Juli 2014
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 30 - 2014
Herunterladen