Je Woche 10. Jahrgang Kulturexpress ISSN 1862 - 1996 unabhängiges Magazin Ausgabe 30 20. – 26. Juli 2014 . Zeitschrift für Kunst, Kultur, Philosophie, Wissenschaft und Wirtschaft Kulturexpress verpflichtet sich unabhängig über wirtschaftliche, politische und kulturelle Ereignisse zu berichten. Kulturexpress ist deshalb ein unabhängiges Magazin, das sich mit Themen zwischen den Welten aus Wirtschaft und Kultur aber auch aus anderen Bereichen auseinandersetzt. Das Magazin bemüht sich darin um eine aktive und aktuelle Berichterstattung, lehnt jedoch gleichzeitig jeden Anspruch auf Vollständigkeit ab. Impressum Herausgeber und Redaktion Rolf E. Maass Adresse Postfach 90 06 08 60446 Frankfurt am Main mobil +49 (0)179 8767690 Voice-Mail +49 (0)3221 134725 www.kulturexpress.de www.kulturexpress.info www.svenska.kulturexpress.info Kulturexpress in gedruckter Form erscheint wöchentlich ISSN 1862-1996 Finanzamt IV Frankfurt a/M St-Nr.: 148404880 USt-idNr.: DE249774430 E-Mail: [email protected] Inhalt Aktiv-Stadthaus auch Plusenergiehaus an der Speicherstraße am Frankfurter Westhafen feiert Richtfest Die Erhebung wiederkehrender Beiträge zum Straßenausbau sind verfassungsrechtlich zulässig 27,5 Mio. Euro für den Frankfurter Hauptbahnhof. Umbau der Verteilerebenen und des Bahnhofvorplatzes Im Plan liegenden Haushaltsverlauf 2014 prognostiziert Stadtkämmerer Uwe Becker für Frankfurt a/M Frankfurter Kaiserdom wieder eingerüstet: Dach und Fassaden stehen vor Sanierung Finanzielle Förderung im gesamten Stadtgebiet Frankfurt a/M möglich. Erneuerte Richtlinien zur energetischen Modernisierung Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 30 - 2014 Seite 3 Aktiv-Stadthaus auch Plusenergiehaus an der Speicherstraße am Frankfurter Westhafen feiert Richtfest Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt a/M, den 25. 07. 2014 Mit dem Projekt Speicherstraße setzt „Frankfurt wieder Maßstäbe“, machte Oberbürgermeister Peter Feldmann beim Richtfest für das AktivStadthaus am Freitag, 25. Juli, deutlich. „Frankfurt positioniert sich mit diesem Projekt erneut als Stadt der Energiewende und des wissenschaftlichen Fortschritts.“ Die ABG Frankfrurt Holding ist Schrittmacher dieser Innovation des Geschosswohnungsbaus, hob Frank Junker, Vorsitzender der Geschäftsführung des Unternehmens, beim Richtfest hervor. Mit dem Aktiv-Stadthaus erreichen „wir eine neue Stufe der Evolution der Energieeffizienz.“ Das Aktiv-Stadthaus ist als Energieplus-Gebäude mit 74 Wohnungen eine optimale Kombination aus passiver Effizienz via Dämmung und aktiver Energiegewinnung. In der Nähe der Innenstadt soll der Wandel vom Energie verbrauchenden zum Energie erzeugenden Gebäude gelingen. Das Gebäude selbst gewinnt die Energie für Heizung, Dusche, Haushalt, Aufzug und Autofahren. Aus dem Kanal für das Abwasser wird die Rückgewinnung von Wärme möglich. Diese Energie wird im Haus für die Heizung und die Warmwasserbereitung genutzt. Dach und Fassade des Gebäudes werden mit Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung belegt. Auf dem Dach kommen etwa 1.000 Hocheffizienzmodule und an der Fassade 330 Module zum Einsatz. Der darin erzeugte Strom wird in einer Batterie im Haus gespeichert. Dadurch kann der Strom auch nachts genutzt werden. Geplant ist eine Batterie, die rund 160 Kilowattstunden Strom abgeben kann. Über ein Display kann jeder Mieter des Aktiv-Stadthauses den jeweiligen Energieverbrauch mit der aktuellen Stromerzeugung vergleichen. Nachhaltiges Bauen und gute Gestaltung müssen kein Widerspruch sein, unterstrich Manfred Hegger. Er ist der Architekt des Aktiv-Stadthauses, hatte bis vor kurzem den Lehrstuhl für Energieeffizientes Bauen an der Technischen Universität Darmstadt inne und gilt als Vordenker des energieeffizienten Bauens. „Wir machen deutlich, dass Klimaschutz ein ebenso anspruchsvolles wie attraktives Projekt sein kann.“ Frankfurt bekommt das größte Plusenergie-Wohngebäude weltweit und ist damit Vorreiter im bundesweiten Netzwerk „Effizienzhäuser-Plus“, das vom Bundesbauministerium betrieben wird. Mit diesem Standard gelinge die Wende hin zum klimaneutralen Gebäude, betonte Hans-Dieter Hegner, Ministerialrat im Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Dieser Standard, der im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau entwickelt wurde, soll mithilfe staatlicher Förderung in den nächsten Jahren im Gebäudesektor fest etabliert werden. Der Bau des Aktiv-Stadthauses begann im August vorigen Jahres, Mitte 2015 soll es fertig sein. Materialien zum Richtfest des Aktiv-Stadthauses Fukushima brachte die Zäsur: Unter dem Eindruck der Nuklearkatastrophe in Japan entschied die Bundesregierung den Ausstieg aus der Atomkraft. Bis 2050 soll der Strom aus Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 30 - 2014 Seite 4 Erneuerbaren Energien (EE), also Wind und Sonne, kommen und 80 Prozent des Bedarfs decken. Die Innenstadt von Frankfurt bietet zur energetischen Nutzung von Wind keine besonders guten Bedingungen, aber für Solarzellen ist das Potenzial auf Wohn- und Bürogebäuden längst nicht ausgeschöpft. Innovationen könnten einen Anwendungsbereich für Solarzellen eröffnen, der besonders für Frankfurt von Bedeutung ist: die Fassaden der Gebäude und Hochhäuser. Solarzellen können zukünftig Teil der Fassade sein und kostspielige andere AußenfassadenBausteine ersetzen. Die ABG Frankfurt Holding geht dabei voran. Mitten in Frankfurt entsteht eines der innovativsten Geschosswohngebäude Europas: das „Aktiv-Stadthaus". Es ist als Energieplus-Gebäude eine optimale Kombination aus passiver Effizienz via Dämmung und aktiver Plakat des beteiligten Ingenieurbüros Bollinger + Grohmann in seiner Ausstellung im Deutschen Architektur Museum, DAM vom 14. Juni bis 01. Sept. 2013 Energiegewinnung. In zentraler Lage der Stadt soll der Wandel vom Energie verbrauchenden zum erzeugenden Gebäude gelingen. Das Gebäude gewinnt die Energie für seine Bewohner für Heizung, Dusche, Haushalt, Aufzug und Autofahren. Dach und Fassade werden mit Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung belegt. Auf dem Dach kommen etwa 1000 Hocheffizienzmodule und an der Fassade 330 Module zum Einsatz. Der darin erzeugte Strom wird in einer Batterie im Haus gespeichert. Dadurch kann der Strom auch nachts genutzt werden. Geplant ist eine Batterie, die rund 160 Kilowattstunden Strom abgeben kann. Über ein Display kann jeder Mieter des Aktiv-Stadthauses den jeweiligen Energieverbrauch mit der aktuellen Stromerzeugung vergleichen. Das Ziel ist es, beides möglichst auf einander abzustimmen, ohne dass der Mieter sich dabei einschränken muss. Dadurch soll die Ausnutzung des erzeugten Stroms im AktivStadthaus erhöht und möglichst wenig Strom aus dem öffentlichen Netz zugekauft werden müssen. Untersuchungen des Planungsunternehmens EGS-Plan haben ergeben, dass durch die Batterie die Ausnutzung des im Aktiv-Stadthauses erzeugten Stroms um 15 bis 30 Prozent erhöht werden kann. Die aus der Photovoltaik (PV) gewonnene elektrische Energie soll primär für die Nutzung im Gebäude zur Verfügung stehen. Steht mehr elektrische Energie aus der PV zur Verfügung als momentan in Wohnungen und Haustechnik genutzt werden kann, so soll der Energiespeicher geladen werden. Nur bei tatsächlichem Überschuss erfolgt die Rückspeisung in das öffentliche Netz. Die Nutzung der elektrischen Energie aus dem Energiespeicher erfolgt ausschließlich in Zeiten mit geringem PV-Ertrag. Grundsätzlich erfolgt bei Bezug aus dem öffentlichen Netz kein Ladevorgang des Energiespeichers. Es ist ein Energiespeicher mit etwa 250 kWh vorgesehen, das entspricht einem Eigennutzungsgrad des PV-Ertrages von rund Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 30 - 2014 Seite 5 50 Prozent. Die Auswahl der Batterietechnologie erfolgte nach dem derzeitigen Stand der Technik mit Berücksichtigung von Lade- und Entladekennlinien mit Hinblick auf gegenseitigen Einfluss der Zellen bei „plötzlicher" Alterung, Wirtschaftlichkeit (Austausch- bzw. Ladezyklen) und größtmöglicher Ausnutzung der Speicherkapazität (Kennlinienverlauf DOD bis SOC). Als Speichertyp ist eine Lithium-Eisen-Phosphat-Batterie (LiFePO/LFP) vorgesehen. Die geplante Batterie des Aktiv-Stadthauses kann rund 160 Kilowattstunden Strom bereitstellen. Das reicht aus für: 50 Fernseher für je 3 Stunden 74 Kühlschränke für je 6 Stunden 20 Spülmaschinen 20 Laptops für je 2 Stunden 10 Waschmaschinen 20 Herdplatten für je 30 Minuten 10 Wasserkocher für je 10 Minuten 74 Wohnungen beleuchten (LED) für je 4 Stunden 4 Elektroautos laden für je 2,5 Stunden Das Aktiv-Stadthaus setzt Maßstäbe. Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 25. Juli 2014 Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 30 - 2014 Seite 6 Die Erhebung wiederkehrender Beiträge zum Straßenausbau sind verfassungsrechtlich zulässig Meldung: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, den 23. 07. 2014 Die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen muss aufgrund des zurechenbaren Vorteils des gerade vorliegenden Falles vorgenommen werden. Mit einem zusätzlichen Beitrag soll die Nutzungsmöglichkeit dann abgegolten werden. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem am 23. Juli 2014 veröffentlichtem Beschluss entschieden. Die benannte Vorschrift des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes ist bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Zur Prüfung der Frage, ob die angegriffenen Beitragssatzungen den jetzt geklärten verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden, werden die Verfahren an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen. Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerinnen wurden auf der Grundlage kommunaler Satzungen zu wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen herangezogen. Dem Verfahren 1 BvR 668/10 liegt ein Bescheid der Stadt Saarburg für das Jahr 2007 in Höhe von 146,30 € zu Grunde, dem Verfahren 1 BvR 2104/10 ein Bescheid der Stadt Schifferstadt für das Jahr 2006 in Höhe von 27,36 €. Die hiergegen gerichteten Klagen blieben vor den Verwaltungsgerichten im Wesentlichen ohne Erfolg. Die Beschwerdeführerinnen wenden sich mittelbar auch gegen die Rechtsgrundlage der Beitragssatzungen in § 10a des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes (KAG RP). Wesentliche Erwägungen des Senats: 1. Der wiederkehrende Beitrag beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, die die Kompetenzordnung des Grundgesetzes wahrt. Wiederkehrende Beiträge nach § 10a KAG RP sind keine Steuern, sondern nichtsteuerliche Abgaben, für die den Ländern nach den allgemeinen Regeln die erforderliche Sachgesetzgebungskompetenz zusteht (Art. 30, 70 ff. GG, Straßenausbaubeitragsrecht). 2. Die Verfassungsbeschwerden sind unbegründet, soweit sie sich grundsätzlich gegen die Möglichkeit wenden, wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nach § 10a KAG RP aufzuerlegen. www.bundesverfassungsgericht.de Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 25. Juli 2014 Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 30 - 2014 Seite 7 27,5 Mio. Euro für den Frankfurter Hauptbahnhof Umbau der Verteilerebenen und des Bahnhofvorplatzes Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt a/M, den 18. 07. 2014 Der Magistrat der Stadt Frankfurt a/M hat am 18. Juli den städtischen Finanzierungsanteil für den Umbau der Verteilerebene des Hauptbahnhofs in Höhe von 27,5 Millionen Euro bewilligt. Hierzu wird ein Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) abschlossen. Für das Projekt „Frankfurt am Main Hauptbahnhof Neustrukturierung der Verteilerebene“ wird derzeit mit rund 134,5 Millionen Euro gerechnet. „Mit dem Umbau der Verteilerebene wird Barrierefreiheit hergestellt und die Attraktivität und das Erscheinungsbild des Hauptbahnhofs gesteigert. Davon profitieren Frankfurter, Grundriss Wettbewerbsentwurf schneider + schumacher Pendler und Besucher der Stadt gleichermaßen“, sagt Bürgermeister Olaf Cunitz und verweist auf die Kooperation zwischen Stadt und DB AG bei der Modernisierung und dem barrierefreien Umbau von mehreren Stationen im Stadtgebiet: „Hierzu hatten wir im vergangenen Jahr Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 250 Millionen Euro vereinbart, von denen 50 Millionen aus dem Stadtsäckel kommen.“ Neben anderen Projekten sollen die Hauptbahnhofsvorplätze und die sogenannte Verteilerebene funktional an die aktuellen Anforderungen angepasst und gestalterisch verbessert werden. Zunächst soll die Verteilerebene (B-Ebene) neu strukturiert werden. Daran anknüpfend sollen die Vorplätze am Hauptbahnhof umgestaltet werden, wobei hierfür mit der entsprechenden Vorplanung bereits begonnen wurde. Die beabsichtigte Modernisierung umfasst eine möglichst durchgehende barrierefreie Gestaltung einschließlich der notwendigen Anpassung der Bahnsteighöhen, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Erneuerung der Bahnsteigausstattung, die Modernisierung von Zugangsanlagen und die Verbesserung der Kundeninformation sowie der Umsteigebeziehungen. „Die Wegebeziehungen zu den U-Bahnen, der S-Bahn und der oberirdischen Verkehrsstation sollen spürbar verbessert und klarer werden – da sind wir noch in Gesprächen mit der DB AG. So werden vorhandene Zugänge funktional überprüft und wo nötig verändert. Gleiches gilt für die bereits vorhandenen Aufzugsanlagen, deren Zahl aber erhöht wird“, sagt Verkehrsdezernent Stefan Majer. „Mit einer einheitlichen barrierefreien Gestaltung des Hauptbahnhofs ermöglichen wir behinderten Menschen eine selbstbestimmte Mobilität. Und auch Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit schwerem Gepäck oder Fahrradfahrer tun sich künftig beim Umsteigen Kulturexpress ISSN 1862-1996 Grundriss Wettbewerbsentwurf Topotek 1 Ausgabe 30 - 2014 Seite 8 deutlich leichter.“ Siehe auch: Wettbewerbspläne zur Umwandlung des Bahnhofsvorplatz im Bereich des Frankfurter Hauptbahnhof Siehe auch: schneider+schumacher Überarbeitungsentwurf Siehe auch: Topotek 1 Überarbeitungsentwurf Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 22. Juli 2014 Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 30 - 2014 Seite 9 Im Plan liegenden Haushaltsverlauf 2014 prognostiziert Stadtkämmerer Uwe Becker für Frankfurt a/M Foto: © Kulturexpress, Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt a/M, den 18. 07. 2014 Der Frankfurter Stadtkämmerer prognostiziert eine aufhellende Ertragsentwicklung. Die Finanzlage der Stadt Frankfurt ist dank hoher Steuereinnahmen und einer verantwortungsvollen Haushaltsplanung stabil. Nach dem Verlauf der ersten vier Monate des Jahres 2014 entspricht die Haushaltsentwicklung bisher den planerischen Erwartungen. „Wir sind weiterhin auf einem guten Weg und sehen eine weitere Aufhellung gerade auf der Einnahmeseite. Wenn wir weiter erfolgreich an der Konsolidierung festhalten und sich die Ertragsseite weiter positiv entwickelt, können wir das laufende Jahr wahrscheinlich deutlich besser meistern, als bisher geplant. Wie weit damit dann auch die Basis für den Doppelhaushalt 2015/2016 gestärkt werden kann, der nach wie vor deutliche Defizite ausweist, werden wir im Herbst genauer sagen können“, sagt Stadtkämmerer Uwe Becker. Der städtische Haushalt weist zum 30. April 2014 im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 15,23 Millionen Euro aus. Es wird derzeit erwartet, dass der Fehlbetrag am Jahresende den Haushaltsansatz von 53,32 Millionen Euro nicht überschreiten wird. Die Entwicklung verläuft überwiegend plangemäß – mit Ausnahme erwarteter Überschreitungen bei den Personalkosten vor allem in Folge der Tariferhöhung. Wie in den Vorjahren bilden stabile Steuereinnahmen die Basis für den Haushalt. Von Januar bis April 2014 wurden Steuern und steuerähnliche Erträge in Höhe von rund 719,7 Millionen Euro und damit 32 Prozent des Haushaltssolls von 2,22 Milliarden Euro erzielt. Die Steuererträge liegen rund 175 Millionen Euro über dem Niveau des Vergleichszeitraums des Vorjahres, in dem Steuererträge von 544,68 Millionen Euro erreicht wurden. Den größten Anteil der Steuereinnahmen macht weiterhin die Gewerbesteuer aus. Die Gewerbesteuererträge beliefen sich in den ersten vier Monaten des Jahres auf rund 521,7 Millionen Euro, was rund 34 Prozent des Planwerts von 1,54 Milliarden Euro entspricht. Damit liegen die Gewerbsteuererträge deutlich über dem Vergleichswert des Vorjahres: Ende April 2013 betrugen die Erträge lediglich 375,9 Millionen Euro. Das Wachstum der Stadt stellt Frankfurt vor neue Herausforderungen. Bis zum Jahresende werden auf Basis der Hochrechnung Investitionen in Höhe von rund 210 Millionen Euro für den Bildungsbereich und rund 160 Millionen Euro für den Verkehr erwartet. „Wir investieren damit in die Substanz unserer Stadt und sichern zukünftigen Generationen Handlungsspielräume. Wir sichern die Attraktivität Frankfurts und wollen auch weiterhin die Balance aus wirtschaftlicher Stärke und sozialer Sicherheit für die Menschen gewährleisten“, betonte Becker. Der Schuldenstand hat sich im Vergleich zum Jahresbeginn in den ersten vier Monaten des Jahres um 68,4 Millionen Euro auf rund 1,55 Milliarden Euro erhöht. Gleichzeitig ist von einer weiteren Reduzierung der Rücklage, die nach dem Ausgleich des Defizits des Jahres 2013 rund 339 Millionen Euro beträgt, auszugehen. „Um diesen Entwicklungen entgegen zu treten, sind weitere Weichenstellungen erforderlich. Wir werden weiter konsequent konsolidieren, Prioritäten setzen, Maß halten und nur dringend notwendige Ausgaben tätigen, um unsere Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 30 - 2014 Handlungsfähigkeit gerade vor den Herausforderungen unserer weiter wachsenden Stadt zu sichern". Kultexpress ISSN 1862-1996 Seite 10 vom 22. Juli 2014 Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 30 - 2014 Seite 11 Frankfurter Kaiserdom wieder eingerüstet: Dach und Fassaden stehen vor Sanierung Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt a/M, den 21. 07. 2014 Der Kaiserdom St. Bartholomäus ist eines der Frankfurter Wahrzeichen, doch auch Baudenkmäler kommen in die Jahre. Deshalb werden Dach und Fassade saniert. „Der Frankfurter Kaiserdom ist nicht nur ein beeindruckendes und prächtiges Bauwerk, sondern auch Teil unserer Stadtgeschichte und – identität. Der Erhalt des Domes ist daher von großer Bedeutung“, sagt Kirchendezernent Uwe Becker. Foto: Kulturexpress Aufgrund der Bauarbeiten kommt es in der unmittelbaren Umgebung des Doms zu Beeinträchtigungen. Für voraussichtlich zwölf Monate ist eine Sperrung der Kannengießergasse Richtung Osten im Bereich des Domplatzes erforderlich. Die öffentlichen Parkflächen an der Nordseite des Doms und in der Kannengießergasse werden gesperrt. Auch die Außengastronomie des östlich vom Dom gelegenen Gastronomiebetriebes kann wegen der Baustelle nur eingeschränkt betrieben werden. Zum Schutz der Dombesucher sowie der Passanten sind spezielle Schutztunnel an den großen Domportalen erforderlich. Zuletzt wurde das Dach in den Jahren 1950/51 nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges neu eingedeckt. Die heutigen Schäden sind vor allem auf zu kurze Schiefernägel zurückzuführen, mit denen in den Nachkriegsjahren die Schiefersteine befestigt wurden. Diese sind teilweise nicht mehr vorhanden, oder haben keinen Halt mehr. Dadurch kommt es am Dom seit einigen Jahren zu undichten Stellen, die zu Schäden an der historischen Bausubstanz führen. Vor rund zehn Jahren wurden alte lose Schiefer abgenommen und durch provisorische Dachpappen ersetzt, um die verkehrssicherheit zu gewährleisten. Von 2003 bis 2005 wurden als erster Baubschnitt bereits die Dächer und Fassaden des Hochchores mit den beiden Dachreitertürmen saniert. Die Kosten hierfür beliefen sich auf rund zwei Millionen Euro. Als zweiter Bauabschnitt in drei Teilabschnitten sollen nun das Nordquerhaus, das Langhaus und das Südquerhaus bearbeitet werden. Unter anderem werden die Fassaden eingerüstet und die Natursteinelemente saniert. Die Dachflächen werden mit Naturschiefer in altdeutscher Schieferdeckung neu eingedeckt, der stählerne Dachstuhl aus den 1870er Jahren wird statisch ergänzt und gesichert. Die Kosten der Dach- und Fassadensanierung betragen rund 6,5 Millionen Euro. Die Fertigstellung ist für den Sommer 2017 geplant. „Die Sanierung ist eine Investition in das Gedächtnis unserer Stadt. Mir persönlich liegt der Kaiserdom als ein Ort der Stille und Besinnung mitten in der Frankfurter Innenstadt sehr am Herzen. Dieser Ort soll auch für nachfolgende Generationen in gutem Zustand gehalten werden“, betonte Becker. Der Kaiserdom ist eines der ältesten Baudenkmäler der Stadt. Seine Baugeschichte begann im 7. Jahrhundert und fand ihr Ende Anfang des 16. Jahrhunderts. Doch erst nach dem Dombrand von 1867 fand die Architektur der Kirche ihr heutiges Aussehen. 1356 wurde der Dom zur Wahlkirche der deutschen Könige und von 1562 an auch der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation bestimmt. Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 22. Juli 2014 Ausgabe 30 - 2014 Seite 12 Finanzielle Förderung im Stadtgebiet Frankfurt a/M möglich Erneuerte Richtlinien zur energetischen Modernisierung Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt a/M, den 21. 07. 2014 Das „Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege“ hat sich bewährt und wurde von den Beteiliigten angenommen. Bis jetzt konnten in 46 Förderfällen zum Teil kombinierte Bauvorhaben zur Energieeffizienz (29), Barrierefreiheit (10), Wohnumfeldverbesserung (9) und Stadtbildpflege (3) mit städtischen Mitteln gefördert werden. Darüber hinaus bestehen derzeit rund 80 weitere Anfragen, die bisher noch nicht zu Anträgen geführt haben. 120 Anfragen mussten bisher abgelehnt werden, weil sich die Liegenschaften nicht im Fördergebiet befanden, 30 davon betrafen barrierefreie Maßnahmen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat nun der Änderung der seit Ende des Jahres 2010 geltenden Richtlinien für das Förderprogramm zugestimmt. „Wenn es sich um umfassende Modernisierungsprojekte oder um Vorhaben zur Barrierefreiheit handelt, können wir künftig im ganzen Stadtgebiet und nicht nur in den bisher geltenden Ortsteilen fördern“, fasst Bürgermeister Olaf Cunitz die wichtigsten Änderungen zusammen. „Außerdem werden die Fördermöglichkeiten für die Herstellung von Barrierefreiheit verbessert.“ Nicht zuletzt wird der Titel des Programms geändert, der nunmehr lautet: „Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes. Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, Verbesserung der Barrierefreiheit, und des Wohnumfeldes und der Stadtbildpflege Synopse zur Änderung der Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln im Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 22. Juli 2014 Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 30 - 2014