Ingenieure für Brandschutz DIE LEIBNIZ-KOLONNADEN BRANDSCHUTZKONZEPT BERLIN-MITTE FÜR DAS NEUE STADTQUARTIER IN Von Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher, hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Das Projekt Ein ehemaliger Parkplatz in Berlin-Mitte: Hier entstand ein Gebäudekomplex, der durch seine Innenhofgestaltung italienisches Flair in die Hauptstadt bringt. Von den Architekten Hans Kollhoff und Helga Timmermann geplant, löste der Entwurf zu Beginn heftige Diskussionen aus, durch die sich der Baubeginn um mehr als zehn Jahre verzögerte. 1998 schließlich begannen die zweijährigen Bauarbeiten für die zwei imposanten Hochhäuser. Der Gebäudekomplex misst 32 mal 108 Meter und seine strengen Steinfassaden bestehen aus grau-grünem Granit. Zu dem neu geschaffenen Komplex gehört auch ein großer, öffentlicher Stadtplatz mit Wasserfontäne und zweigeschossigen Kolonnaden, die die Gebäude umgeben. Die Hochhäuser, die zwischen Leibniz- und Wielandstraße errichtet wurden, beherbergen verschiedene Nutzungen: Wohnungen, Büros, ein Hotel, Gewerbeflächen, eine Tiefgarage und eine Kindertagesstätte, die in den beiden obersten Geschossen des Südflügels untergebracht ist. Grundlagen für das Brandschutzkonzept hhpberlin qualifizierte sich für die Brandschutzplanung bei dem Projekt. Dabei galt es, ein ganzheitliches Brandschutzkonzept zu erarbeiten, welches projektbegleitend erstellt werden sollte. Ein solches, ganzheitliches Brandschutzkonzept entsteht immer als Ergebnis umfassender, fachübergreifender Beratungen zwischen Bauherren, Architekten, Planern und Brandschützern. Dabei verfolgen wir immer das Ziel, hochwertigen Brandschutz mit den Gestaltungswünschen des Architekten und den Projektvorstellungen des Bauherrn zu verbinden. In unserer Rolle als Fachplaner für den Brandschutz sollten wir – wie bei den Leibnizkolonnaden geschehen – bereits in der Vorentwurfs- oder Wettbewerbsphase eines Bauvorhabens einbezogen werden. In dieser Phase entwickeln wir vorläufige Konzepte, die die Realisierbarkeit eines Gebäudes von Beginn an unter wirtschaftlichen und gestalterischen Aspekten beurteilen. Die frühzeitige Einbindung der Brandschutzplanung hat neben wirtschaftlichen auch organisatorische Vorteile für Bauherren und Architekten. So kann die Planung in allen Gewerken sicher und effizient gestaltet und unnötige Umplanungskosten ausgeschlossen werden. Außerdem können individuelle Sonderlösungen rechtzeitig bei der Planung berücksichtigt und entsprechende Genehmigungen erreicht werden. hhpberlin · Ingenieure für Brandschutz GmbH · Hauptsitz: Rotherstraße 19 · 10245 Berlin · Phone +49 (0)30-89 59 55-0 Fax +49 (0)30-89 59 55-100 · www.hhpberlin.de · [email protected] · Amtsgericht Berlin-Charlottenburg · HRB 78 927 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher, Dipl.-Inf. BW (VWA) Stefan Truthän, Dipl.-Ing. Karsten Foth · Beirat: Prof. Dr.-Ing. Dietmar Hosser, Dr.-Ing. Karl-Heinz Schubert · Bankverbindung: Deutsche Bank P+G AG · BLZ 100 700 24 · Konto-Nr. 1419100 IBAN-Nr. DE52100700240141910000 · Swift-Code: DEUTDEDBBER · Ust-IdNr. DE217656065 Der Umfang unserer Betrachtungen beim Projekt Leibnizkolonnaden umfasste die Konzeption aller baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen. Die Umplanungen, die sich im Laufe des Planungsprozesses ergaben, konnten wir relativ einfach berücksichtigen, da wir von Beginn an in das Projekt involviert waren. So konnten notwendige Befreiungsanträge rechtzeitig eingereicht werden und es blieb genügend Spielraum, um alternative Lösungsansätze zu finden, falls ein solcher Antrag nicht akzeptiert wurde. Das Gebäudeensemble sieht verschiedene Nutzungsbereiche vor: Im Erdgeschoss befinden sich hauptsächlich Einzelhandel und Gastronomie. Darüber erstrecken sich Nutzungsbereiche für Wohnungen, Büros, ein Hotel sowie eine Kindertagesstätte, die sich in den obersten beiden Stockwerken des Südflügels befindet. In den Untergeschossen befindet sich eine Garage mit ca. 400 Stellplätzen, die sich über zwei Stockwerke ausdehnt. Die verschiedenen Nutzungen erforderten auch einen Mix an Vorschriften und Richtlinien, die es bei der brandschutztechnischen Planung zu beachten galt. Die folgende Auswahl soll einen kleinen Einblick in diese umfangreiche Sammlung geben: • Berliner Bauordnung • Verordnung über Garagen • Verordnung über Rettungswege für Behinderte • Bauaufsichtlich eingeführte technische Baubestimmungen (z.B. DIN-Normen) • Beurteilungsgrundlagen des Senats für Bau- und Wohnungswesen (z.B. Brandschutztechnische Anforderungen an begrünte Dächer) • Muster-Richtlinien (z.B. Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Gaststätten) • Technische Vorschriften und Regeln (z.B. Verordnung über Arbeitsstätten) • VdS-Richtlinien (z.B. Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau) Brandschutz-Planung Die Gebäudeklasse Ein grundlegendes Merkmal für die Beurteilung eines Bauvorhabens ist die Gebäudeklasse. Diese Einordnung ist vor allem im Hinblick auf die besonderen Anforderungen oder auch Erleichterungen, die an das Gebäude gestellt werden können, von Bedeutung. Zum Zeitpunkt der Planung orientierten sich die Gebäudeklassen an der Zahl der Vollgeschosse – also an der Gebäudehöhe (wobei als Maß die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem sich Aufenthaltsräume befinden, dient). Ab einer Höhe von 22 Metern ist ein Gebäude demnach als Hochhaus zu bewerten. Trotz ihrer imposanten Höhe liegen die Gebäude – mit einer Höhe von 21,42 bzw. 21,99 Metern – unterhalb der Hochhausgrenze und unterliegen somit nicht den Auflagen der MusterHochhausrichtlinie. Seite 2 von 6 Allerdings gibt es eine Besonderheit, die es zu beachten gilt: Auf der Dachterrasse im Südflügel befinden sich neben Spielflächen der Kindertagesstätte auch diverse Nebenräume, für die eine Nutzung als Aufenthaltsraum nicht ausgeschlossen wird. Die Definition der Gebäudehöhe muss sich also an diesen Räumen orientieren, wodurch die Grenze zum Hochhaus überschritten wird. Aber ist damit der gesamte Gebäudekomplex als Hochhaus zu bewerten? Um dies zu klären, fanden Abstimmungsgespräche zwischen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und den beteiligten Planern statt. Dabei wurde die Vermutung bestätigt, dass es sich laut Definition um ein Hochhaus handelt. Allerdings wurde der speziellen Situation Rechnung getragen: Das Gebäude wurde von der Beurteilung nach der Muster-Hochhausrichtlinie befreit, aber im Gegenzug zusätzliche Auflagen festgelegt. Die Entscheidung, dass das Gebäude nicht unter die Auflagen der Hochhausrichtlinie fällt, beruhte auf einigen Punkten, die die Situation erleichterten: Über die große Freifläche auf dem Dach können Treppenräume erreicht werden, die unabhängig von der Kindertagesstätte sind und in anderen Brandabschnitten liegen. Falls das oberste Geschoss als Aufenthaltraum genutzt werden sollte, wird die Personenzahl im Gebäude nicht ansteigen, da die Flächen von den Nutzern der Kindertagesstätte alternativ in Anspruch genommen werden (die Nutzer sind also dieselben wie im darunterliegenden Stockwerk). Im Gegenzug wurden jedoch auch besondere Anforderungen definiert, die als Kompensationsmaßnahmen für die Überschreitung der Hochhausgrenze dienen: An die Haupttreppe, die zur Erschließung der Kindertagesstätte dient, dürfen die darunterliegenden Bürogeschosse bzw. das Hotel zwar angeschlossen sein – allerdings nur mit ihrem jeweils zweiten Rettungsweg. Die Aufzüge, die zur Kindertagesstätte führen, stehen ausschließlich ihren Nutzern zur Verfügung und haben in den übrigen Geschossen keine Haltestellen. Erschließung durch die Feuerwehr Das Grundstück, auf dem die Leibnizkolonnaden errichtet wurden, wird von einer bestehenden Bebauung sowie der Wieland- und der Leibnizstraße umschlossen. In der Mitte des Gebäudekomplexes entstand ein öffentlicher Platz, der eine Verbindung zwischen Leibniz- und Wielandstraße herstellt. Somit sind das Grundstück und die einzelnen Gebäudeteile für die Feuerwehr gut vom öffentlichen Straßenraum aus erreichbar. Bauliche Brandschutzmaßnahme: Abschottungen Die einzelnen Bauteile sind untereinander zum Teil baulich sowie funktional verbunden. Nach außen – zur angrenzenden Nachbarbebauung – sind die Gebäude abgeschottet, da der gesetzlich geforderte Mindestabstand von fünf Metern nicht erreicht wird. Dieser Abschluss, der mittels äußerer Brandwände sichergestellt wird, verhindert die horizontale Brandübertragung. Zur Behinderung des vertikalen Brandüberschlags werden keine speziellen Anforderungen an die Gebäude gestellt, da sie unterhalb der Hochhausgrenze liegen. Da die Tiefgarage direkt mit den Gebäuden verbunden ist, wurde eine entsprechende Trennung notwendig, die eigenständige, abgeschlossene Brandabschnitte entstehen ließ. Auch die Gebäude selbst sind in Brandabschnitte unterteilt, die durch Brandwände voneinander abgeschottet werden. Dadurch können die verschiedenen Nutzungsbereiche sicher voneinander getrennt bzw. in sich gegliedert werden. Seite 3 von 6 Der Südflügel, in dem sich auch der Hotelbereich befindet, wird durch Brandwände unterteilt. Um die Geschossfläche für die Hotelzimmer praktikabel unterteilen zu können, erschien der Einbau einer durchgehenden Brandwand wenig sinnvoll. Also wurde ein geringer Verzug geplant: In den Hotelgeschossen (ab dem zweiten Obergeschoss) ist die Brandwand – gegenüber dem Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss – um eine halbe Achse versetzt. Im obersten Stockwerk, wo sich die Kindertagesstätte befindet, liegt sie wieder auf der ursprünglichen Achse. Um an diesen Stellen die Gefahr einer senkrechten Brandübertragung einzudämmen, wurden einerseits die Decken im Bereich des Brandwandversprungs öffnungslos ausgeführt und andererseits die südliche Fassade zusätzlich mit einer 1,50 Meter hohen, feuerbeständigen Brüstung versehen. Mit diesen Maßnahmen wurde den gesetzlichen Vorschriften entsprochen, die – statt durchgehender innerer Brandwände – auch Wände in Verbindung mit öffnungslosen Decken gestatten, wenn „[…] eine Übertragung von Feuer und Rauch in anschließende Räume sowie eine senkrechte Brandübertragung nicht zu befürchten ist“ (§ 26 (2) BauO Bln). Im Bereich der Kindertagesstätte reicht die Brandwand bis über das 6. Obergeschoss. Oberhalb dieser Brandwand befindet sich aber ein Dachaufbau, der komplett verglast ist (und somit eine vertikale Brandübertragung ermöglichen würde). Diese, aus brandschutztechnischer Sicht ungünstige, Konstellation konnte kompensiert werden: Die Decke des obersten Geschosses ist feuerbeständig ausgeführt, die Dachhaut besteht aus einem Plattenbelag bzw. einer Kiesschicht. Im Bereich der Kolonnaden konnten die Brandwände nicht bis zur Vorderkante der Fassaden – die über dem 1. Obergeschoss aufsteigen – geführt werden. In diesem Bereich mussten Maßnahmen ergriffen werden, um eine Brandausbreitung (von einem Brandabschnitt auf den benachbarten) zu verhindern. Dies wird entweder durch Fensterfelder (die jeweils links und rechts einer Brandwand angeordnet werden) oder alternativ durch Rauchschürzen (mit einer Höhe von 1,5 Meter) sichergestellt. Entscheidend dabei ist die ausreichende Qualität des Materials, das eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 30 Minuten besitzen muss. Die Decken zwischen der Tiefgarage und den darüber aufsteigenden Gebäuden sind ebenfalls – wie oben beschrieben – öffnungslos ausgeführt, da sich auch hier unterschiedliche Brandabschnitte überschneiden. Die Tiefgarage selbst wird komplett gesprinklert und in Brandabschnitte mit Flächen von 5.174 m² im 1. Untergeschoss bzw. 5.199 m² im 2. Unterschoss unterteilt. Damit weicht die Planung von den gesetzlichen Vorschriften ab. Denn gemäß der Verordnung für Garagen sind unterirdische Garagengeschosse (bei gleichzeitiger Sprinklerung) lediglich bis zu einer Größe von 5.000 m² zulässig. Um die Garage wie geplant bauen zu können, wurde für die Überschreitung der maximal zulässigen Fläche ein Antrag auf Befreiung gestellt. Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen in diesem Fall keine Bedenken, da die Überschreitungen als geringfügig angesehen werden können und die Garage außerdem durch eine selbsttätige Feuerlöschanlage geschützt wird. Seite 4 von 6 Bauliche Brandschutzmaßnahme: Rettungs- und Angriffswege Die maximal zulässige Länge von Rettungswegen beträgt 35 Meter – diese Anforderung wird in den Leibnizkolonnaden bei allen Aufenthaltsräumen erfüllt. Außerdem ist bei allen Nutzungseinheiten sichergestellt, dass jeweils mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sind. Diese führen entweder über die baulichen Rettungswege oder über die Rettungsgeräte der Feuerwehr. In der Garage wird die geforderte Rettungsweglänge von 30 Metern weitestgehend eingehalten. Hier gibt es lediglich geringfügige Überschreitungen, die aber aufgrund der übersichtlichen Organisation der Garagengeschosse toleriert werden können. In zwei Fällen sah die Planung vor, dass jeweils fünf Wohnungen von einem Treppenraum aus erschlossen werden. In der – zur Zeit der Planung gültigen – Bauordnung wird aber festgelegt, dass eine Erschließung von höchstens vier Wohnungen (bzw. Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe) gerade noch zulässig ist. Durch den Einbau einer zusätzlichen, rauchdichten Tür hätte also ein weiterer Flur geschaffen werden müssen. So wären drei Wohnungen und ein Flur – also die maximal zulässigen vier Einheiten – vom Treppenraum abgegangen. Für den Bauherrn stellte dies jedoch keine akzeptable Alternative dar. Er wünschte sich eine Lösung, die es ermöglicht, die Wohnungen unmittelbar vom Treppenraum aus zu erschließen, um so die Übersichtlichkeit innerhalb des Gebäudes zu erhalten. Hier hieß es: Überzeugungsarbeit im Einzelfall leisten. Für die alternative Idee, fünf Wohnungen je Geschoss an den Treppenraum anzubinden, wurde ein Befreiungsantrag gestellt. Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen in diesem speziellen Fall keine Bedenken, solange die Wohnungen durch Türen in ausreichender brandschutztechnischer Qualität vom Treppenraum getrennt werden. Durch die spezielle Feuerwiderstandsfähigkeit der Türen soll der Feuerwehr eine längere Zeit für die Rettung von Personen über Leitern zur Verfügung stehen. Ursprünglich war außerdem vorgesehen, den zweiten Rettungsweg aus dem obersten Hotelstockwerk über eine Treppe auf das Dach zu führen. Von hier aus wären zwei weitere Treppenräume erreichbar gewesen, die in anderen Brandabschnitten (also in anderen Bauteilen) gelegen hätten. Diese Lösung wurde von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde jedoch nicht akzeptiert. Somit wurde eine Überarbeitung der Planunterlagen notwendig, die gemeinsam mit den Architekten durchgeführt wurde. Dabei musste der Zugang – vom Hotel durch die Flure der angrenzenden Mietbereiche – zu den Treppenräumen sichergestellt werden. Anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen Bei der Planung anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen wird nicht selten auf sehr viel teure Technik gesetzt, die aber in keinem Verhältnis zu den realistischen Risiken und zur Nutzungspraxis steht. Wir sind – im Gegensatz dazu – immer bestrebt, die Brandschutzkonzepte schutzzielorientiert und nicht allein auf der Basis von Verordnungen und Vorschriften zu erstellen. Dadurch können wir die Wünsche der Bauherren und Architekten noch besser berücksichtigen, mit hochwertigem Brandschutz verbinden und möglichst weitgehend realisieren. Dabei geht es um den Einsatz der richtigen Maßnahmen am richtigen Ort – unter Berücksichtigung ästhetischer, wirtschaftlicher und funktionaler Aspekte. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen werden von uns unter Beachtung der Bauart und -weise sowie der Nutzung festgelegt. So werden die Gebäude so sicher wie nötig – und nicht so sicher wie möglich. Das bedeutet keinesfalls, dass die Schutzziele vernachlässigt werden, sondern vielmehr dass das richtige Maß zwischen Aufwand und Risiko gefunden wird. Unsere Analyse im Fall der Leibnizkolonnaden ergab, dass eine Brandmeldeanlage – außer für den Hotelbereich – nicht erforderlich ist. Seite 5 von 6 In den Bereichen, die als Büroräume genutzt werden, kann die Brandmeldung über das Telefon erfolgen. Das Auslösen der Sprinkleranlage wird von einer ständig besetzten Stelle (z.B. einer Wachgesellschaft) übernommen. Für das Hotel ist eine objektgebundene Brandmeldeanlage erforderlich. In den Fluren und in den nicht ständig besetzten Räumen sind Rauchmelder installiert. Eine Brandmeldezentrale, eine Übertragungseinrichtung sowie ein Feuerwehrbedienfeld sind in der Rezeption zu finden. Eine Warnanlage mit akustischen Signalgeräten, die in jedem Raum des Hotels gut zu hören sind, warnt die Gäste im Gefahrenfall. Sie wird manuell von der Rezeption ausgelöst. Zusätzlich werden das Erdgeschoss sowie das 1. Obergeschoss des Hotels gesprinklert. Außerdem sind alle Gebäude – mit Ausnahme der Wohngebäude – mit Feuerlöschern ausgerüstet. Rauchabzüge verhindern die Rauchausbreitung und stellen eine ausreichende Rauchfreihaltung im Bereich der Rettungs- und Angriffswege sicher. Sie sind nicht maschinell betrieben – ihre Wirkung beruht auf dem thermischen Auftrieb der Brandgase. Organisatorische Brandschutzmaßnahmen Für das Hotel wurde eine Brandschutzordnung erstellt, die grundsätzliche Regelungen zur Brandverhütung und zur Gefahrenabwehr enthält. Außerdem sind Rettungshinweise, die über die Rettungswege und Alarmzeichen informieren, an den Innenseiten der Hotelzimmertüren angebracht. Der Feuerwehr wurden spezielle Feuerwehrpläne zur Verfügung gestellt. Der so genannte Übersichtsplan enthält alle wichtigen Informationen zur Ausdehnung des Gesamtkomplexes und zu den Besonderheiten, die es bei der Erschließung der einzelnen Bauteile zu beachten gilt. Aus ihm sind beispielsweise die Lage des jeweiligen Bauteils im Gesamtkomplex sowie dessen Zugänglichkeit, die befahrbaren Flächen und die Löschwasserentnahmestellen ersichtlich. Seite 6 von 6