Gestaltungshandbuch - Konversion Aschaffenburg

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Gestaltungshandbuch
Wohnen in den Spessart-Gärten
Inhalt
Vorwort5
Einführung7
Das Gestaltungshandbuch
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Stadtvillen9
Reihenhäuser11
Wohnhöfe13
Bestandsgebäude15
Baukörper
und Freiflächen 17
Fassaden Form und Farbe 19
I. Planungsrechtliche
Festsetzungen21
II. Baurechtliche Festsetzung
(Örtliche Bauvorschrift)
29
Bebauungsplan 4/6 Südwestlich
Medicusstraße 37
III. Hinweise
38
Impressum38
3
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aschaffenburg als Oberzentrum der Region Bayerischer Untermain liegt an der östlichen Peripherie der
Metropolregion Frankfurt Rhein-Main und ist eine sehr
lebendige, zukunftsorientierte Stadt.
Bereits seit vielen Jahren ist Aschaffenburg ein
begehrter Wohnstandort für Menschen in den verschiedensten Lebenssituationen. Die hohe Wirtschaftskraft vieler international erfolgreicher Unternehmen, der demographische Wandel und die
aufstrebende Hochschule schaffen eine beständige
Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt. Besonders
Wohnungen in zentraler Lage sind sehr gefragt, denn
kurze Wege in die Innenstadt, ein attraktives Wohnumfeld mit Grünanlagen, eine gute Nahversorgung,
die Nähe zu Sozial- und Bildungseinrichtungen sowie
eine überzeugende Architektur sind heute wichtige
Kriterien, die Bauherren ihrer Investitionsentscheidung
zu Grunde legen.
Bernhard Keßler
Stadtentwicklungsreferent
Das neue Baugebiet Spessart-Gärten bietet alle diese
Voraussetzungen. In direkter Nachbarschaft zum
Stadtgarten „Am Rosensee“ können Sie in zukunftsweisenden Wohnungsbau investieren. Die Stadt
Aschaffenburg und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) entwickeln gemeinsam die letzte
Konversionsfläche zu einem zukunftssicheren Wohngebiet. Nicht mehr erhaltenswerte Gebäude wurden
bereits abgebrochen, um Platz zu schaffen für Neues.
Hochwertige und nachhaltige Architektur soll entstehen.
Das Gebiet Spessart-Gärten, Stand 2010
Quelle: Nürnberg-Luftbild
Der rechtskräftige Bebauungsplan Spessart-Gärten
sichert die städtebaulichen Qualitäten. Aufgabe der
privaten Gebäudeplanung ist es, ein attraktives und
interessantes Stadtbild zu schaffen. Das vorliegende
Gestaltungshandbuch illustriert und erläutert daher
den „abstrakten Rechtsrahmen“ des Bebauungsplans mit Anregungen und Beispielen zur Architektur
der Gebäude und Freianlagen. Es soll gelingen, in
den Spessart-Gärten ein städtebauliches Ensemble
entstehen zu lassen, in dem die individuellen Einzelgebäude zu einem harmonischen Siedlungskörper
verschmelzen und dadurch ein Stadtbild mit menschlichem Maßstab erzeugen.
Nutzen Sie auch die Bauberatung des Stadtplanungsamtes und des Bauordnungsamtes. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten und unterstützen Sie in der Projektierungsphase. Dies spart Ihnen
Zeit und Mehrarbeit und beschleunigt den Baugenehmigungsprozess.
Wohnhof
Bernhard Keßler
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Einführung
Das städtebauliche Entwicklungskonzept
Die Spessart-Gärten sind Teil des ehemaligen USMilitärgeländes in Aschaffenburg. Anfang der 1990er
Jahre wurde der Standort Aschaffenburg geräumt.
100 Hektar Konversionsfläche wurde im Zeitraum von
1992-2007 Zug um Zug an den Eigentümer, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zurückgegeben. Seit dem Freiwerden des Geländes entwickelt
die Stadt Aschaffenburg abschnittsweise alle Flächen
zu hochwertigen Wohn- und Gewerbegebieten.
Umgebaute und damit aufgewertete
Bestandsgebäude.
Stadtvillen in zentraler Lage,
Parkplätze in Tiefgarage.
Die Spessart-Gärten grenzen unmittelbar an den
neuen Stadtpark Rosensee an. Noch bis 2007 lebten
dort amerikanische Familien. Das ca. sechs Hektar
große Gelände zeichnet sich durch eine attraktive
Lage im Stadtgebiet, nur wenige Gehminuten von der
Innenstadt sowie durch eine gute Infrastruktur aus.
In den Spessart-Gärten werden attraktive Bauflächen
für qualitativ hochwertigen Wohnungsbau geschaffen.
Die künftige Architektur soll zeitgemäßen Ansprüchen
gerecht werden. Der Klima- und Ressourcenschutz
muss eine besondere Bedeutung haben.
Das städtebauliche Entwicklungskonzept wurde in
enger Zusammenarbeit mit der BImA im Rahmen
eines konkurrierenden Gutachterverfahrens entwickelt. Der hieraus erarbeitete Bebauungsplan definiert den Rechtsrahmen für Baugenehmigungen.
Das Gestaltungshandbuch ergänzt die städtebaulichen Festlegungen des Bebauungsplans um wesentliche Gestaltungsmerkmale. Diese Empfehlungen der
Genehmigungsbehörde zur Gestaltung der Baukörper, der Dächer bis zu Gestaltung von Nebenanlagen
wie Garagen, Carports und Gartenhäuser sowie zu
den Garten- und Freiflächen werden im Gestaltungshandbuch durch Illustrationen und textliche Erläuterungen aufgezeigt.
Südorientierte Reihenhäuser an Wohn­
straßen (Parken am bzw. gegenüber des
Hauses).
Wohnhöfe um jeweils ein Bestandsgebäude
und mit ergänzendem vielfältigem Wohnraumangebot. Parkplätze in Tiefgarage unter
Wohnhof.
Stadtvillen am Rosensee Park.
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Das Gestaltungshandbuch
Klare Baukörper, ansprechende Fassadengestaltung im Stil der Weißen Moderne,
große Fensterflächen, vollflächige Sonnenschutzelemente.
Stadtvillen
Das „Rückgrat“ des neuen Baugebiets ist die „Perlschnur“ der Stadtvillen. Fünf 5-geschossige Punkthäuser, je 2 mit einer gemeinsamen Tiefgarage
stehen als freistehende Kuben in einem bandartigen
Grünraum. Entlang des Rosenseeparks bilden die
Stadtvillen eine neue Stadtkante und verzahnen
Grünraum und Siedlung.
Gestaltungsmerkmale:
Wohnungen mit intensivem
Außenraumbezug
Auf die Außenräume abgestimmtes Konzept
für Bepflanzung mit Laub- und Obstbäumen.
Vermeidung von Koniferen und sog. Bodendeckern. Vermeidung von Verbuschung:
Außenräume sollen übersichtlich und damit
sicher sein!
Außenraumgestaltung mit Treff- und Aufenthaltspunkten für die Nachbarschaft und vielfältigen Möglichkeiten für Kinder.
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•
hochwertiger Geschosswohnungsbau als individuelle Baukörper
•
markante Architektur mit kompakten Baukörpern
umgeben von landschaftlichem Grün
•
keine Rückseiten, alle 4 Ansichten anspruchsvoll
gestaltet
•
definierter Eingangsbereich
•
individuelle Gebäude entlang der Straße „An den
Spessartgärten“
•
entlang des Rosenseeparks einheitliche Architektursprache in Ergänzung der Geschossbauten an
der Parkkante
•
Stellplätze in (darunterliegenden) Tiefgaragen
Häuser mit vielfältigem, nach Privatheit
abgestuftem Freiraumangebot.
Reihenhäuser
In Ergänzung zu den bestehenden ehemaligen amerikanischen Wohngebäuden sind nach Süden hin
orientierte Reihenhäuser geplant, die durch Wohnstraßen erschlossen werden. Sie ergänzen das Wohnungsangebot und geben die Möglichkeit von individuellem stadtnahem Wohnen im eigenen Heim.
Ausbildung von Vorbereichen, die zum
einen Gesicht und Willkommensgruß des
Hauses zur Straße sind, die zum „Plausch
über den Zaun“ anregen, die zum anderen
wohlorganisierter Fahrrad- und Kinderwagenstandplatz sind und sichtgeschützte
Mülltonneneinhausungen aufweisen.
Gestaltungsmerkmale:
Jeder Hausgarten und jeder Vorgarten mit
Hausbaum: Klein- oder mittelkronige Lauboder Obstbäume.
Grundstücksabgrenzungen mit flächigen
Holzelementen, Sichtbetonmauern oder
Hainbuchenhecken. Vermeidung von nicht
standortgerechten Thuja- oder Koniferenhecken - Hecken sind Lebensraum für
Standortfauna und müssen nicht ganzjährig wandartig geschlossen sein!
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•
einheitliche Gestaltung innerhalb einer Reihe
•
individuelle Gestaltung der einzelnen Reihen,
damit jede Reihe eine eigene „Adresse“ bekommt
•
Eingangsbereiche mit gestaltetem Vorplatz
(Treppchen, Vordach etc.)
•
Stellplätze am Haus oder gegenüber des Hauses
Neue Wohnbauten mit maximalem Freiraumangebot, auch auf der Etage und im Dachgeschoss. Klare Architektur, die den Baukörper
definiert und gleichzeitig die einzelne Wohnung erkennbar macht. Große Fenster mit
Sonnenschutzelementen.
Wohnhöfe
Umgebaute Bestandsgebäude mit charakterisierenden Architekturelementen (Vorbauten,
Dachaufbauten etc.), die gleichzeitig den
Wohnwert entscheidend erhöhen.
Zwei der ehemaligen Wohngebäude der amerikanischen Streitkräfte werden mit einer ergänzenden
gegenüberliegenden Bebauung aus Reihenhäusern
und einem 4-geschossigen Stadthaus mit Geschosswohnungen zu sogenannten „Wohnhöfen“ entwickelt. Dieser großzügige private Freiraum über einer
gemeinschaftlichen Tiefgarage ist Erschließungs- und
Aufenthaltsbereich gleichermaßen. Zusätzlich hat
jede Bebauung eine Privatseite mit individuellem
Freiraum.
Gestaltungsmerkmale:
Auch im mehrgeschossigen Wohnbau nach
Möglichkeit für jede Wohnung eine eigene
Haustür von draußen, Vermeidung von innen
liegenden Treppenhäusern.
Autofreier Spiel- und Wohnhof zu dem sich
alle Eingänge orientieren; mit gliedernden
Elementen, die private Vorbereiche schaffen,
Grünflächen definieren, Sitz- und Aufenthaltsräume anbieten und blühendes Grün
tragen, das von den AnwohnerInnen gepflegt
werden kann.
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•
unterschiedliche Baukörper und Bauformen
(Mehrfamilienhaus, Stadtvilla, Reihenhäuser)
•
Erschließung möglichst vom Wohnhof aus
•
als Gemeinschaftsanlage erkennbar durch einheitliche Architektursprache
•
Parken ausgelagert in Tiefgarage für einen autofreien Spiel- und Wohnhof
Bestandsgebäude mit Dachausbau durch
charakterisierende Dachhäuschen und Aktivierung des Erdgeschossbezugs durch Pergolastruktur und Holzdecks.
Bestandsgebäude
Von den 16 ehemaligen amerikanischen Wohngebäuden bleiben 8 Gebäude erhalten, 8 Gebäude wurden
bereits abgebrochen. Die Bestandsgebäude sollen
umgebaut und in die neue Bebauung mit einbezogen
werden. Zwei dieser Bestandsgebäude werden in
Wohnhöfe miteinbezogen.
Gestaltungsmerkmale:
Private Grünräume mit Hausbäumen, Hainbuchenhecken, zwischengelagerten gemeinschaftlichen Wegen mit Spiel- und Aufenthaltsflächen und Baumkonzept (Laub- und
Obstbäume in 3 verschiedenen Höhen).
„Antwort“ der Neubauten auf den Dachgeschossausbau des Bestandes: Charakterisierende Dachhäuschen.
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•
mögliche Überformung der Bestandsarchitektur
durch Vorbauten und Dachaufbauten
•
umfangreiche Erweiterung des Erdgeschosses
für barrierefreie Nutzung
•
charakterisierende „Dachhäuschen“
•
Freiraumbezug auch bei Etagen- und Dachgeschosswohnungen durch Balkone, Loggien oder
Dacheinschnitte
•
Parken vor dem Gebäude oder in der Tiefgarage
(Wohnhöfe)
Modularer Aufbau der Hausgruppen: Einfache, kombinierbare Elemente mit optionaler
Ausbaustufe.
Baukörper
und Freiflächen
Optimale Nutzung der Dachgeschosse:
„Dachhäuschen“ mit Nutzung der Dachflächen als sehr privatem Außen(t)raum.
Die Spessart-Gärten sind ein Ensemble aus verschiedenen Bautypen mit verschiedenen architektonischen
Handschriften. Trotz dieser unterschiedlichen Baustrukturen und Gebäudegrößen soll aber ein harmonisches Siedlungsbild entstehen, das Gemeinsamkeiten spürbar werden lässt.
Gestaltungsmerkmale Baukörper:
Klassische, intensive Gestaltung der Eingangsbereiche: Treppchen, geschützter Vorbereich, charakterisierendes Vordach, evtl.
Hausbaum.
•
ruhige, klare Formen der Gebäude
•
einfache, rechtwinklige Baukörper
•
gestaltete Vorplatzbereiche mit klar definiertem
Eingang
•
Verschattung durch Schiebeläden oder Klappläden als Gestaltungselement zur Gliederung der
Fassade
•
Pergolen, Holzdecks und Sichtschutzwände für
private Außenbereiche auch im Dachbereich
Gestaltungsmerkmale Freiflächen:
Gestaltungselement „Verschattung“: Schiebeläden, Klappläden, außen liegende
Jalousien an allen Fenstern.
Definierte, gut nutzbare private Außenbereiche: Pergolen, Holzdecks, Sichtschutzwände, Hausbaum, rückwärtiger Ausgang.
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•
rückwärtige Ausgänge für kurze Wege
•
privat genutzte Gebäudezonen im Erdgeschoss
•
als Gesamtheit wirkende Garten- und Grünräume
•
keine Zersiedelung der Grünräume durch Gartenhäuser etc.
•
keine großflächige Asphaltflächen und Gliederung der Freiflächen
Flachdächer als extensiv begrünte Flächen.
Evtl. SAT-Schüsseln von unten unsichtbar in
der Mitte der Flachdachfläche. Nach Möglichkeit Photovoltaik als Standard.
Fassaden Form und Farbe
Geschützte, südwestorientierte Sitzplätze,
Holzdeck, Pergola, ebener Ausgang vom
Wohnzimmer.
Eine Identifizierbarkeit des Baugebietes durch die
Bewohner kann nur dann entstehen, wenn Formen
und Farben miteinander harmonieren und eine städtebaulich prägnante Architektur mit einem durchdachten Farb- und Formkonzept gepaart ist.
Gestaltungsmerkmale:
Geschützte, nach außen hin abgestufte private Außenräume, die neben den privaten
Räumen durchgängig für die Kinder sind und
den „Plausch über den Zaun“ ermöglichen.
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•
einheitliche Gestaltung der Fassade bzw. der
Fassadenstruktur (Lochfassade, horizontale/vertikale Fassadengliederung)
•
Fenster und Türen rechtwinklig ohne Bögen in
gedeckten Farben
•
auf Öffnungen bezogene einfarbige, farblich
abgestimmte Markisen
•
bei Verwendung von Putzen: durchgefärbte
Außenputze
•
Pergolen in schlichter Konstruktion aus Holz oder
Stahl
•
Vordächer als angehängte oder auskragende
Konstruktionen
•
Sockel erwünscht – aber keine Fliesen- oder Klinkersockel
•
gestaltete Attika oder Traufbereiche
•
als Einheit wirkende geneigte Dächer
I. Planungsrechtliche
Festsetzungen
Neubauten auch als Flachdachgebäude mit
Staffelgeschossen zur Schaffung von großzügigen Dachterrassen.
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
Überbaubare Grundstücksflächen
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 31 Abs. 1 BauGB
§19 Abs. 4 BauNVO, § 21a Abs. 3 und
Abs. 5 BauNVO und § 23 BauNVO
I.1 Tiefgaragen, die mit einer Vegetationsschicht von
mind. 50 cm Stärke überdeckt und intensiv
begrünt sind, müssen nicht in die überbaute
Grundfläche (Grundflächenzahl) eingerechnet
werden. Die zulässige Geschossfläche kann
gemäß § 21a BauNVO um die Flächen notwendiger Garagen, die unter der Erde hergestellt
werden, erhöht werden.
I.2 In den Baugebieten WR 9 und WR 10 ist eine
Überschreitung der für das 4. Obergeschoss
festgesetzten Baugrenze um bis zu 1,50m ausnahmsweise zulässig, sofern die Überschreitung
nach Südwesten gerichtet ist und eine anteilige
Länge von maximal 50% der Frontlänge des 4.
Obergeschosses aufweist.
Ausdrucksstarke Fassadengestaltung
mit übergroßen Fenstern. Schaffung von
geschützten Außenräumen im Erdgeschoss
für optimalen Bezug zum „Draußen“.
Bauweise
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § ff. 22 BauNVO
I.3 In den Baugebieten WR 5, WA 12 und WA 13 ist
eine abweichende Bauweise festgesetzt. Die
abweichende Bauweise ist definiert als offene
Bauweise, in der Gebäude eine Gesamtlänge
von mehr als 50 m aufweisen dürfen.
Flächen zur Begründung von Geh-, Fahr- und
Leitungsrechten
§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB
I.4 G+F Flächen zur Begründung von Geh- und
Fahrrechten zu Gunsten der Allgemeinheit. L Flächen zur Begründung von Leitungsrechten (Gas,
Elektro, Telekommunikation, Wasser, Abwasser)
zu Gunsten der jeweiligen Träger der Ver- und
Entsorgung.
Abstufung der Außenräume von privat zu
gemeinschaftlich/öffentlich. Hausbäume für
jede Wohneinheit, Auswahl von einheimischen Laub- und Obstbäumen sowie Hainbuchenhecken.
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Vorgeplante, einheitliche Nebenraumstrukturen statt ungeordnete Einzelbauten. Hier als
Beispiel Carport mit integrierten Gartenräumen. Gartenräume als Angebot für Werkstatt
etc.
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen
§ 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB i.V.m.
§ 12 Abs. 6 BauNVO und § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
i.V.m § 23 Abs. 5 BauNVO
I.5 Oberirdisch sichtbare Garagen (bzw. Carports)
und Kfz-Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und der gesondert für diesen
Zweck umgrenzten Flächen zulässig.
Alle Dächer der Nebengebäude als extensiv
begrünte Flachdächer.
I.6 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind
nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren
Grundstücksflächen zulässig. Zufahrten,
Zugänge und Nebenanlagen, die keine Gebäude
im Sinne der Bayerischen Bauordnung sind oder
die der Ver- und Entsorgung dienen, dürfen
generell auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden.
Festsetzung der Anpflanzung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
I.7 Die festgesetzten Flächen (PF 1, PF 2, PF 3)
zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
sind mit einheimischen, standortgerechten Sträuchern oder Hecken als Randeingrünung dicht zu
bepflanzen.
I.8 Für die zeichnerisch festgesetzten Einzelpflanzgebote ist jeweils ein standortgerechter Laubbaum (Stammumfang mind. 18-20 cm, Pflanzbeet >8 m²) gemäß Pflanzliste zu pflanzen.
Baumpflanzungen auf Baugrundstücken müssen
zu Straßenbegrenzungslinien einen Mindestabstand von 2,50 m einhalten.
I.9 Auf den Baugrundstücken ist je voller 200 m²
Grundstücksfläche ein standortgerechter Laubbaum (Stammumfang mind. 12-14 cm, Pflanzbeet >8 m²) gemäß Pflanzliste für „Baugrundstücke, Privatgärten“ zu pflanzen. Die Pflanzgebote
nach textlicher Festsetzung Nr. I.11 können hierauf angerechnet werden, sofern sie sich auf dem
Baugrundstück befinden.
Alle privaten, oberirdischen Stellplätze als
Carports, nach Möglichkeit mit integrierten
Gartenräumen, in einheitlicher Bauart.
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Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
I.10 Pflanzlisten: Je 300 m² ist ein großkroniger Laubbaum (Bäume I. Ordnung, teilweise einheimisch)
und je 200 m² ein kleinkroniger Laubbaum
(Bäume II. Ordnung, überwiegend heimisch) aus
folgender Liste bzw. Obsthochstämme zu pflanzen:
Bäume I. Ordnung
Rosskastanie
Rotblühende Kastanie
Esche
Winterlinde
Silberlinde
Traubeneiche
Amerik. Roteiche
Sumpfeiche
Aesculus hippocastanum
Aesculus carnea
Fraxinuns exelsior
Tilia cordata
Tilia tomentosa
Quercus petraea
Quercus rubra
Quercus palustris
Bäume II. Ordnung
Spitzahorn
Feldahorn
Winterlinde
Hainbuche
Säulen-Hainbuche
Esche
Neubauten und Nebenräume mit begrünten
Flachdächern. Wünschenswert: Begrünung
mit standortgerechten Gräsern und blühenden Pflanzen.
Vogelkirsche
Acer platanoides (kleinkronige Sorten)
Acer campestre „Elsrijk“
Tilia Cordata „Rancho“
Carpinus betulus
Carpinus betulus „Fastiagiata“
Fraxinus exelsior (kleinkronige Sorten)
Prunus avium
Speierling
Sorbus domestica
Zierapfel
Malus floribunda in Sorten
Baumhasel
Stadtbirne
Corylus colurna
Pyrus calleryana in Sorten
Dächer Hauptbaukörper und Nebenanlagen
Vertikales Grün an Rankgerüsten, z.B. Spalierobst. Standortgerechtes Grünvolumen
bietet der einheimischen Fauna Lebensraum
und sorgt für ausgeglichenes Klima, besonders an heißen Tagen.
I.11 Alle Dächer (Hauptbaukörper und Nebenanlagen) ab einer Mindestgröße von 10 m² und mit
einer Dachneigung von weniger als 20° sind mindestens extensiv zu begrünen. Dabei ist eine
Vegetationsschicht von mind. 8 cm vorzusehen.
Notwendige Fensteröffnungen, Dachterrassen
und untergeordnete Gebäudeteile sind davon
ausgenommen. Von der Dachbegrünung kann
abgewichen werden, wenn die Dachflächen für
Solarenergie genutzt werden.
Hausbäume sind Spielgerät und Verschattung, tragen Baumhäuser und Vogelnester, produzieren Sauerstoff und definieren
Räume...
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Die Regenwasserversickerung in Retentionsräumen bietet die Möglichkeit für gestalterische Elemente wie Brücken, Stege und
Ufer. Es entsteht somit ein überraschender
„bespielbarer Außenraum“.
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
Festsetzung der Bindungen für Bepflanzungen
und den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB
I.12 Auf den festgesetzten Pflanzbindungsflächen
PB1 sind mindestens 20 Bäume des vorhandenen Birkenbestandes in Reihe mit einem Abstand
von ca. 10 m zueinander dauerhaft zu erhalten
und bei Abgängigkeit artgleich zu ersetzen (StU
18-20 cm).
I.13 Die festgesetzte Pflanzbindungsfläche PB2 ist
als Wiesenfläche zu erhalten und zu mindestens
80% unversiegelt zu belassen.
I.14 Die zeichnerisch mit Einzelpflanzbindung festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und
bei Abgängigkeit zu ersetzen (StU 18-20 cm).
Kennzeichnung von Flächen, auf denen mit dem
Vorhandensein von Kampfmitteln (Munitionsfunde) zu rechnen ist
§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
I.15 Auf den entsprechend umgrenzten Flächen ist
mit dem Vorhandensein von Brandschutt- und
mineralischen Reststoffverfüllungen sowie von
Kampfmitteln (z. B. Munitionsablagerungen, Granaten, Blindgänger...) zu rechnen. Im Falle einer
baulichen Nutzung oder Nutzungsänderung sind
vor Baubeginn bzw. Nutzungsaufnahme und vor
Bodenarbeiten (z. B. Aushub von Baugruben
etc.) Sondierungs-untersuchungen bis zu einer
Tiefe von 5 m unter der Oberkante des natürlichen Geländes durchzuführen. Munitionsfunde
sind fachgerecht zu bergen.
Flächen für die Wasserwirtschaft und zur
Regelung des Wasserabflusses
(§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB)
I.16 Der Bereich des privaten Retentionsraumes
„Wiesengraben = Versickerungsmulde“ für
Regenwasser (z.B. Terrassen- / Dachflächen) ist
als Entwässerungsmulde mit Erdanschluss ohne
Dauerstau und letztlich an den öffentlichen Kanal
„gedrosselt“ anzuschließen. Er ist ca. 2,50 m
breit als Rasenmulde auszubilden. Vorgesehen
sind an eigens vorgegebener Stelle insgesamt 2
kleine „Überwege“, die zusätzlich unmittelbaren
Zugang zum Rosensee-Park über die Entwässerungsmulde hinweg schaffen.
Vermeidung eintöniger Wegeoberflächen:
Aufteilung in Sauberlaufflächen (durchgängig), an die Nachbarflächen angepasste
Randstreifen, Plattenbeläge in einfachen
Mustern, Teer auf Stellplätzen und Fahrgassen sowie wassergebundene Flächen in
weniger benutzen Bereichen.
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II. Baurechtliche Festsetzung
(Örtliche Bauvorschrift)
Klassische, vertikale Gliederung der
Gebäude: Ablesbare Erdgeschosszonen mit
Außenraumbezug, mittlere Regelgeschosse,
betonte Dachgeschosse.
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
Dachform und -neigung, Dacheindeckung
II.1 Zulässige Dachformen und -neigungen für
Dächer der Hauptbaukörper sind durch Planeinschrieb geregelt. Die Dacheindeckung hat mit
nicht reflektierenden Materialien und bei geneigten
Dächern in den Farbtönen rot, braun oder anthrazit zu erfolgen; begrünte Dächer sind hiervon
ausgenommen. Die Anbringung von Solar- und
photovoltaischen Anlagen auf Dachflächen ist
zulässig.
Angleichung von Dächern
II.2 Innerhalb eines Baufensters aneinandergebaute
Häuser müssen eine identische Dachform, -neigung und -eindeckung aufweisen. Bei geneigten
Dächern müssen auch annähernd gleiche Traufhöhen (max. 50 cm Differenz) sowie annähernd
gleiche Firsthöhen (max. 1 m Differenz) vorgesehen werden. Die zulässige Drempelhöhe
beträgt max. 80 cm - sie wird gemessen von
Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Sparren
im Bereich der „verlängerten Außenwand“.
Fenster mit niedrigen Brüstungen in den Kinderzimmern (Ausblick!), Fenster als Gestaltungselemente, Fenster als winterliche Sonnenfallen und gleichzeitig mit durchgängigem
attraktiven Sonnenschutz.
Dacheinschnitte und -aufbauten
II.3 Dacheinschnitte, -aufbauten und -gaupen sowie
Zwerchgiebel sind ab einer Dachneigung von
38° zulässig. Sie dürfen je Dachseite insgesamt
50% der Gebäudelänge nicht überschreiten, sie
müssen zu den Giebelwänden der Gebäude
einen horizontalen Abstand von mindestens 1,50
m und zum Dachfirst einen vertikalen Abstand
von mindestens 1,0 m einhalten. Dachgaupen
sind je
Gebäude einheitlich als Sattel-, Walm-, Schleppoder Flachdachgaupen auszubilden.
Mut zur Verwendung klassischer, charakterisierender Materialien: Handwerkliche Lamellenläden, Holzfenster, Massivmauerwerk
ohne WDVS, mineralische, durchgefärbte
Außenputze.
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Großzügige Außenräume und Balkons mit
vorgeplanten Überdachungen und Verschattungen.
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
Äußere Gestaltung baulicher Anlagen
II.4 ‌In allen Baugebieten ist das Anbringen von Vordächern nur zulässig, sofern die Vordächer im
jeweiligen Baugebiet in Ausmaß, Gestaltung und
Material einheitlich sind. Der Versorgung dienende bauliche Anlagen, die auf der „Fläche für
Versorgungsanlagen“ errichtet werden, dürfen
eine Traufhöhe von maximal 6 m erreichen. Insbesondere
aneinandergebaute Grenzgebäude (Doppel- /
Reihen-/ Kettenhäuser) sind zusätzlich auch mit
einheitlicher Geschossigkeit und Materialgebung
- u. a. angleichend in der Farbgebung - auszuführen.
Fenster mit klassischen Verschattungen,
belebte, gut gestaltete, mutige Fassaden als
„Gesicht“ der Häuser zur Nachbarschaft.
Vorgarten- und Freiflächengestaltung
II.5 Alle nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die
nicht als Terrassen, Stellplätze, Zufahrten,
Zugänge, sonstige Wege und Aufstellungsflächen für Hubrettungsfahrzeuge benötigt werden,
sind als Vegetationsfläche anzulegen. Die Bereiche zwischen Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge und den Hausfassaden dürfen nicht
mit hochstämmigen Bäumen bepflanzt werden.
Wohnwege mit einheitlichen Bodenbelägen
aus Beton-Gehwegplatten mit Randstreifen
und wassergebundenen Flächen in wenig
begangenen Bereichen. Einheitlichen, raumbildenden Einfassungen aus Holz, Beton und
Hainbuchenhecken.
Gestaltete Eingangsbereiche: Treppchen,
Vordach, Lampe, Haustür mit Ausblick,
geschützter Vorplatz.
Integration aller notwendigen Elemente in die
Gestaltung: Klingel, Briefkasten, Hausnummer, Wegebeleuchtung, etc.
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Geschützte, von massiver Brüstung eingefasste Dachterrassen als Holzdecks mit großen Topfbäumen.
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
Einfriedigungen
II.6 Einfriedungen von Grundstücksgrenzen sind nur
in Form von Hecken und Zäunen mit einer Höhe
von max. 1,50 m zulässig und sind in den jeweiligen Baugebieten einheitlich zu gestalten.
Gestaltung der Standflächen für Abfallbehälter
und Fahrradabstellplätze
II.7 Standplätze für Abfallbehälter und Fahrradabstellflächen sind mit Sträuchern oder Hecken zu
umpflanzen oder mit Rankpflanzen einzugrünen.
Haus und Außenbereich zusammenhängend
gedacht und geplant. Vermeidung von „Abgestellten Häusern mit umgebenden Abstandsgrün“.
Gestaltung von Carports und Stellplätzen
II.8 Im jeweiligen Baugebiet sind alle Carports und
Stellplätze auf den privaten Grundstücken in einheitlichen Ausmaßen, Gestaltungen, Materialien
und Dächern zu bauen.
Gestaltung von Nebenanlagen
II.9 Im jeweiligen Baugebiet sind alle Nebenanlagen,
insbesondere Garten- und Gerätehäuser, in einheitlichen Ausmaßen, Gestaltungen, Materialien
und Dächern zu bauen.
Parabolantennen
II.10 Parabolantennen (Satelliten-Empfangsanlagen)
sind nur auf den Hauptdachflächen zulässig.
Umfassung der Gartenräume mit modularem
Baukasten: Wandscheiben, Holzfüllungen,
Tore, Gartenräume, Sitzbänke, Sandkästen,
Zäune mit Heckenfüllung etc.
Einheitliche Bepflanzung der Gesamtanlagen
mit einheimischen, standortgerechten Laubund Obstbäumen.
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Einheitliche Gestaltung der gemeinschaftlichen
und öffentlichen Außenräume. Kombination von
naturnahen Retentions- und Sickerflächen am
Stadtpark mit befestigten Stegen und Wegen,
die das Grün erfahrbar machen und nahe bringen.
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Bebauungsplan 4/6 Südwestlich Medicusstraße
WR
WA
Baum 1
Botanischer Name:
Platanus x hispanica
Deutscher Name:
Platane
Stammdurchmesser[m]: 1,1
Kronendurchmesser[m]: 20
Höhe[m]:
18
Baum 2
Botanischer Name:
Alianthus altissima
Deutscher Name:
Götterbaum
Stammdurchmesser[m]: 0,6
Kronendurchmesser[m]: 13
Höhe[m]:
15
Baum 3
Botanischer Name:
Tilia platyphyollos
Deutscher Name:
Linde
Stammdurchmesser[m]: 0,4
Kronendurchmesser[m]: 7
Höhe[m]:
11
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III. Hinweise
Impressum
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
Umgang mit Munitionsfunden
III.1 Aschaffenburg ist im Zweiten Weltkrieg Ziel von
Bombenabwürfen gewesen. Daher ist im Plangebiet mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln (z. B.
nicht detonierte Fliegerbomben) zu rechnen. [vgl.
auch Textliche Festsetzung Nr. I.15]. Auf das Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums des
Innern über Fundmunition vom 01.10.2006 und die
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Abwehr von Gefahren
durch Kampfmittel vom 15.04.2010 (AllMBl
Nr.5/2010) wird hingewiesen.
Abfallrechtliche Relevanz künstlicher
Auffüllungen
III.2 Die im Plangebiet als „Bombentrichter ohne Kontamination“ gekennzeichneten Flächen sind mit Stoffen (z.B. Bauschutt) verfüllt, die zwar keine Umweltgefährdung durch kontaminierte Böden bewirken,
bei denen aber im Zuge von Nutzungsänderungen
oder Baumaßnahmen damit zu rechnen ist, dass
beim Bodenaushub abfallrechtlich entsorgungspflichtiges Material angetroffen wird. Nach Maßgabe der Bestimmungen des Abfallrechts sind diese
Stoffe ordnungsgemäß zu entsorgen.
Umgang mit Funden von Bodenaltertümern
III.3 Im Plangebiet auftretende Funde von Bodenaltertümern sind unverzüglich dem Bayer.Landesamt für
Denkmalpflege zu melden. Aufgefundene Gegenstände und Fundorte von Bodenaltertümern sind
unverändert zu belassen. Auf die Bestimmungen
des Art. 8 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes wird
verwiesen.
Pflanzmaßnahmen
III.4 Die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzmaßnahmen sind spätestens in der Vegetationsperiode
nach Abschluss von genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen auf dem zugehörigen Grundstück
durchzuführen.
Herausgeber: Stadt Aschaffenburg
Stadtplanungsamt
Dalbergstraße 15 63739 Aschaffenburg
Koordination:
Stadt Aschaffenburg
Stadtplanungsamt
Tel. +49 (0) 6021 330 - 1256
[email protected]
Ihre
Ansprechpartner
für den Verkauf: Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA)
Direktion München
Nebenstelle Würzburg
Frau Larissa Komnick
Tel. +49 (0) 931 35510 - 64
[email protected]
Herr Bernhard Siegler
Tel. +49 (0) 931 35510 - 38
[email protected]
bb22 Architekten + Städteplaner
Realisation:
Martin Wilhelm
Holmer Schleyerbach
Stadt Aschaffenburg
Stadtplanungsamt
Bettina Klinkig
Silke Klein
III.5 Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren sind
die Bestimmungen der §§ 39 und 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten.
Grund- und Schichtenwasser
III.6 Bei den Bauvorhaben ist mit Grund- und Schichtenwasser zu rechnen.
Geruchsbelästigung
Aschaffenburg, im Oktober 2011
III7. Im Nordwesten des Plangebietes befindet sich in ca.
350 m Entfernung eine Eisengießerei. Mit einer
Geruchsbelästigung ist zu rechnen.
III.8 Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar
1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 22. April 1993 (BGBl. I S.466).
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