Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

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Ministerium für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Mainz, 05.04.2017
Bearbeiter/-in: Dr. Naujok
, Tel.: 06131 16-2686
Gz.: 104-85 200-32-3/1/2016-2#429
2.12 Lageübersicht (Lang) Aviäre Influenza RLP, D, EU (Stand 05.04.2017 08.00)
Inhalt
Lage
Lage bei den Wildvögeln
Lage beim Nutzgeflügel
Lage in Europa (Radar Bulletin Januar 2017, nur Auszug)
FLI Risikoeinschätzung vom 31.03.2017
Maßnahmen
Des Bundes
Der Länder
In Rheinland-Pfalz
LAGE
Lage bei Wildgeflügel in Deutschland (Stand 05.04.2017 08.00)
Ausbrüche: 1226 Seuchenobjekte
Verdacht:
09 Seuchenobjekte
Rheinland-Pfalz
Übersicht Ausbrüche/Verdachtsfälle Wildvögel HPAI H5N8
Nr. SO_NR
1 16-015-00632
2 16-015-00636
3 17-015-00078
4 17-015-00094
5 17-015-00116
6 17-015-00118
7 17-015-00119
8 17-015-00120
9 17-015-00121
10 17-015-00126
11 17-015-00153
12 17-015-00171
13 17-015-00172
14 17-015-00173
1/24
Kreis Ort Name
MYK/KO Koblenz, Oberwehrt
AW Maria Laach, Glees
COC Zell (Mosel)
COC Zell (Mosel)
COC Briedel
COC Zell (Mosel)
COC Zell (Mosel)
COC Zell (Mosel)
COC Plünderich
RHK Boppard
MYK/KO Koblenz, Stadt
COC Briedel
COC Briedel
COC Pünderich
Reiherenten
Reiherenten
Schwan
Schwan
Schwan
Schwan
Schwan
Schwan
Schwan
Schwan
Möwenvogel
Schwan
Schwan
Schwan
Ausbruch
22.12.2016
22.12.2016
20.01.2017
24.01.2017
27.01.2017
27.01.2017
27.01.2017
27.01.2017
27.01.2017
27.01.2017
03.02.2017
24.01.2017
24.01.2017
24.01.2017
15 17-015-00174
16 17-015-00226
17 17-015-00227
18 17-015-00257
19 17-015-00266
20 17-015-00335
21 17-015-00336
22 17-015-00602
COC Pünderich
COC Zell (Mosel)
COC Bullay
AW Brohl-Lützing
AW Wehr
AW Brohl-Lützing
AW Brohl-Lützing
TR . Stadt Trier
Schwan
Schwan
Schwan
Wildente
Möwenvogel
Wildente
Wildente
Schwan
24.01.2017
30.01.2017
30.01.2017
09.02.2017
13.02.2017
09.02.2017
09.02.2017t
01.03.2017
Übersicht Deutschland
auch das Saarland ist als letztes Bundesland betroffen
01 17-015-0567
Nohfelden, Bostalsee, LK St. Wendel
Lage bei Nutzgeflügel:
2/24
Wildgans
24.02.2017
115 Seuchenobjekte (Stand 05.04.2017 08.00)
MV:
SH:
15 Ausbrüche H5N8,
2 Ausbrüche H5N8
3 Ausbrüche H5N5
BB: 11Ausbrüche H5N8
NI:
45 Ausbrüche H5N8
ST:
5 Ausbrüche H5N8
HE
1 Ausbruch H5N8
HH
1 Ausbruch H5N8
NRW 6 Ausbrüche H5N8
RLP
1 Ausbruch H5N8
BY
9 Ausbrüche H5N8
SN
3 Ausbrüche H5N8
TH
3 Ausbrüche H5N8
BW
1 Ausbruch H5N8
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2 Ausbrüche LPAI
3 Ausbrüche LPAI
1 Ausbruch LPAI
1 Ausbruch LPAI
1 Ausbruch LPAI
1 Ausbruch LPAI
11.11. Ausbruch SH – Lübeck Stadt (Kleinsthaltung) (Nr. 021)
12.11 Ausbruch MV – Mesekenhagen – LK Vorpommern-Greifwald (45 Hühner,
13 Enten) (Nr. 024)
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12.11 Ausbruch SH – Twiste/ Twedt – LK Schleswig-Flensburg (36.000 Elterntiere
Huhn) (Nr. 028)
17.11 Ausbruch MV – Barth – LK Vorpommern-Rügen (77 Hühner, 4 Enten, 40
Tauben) (Nr. 063)
17.11 Ausbruch MV – Sundhagen – LK Vorpommern-Rügen (19 Hühner, 33
Enten, 22 Tauben) (Nr. 135)
18.11 Ausbruch MV – Sundhagen – LK Vorpommern-Rügen – Sekundärausbruch
(36 Hühner, 38 Enten) (Nr. 226)
18.11 Ausbruch MV – Sassnitz – LK Vorpommern-Rügen – Wildgehege/ Zoo
(Hühner, Gänse, Enten, Psittaciden, Schwäne) (Nr. 275)
18.11 Ausbruch MV – Mesekenhagen – LK Vorpommern-Greifswald (30 Hühner,
3 Gänse, 20 Enten, 2 Puten) (Nr. 286)
19.11 Ausbruch MV – Boltenhagen – LK Vorpommern-Greifswald (52 Hühner, 2
Enten) (Nr. 244)
21.11 Ausbruch SH – Eddelak – LK Dithmarschen (1500 Gänse) (Nr. 247)
21.11 Ausbruch SH – Gudendorf – LK Dithmarschen (3000 Gänse) (Nr. 281)
22.11 Ausbruch MV – Mesekenhagen – LK Vorpommern-Greifswald (30 Hühner,
48 Enten, 40 Tauben) (Nr. 288)
22.11. Ausbruch MV – Boltenhagen – LK Vorpommern-Greifswald (24 Hühner)
(Nr. 358)
23.11. Ausbruch NI – Barßel – LK CLP (11.740 Puten) (Nr. 366)
23.11. Ausbruch ST- Quedlinburg LK Harz (Kleinstbestand Hühner) (Nr.393)
25.11. Ausbruch MV – Demen LK Ludwigslust-Parchim (Nr. 458)
25.11. Ausbruch MV - Ückermünde LK Vorpommern-Greifsw. Zoo Emus (Nr. 460)
29.11. Ausbruch HH – Hamburg Hagebeck Zoo Gans (Nr. 477)
29.11. Ausbruch HE - Kronberg a.T. Hochtaunuskreis Pelikan (Nr. 507)
30.11. Ausbruch MV - Neukloster LK NW-Mecklenburg Huhn (Nr. 517)
30.11. Ausbruch BB – Oberkrämer, LK Oberhavel Ente (Nr. 532) LPAI
02.12. Ausbruch SH – Krumstedt, LK Dithmarschen Huhn (Nr. 537) LPAI
14.12. Ausbruch NI – Damme, LK Vechta Puten (Nr. 593)
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4/24
15.12. Ausbruch NI –Siedenburg, LK Diepholz Legehennen (Nr. 606)
17.12. Ausbruch ST – Möser, LK Jerichower Land, Mastenten (Nr. 608)
17.12. Ausbruch NRW – Anröchte, LK Soest, Mastputen (Nr. 611)
22.12. Ausbruch NRW – Rietberg, LK Gütersloh, Gänse (Nr. 637)
23.12. Ausbruch NRW – Bielefeld Stadt, Kleinsthaltung (Nr. 661) LPAI H5N3
24.12. Ausbruch NI – Dötlingen, LK Oldenburg, Pute (Nr. 662) H5
25.12. Ausbruch NI – Northeim, LK Northeim, Kleinsthaltung (Nr. 664)
25.12. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Pute (Nr. 663)
26.12. Ausbruch NRW – Rees, LK Kleve, Pute (Nr. 665)
26.12. Ausbruch NI – Hude, LK Oldenburg, Pute (Nr. 667)
27.12. Ausbruch ST – Naumburg (Saale), Burgenlandkr., Ente (674); LPAI H5N3
29.12. Ausbruch NI – Hude, LK Oldenburg; Pute (Nr. 679)
31.12. Ausbruch NI – Wardenburg LK Oldenburg, Pute (Nr. 688)
31.12. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Pute (Nr. 689)
01.01. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Pute (Nr. 001, 2017)
02.01. Ausbruch NI – Hatten, LK Oldenburg, Pute (Nr. 007, 2017)
05.01. Ausbruch ST – Staßfurt, LK Salzlandkreis, Legeh. (Nr. 012)
05.01. Ausbruch ST – Köthen, LK Anhalt-B., Gehege/ Tierpark (Nr. 018)
05.01. Ausbruch MV – Schwerin Stadt, Gehege/ Tierpark (Nr. 019)
06.01. Ausbruch NI – Hude, LK Oldenburg, Pute (Nr. 028)
08.01. Ausbruch RLP – Wörth, LK GER, Rassegefl. (Nr. 032), LPAI H5N3
10.01. Ausbruch BY – Neustadt a.d.A., LK Burgbernheim, Kleinsth. (Nr. 38)
10.01. Ausbruch NRW – Hamminkeln, LK Wesel, Pute (Nr. 39)
10.01. Ausbruch NRW – Delbrück, LK Paderborn, Pute, Henne (Nr. 41)
10.01. Ausbruch BB – Kyritz, LK Ostprignitz, Pute (Nr. 43)
16.01. Ausbruch NI –Eydelstedt, LK Diepholz, Entenmast (Nr. 57)
17.01. Ausbruch BB – Alt Zauche-W, LK Dahme-Spreewald, Pute (Nr. 62)
19.01. Ausbruch NI – Bösel, LK Cloppenburg, Pute (Nr. 66)
24.01. Ausbruch BB – Cottbus Stadt, Zoo/ Tierpark, Ente (Nr. 77) H5
22.01. Ausbruch SH – Süderau, LK Steinburg, Pute (Nr. 79) H5N5
24.01. Ausbruch NI – Gersten, LK Emsland, Gans (Nr. 89) H5
26.01. Ausbruch SH – Süderau, LK Steinburg, Pute (Nr. 102) Bezug zu 79
26.01. Ausbruch SH – Grevenkop, LK Steinburg, Pute (Nr. 103) Bezug zu 79
26.01. Ausbruch NI – Bösel, LK Cloppenburg, Pute (Nr. 104)
26.01. Ausbruch MV – Deyelsdorf, LK Vorpmmern-Rügen, Pute (Nr. 106)
27.01. Ausbruch BB – Neuhardenberg, LK Märk. Oderland, Ente (Nr. 115)
28.01. Ausbruch BY – Lappersdorf, LK Regensburg, Kleinsthaltung (Nr. 117)
28.01. Ausbruch BB – Neuruppin, LK Ostprignitz-Ruppin, Wildpark (Nr. 122)
30.01. Ausbruch BY – Bad Steben, LK Hof, Kleinsthaltung (Nr. 125)
30.01. Ausbruch TH – Zeulenroda, LK Greiz, Kleinhaltung (Nr. 129)
30.01. Ausbruch MV – Schwanheide, LK Ludwigslust-Parchim, Legeh. (Nr. 132)
30.01. Ausbruch SN – Rackwitz, LK Nordsachsen, Pute (Nr. 143)
31.01. Ausbruch BB – Neuhardenberg, LK Märkisch-Oberland, Enten (Nr. 144)
01.02. Ausbruch BY – Teublitz, LK Schwandorf, Gans, (Nr. 146)
02.02. Ausbruch BB – Neuhardenberg, LK Märkisch-Oberland, Enten (Nr. 149)
03.02. Ausbruch SN – Dresden Stadt, Wildgehege, Ente (Nr. 197, 208, 210)
06.02. Ausbruch BY – Zeitlarn, LK Regensburg, Huhn (Nr. 205),
06.02. Ausbruch SN – Bernsdorf, LK Bautzen, Wildgehege, Schwäne (Nr. 211)
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06.02. Ausbruch BB – Alt Tucheband, LK Mörkisch-O., Puten (Nr. 212)
06.02. AusbruchNI – Friesoythe, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 214)
06.02. Ausbruch BY – Teublitz, LK Schwandorf, Rassegfl., (Nr. 240)
07.02. Ausbruch TH – Gotha Stadt, Wildgehege, Storch (Nr. 246) H5
08.02. Ausbruch BY – Geiselhöring, LK Straubing-B., Pute (Nr. 244)
09.02. Ausbruch BW – Karlsruhe Stadt, Zoo, Schwan (Nr. 275)
10.02. Ausbruch BY – Stettfeld, LK Haßberge, Wildgehege (Nr. 247)
10.02. Ausbruch BB – Heiligengrabe, LK Ostprign.-Ruppin, Puten (Nr. 286)
15.02. Ausbruch BB – Lietzen, LK Märkisch-Oberl., Enten (Nr. 334)
14.02. Ausbruch NW - Delbrück, LK Paderborn, Junghennen (Nr. 339)
14.02. Ausbruch BY – Schwarzach a.M.; LK Kitzingen (Nr. 343)
15.02. Ausbruch MV – Kröpelin, LK Rostock, Kleinhalt. Huhn, Gans, Ente(Nr. 349)
16.02. Ausbruch TH – Greiz, LK Weida, Wildgehege (Nr. 382)
17.02. Ausbruch BB – Wriezen, LK Märkisch-Oberl., Enten (Nr. 391)
27.02. Ausbruch NI – Friesoythe, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 569)
02.03. Ausbruch RLP – Carlsberg, LK Dürkheim, Kleinsthaltung (Nr. 594), aufgeh.
03.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 629)
03.03. Ausbruch MV – Greifswald, LK Vorpom.-Greifsw., Wildgehege (Nr.639)
02.03. Ausbruch ST – Naumburg, LK Burgenland, Kleinsthaltung (Nr. 674)
03.03. Ausbruch NI – Friesoythe, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 640)
08.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg; Puten (Nr. 673)
08.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 681)
08.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 682)
08.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 688)
09.03. Ausbruch NI - Wittmund, LK Wittmund, Enten (Nr. 702)
10.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 703)
10.03. Ausbruch NI – Bösel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 704)
11.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 709)
15.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 720)
16.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 735)
17.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 739)
17.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 740)
18.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Huhn (Nr. 745)
21.03. Ausbruch NI – Edewecht, LK Ammerland, Enten (Nr. 748)
21.03. Ausbruch NI – Großenkneten, LK Oldenburg, Puten (Nr. 750)
22.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 751)
23.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 755)
23.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 758)
23.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 759)
25.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 762)
25.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 763)
28.03. Ausbruch NI – Edewecht, LK ammerland, Huhn, Kleinsth. (Nr. 769)
28.03. Ausbruch NI – Großenkneten, LK Oldenburg, Puten (Nr. 770)
29.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 771)
Übersichtskarte der Nachweise (115) (roter Punkt) und Verdachtsfälle () (gelbes Dreieck) bei Nutzgeflügel
(Stand 05.04.2017 08.00)
FLI – Einschätzung der Situation
(aus der FLI Risikoeinschätzung vom 31.03.2017)
Hintergrund
Am Montag, den 7. November 2016, wurde erstmals über ein Entensterben unklarer
Ursache am Bodensee berichtet. Einen Tag später, am 8. November, er-folgte der
Nachweis von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N8 bei Wildvögeln
(überwiegend Reiherenten) am Bodensee in Baden-Württemberg sowie bei verendet
aufgefundenen Reiherenten am Plöner See in Schleswig-Holstein. Zeitgleich kam es zu
6/24
vermehrten Totfunden von Wasservögeln und Möwen an der Ostküste SchleswigHolsteins, rund um den Bodensee in der Schweiz, Österreich und Deutschland (Bayern
und Baden-Württemberg) sowie in Mecklenburg-Vorpommern.
Bis zum 31.03.2017 wurden in Deutschland über 1.100 Fälle von HPAI H5N8 bei
Wildvögeln und 105 Aus-brüche bei gehaltenen Vögeln (90 Geflügelhaltungen und 15
Zoos/Tierparks) gemeldet (Abbildungen 1 und 2). Seitdem das Saarland am 24.02.2017
einen HPAI H5N8-Fall bei einer Wildgans im Landkreis Sankt Wendel feststellte, ist HPAI
H5N8 in allen Bundesländern gefunden worden.
Von den Ausbrüchen bei Hausgeflügel sind sowohl kommerzielle Betriebe als auch
Kleinhaltungen betroffen. Eine Häufung von Ausbrüchen ist bei Putenbeständen
festzustellen. Die im März gemeldeten neuen Ausbrüche beim Hausgeflügel sind alle in
Niedersachsen lokalisiert und betreffen in der Mehrzahl Putenbetriebe, aber auch einen
Elternentenbestand und nicht gewerbliche Kleinhaltungen von Hühnern. Von dem
Geschehen in Niedersachsen ist der Landkreis Cloppenburg besonders betroffen. Seit
Mitte März sind die Meldungen von toten HPAIV H5-infizierten Wildvögeln merklich
zurückgegangen (Abbildung 1). Die im März als mit HPAIV infiziert gemeldeten Wildvögel
(n=174) waren überwiegend Schwäne (n=59), Greifvögel (n=52), Gänse (29), Enten
(n=10), Möwen (n=10) und Graureiher (n=5).
Seit dem am 23.01.2017 aus Schleswig-Holstein gemeldeten Ausbruch von HPAI H5N5 in
einem Putenmast-bestand wurde dieser Subtyp bei Wildvögeln überwiegend in SchleswigHolstein gefunden. In den Nieder-landen, Polen, Montenegro, Serbien, Slowenien, Italien
und Kroatien wurden ebenfalls Fälle von HPAIV H5N5 bei Wildvögeln festgestellt. In
Kroatien gab es HPAIV H5N5-Ausbrüche auch in kleinen Geflügelhaltungen.
7/24
Abbildung 1: Meldungen von HPAIV H5N8/N5 bei Wildvögeln (grün), Geflügelhaltungen
(rot) und Zoos/Tierparks (blau) in TSN, in Wochen aufgeteilt. Das Geschehen bei
Wildvögeln scheint zurückzugehen. Stand: 30.03.2017.
8/24
Abbildung 2: Bestätigte und in TSN/ADNS eingetragene Fälle (siehe Legende in der
Abbildung; Stand: 30.03.2017) bei Wildvögeln (Dreiecke), Hausgeflügel (Kreise) und in
Tierparks/Zoos (Quadrate) in Europa. Blau=2016; rot=2017.
Epidemiologische Lage in Europa
Zahlreiche europäische Staaten melden täglich neue Fälle von HPAI bei Geflügel,
gehaltenen Vögeln in Zoos/Tierparks und Wildvögeln. Während die Zahl im Jahr 2016 für
Europa (außer Deutschland) noch 587 betrug, ist sie seit 2017 auf mittlerweile 1.252
angestiegen. In den skandinavischen Ländern wurden bisher fast ausschließlich Fälle bei
Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Zoos/Tierparks festgestellt. Im Jahre 2017 sind
bereits 29 Zoos/Tierparks aus 13 europäischen Staaten von HPAI H5N8 betroffen. Die
meisten Ausbrüche bei Nutzgeflügel werden in Frankreich in nur sieben Départements
gemeldet (seit 2017 bisher insgesamt 400), gefolgt von Bulgarien (60), Polen (43), der
Tschechischen Republik (38), Rumänien (33), Ungarn (15) und Spanien (10). Hier sind
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überwiegend Wassergeflügelhaltungen betroffen, und es handelt sich vermehrt um
Sekundärausbrüche durch Kontakte zwischen den Haltungen. In Frankreich wurde in drei
Landkreisen flächendeckend die Enten- und Gänsepopulation vorbeugend getötet, um die
extrem hohe Tierdichte im Südwesten des Landes zu senken und dem Virus so die
Vermehrungsgrundlage zu entziehen. Deutlich geändert hat sich die Situation in Spanien:
Waren hier bis vor kur-zem nur sporadisch infizierte Wildvögel gemeldet worden, ist die
Infektion nun durch das Verbringen von lebenden Tieren aus Frankreich in mittlerweile
zehn Geflügelbetriebe eingeschleppt worden. Immer wieder werden auch Ausbrüche bei
Geflügel aus den Niederlanden (hier überwiegend nicht-gewerbliche Kleinhaltungen),
Italien und dem Vereinigten Königreich gemeldet, während die Schweiz und Litauen nur
Fälle bei Wildvögeln feststellten. In Österreich gab es am 8. März 2017 einen Ausbruch
von HPAI H5N8 im Tiergarten Schönbrunn in Wien, bei dem 22 Pelikane infiziert waren.
In Griechenland ist zum ersten Mal neben HPAIV H5N8 und H5N5 nun auch HPAIV H5N6
in einer Kleinhaltung mit 60 Hühnern im Nordwesten des Landes aufgetreten. Es handelt
sich um den ersten Nachweis dieses Virus in Europa. Ob es sich um das humanpathogene
Virus handelt, das derzeit in Ostasien kursiert, oder um eine weitere Reassortante des in
Europa zirkulierenden H5N8, ist noch nicht bekannt.
Im Einzelnen
(Auszug aus dem Radar Bulletin Ausgabe März 2017, veröffentlicht 05.04.2017)
Bei den Wildvögeln werden die meisten Fälle seit dem 28.2.2017 aus Deutschland
berichtet (116 seit 1. März), mit großem Abstand gefolgt von Rumänien (15).
HPAIV H5N8 in Europa
In Spanien wurde im Verlauf der aktuellen Epidemie HPAI bislang nur bei drei Wildvögeln
nachgewiesen (siehe Radar Bulletin 01/2017). Am 1. März 2017 wurde die Infektion
erstmals auch bei Nutzgeflügel bestätigt. Nach Auskunft der spanischen Behörden wurde
die Infektion durch den Zukauf von Enten aus Geflügelpest-freien Regionen in Frankreich
unabhängig voneinander in drei Betriebe eingeschleppt. Der erste Ausbruch wurde
aufgrund erhöhter Mortalität am 23. Februar in einem Entenbetrieb mit 17.800 Tieren
entdeckt. Bei der Untersuchung der Kontaktbetriebe wurden sieben weitere betroffene
Entenmastanlagen (mit insgesamt 7.000 Tieren) erkannt. Sechs dieser Kontaktbetriebe
waren klinisch unauffällig, der siebte war zum Zeitpunkt der Untersuchung ohne Tiere. Im
Rahmen der Umgebungsuntersuchungen wurden zwei weitere HPAIV-infizierte Betriebe
entdeckt; einer davon hatte ebenfalls Tiere aus Frankreich bezogen. Insgesamt sind in
Spanien mittlerweile zehn Betriebe betroffen; sie liegen alle in Katalonien in der Nähe zur
französischen Grenze.
In Frankreich sind offiziellen Meldungen zufolge zahlreiche Sekundärausbrüche durch die
fehlende Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen verursacht worden. Zusätzlich zu
10/24
HPAIV werden immer wieder auch niedrigpathogene Viren der Subtypen H5N1, H5N2,
H5N3, H5N8 und H5N9 nachgewiesen. Um die extrem hohe
Abbildung 1: Zwischen 26. Oktober 2016 und 30. März 2017 in Europa festgestellte HPAIFälle bei Wildvögeln und Hausgeflügel (Stand: 30. März, 9 Uhr).
3/10
Tierdichte im Südwesten des Landes zu senken und somit dem Virus die
Vermehrungsgrundlage zu entziehen, wurde in drei Landkreisen flächendeckend die
gesamten Enten- und Gänsepopulationen vorbeugend getötet.
In Rumänien sind alle 19 seit 1. März gemeldeten HPAI-Ausbrüche in Kleinhaltungen
aufgetreten.
Auch die vier aus Kroatien seit 1. März gemeldeten Ausbrüche betreffen Kleinsthaltungen.
In Polen wurde HPAIV seit 1. März in drei Kleinhaltungen und drei kommerziellen
Betrieben nachgewiesen. Der größte Ausbruch wurde am 9. März in einem
Putenmastbetrieb mit über 19.000 Tieren bestätigt.
In den Niederlanden ist HPAIV H5N8 im März erneut in drei Hobbyhaltungen aufgetreten.
Da die betroffenen Hühner weder zum Fleischverzehr noch zur Eierproduktion genutzt
wurden und keine Geflügelbetriebe innerhalb des 3 km-Radius lagen, wurde auf die
Einrichtung von Restriktionsgebieten verzichtet.
In Österreich waren bislang zwei Geflügelbetriebe betroffen. Am 8. März ist der erste
HPAI-Ausbruch bei gehaltenen Vögeln nachgewiesen worden. Betroffen war der
Tiergarten Schönbrunn in Wien; 22 Pelikane mussten getötet werden.
In Italien war im März eine Kleinhaltung betroffen. Die Tötung der 330.000 Tiere aus den
Sperrbezirken der im Februar festgestellten Ausbrüche wurde abgeschlossen.
In der Tschechischen Republik ist seit 1. März ein HPAI-Ausbruch in einer Kleinhaltung in
Karlsbad aufgetreten. Die Sequenzierung der Viren aus dem am 12. Februar festgestellten
Fall bei einem Höckerschwan im Zoo von Liberec ergab den Serotyp H5N5. Nach
offiziellen Angaben wird als Eintragsursache in die in den Vorwochen betroffenen
kommerziellen Betriebe kontaminierte Einstreu bzw. Kontakt mit Wildvögeln vermutet. Bis
2. März wurden im Rahmen der Bekämpfung über 98.500 Geflügel getötet, davon knapp
24.000 aufgrund der Ausbrüche in Kleinhaltungen und 74.500 Tiere aufgrund der
Ausbrüche in großen Betrieben.
In der Schweiz sind zahlreiche HPAI-Fälle bei Wildvögeln aufgetreten, bei Hausgeflügel
wurde jedoch bislang kein Ausbruch festgestellt. Die Schutzmaßnahmen sind daher am 24.
März aufgehoben worden.
HPAIV H5N5 in Europa
Zusätzlich zu HPAIV H5N8 breitet sich auch HPAIV H5N5 in Europa weiter aus. Das Virus
ist bereits in Deutschland, Italien, Kroatien, Griechenland und Montenegro (hier nur bei
Wildvögeln) aufgetreten. Im März 2017 wurde es erstmals auch in Serbien und Slowenien
(bei Höckerschwänen) nachgewiesen. In Kroatien waren vier kleine Betriebe mit insgesamt
11/24
65 Tieren von HPAIV H5N5 Infektionen betroffen, wobei zunächst in zwei Betrieben
nahezu alle Tiere verendet waren. Im Rahmen der Umgebungsuntersuchungen wurden
zwei weitere Betriebe entdeckt; dort waren die Tiere jedoch klinisch gesund.
Erster Nachweis von HPAI H5N6 in Europa
In Griechenland ist zum ersten Mal neben HPAIV H5N8 und H5N5 nun auch HPAIV H5N6
aufgetreten. Es handelt sich um den ersten Nachweis dieses Subtyps in Europa. Nachdem
in einer Kleinhaltung mit 60 Hühnern im Nordwesten des Landes alle Tiere gestorben
waren, wurde am 3. März die Infektion mit H5N6 bestätigt. Laut Angaben des EUReferenzlabors handelt es sich nicht um das humanpathogene Virus, das derzeit in
Ostasien kursiert, sondern um eine weitere Reassortante des in Europa zirkulierenden
HPAIV H5N8.
Epidemiologische Lage außerhalb Europas
(aus der FLI Risikoeinschätzung vom 31.03.2017)
Außerhalb Europas wurde HPAIV H5N8 im Russisch-Mongolischen Grenzgebiet am See
Ubsu-Nur in der Republik Tyva im Juni 2016 bei Graureihern, Haubentauchern,
Kormoranen, Seeschwalben, Enten und Lachmöwen nachgewiesen. Russland bestätigte
wiederholt den Ausbruch von Geflügelpest H5N8 in kleineren Geflügelhaltungen, am 7.
März 2017 jedoch auch in zwei großen Geflügelbetrieben.
Bereits Mitte Oktober 2016 hatte Indien ein massives HPAIV H5N8 Ausbruchsgeschehen
mit hohen Mortalitäten sowohl bei Zoo- und Wildvögeln als auch bei Geflügel gemeldet.
Auch der Iran meldete den Ausbruch von Geflügelpest mit dem Subtyp H5N8 in einem
Geflügelbetrieb.
In Tunesien wurde HPAIV H5 bei verschiedenen wilden Wasservogelspezies
nachgewiesen.
In Israel und Ägypten gab es H5N8-Funde bei verendeten Wildvögeln und kleineren
Hausgeflügelhaltungen.
Nigeria meldete am 19.12.2016 erstmalig den Fund von HPAIV H5N8 in Hausgeflügel mit
verschiedenen Spezies in Auslaufhaltung in Kano. Auch aus Kamerun trat HPAIV H5N8
auf.
Uganda berichtete Mitte Januar 2017 von einem massiven Wildvogel- und Geflügelsterben
an der Küste des Viktoriasees. In einigen Proben konnte HPAIV H5N8 nachgewiesen
werden.
Am 10. März wurde erstmals auch aus Nepal ein HPAI-H5N8-Ausbruch in einer
Geflügelhaltung gemeldet.
12/24
Einschätzung der Situation
(aus der FLI Risikoeinschätzung vom 31.03.2017)
Das Auftreten von HPAIV H5N8 in 29 europäischen Staaten (hier in der chronologischen
Folge ihrer Mel-dung: Ungarn, Polen, Kroatien, Schweiz, Österreich, Deutschland,
Dänemark, Niederlande, Schweden, Ukraine, Finnland, Frankreich, Rumänien, Serbien,
Großbritannien, Griechenland, Bulgarien, Montenegro, Slowakische Republik, Italien,
Irland, Tschechische Republik, Slowenien, Spanien, Portugal, Mazedonien, Belgien,
Bosnien und Herzegowina, Litauen) und die schnelle Verbreitung weisen darauf hin, dass
die räumliche Ausbreitung der Infektion mit großer Dynamik erfolgt ist. Zum ersten Mal seit
Beginn der aktuellen Geflügelpest-Epidemie ist die Anzahl neuer Meldungen bei
Wildvögeln deutlich zurückgegangen, wo-hingegen fast täglich neue Ausbrüche aus der
geflügeldichtesten Region Deutschlands in Niedersachsen gemeldet werden. Dies ist die
heftigste und am längsten andauernde Geflügelpest-Epidemie, die Europa und
Deutschland seit dem Beginn von Aufzeichnungen getroffen hat.
GEFLÜGEL und ZOOS/TIERPARKS
In Deutschland kam es bisher in 90 Geflügelhaltungen und 15 Zoos/Tierparks zu HPAIAusbrüchen. Fast alle Haltungen befinden sich in Gebieten, in denen vermehrt tote,
HPAIV-positive Wasservögel gefunden wurden. In den betroffenen Tierparks kam es meist
zu Infektionen von gehaltenen Wasservögeln, die direkten Kontakt zu wilden
Wasservögeln haben konnten. Ein Eintrag über kontaminiertes Material (Schuhwerk,
Fahrzeuge, Gegenstände, Einstreu) ist für die meisten Geflügelhaltungen die
wahrscheinlichste Infektions-quelle. Das Risiko eines Eintrags über zugekauftes Geflügel,
Futter und Tränkwasser war bei allen Ausbrüchen, die unter Mitwirkung des FLI
epidemiologisch untersucht wurden, vernachlässigbar. Bis zum März2017 handelte es sich
bei den meisten betroffenen Haltungen um Primärausbrüche ohne weitere Verschleppung,
allerdings ist bei einem Ausbruch in Brandenburg sowie bei Ausbrüchen an drei Standorten
eines Betriebs in Schleswig-Holstein von Sekundärausbrüchen auszugehen. Seit dem
02.03.2017 kam es im Landkreis Cloppenburg, einer der geflügeldichtesten Regionen
Deutschlands, zu einer Serie von 23 Ausbrüchen bei Mastputen. Hier spielen
Verschleppungen des Virus zwischen den Betrieben vermutlich eine wesentliche Rolle bei
der Verbreitung. Einzelne weitere Ausbrüche ereigneten sich in den Landkreisen
Oldenburg (Puten) und Ammerland (Enten). Besorgniserregend ist der Ausbruch bei
Elternenten im Landkreis Ammerland, da bei den adulten Tieren lediglich eine Abnahme
der Legeleistung, jedoch keine erhöhte Mortalität aufgefallen war. Eine endemische
Etablierung des Virus in gehaltenen Wasservögeln könnte zu ähnlichen Ausbruchsserien
wie in Frankreich, Ungarn, Rumänien und der Tschechischen Republik führen. Dort scheint
das Virus in Wassergeflügelpopulationen eine Nische gefunden haben.
13/24
WILDVÖGEL
Während HPAIV H5N8 im Geschehen 2014/2015 nur vereinzelt bei gesund erscheinenden
Wildvögeln (drei Stockenten, eine Krickente und eine Möwe) gefunden wurde, kommt es
im Zuge dieser Epidemie überwiegend bei Wasservögeln und Vogelarten, die sich auch
von Aas ernähren, z.B. Bussarden, Seeadlern und Möwen, zu einer Häufung von
Todesfällen. Bisher sind in Deutschland mindestens 53 verschiedene Vogelarten betroffen,
darunter Arten aus den Vogelgruppen Tauchenten, Taucher, Möwen, Schwäne, vereinzelt
Gründelenten (Stockente), Gänse, Greifvögel, Eulen und auch aasfressende
Singvogelarten (z.B. Krähen). Aufgrund von HPAIV H5-Funden auch bei gesunden
Wasservögeln oder in deren Kot, ist zu vermuten, dass Wildvögel das Virus ausscheiden
können ohne zu erkranken oder zu verenden. Symptomlos infizierte Wild-vögel und solche,
die sich in der Inkubationszeit befinden, sind weiterhin mobile Virusträger. Darüber hin-aus
können tote Wasservögel von Prädatoren (Säugetiere wie Fuchs und Marder, aber auch
Greifvögel und Krähen) geöffnet und Körperteile oder Innereien, die hohe Viruslasten
tragen, verschleppt werden, so dass mit einer Umweltkontamination gerechnet werden
muss. Personen, die kontaminierte Flächen betreten, und Fahrzeuge, die sie befahren,
können das Virus weiterverbreiten und auch in Geflügel haltende Betriebe eintragen.
Während noch Ende Februar eine starke Zunahme von Meldungen von HPAI H5 bei
Wildvögeln zu verzeichnen war, gehen die Meldungen seit Mitte März stark zurück
(Abbildung 1).
Mit dem Beginn des Frühjahrsvogelzuges nordischer Wasservögel ab Februar und noch
stärker ab März kommt es zu starken Wanderbewegungen innerhalb Europas aus
westlichen und südwestlichen in östliche und nordöstliche Richtungen (Gänse, Schwäne,
Enten, Taucher). Dieser sogenannte Heimzug der meisten Vogelarten in ihre Brutgebiete
erfolgt schneller als der Herbstzug. Aufgrund des milden Winters 2016/2017 hat der
Heimzug vieler Wasser- und Watvogelarten, insbesondere Gänse, Enten, Schwäne,
Möwen und Kie-bitze, derzeit bereits in vollem Umfang begonnen. Bei einigen Arten dieser
Gruppen liegen die Überwinterungsgebiete im Südwesten Frankreichs, also auch in den
Regionen, in denen derzeit die meisten Ausbrüche bei Hausgeflügel gemeldet werden.
Dies trifft für Gründelentenarten wie Stock- und Krickente, Tauchenten (Tafel- und
Reiherenten) sowie Graugänse zu, die nun aus diesen Überwinterungsgebieten in ihre
Brutplätze in Mittel- und Nordeuropa (einschließlich Deutschland) wechseln. Während der
anschließenden Brutzeit zwischen März und Juni finden keine saisonalen Pendelzüge
statt. Die Aktivitäten der brü-tenden Vögel sind auf ihr engeres Revier beschränkt.
Wasservögel verhalten sich in der Brutzeit allgemein sehr heimlich. Lediglich nicht
brütende Vögel, die bei Kranichen, Weißstörchen, aber auch bei vielen Anatidenarten
(Enten, Gänse, Schwäne) einen gewissen, allerdings schwer bezifferbaren
Populationsanteil bilden, führen kleinräumige Wanderungen in Abhängigkeit vom
Nahrungsangebot aus.
14/24
Nach wie vor kommt es zu Meldungen einzelner HPAIV-infizierter Wildvögel (Abbildung 1),
überwiegend Greifvögel und in Deutschland brütende Wasservogelarten (z.B. Graugans,
Höckerschwan), so dass weiter-hin von einer Viruspräsenz in Wasservögeln und der
Umwelt (tote Vogelkörper) in Gebieten, wo lokale Epidemien aufgetreten sind,
ausgegangen werden muss.
PHYLOGENETISCHE ANALYSEN
Genetische Analysen weisen auf eine Ähnlichkeit zu H5N8-Viren hin, die bereits im
Sommer letzten Jahres in Südrussland beschrieben wurden. Diese Viren zeigen klare
genetische Unterschiede zu den H5N8-Viren, die 2014/2015 in Europa aufgetreten sind.
Es handelt sich daher um einen neuen Eintrag, der offensichtlich auf demselben Weg wie
2014 über Russland durch Wildvögel erfolgte. Phylogenetische Analysen lassen vermuten,
dass es zu Reassortierungsereignissen mit mindestens einem anderen aviären
Influenzavirus auf dem Weg zwischen Zentralasien nach Mitteleuropa gekommen ist. Ein
direkter Eintrag aus China oder den benachbarten asiatischen Ländern durch Geflügelbzw. Geflügelprodukte ist sehr unwahrscheinlich, da dann andere genetische Muster des
Virus zu erwarten wären. Auch die Ergebnisse der epidemiologischen
Ausbruchsuntersuchungen erbrachten keinerlei Hinweise auf direkte Verbindungen
zwischen den in Deutschland betroffenen Haltungen und den Endemiegebieten in Ostbzw. Südostasien. (Es sei darauf hingewiesen, dass Importverbote für Geflügel und
Geflügelprodukte für Länder bestehen, die von HPAI betroffen sind). Die erhöhte Virulenz
in Wasservögeln korreliert mit der veränderten Zusammensetzung der Genomsegmente
des aktuellen H5N8 im Vergleich zu dem Virus, das 2014/2015 zirkulierte.
Seit Mitte Dezember 2016 zirkuliert unter den Wildvögeln ein weiterer HPAI-Subtyp, H5N5,
welcher nun erstmals auch in einen Geflügelbetrieb eingetragen wurde. Bei diesem Virus
handelt es sich um eine Reassortante auf Basis des ursprünglichen H5N8. Mischviren, so
genannte Reassortanten, von aviären Influenzaviren entstehen, wenn in einem infizierten
Tier mehrere Virussubtypen zeitgleich auftreten und bei ihrer Vermehrung Erbmaterial
austauschen. Für das H5N5-Virus ergaben erste Analysen ebenfalls eine Verwandtschaft
zu den HPAIV H5N8-Vorläuferviren aus dem russisch-mongolischen Grenzgebiet. Es
scheint demnach parallel oder in kurzer Folge zu HPAIV H5N8 entstanden zu sein, zeigt
aber genetische Unter-schiede und wurde dann ebenfalls nach Deutschland eingeschleppt.
Mit der Entstehung von Reassortanten ist grundsätzlich immer zu rechnen, wenn
verschiedene hoch- und niedrigpathogene Influenzaviren in einer Population zirkulieren.
Insofern ist bei anhaltender Anwesenheit der Vielzahl an aktuell zirkulierenden hoch- und
niedrigpathogenen Influenzastämmen eine weitere Diversifizierung der Viren zu erwarten.
Fälle von HPAIV H5N8-oder HPAIV H5N5-Infektionen bei Säugetieren, einschließlich des
Menschen, sind bisher nicht bekannt.
15/24
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
(aus der FLI Risikoeinschätzung vom 31.03.2017)
Es bleibt abzuwarten, ob die Zahl der HPAI-Fälle bei Wildvögeln in den kommenden
Wochen weiter ab-nimmt. Derzeit kommt es immer wieder vereinzelt zu Meldungen aus
verschiedenen Bundesländern (über-wiegend Binnenland). Als problematisch werden die
massiven Ausbruchsserien in Hausgeflügelbeständen mit verschiedenen hoch- und
niedrigpathogenen H5-Subtypen in Frankreich und einigen Balkanländern be-urteilt
(Tabelle
2),
da
bei
Kontaktmöglichkeiten
zwischen
den
infizierten
Wassergeflügelbeständen und wilden Wasservögeln das Virus jederzeit erneut in die
Wildvogelpopulation eingetragen werden kann, so-lange die Epidemie andauert.
Demzufolge wird das Risiko eines Eintrags durch Wildvögel in Nutzgeflügel-haltungen und
Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen in Deutschland durch direkte und indirekte
Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel in Gebieten, in denen HPAIV H5-infizierte
Wildvögel gefunden werden, als hoch eingestuft. In anderen Gebieten, in denen für längere
Zeit keine HPAI H5N8 Nachweise bei Wildvögeln erfolgt sind und keine
Wasservogelansammlungen beobachtet werden, wird das Risiko als gering eingestuft.
In Niedersachsen, insbesondere im Landkreis Cloppenburg, ist von einem hohen
Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen auszugehen.
Auch für Wassergeflügelhaltungen wird das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI
H5-Viren und demzufolge auch der Verbreitung zwischen Geflügelbeständen als hoch
eingeschätzt.
Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit HPAIV.
Das Verschleppen von Infektionen zwischen Geflügelhaltungen ist unbedingt zu
vermeiden. Hierzu müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen getroffen werden,
insbesondere die konsequente Reinigung und Desinfektion von Geräten und Fahrzeugen.
Die Überprüfung, Optimierung und konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen ist von höchster Bedeutung. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit
sind Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Außerdem ist die Errichtung einer
physikalischen und funktionellen Barriere zwischen den Habitaten von Wildvögeln, in
denen derzeit Fälle von HPAI aufgetreten sind, und den Geflügel-haltungen weiterhin
wesentlich.
Die
risikobasierte
Aufstallung
von
Geflügel
und
weitere
Biosicherheitsmaßnahmen mindern das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit
infizierten Wildvögeln. Berücksichtigt werden müssen vor allem auch indirekte
Eintragungswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und
Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.). Diese sind zu unter-binden und
geeignete Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen.
Konkret werden folgende Empfehlungen ausgesprochen:
16/24
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
17/24
Verstärkte
virologische
und/oder
serologische
Überwachung
von
Wassergeflügelhaltungen, um ein möglicherweise unerkanntes Zirkulieren von
HPAIV frühzeitig festzustellen
Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen, auch in
Kleinhaltungen, zoologischen Gärten, Tierparks und -heimen, ggf. unter Nutzung
verfügbarer Checklisten
Vermeidung der gemeinsamen Nutzung von Geräten, Kadavertonnen und
Fahrzeugen durch Geflügelhaltungen
Beschränkung von Fahrzeug- und Personenverkehr in Geflügelbetrieben auf das
unerlässliche Maß; Personen, die Geflügel in einer Haltung regelmäßig versorgen,
sollten Ställe anderer Haltungen, in denen sich Geflügel befindet, in den folgenden
72 h nicht betreten. Tierärzte und andere Personen, die berufsmäßig
Geflügelbestände besuchen, sollten ihre Tour abbrechen und die genannte
Karenzzeit einhalten, wenn sie einen Bestand betreten haben, in dem klinische
Anzeichen oder Verluste darauf hindeuten, dass HPAI ausgebrochen sein könnte.
Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel
(mindestens in Regionen mit hoher Wasservogeldichte, hoher Geflügeldichte, in der
Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen oder an bestehenden HPAIV
H5-Fundorten)
Geflügelbestände, denen Ausnahmen vom Aufstallungsgebot genehmigt wurden,
sollten maximal im Abstand von 3 Wochen klinisch und virologisch untersucht
werden
Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen
Gewässern
Meldung verendeter oder kranker Wildvögel und Säugetiere in Gebieten mit
gehäuften Wildvogel-Totfunden an die zuständige Veterinärbehörde
Untersuchung insbesondere von verendeten oder am Wasser lebenden Wildvögeln
auf aviäre Influenzaviren
Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu
Geflügel; in Wildvogel-Geflügelpest-Gebieten: Jagdverbot auf Federwild
Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder
kranken Wildvögeln
Überprüfung der Durchführbarkeit der in den Krisenplänen für den Seuchenfall
vorgesehenen Maßnahmen und Aktualisierung der Pläne, soweit erforderlich
Maßnahmen des Bundes:
BMEL hat am 16.11.2016 eine Bundes-Dringlichkeits-VO erlassen, mit der erhöhte
Biosicherheitsmaßnahmen auch für Haltungen von Geflügel unter 1.000 Tieren angeordnet
werden. Diese wurde am 18.11.2016 im Bundesanzeiger verkündet werden und trat am
21.11.2016 in Kraft.
BMEL hat in Abstimmung mit den Bundesländern den Entwurf einer Bundes-DringlichkeitsVO erarbeitet. Der Länder haben sich jedoch mehrmals und mehrheitlich gegen eine
solche Dringlichkeits-VO ausgesprochen.
Maßnahmen der Länder:
1. Ein landesweites Aufstallungsgebot
2. Risikoorientiertes Aufstallungsgebot:
In den meisten Bundesländern hat eine neue Bewertung der Risikolage über die
Verschleppung der Geflügelpest zur Lockerung der Aufstallungspflicht in Geflügelbeständen geführt.
Dazu gehören mit dem Stand vom 27.03.2017 folgende Länder:
Niedersachsen (13.02.), Sachsen (07.03 – landesweite Stallpflicht aufgehoben), Baden-Württemberg (13.03.), Sachsen-Anhalt (14.03.), Bayern (16.03.), NordrheinWestfalen (16.03.), Mecklenburg-Vorpommern (17.03.), Thüringen (17.03.
Stallpflicht im WAK und EA aufgehoben), Hamburg (seit dem 18.03. teilw. in
Aufhebung) Brandenburg (21.03.), Hessen (22.03.), Bremen (23.03.), SchleswigHolstein (25.03.) und Berlin.
In vielen definierten Risikogebieten, wie in Regionen mit hoher Wasservogeldichte,
hoher Geflügeldichte, in der Nähe von Wildvogelrast- sowie
Wildvogelsammelplätzen gilt auch weiterhin ein Aufstallungsgebot. Die
Aufstallungsgebote werden in den meisten Fällen durch die Kreise und kreisfreien
Städte erlassen.
In den Ländern Rheinland-Pfalz und dem Saarland waren nur in spezifischen Risikogebieten und betroffenen Landkreisen Aufstallungsanordnungen verhängt worden.
RLP: siehe nachfolgenden Abschnitt
18/24
Maßnahmen in Rheinland-Pfalz
Die Geflügelwirtschaft/Landwirtschaft/Tierärzte wurden am 9.11.2016 und 14.11.2016 auf
das Risiko durch HPAIV H5N8 sowie auf Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Mit
Schreiben des MUEEF vom 11.11.2016 wurden die zuständigen Kreisverwaltungen auf
Grund der aktuellen Lage und der bestehenden Gefahr eines sich verstärkenden
Geflügelpest-Geschehens in Deutschland bei Wildvögeln gebeten, für den eigenen
Zuständigkeitsbereich die Anordnung der Aufstallung von Nutzgeflügel nach § 13 Abs. 1
der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) in bestimmten Risikogebieten zu prüfen.
Rheinland-Pfalz Gebieten Aufstallungs-Anordnung für Geflügel
Stand 01.04.2017
19/24
Rheinland-Pfalz Gebieten Aufstallungs-Anordnung für Geflügel
Stand 05.04.2017
Ahrweiler: unbefristet
200 m Entfernung zum Uferbereich des Laacher Sees
Alzey-Worms: unbefristet
Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie im Stadtteil Ibersheim der
kreisfreien Stadt Worms
Seuchenlage
Chronologie aller Ausbrüche und Restriktionszonen:
Seuchenobjekt LK Gemeinde
alle Vögel
Verdacht
Feststellung
1. 16-015-00632 MYK Koblenz
Reiherente
20.12.2016
22.12.2016
/ 21.01.2017
2. 16-015-00636 AW Glees
Reiherente
20.12.2016
22.12.2016
/ 07.02.2017
3. 17-015-00032 GER Wörth
Rassegeflügel
07.01.2017
11.01.2017 - -
4. 17-015-00078 COC Zell (Mosel) Schwan
19.01.2017
20.01.2017
/ 20.01.2017
5. 17-015-00094 COC Zell (Mosel) Schwan
18.01.2017
24.01.2017
/ 24.01.2017
6. 17-015-00116 COC Briedel
Schwan
20.01.2017
27.01.2017
/ 27.01.2017
7. 17-015-00118 COC Zell (Mosel) Schwan
21.01.2017
27.01.2017
/ 27.01.2017
8. 17-015-00119 COC Zell (Mosel) Schwan
21.01.2017
27.01.2017
/ 27.01.2017
9. 17-015-00120 COC Zell (Mosel) Schwan
24.01.2017
27.01.2017
/ 27.01.2017
10. 17-015-00121 COC Pünderich Schwan
23.01.2017
27.01.2017
/ 27.01.2017
11. 17-015-00126 COC Boppard Schwan
23.01.2017
27.01.2017
/ 27.01.2017
12. 17-015-00153 MYK Koblenz Möwe
30.01.2017
03.02.2017
/ 27.01.2017
13. 17-015-00171 COC Briedel Schwan
24.01.2017
24.01.2017
/ 24.01.2017
14. 17-015-00172 COC Briedel Schwan
24.01.2017
24.01.2017
/ 24.01.2017
15. 17-015-00173 COC Pünderich Schwan
24.01.2017
24.01.2017
/ 24.01.2017
16. 17-015-00174 COC Pünderich Schwan
24.01.2017
24.01.2017
/ 24.01.2017
17. 17-015-00226 COC Zell (Mosel) Schwan
30.01.2017
30.01.2017
/ 30.01.2017
18. 17-015-00227 COC Bullay Schwan
30.01.2017
30.01.2017
/ 30.01.2017
19. 17-015-00257 AW Brohl-Lützing Wildente
08.02.2017
09.02.2017
/ 09.02.2017
20. 17-015-00266 AW Wehr Möwe
09.02.2017
09.02.2017
/ 09.02.2017
20/24
Grobreinig/ Aufhebung
21. 17-015-00275 BaWü Karlsruhe Tierpark
08.02.2017
09.02.2017
/ 18.03.2017
22. 17-015-00335 AW Brohl-Lützing Wildente
08.02.2017
09.02.2017
/ 09.02.2017
23. 17-015-00336 AW Brohl-Lützing Wildente
05.02.2017
09.02.2017
/ 09.02.2017
24. 17-015-00594 DÜW Carlsberg Hausgeflügel
28.02.2017
01.03.2017
/ 04.04.2017
25. 17-015-00602 TR Trier Schwan
28.02.2017
01.03.2017
/ 01.03.2017
Restriktionszonen
Seuchenobjekt LK
Inkrafttreten/ Aufhebung Sperrgrund
1. 16-015-00636 AW
22.12.2016/
Hinweis
31.01.2017 Sperrbezirk
aufgehoben
2. 16-015-00636 AW
22.12.2016/
31.01.2017 Beobachtungsgebiet
aufgehoben
1. 17-015-00032 GER
08.01.2017/
22.02.2017 vorl. Kontrollzone übergegangen in
2. 17-015-00032 GER
13.01.2017 . .
Sperrgebiet
3. 17-015-00275 GER
16.02.2017 . .
Beobachtungsgeb. in RP wegen Feststellung in BaWü
aufgehoben
4. 17-015-00594 DÜW
02.03.2017 . .
Sperrbezirk
aufgehoben
5. 17-015-00594 DÜW
02.03.2017 . .
Beobachtungsgebiet
BGe in DÜW, KL, KIB
aufgehoben
Ausbrüche/Verdachtsfälle bei Wildvögeln HPAI H5N8
Nr. SO_NR
Name
Feststellung
1 16-015-00632 MYK/KO Koblenz, Oberwehrt
Reiherenten
22.12.2016
2 16-015-00636 AW Laacher See, Glees
Reiherenten
22.12.2016
3 17-015-00078 COC Zell (Mosel)
Schwan
20.01.2017
4 17-015-00094 COC Zell (Mosel)
Schwan
24.01.2017
5 17-015-00116 COC Briedel
Schwan
27.01.2017
6 17-015-00118 COC Zell (Mosel)
Schwan
27.01.2017
7 17-015-00119 COC Zell (Mosel)
Schwan
27.01.2017
8 17-015-00120 COC Zell (Mosel)
Schwan
27.01.2017
21/24
LK/ Gemeinde
9 17-015-00121 COC Plünderich
Schwan
27.01.2017
10 17-015-00126 RHK Boppard
Schwan
27.01.2017
11 17-015-00153 MYK/KO Koblenz, Stadt
Möwenvogel
03.02.2017
12 17-015-00171 COC Briedel
Schwan
24.01.2017
13 17-015-00172 COC Briedel
Schwan
24.01.2017
14 17-015-00173 COC Pünderich
Schwan
24.01.2017
15 17-015-00174 COC Pünderich
Schwan
24.01.2017
16 17-015-00226 COC Zell (Mosel)
Schwan
30.01.2017
17 17-015-00227 COC Bullay
Schwan
30.01.2017
18 17-015-00257 AW Brohl-Lützing
Wildente
09.02.2017
19 17-015-00266 AW Wehr
Möwenvogel
09.02.2017
20 17-015-00335 AW Brohl-Lützing
Wildente
09.02.2017
21 17-015-00336 AW Brohl-Lützing
Wildente
09.02.2017
22 17-015-00602 TR Trier, Stadt
Schwan
01.03.2017
Ausbrüche/Verdachtsfälle bei gehaltenen Vögeln LPAI H5N3
Nr. SO_NR
LK Gemeinde
1 17-015-00032 GER Wörth am Rhein
Name
Feststellung
Rassegeflügel/ Hobbyhaltung
11.01.2017
Ausbrüche/Verdachtsfälle bei gehaltenen Vögeln HPAI H5N8
Nr. SO_NR
LK Gemeinde
1 17-015-00594 DÜW Carlsberg
Name
Feststellung
Hausgeflügel
01.03.2017
aufgehoben
Gesamtlage Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz wurde seit Dezember 2016 die mittlerweile weltweit grassierende
hochpathogene Form des H5N8-Influenzavirus bei 5 Wildenten, 15 Schwänen, zwei
Möwen und einer Reiherente aus den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, MayenKoblenz, Trier-Saarburg und dem Rhein-Hunsrück-Kreis nachgewiesen.
22/24
Im Landkreis Germersheim wurde in einer Haltung bei 2 Gänsen niedrigpathogene aviäre
Influenza des Subtyps H5N3 nachgewiesen. Für den Bestand wurde eine Ausnahme nach
§ 47 GeflPestSchV erlassen.
Im Landkreis Bad Dürkheim verendeten in einem Geflügelkleinstbetrieb perakut 2 Gänse,
bei einem Tier wurde hochpathogene aviäre Influenza des Subtyps H5N8 nachgewiesen.
In Rheinland-Pfalz ist somit der erste Hausgeflügelbestand von HPAI H5N8 betroffen.
Besondere behördliche Maßnahmen
Landkreis Germersheim
Allgemeinverfügung für eine landkreisweite Aufstallung seit 15.11.2016, aufgehoben
30.03.2017
Ad Seuchenobjekt SO 17-015-00032
Allgemeinverfügung zur Einrichtung eines Sperrgebietes 16.01.2017
Klinische Untersuchung und Beprobung der Geflügelhalter im Sperrgebiet insgesamt
mit negativem Ergebnis,
Ausbruchsbetrieb: Ausnahme von der Tötung nach § 47 Geflügelpest-VO.
1. Aufhebungsuntersuchung: Beprobung des Ausbruchsbetriebes 31 Tage nach
positivem Befund. Einsendung 136 kombinierte Rachen-Kloakentupferproben.
Endbefund FLI: 1 Ente H5N3, LPAI
2. Aufhebungsuntersuchung: die eingesandten 149 Proben der Vögel
des Ausbruchsbetriebes wiesen ein negatives Ergebnis auf.
3.Aufhebungsuntersuchung: am 23.03.2017, wurden im LUA / ITSD 138 kombinierte
Rachen-Kloaken-Tupferproben von Hausgeflügel diverser Arten und Rassen des
Ausbruchsbetriebes untersucht. Gemäß der Befundmitteilung des FLI vom 30.03.2017
wurde in einer Probe für M-Protein von Influenza A-Virus kodierende RNS nachgewiesen.
Bei der weitergehenden Differenzierung konnte wie in den vorangegangenen
Untersuchungen in diesem Bestand Genom eines AI-Virus des Subtyps H5N3
nachgewiesen werden. Zusätzlich wurden im LUA zwei weitere Proben im LUA als
Influenza A Subtyp H5 positiv getestet, 4 weitere Proben waren AIV H5 verdächtig.
Ad Seuchenobjekt 17-015-00275 (Baden-Württemberg, Karlsruhe)
Einrichtung eines Beobachtungsgebiet am 17.02.2017, da im 10 km Radius des
HPAI H5N8 Nachweises im Vogelpark Karlsruhe Baden-Württemberg.
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Beendet/ Aufgehoben zum 18.03.2017
Landkreis Bad Dürkheim
Ad Seuchenobjekt SO 17-015-00594
Einrichtung eines Sperrbezirkes (3 km) und eines Beobachtungsgebietes (10 km).
Tötung der restlichen Tiere im Ausbruchsbetrieb am 01.3.2017. Der 10 km Radius
umfasst die Landkreise Donnersbergkreis und Kaiserslautern, hier wurden
entsprechende Beobachtungsgebiete eingerichtet. Klinische Untersuchung aller
Betriebe im Sperrbezirk, Probenahme im Sperrbezirk nach Risikoeinschätzung.
Klinische Untersuchung in den Betrieben im Beobachtungsgebiet nach
Risikoeinschätzung.
Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hat den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet mit
Wirkung zum 04.04.2017 aufgehoben. Der Landkreis Kaiserslautern hat das
Beobachtungsgebiet am 06.04.2017, der Donnersbergkreis das Beobachtungsgebiet am
05.04.2017 aufgehoben.
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