Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Mainz, 05.04.2017 Bearbeiter/-in: Dr. Naujok , Tel.: 06131 16-2686 Gz.: 104-85 200-32-3/1/2016-2#429 2.12 Lageübersicht (Lang) Aviäre Influenza RLP, D, EU (Stand 05.04.2017 08.00) Inhalt Lage Lage bei den Wildvögeln Lage beim Nutzgeflügel Lage in Europa (Radar Bulletin Januar 2017, nur Auszug) FLI Risikoeinschätzung vom 31.03.2017 Maßnahmen Des Bundes Der Länder In Rheinland-Pfalz LAGE Lage bei Wildgeflügel in Deutschland (Stand 05.04.2017 08.00) Ausbrüche: 1226 Seuchenobjekte Verdacht: 09 Seuchenobjekte Rheinland-Pfalz Übersicht Ausbrüche/Verdachtsfälle Wildvögel HPAI H5N8 Nr. SO_NR 1 16-015-00632 2 16-015-00636 3 17-015-00078 4 17-015-00094 5 17-015-00116 6 17-015-00118 7 17-015-00119 8 17-015-00120 9 17-015-00121 10 17-015-00126 11 17-015-00153 12 17-015-00171 13 17-015-00172 14 17-015-00173 1/24 Kreis Ort Name MYK/KO Koblenz, Oberwehrt AW Maria Laach, Glees COC Zell (Mosel) COC Zell (Mosel) COC Briedel COC Zell (Mosel) COC Zell (Mosel) COC Zell (Mosel) COC Plünderich RHK Boppard MYK/KO Koblenz, Stadt COC Briedel COC Briedel COC Pünderich Reiherenten Reiherenten Schwan Schwan Schwan Schwan Schwan Schwan Schwan Schwan Möwenvogel Schwan Schwan Schwan Ausbruch 22.12.2016 22.12.2016 20.01.2017 24.01.2017 27.01.2017 27.01.2017 27.01.2017 27.01.2017 27.01.2017 27.01.2017 03.02.2017 24.01.2017 24.01.2017 24.01.2017 15 17-015-00174 16 17-015-00226 17 17-015-00227 18 17-015-00257 19 17-015-00266 20 17-015-00335 21 17-015-00336 22 17-015-00602 COC Pünderich COC Zell (Mosel) COC Bullay AW Brohl-Lützing AW Wehr AW Brohl-Lützing AW Brohl-Lützing TR . Stadt Trier Schwan Schwan Schwan Wildente Möwenvogel Wildente Wildente Schwan 24.01.2017 30.01.2017 30.01.2017 09.02.2017 13.02.2017 09.02.2017 09.02.2017t 01.03.2017 Übersicht Deutschland auch das Saarland ist als letztes Bundesland betroffen 01 17-015-0567 Nohfelden, Bostalsee, LK St. Wendel Lage bei Nutzgeflügel: 2/24 Wildgans 24.02.2017 115 Seuchenobjekte (Stand 05.04.2017 08.00) MV: SH: 15 Ausbrüche H5N8, 2 Ausbrüche H5N8 3 Ausbrüche H5N5 BB: 11Ausbrüche H5N8 NI: 45 Ausbrüche H5N8 ST: 5 Ausbrüche H5N8 HE 1 Ausbruch H5N8 HH 1 Ausbruch H5N8 NRW 6 Ausbrüche H5N8 RLP 1 Ausbruch H5N8 BY 9 Ausbrüche H5N8 SN 3 Ausbrüche H5N8 TH 3 Ausbrüche H5N8 BW 1 Ausbruch H5N8 2 Ausbrüche LPAI 3 Ausbrüche LPAI 1 Ausbruch LPAI 1 Ausbruch LPAI 1 Ausbruch LPAI 1 Ausbruch LPAI 11.11. Ausbruch SH – Lübeck Stadt (Kleinsthaltung) (Nr. 021) 12.11 Ausbruch MV – Mesekenhagen – LK Vorpommern-Greifwald (45 Hühner, 13 Enten) (Nr. 024) 3/24 12.11 Ausbruch SH – Twiste/ Twedt – LK Schleswig-Flensburg (36.000 Elterntiere Huhn) (Nr. 028) 17.11 Ausbruch MV – Barth – LK Vorpommern-Rügen (77 Hühner, 4 Enten, 40 Tauben) (Nr. 063) 17.11 Ausbruch MV – Sundhagen – LK Vorpommern-Rügen (19 Hühner, 33 Enten, 22 Tauben) (Nr. 135) 18.11 Ausbruch MV – Sundhagen – LK Vorpommern-Rügen – Sekundärausbruch (36 Hühner, 38 Enten) (Nr. 226) 18.11 Ausbruch MV – Sassnitz – LK Vorpommern-Rügen – Wildgehege/ Zoo (Hühner, Gänse, Enten, Psittaciden, Schwäne) (Nr. 275) 18.11 Ausbruch MV – Mesekenhagen – LK Vorpommern-Greifswald (30 Hühner, 3 Gänse, 20 Enten, 2 Puten) (Nr. 286) 19.11 Ausbruch MV – Boltenhagen – LK Vorpommern-Greifswald (52 Hühner, 2 Enten) (Nr. 244) 21.11 Ausbruch SH – Eddelak – LK Dithmarschen (1500 Gänse) (Nr. 247) 21.11 Ausbruch SH – Gudendorf – LK Dithmarschen (3000 Gänse) (Nr. 281) 22.11 Ausbruch MV – Mesekenhagen – LK Vorpommern-Greifswald (30 Hühner, 48 Enten, 40 Tauben) (Nr. 288) 22.11. Ausbruch MV – Boltenhagen – LK Vorpommern-Greifswald (24 Hühner) (Nr. 358) 23.11. Ausbruch NI – Barßel – LK CLP (11.740 Puten) (Nr. 366) 23.11. Ausbruch ST- Quedlinburg LK Harz (Kleinstbestand Hühner) (Nr.393) 25.11. Ausbruch MV – Demen LK Ludwigslust-Parchim (Nr. 458) 25.11. Ausbruch MV - Ückermünde LK Vorpommern-Greifsw. Zoo Emus (Nr. 460) 29.11. Ausbruch HH – Hamburg Hagebeck Zoo Gans (Nr. 477) 29.11. Ausbruch HE - Kronberg a.T. Hochtaunuskreis Pelikan (Nr. 507) 30.11. Ausbruch MV - Neukloster LK NW-Mecklenburg Huhn (Nr. 517) 30.11. Ausbruch BB – Oberkrämer, LK Oberhavel Ente (Nr. 532) LPAI 02.12. Ausbruch SH – Krumstedt, LK Dithmarschen Huhn (Nr. 537) LPAI 14.12. Ausbruch NI – Damme, LK Vechta Puten (Nr. 593) 4/24 15.12. Ausbruch NI –Siedenburg, LK Diepholz Legehennen (Nr. 606) 17.12. Ausbruch ST – Möser, LK Jerichower Land, Mastenten (Nr. 608) 17.12. Ausbruch NRW – Anröchte, LK Soest, Mastputen (Nr. 611) 22.12. Ausbruch NRW – Rietberg, LK Gütersloh, Gänse (Nr. 637) 23.12. Ausbruch NRW – Bielefeld Stadt, Kleinsthaltung (Nr. 661) LPAI H5N3 24.12. Ausbruch NI – Dötlingen, LK Oldenburg, Pute (Nr. 662) H5 25.12. Ausbruch NI – Northeim, LK Northeim, Kleinsthaltung (Nr. 664) 25.12. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Pute (Nr. 663) 26.12. Ausbruch NRW – Rees, LK Kleve, Pute (Nr. 665) 26.12. Ausbruch NI – Hude, LK Oldenburg, Pute (Nr. 667) 27.12. Ausbruch ST – Naumburg (Saale), Burgenlandkr., Ente (674); LPAI H5N3 29.12. Ausbruch NI – Hude, LK Oldenburg; Pute (Nr. 679) 31.12. Ausbruch NI – Wardenburg LK Oldenburg, Pute (Nr. 688) 31.12. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Pute (Nr. 689) 01.01. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Pute (Nr. 001, 2017) 02.01. Ausbruch NI – Hatten, LK Oldenburg, Pute (Nr. 007, 2017) 05.01. Ausbruch ST – Staßfurt, LK Salzlandkreis, Legeh. (Nr. 012) 05.01. Ausbruch ST – Köthen, LK Anhalt-B., Gehege/ Tierpark (Nr. 018) 05.01. Ausbruch MV – Schwerin Stadt, Gehege/ Tierpark (Nr. 019) 06.01. Ausbruch NI – Hude, LK Oldenburg, Pute (Nr. 028) 08.01. Ausbruch RLP – Wörth, LK GER, Rassegefl. (Nr. 032), LPAI H5N3 10.01. Ausbruch BY – Neustadt a.d.A., LK Burgbernheim, Kleinsth. (Nr. 38) 10.01. Ausbruch NRW – Hamminkeln, LK Wesel, Pute (Nr. 39) 10.01. Ausbruch NRW – Delbrück, LK Paderborn, Pute, Henne (Nr. 41) 10.01. Ausbruch BB – Kyritz, LK Ostprignitz, Pute (Nr. 43) 16.01. Ausbruch NI –Eydelstedt, LK Diepholz, Entenmast (Nr. 57) 17.01. Ausbruch BB – Alt Zauche-W, LK Dahme-Spreewald, Pute (Nr. 62) 19.01. Ausbruch NI – Bösel, LK Cloppenburg, Pute (Nr. 66) 24.01. Ausbruch BB – Cottbus Stadt, Zoo/ Tierpark, Ente (Nr. 77) H5 22.01. Ausbruch SH – Süderau, LK Steinburg, Pute (Nr. 79) H5N5 24.01. Ausbruch NI – Gersten, LK Emsland, Gans (Nr. 89) H5 26.01. Ausbruch SH – Süderau, LK Steinburg, Pute (Nr. 102) Bezug zu 79 26.01. Ausbruch SH – Grevenkop, LK Steinburg, Pute (Nr. 103) Bezug zu 79 26.01. Ausbruch NI – Bösel, LK Cloppenburg, Pute (Nr. 104) 26.01. Ausbruch MV – Deyelsdorf, LK Vorpmmern-Rügen, Pute (Nr. 106) 27.01. Ausbruch BB – Neuhardenberg, LK Märk. Oderland, Ente (Nr. 115) 28.01. Ausbruch BY – Lappersdorf, LK Regensburg, Kleinsthaltung (Nr. 117) 28.01. Ausbruch BB – Neuruppin, LK Ostprignitz-Ruppin, Wildpark (Nr. 122) 30.01. Ausbruch BY – Bad Steben, LK Hof, Kleinsthaltung (Nr. 125) 30.01. Ausbruch TH – Zeulenroda, LK Greiz, Kleinhaltung (Nr. 129) 30.01. Ausbruch MV – Schwanheide, LK Ludwigslust-Parchim, Legeh. (Nr. 132) 30.01. Ausbruch SN – Rackwitz, LK Nordsachsen, Pute (Nr. 143) 31.01. Ausbruch BB – Neuhardenberg, LK Märkisch-Oberland, Enten (Nr. 144) 01.02. Ausbruch BY – Teublitz, LK Schwandorf, Gans, (Nr. 146) 02.02. Ausbruch BB – Neuhardenberg, LK Märkisch-Oberland, Enten (Nr. 149) 03.02. Ausbruch SN – Dresden Stadt, Wildgehege, Ente (Nr. 197, 208, 210) 06.02. Ausbruch BY – Zeitlarn, LK Regensburg, Huhn (Nr. 205), 06.02. Ausbruch SN – Bernsdorf, LK Bautzen, Wildgehege, Schwäne (Nr. 211) 5/24 06.02. Ausbruch BB – Alt Tucheband, LK Mörkisch-O., Puten (Nr. 212) 06.02. AusbruchNI – Friesoythe, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 214) 06.02. Ausbruch BY – Teublitz, LK Schwandorf, Rassegfl., (Nr. 240) 07.02. Ausbruch TH – Gotha Stadt, Wildgehege, Storch (Nr. 246) H5 08.02. Ausbruch BY – Geiselhöring, LK Straubing-B., Pute (Nr. 244) 09.02. Ausbruch BW – Karlsruhe Stadt, Zoo, Schwan (Nr. 275) 10.02. Ausbruch BY – Stettfeld, LK Haßberge, Wildgehege (Nr. 247) 10.02. Ausbruch BB – Heiligengrabe, LK Ostprign.-Ruppin, Puten (Nr. 286) 15.02. Ausbruch BB – Lietzen, LK Märkisch-Oberl., Enten (Nr. 334) 14.02. Ausbruch NW - Delbrück, LK Paderborn, Junghennen (Nr. 339) 14.02. Ausbruch BY – Schwarzach a.M.; LK Kitzingen (Nr. 343) 15.02. Ausbruch MV – Kröpelin, LK Rostock, Kleinhalt. Huhn, Gans, Ente(Nr. 349) 16.02. Ausbruch TH – Greiz, LK Weida, Wildgehege (Nr. 382) 17.02. Ausbruch BB – Wriezen, LK Märkisch-Oberl., Enten (Nr. 391) 27.02. Ausbruch NI – Friesoythe, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 569) 02.03. Ausbruch RLP – Carlsberg, LK Dürkheim, Kleinsthaltung (Nr. 594), aufgeh. 03.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 629) 03.03. Ausbruch MV – Greifswald, LK Vorpom.-Greifsw., Wildgehege (Nr.639) 02.03. Ausbruch ST – Naumburg, LK Burgenland, Kleinsthaltung (Nr. 674) 03.03. Ausbruch NI – Friesoythe, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 640) 08.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg; Puten (Nr. 673) 08.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 681) 08.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 682) 08.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 688) 09.03. Ausbruch NI - Wittmund, LK Wittmund, Enten (Nr. 702) 10.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 703) 10.03. Ausbruch NI – Bösel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 704) 11.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 709) 15.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 720) 16.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 735) 17.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 739) 17.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 740) 18.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Huhn (Nr. 745) 21.03. Ausbruch NI – Edewecht, LK Ammerland, Enten (Nr. 748) 21.03. Ausbruch NI – Großenkneten, LK Oldenburg, Puten (Nr. 750) 22.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 751) 23.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 755) 23.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 758) 23.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 759) 25.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 762) 25.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 763) 28.03. Ausbruch NI – Edewecht, LK ammerland, Huhn, Kleinsth. (Nr. 769) 28.03. Ausbruch NI – Großenkneten, LK Oldenburg, Puten (Nr. 770) 29.03. Ausbruch NI – Garrel, LK Cloppenburg, Puten (Nr. 771) Übersichtskarte der Nachweise (115) (roter Punkt) und Verdachtsfälle () (gelbes Dreieck) bei Nutzgeflügel (Stand 05.04.2017 08.00) FLI – Einschätzung der Situation (aus der FLI Risikoeinschätzung vom 31.03.2017) Hintergrund Am Montag, den 7. November 2016, wurde erstmals über ein Entensterben unklarer Ursache am Bodensee berichtet. Einen Tag später, am 8. November, er-folgte der Nachweis von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N8 bei Wildvögeln (überwiegend Reiherenten) am Bodensee in Baden-Württemberg sowie bei verendet aufgefundenen Reiherenten am Plöner See in Schleswig-Holstein. Zeitgleich kam es zu 6/24 vermehrten Totfunden von Wasservögeln und Möwen an der Ostküste SchleswigHolsteins, rund um den Bodensee in der Schweiz, Österreich und Deutschland (Bayern und Baden-Württemberg) sowie in Mecklenburg-Vorpommern. Bis zum 31.03.2017 wurden in Deutschland über 1.100 Fälle von HPAI H5N8 bei Wildvögeln und 105 Aus-brüche bei gehaltenen Vögeln (90 Geflügelhaltungen und 15 Zoos/Tierparks) gemeldet (Abbildungen 1 und 2). Seitdem das Saarland am 24.02.2017 einen HPAI H5N8-Fall bei einer Wildgans im Landkreis Sankt Wendel feststellte, ist HPAI H5N8 in allen Bundesländern gefunden worden. Von den Ausbrüchen bei Hausgeflügel sind sowohl kommerzielle Betriebe als auch Kleinhaltungen betroffen. Eine Häufung von Ausbrüchen ist bei Putenbeständen festzustellen. Die im März gemeldeten neuen Ausbrüche beim Hausgeflügel sind alle in Niedersachsen lokalisiert und betreffen in der Mehrzahl Putenbetriebe, aber auch einen Elternentenbestand und nicht gewerbliche Kleinhaltungen von Hühnern. Von dem Geschehen in Niedersachsen ist der Landkreis Cloppenburg besonders betroffen. Seit Mitte März sind die Meldungen von toten HPAIV H5-infizierten Wildvögeln merklich zurückgegangen (Abbildung 1). Die im März als mit HPAIV infiziert gemeldeten Wildvögel (n=174) waren überwiegend Schwäne (n=59), Greifvögel (n=52), Gänse (29), Enten (n=10), Möwen (n=10) und Graureiher (n=5). Seit dem am 23.01.2017 aus Schleswig-Holstein gemeldeten Ausbruch von HPAI H5N5 in einem Putenmast-bestand wurde dieser Subtyp bei Wildvögeln überwiegend in SchleswigHolstein gefunden. In den Nieder-landen, Polen, Montenegro, Serbien, Slowenien, Italien und Kroatien wurden ebenfalls Fälle von HPAIV H5N5 bei Wildvögeln festgestellt. In Kroatien gab es HPAIV H5N5-Ausbrüche auch in kleinen Geflügelhaltungen. 7/24 Abbildung 1: Meldungen von HPAIV H5N8/N5 bei Wildvögeln (grün), Geflügelhaltungen (rot) und Zoos/Tierparks (blau) in TSN, in Wochen aufgeteilt. Das Geschehen bei Wildvögeln scheint zurückzugehen. Stand: 30.03.2017. 8/24 Abbildung 2: Bestätigte und in TSN/ADNS eingetragene Fälle (siehe Legende in der Abbildung; Stand: 30.03.2017) bei Wildvögeln (Dreiecke), Hausgeflügel (Kreise) und in Tierparks/Zoos (Quadrate) in Europa. Blau=2016; rot=2017. Epidemiologische Lage in Europa Zahlreiche europäische Staaten melden täglich neue Fälle von HPAI bei Geflügel, gehaltenen Vögeln in Zoos/Tierparks und Wildvögeln. Während die Zahl im Jahr 2016 für Europa (außer Deutschland) noch 587 betrug, ist sie seit 2017 auf mittlerweile 1.252 angestiegen. In den skandinavischen Ländern wurden bisher fast ausschließlich Fälle bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Zoos/Tierparks festgestellt. Im Jahre 2017 sind bereits 29 Zoos/Tierparks aus 13 europäischen Staaten von HPAI H5N8 betroffen. Die meisten Ausbrüche bei Nutzgeflügel werden in Frankreich in nur sieben Départements gemeldet (seit 2017 bisher insgesamt 400), gefolgt von Bulgarien (60), Polen (43), der Tschechischen Republik (38), Rumänien (33), Ungarn (15) und Spanien (10). Hier sind 9/24 überwiegend Wassergeflügelhaltungen betroffen, und es handelt sich vermehrt um Sekundärausbrüche durch Kontakte zwischen den Haltungen. In Frankreich wurde in drei Landkreisen flächendeckend die Enten- und Gänsepopulation vorbeugend getötet, um die extrem hohe Tierdichte im Südwesten des Landes zu senken und dem Virus so die Vermehrungsgrundlage zu entziehen. Deutlich geändert hat sich die Situation in Spanien: Waren hier bis vor kur-zem nur sporadisch infizierte Wildvögel gemeldet worden, ist die Infektion nun durch das Verbringen von lebenden Tieren aus Frankreich in mittlerweile zehn Geflügelbetriebe eingeschleppt worden. Immer wieder werden auch Ausbrüche bei Geflügel aus den Niederlanden (hier überwiegend nicht-gewerbliche Kleinhaltungen), Italien und dem Vereinigten Königreich gemeldet, während die Schweiz und Litauen nur Fälle bei Wildvögeln feststellten. In Österreich gab es am 8. März 2017 einen Ausbruch von HPAI H5N8 im Tiergarten Schönbrunn in Wien, bei dem 22 Pelikane infiziert waren. In Griechenland ist zum ersten Mal neben HPAIV H5N8 und H5N5 nun auch HPAIV H5N6 in einer Kleinhaltung mit 60 Hühnern im Nordwesten des Landes aufgetreten. Es handelt sich um den ersten Nachweis dieses Virus in Europa. Ob es sich um das humanpathogene Virus handelt, das derzeit in Ostasien kursiert, oder um eine weitere Reassortante des in Europa zirkulierenden H5N8, ist noch nicht bekannt. Im Einzelnen (Auszug aus dem Radar Bulletin Ausgabe März 2017, veröffentlicht 05.04.2017) Bei den Wildvögeln werden die meisten Fälle seit dem 28.2.2017 aus Deutschland berichtet (116 seit 1. März), mit großem Abstand gefolgt von Rumänien (15). HPAIV H5N8 in Europa In Spanien wurde im Verlauf der aktuellen Epidemie HPAI bislang nur bei drei Wildvögeln nachgewiesen (siehe Radar Bulletin 01/2017). Am 1. März 2017 wurde die Infektion erstmals auch bei Nutzgeflügel bestätigt. Nach Auskunft der spanischen Behörden wurde die Infektion durch den Zukauf von Enten aus Geflügelpest-freien Regionen in Frankreich unabhängig voneinander in drei Betriebe eingeschleppt. Der erste Ausbruch wurde aufgrund erhöhter Mortalität am 23. Februar in einem Entenbetrieb mit 17.800 Tieren entdeckt. Bei der Untersuchung der Kontaktbetriebe wurden sieben weitere betroffene Entenmastanlagen (mit insgesamt 7.000 Tieren) erkannt. Sechs dieser Kontaktbetriebe waren klinisch unauffällig, der siebte war zum Zeitpunkt der Untersuchung ohne Tiere. Im Rahmen der Umgebungsuntersuchungen wurden zwei weitere HPAIV-infizierte Betriebe entdeckt; einer davon hatte ebenfalls Tiere aus Frankreich bezogen. Insgesamt sind in Spanien mittlerweile zehn Betriebe betroffen; sie liegen alle in Katalonien in der Nähe zur französischen Grenze. In Frankreich sind offiziellen Meldungen zufolge zahlreiche Sekundärausbrüche durch die fehlende Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen verursacht worden. Zusätzlich zu 10/24 HPAIV werden immer wieder auch niedrigpathogene Viren der Subtypen H5N1, H5N2, H5N3, H5N8 und H5N9 nachgewiesen. Um die extrem hohe Abbildung 1: Zwischen 26. Oktober 2016 und 30. März 2017 in Europa festgestellte HPAIFälle bei Wildvögeln und Hausgeflügel (Stand: 30. März, 9 Uhr). 3/10 Tierdichte im Südwesten des Landes zu senken und somit dem Virus die Vermehrungsgrundlage zu entziehen, wurde in drei Landkreisen flächendeckend die gesamten Enten- und Gänsepopulationen vorbeugend getötet. In Rumänien sind alle 19 seit 1. März gemeldeten HPAI-Ausbrüche in Kleinhaltungen aufgetreten. Auch die vier aus Kroatien seit 1. März gemeldeten Ausbrüche betreffen Kleinsthaltungen. In Polen wurde HPAIV seit 1. März in drei Kleinhaltungen und drei kommerziellen Betrieben nachgewiesen. Der größte Ausbruch wurde am 9. März in einem Putenmastbetrieb mit über 19.000 Tieren bestätigt. In den Niederlanden ist HPAIV H5N8 im März erneut in drei Hobbyhaltungen aufgetreten. Da die betroffenen Hühner weder zum Fleischverzehr noch zur Eierproduktion genutzt wurden und keine Geflügelbetriebe innerhalb des 3 km-Radius lagen, wurde auf die Einrichtung von Restriktionsgebieten verzichtet. In Österreich waren bislang zwei Geflügelbetriebe betroffen. Am 8. März ist der erste HPAI-Ausbruch bei gehaltenen Vögeln nachgewiesen worden. Betroffen war der Tiergarten Schönbrunn in Wien; 22 Pelikane mussten getötet werden. In Italien war im März eine Kleinhaltung betroffen. Die Tötung der 330.000 Tiere aus den Sperrbezirken der im Februar festgestellten Ausbrüche wurde abgeschlossen. In der Tschechischen Republik ist seit 1. März ein HPAI-Ausbruch in einer Kleinhaltung in Karlsbad aufgetreten. Die Sequenzierung der Viren aus dem am 12. Februar festgestellten Fall bei einem Höckerschwan im Zoo von Liberec ergab den Serotyp H5N5. Nach offiziellen Angaben wird als Eintragsursache in die in den Vorwochen betroffenen kommerziellen Betriebe kontaminierte Einstreu bzw. Kontakt mit Wildvögeln vermutet. Bis 2. März wurden im Rahmen der Bekämpfung über 98.500 Geflügel getötet, davon knapp 24.000 aufgrund der Ausbrüche in Kleinhaltungen und 74.500 Tiere aufgrund der Ausbrüche in großen Betrieben. In der Schweiz sind zahlreiche HPAI-Fälle bei Wildvögeln aufgetreten, bei Hausgeflügel wurde jedoch bislang kein Ausbruch festgestellt. Die Schutzmaßnahmen sind daher am 24. März aufgehoben worden. HPAIV H5N5 in Europa Zusätzlich zu HPAIV H5N8 breitet sich auch HPAIV H5N5 in Europa weiter aus. Das Virus ist bereits in Deutschland, Italien, Kroatien, Griechenland und Montenegro (hier nur bei Wildvögeln) aufgetreten. Im März 2017 wurde es erstmals auch in Serbien und Slowenien (bei Höckerschwänen) nachgewiesen. In Kroatien waren vier kleine Betriebe mit insgesamt 11/24 65 Tieren von HPAIV H5N5 Infektionen betroffen, wobei zunächst in zwei Betrieben nahezu alle Tiere verendet waren. Im Rahmen der Umgebungsuntersuchungen wurden zwei weitere Betriebe entdeckt; dort waren die Tiere jedoch klinisch gesund. Erster Nachweis von HPAI H5N6 in Europa In Griechenland ist zum ersten Mal neben HPAIV H5N8 und H5N5 nun auch HPAIV H5N6 aufgetreten. Es handelt sich um den ersten Nachweis dieses Subtyps in Europa. Nachdem in einer Kleinhaltung mit 60 Hühnern im Nordwesten des Landes alle Tiere gestorben waren, wurde am 3. März die Infektion mit H5N6 bestätigt. Laut Angaben des EUReferenzlabors handelt es sich nicht um das humanpathogene Virus, das derzeit in Ostasien kursiert, sondern um eine weitere Reassortante des in Europa zirkulierenden HPAIV H5N8. Epidemiologische Lage außerhalb Europas (aus der FLI Risikoeinschätzung vom 31.03.2017) Außerhalb Europas wurde HPAIV H5N8 im Russisch-Mongolischen Grenzgebiet am See Ubsu-Nur in der Republik Tyva im Juni 2016 bei Graureihern, Haubentauchern, Kormoranen, Seeschwalben, Enten und Lachmöwen nachgewiesen. Russland bestätigte wiederholt den Ausbruch von Geflügelpest H5N8 in kleineren Geflügelhaltungen, am 7. März 2017 jedoch auch in zwei großen Geflügelbetrieben. Bereits Mitte Oktober 2016 hatte Indien ein massives HPAIV H5N8 Ausbruchsgeschehen mit hohen Mortalitäten sowohl bei Zoo- und Wildvögeln als auch bei Geflügel gemeldet. Auch der Iran meldete den Ausbruch von Geflügelpest mit dem Subtyp H5N8 in einem Geflügelbetrieb. In Tunesien wurde HPAIV H5 bei verschiedenen wilden Wasservogelspezies nachgewiesen. In Israel und Ägypten gab es H5N8-Funde bei verendeten Wildvögeln und kleineren Hausgeflügelhaltungen. Nigeria meldete am 19.12.2016 erstmalig den Fund von HPAIV H5N8 in Hausgeflügel mit verschiedenen Spezies in Auslaufhaltung in Kano. Auch aus Kamerun trat HPAIV H5N8 auf. Uganda berichtete Mitte Januar 2017 von einem massiven Wildvogel- und Geflügelsterben an der Küste des Viktoriasees. In einigen Proben konnte HPAIV H5N8 nachgewiesen werden. Am 10. März wurde erstmals auch aus Nepal ein HPAI-H5N8-Ausbruch in einer Geflügelhaltung gemeldet. 12/24 Einschätzung der Situation (aus der FLI Risikoeinschätzung vom 31.03.2017) Das Auftreten von HPAIV H5N8 in 29 europäischen Staaten (hier in der chronologischen Folge ihrer Mel-dung: Ungarn, Polen, Kroatien, Schweiz, Österreich, Deutschland, Dänemark, Niederlande, Schweden, Ukraine, Finnland, Frankreich, Rumänien, Serbien, Großbritannien, Griechenland, Bulgarien, Montenegro, Slowakische Republik, Italien, Irland, Tschechische Republik, Slowenien, Spanien, Portugal, Mazedonien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Litauen) und die schnelle Verbreitung weisen darauf hin, dass die räumliche Ausbreitung der Infektion mit großer Dynamik erfolgt ist. Zum ersten Mal seit Beginn der aktuellen Geflügelpest-Epidemie ist die Anzahl neuer Meldungen bei Wildvögeln deutlich zurückgegangen, wo-hingegen fast täglich neue Ausbrüche aus der geflügeldichtesten Region Deutschlands in Niedersachsen gemeldet werden. Dies ist die heftigste und am längsten andauernde Geflügelpest-Epidemie, die Europa und Deutschland seit dem Beginn von Aufzeichnungen getroffen hat. GEFLÜGEL und ZOOS/TIERPARKS In Deutschland kam es bisher in 90 Geflügelhaltungen und 15 Zoos/Tierparks zu HPAIAusbrüchen. Fast alle Haltungen befinden sich in Gebieten, in denen vermehrt tote, HPAIV-positive Wasservögel gefunden wurden. In den betroffenen Tierparks kam es meist zu Infektionen von gehaltenen Wasservögeln, die direkten Kontakt zu wilden Wasservögeln haben konnten. Ein Eintrag über kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände, Einstreu) ist für die meisten Geflügelhaltungen die wahrscheinlichste Infektions-quelle. Das Risiko eines Eintrags über zugekauftes Geflügel, Futter und Tränkwasser war bei allen Ausbrüchen, die unter Mitwirkung des FLI epidemiologisch untersucht wurden, vernachlässigbar. Bis zum März2017 handelte es sich bei den meisten betroffenen Haltungen um Primärausbrüche ohne weitere Verschleppung, allerdings ist bei einem Ausbruch in Brandenburg sowie bei Ausbrüchen an drei Standorten eines Betriebs in Schleswig-Holstein von Sekundärausbrüchen auszugehen. Seit dem 02.03.2017 kam es im Landkreis Cloppenburg, einer der geflügeldichtesten Regionen Deutschlands, zu einer Serie von 23 Ausbrüchen bei Mastputen. Hier spielen Verschleppungen des Virus zwischen den Betrieben vermutlich eine wesentliche Rolle bei der Verbreitung. Einzelne weitere Ausbrüche ereigneten sich in den Landkreisen Oldenburg (Puten) und Ammerland (Enten). Besorgniserregend ist der Ausbruch bei Elternenten im Landkreis Ammerland, da bei den adulten Tieren lediglich eine Abnahme der Legeleistung, jedoch keine erhöhte Mortalität aufgefallen war. Eine endemische Etablierung des Virus in gehaltenen Wasservögeln könnte zu ähnlichen Ausbruchsserien wie in Frankreich, Ungarn, Rumänien und der Tschechischen Republik führen. Dort scheint das Virus in Wassergeflügelpopulationen eine Nische gefunden haben. 13/24 WILDVÖGEL Während HPAIV H5N8 im Geschehen 2014/2015 nur vereinzelt bei gesund erscheinenden Wildvögeln (drei Stockenten, eine Krickente und eine Möwe) gefunden wurde, kommt es im Zuge dieser Epidemie überwiegend bei Wasservögeln und Vogelarten, die sich auch von Aas ernähren, z.B. Bussarden, Seeadlern und Möwen, zu einer Häufung von Todesfällen. Bisher sind in Deutschland mindestens 53 verschiedene Vogelarten betroffen, darunter Arten aus den Vogelgruppen Tauchenten, Taucher, Möwen, Schwäne, vereinzelt Gründelenten (Stockente), Gänse, Greifvögel, Eulen und auch aasfressende Singvogelarten (z.B. Krähen). Aufgrund von HPAIV H5-Funden auch bei gesunden Wasservögeln oder in deren Kot, ist zu vermuten, dass Wildvögel das Virus ausscheiden können ohne zu erkranken oder zu verenden. Symptomlos infizierte Wild-vögel und solche, die sich in der Inkubationszeit befinden, sind weiterhin mobile Virusträger. Darüber hin-aus können tote Wasservögel von Prädatoren (Säugetiere wie Fuchs und Marder, aber auch Greifvögel und Krähen) geöffnet und Körperteile oder Innereien, die hohe Viruslasten tragen, verschleppt werden, so dass mit einer Umweltkontamination gerechnet werden muss. Personen, die kontaminierte Flächen betreten, und Fahrzeuge, die sie befahren, können das Virus weiterverbreiten und auch in Geflügel haltende Betriebe eintragen. Während noch Ende Februar eine starke Zunahme von Meldungen von HPAI H5 bei Wildvögeln zu verzeichnen war, gehen die Meldungen seit Mitte März stark zurück (Abbildung 1). Mit dem Beginn des Frühjahrsvogelzuges nordischer Wasservögel ab Februar und noch stärker ab März kommt es zu starken Wanderbewegungen innerhalb Europas aus westlichen und südwestlichen in östliche und nordöstliche Richtungen (Gänse, Schwäne, Enten, Taucher). Dieser sogenannte Heimzug der meisten Vogelarten in ihre Brutgebiete erfolgt schneller als der Herbstzug. Aufgrund des milden Winters 2016/2017 hat der Heimzug vieler Wasser- und Watvogelarten, insbesondere Gänse, Enten, Schwäne, Möwen und Kie-bitze, derzeit bereits in vollem Umfang begonnen. Bei einigen Arten dieser Gruppen liegen die Überwinterungsgebiete im Südwesten Frankreichs, also auch in den Regionen, in denen derzeit die meisten Ausbrüche bei Hausgeflügel gemeldet werden. Dies trifft für Gründelentenarten wie Stock- und Krickente, Tauchenten (Tafel- und Reiherenten) sowie Graugänse zu, die nun aus diesen Überwinterungsgebieten in ihre Brutplätze in Mittel- und Nordeuropa (einschließlich Deutschland) wechseln. Während der anschließenden Brutzeit zwischen März und Juni finden keine saisonalen Pendelzüge statt. Die Aktivitäten der brü-tenden Vögel sind auf ihr engeres Revier beschränkt. Wasservögel verhalten sich in der Brutzeit allgemein sehr heimlich. Lediglich nicht brütende Vögel, die bei Kranichen, Weißstörchen, aber auch bei vielen Anatidenarten (Enten, Gänse, Schwäne) einen gewissen, allerdings schwer bezifferbaren Populationsanteil bilden, führen kleinräumige Wanderungen in Abhängigkeit vom Nahrungsangebot aus. 14/24 Nach wie vor kommt es zu Meldungen einzelner HPAIV-infizierter Wildvögel (Abbildung 1), überwiegend Greifvögel und in Deutschland brütende Wasservogelarten (z.B. Graugans, Höckerschwan), so dass weiter-hin von einer Viruspräsenz in Wasservögeln und der Umwelt (tote Vogelkörper) in Gebieten, wo lokale Epidemien aufgetreten sind, ausgegangen werden muss. PHYLOGENETISCHE ANALYSEN Genetische Analysen weisen auf eine Ähnlichkeit zu H5N8-Viren hin, die bereits im Sommer letzten Jahres in Südrussland beschrieben wurden. Diese Viren zeigen klare genetische Unterschiede zu den H5N8-Viren, die 2014/2015 in Europa aufgetreten sind. Es handelt sich daher um einen neuen Eintrag, der offensichtlich auf demselben Weg wie 2014 über Russland durch Wildvögel erfolgte. Phylogenetische Analysen lassen vermuten, dass es zu Reassortierungsereignissen mit mindestens einem anderen aviären Influenzavirus auf dem Weg zwischen Zentralasien nach Mitteleuropa gekommen ist. Ein direkter Eintrag aus China oder den benachbarten asiatischen Ländern durch Geflügelbzw. Geflügelprodukte ist sehr unwahrscheinlich, da dann andere genetische Muster des Virus zu erwarten wären. Auch die Ergebnisse der epidemiologischen Ausbruchsuntersuchungen erbrachten keinerlei Hinweise auf direkte Verbindungen zwischen den in Deutschland betroffenen Haltungen und den Endemiegebieten in Ostbzw. Südostasien. (Es sei darauf hingewiesen, dass Importverbote für Geflügel und Geflügelprodukte für Länder bestehen, die von HPAI betroffen sind). Die erhöhte Virulenz in Wasservögeln korreliert mit der veränderten Zusammensetzung der Genomsegmente des aktuellen H5N8 im Vergleich zu dem Virus, das 2014/2015 zirkulierte. Seit Mitte Dezember 2016 zirkuliert unter den Wildvögeln ein weiterer HPAI-Subtyp, H5N5, welcher nun erstmals auch in einen Geflügelbetrieb eingetragen wurde. Bei diesem Virus handelt es sich um eine Reassortante auf Basis des ursprünglichen H5N8. Mischviren, so genannte Reassortanten, von aviären Influenzaviren entstehen, wenn in einem infizierten Tier mehrere Virussubtypen zeitgleich auftreten und bei ihrer Vermehrung Erbmaterial austauschen. Für das H5N5-Virus ergaben erste Analysen ebenfalls eine Verwandtschaft zu den HPAIV H5N8-Vorläuferviren aus dem russisch-mongolischen Grenzgebiet. Es scheint demnach parallel oder in kurzer Folge zu HPAIV H5N8 entstanden zu sein, zeigt aber genetische Unter-schiede und wurde dann ebenfalls nach Deutschland eingeschleppt. Mit der Entstehung von Reassortanten ist grundsätzlich immer zu rechnen, wenn verschiedene hoch- und niedrigpathogene Influenzaviren in einer Population zirkulieren. Insofern ist bei anhaltender Anwesenheit der Vielzahl an aktuell zirkulierenden hoch- und niedrigpathogenen Influenzastämmen eine weitere Diversifizierung der Viren zu erwarten. Fälle von HPAIV H5N8-oder HPAIV H5N5-Infektionen bei Säugetieren, einschließlich des Menschen, sind bisher nicht bekannt. 15/24 Schlussfolgerungen und Empfehlungen (aus der FLI Risikoeinschätzung vom 31.03.2017) Es bleibt abzuwarten, ob die Zahl der HPAI-Fälle bei Wildvögeln in den kommenden Wochen weiter ab-nimmt. Derzeit kommt es immer wieder vereinzelt zu Meldungen aus verschiedenen Bundesländern (über-wiegend Binnenland). Als problematisch werden die massiven Ausbruchsserien in Hausgeflügelbeständen mit verschiedenen hoch- und niedrigpathogenen H5-Subtypen in Frankreich und einigen Balkanländern be-urteilt (Tabelle 2), da bei Kontaktmöglichkeiten zwischen den infizierten Wassergeflügelbeständen und wilden Wasservögeln das Virus jederzeit erneut in die Wildvogelpopulation eingetragen werden kann, so-lange die Epidemie andauert. Demzufolge wird das Risiko eines Eintrags durch Wildvögel in Nutzgeflügel-haltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen in Deutschland durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel in Gebieten, in denen HPAIV H5-infizierte Wildvögel gefunden werden, als hoch eingestuft. In anderen Gebieten, in denen für längere Zeit keine HPAI H5N8 Nachweise bei Wildvögeln erfolgt sind und keine Wasservogelansammlungen beobachtet werden, wird das Risiko als gering eingestuft. In Niedersachsen, insbesondere im Landkreis Cloppenburg, ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen auszugehen. Auch für Wassergeflügelhaltungen wird das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren und demzufolge auch der Verbreitung zwischen Geflügelbeständen als hoch eingeschätzt. Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit HPAIV. Das Verschleppen von Infektionen zwischen Geflügelhaltungen ist unbedingt zu vermeiden. Hierzu müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen getroffen werden, insbesondere die konsequente Reinigung und Desinfektion von Geräten und Fahrzeugen. Die Überprüfung, Optimierung und konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen ist von höchster Bedeutung. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Außerdem ist die Errichtung einer physikalischen und funktionellen Barriere zwischen den Habitaten von Wildvögeln, in denen derzeit Fälle von HPAI aufgetreten sind, und den Geflügel-haltungen weiterhin wesentlich. Die risikobasierte Aufstallung von Geflügel und weitere Biosicherheitsmaßnahmen mindern das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln. Berücksichtigt werden müssen vor allem auch indirekte Eintragungswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.). Diese sind zu unter-binden und geeignete Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen. Konkret werden folgende Empfehlungen ausgesprochen: 16/24 • • • • • • • • • • • • 17/24 Verstärkte virologische und/oder serologische Überwachung von Wassergeflügelhaltungen, um ein möglicherweise unerkanntes Zirkulieren von HPAIV frühzeitig festzustellen Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen, auch in Kleinhaltungen, zoologischen Gärten, Tierparks und -heimen, ggf. unter Nutzung verfügbarer Checklisten Vermeidung der gemeinsamen Nutzung von Geräten, Kadavertonnen und Fahrzeugen durch Geflügelhaltungen Beschränkung von Fahrzeug- und Personenverkehr in Geflügelbetrieben auf das unerlässliche Maß; Personen, die Geflügel in einer Haltung regelmäßig versorgen, sollten Ställe anderer Haltungen, in denen sich Geflügel befindet, in den folgenden 72 h nicht betreten. Tierärzte und andere Personen, die berufsmäßig Geflügelbestände besuchen, sollten ihre Tour abbrechen und die genannte Karenzzeit einhalten, wenn sie einen Bestand betreten haben, in dem klinische Anzeichen oder Verluste darauf hindeuten, dass HPAI ausgebrochen sein könnte. Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel (mindestens in Regionen mit hoher Wasservogeldichte, hoher Geflügeldichte, in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen oder an bestehenden HPAIV H5-Fundorten) Geflügelbestände, denen Ausnahmen vom Aufstallungsgebot genehmigt wurden, sollten maximal im Abstand von 3 Wochen klinisch und virologisch untersucht werden Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern Meldung verendeter oder kranker Wildvögel und Säugetiere in Gebieten mit gehäuften Wildvogel-Totfunden an die zuständige Veterinärbehörde Untersuchung insbesondere von verendeten oder am Wasser lebenden Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Geflügel; in Wildvogel-Geflügelpest-Gebieten: Jagdverbot auf Federwild Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln Überprüfung der Durchführbarkeit der in den Krisenplänen für den Seuchenfall vorgesehenen Maßnahmen und Aktualisierung der Pläne, soweit erforderlich Maßnahmen des Bundes: BMEL hat am 16.11.2016 eine Bundes-Dringlichkeits-VO erlassen, mit der erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen auch für Haltungen von Geflügel unter 1.000 Tieren angeordnet werden. Diese wurde am 18.11.2016 im Bundesanzeiger verkündet werden und trat am 21.11.2016 in Kraft. BMEL hat in Abstimmung mit den Bundesländern den Entwurf einer Bundes-DringlichkeitsVO erarbeitet. Der Länder haben sich jedoch mehrmals und mehrheitlich gegen eine solche Dringlichkeits-VO ausgesprochen. Maßnahmen der Länder: 1. Ein landesweites Aufstallungsgebot 2. Risikoorientiertes Aufstallungsgebot: In den meisten Bundesländern hat eine neue Bewertung der Risikolage über die Verschleppung der Geflügelpest zur Lockerung der Aufstallungspflicht in Geflügelbeständen geführt. Dazu gehören mit dem Stand vom 27.03.2017 folgende Länder: Niedersachsen (13.02.), Sachsen (07.03 – landesweite Stallpflicht aufgehoben), Baden-Württemberg (13.03.), Sachsen-Anhalt (14.03.), Bayern (16.03.), NordrheinWestfalen (16.03.), Mecklenburg-Vorpommern (17.03.), Thüringen (17.03. Stallpflicht im WAK und EA aufgehoben), Hamburg (seit dem 18.03. teilw. in Aufhebung) Brandenburg (21.03.), Hessen (22.03.), Bremen (23.03.), SchleswigHolstein (25.03.) und Berlin. In vielen definierten Risikogebieten, wie in Regionen mit hoher Wasservogeldichte, hoher Geflügeldichte, in der Nähe von Wildvogelrast- sowie Wildvogelsammelplätzen gilt auch weiterhin ein Aufstallungsgebot. Die Aufstallungsgebote werden in den meisten Fällen durch die Kreise und kreisfreien Städte erlassen. In den Ländern Rheinland-Pfalz und dem Saarland waren nur in spezifischen Risikogebieten und betroffenen Landkreisen Aufstallungsanordnungen verhängt worden. RLP: siehe nachfolgenden Abschnitt 18/24 Maßnahmen in Rheinland-Pfalz Die Geflügelwirtschaft/Landwirtschaft/Tierärzte wurden am 9.11.2016 und 14.11.2016 auf das Risiko durch HPAIV H5N8 sowie auf Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Mit Schreiben des MUEEF vom 11.11.2016 wurden die zuständigen Kreisverwaltungen auf Grund der aktuellen Lage und der bestehenden Gefahr eines sich verstärkenden Geflügelpest-Geschehens in Deutschland bei Wildvögeln gebeten, für den eigenen Zuständigkeitsbereich die Anordnung der Aufstallung von Nutzgeflügel nach § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) in bestimmten Risikogebieten zu prüfen. Rheinland-Pfalz Gebieten Aufstallungs-Anordnung für Geflügel Stand 01.04.2017 19/24 Rheinland-Pfalz Gebieten Aufstallungs-Anordnung für Geflügel Stand 05.04.2017 Ahrweiler: unbefristet 200 m Entfernung zum Uferbereich des Laacher Sees Alzey-Worms: unbefristet Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie im Stadtteil Ibersheim der kreisfreien Stadt Worms Seuchenlage Chronologie aller Ausbrüche und Restriktionszonen: Seuchenobjekt LK Gemeinde alle Vögel Verdacht Feststellung 1. 16-015-00632 MYK Koblenz Reiherente 20.12.2016 22.12.2016 / 21.01.2017 2. 16-015-00636 AW Glees Reiherente 20.12.2016 22.12.2016 / 07.02.2017 3. 17-015-00032 GER Wörth Rassegeflügel 07.01.2017 11.01.2017 - - 4. 17-015-00078 COC Zell (Mosel) Schwan 19.01.2017 20.01.2017 / 20.01.2017 5. 17-015-00094 COC Zell (Mosel) Schwan 18.01.2017 24.01.2017 / 24.01.2017 6. 17-015-00116 COC Briedel Schwan 20.01.2017 27.01.2017 / 27.01.2017 7. 17-015-00118 COC Zell (Mosel) Schwan 21.01.2017 27.01.2017 / 27.01.2017 8. 17-015-00119 COC Zell (Mosel) Schwan 21.01.2017 27.01.2017 / 27.01.2017 9. 17-015-00120 COC Zell (Mosel) Schwan 24.01.2017 27.01.2017 / 27.01.2017 10. 17-015-00121 COC Pünderich Schwan 23.01.2017 27.01.2017 / 27.01.2017 11. 17-015-00126 COC Boppard Schwan 23.01.2017 27.01.2017 / 27.01.2017 12. 17-015-00153 MYK Koblenz Möwe 30.01.2017 03.02.2017 / 27.01.2017 13. 17-015-00171 COC Briedel Schwan 24.01.2017 24.01.2017 / 24.01.2017 14. 17-015-00172 COC Briedel Schwan 24.01.2017 24.01.2017 / 24.01.2017 15. 17-015-00173 COC Pünderich Schwan 24.01.2017 24.01.2017 / 24.01.2017 16. 17-015-00174 COC Pünderich Schwan 24.01.2017 24.01.2017 / 24.01.2017 17. 17-015-00226 COC Zell (Mosel) Schwan 30.01.2017 30.01.2017 / 30.01.2017 18. 17-015-00227 COC Bullay Schwan 30.01.2017 30.01.2017 / 30.01.2017 19. 17-015-00257 AW Brohl-Lützing Wildente 08.02.2017 09.02.2017 / 09.02.2017 20. 17-015-00266 AW Wehr Möwe 09.02.2017 09.02.2017 / 09.02.2017 20/24 Grobreinig/ Aufhebung 21. 17-015-00275 BaWü Karlsruhe Tierpark 08.02.2017 09.02.2017 / 18.03.2017 22. 17-015-00335 AW Brohl-Lützing Wildente 08.02.2017 09.02.2017 / 09.02.2017 23. 17-015-00336 AW Brohl-Lützing Wildente 05.02.2017 09.02.2017 / 09.02.2017 24. 17-015-00594 DÜW Carlsberg Hausgeflügel 28.02.2017 01.03.2017 / 04.04.2017 25. 17-015-00602 TR Trier Schwan 28.02.2017 01.03.2017 / 01.03.2017 Restriktionszonen Seuchenobjekt LK Inkrafttreten/ Aufhebung Sperrgrund 1. 16-015-00636 AW 22.12.2016/ Hinweis 31.01.2017 Sperrbezirk aufgehoben 2. 16-015-00636 AW 22.12.2016/ 31.01.2017 Beobachtungsgebiet aufgehoben 1. 17-015-00032 GER 08.01.2017/ 22.02.2017 vorl. Kontrollzone übergegangen in 2. 17-015-00032 GER 13.01.2017 . . Sperrgebiet 3. 17-015-00275 GER 16.02.2017 . . Beobachtungsgeb. in RP wegen Feststellung in BaWü aufgehoben 4. 17-015-00594 DÜW 02.03.2017 . . Sperrbezirk aufgehoben 5. 17-015-00594 DÜW 02.03.2017 . . Beobachtungsgebiet BGe in DÜW, KL, KIB aufgehoben Ausbrüche/Verdachtsfälle bei Wildvögeln HPAI H5N8 Nr. SO_NR Name Feststellung 1 16-015-00632 MYK/KO Koblenz, Oberwehrt Reiherenten 22.12.2016 2 16-015-00636 AW Laacher See, Glees Reiherenten 22.12.2016 3 17-015-00078 COC Zell (Mosel) Schwan 20.01.2017 4 17-015-00094 COC Zell (Mosel) Schwan 24.01.2017 5 17-015-00116 COC Briedel Schwan 27.01.2017 6 17-015-00118 COC Zell (Mosel) Schwan 27.01.2017 7 17-015-00119 COC Zell (Mosel) Schwan 27.01.2017 8 17-015-00120 COC Zell (Mosel) Schwan 27.01.2017 21/24 LK/ Gemeinde 9 17-015-00121 COC Plünderich Schwan 27.01.2017 10 17-015-00126 RHK Boppard Schwan 27.01.2017 11 17-015-00153 MYK/KO Koblenz, Stadt Möwenvogel 03.02.2017 12 17-015-00171 COC Briedel Schwan 24.01.2017 13 17-015-00172 COC Briedel Schwan 24.01.2017 14 17-015-00173 COC Pünderich Schwan 24.01.2017 15 17-015-00174 COC Pünderich Schwan 24.01.2017 16 17-015-00226 COC Zell (Mosel) Schwan 30.01.2017 17 17-015-00227 COC Bullay Schwan 30.01.2017 18 17-015-00257 AW Brohl-Lützing Wildente 09.02.2017 19 17-015-00266 AW Wehr Möwenvogel 09.02.2017 20 17-015-00335 AW Brohl-Lützing Wildente 09.02.2017 21 17-015-00336 AW Brohl-Lützing Wildente 09.02.2017 22 17-015-00602 TR Trier, Stadt Schwan 01.03.2017 Ausbrüche/Verdachtsfälle bei gehaltenen Vögeln LPAI H5N3 Nr. SO_NR LK Gemeinde 1 17-015-00032 GER Wörth am Rhein Name Feststellung Rassegeflügel/ Hobbyhaltung 11.01.2017 Ausbrüche/Verdachtsfälle bei gehaltenen Vögeln HPAI H5N8 Nr. SO_NR LK Gemeinde 1 17-015-00594 DÜW Carlsberg Name Feststellung Hausgeflügel 01.03.2017 aufgehoben Gesamtlage Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz wurde seit Dezember 2016 die mittlerweile weltweit grassierende hochpathogene Form des H5N8-Influenzavirus bei 5 Wildenten, 15 Schwänen, zwei Möwen und einer Reiherente aus den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, MayenKoblenz, Trier-Saarburg und dem Rhein-Hunsrück-Kreis nachgewiesen. 22/24 Im Landkreis Germersheim wurde in einer Haltung bei 2 Gänsen niedrigpathogene aviäre Influenza des Subtyps H5N3 nachgewiesen. Für den Bestand wurde eine Ausnahme nach § 47 GeflPestSchV erlassen. Im Landkreis Bad Dürkheim verendeten in einem Geflügelkleinstbetrieb perakut 2 Gänse, bei einem Tier wurde hochpathogene aviäre Influenza des Subtyps H5N8 nachgewiesen. In Rheinland-Pfalz ist somit der erste Hausgeflügelbestand von HPAI H5N8 betroffen. Besondere behördliche Maßnahmen Landkreis Germersheim Allgemeinverfügung für eine landkreisweite Aufstallung seit 15.11.2016, aufgehoben 30.03.2017 Ad Seuchenobjekt SO 17-015-00032 Allgemeinverfügung zur Einrichtung eines Sperrgebietes 16.01.2017 Klinische Untersuchung und Beprobung der Geflügelhalter im Sperrgebiet insgesamt mit negativem Ergebnis, Ausbruchsbetrieb: Ausnahme von der Tötung nach § 47 Geflügelpest-VO. 1. Aufhebungsuntersuchung: Beprobung des Ausbruchsbetriebes 31 Tage nach positivem Befund. Einsendung 136 kombinierte Rachen-Kloakentupferproben. Endbefund FLI: 1 Ente H5N3, LPAI 2. Aufhebungsuntersuchung: die eingesandten 149 Proben der Vögel des Ausbruchsbetriebes wiesen ein negatives Ergebnis auf. 3.Aufhebungsuntersuchung: am 23.03.2017, wurden im LUA / ITSD 138 kombinierte Rachen-Kloaken-Tupferproben von Hausgeflügel diverser Arten und Rassen des Ausbruchsbetriebes untersucht. Gemäß der Befundmitteilung des FLI vom 30.03.2017 wurde in einer Probe für M-Protein von Influenza A-Virus kodierende RNS nachgewiesen. Bei der weitergehenden Differenzierung konnte wie in den vorangegangenen Untersuchungen in diesem Bestand Genom eines AI-Virus des Subtyps H5N3 nachgewiesen werden. Zusätzlich wurden im LUA zwei weitere Proben im LUA als Influenza A Subtyp H5 positiv getestet, 4 weitere Proben waren AIV H5 verdächtig. Ad Seuchenobjekt 17-015-00275 (Baden-Württemberg, Karlsruhe) Einrichtung eines Beobachtungsgebiet am 17.02.2017, da im 10 km Radius des HPAI H5N8 Nachweises im Vogelpark Karlsruhe Baden-Württemberg. 23/24 Beendet/ Aufgehoben zum 18.03.2017 Landkreis Bad Dürkheim Ad Seuchenobjekt SO 17-015-00594 Einrichtung eines Sperrbezirkes (3 km) und eines Beobachtungsgebietes (10 km). Tötung der restlichen Tiere im Ausbruchsbetrieb am 01.3.2017. Der 10 km Radius umfasst die Landkreise Donnersbergkreis und Kaiserslautern, hier wurden entsprechende Beobachtungsgebiete eingerichtet. Klinische Untersuchung aller Betriebe im Sperrbezirk, Probenahme im Sperrbezirk nach Risikoeinschätzung. Klinische Untersuchung in den Betrieben im Beobachtungsgebiet nach Risikoeinschätzung. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hat den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet mit Wirkung zum 04.04.2017 aufgehoben. Der Landkreis Kaiserslautern hat das Beobachtungsgebiet am 06.04.2017, der Donnersbergkreis das Beobachtungsgebiet am 05.04.2017 aufgehoben. 24/24