Radonsicheres Bauen

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Radonsicheres Bauen
(Sanierungen und Neubauten)
Die vorliegende Broschüre ist entstanden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Sie basiert auf der technischen Dokumentation für Baufachleute des BAG (BBL Art.-Nr. 311.346d) und vermittelt Grundinformationen für Massnahmen zur Verminderung der Gesundheitsgefährdung durch Radon.
Weitere Informationen zum Thema Radon sind erhältlich unter
Bundesamt für Gesundheit
Sektion Radiologische Risiken
CH-3003 Bern
Tel.: 031 324 68 80
Fax: 031 322 83 83
www.bag.admin.ch
www.ch-radon.ch
[email protected]
1.
Allgemein
In Gebäude eingedrungene radonhaltige Bodenluft verursacht rund 40 % der durchschnittlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung. In der Schweiz sind knapp 10 % aller Lungenkrebserkrankungen auf Radon zurückzuführen. Mit 200 bis 300 Todesopfern pro Jahr stellt Radon den gefährlichsten Krebserreger
im Wohnbereich dar.
Weil wir Radon und die Strahlenbelastung mit unseren Sinnen nicht wahrnehmen können (unsichtbar, geruchlos), wissen viele Betroffene nichts von ihrer Gefährdung. Diese tritt nicht nur in den Radongebieten
auf. Auch die Bauart und die Bausubstanz haben einen entscheidenden Einfluss auf die Radonbelastung
im Gebäude. So können beispielsweise moderne Komfortlüftungen bei fehlerhafter Planung oder Ausführung ein erhebliches Radonrisiko darstellen.
1.1
Radon - was ist das?
Radon ist ein im Boden vorkommendes radioaktives Edelgas. Es entsteht aus dem Zerfall von Radium,
welches wiederum ein Zerfallsprodukt von Uran ist. Da Uran fast allgegenwärtig in der Erdkruste auftritt,
ist auch Radon praktisch überall im Boden zu finden. Radon-Atome können weiter zerfallen. Dabei entstehen radioaktive Folgeprodukte. Diese so genannten Folgeprodukte schweben in der Atemluft. In Innenräumen lagern sie sich allmählich an Gegenständen, Staubpartikeln und feinsten Schwebeteilchen ab. Sie
können beim Einatmen in die Lunge geraten, sich auf dem Lungengewebe ablagern und dieses bestrahlen, wodurch bösartige Lungentumore entstehen können.
1.2
Gesundheitliche Auswirkungen
Radonfolgeprodukte sind nach dem Rauchen die
zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Radon wird als
Edelgas
einund
wieder
ausgeatmet.
Die
Radonfolgeprodukte hingegen setzen sich in der Lunge
ab und bestrahlen das Lungengewebe.
1.3
Grenzwerte für die Radonkonzentration
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wurden 1994 in der eidg. Strahlenschutzverordnung (StSV)
Grenz- und Richtwerte für die Radongaskonzentration festgelegt. Architekten und Bauplaner sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Planungsaufträge einen fachgerechten Radonschutz zu gewährleisten.
Radioaktivität wird in Becquerel (Bq) gemessen. Bei Messwerten über 1'000 Bq/m3 in Wohnräumen resp.
über 3'000 Bq/m3 in Arbeitsräumen sind Sanierungen obligatorisch. Für Neubauten, Umbauten und Sanierungen gilt ein Richtwert von 400 Bq/m3, der ebenfalls zwingend einzuhalten ist, falls dies mit einfachen
baulichen Massnahmen möglich ist, was praktisch immer der Fall ist. Die Nicht-Einhaltung des Radonrichtwerts gilt als Baumangel im Sinne des Obligationenrechts und kann eine Haftung der Werkunternehmer
und Bauplaner auslösen. Mieter können vom Vermieter eine Messung verlangen, wenn Anhaltspunkte für
eine Grenzwertüberschreitung bestehen. Ist der Grenzwert überschritten, muss der Vermieter das Gebäude
innerhalb von drei Jahren sanieren. Radon kann sich bereit: bei tiefen Konzentrationen schädlich auswirken. Das BAG empfiehlt deswegen bei Neubauten in Bezug auf den Schutz vor Radon die Anforderungen
zur Erlangung des Zertifikats MINERGIE-ECO zu berücksichtigen. Dabei darf die Radonkonzentration 100
Bq/m3 nicht überschreiten. Im Freien wird das Gas mit der Luft vermischt und stark verdünnt. Die Radonkonzentration in den Häusern ist wesentlich grösser als irr Freien, wo der natürliche Radongehalt in Bodennähe etwa 10 Bq/m3 beträgt.
1.4
Wie gelangt Radon in Gebäude?
Radon kann auf zwei Arten in das Gebäude eindringen:
•
Als Bestandteil von Bodenluft, die durch, Leckstellen oder
Öffnungen in den erdberührenden Bauteilen eindringen kann (A)
•
Indem Radongasatome durch Boden und Wände diffundieren (B)
Radongasdiffusion
Mittels Radongasdiffusion werden nur geringe Mengen an Radongas durch Bauteile transportiert. Auch bei
hohen Konzentrationen in der Bodenluft und relativ gasdurchlässigen Bauteilen ist nicht mit einer hohen Belastung zu rechnen.
Radonleckstellen
Ob radonhaltige Bodenluft in ein Haus eindringen kann, hängt davon ab, wie riss- und fugenfrei die erdreichberührenden Bauteile sind. Undichtigkeiten kommen in unterschiedlichster Art vor:
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1.5
Risse und Fugen in Böden und Wänden
Durchführungen von Kabeln (v. a. mit Leerrohren) und Leitungen, usw.
Undichte Luft-Erdregister
Erdsonden
Kanalisationsrohre
Bodenschächte und Kontrollöffnungen
Licht- und andere Schächte im Kellerbereich
Kamine
Grössere Schwachstellen wie Naturböden in Kellern aus Erde, Kies oder Bruchstein
Durchlässige Konstruktionen (z. B. Holzbalkendecken, Tonhohlkörperdecken, Bruchsteinmauerwerk)
Wo ist die Radonkonzentration in Gebäuden am höchsten?
Radon dringt vom Erdreich her in das Gebäude. Übermässige Radonbelastung ist in der Regel ein Problem
von Aufenthaltsräumen in Erdreichnähe, also in Untergeschossen. Betroffen sind aber auch Erdgeschosswohnungen über Keller- oder Hohlräumen. Jede Strategie, die Aufenthaltsräume vom Erdreich «abzukoppeln», (zum Beispiel durch eine dichte Kellertür oder einen ausserhalb des Gebäudes liegen.
2.
Vorgehensweise zum Schutz vor Radon
Sowohl für Neubauten wie auch für die Sanierung bestehender Gebäude empfiehlt es sich, die nachstehende Strategie zu verfolgen. Die sieben Schritte umfassen von Fall zu Fall andere Aspekte, werfen spezifische Fragen auf und führen zu situationsbezogenen Lösungen. Nur am konkreten Objekt kann das passende Massnahmenpaket zusammengestellt werden.
2.1
Ausgangslage klären
Jedes Haus befindet sich in einem spezifischen Umfeld und jedes Bauprojekt hat seine besondere Ausgangslage (Radongebiet, Sanierungsbedarf, Grundwasser, usw.). Die gründliche Analyse ist unumgänglich für eine erfolgreiche Sanierung und die Erstellung von Neubauten.
2.2
Beurteilung der Radonbelastung
Bei Neubauten bedeutet dies die Beschaffung der Informationen darüber, ob das Bauvorhaben in einem
Radongebiet liegt und welche Bodenbeschaffenheit (Kies, Grundgestein, Lehm) zu erwarten ist. Bei bestehenden Gebäuden bilden die Ergebnisse der Messung die Grundlage der Massnahmenplanung. Die
Einschätzung der Belastung bestimmt massgeblich mit, wie aufwendig der Schutz konzipiert werden soll
bzw. ob überhaupt Massnahmen nötig sind. (Prüfen der Radonkonzentration mittels Radonkataster
www.ch-radon.ch)
2.3
Konzeptionelle Massnahmen
In den frühen Planungsphasen fallen viele Entscheidungen, die das Radonproblem massgeblich entschärfen oder sogar lösen können (zum Beispiel keine Wohnräume im UG, keine offenen Vertikalerschliessungen von Kellerräumen ins Erdgeschoss, usw.). Es sollte eine dichte Bodenkonstruktion, zum Beispiel eine
Betonfundamentplatte, mit möglichst wenig Bodendurchdringungen durch Leitungen, Schächte usw. geplant werden. Eine zweite Dichtungsebene (Stahlbetondecke) über dem Untergeschoss und ein abgeschlossener Kellerabgang sind vorteilhaft. Schächte für Leitungen und Lifte, Kamine und Komfortlüftungen
sind so zu planen, dass sie nicht zu Transportkanälen für Radon in Aufenthalts- und Wohnräumen werden.
Bei Komfortlüftungen muss ausserdem darauf geachtet werden, dass die zugeführte Frischluft radonfrei ist
und möglichst nicht in Bodennähe angesogen wird. Das BAG empfiehlt die Aussenluft 1,5 - 3 Meter über
dem Terrain zu fassen.
2.4
Radonschutz durch Abdichtungsmassnahmen
Durch dichte Baukonstruktionen bei Neubauten und durch Abdichtungsmassnahmen bei Sanierungen gegen das Erdreich hin oder gegen belastete Räume soll das Eindringen von Radon verhindert werden.
Wenn es nicht gelingt, die Bauteile genügend abzudichten, kann es notwendig werden, die Aufenthaltsräume gegen radonbelastete Kellerräume abzudichten. Je nachdem ob es sich um einen Neubau oder eine zu sanierende Altbauliegenschaft handelt, sind die einzelnen Massnahmen unterschiedlich zu kombinieren.
Beispiele für Massnahmen (ohne Unterscheidung von Neu- und Umbauten)
a) Absperren des Erdreichs mit Dichtungsbahnen
Eine Folie wird in der Baugrube verlegt und nach Erstellung des Untergeschosses an den Aussenwänden
hochgeführt.
b) Raumseitige Flächenabdichtung
Zur Sanierung bestehender Bauten können flächige Abdichtungen meist nur raumseitig angebracht werden.
Nebst Dichtungsbahnen stehen hier auch flüssige oder spachtelbare Dichtungssysteme zur Auswahl. Auch
bei Innenabdichtungen gilt: Geeignet ist, was auch als Feuchteschutz taugt. Bei wärmegedämmten Bauteilen gegen das Erdreich kann die Dampfsperre auch den Radonschutz übernehmen.
c) Dichten von Fugen, Rissen, Löchern und Durchbrüchen
Die Abdichtung von Böden, Decken und Wänden ist nur wirksam, wenn die Vielzahl von Öffnungen, gewollte und ungewollte, fachgerecht abgedichtet sind.
Dauerelastische Kitte sind geeignet, um Ritzen, Fugen (beispielsweise Anschlüsse von Rohrdurchführungen) und kleine Löcher abzudichten, selbst wenn sie in geringem Masse Bewegungen aufweisen.
IS 385/09
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