Business VIDEOSECURITY Internet | Access Services VideoSecurity - Leistungsbeschreibung / bbcaai / Änderungen vorbehalten Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung „VideoSecurity“ 1. Allgemeines – Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung „VideoSecurity“ (nachfolgend GB-VS genannt) der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (nachfolgend NetCologne genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen die die Dienste „internetbasiertes Videoüberwachungssystem“ (nachfolgend kurz VS-Dienste oder „VideoSecurity“ genannt) betreffen, die zwischen NetCologne und dem Kunden eingegangen werden. Sie finden auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, sowie Beseitigung von Störungen oder für im Rahmen des Vertrages ohne gesondertes Entgelt erbrachte Leistungen und der Nutzungsrechte an der „camera station“ (vgl. etwa Ziff. 3.5 GB VS) Anwendung. Die im sonstigen Geschäftsverkehr von NetCologne verwendeten AGBs finden vorliegend keine Anwendung. 1.2 Die Rechte und Pflichten des Kunden und der NetCologne ergeben sich in folgender Reihenfolge zunächst aus der Kundenbestellung und der Annahmeerklärung der NetCologne, sodann aus der jeweiligen Preisliste, etwaigen jeweiligen Sonderbedingungen/Leistungsbeschreibungen und diesen GB-VS. Im Falle von Widersprüchen gelten im Zweifel die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung. 1.3 Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. 1.4 NetCologne bietet seine VS-Dienste nur Unternehmern an und lässt sich vom Kunden bei Vertragsabschluss in geeigneter Weise die Unternehmereigenschaft bestätigen. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Hat ein Kunde wahrheitswidrig als Unternehmer gehandelt, ist NetCologne wahlweise zum Rücktritt oder zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt und kann daneben Schadensersatz verlangen. 2. Vertragsschluss 2.1 Die Konditionen für die Produkte der VS-Dienste der NetCologne sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Produkten der NetCologne auf ihrer Website stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form oder Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2.2 Mit der Bestellung des gewünschten Produkts erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. NetCologne wird den Zugang einer (Online-) Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung einer (Online-) Bestellung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn NetCologne dies ausdrücklich erklärt. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme seitens der NetCologne dar. 2.3 NetCologne ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen, (wobei Arbeitstage die Tage von Montag bis Freitag ohne in NRW geltende gesetzliche Feiertage sind) nach Eingang bei NetCologne anzunehmen. NetCologne kann die Annahme der Bestellung des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme zustande. Ein Vertrag kommt ferner unabhängig von einer ausdrücklichen Vertragsannahme zustande, wenn NetCologne auf die Bestellung des Kunden hin, die Leistung bereitstellt und der Kunde die bereitgestellte Leistung erstmalig nutzt. 2.4 Beauftragt der Kunde eine Änderung (z.B. Produktwechsel) des Vertrages, so gelten die Regelungen der Ziff. 2.1 bis 2.3 für die Änderung entsprechend. 3. Leistungen der NetCologne Gemäß der bei der Kundenbestellung aktuellen Preisliste stellt NetCologne dem Kunden eine internetbasierte Videoüberwachungslösung in nachfolgend beschriebener Weise zur Verfügung. Die jeweils aktuellen Informationen zur Dienstleistung des internetbasierten Videoüberwachungssystems per Internet erhält der Kunde über die Website der NetCologne „www.netcologne-videosecurity.de“. An der zum Download bereitgehaltenen Camera Station Software erhält der Kunde lediglich ein Nutzungsrecht und nur für die Dauer der Vertragslaufzeit. 3.1 Kundenseitige technische Voraussetzungen Dem Kunden obliegt es die individuellen Anschlusseigenschaften zu schaffen und zu unterhalten, die dem Kunden die Einrichtung des Dienstes technisch erlauben. Dies betrifft insbesondere die gesamte hierfür in der Sphäre des Kunden erforderliche Hardware (Kundenrechner, internetfähige Videokameras etc.). Ferner ist ein kundenseitiger Breitband-Anschluss Voraussetzung für die internetbasierte Videoüberwachung. NetCologne stellt dem Kunden schließlich den Videoüberwachungsdienst mit einer internetbasierten Schnittstelle zur Konfiguration und Verwaltung der Videoüberwachung zur Verfügung. Über die Internetoberfläche richtet der Kunde die individuellen Überwachungseinstellungen ein. Der erforderliche Internetzugang des Kunden und der Browser auf dem Rechner des Kunden sind nicht Vertragsbestandsteil und vom Kunden selbst zu beschaffen. NetCologne bietet das Produkt Videoüberwachung unabhängig davon an, ob der Kunde im Übrigen einen Breitbandanschluss und/oder Internetzugang mit oder ohne von NetCologne zur Verfügung gestellten Browser bei NetCologne oder einem Dritten, insbesondere einem anderen Telekommunikationsunternehmen unterhält. Entsprechend sind dieser Vertrag und anderweitige Verträge des Kunden mit NetCologne, insbesondere auch über einen Breitbandanschluss und/oder Internetzugang mit/ohne Browser im Bestand voneinander unabhängig, gleich ob andere Verträge vor, nach oder insbesondere auch gleichzeitig mit dem hiesigen Vertrag über Videoüberwachung vom Kunden bestellt bzw. abgeschlossen werden. 3.2 Videoüberwachungsfunktionen Bei der Videoüberwachung handelt es sich um eine Video- und Audioüberwachungslösung, die über das Internet läuft. Als Kernfunktionen bietet das System u.a. die Live-Ansicht der Kamerabilder über das Internet, ein Archiv mit durch Bewegungserkennung oder Aufnahmeplan aufgezeichneten Bildern und Videos sowie die individuell konfigurierbare Alarmierung per Telefon, Email, SMS oder MMS. Die aktuellen Funktionen der Videoüberwachungssoftware sind: Unterstützung von Webcams; Unterstützung von Netzwerkkameras (IP-Cams) und Netzwerkvideoservern Unterstützung von analogen Kameras über Framegrabber WLAN-Unterstützung Internet-Offline-Modus GSM- und UMTS-Version (Kameras können mobil eingesetzt werden) Aufzeichnen von Einzelbildern Aufzeichnen von Videos Zeitplaner Bewegungserkennung mit frei definierbaren, sensitiven Erkennungsbereichen Geräuscherkennung 2-Wege-Audio für Liveansicht Babyphone Bilddaten auf dem lokalen PC im Überwachungsobjekt speicherbar Ringspeichergröße im lokalen Archiv begrenzt nur durch den Plattenplatz Bilddaten im VideoSecurity-Internetarchiv speicherbar Ringspeicher und Traffic im VideoSecurity-Internetarchiv erweiterbar Traffic für Ringspeicher im VideoSecurity-Internetarchiv erweiterbar Traffic für Livezugriff unbegrenzt Bilddaten im Internet abrufbar Bilddaten mit Handy abrufbar Liveansicht und Archivbabruf über Internet oder Handy ohne Plugins Unbegrenzte Webserver Sessions (gleichzeitige Betrachter) Browsercheck für optimierten Livestream Multistreaming Über das Internet administrierbar Email bei Alarm Telefon-Anruf bei Alarm (über Internet, ISDN oder weitere Hardware ist nicht erforderlich) SMS bei Alarm WAP Push für Direktzugriff auf die Kamerabilder bei Alarm Paralellalarm Keine separate Kosten für Updates. TZ-Steuerung Vandalismusschutz SSL-Verschlüsselung Wachschutzaufschaltung. 3.3 VideoSecurity-Interface NetCologne stellt dem Kunden den Videoüberwachungsdienst mit einer internetbasierten Schnittstelle zur Konfiguration und Verwaltung der Videoüberwachung zur Verfügung. Daten- und Einstellungsänderungen können durch den Kunden ausschließlich über das VideoSecurity-Interface durchgeführt werden. Der Kunde hat bei der Nutzung eigenverantwortlich die rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzes und des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zu achten. Nutzungsvoraussetzung für das VideoSecurity-Interface ist ein Internetzugang und ein Web-Browser, der SSL-Verschlüsselung unterstützt. 3.4 Verfügbarkeiten und Leistungseinstellungen von NetCologne 3.4.1 Die mittlere Verfügbarkeit des Videoüberwachungsdienstes beträgt 95 % im Jahresmittel bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der zentrale Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von NetCologne liegen – insbesondere bei fehlenden Voraussetzungen beim Kunden (vgl. 3.1 GB-VS), technischen Störungen die gemäß Ziff. 3.6.1 GB-VS keine rechtliche Störung im Vertragsverhältnis darstellen, Fällen höherer Gewalt (vgl. Ziff. 3.8.1 GB-VS), Verschulden Dritter usw. – übers Internet nicht zu erreichen ist. Bei Vertragsbeginn und/oder Vertragsende während eines laufenden Kalenderjahres wird die geschuldete Verfügbarkeit zeitanteilig ermittelt und geschuldet. 3.4.2 NetCologne kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Kommt es innerhalb kurzer Zeit (unter sechs Monaten) aufgrund von kundenseitigem Fehlverhalten mehrfach zu einer solchen vorläufigen Sperre, ist NetCologne berechtigt, die erneute Entsperrung von einer Gebühr abhängig zu machen oder den Vertrag fristlos zu kündigen. 3.5 Nutzungsrechte an der Camera Station Software 3.5.1 Die Camera Station Software, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, ist urheberrechtlich geschützt. Urheber ist nicht NetCologne. NetCologne ist lediglich aufgrund entsprechender anderweitiger Vereinbarung berechtigt, dem Kunden nachfolgende Nutzungsrechte zu gewähren. 3.5.2 Die Nutzung der Camera Station Software ist nur im Rahmen des internetbasierenden Videoüberwachungssystems der NetCologne im Rahmen des Vertrages auf Grundlage der vorliegenden GB-VS zulässig. 3.5.3 Dem Kunden ist es nicht erlaubt in irgendeiner Form auf den Quellcode der Camera Station Software zuzugreifen. 3.5.4 Der Kunde erhält nur ein einfaches Nutzungsrecht an der Camera Station Software, das mit Beendigung des Vertragsverhältnisses mit NetCologne erlischt. 3.5.5 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses muss der Kunde die Steuerungssoftware vollständig von seinem Computersystem löschen. 3.6 Störung und Entstörung des Dienstes 3.6.1 Als technische Störung werden alle Zustände bezeichnet, bei denen ein System oder ein Dienst nicht über die vertraglich vereinbarten Schnittstellen erreichbar ist, oder nicht die vom Kunden erwarteten Ergebnisse in einer normalen Antwortzeit liefert. Ist die Erreichbarkeit eines Systems oder eines Dienstes durch Störungen in Systemen, Komponenten oder Diensten des Kunden bzw. im Telekommunikationsweg (insbesondere Breitbandanschluss und Internetzugang) zwischen Kunden und NetCologne außerhalb der Sphäre der NetCologne begründet, fällt dieses nicht in den Hoheitsbereich der NetCologne und es handelt sich nicht um eine rechtliche Störung im Rahmen dieses Vertrages, so dass weder eine Gewährleistung von NetCologne besteht, noch die technische Störung in die Berechnung der Verfügbarkeit einfließt. 3.6.2 Für die Kundenbetreuung zur Aufnahme von Störungsmeldungen stellt NetCologne eine Störungsannahme zur Verfügung. Diese ist werktags in der Zeit von 8–22 Uhr und am Samstag in der Zeit von 8–16 unter der Rufnummer 08002222-111 zu erreichen. Jeder Kunde ist gehalten, die Symptome einer Störung möglichst genau zu beschreiben (vgl. auch Ziff. 6.2.1 GB-VS). Im Übrigen sind vom Kunden die besonderen Kundenpflichten und Kundenobliegenheiten bei der Gewährleistung zu beachten (vgl. Ziff. 6.2.1 und 6.2.2 GB-VS) 3.6.3 Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist NetCologne berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde widerlegt, dass er bei ihm zumutbarer Prüfung hätte erkennen können, dass keine Störung der Leistungen der NetCologne vorliegt oder die Störung aus der Sphäre des Kunden hervorgeht. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 3.7 Kundensupport außerhalb eines Störungsfalles: Für den technischen Support stellt NetCologne eine gebührenpflichtige Hotline bereit: 0900-1222-230 (1,19 EUR/Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz). 3.8 Höhere Gewalt 3.8.1 In Fällen höherer Gewalt ist NetCologne von der Leistungspflicht befreit. Als Fälle höherer Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse, sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen und eine Unterbrechung der Stromversorgung von mehr als vier Stunden. 3.8.2 Die Entgeltpflicht des Kunden entfällt zeitanteilig für die Zeit höherer Gewalt, soweit bei einer Berücksichtigung der Zeiten der höheren Gewalt die nach Ziff. 3.4.1 geschuldete Verfügbarkeit überschritten würde. 3.8.3 Ist NetCologne von der Leistungspflicht aufgrund höherer Gewalt länger als vier Wochen befreit, sind beide Seiten solange zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wie für den Kündigenden ein Ende der Leistungsbefreiung zum Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung binnen der nächsten zwei Wochen nicht erkennbar ist und die Befreiung der Leistungspflicht bei Zugang der Kündigung andauert. 3.9 Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung Soweit NetCologne eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (z.B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen abhängig sind, steht die Verpflichtung der NetCologne unter dem Vorbehalt dass diese tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechender Qualität erfolgen. Eine Haftung oder Leistungspflicht der NetCologne entfällt insoweit, es sei denn, NetCologne ist Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. Auf das Sonderkündigungsrecht gemäß Ziff.13 GB-VS wird verwiesen. 4. Eigentumsvorbehalt 4.1 NetCologne behält sich das Eigentum an verkauften Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat NetCologne unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Ein Besitzwechsel der Ware sowie der eigene Anschriftenwechsel des Kunden/die Verbringung der Ware an einen anderen Ort hat der Kunde NetCologne unverzüglich anzuzeigen. Eine Verbringung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der vorherigen Zustimmung der NetCologne. Der Kunde hat NetCologne alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen und erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware erforderlich werden. Soweit diese erforderlich und angemessen sind und nicht vom pfändenden Gläubiger zu erstatten sind. 4.3 NetCologne ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist NetCologne berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 4.2 vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn NetCologne ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. 5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden außerhalb der Zahlungspflicht 5.1 Allgemeine Prüf- und Anzeigeverpflichtung Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung von NetCologne bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von NetCologne geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich NetCologne anzuzeigen. 5.2 Wahrung von Gesetzen, Jugendschutz und Persönlichkeitsrechten 5.2.1 Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Er hat sich eigenverantwortlich über gesetzliche Beschränkungen und Verhaltenspflichten zu informieren, etwa das Recht am eigenen Bild, die Beteiligung von Arbeitnehmervertretung etc. Der Kunde hat bei der Nutzung ferner den Urheberund Datenschutz sowie das Wettbewerbsrecht zu wahren. NetCologne legt größten Wert auf die Einhaltung des Jugendschutzes sowie auf die Beachtung von Persönlichkeitsrechten. Dem Kunden ist daher nicht gestattet, unter Verwendung des Videoüberwachungssystems der NetCologne Aufzeichnungen zu erstellen, die strafbare, rechts- oder sittenwidrige, insbesondere pornografische, volksverletzende oder extremistische Inhalte aufweisen noch solche unter Nutzung der Leistungen der NetCologne geschaffenen Inhalte zu verbreiten oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub zu leisten. Bei einem Verstoß gilt Ziff. 3.4.3. 5.2.2 NetCologne kann im Falle einer Zuwiderhandlung des Kunden gegen die vorangegangenen Regelungen diese Daten ohne Vorankündigung löschen. NetCologne behält sich darüber hinaus vor, bei dringendem Tatverdacht bei eindeutigen Inhalten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einzuschalten. 5.2.3 Der Kunde hat NetCologne auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung der Pflichten nach Ziffer 4.1 GB-VS oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden erhoben werden und hat NetCologne sämtliche aus der Rechtsverletzung resultierenden Schäden zu ersetzen. VideoSecurity - Leistungsbeschreibung / bbcaai / Änderungen vorbehalten VIDEOSECURITY VideoSecurity - Leistungsbeschreibung / bbcaai / Änderungen vorbehalten VIDEOSECURITY 5.2.4 Besteht ein plausibler Verdacht, dass der Kunde die Pflichten nach Ziff. 5.1 GB-VS verletzt, kann NetCologne die Nutzung des Kunden vorläufig sperren bzw. beschränken. Der Kunde ist hierüber möglichst 48 Stunden im Voraus zu informieren. Dies gilt nicht, wenn nach der Verdachtslage Gefahr im Verzug besteht. Wird der Verdacht einer Pflichtverletzung nach Ziff. 5.2 GB-VS vom Kunden beseitigt, wird die Sperre/Beschränkung unverzüglich aufgehoben. Bestätigt der Kunde schriftlich NetCologne, dass er eine Pflichtverletzung nach Ziff. 5.2 GB-VS beseitigt hat bzw. zukünftig unterlässt, so wird die Sperre bzw. Beschränkung aufgehoben. Ist die Pflichtverletzung entgegen der Bestätigung nicht beseitigt bzw. wiederholt der Kunde schuldhaft die Pflichtverletzung, so kann NetCologne ohne weitere Abmahnung den Vertrag fristlos kündigen. Beruht der Verdacht auf der Geltendmachung der Verletzung von Rechten Dritter durch die betroffenen Dritten, wird NetCologne den Kunden auch hierüber informieren. Der Kunde hat dann einen Anspruch auf Aufhebung der Sperre bzw. Beschränkung, wenn er eine gerichtliche oder behördliche Verfügung vorlegt, die er gegen den Dritten erwirkt hat. 5.3 Datensicherung des Kunden Im Hinblick auf die notwendige Bereitstellung und Verwendung eines Rechners des Kunden für die Nutzung der Leistungen der NetCologne obliegt dem Kunden zur vorsorglichen Schadensminderung, seine Daten in anwendungsadaequaten Intervallen so zu sichern, dass diese bei Verlust aus in maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 5.4 Adressdaten und E-Mail-Adresse des Kunden 5.4.1 Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, seiner Geschäftsanschrift, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle der erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung unverzüglich NetCologne im OnlineService unter Angabe der betroffenen Kundennummer(n), oder soweit im OnlineService nicht möglich schriftlich anzuzeigen. Soweit es sich nicht um Namen natürlicher Personen handelt, ist der Kunde zum Nachweis des Namens durch entsprechenden Registerauszug verpflichtet. 5.4.2 Zur Nutzung der Dienste von NetCologne muss der Kunde eine gültige emailAdresse besitzen, die er regelmäßig und fortlaufend abruft. Diese email-Adresse muss der Kunde NetCologne erstmalig bei der Bestellung mitteilen, damit NetCologne den Kunden kurzfristig für Mitteilungen erreichen kann. Jede Änderung muss er sofort NetCologne mitteilen. 5.4.3 Kommt der Kunde den Verpflichtungen nach Ziff. 5.4.1 und/oder 5.4.2 nicht nach, ist NetCologne berechtigt, die für die Ermittlung notwendiger Informationen entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ferner ist der Kunde gehindert sich auf einen späteren Zugang zu berufen, soweit nach diesem Vertrag keine Übermittlung durch E-Mail vorgesehen ist, wenn NetCologne rechtzeitig Erklärungen an die letzte Anschrift übersandt hat und es wegen Nachsendung oder erforderlicher Ermittlungen der neuen Anschrift zu Verzögerungen kommt. E-Mails gelten mit der Übersendung an die letzte angegebene E-Mail-Adresse als zugegangen, wenn der tatsächliche Zugang daran scheitert, dass diese E-Mail-Adresse nicht mehr existiert bzw. vom Kunden genutzt wird, ohne dass der Kunde eine neue E-Mail-Adresse benannt hätte. 5.5 Passwort/Nutzung durch Dritte 5.5.1 Der Kunde verpflichtet sich, von NetCologne zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und NetCologne unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Das Passwort ist auch auf Verlangen von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der NetCologne diesen nicht bekannt zu geben. 5.5.2 Soweit der Kunde die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistung durch Dritte zu vertreten hat, insbesondere weil er oder seine Erfüllungsgehilfen seine Verpflichtungen nach Ziff. 5.5.1 GB-VS schuldhaft verletzen, ist er verpflichtet, das Entgelt für diese Leistungen zu zahlen und muss sich deren Verhalten wie eigenes Verhalten zurechnen lassen. Ferner muss er dafür Sorge tragen, dass auch diese sämtliche Kundenpflichten, insbesondere auch nach Ziff. 5.2 GB-VS einhalten. 5.5.3 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der NetCologne, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, die bereitgestellte Leistung nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen. 5.5.4 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der NetCologne, die im freien Ermessen der NetCologne steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte überlassen (Resale). Bei einem Verstoß kann NetCologne gemäß den Vertrag fristlos kündigen. Ferner kann NetCologne vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie NetCologne ohne die Nutzung stünde. 6. Gefahrenübergang und Gewährleistung 6.1 Gefahrübergang Beim Download von Produkten und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle bei NetCologne auf den Kunden über. NetCologne steht nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Daten auf dem Weg vom Kunden bis zur Schnittstelle ein. Umgekehrt haftet NetCologne nicht mehr für Verlust oder Beschädigung von Daten, die zum Kunden versandt wurden und vorgenannte Schnittstelle überschritten haben. Hinsichtlich der während der Vertragsdauer von NetCologne zur Verfügung gestellten Software, gilt vorstehende Regelung mit der Maßgabe, dass diese Software bei gescheitertem Download während der Dauer des Vertrages jederzeit erneut vom Kunden ohne zusätzliches Entgelt im Downloadwege abgerufen werden kann. Die Gefahrtragungsregelung lässt eine Haftung der NetCologne unberührt, soweit ein Verlust oder eine Beschädigung von Daten auf die von NetCologne im Rahmen dieses Vertrages überlassene Software zurückgeht. 6.2 Gewährleistung 6.2.1 Zwecke der Gewährleistung obliegt dem Kunden, soweit dies ihm möglich und zumutbar ist, Mängel aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere durch Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung mit Hilfe des Bedienerhandbuchs oder der Onlinehilfe von NetCologne vorrangig zu versuchen und NetCologne in Fällen von Mängeln nach Kräften zu unterstützen. 6.2.2 Unternehmen müssen dem NetCologne erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach Inanspruchnahme der Dienstleistung schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind dem NetCologne innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 6.2.3 Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, soweit sich aus Gesetz und Recht keine andere Darlegungs- und Beweislastverteilung ergibt. 6.2.4 Der NetCologne gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 6.2.5 Kein Mangel und mithin keine Gewährleistungsrechte bestehen, wenn eine technische Störung im Rahmen der geschuldeten Verfügbarkeit nach Ziff. 3.4.1 bleibt, mangels Ursprung in der Sphäre der NetCologne gemäß Ziff. 3.6.1 nicht als rechtliche Störung im Sinne dieses Vertrages gilt oder auf höhere Gewalt gemäß Ziff. 3.8.1 zurückgeht. 7. Zahlungsbedingungen 7.1 Die vom Kunden an NetCologne zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste für die vertraglich vereinbarte Leistung. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist NetCologne berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. 7.2 Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. Alle übrigen Entgelte sind von dem Kunden jeweils nach Leistungserbringung zu zahlen 7.3 Die Zahlung kann jeweils durch Überweisung des Kunden oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erfolgen. 7.4 Die Rechnung wird per E-Mail an die zuletzt der NetCologne benannte E-Mail-Adresse und/oder zusätzlich per Post an die zuletzt benannte Postanschrift verschickt. Dem Versand der Rechnung per E-Mail steht es gleich, wenn die Rechnung auf einem Server hinterlegt und der Kunde per E-Mail über die Hinterlegung und per Link oder auf andere Weise über den Weg des Zugriffs auf die hinterlegte Rechnung informiert wird. 7.5 Spätestens zehn Tage nach Versendung der Rechnung per E-Mail bzw. deren Hinterlegung auf einem Server und Versand einer Benachrichtigung über die Hinterlegung per E-Mail gemäß Ziffer 6.4 an die zuletzt vom Kunden benannte E-MailAdresse muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird NetCologne das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Kunde hat entsprechend nach Zugang der Rechnung binnen sieben Tagen nach Versand/Hinterlegung der Rechnung gemäß 7.4 für eine ausreichende Deckung zu sorgen. Vorstehende Fristen gelten unabhängig vom Zeitpunkt der postalischen Versendung der Rechnung. VIDEOSECURITY NetCologne erteilt unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Kundendaten. Der Kunde kann jederzeit NetCologne um die Berichtigung, Löschung, Sperrung der gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen. 11.3 Eine weitergehende Speicherung und Verarbeitung von Daten erfolgt durch NetCologne nur im Rahmen und auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Regelungen. 11.4 Auf ihren Internet-Seiten setzt der NetCologne sog. „session cookies“ ein. Diese sind kleine Textdateien, die die Wiedererkennung eines Nutzers während einer Sitzung ermöglichen. Die cookies werden im Browser gespeichert und beim Schließen des Browsers in der Regel gelöscht. Die Löschung ist jedoch konkret vom Browser und dessen Einrichtung und Einstellung abhängig, den der Kunde nutzt. 12. Vertragslaufzeit und Kündigung 12.1 Der Vertrag ist, soweit sich nicht etwas anderes aus der jeweiligen Kundenbestellung, Änderungsauftrag, der Preisliste (Tarif) oder einer Zusatzvereinbarung, insbesondere aufgrund einer vorgesehenen Mindestvertragslaufzeit, ergibt, mit einer Frist von sechs Wochen zum Kalenderquartalsende ordentlich kündbar. 12.2 Soweit nach der Bestellung, einem Änderungsauftrag, einer Preisliste (Tarif) oder Zusatzvereinbarung eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, beginnt die vereinbarte Mindestlaufzeit mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Der Vertrag ist für beide Vertragsparteien erstmals zum Ende des Monats unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen kündbar, in dem die Mindestvertragslaufzeit endet. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar, sofern sich aus der Bestellung, dem Änderungsauftrag oder einer Zusatzvereinbarung nicht eine andere Form der Verlängerung ergibt. 12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. NetCologne ist zur fristlosen Kündigung eines Vertragsverhältnisses insbesondere berechtigt, wenn der Kunde seinen bei Vertragsschluss angegebenen Wohnsitz ändert und er NetCologne nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue Anschrift mitteilt. Als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches oder „postlagernd“; der Kunde mit der Zahlung mindestens zwei aufeinander folgende Monate in Verzug gerät; der Kunde schuldhaft gegen die vorliegenden GB-VS verstößt und trotz Abmahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist, um den Vertragsverstoß abzustellen und zukünftig nicht zu wiederholen, schuldhaft fortsetzt oder wiederholt, wobei die Kündigung auch ohne Abmahnung und Nachfristsetzung zulässig, ist, wenn wegen der Schwere des Verstoßes eine Fortsetzung des Vertrages der NetCologne unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen und/oder strafbaren Verstoß gegen die Pflichten aus Ziff. 5.2.1 und 5.5.4, sowie bei fehlender Unternehmereigenschaft des Kunden, sowie bei einem sonstigen groben Verstoß gegen die Vertragspflichten des Kunden. Der Kunde seinen Zugang missbräuchlich nutzt, indem er z.B. Rechte Dritter bei Nutzung von VideoSecurity nicht wahrt. NetCologne ist bei einer Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, den Zugriff auf alle bei dem NetCologne gespeicherten Daten zu sperren. 12.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. 12.5 Kündigt NetCologne den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann NetCologne vom Kunden als pauschalen Schadensersatz für entgangenen Gewinn 75 % der Summe der nutzungsunabhängigen Entgelte verlangen, die ohne Kündigung der NetCologne bis zu dem Zeitpunkt entstanden wären, zu dem der Kunde seinerseits den Anschluss hätte frühestens ordentlich kündigen können. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist. 13. Sonderkündigungsrecht der NetCologne NetCologne hat für die Erbringung der Leistungen der Videoüberwachung einen Rahmenvertrag mit einem Drittunternehmen geschlossen, der sich auf Systeme für Leistungen internetbasierter Videoüberwachung spezialisiert hat. Aufgrund dieses Rahmenvertrages ist NetCologne ermächtigt, Nutzungsrechte den Kunden an der zur Leistungserbringung erforderlichen Camera Station Software einzuräumen. Der Rahmenvertrag ist grundsätzlich von Verträgen der NetCologne mit einzelnen Kunden unabhängig. Dies vorausgeschickt, hat NetCologne das Recht, einen Vertrag oder Änderungsauftrag mit dem Kunden jederzeit, auch während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit außerordentlich schriftlich zu kündigen, wenn das Drittunternehmen den Vertrag mit NetCologne wirksam beendet, ohne dass VideoSecurity - Leistungsbeschreibung / bbcaai / Änderungen vorbehalten 7.6 NetCologne berechnet dem Kunden eine Gebühr von u 9,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer als Aufwandspauschale, für jede Rücklastschrift, es sei denn, der Kunde hätte die Rückbelastung nicht zu vertreten. NetCologne ist berechtigt einen höheren Aufwand konkret gelten zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Aufwand angefallen ist. NetCologne ist im Übrigen berechtigt, bei Verzug des Kunden für eine zweite Mahnung u 5,50 und für jede weitere Mahnung u 8,00 vom Kunden als Ersatz für den entsprechenden Aufwand zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Aufwand angefallen ist. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. 7.7 Erteilt NetCologne im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden, und soweit die Kulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. 8. Einwendungsausschluss Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der NetCologne sind gegenüber NetCologne innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. NetCologne wird den Kunden in der Rechnung auf die Möglichkeit der Rechnungseinwendung und auf die Folgen einer unterlassenen Erhebung der Einwendungen innerhalb der Frist hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einwendung bei NetCologne maßgebend. 9. Aufrechnung / Zurückbehaltung Gegen Ansprüche der NetCologne kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus ist der Kunde nur zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 10. Haftungsbeschränkungen 10.1 NetCologne haftet für Personenschäden nur, wenn NetCologne, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden schuldhaft herbeigeführt haben. 10.2 Für sonstige Schäden haftet NetCologne, wenn der Schaden von NetCologne, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. 10.3 NetCologne haftet darüber hinaus bei nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist je Einzelfall auf höchstens Euro 25.000,00 beschränkt. Vorstehende Regelungen gelten für die Verletzung garantierter Beschaffenheiten entsprechend. 10.4 NetCologne haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Soweit NetCologne den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist NetCologne für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Der NetCologne macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern NetCologne Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf verlinkten Webseiten erhält, wird NetCologne unverzüglich den Zugang zu diesen Seiten von der Website der NetCologne aus sperren. NetCologne übernimmt auch im Übrigen keine Haftung für die Inhalte von Informationen oder Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden. 10.5 Die Haftung von NetCologne für die Beschädigung oder Vernichtung von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf eine Verletzung der in Ziffer 5.3 GB-VS genannten Obliegenheit des Kunden zur Datensicherung beruht. 10.6 Für die von NetCologne dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellte Software ist eine verschuldensunabhängige Haftung gemäß oder analog § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen. 10.7 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 11. Datenschutz 11.1 NetCologne erhebt und verarbeitet die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (nicht Videoüberwachungsdaten wie Bilder und Videos) in ihrem System und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung. NetCologne handelt hierbei im Rahmen der Zweckerfüllung der angebotenen Dienstleistung. 11.2 Daneben erhebt und verarbeitet NetCologne die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in ihrem System und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, d. h. für die Auftragsabwicklung sowie Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z. B. Namen, Wohnanschrift, E-Mailadresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc. VideoSecurity - Leistungsbeschreibung / bbcaai / Änderungen vorbehalten VIDEOSECURITY – dies von der NetCologne zu vertreten ist, – NetCologne dies vor Vertragsabschluss mit dem Kunden erkannt hat oder hätte erkennen müssen, – NetCologne nach Vertragsabschluss dies vor der letzten NetCologne zukommenden Möglichkeit, den Vertrag mit dem Kunden vor oder zum Ende des Rahmenvertrages mit dem Drittunternehmen ordentlich zu kündigen, nicht erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Die Kündigung soll mindestens mit einer Frist von 14 Tagen erklärt werden, es sei denn, NetCologne erfährt selbst erst mit kürzerem zeitlichen Abstand von der bevorstehenden Beendigung des Rahmenvertrages. Der Beendigung des Rahmenvertrages steht es gleich, wenn das Drittunternehmen von einer aktuellen Leistungspflicht befreit ist, etwa wegen Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Drittunternehmens bis zur Entscheidung des Insolvenzverwalters, ob er zukünftig den Rahmenvertrag erfüllt oder die Erfüllung ablehnt. 14. Vertragsänderungen 14.1 NetCologne kann den Vertrag mit dem Kunden durch die Einbeziehung geänderter Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und/oder Preislisten mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu deren Inkrafttreten ändern, wenn der Kunde nicht nach Maßgabe der Ziff. 14.2 bis 14.4 widerspricht. Der Kunde wird auf die Änderung in Textform hingewiesen. Der Hinweis muss nicht die geänderten Vertragsgrundlagen selbst enthalten; er muss jedoch mitteilen, wo die geänderten Vertragsbedingungen vom Kunden in zumutbarer Weise eingesehen oder erlangt werden können. 14.2 NetCologne wird den Kunden bei dem Hinweis auf die Änderung ausdrücklich darüber belehren, dass es als sein Einverständnis zu der Änderung gilt, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich der Änderung widerspricht, wobei zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung genügt. 14.3 Widerspricht der Kunde trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Einverständnis mit der Änderung und diese tritt mit Ablauf der sechs Wochen in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. 14.4 Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit NetCologne die Preise bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes gemäß Ziffer 7.1 anpasst. Hier tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Ein Widerspruchsrecht besteht ferner nicht, wenn aufgrund der Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge anderer Anbieter, der Kosten für Zusammenschaltung anderer Anbieter und/oder Dienste anderer Anbieter NetCologne die jeweilige Preisliste der Kostenänderung entsprechend anpasst. Ein Widerspruchsrecht besteht ferner nicht, wenn die Änderung keine Nachteile begründet, also für den Kunden lediglich vorteilhaft ist. Ein Nachteil besteht auch dann, wenn eine technische Änderung dazu führen kann, dass der Kunde zur weiteren Nutzung der vertraglichen Leistung auch nur im bisherigen Umfang Investitionen vornehmen muss (z.B. neue Endgeräte, leistungsstärkere PC, leistungsstärkeren Breitbandanschluss etc.). 15. Vetragsübertragung durch NetCologne NetCologne ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insgesamt auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen vier Wochen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vorstehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam 16. Schlussbestimmungen 16.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.3 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 16.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. 16.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der NetCologne. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz, Geschäftsitz und der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezwecktem bzw. Gewolltem am ehesten entspricht.