480 AU VideoSecurity 120209

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VIDEOSECURITY
Internet | Access Services
VideoSecurity - Leistungsbeschreibung / bbcaai / Änderungen vorbehalten
Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung „VideoSecurity“
1.
Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung
„VideoSecurity“ (nachfolgend GB-VS genannt) der NetCologne Gesellschaft für
Telekommunikation mbH (nachfolgend NetCologne genannt) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen die die Dienste „internetbasiertes Videoüberwachungssystem“ (nachfolgend kurz VS-Dienste oder „VideoSecurity“ genannt) betreffen, die
zwischen NetCologne und dem Kunden eingegangen werden. Sie finden auch auf
hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, sowie Beseitigung
von Störungen oder für im Rahmen des Vertrages ohne gesondertes Entgelt
erbrachte Leistungen und der Nutzungsrechte an der „camera station“ (vgl. etwa
Ziff. 3.5 GB VS) Anwendung. Die im sonstigen Geschäftsverkehr von NetCologne
verwendeten AGBs finden vorliegend keine Anwendung.
1.2 Die Rechte und Pflichten des Kunden und der NetCologne ergeben sich in
folgender Reihenfolge zunächst aus der Kundenbestellung und der Annahmeerklärung der NetCologne, sodann aus der jeweiligen Preisliste, etwaigen jeweiligen
Sonderbedingungen/Leistungsbeschreibungen und diesen GB-VS. Im Falle von
Widersprüchen gelten im Zweifel die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung.
1.3 Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird
widersprochen.
1.4 NetCologne bietet seine VS-Dienste nur Unternehmern an und lässt sich
vom Kunden bei Vertragsabschluss in geeigneter Weise die Unternehmereigenschaft bestätigen. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Hat ein Kunde wahrheitswidrig als Unternehmer gehandelt, ist NetCologne wahlweise zum Rücktritt oder
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt und kann daneben Schadensersatz verlangen.
2.
Vertragsschluss
2.1 Die Konditionen für die Produkte der VS-Dienste der NetCologne sind
freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Produkten der NetCologne auf
ihrer Website stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an
den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form oder
Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Mit der Bestellung des gewünschten Produkts erklärt der Kunde verbindlich
sein Vertragsangebot.
NetCologne wird den Zugang einer (Online-) Bestellung des Kunden unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung einer (Online-) Bestellung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann
eine Annahmeerklärung dar, wenn NetCologne dies ausdrücklich erklärt. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme seitens der NetCologne dar.
2.3 NetCologne ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
des Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen, (wobei Arbeitstage die Tage von Montag bis Freitag ohne in NRW geltende gesetzliche Feiertage sind) nach Eingang bei
NetCologne anzunehmen. NetCologne kann die Annahme der Bestellung des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme
zustande. Ein Vertrag kommt ferner unabhängig von einer ausdrücklichen Vertragsannahme zustande, wenn NetCologne auf die Bestellung des Kunden hin, die
Leistung bereitstellt und der Kunde die bereitgestellte Leistung erstmalig nutzt.
2.4 Beauftragt der Kunde eine Änderung (z.B. Produktwechsel) des Vertrages, so
gelten die Regelungen der Ziff. 2.1 bis 2.3 für die Änderung entsprechend.
3.
Leistungen der NetCologne
Gemäß der bei der Kundenbestellung aktuellen Preisliste stellt NetCologne dem
Kunden eine internetbasierte Videoüberwachungslösung in nachfolgend beschriebener Weise zur Verfügung. Die jeweils aktuellen Informationen zur Dienstleistung
des internetbasierten Videoüberwachungssystems per Internet erhält der Kunde
über die Website der NetCologne „www.netcologne-videosecurity.de“.
An der zum Download bereitgehaltenen Camera Station Software erhält der Kunde
lediglich ein Nutzungsrecht und nur für die Dauer der Vertragslaufzeit.
3.1 Kundenseitige technische Voraussetzungen
Dem Kunden obliegt es die individuellen Anschlusseigenschaften zu schaffen und
zu unterhalten, die dem Kunden die Einrichtung des Dienstes technisch erlauben.
Dies betrifft insbesondere die gesamte hierfür in der Sphäre des Kunden erforderliche Hardware (Kundenrechner, internetfähige Videokameras etc.). Ferner ist ein
kundenseitiger Breitband-Anschluss Voraussetzung für die internetbasierte Videoüberwachung. NetCologne stellt dem Kunden schließlich den Videoüberwachungsdienst mit einer internetbasierten Schnittstelle zur Konfiguration und Verwaltung
der Videoüberwachung zur Verfügung. Über die Internetoberfläche richtet der
Kunde die individuellen Überwachungseinstellungen ein. Der erforderliche Internetzugang des Kunden und der Browser auf dem Rechner des Kunden sind nicht
Vertragsbestandsteil und vom Kunden selbst zu beschaffen. NetCologne bietet das
Produkt Videoüberwachung unabhängig davon an, ob der Kunde im Übrigen einen
Breitbandanschluss und/oder Internetzugang mit oder ohne von NetCologne zur
Verfügung gestellten Browser bei NetCologne oder einem Dritten, insbesondere
einem anderen Telekommunikationsunternehmen unterhält. Entsprechend sind dieser Vertrag und anderweitige Verträge des Kunden mit NetCologne, insbesondere
auch über einen Breitbandanschluss und/oder Internetzugang mit/ohne Browser im
Bestand voneinander unabhängig, gleich ob andere Verträge vor, nach oder insbesondere auch gleichzeitig mit dem hiesigen Vertrag über Videoüberwachung vom
Kunden bestellt bzw. abgeschlossen werden.
3.2 Videoüberwachungsfunktionen
Bei der Videoüberwachung handelt es sich um eine Video- und Audioüberwachungslösung, die über das Internet läuft. Als Kernfunktionen bietet das System
u.a. die Live-Ansicht der Kamerabilder über das Internet, ein Archiv mit durch
Bewegungserkennung oder Aufnahmeplan aufgezeichneten Bildern und Videos
sowie die individuell konfigurierbare Alarmierung per Telefon, Email, SMS oder
MMS.
Die aktuellen Funktionen der Videoüberwachungssoftware sind:
Unterstützung von Webcams;
Unterstützung von Netzwerkkameras (IP-Cams) und Netzwerkvideoservern
Unterstützung von analogen Kameras über Framegrabber
WLAN-Unterstützung
Internet-Offline-Modus
GSM- und UMTS-Version (Kameras können mobil eingesetzt werden)
Aufzeichnen von Einzelbildern
Aufzeichnen von Videos
Zeitplaner
Bewegungserkennung mit frei definierbaren, sensitiven Erkennungsbereichen
Geräuscherkennung
2-Wege-Audio für Liveansicht
Babyphone
Bilddaten auf dem lokalen PC im Überwachungsobjekt speicherbar
Ringspeichergröße im lokalen Archiv begrenzt nur durch den Plattenplatz
Bilddaten im VideoSecurity-Internetarchiv speicherbar
Ringspeicher und Traffic im VideoSecurity-Internetarchiv erweiterbar
Traffic für Ringspeicher im VideoSecurity-Internetarchiv erweiterbar
Traffic für Livezugriff unbegrenzt
Bilddaten im Internet abrufbar
Bilddaten mit Handy abrufbar
Liveansicht und Archivbabruf über Internet oder Handy ohne Plugins
Unbegrenzte Webserver Sessions (gleichzeitige Betrachter)
Browsercheck für optimierten Livestream
Multistreaming
Über das Internet administrierbar
Email bei Alarm
Telefon-Anruf bei Alarm (über Internet, ISDN oder weitere Hardware ist
nicht erforderlich)
SMS bei Alarm
WAP Push für Direktzugriff auf die Kamerabilder bei Alarm
Paralellalarm
Keine separate Kosten für Updates.
TZ-Steuerung
Vandalismusschutz
SSL-Verschlüsselung
Wachschutzaufschaltung.
3.3 VideoSecurity-Interface
NetCologne stellt dem Kunden den Videoüberwachungsdienst mit einer internetbasierten Schnittstelle zur Konfiguration und Verwaltung der Videoüberwachung
zur Verfügung. Daten- und Einstellungsänderungen können durch den Kunden ausschließlich über das VideoSecurity-Interface durchgeführt werden. Der Kunde hat
bei der Nutzung eigenverantwortlich die rechtlichen Bestimmungen, insbesondere
des Datenschutzes und des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zu achten. Nutzungsvoraussetzung für das VideoSecurity-Interface ist ein Internetzugang
und ein Web-Browser, der SSL-Verschlüsselung unterstützt.
3.4 Verfügbarkeiten und Leistungseinstellungen von NetCologne
3.4.1 Die mittlere Verfügbarkeit des Videoüberwachungsdienstes beträgt 95 % im
Jahresmittel bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr. Hiervon ausgenommen sind
Zeiten, in denen der zentrale Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von NetCologne liegen – insbesondere bei
fehlenden Voraussetzungen beim Kunden (vgl. 3.1 GB-VS), technischen Störungen
die gemäß Ziff. 3.6.1 GB-VS keine rechtliche Störung im Vertragsverhältnis darstellen, Fällen höherer Gewalt (vgl. Ziff. 3.8.1 GB-VS), Verschulden Dritter usw. –
übers Internet nicht zu erreichen ist. Bei Vertragsbeginn und/oder Vertragsende
während eines laufenden Kalenderjahres wird die geschuldete Verfügbarkeit zeitanteilig ermittelt und geschuldet.
3.4.2 NetCologne kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die
Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder
gespeicherter Daten dies erfordern. Kommt es innerhalb kurzer Zeit (unter sechs
Monaten) aufgrund von kundenseitigem Fehlverhalten mehrfach zu einer solchen
vorläufigen Sperre, ist NetCologne berechtigt, die erneute Entsperrung von einer
Gebühr abhängig zu machen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
3.5 Nutzungsrechte an der Camera Station Software
3.5.1 Die Camera Station Software, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird,
ist urheberrechtlich geschützt. Urheber ist nicht NetCologne. NetCologne ist lediglich aufgrund entsprechender anderweitiger Vereinbarung berechtigt, dem Kunden
nachfolgende Nutzungsrechte zu gewähren.
3.5.2 Die Nutzung der Camera Station Software ist nur im Rahmen des internetbasierenden Videoüberwachungssystems der NetCologne im Rahmen des Vertrages auf Grundlage der vorliegenden GB-VS zulässig.
3.5.3 Dem Kunden ist es nicht erlaubt in irgendeiner Form auf den Quellcode der
Camera Station Software zuzugreifen.
3.5.4 Der Kunde erhält nur ein einfaches Nutzungsrecht an der Camera Station
Software, das mit Beendigung des Vertragsverhältnisses mit NetCologne erlischt.
3.5.5 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses muss der Kunde die Steuerungssoftware vollständig von seinem Computersystem löschen.
3.6 Störung und Entstörung des Dienstes
3.6.1 Als technische Störung werden alle Zustände bezeichnet, bei denen ein
System oder ein Dienst nicht über die vertraglich vereinbarten Schnittstellen
erreichbar ist, oder nicht die vom Kunden erwarteten Ergebnisse in einer normalen
Antwortzeit liefert. Ist die Erreichbarkeit eines Systems oder eines Dienstes durch
Störungen in Systemen, Komponenten oder Diensten des Kunden bzw. im Telekommunikationsweg (insbesondere Breitbandanschluss und Internetzugang) zwischen Kunden und NetCologne außerhalb der Sphäre der NetCologne begründet,
fällt dieses nicht in den Hoheitsbereich der NetCologne und es handelt sich nicht
um eine rechtliche Störung im Rahmen dieses Vertrages, so dass weder eine
Gewährleistung von NetCologne besteht, noch die technische Störung in die
Berechnung der Verfügbarkeit einfließt.
3.6.2 Für die Kundenbetreuung zur Aufnahme von Störungsmeldungen stellt
NetCologne eine Störungsannahme zur Verfügung. Diese ist werktags in der Zeit
von 8–22 Uhr und am Samstag in der Zeit von 8–16 unter der Rufnummer 08002222-111 zu erreichen.
Jeder Kunde ist gehalten, die Symptome einer Störung möglichst genau zu beschreiben (vgl. auch Ziff. 6.2.1 GB-VS). Im Übrigen sind vom Kunden die besonderen Kundenpflichten und Kundenobliegenheiten bei der Gewährleistung zu beachten (vgl. Ziff. 6.2.1 und 6.2.2 GB-VS)
3.6.3 Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist NetCologne berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu
stellen, es sei denn, der Kunde widerlegt, dass er bei ihm zumutbarer Prüfung hätte
erkennen können, dass keine Störung der Leistungen der NetCologne vorliegt oder
die Störung aus der Sphäre des Kunden hervorgeht. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
3.7 Kundensupport außerhalb eines Störungsfalles:
Für den technischen Support stellt NetCologne eine gebührenpflichtige Hotline
bereit: 0900-1222-230 (1,19 EUR/Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz).
3.8 Höhere Gewalt
3.8.1 In Fällen höherer Gewalt ist NetCologne von der Leistungspflicht befreit. Als
Fälle höherer Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse, sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu
vertreten sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen und eine Unterbrechung der Stromversorgung
von mehr als vier Stunden.
3.8.2 Die Entgeltpflicht des Kunden entfällt zeitanteilig für die Zeit höherer
Gewalt, soweit bei einer Berücksichtigung der Zeiten der höheren Gewalt die nach
Ziff. 3.4.1 geschuldete Verfügbarkeit überschritten würde.
3.8.3 Ist NetCologne von der Leistungspflicht aufgrund höherer Gewalt länger als
vier Wochen befreit, sind beide Seiten solange zur außerordentlichen Kündigung
des Vertrages berechtigt, wie für den Kündigenden ein Ende der Leistungsbefreiung
zum Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung binnen der nächsten zwei
Wochen nicht erkennbar ist und die Befreiung der Leistungspflicht bei Zugang der
Kündigung andauert.
3.9 Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung
Soweit NetCologne eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von
erforderlichen Vorleistungen Dritter (z.B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen
oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen
abhängig sind, steht die Verpflichtung der NetCologne unter dem Vorbehalt dass
diese tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechender Qualität erfolgen. Eine Haftung
oder Leistungspflicht der NetCologne entfällt insoweit, es sei denn, NetCologne ist
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. Auf das Sonderkündigungsrecht gemäß
Ziff.13 GB-VS wird verwiesen.
4.
Eigentumsvorbehalt
4.1 NetCologne behält sich das Eigentum an verkauften Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
Der Kunde hat NetCologne unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf
die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Ein Besitzwechsel der Ware sowie der eigene Anschriftenwechsel des Kunden/die Verbringung der Ware an einen anderen Ort hat der Kunde NetCologne unverzüglich
anzuzeigen. Eine Verbringung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf
der vorherigen Zustimmung der NetCologne.
Der Kunde hat NetCologne alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen
Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen und erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware erforderlich werden. Soweit diese erforderlich und angemessen sind und nicht vom pfändenden Gläubiger zu erstatten sind.
4.3 NetCologne ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus
zu verlangen. Daneben ist NetCologne berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach
Ziff. 4.2 vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn
NetCologne ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
5.
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden außerhalb der
Zahlungspflicht
5.1 Allgemeine Prüf- und Anzeigeverpflichtung
Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung von NetCologne bereitgestellt wird, hat
er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche
und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von
NetCologne geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich NetCologne anzuzeigen.
5.2 Wahrung von Gesetzen, Jugendschutz und Persönlichkeitsrechten
5.2.1 Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Er hat sich eigenverantwortlich über gesetzliche Beschränkungen und Verhaltenspflichten zu informieren, etwa das Recht am eigenen Bild, die Beteiligung von
Arbeitnehmervertretung etc. Der Kunde hat bei der Nutzung ferner den Urheberund Datenschutz sowie das Wettbewerbsrecht zu wahren.
NetCologne legt größten Wert auf die Einhaltung des Jugendschutzes sowie auf die
Beachtung von Persönlichkeitsrechten. Dem Kunden ist daher nicht gestattet, unter
Verwendung des Videoüberwachungssystems der NetCologne Aufzeichnungen zu
erstellen, die strafbare, rechts- oder sittenwidrige, insbesondere pornografische,
volksverletzende oder extremistische Inhalte aufweisen noch solche unter Nutzung
der Leistungen der NetCologne geschaffenen Inhalte zu verbreiten oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub zu leisten.
Bei einem Verstoß gilt Ziff. 3.4.3.
5.2.2 NetCologne kann im Falle einer Zuwiderhandlung des Kunden gegen die vorangegangenen Regelungen diese Daten ohne Vorankündigung löschen. NetCologne
behält sich darüber hinaus vor, bei dringendem Tatverdacht bei eindeutigen Inhalten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
5.2.3 Der Kunde hat NetCologne auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die wegen der Verletzung der Pflichten nach Ziffer 4.1 GB-VS oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden erhoben werden und hat
NetCologne sämtliche aus der Rechtsverletzung resultierenden Schäden zu ersetzen.
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5.2.4 Besteht ein plausibler Verdacht, dass der Kunde die Pflichten nach Ziff. 5.1
GB-VS verletzt, kann NetCologne die Nutzung des Kunden vorläufig sperren bzw.
beschränken. Der Kunde ist hierüber möglichst 48 Stunden im Voraus zu informieren. Dies gilt nicht, wenn nach der Verdachtslage Gefahr im Verzug besteht. Wird
der Verdacht einer Pflichtverletzung nach Ziff. 5.2 GB-VS vom Kunden beseitigt,
wird die Sperre/Beschränkung unverzüglich aufgehoben.
Bestätigt der Kunde schriftlich NetCologne, dass er eine Pflichtverletzung nach Ziff.
5.2 GB-VS beseitigt hat bzw. zukünftig unterlässt, so wird die Sperre bzw.
Beschränkung aufgehoben. Ist die Pflichtverletzung entgegen der Bestätigung nicht
beseitigt bzw. wiederholt der Kunde schuldhaft die Pflichtverletzung, so kann
NetCologne ohne weitere Abmahnung den Vertrag fristlos kündigen.
Beruht der Verdacht auf der Geltendmachung der Verletzung von Rechten Dritter
durch die betroffenen Dritten, wird NetCologne den Kunden auch hierüber informieren. Der Kunde hat dann einen Anspruch auf Aufhebung der Sperre bzw.
Beschränkung, wenn er eine gerichtliche oder behördliche Verfügung vorlegt, die er
gegen den Dritten erwirkt hat.
5.3 Datensicherung des Kunden
Im Hinblick auf die notwendige Bereitstellung und Verwendung eines Rechners des
Kunden für die Nutzung der Leistungen der NetCologne obliegt dem Kunden zur vorsorglichen Schadensminderung, seine Daten in anwendungsadaequaten Intervallen so zu sichern, dass diese bei Verlust aus in maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
5.4 Adressdaten und E-Mail-Adresse des Kunden
5.4.1 Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, seiner Geschäftsanschrift, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle der erteilten
Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung unverzüglich NetCologne im OnlineService unter Angabe der betroffenen Kundennummer(n), oder soweit im OnlineService nicht möglich schriftlich anzuzeigen. Soweit es sich nicht um Namen natürlicher Personen handelt, ist der Kunde zum Nachweis des Namens durch entsprechenden Registerauszug verpflichtet.
5.4.2 Zur Nutzung der Dienste von NetCologne muss der Kunde eine gültige emailAdresse besitzen, die er regelmäßig und fortlaufend abruft. Diese email-Adresse
muss der Kunde NetCologne erstmalig bei der Bestellung mitteilen, damit
NetCologne den Kunden kurzfristig für Mitteilungen erreichen kann. Jede Änderung
muss er sofort NetCologne mitteilen.
5.4.3 Kommt der Kunde den Verpflichtungen nach Ziff. 5.4.1 und/oder 5.4.2 nicht
nach, ist NetCologne berechtigt, die für die Ermittlung notwendiger Informationen
entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ferner ist der Kunde
gehindert sich auf einen späteren Zugang zu berufen, soweit nach diesem Vertrag
keine Übermittlung durch E-Mail vorgesehen ist, wenn NetCologne rechtzeitig
Erklärungen an die letzte Anschrift übersandt hat und es wegen Nachsendung oder
erforderlicher Ermittlungen der neuen Anschrift zu Verzögerungen kommt. E-Mails
gelten mit der Übersendung an die letzte angegebene E-Mail-Adresse als zugegangen, wenn der tatsächliche Zugang daran scheitert, dass diese E-Mail-Adresse
nicht mehr existiert bzw. vom Kunden genutzt wird, ohne dass der Kunde eine neue
E-Mail-Adresse benannt hätte.
5.5 Passwort/Nutzung durch Dritte
5.5.1 Der Kunde verpflichtet sich, von NetCologne zum Zwecke des Zugangs zu
deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und NetCologne
unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten
Dritten das Passwort bekannt ist. Das Passwort ist auch auf Verlangen von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der NetCologne diesen nicht bekannt zu
geben.
5.5.2 Soweit der Kunde die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistung durch
Dritte zu vertreten hat, insbesondere weil er oder seine Erfüllungsgehilfen seine
Verpflichtungen nach Ziff. 5.5.1 GB-VS schuldhaft verletzen, ist er verpflichtet, das
Entgelt für diese Leistungen zu zahlen und muss sich deren Verhalten wie eigenes
Verhalten zurechnen lassen. Ferner muss er dafür Sorge tragen, dass auch diese
sämtliche Kundenpflichten, insbesondere auch nach Ziff. 5.2 GB-VS einhalten.
5.5.3 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der NetCologne,
die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, die bereitgestellte Leistung nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen.
5.5.4 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der NetCologne, die im
freien Ermessen der NetCologne steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz
noch teilweise gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte überlassen (Resale). Bei einem Verstoß kann NetCologne gemäß den Vertrag fristlos kündigen. Ferner kann NetCologne vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie
NetCologne ohne die Nutzung stünde.
6.
Gefahrenübergang und Gewährleistung
6.1 Gefahrübergang
Beim Download von Produkten und beim Versand von Daten via Internet geht die
Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle bei NetCologne auf den Kunden über. NetCologne steht nicht für
den Verlust oder die Beschädigung der Daten auf dem Weg vom Kunden bis zur
Schnittstelle ein. Umgekehrt haftet NetCologne nicht mehr für Verlust oder Beschädigung von Daten, die zum Kunden versandt wurden und vorgenannte Schnittstelle
überschritten haben. Hinsichtlich der während der Vertragsdauer von NetCologne
zur Verfügung gestellten Software, gilt vorstehende Regelung mit der Maßgabe,
dass diese Software bei gescheitertem Download während der Dauer des Vertrages jederzeit erneut vom Kunden ohne zusätzliches Entgelt im Downloadwege
abgerufen werden kann. Die Gefahrtragungsregelung lässt eine Haftung der
NetCologne unberührt, soweit ein Verlust oder eine Beschädigung von Daten auf
die von NetCologne im Rahmen dieses Vertrages überlassene Software zurückgeht.
6.2 Gewährleistung
6.2.1 Zwecke der Gewährleistung obliegt dem Kunden, soweit dies ihm möglich
und zumutbar ist, Mängel aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere durch
Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung mit Hilfe des Bedienerhandbuchs oder der Onlinehilfe von NetCologne
vorrangig zu versuchen und NetCologne in Fällen von Mängeln nach Kräften zu
unterstützen.
6.2.2 Unternehmen müssen dem NetCologne erkennbare Mängel innerhalb einer
Frist von einer Woche nach Inanspruchnahme der Dienstleistung schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind dem NetCologne innerhalb einer Frist von einer
Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
6.2.3 Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, soweit sich aus Gesetz
und Recht keine andere Darlegungs- und Beweislastverteilung ergibt.
6.2.4 Der NetCologne gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
6.2.5 Kein Mangel und mithin keine Gewährleistungsrechte bestehen, wenn eine
technische Störung im Rahmen der geschuldeten Verfügbarkeit nach Ziff. 3.4.1
bleibt, mangels Ursprung in der Sphäre der NetCologne gemäß Ziff. 3.6.1 nicht als
rechtliche Störung im Sinne dieses Vertrages gilt oder auf höhere Gewalt gemäß
Ziff. 3.8.1 zurückgeht.
7.
Zahlungsbedingungen
7.1 Die vom Kunden an NetCologne zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach
der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste für die vertraglich vereinbarte
Leistung. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes
ist NetCologne berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
7.2 Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlungspflicht des Kunden
beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des
Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgelts
berechnet. Alle übrigen Entgelte sind von dem Kunden jeweils nach Leistungserbringung zu zahlen
7.3 Die Zahlung kann jeweils durch Überweisung des Kunden oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erfolgen.
7.4 Die Rechnung wird per E-Mail an die zuletzt der NetCologne benannte
E-Mail-Adresse und/oder zusätzlich per Post an die zuletzt benannte Postanschrift
verschickt. Dem Versand der Rechnung per E-Mail steht es gleich, wenn die Rechnung auf einem Server hinterlegt und der Kunde per E-Mail über die Hinterlegung
und per Link oder auf andere Weise über den Weg des Zugriffs auf die hinterlegte
Rechnung informiert wird.
7.5 Spätestens zehn Tage nach Versendung der Rechnung per E-Mail bzw. deren
Hinterlegung auf einem Server und Versand einer Benachrichtigung über die Hinterlegung per E-Mail gemäß Ziffer 6.4 an die zuletzt vom Kunden benannte E-MailAdresse muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto
gutgeschrieben sein. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird NetCologne
das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Kunde hat entsprechend nach Zugang der Rechnung binnen sieben Tagen nach Versand/Hinterlegung der Rechnung gemäß 7.4 für eine ausreichende Deckung zu sorgen. Vorstehende Fristen gelten unabhängig vom Zeitpunkt der postalischen Versendung der
Rechnung.
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NetCologne erteilt unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Kundendaten. Der Kunde kann jederzeit NetCologne um die Berichtigung,
Löschung, Sperrung der gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen.
11.3 Eine weitergehende Speicherung und Verarbeitung von Daten erfolgt durch
NetCologne nur im Rahmen und auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen
Regelungen.
11.4 Auf ihren Internet-Seiten setzt der NetCologne sog. „session cookies“ ein.
Diese sind kleine Textdateien, die die Wiedererkennung eines Nutzers während
einer Sitzung ermöglichen. Die cookies werden im Browser gespeichert und beim
Schließen des Browsers in der Regel gelöscht. Die Löschung ist jedoch konkret vom
Browser und dessen Einrichtung und Einstellung abhängig, den der Kunde nutzt.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1 Der Vertrag ist, soweit sich nicht etwas anderes aus der jeweiligen Kundenbestellung, Änderungsauftrag, der Preisliste (Tarif) oder einer Zusatzvereinbarung, insbesondere aufgrund einer vorgesehenen Mindestvertragslaufzeit, ergibt,
mit einer Frist von sechs Wochen zum Kalenderquartalsende ordentlich kündbar.
12.2 Soweit nach der Bestellung, einem Änderungsauftrag, einer Preisliste (Tarif)
oder Zusatzvereinbarung eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, beginnt die vereinbarte Mindestlaufzeit mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Der Vertrag ist für beide Vertragsparteien erstmals zum Ende des Monats unter Einhaltung
einer Frist von sechs Wochen kündbar, in dem die Mindestvertragslaufzeit endet.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von sechs
Wochen zum Quartalsende kündbar, sofern sich aus der Bestellung, dem Änderungsauftrag oder einer Zusatzvereinbarung nicht eine andere Form der Verlängerung ergibt.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. NetCologne ist
zur fristlosen Kündigung eines Vertragsverhältnisses insbesondere berechtigt,
wenn
der Kunde seinen bei Vertragsschluss angegebenen Wohnsitz ändert und
er NetCologne nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue
Anschrift mitteilt. Als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches
oder „postlagernd“;
der Kunde mit der Zahlung mindestens zwei aufeinander folgende Monate in Verzug gerät;
der Kunde schuldhaft gegen die vorliegenden GB-VS verstößt und trotz
Abmahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist, um den Vertragsverstoß abzustellen und zukünftig nicht zu wiederholen, schuldhaft
fortsetzt oder wiederholt, wobei die Kündigung auch ohne Abmahnung
und Nachfristsetzung zulässig, ist, wenn wegen der Schwere des Verstoßes eine Fortsetzung des Vertrages der NetCologne unzumutbar ist.
Dies gilt insbesondere bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
und/oder strafbaren Verstoß gegen die Pflichten aus Ziff. 5.2.1 und 5.5.4,
sowie bei fehlender Unternehmereigenschaft des Kunden, sowie bei
einem sonstigen groben Verstoß gegen die Vertragspflichten des Kunden.
Der Kunde seinen Zugang missbräuchlich nutzt, indem er z.B. Rechte Dritter bei Nutzung von VideoSecurity nicht wahrt.
NetCologne ist bei einer Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, den Zugriff
auf alle bei dem NetCologne gespeicherten Daten zu sperren.
12.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
12.5 Kündigt NetCologne den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde
zu vertreten hat, so kann NetCologne vom Kunden als pauschalen Schadensersatz
für entgangenen Gewinn 75 % der Summe der nutzungsunabhängigen Entgelte verlangen, die ohne Kündigung der NetCologne bis zu dem Zeitpunkt entstanden
wären, zu dem der Kunde seinerseits den Anschluss hätte frühestens ordentlich
kündigen können. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass
der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist.
13. Sonderkündigungsrecht der NetCologne
NetCologne hat für die Erbringung der Leistungen der Videoüberwachung einen
Rahmenvertrag mit einem Drittunternehmen geschlossen, der sich auf Systeme für
Leistungen internetbasierter Videoüberwachung spezialisiert hat. Aufgrund dieses
Rahmenvertrages ist NetCologne ermächtigt, Nutzungsrechte den Kunden an der
zur Leistungserbringung erforderlichen Camera Station Software einzuräumen. Der
Rahmenvertrag ist grundsätzlich von Verträgen der NetCologne mit einzelnen Kunden unabhängig.
Dies vorausgeschickt, hat NetCologne das Recht, einen Vertrag oder Änderungsauftrag mit dem Kunden jederzeit, auch während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit außerordentlich schriftlich zu kündigen, wenn das Drittunternehmen
den Vertrag mit NetCologne wirksam beendet, ohne dass
VideoSecurity - Leistungsbeschreibung / bbcaai / Änderungen vorbehalten
7.6 NetCologne berechnet dem Kunden eine Gebühr von u 9,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer als Aufwandspauschale, für jede Rücklastschrift, es sei denn,
der Kunde hätte die Rückbelastung nicht zu vertreten. NetCologne ist berechtigt
einen höheren Aufwand konkret gelten zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Aufwand angefallen ist.
NetCologne ist im Übrigen berechtigt, bei Verzug des Kunden für eine zweite Mahnung u 5,50 und für jede weitere Mahnung u 8,00 vom Kunden als Ersatz für den
entsprechenden Aufwand zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen,
dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Aufwand angefallen ist. Weitergehende
Verzugsansprüche bleiben unberührt.
7.7 Erteilt NetCologne im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über
Folgen geltend gemachter Pflichtverletzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift,
wird diese mit bestehenden, und soweit die Kulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Eine Auszahlung ist
ausgeschlossen.
8.
Einwendungsausschluss
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der NetCologne sind gegenüber
NetCologne innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu
erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. NetCologne wird den Kunden in der Rechnung auf die
Möglichkeit der Rechnungseinwendung und auf die Folgen einer unterlassenen
Erhebung der Einwendungen innerhalb der Frist hinweisen. Gesetzliche Ansprüche
des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf
unberührt. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einwendung bei NetCologne maßgebend.
9.
Aufrechnung / Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche der NetCologne kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftigen festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus ist der
Kunde nur zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1 NetCologne haftet für Personenschäden nur, wenn NetCologne, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden schuldhaft herbeigeführt haben.
10.2 Für sonstige Schäden haftet NetCologne, wenn der Schaden von NetCologne,
ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht worden ist.
10.3 NetCologne haftet darüber hinaus bei nur leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist je Einzelfall auf höchstens Euro
25.000,00 beschränkt. Vorstehende Regelungen gelten für die Verletzung garantierter Beschaffenheiten entsprechend.
10.4 NetCologne haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Soweit
NetCologne den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist NetCologne für die
dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Der NetCologne macht sich
die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern NetCologne Kenntnis von rechtswidrigen
Inhalten auf verlinkten Webseiten erhält, wird NetCologne unverzüglich den
Zugang zu diesen Seiten von der Website der NetCologne aus sperren. NetCologne
übernimmt auch im Übrigen keine Haftung für die Inhalte von Informationen oder
Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
10.5 Die Haftung von NetCologne für die Beschädigung oder Vernichtung von
Daten ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf eine Verletzung der in Ziffer 5.3
GB-VS genannten Obliegenheit des Kunden zur Datensicherung beruht.
10.6 Für die von NetCologne dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellte Software ist eine verschuldensunabhängige Haftung gemäß oder
analog § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
10.7 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben
von den vorstehenden Regelungen unberührt.
11. Datenschutz
11.1 NetCologne erhebt und verarbeitet die vom Kunden zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten (nicht Videoüberwachungsdaten wie Bilder und Videos)
in ihrem System und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung. NetCologne
handelt hierbei im Rahmen der Zweckerfüllung der angebotenen Dienstleistung.
11.2 Daneben erhebt und verarbeitet NetCologne die vom Kunden zur Verfügung
gestellten personenbezogenen Daten in ihrem System und nutzt diese für die Dauer
der Vertragsabwicklung, d. h. für die Auftragsabwicklung sowie Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt
oder indirekt identifiziert werden kann, z. B. Namen, Wohnanschrift, E-Mailadresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc.
VideoSecurity - Leistungsbeschreibung / bbcaai / Änderungen vorbehalten
VIDEOSECURITY
– dies von der NetCologne zu vertreten ist,
– NetCologne dies vor Vertragsabschluss mit dem Kunden erkannt hat oder
hätte erkennen müssen,
– NetCologne nach Vertragsabschluss dies vor der letzten NetCologne
zukommenden Möglichkeit, den Vertrag mit dem Kunden vor oder zum
Ende des Rahmenvertrages mit dem Drittunternehmen ordentlich zu kündigen, nicht erkannt hat oder hätte erkennen müssen.
Die Kündigung soll mindestens mit einer Frist von 14 Tagen erklärt werden, es sei
denn, NetCologne erfährt selbst erst mit kürzerem zeitlichen Abstand von der
bevorstehenden Beendigung des Rahmenvertrages. Der Beendigung des Rahmenvertrages steht es gleich, wenn das Drittunternehmen von einer aktuellen Leistungspflicht befreit ist, etwa wegen Insolvenzeröffnung über das Vermögen des
Drittunternehmens bis zur Entscheidung des Insolvenzverwalters, ob er zukünftig
den Rahmenvertrag erfüllt oder die Erfüllung ablehnt.
14. Vertragsänderungen
14.1 NetCologne kann den Vertrag mit dem Kunden durch die Einbeziehung geänderter Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und/oder Preislisten mit
einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu deren Inkrafttreten
ändern, wenn der Kunde nicht nach Maßgabe der Ziff. 14.2 bis 14.4 widerspricht.
Der Kunde wird auf die Änderung in Textform hingewiesen. Der Hinweis muss nicht
die geänderten Vertragsgrundlagen selbst enthalten; er muss jedoch mitteilen, wo
die geänderten Vertragsbedingungen vom Kunden in zumutbarer Weise eingesehen
oder erlangt werden können.
14.2 NetCologne wird den Kunden bei dem Hinweis auf die Änderung ausdrücklich darüber belehren, dass es als sein Einverständnis zu der Änderung gilt, wenn
der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich der
Änderung widerspricht, wobei zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung
genügt.
14.3 Widerspricht der Kunde trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung nicht
bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Einverständnis mit der Änderung und diese
tritt mit Ablauf der sechs Wochen in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer
Zeitpunkt bestimmt ist.
14.4 Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit NetCologne die Preise bei einer
Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes gemäß Ziffer 7.1
anpasst. Hier tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich
ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Ein Widerspruchsrecht besteht ferner nicht,
wenn aufgrund der Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge anderer
Anbieter, der Kosten für Zusammenschaltung anderer Anbieter und/oder Dienste
anderer Anbieter NetCologne die jeweilige Preisliste der Kostenänderung entsprechend anpasst. Ein Widerspruchsrecht besteht ferner nicht, wenn die Änderung
keine Nachteile begründet, also für den Kunden lediglich vorteilhaft ist. Ein Nachteil besteht auch dann, wenn eine technische Änderung dazu führen kann, dass der
Kunde zur weiteren Nutzung der vertraglichen Leistung auch nur im bisherigen
Umfang Investitionen vornehmen muss (z.B. neue Endgeräte, leistungsstärkere PC,
leistungsstärkeren Breitbandanschluss etc.).
15. Vetragsübertragung durch NetCologne
NetCologne ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insgesamt
auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung
zu beenden. Die Kündigung ist binnen vier Wochen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vorstehendes
Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit
Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam
16. Schlussbestimmungen
16.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform.
Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den
Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.3 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird,
kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich
vorgesehen ist.
16.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
16.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der NetCologne. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz, Geschäftsitz und der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die –
soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezwecktem
bzw. Gewolltem am ehesten entspricht.
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