Auslobung Neuer Markt, Ingelheim am Rhein Nichtoffener Planungswettbewerb für den Neubau eines Weiterbildungszentrums, einer Kulturhalle sowie für die Erweiterung des Rathauses auf dem Areal „Neuer Markt“, Ingelheim am Rhein Impressum Auslober SEGI Stadtentwicklungsgesellschaft Ingelheim am Rhein GmbH Friedrich-Ebert-Straße 16 55218 Ingelheim am Rhein Vertreten durch Lukas Augustin als Geschäftsführer Redaktion, Layout planquadrat Elfers Geskes Krämer Part.G.dwb BDA DASL Architekten und Stadtplaner Platz der deutschen Einheit 21 64293 Darmstadt www.planquadrat.com Stadt Ingelheim am Rhein Neuer Markt 1 55218 Ingelheim am Rhein www.ingelheim.de Herausgegeben am 15. Juli 2011 Haftungsausschluss Die bereitgestellten Informationen in der Auslobung sowie auf und in den Planunterlagen wurden durch den Auslober sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch wird keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür übernommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind. Weder die Auslobung, die Planunterlagen noch ihr Inhalt dürfen ohne die vorherige 2 ausdrückliche Genehmigung des Auslobers auf irgendeine Art verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden. Ingelheim am Rhein Die „Rotweinstadt“ Inhaltsverzeichnis Teil B Wettbewerbsgebiet 1. Die Stadt Ingelheim am Rhein 14 2. Stadtmitte 14 3. Lage des Plangebietes 15 4. Bestand 15 5. Planungsrecht 16 6. Schalltechnische Rahmenbedingungen 16 Wettbewerbsaufgabe 4 7. Aufgabe 17 8. Städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung 17 9. Rathauserweiterung 17 10. Weiterbildungszentrum 18 11. Cafeteria, Café, Restaurant 19 12. Kulturhalle 19 13. Wechselbeziehungen und Synergien zwischen den geplanten Nutzungen 21 14. Barrierefreiheit 22 15. Ruhender Verkehr 22 16. Raumprogramm 23 17. Wirtschaftlichkeit/Nachhaltigkeit/ Realisierung in Bauabschnitten 23 Anlagen B 1 4 Teil B Wettbewerbsgebiet 1. Die Stadt Ingelheim am Rhein Die Stadt Ingelheim liegt als Mittelzentrum zwischen den Städten Mainz und Bingen. Sie entstand 1939 durch den Zusammenschluss der ehemals selbstständigen Gemeinden Ober-Ingelheim, Nieder-Ingelheim mit Sporkenheim und Frei-Weinheim. Durch den erst Ende der 30er Jahre erfolgten Zusammenschluss der zuvor unabhängigen Ortsteile konnte sich nie ein historisch über lange Zeiträume gewachsenes und stadträumlich ablesbares Stadtzentrum entwickeln. 2. Stadtmitte Als Stadtmitte wird das auch der Rahmenplanung „Stadtmitte Ingelheim“ zugrunde liegende Quartier von Binger Straße, Bahnhofstraße, FriedrichEbert-Straße und Gartenfeldstraße bezeichnet (Siehe Anlage 8.1 Rahmenplanung). Derzeit findet eine maßgebliche Umgestaltung der Stadtmitte durch die Einzelhandelsbebauung „Neue Mitte“ und die Neugestaltung des öffentlichen Raums beginnend mit dem neuen Stadtplatz an der Kreuzung Binger Straße und Bahnhofstraße statt. Diese funktionale und gestalterische Attraktivierung bindet auch den Bahnhof mit ein und wird die Einkaufsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität in der Stadtmitte positiv beeinflussen. Im Jahr 2010 wurde die Rahmenplanung „Stadtmitte Ingelheim“ in mehreren Planungswerkstätten unter Einbeziehung aller Fraktionen des Stadtrates, externer Gutachter und Planer erarbeitet und vom Stadtrat als verbindliche Leitlinie der zukünftigen Entwicklungen in der Stadtmitte beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger von Ingelheim sollen in den Entstehungsprozess der Bauvorhaben kontinuierlich eingebunden werden. In einer ersten Bürgerversammlung vor Beginn des Verfahrens haben die Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Vorstellungen erarbeitet, die in den Planungswettbewerb eingeführt werden (siehe Anlage 9). Nach Abschluss des Verfahrens werden die Preisträger in einer zweiten Bürgerversammlung vorgestellt. Die Ingelheimer Stadtmitte ist stadträumlich durch eine heterogene Bebauung unterschiedlichen Stils und mit erheblichen Maßstabssprüngen geprägt. Die bestehenden Frei- und Straßenräume der Stadtmitte sind überwiegend urban geprägt. Auch der im Bau befindliche Stadtplatz an der Kreuzung Binger Straße und Bahnhofstraße wird einen urbanen Charakter haben. Während seine Ränder in verschiedenen Bereichen durch Bäume gefasst werden, ist der zentrale Bereich so gestaltet, dass hier auch Veranstaltungen und der Wochenmarkt ermöglicht werden. Daraus resultiert der Wunsch nach einer Ergänzung um einen grün geprägten Platz mit Aufenthaltsqualität im Wettbewerbsgebiet. 3. Lage des Wettbewerbgebietes Das Wettbewerbsgebiet liegt am östlichen Rand der Ingelheimer Stadtmitte. Es beinhaltet das Grundstück „Neuer Markt“ und erstreckt sich im Norden bis zur Binger Straße und im Osten bis zur Wilhelm-Leuschner-Straße. Im Süden grenzt das Wettbewerbsgebiet direkt an eine bestehende Wohnbebauung und an die Untere Sohlstraße, im Westen erstreckt es sich bis zur Gartenfeldstraße und beinhaltet auch die angrenzenden neu zu beplanenden Grundstücke an der Kreuzung von Friedrich-Ebert-Straße und Gartenfeldstraße (siehe Anlage 2). 4. Bestand B 4.1. Freiräume In der Stadtmitte befinden sich wenige Freiflächen. Im Wettbewerbsgebiet selbst liegt entlang der Binger Straße eine kleine Grünanlage. Diese Grünanlage mit der benachbarten öffentlichen Toilette liegt fern vom Haupteingang des Rathauses und seines Foyers und trägt damit nicht zu einem repräsentativen Rathauseingang oder -zugang bei. Weiter befindet sich im Bereich südlich des Rathauses eine ähnlich große Grünfläche, die angesichts ihrer Gestaltung und der Topographie ebenfalls wenige Nutzungsqualitäten bietet. Diese Anlage dient auch als fußläufige Verbindung von der Wilhelm-Leuschner-Straße zum Neuen Markt bzw. der Unteren Sohlstraße. Beiden Grünanlagen ist gemein, dass sie durch die derzeitige Lage und Gestaltung sowie eingeschränkte soziale Kontrolle heute nur geringe Aufenthaltsqualitäten bieten. Im Wettbewerbsgebiet, insbesondere auf dem Gelände „Neuer Markt“, befindet sich Baumbestand (siehe Anlage 6). 4.2. Marktzentrum Das Markzentrum befindet sich baulich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und wird inklusive der Tiefgarage zurückgebaut. Das Wettbewerbsgebiet steigt gegen Osten an. Im Westen liegt die Geländehöhe auf ca. 92,2 m NN und im Osten auf ca. 107,3 m NN. Auf dem Gelände „Neuer Markt“ befinden sich das zu erhaltende Rathaus sowie das Marktzentrum, welches jedoch inklusive seiner Tiefgarage abgebrochen wird und damit den Platz freigibt für die städtebauliche Neuordnung des Gebietes. 1 5 B 4.3. Rathaus Der Bau des ersten zentralen Rathauses der aus verschiedenen Gemeinden zusammengeschlossenen Stadt Ingelheim am Rhein entstand 1982. Im Rahmen eines Wettbewerbes wurden das Geschäfts- und Verwaltungszentrum mit Rathaus entwickelt mit der Zielsetzung eines neuen, modernen, stadtbildprägenden Stadtzentrums. Die Lage des Rathauses in Bezug auf die neuen Entwicklungen in der Stadtmitte soll durch die städtebauliche Neustrukturierung im Wettbewerbsgebiet aufgewertet werden. Das Rathaus soll in seinem Bestand erhalten bleiben. Die Tiefgarage des Rathauses wird über eine gemeinsame Zufahrt mit der Tiefgarage des Marktzentrums von der Unteren Sohlstraße erschlossen. Nach Abbruch des Marktzentrums muss die Erschließung der Tiefgarage des Rathauses sichergestellt werden. 4.4. Bestandsstraßen und Verkehr Das Wettbewerbsgebiet umfasst neben den zwei zu beplanenden Grundstücken die bestehenden Straßen Binger Straße im Norden, Wilhelm-Leuschner-Straße im Osten, Untere Sohlstraße im Südwesten und die Gartenfeldstraße im Westen. An der Binger Straße befindet sich eine zentrale Haltestelle des Nahverkehrverbundes. Nach dem derzeitigen Konzept zur Stadtmitte Ingelheim wird gemäß dem Verkehrsgutachten die Verkehrsauslastung auf der Gartenfeldstraße höher sein als bei den übrigen angrenzenden Straßen. Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe können Bereiche der Straßen überplant werden. 1 6 5. Planungsrecht Es kann davon ausgegangen werden, dass infolge des Wettbewerbs für das Wettbewerbsgebiet ein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird. 6. Schalltechnische Anforderungen Aufgrund der vorhandenen und geplanten Nutzungen im Wettbewerbsgebiet werden zukünftig Geräuscheinwirkungen an den angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen außerhalb des Wettbewerbsgebietes hervorgerufen werden. Als geräuschemittierende Nutzungen im Wettbewerbsgebiet sind zu nennen: • oberirdische Stellplätze • Zufahrt zur Tiefgarage des Rathauses und zur neuen Tiefgarage der Kulturhalle • Ladehof zur Kulturhalle • Anbindungsbereich Cafeteria • Andienungsbereich catering-Küche Als schutzbedürftige Nutzungen sind zu nennen: • Wohngebiete an der Unteren Sohlstraße, der Wilhelm-Leuschner-Straße und westlich der Gartenfeldstraße • Mischgebiet nördlich der Binger Straße Die schalltechnisch sensibelste Nachbarschaft befindet sich südlich des Wettbewerbsgebietes im Bereich der Unteren Sohlstraße. Daher wird es erforderlich, die an dieser Stelle verbleibende Zufahrt zur vorhandenen Tiefgarage des Rathauses sowie zur neuen Tiefgarage der Kulturhalle schalltechnisch optimiert auszubilden. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist bis zum Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche baulich einzuhausen. Außerdem sind die Wandflächen und die Deckenfläche im Inneren dieser Einhausung schallabsorbierend zu verkleiden. Oberirdische Stellplätze sind, soweit möglich, nicht im südlichen Teil des Wettbewerbsgebiets vorzusehen. Dies gilt insbesondere für Stellplätze, die auch in der Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) genutzt werden können. Wettbewerbsaufgabe 7. Aufgabe Die Stadt Ingelheim plant, auf dem Wettbewerbsgebiet eine Kulturhalle zu errichten, die gemeinsam mit der Rathauserweiterung und dem Neubau des Weiterbildungszentrums die Stadtmitte stadträumlich, gestalterisch und funktional neu prägen wird. Zentraler Punkt der Aufgabenstellung sind die Positionierung und Orientierung der neuen Gebäude im Einklang mit dem Rathausbestand und der umgebenden Bebauung sowie die Schaffung eines qualitätsvollen Freiraumes im Zusammenspiel mit dem geplanten Rundweg (siehe Rahmenplanung Stadtmitte Ingelheim, Anlage 8.1). Die Konzeption eines qualitätsvollen Freiraums im Wettbewerbsgebiet ist eine wichtige Aufgabe des Wettbewerbs. Die zurzeit im Wettbewerbsgebiet liegenden Grünflächen können überplant und in ihrer Lage verschoben werden. Die Freiflächen müssen qualitativ aufgewertet werden, um eine hohe Aufenthaltsqualität sicher zu stellen. Auf den Freiflächen ist eine Außengastronomie zu integrieren. Die Gesamtmaßnahme soll aufgrund der öffentlichen und kulturellen Nutzungen eine identitätsstiftende Wirkung für die aus vier Stadtteilen mit starken Stadtteilidentitäten gebildete Gesamtstadt entfalten. B 8. Städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung Die derzeitige stadträumliche Situation im Wettbewerbsgebiet ist aufgrund der eingeschränkten Wahrnehmbarkeit des Rathauses, der wenig attraktiven Freiraumgestaltung und schlechten Wegebeziehungen in die Stadtmitte stark verbesserungswürdig. Zudem eröffnet der Wegfall des Marktzentrums die Chance, zentrenrelevante und öffentlichkeitswirksame Nutzungen in der Stadtmitte von Ingelheim zu verorten. Es wird von den Wettbewerbsbeiträgen daher ein Vorschlag für die städtebauliche Neustrukturierung im Wettbewerbsgebiet erwartet, welcher der Bedeutung dieser für Ingelheim einmaligen Chance gerecht wird. Grundsätzlich sind alle im Wettbewerbsgebiet befindlichen Bäume soweit irgend möglich zu erhalten (siehe Anlage 7). Wenn planungsbedingt Bäume in Wegfall kommen müssen, werden diese im Bereich des Stadtzentrums ersetzt. 9. Rathauserweiterung Das Rathaus vereint heute alle allgemeinen bürgerorientierten Dienstleistungen der Stadtverwaltung an einem Ort und ist als „Haus der kurzen Wege“ Merkmal einer kompakten und bürgerfreundlichen Verwaltung. Deshalb wird bei der Erweiterung eine klare Erschließung und einfache Orientierung im Zusammenhang mit dem bestehenden Komplex von besonderer Bedeutung sein. Das bestehende Foyer mit dem Empfang ist heute und bleibt auch zukünftig einziger Haupteingang zum Rathaus. Daneben gibt es heute einen separaten Eingang zur Touristen-Information, der am westlichen Ende des Nordflügels des Rathauses liegt. Dieser Eingang ist nicht unbedingt zu erhalten, da die Touristen-Information mittelfristig aus dem Rathaus in eine neu zu errichtende Vinothek Ingelheim verlagert werden soll. Der Ratssaal wird an Ort, Stelle und Funktion erhalten und soll auch zukünftig ausschließlich der Stadtverwaltung Ingelheim zur Verfügung stehen. Dieser kann ggf. im Rahmen der Erweiterung aufgewertet und anders erschlossen werden. 1 7 B Die Anlieferung der Verwaltung erfolgt heute im Wesentlichen über das Foyer und damit über den Vorplatz des Rathauses. Für die Zukunft ist anzustreben, die Anlieferung möglichst über einen eigenen Zugang von Norden, Binger Straße, zu ermöglichen, der auf möglichst direktem Weg an den Bereich der rückwärtigen Lagerräume (Lage zur Wilhelm-Leuschner-Straße hin) angeschlossen ist. Im Rahmen des Raumprogramms sollen Zellenbüros eingerichtet werden. Neben den dargestellten Büro- und Nebenflächen soll auch ein neuer Serverraum für die IT des Rathauses geschaffen werden. Dieser Bereich sollte einen eigenen Brandabschnitt bilden und möglichst im Erdgeschoss in der Nähe zu den Hausanschlüssen der Datenleitungen liegen, welche an der nordöstlichen Ecke des Rathauses liegen. Die konkrete Zuordnung der Büroflächen zu einzelnen Nutzern bzw. Ämtern kann in Abhängigkeit vom Standort erst im Rahmen der Weiterentwicklung der Planung erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft eine Umorganisation innerhalb des Rathauses stattfinden wird, um zusammenhängende Einheiten zu erhalten und Abläufe zu optimieren. Im Rahmen der Rathauserweiterung – oder an anderer geeigneter Stelle im Gesamtbereich Neuer Markt – ist eine öffentlich zugängliche Toilette zu berücksichtigen, welche die nördlich des Rathauses stehende Toilette ersetzen soll. 1 8 10. Weiterbildungszentrum Das Weiterbildungszentrum Ingelheim ist ein integriertes und integratives Kultur- und Bildungszentrum, in dem Seminare, Kurse, Vorträge, Musikunterricht, Ausstellungen, Konzerte und Theater- bzw. Kleinkunstaufführungen für alle Altersgruppen stattfinden. Es soll seinen Besuchern die Möglichkeit bieten, in offener, heller, entspannter und angenehmer Atmosphäre zu lernen und Kultur zu genießen. Der Neubau des Weiterbildungszentrums ist grundsätzlich in einem Gebäude oder in mehreren, miteinander verbundenen Gebäudeteilen denkbar. Vor dem Hintergrund der Minimierung des Bauvolumens östlich der Gartenfeldstraße können - als gleichwertige Lösung - auch Teile des Raumprogramms des Weiterbildungszentrums auf die Flächen westlich der Gartenfeldstraße platziert werden. Kurs- und Unterrichtsräume müssen so angeordnet und ausgestattet sein, dass unterschiedliche Nutzungen (z.B. Filmvorführungen) möglich sind, ohne dass Veranstaltungen in benachbarten Räumen oder anderen Gebäudeteilen beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Räume, in denen Musikunterricht stattfindet. Auf allen Stockwerken müssen Lagermöglichkeiten für Tische und Stühle vorgesehen werden. Transportwege (Türen, Gänge, Aufzüge) müssen so ausgelegt sein, dass innerhalb der entsprechenden Bereiche große Musikinstrumente transportiert werden können und deren Lagerräume per Aufzug erreichbar sind. Zwischen Saal, Ensembleraum/Kammerkonzertraum und Kulturhalle muss ein Konzertflügel ohne Aufwand transportiert werden können. Das Weiterbildungszentrum benötigt ein repräsentatives Foyer mit Rezeption/Empfang und Präsentationsflächen, das für Ausstellungen und Stehempfänge für bis zu 200 Personen geeignet ist. Eine Garderobe für Foyer und Saal muss für mindestens 250 Personen ausgelegt sein. Der Saal muss über eine Bühne von mindestens 80m² verfügen. Nebenräume (Künstlergarderobe, Lagerbereich für Requisite und Konzertflügel) müssen dem Saal unmittelbar beigeordnet sein. Drei Seminarsäle der Größenordnung 120-160 m² mit ausreichender Deckenhöhe (mind. 3,50 m) sollten in der Nähe des Saales sowie zur Ausnutzung von Synergieeffekten ggf. in der Nähe der Kulturhalle angeordnet sein. Zwei Seminarsäle à 60 m² sollen räumlich so angeordnet werden, dass sie durch eine mobile Trennwand zu einem weiteren Saal von 120 m² zusammengefasst werden können. Veranstaltungsräume, die speziell für die Nutzung durch Kinder vorgesehen sind (Musikalische Früherziehung, BimBamBommel-Raum) sollten wenn möglich beieinander angeordnet sein. Unmittelbar bei diesen Räumen sollten sanitäre Einrichtungen (einschl. Wickelraum), Abstellplatz für Kinderwägen und ein Wartebereich für Eltern, die ihre Kinder abholen, angeordnet sein. Zwei Schlagzeugräume und der Bandprobenraum müssen über breite Türen verfügen. Zwischen den Schlagzeugräumen sollte ein kleiner Lagerraum vorgesehen werden. Ein Ensembleraum/Kammerkonzertraum muss über ausreichende Deckenhöhe (mind. 3,50 m) sowie breite Türen verfügen. Die Verwaltung aller Fachbereiche und ggf. auch des Kulturhallenmanagements sollte sich an einem gemeinsamen Ort in möglichst unmittelbarer Nähe von Rezeption/Empfang befinden. B 11. Cafeteria/Café/Restaurant Eine Cafeteria/Café/Restaurant soll als ständiger öffentlicher Gastronomiebetrieb des Weiterbildungszentrums eingeplant werden, die ebenso zur Versorgung der Seminarteilnehmer mit der Kapazität von bis zu 200 Personen dient und zur Bewirtschaftung der neu geplanten Freiflächen genutzt werden kann. Im Bedarfsfall sollte dieser gastronomische Bereich für die Kulturhalle zur Verfügung gestellt werden. Die Küche benötigt Kühl- und Lagerflächen sowie eine Anlieferungsstelle für Ver- und Entsorgung. 12. Kulturhalle Die Kulturhalle mit Sitzplätzen für ca. 600 Personen sowie weiteren zuschaltbaren Sitzplätzen für ca. 200 Personen soll in Zukunft einen Schwerpunkt im kulturellen Leben der Stadt Ingelheim und der weiter gefassten Region bilden. Ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm soll die Stadtmitte insgesamt als Standort stärken und auch in Hinblick auf Synergieeffekte mit Einzelhandel und Gastronomie die Stadtmitte positiv prägen. Die Kulturhalle ist zudem nicht als isolierter Baustein zu begreifen, sondern steht in einem wichtigen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Rathaus und dem Weiterbildungszentrum. Es ist vorgesehen, dass sowohl Veranstaltungen aus dem Rathaus wie größere Bürgerversammlungen, Ausstellungen und Sitzungen in der Kulturhalle stattfinden werden, als auch eine Nutzung der Kulturhalle durch z.B. Konzerte der Musikschule und größere Tagungen. Innerhalb des Veranstaltungsund Raumprogramms sollen auch Aufführungen des Vereins „Förderer der Kleinkunst e.V. in Ingelheim“ ermöglicht und integriert werden (siehe Anlage 13). Die 200 zusätzlichen Sitzplätze sollen z.B. durch zuschaltbare Bereiche des Foyers, Räume (innerhalb des Raumprogramms der Kulturhalle) oder Emporen den 600 Sitzplätzen des großen Saals zugeschaltet werden können. 1 9 B 12.1. Anforderungen an die Kulturhalle Auszug aus der Machbarkeitsanalyse Kulturhalle Ingelheim; Anlage 8.4, S. 32-34 12.1.1. Positionierung und Veranstaltungsmix Unter Berücksichtigung der bestehenden Ausstattung mit Veranstaltungsstätten bzw. Hallen in Ingelheim und den entscheidungsrelevanten Nachbarstädten sowie dem Veranstaltungsmix, der heute in Ingelheim angeboten wird und künftig zu erwarten ist, ergänzt um die Einschätzungen der befragten Veranstalter, sollte die neue Kulturhalle ein Fassungsvermögen von rd. 600 Sitzplätzen ermöglichen. Aufgrund der laufend weiter geführten Experteninterviews mit Veranstaltern kann das Sitzplatzangebot bei Reihenbestuhlung auf rd. 800 Sitzplätze erhöht werden, dies kann auch durch das Angebot weiterer Sitzplätze auf einer umlaufenden Foyerfläche – die mit dem großen Saal verbunden werden kann – oder auf Balkonen erfolgen. Damit bleibt sie deutlich hinter dem Größenspektrum des Congress Centrums Mainz, kann aber andererseits eine Vielzahl von Veranstaltungen abbilden. Die Kulturhalle muss das gesamte Spektrum von Kultur, Theater/Kabarett, Comedy, Konzerte sowie gewerblichen Veranstaltungen (Messen, Wortveranstaltungen, Versammlungen, Tagungen) über Fastnacht, Vereinsfesten und Konzerten lokal ansässiger Vereine bis zu Schülerfesten und politischen Informationsveranstaltungen abdecken können. Entsprechend muss das Raumprogramm der Kulturhalle Ingelheim eine Flexibilität bieten, die diesem Veranstaltungsspektrum Rechnung trägt, ohne langwierige Rüstzeiten zwischen verschiedenen Veranstaltungen zu verursachen. 2 0 Für Ingelheim muss die neue Kulturhalle gewährleisten: • Hoher Alleinstellungsgrad im lokalen Einzugsgebiet (keine Congresshalle, kein reines Theaterhaus); • Hohe Attraktivität für alle Bürger; • Hohes Maß an Multifunktionalität, um einerseits das heute bereits vorhandene Veranstaltungsspektrum aufzunehmen, andererseits auch neue Angebote für Ingelheim zu gewinnen; • Entwicklung einer über Ingelheim hinausgehenden Ausstrahlung und Zugkraft. 12.1.2 Funktionale Anforderungen – Raumprogramm Die Anforderungen an die neue Kulturhalle Ingelheim zur Positionierung und Profilierung innerhalb des bestehenden lokalen und regionalen Wettbewerbs unter den Kulturhallen sind durch folgende Funktionen zu gewährleisten: • Flexibilität und Multifunktionalität des Innenraums/Saals • Komfort und Sicherheit für die Gäste • Hochwertige Betreiberausstattung • Mobile Tribünen/Bühnen für den Innenraum • Flexible Aktionsflächen • Notwendige Deckentragfähigkeit • Kurze Umbauzeiten bzw. Rüstzeiten zwischen verschiedenen Veranstaltungen • Bessere Produktionsbedingungen • Reduzierte operative Kosten • Breites Veranstaltungsspektrum • Hohe Variabilität der Halle • Außenbereich bespielbar (Rathausplatz) Grundsätzliche Funktionen des Kulturhallengebäudes: • Variabler Innenraum mit Trennmöglichkeit und mobilen Gastronomieflächen • Variable Bühnenstandorte und -größen im Innenraum • Halber Saal und kleinere Kapazitäten realisierbar - Mittelbühne machbar • Veranstaltungsadäquate Akustik im Innenraum • Feste Bühne/Bühnenhaus, Option zur Bespielbarkeit des Außenbereichs (eventuell von dieser festen Bühne aus) • Aufnahme notwendiger Deckenlasten je Veranstaltung, Konfiguration und Bühnenstellplatz • Ausreichende Anzahl von Nebenräumen mit Verbindung zu den Aktionsflächen • • • • • • • • • Großzügiges Foyer mit Garderobennutzung und multifunktionaler Ausstattung, Option zur Nutzung des Foyers für Kleinveranstaltungen Kassen- und Verwaltungsbereiche sowie notwendige Infrastruktur (z. B. Ticketing) Variables Bewirtschaftungskonzept mit veranstaltungskompatiblen Versorgungspunkten Großzügige Verweil- und Aufenthaltsfläche mit Toilettenanbindung Notwendige Infrastruktur und Raumkonzeption für Teilnehmer/Dienstleister Ausreichende Lagerkapazitäten für den zukünftigen Betrieb Vielfältige Anlieferungsmöglichkeiten ohne Kollisionspunkte Glasfaseraustattung für Betrieb, W-Lan, DECT-Anlage - alle auch für das Gebäudemanagement Kapazität: rd. 600 Sitzplätze (bei Bühnenveranstaltungen in Reihenbestuhlung) 12.1.3. Spezielle Anforderungen an den Ladehof (Bühnenbereich) • Stellfläche für 2 Kfz (Reisebusse und/oder Sattelzug): Beide Stellplätze sollten direkten Zugang zum Bühnenbereich haben (ohne Behinderung der Anlieferungszugänge) • Stellfläche für 2 Kfz (Reisebusse und/oder Sattelzug): Diese können in fußläufiger Entfernung zum Bühnenbereich liegen • Ebenerdiger Ladeweg in die Halle • Halleneinfahrt (Tor) geeignet für Kleintransporter der Art „Sprinter“/ Befahrbarkeit des Innenraums mit Kleintransportern der Art „Sprinter“ B 13. Wechselbeziehungen und Synergien zwischen den geplanten Nutzungen 13.1. Säle Im Raumprogramm werden zwei Säle, der große Saal der Kulturhalle (800 m²) und der große Saal mit Bühne (310 m²) des Weiterbildungszentrums/Musikschule vorgegeben. Diese beiden Säle sollten räumlich so angeordnet werden, dass sie sich gegenseitig weder akustisch noch in ihrem Betrieb beeinträchtigen. Sie könnten jedoch so angeordnet werden, dass sie im Fall einer großen Veranstaltung durch Verbindungstüren verknüpft werden könnten und sich dadurch räumliche Synergien ergeben. Zudem sollen sie zur Minimierung des Bauvolumens durch das gleiche Foyer erschlossen werden können. 13.2. Foyer Die im Wettbewerbsgebiet vorgesehenen Nutzungen benötigen alle einen repräsentativen, gut auffindbaren Haupteingang. Es ist vorstellbar, dass das eine im Raumprogramm vorgesehene Foyer von 750 m² zentral zur Erschließung aller Säle (Saal der Kulturhalle, großer Saal des Weiterbildungszentrums/Musikschule) angeordnet wird. Konzeptabhängig können aber auch verschiedene Foyers für die verschiedenen Nutzungen vorgesehen werden. Es ist zu berücksichtigen, dass die unterschiedlichen Nutzungen und Nutzergruppen (z.B. Musikgruppen für Kleinkinder und Tagungsbesucher) sich gegenseitig nicht beeinträchtigen dürfen. 13.3. Anlieferung Es ist im Rahmen der Wettbewerbsarbeit zu prüfen, inwieweit die Anlieferungsbereiche der verschiedenen Nutzungen überlagert werden können. 2 1 B 14. Barrierefreiheit Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft soll die Entwicklung auch einen Beitrag zu einer zunehmend barrierefrei gestalteten Stadtmitte leisten. Die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben ist zu berücksichtigen und angesichts der topografischen Situation zu ermöglichen. Ziel soll es sein, dass alle Menschen entsprechend ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten die vorgesehenen Kultur- und Bildungsangebote sowie die städtische Verwaltung und die angrenzenden Freiräume nutzen können. In diesem Zusammenhang sollte eine barrierefreie, fußläufige Verbindung ggf. durch einen öffentlichen Aufzug zwischen Wilhelm-Leuschner-Straße und Stadtzentrum ermöglicht werden. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auch innerhalb der Bebauung die Bedürfnisse älterer Menschen (breite Stuhlreihen, Abstellflächen Rollator, ausreichende Anzahl von Toiletten) hinreichend berücksichtigt werden. 15. Ruhender Verkehr Es ist davon auszugehen, dass nicht alle für die vorgesehenen Nutzungen bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätzen im Wettbewerbsgebiet nachgewiesen werden müssen, da ein Parkleitsystem für die gesamte Stadtmitte angestrebt wird und in näherer Umgebung öffentlich zugängliche Stellplätze vorhanden sind. 15.1. Tiefgarage Die Rathausgarage ist mit der dortigen Stellplatzanzahl zu erhalten. Darüber hinaus müssen in dem Wettbewerbsgebiet mindestens 100 Stellplätzen unterirdisch, ggf. in einer zweigeschossigen Tiefgarage, nachgewiesen werden. Wirtschaftlichkeit und bequeme Nutzbarkeit der neuen Tiefgarage sind zu beachten. 15.2. Stellplätze 15.2.1. Rathaus Auf dem Grundstück befinden sich zurzeit 20 oberirdische Stellplätze für Beschäftigte an der Wilhelm-Leuschner-Straße. Die Stellplätze für Beschäftigte sind in ihrer Anzahl zu erhalten, können aber auch an anderer Stelle ggf. in der Tiefgarage nachgewiesen werden. 15.2.2. Weiterbildungszentrum Unmittelbar beim Weiterbildungszentrum müssen mindestens 10 reservierte Parkplätze für Hausdienste, Gastdozenten und Anlieferer ggf. in der Tiefgarage nachgewiesen werden. 15.2.3. Kulturhalle Stellplätze für Veranstaltungsbesucher sowie 3-4 Stellplätze für Angestellte können im Rahmen des vorhandenen öffentlichen Stellplatzangebotes im Standortumfeld verortet werden. Es sollten jedoch nach Möglichkeit Stellplätze an der Halle oder ggf. in der Tiefgarage zur Verfügung gestellt werden. 2 2 15.3. Kurzparker 15.3.1. Rathaus Für die Besucher des Rathauses sind an geeigneter Stelle 15 Stellplätze für Kurzzeitparker ggf. in der Tiefgarage nachzuweisen. 15.3.2. Weiterbildungszentrum In der Nähe des Eingangs zum Weiterbildungszentrum müssen mindestens 5 Kurzzeithalteplätze für Eltern, die ihre Kinder abholen, vorhanden sein. Der Fußweg vom Kurzzeithalteplatz zum Eingang muss für Kinder gefahrlos möglich sein. 15.3.3. Kulturhalle Für die Veranstaltungshalle sind eine Taxi-Vorfahrt und temporäre Parkmöglichkeit für Busse in Eingangsnähe der Veranstaltungshalle zwecks Ent- und Besteigen der Busse durch Veranstaltungsbesucher vorzusehen. Hinweis Die Stellplätze für Kurzzeitparker der unterschiedlichen Nutzungen können zusammengefasst werden. Es ist hinsichtlich des Lärmschutzes zu beachten, dass im Bereich der Unteren Sohlstraße Wohnbebauung direkt an das Wettbewerbsgebiet angrenzt. 16. Raumprogramm Das Raumprogramm für die erforderlichen Nutzungen wird in Anlage 1 dargestellt. Es ist durch die Wettbewerbsbeiträge nachzuweisen. B 17. Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit / Realisierung in Bauabschnitten Es ist eine wirtschaftlich angemessene Lösung der Wettbewerbsaufgabe zu erarbeiten. Dazu wird eine zukunftsfähige Lösung erwartet, die eine nachhaltige und energieeffiziente Bauweise ermöglicht. Durch eine Minimierung der Versiegelung und die Planung von klimagerechten Außenräumen ist auf das Mikroklima positiv einzuwirken. Die Stadt Ingelheim beabsichtigt, die Entwicklung des Wettbewerbsgebiets zeitnah, aber optional stufenweise umzusetzen. Vor dem Hintergrund einer möglicherweise zweistufigen Entwicklung des Geländes (1. Rathauserweiterung, 2. Weiterbildungszentrum und Halle), sollte die Gesamtmaßnahme in sinnvolle Bauabschnitte zu untergliedern sein. Keinesfalls darf in einem ersten Bauabschnitt ein Torso entstehen. Aufgabe ist eine eindeutige Konfiguration, die schrittweise umgesetzt werden kann, jedoch für jeden Entwicklungsschritt eine hohe stadträumliche Qualität, Funktionalität und Identität bietet. Auch ein stufenweise umzusetzendes Konzept soll mit einer schon zu frühem Projektzeitpunkt hohen Aufenthaltsqualität des neu zu planenden Freiraumes für die Nutzer und Besucher einhergehen. Der Auslober betrachtet intakte, gestaltete, öffentliche Räume als einen bedeutsamen Faktor auch für die Wirtschaftlichkeit der Projekte wegen der Annahme durch externe Nutzer. Gerade auch der architektonischen Qualität der Kulturhalle kommt als prägendes „Aushängeschild“ der Stadt Ingelheim eine hohe Bedeutung zu. Es ist geplant, alle Gebäude gemeinsam zentral über ein BHKW zu versorgen. 2 3 Anlagen 2 4 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Raumprogramm (PDF) Kataster inkl. Markierung des Wettbewerbsgebiets (DWG) Vermesserplan inkl. Geländeprofil (DWG/PDF) Gebäudepläne Bestand Rathaus (PDF) Bestandsplan Leitungstrassen Baumbestandsplan (PDF) Anlage 7 Anlage 7.1 Anlage 7.2 Anlage 7.3 Anlage 7.4 Fachgutachten Rahmenplanung Stadtmitte, Ingelheim (PDF) Machbarkeitsstudie „Neuer Markt“ (PDF) Verkehrsgutachten zur Machbarkeitsstudie „Neuer Markt“ (PDF) Machbarkeitsanalyse Ingelheim Kulturhalle Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Zusammenfassung der Bürgerveranstaltung vom 03. Februar 2011 (PowerPoint) Lichtbilder Gebäude, Gelände (JPG oder PDF) Luftbilder (JPG oder PDF) Anlage 11 Anlage 11.1 Anlage 11.2 Modell Modelleinsatzplatte inkl. Bestandsgebäude Rathaus M 1: 500 Die Modelleinsatzplatte inkl. Bestandsgebäude wird zum Rückfragekolloquium am 02. August den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Höhenschichtenplan zur Erstellung des Modells (DWG) Der Höhenschichtenplan zur Erstellung des Modells wird Mitte August den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Brief an den OB, Verein „Förderer der Kleinkunst e.V. in Ingelheim“ Berechnungsformblätter (EXCEL) Erklärung zur Nutzung der Geobasisdateninformationen (WORD) Verfassererklärung (PDF) Anlage 1: Wettbewerb "Neuer Markt, Ingelheim am Rhein" 15.07.2011 RAUMPRGRAMM WETTBEWERB Nichtoffener Planungswettbewerb für den Neubau eines Weiterbildungs-zentrums, einer Kulturhalle sowie für die Erweiterung des Rathauses auf dem Areal „Neuer Markt“, Ingelheim am Rhein Nutzungseinheit NR Foyer 1 Raumbezeichnung Fläche Fläche oberirdische Bebauung ggf. unterirdische Bebauung .1 Foyer für Kulturhalle und Weiterbildungszentrum Gesamt: Kulturhalle 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 .1 goßer Saal der Kulturhalle für 600 Besucher in Reihenbestuhlung inkl. mobile Bühne .2 Multifunktionsraum 1 .3 Multifunktionsraum 2 .4 Multifunktionsraum 3 .5 Multifunktionsraum 4 .6 Backstagebereich / Crew Catering .7 Backstagebereich / Aufenthaltsraum Crew .8 Backstagebereich / Einzelgarderoben; sechs Stück á 22 ca. m² .9 Backstagebereich / Gruppenumkleide; zwei Stück á 30 m² .10 Funktionsflächen / Sanitätsdiensraum .11 Funktionsflächen / Werkstatt .12 Funktionsflächen / Aufenthalt Fremdpersonal, Lager Reinigungsmittel ca. 750 m² ca. 750 m² ca. 800 m² ca. 20 m² ca. 30 m² ca. 40 m² ca. 60 m² ca. 10 m² ca. 24 m² ca. 120 m² ca. 60 m² ca. 20 m² ca. 20 m² ca. 30 m² 2 .13 Funktionsflächen / Reinigungsmaschinen ca. 10 m² 2 .14 Funktionsflächen / Kontrollraum, Hausmeisterbüro 2 .15 Funktionsflächen / Hallenmanagment; fünf Büros á ca. 20 m² 2 .16 Lagerflächen / Hauslager 2 .17 Lagerflächen / Hausequipment 2 .18 Lagerflächen / Möbellager 2 .19 Serviceflächen / Kassen 2 .20 Besuchertoiletten 2 .21 Gastronomische Versorgung / Anlieferung / Müll, Leergut 2 .22 Gastronomische Versorgung / Vorbereitung / Aufbereitung 2 .23 Gastronomische Versorgung / Vorbereitung / Möbellager 2 .24 Gastronomische Versorgung / Vorbereitung / Trockenlager 2 .25 Gastronomische Versorgung / Vorbereitung / Kühlraum 2 .26 Gastronomische Versorgung / Vorbereitung / Tiefkühlraum 2 .27 Gastronomische Versorgung / Vorbereitung / Küchenbüro 2 .28 Gastronomische Versorgung / Gastronomie / Produktion stationär 2 .29 Gastronomische Versorgung / Gastronomie / Servicebereich 2 .30 Gastronomische Versorgung / Sozialanlagen / Umkleideraum, WC Hinweis: Die detaillierte Beschreibung zu Nutzung und Raumzuordnung des Raumprogrammes sowie Raumhöhen ist in der "Raum- und Funktionsbeschreibung" innerhalb der "Machbarkeitsanalyse Kulturhalle Ingelheim", Anlage 7.4, abgebildet. ca. 30 m² ca. 100 m² ca. 300 m² ca. 200 m² ca. 100 m² ca. 20 m² gemäß Anforderung ca. 20 m² ca. 25 m² ca. 15 m² ca. 15 m² ca. 15 m² ca. 20 m² ca. 10 m² ca. 20 m² ca. 8 m² ca. 25 m² WBZ Säle 3 .1 3 3 3 3 3 .2 .3 .4 .5 .6 3 WBZ Musikschule 4 4 4 4 4 4 4 4 4 WBZ VHS/JBW/FNA 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 Großer Saal der Musikschule mit Bühne Ensemble/Kammerkonzert Requisite Künstlergarderobe Mischraum/ Projektion Stuhl- und- Tischlager, jeweils auf jedem Geschoss 10-15 m² .7 Toiletten Gesamt: .1 Säle Suzuki/Musikalische Früherziehung; drei Stück á ca. 90 m² .2 große Unterrichtsräume; zwei Stück á ca. 40 m² .3 Bandprobenraum .4 kleine Unterrichtsräume 23 Stück á ca. 20 m² .5 Schlagzeugräume; zwei Stück á ca. 20 m² .6 Lager Requisite .7 Instrumentenlager .8 Stuhl- und- Tischlager, jeweils auf jedem Geschoss 10-15 m² .9 Toiletten Gesamt: .1 großer Seminarsaal .2 mittlere Seminarsäle; zwei Stück á ca. 120 m² .3 großer Seminarraum; acht Stück á ca. 60 m² .4 mittlerer Seminarraum; zwei Stück á ca. 50 m² .5 kleiner Kursraum; drei Stück á ca. 40 m² .6 EDV-Raum; zwei Stück á ca. 60 m² .7 Yoga-Raum mit Umkleide .8 Gymnastikhalle .9 Umkleide und Duschen Gymnastikhalle .10 Kursraum Eltern-Kind "BimBamBommel" .11 Werkraum, Brennraum und Lager .12 Hausmeisterbüro Hausmeister/Technik/Lager .13 Stuhl- und- Tischlager, jeweils auf jedem Geschoss 10-15 m² .14 Toiletten ca. 310 m² ca. 120 m² ca. 60 m² ca. 20 m² ca. 12 m² entwurfsabhängig gemäß Anforderung ca. 522 m² ca. m² ca. 270 m² ca. 80 m² ca. 40 m² ca. 460 m² ca. 40 m² ca. 38 m² ca. 38 m² entwurfsabhängig gemäß Anforderung ca. 890 m² ca. 75 m² ca. 160 m² ca. 240 m² ca. 480 m² ca. 100 m² ca. 120 m² ca. 120 m² ca. 90 m² ca. 145 m² ca. 50 m² ca. 90 m² ca. 120 m² ca. 15 m² ca. 135 m² entwurfsabhängig gemäß Anforderung Eine Lehrküche könnte nach Bedarfsprüfung innerhalb des Raumprogramms "WBZ VHS/JBW/FNA" hinzukommen. Gesamt: ca. 1.680 m² ca. 50 m² WBZ Verwaltung WBZ Gastronomie 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 7 7 7 Rathauserweiterung 8 8 8 8 .1 .2 .3 .4 .5 .6 .7 .8 .9 .10 .11 .12 .13 .14 .15 Büro Leitungsebene Büro Leitungsebene Büro Leitungsebene Büro Leitungsebene Büro Festang.Mitarbeiter 21-24 AP Büro befristete Mitarbeiter 5 AP Kursleiterraum Archiv Lager FNA Lager VHS Lager Verwaltung Serverraum Teeküche Sanitätsraum Toiletten Gesamt: ca. 30 m² ca. 25 m² ca. 25 m² ca. 25 m² ca. 150 m² ca. 40 m² ca. 30 m² ca. 50 m² ca. 50 m² ca. 50 m² ca. 50 m² ca. 15 m² ca. 15 m² ca. 10 m² gemäß Anforderung ca. 350 m² ca. 215 m² ca. 300 m² .1 Cafeteria .2 Küche mit Lager für Cafeteria, Bewirtschaftung Freibereich und ggf. Kulturhalle ca. 100 m² gemäß Anfordernung .3 Toiletten Gesamt: ca. 400 m² ca. m² .1 .2 .3 .4 Büroflächen (Zellenbüros) Lagerflächen Serverraum Toiletten Gesamt: ca. 530 m² ca. 100 m² ca. 15 m² gemäß Anforderung ca. 645 m² ca. m² ca. 750 m² ca. 1.667 m² ca. 522 m² ca. 890 m² ca. 1.680 m² ca. 350 m² ca. 400 m² ca. 645 m² ca. m² ca. 500 m² ca. m² ca. 75 m² ca. 50 m² ca. 215 m² ca. m² ca. m² Gesamtflächenübersicht 1 2 3 4 5 6 7 8 Gesamt Foyer Kulturhalle WBZ Säle WBZ Musikschule WBZ VHS/JBW/FNA WBZ Verwaltung WBZ Gastronomie Rathauserweiterung ca. 6.904 m² ca. 840 m² Anmerkungen: Untergeordnete Nebenräume wie Toiletten, Stuhllager, etc. sowie Verkehrs- und Erschließungsflächen sind in der Gesamtsumme nicht abgebildet.