Auslobung - Stadtmitte Ingelheim

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Auslobung
Neuer Markt, Ingelheim am Rhein
Nichtoffener Planungswettbewerb für den Neubau eines Weiterbildungszentrums, einer Kulturhalle
sowie für die Erweiterung des Rathauses auf dem Areal „Neuer Markt“, Ingelheim am Rhein
Impressum
Auslober
SEGI Stadtentwicklungsgesellschaft
Ingelheim am Rhein GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 16
55218 Ingelheim am Rhein
Vertreten durch
Lukas Augustin als Geschäftsführer
Redaktion, Layout
planquadrat
Elfers Geskes Krämer Part.G.dwb BDA DASL
Architekten und Stadtplaner
Platz der deutschen Einheit 21
64293 Darmstadt
www.planquadrat.com
Stadt Ingelheim am Rhein
Neuer Markt 1
55218 Ingelheim am Rhein
www.ingelheim.de
Herausgegeben am 15. Juli 2011
Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen in der Auslobung sowie auf und in den
Planunterlagen wurden durch den Auslober sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch wird
keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür übernommen, dass alle Angaben vollständig,
richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind.
Weder die Auslobung, die Planunterlagen noch ihr Inhalt dürfen ohne die vorherige
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ausdrückliche Genehmigung des Auslobers auf irgendeine Art verändert oder an Dritte verteilt
oder übermittelt werden.
Ingelheim am Rhein
Die „Rotweinstadt“
Inhaltsverzeichnis
Teil B
Wettbewerbsgebiet
1.
Die Stadt Ingelheim am Rhein
14
2.
Stadtmitte
14
3.
Lage des Plangebietes
15
4.
Bestand
15
5.
Planungsrecht
16
6.
Schalltechnische Rahmenbedingungen
16
Wettbewerbsaufgabe
4
7.
Aufgabe
17
8.
Städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung
17
9.
Rathauserweiterung
17
10.
Weiterbildungszentrum
18
11.
Cafeteria, Café, Restaurant
19
12.
Kulturhalle
19
13.
Wechselbeziehungen und Synergien zwischen
den geplanten Nutzungen
21
14.
Barrierefreiheit
22
15.
Ruhender Verkehr
22
16.
Raumprogramm
23
17.
Wirtschaftlichkeit/Nachhaltigkeit/
Realisierung in Bauabschnitten
23
Anlagen
B
1
4
Teil B
Wettbewerbsgebiet
1. Die Stadt Ingelheim am Rhein
Die Stadt Ingelheim liegt als Mittelzentrum zwischen den Städten
Mainz und Bingen. Sie entstand 1939 durch den Zusammenschluss der
ehemals selbstständigen Gemeinden Ober-Ingelheim, Nieder-Ingelheim
mit Sporkenheim und Frei-Weinheim. Durch den erst Ende der 30er Jahre erfolgten Zusammenschluss der zuvor unabhängigen Ortsteile konnte
sich nie ein historisch über lange Zeiträume gewachsenes und stadträumlich ablesbares Stadtzentrum entwickeln.
2. Stadtmitte
Als Stadtmitte wird das auch der Rahmenplanung „Stadtmitte Ingelheim“
zugrunde liegende Quartier von Binger Straße, Bahnhofstraße, FriedrichEbert-Straße und Gartenfeldstraße bezeichnet (Siehe Anlage 8.1 Rahmenplanung). Derzeit findet eine maßgebliche Umgestaltung der Stadtmitte
durch die Einzelhandelsbebauung „Neue Mitte“ und die Neugestaltung
des öffentlichen Raums beginnend mit dem neuen Stadtplatz an der
Kreuzung Binger Straße und Bahnhofstraße statt. Diese funktionale und
gestalterische Attraktivierung bindet auch den Bahnhof mit ein und wird
die Einkaufsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität in der Stadtmitte positiv beeinflussen. Im Jahr 2010 wurde die Rahmenplanung „Stadtmitte Ingelheim“ in mehreren Planungswerkstätten unter Einbeziehung aller Fraktionen des Stadtrates, externer Gutachter und Planer erarbeitet und vom
Stadtrat als verbindliche Leitlinie der zukünftigen Entwicklungen in der
Stadtmitte beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger von Ingelheim sollen
in den Entstehungsprozess der Bauvorhaben kontinuierlich eingebunden
werden. In einer ersten Bürgerversammlung vor Beginn des Verfahrens
haben die Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Vorstellungen erarbeitet, die in den Planungswettbewerb eingeführt werden (siehe Anlage
9). Nach Abschluss des Verfahrens werden die Preisträger in einer zweiten
Bürgerversammlung vorgestellt.
Die Ingelheimer Stadtmitte ist stadträumlich durch eine heterogene Bebauung unterschiedlichen Stils und mit erheblichen Maßstabssprüngen
geprägt.
Die bestehenden Frei- und Straßenräume der Stadtmitte sind überwiegend urban geprägt. Auch der im Bau befindliche Stadtplatz an der
Kreuzung Binger Straße und Bahnhofstraße wird einen urbanen Charakter haben. Während seine Ränder in verschiedenen Bereichen durch
Bäume gefasst werden, ist der zentrale Bereich so gestaltet, dass hier
auch Veranstaltungen und der Wochenmarkt ermöglicht werden. Daraus
resultiert der Wunsch nach einer Ergänzung um einen grün geprägten
Platz mit Aufenthaltsqualität im Wettbewerbsgebiet.
3. Lage des Wettbewerbgebietes
Das Wettbewerbsgebiet liegt am östlichen Rand der Ingelheimer Stadtmitte. Es beinhaltet das Grundstück „Neuer Markt“ und erstreckt sich im
Norden bis zur Binger Straße und im Osten bis zur Wilhelm-Leuschner-Straße. Im Süden grenzt das Wettbewerbsgebiet direkt an eine bestehende
Wohnbebauung und an die Untere Sohlstraße, im Westen erstreckt es
sich bis zur Gartenfeldstraße und beinhaltet auch die angrenzenden neu
zu beplanenden Grundstücke an der Kreuzung von Friedrich-Ebert-Straße
und Gartenfeldstraße (siehe Anlage 2).
4. Bestand
B
4.1. Freiräume
In der Stadtmitte befinden sich wenige Freiflächen. Im Wettbewerbsgebiet
selbst liegt entlang der Binger Straße eine kleine Grünanlage. Diese Grünanlage mit der benachbarten öffentlichen Toilette liegt fern vom Haupteingang des Rathauses und seines Foyers und trägt damit nicht zu einem
repräsentativen Rathauseingang oder -zugang bei.
Weiter befindet sich im Bereich südlich des Rathauses eine ähnlich große
Grünfläche, die angesichts ihrer Gestaltung und der Topographie ebenfalls wenige Nutzungsqualitäten bietet. Diese Anlage dient auch als
fußläufige Verbindung von der Wilhelm-Leuschner-Straße zum Neuen
Markt bzw. der Unteren Sohlstraße.
Beiden Grünanlagen ist gemein, dass sie durch die derzeitige Lage und
Gestaltung sowie eingeschränkte soziale Kontrolle heute nur geringe
Aufenthaltsqualitäten bieten.
Im Wettbewerbsgebiet, insbesondere auf dem Gelände „Neuer Markt“,
befindet sich Baumbestand (siehe Anlage 6).
4.2. Marktzentrum
Das Markzentrum befindet sich baulich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und wird inklusive der Tiefgarage zurückgebaut.
Das Wettbewerbsgebiet steigt gegen Osten an. Im Westen liegt die
Geländehöhe auf ca. 92,2 m NN und im Osten auf ca. 107,3 m NN.
Auf dem Gelände „Neuer Markt“ befinden sich das zu erhaltende
Rathaus sowie das Marktzentrum, welches jedoch inklusive seiner
Tiefgarage abgebrochen wird und damit den Platz freigibt für die
städtebauliche Neuordnung des Gebietes.
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5
B
4.3. Rathaus
Der Bau des ersten zentralen Rathauses der aus verschiedenen
Gemeinden zusammengeschlossenen Stadt Ingelheim am Rhein
entstand 1982. Im Rahmen eines Wettbewerbes wurden das Geschäfts- und
Verwaltungszentrum mit Rathaus entwickelt mit der Zielsetzung eines
neuen, modernen, stadtbildprägenden Stadtzentrums.
Die Lage des Rathauses in Bezug auf die neuen Entwicklungen in der
Stadtmitte soll durch die städtebauliche Neustrukturierung im Wettbewerbsgebiet aufgewertet werden. Das Rathaus soll in seinem Bestand
erhalten bleiben. Die Tiefgarage des Rathauses wird über eine gemeinsame Zufahrt mit der Tiefgarage des Marktzentrums von der Unteren
Sohlstraße erschlossen. Nach Abbruch des Marktzentrums muss die
Erschließung der Tiefgarage des Rathauses sichergestellt werden.
4.4. Bestandsstraßen und Verkehr
Das Wettbewerbsgebiet umfasst neben den zwei zu beplanenden
Grundstücken die bestehenden Straßen Binger Straße im Norden,
Wilhelm-Leuschner-Straße im Osten, Untere Sohlstraße im Südwesten und
die Gartenfeldstraße im Westen. An der Binger Straße befindet sich eine
zentrale Haltestelle des Nahverkehrverbundes.
Nach dem derzeitigen Konzept zur Stadtmitte Ingelheim wird gemäß
dem Verkehrsgutachten die Verkehrsauslastung auf der Gartenfeldstraße höher sein als bei den übrigen angrenzenden Straßen. Im Rahmen der
Wettbewerbsaufgabe können Bereiche der Straßen überplant werden.
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5. Planungsrecht
Es kann davon ausgegangen werden, dass infolge des Wettbewerbs für
das Wettbewerbsgebiet ein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird.
6. Schalltechnische Anforderungen
Aufgrund der vorhandenen und geplanten Nutzungen im Wettbewerbsgebiet werden zukünftig Geräuscheinwirkungen an den angrenzenden
schutzbedürftigen Nutzungen außerhalb des Wettbewerbsgebietes
hervorgerufen werden.
Als geräuschemittierende Nutzungen im Wettbewerbsgebiet sind zu
nennen:
• oberirdische Stellplätze
• Zufahrt zur Tiefgarage des Rathauses und zur neuen Tiefgarage der
Kulturhalle
• Ladehof zur Kulturhalle
• Anbindungsbereich Cafeteria
• Andienungsbereich catering-Küche
Als schutzbedürftige Nutzungen sind zu nennen:
• Wohngebiete an der Unteren Sohlstraße, der Wilhelm-Leuschner-Straße und westlich der Gartenfeldstraße
• Mischgebiet nördlich der Binger Straße
Die schalltechnisch sensibelste Nachbarschaft befindet sich südlich des
Wettbewerbsgebietes im Bereich der Unteren Sohlstraße. Daher wird es
erforderlich, die an dieser Stelle verbleibende Zufahrt zur vorhandenen
Tiefgarage des Rathauses sowie zur neuen Tiefgarage der Kulturhalle
schalltechnisch optimiert auszubilden. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist bis
zum Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche baulich einzuhausen.
Außerdem sind die Wandflächen und die Deckenfläche im Inneren
dieser Einhausung schallabsorbierend zu verkleiden. Oberirdische Stellplätze sind, soweit möglich, nicht im südlichen Teil des Wettbewerbsgebiets vorzusehen. Dies gilt insbesondere für Stellplätze, die auch in der
Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) genutzt werden können.
Wettbewerbsaufgabe
7. Aufgabe
Die Stadt Ingelheim plant, auf dem Wettbewerbsgebiet eine Kulturhalle zu errichten, die gemeinsam mit der Rathauserweiterung und dem
Neubau des Weiterbildungszentrums die Stadtmitte stadträumlich,
gestalterisch und funktional neu prägen wird. Zentraler Punkt der
Aufgabenstellung sind die Positionierung und Orientierung der neuen
Gebäude im Einklang mit dem Rathausbestand und der umgebenden
Bebauung sowie die Schaffung eines qualitätsvollen Freiraumes im
Zusammenspiel mit dem geplanten Rundweg (siehe Rahmenplanung
Stadtmitte Ingelheim, Anlage 8.1).
Die Konzeption eines qualitätsvollen Freiraums im Wettbewerbsgebiet ist
eine wichtige Aufgabe des Wettbewerbs. Die zurzeit im Wettbewerbsgebiet liegenden Grünflächen können überplant und in ihrer Lage
verschoben werden. Die Freiflächen müssen qualitativ aufgewertet
werden, um eine hohe Aufenthaltsqualität sicher zu stellen. Auf den
Freiflächen ist eine Außengastronomie zu integrieren.
Die Gesamtmaßnahme soll aufgrund der öffentlichen und kulturellen
Nutzungen eine identitätsstiftende Wirkung für die aus vier Stadtteilen mit
starken Stadtteilidentitäten gebildete Gesamtstadt entfalten.
B
8. Städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung
Die derzeitige stadträumliche Situation im Wettbewerbsgebiet ist
aufgrund der eingeschränkten Wahrnehmbarkeit des Rathauses, der
wenig attraktiven Freiraumgestaltung und schlechten Wegebeziehungen in die Stadtmitte stark verbesserungswürdig. Zudem eröffnet der
Wegfall des Marktzentrums die Chance, zentrenrelevante und öffentlichkeitswirksame Nutzungen in der Stadtmitte von Ingelheim zu verorten. Es
wird von den Wettbewerbsbeiträgen daher ein Vorschlag für die städtebauliche Neustrukturierung im Wettbewerbsgebiet erwartet, welcher der
Bedeutung dieser für Ingelheim einmaligen Chance gerecht wird.
Grundsätzlich sind alle im Wettbewerbsgebiet befindlichen Bäume soweit irgend möglich zu erhalten (siehe Anlage 7). Wenn planungsbedingt Bäume in Wegfall kommen müssen, werden diese im Bereich des
Stadtzentrums ersetzt.
9. Rathauserweiterung
Das Rathaus vereint heute alle allgemeinen bürgerorientierten Dienstleistungen der Stadtverwaltung an einem Ort und ist als „Haus der kurzen
Wege“ Merkmal einer kompakten und bürgerfreundlichen Verwaltung.
Deshalb wird bei der Erweiterung eine klare Erschließung und einfache
Orientierung im Zusammenhang mit dem bestehenden Komplex von besonderer Bedeutung sein.
Das bestehende Foyer mit dem Empfang ist heute und bleibt auch zukünftig einziger Haupteingang zum Rathaus. Daneben gibt es heute einen separaten Eingang zur Touristen-Information, der am westlichen Ende
des Nordflügels des Rathauses liegt. Dieser Eingang ist nicht unbedingt
zu erhalten, da die Touristen-Information mittelfristig aus dem Rathaus in
eine neu zu errichtende Vinothek Ingelheim verlagert werden soll.
Der Ratssaal wird an Ort, Stelle und Funktion erhalten und soll auch zukünftig ausschließlich der Stadtverwaltung Ingelheim zur Verfügung stehen. Dieser kann ggf. im Rahmen der Erweiterung aufgewertet und anders erschlossen werden.
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B
Die Anlieferung der Verwaltung erfolgt heute im Wesentlichen über das
Foyer und damit über den Vorplatz des Rathauses. Für die Zukunft ist anzustreben, die Anlieferung möglichst über einen eigenen Zugang von
Norden, Binger Straße, zu ermöglichen, der auf möglichst direktem Weg
an den Bereich der rückwärtigen Lagerräume (Lage zur Wilhelm-Leuschner-Straße hin) angeschlossen ist.
Im Rahmen des Raumprogramms sollen Zellenbüros eingerichtet werden.
Neben den dargestellten Büro- und Nebenflächen soll auch ein neuer
Serverraum für die IT des Rathauses geschaffen werden. Dieser Bereich
sollte einen eigenen Brandabschnitt bilden und möglichst im Erdgeschoss
in der Nähe zu den Hausanschlüssen der Datenleitungen liegen, welche
an der nordöstlichen Ecke des Rathauses liegen.
Die konkrete Zuordnung der Büroflächen zu einzelnen Nutzern bzw.
Ämtern kann in Abhängigkeit vom Standort erst im Rahmen der Weiterentwicklung der Planung erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft eine Umorganisation innerhalb des Rathauses stattfinden wird, um
zusammenhängende Einheiten zu erhalten und Abläufe zu optimieren.
Im Rahmen der Rathauserweiterung – oder an anderer geeigneter Stelle
im Gesamtbereich Neuer Markt – ist eine öffentlich zugängliche Toilette
zu berücksichtigen, welche die nördlich des Rathauses stehende Toilette
ersetzen soll.
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10. Weiterbildungszentrum
Das Weiterbildungszentrum Ingelheim ist ein integriertes und integratives
Kultur- und Bildungszentrum, in dem Seminare, Kurse, Vorträge, Musikunterricht, Ausstellungen, Konzerte und Theater- bzw. Kleinkunstaufführungen
für alle Altersgruppen stattfinden. Es soll seinen Besuchern die Möglichkeit
bieten, in offener, heller, entspannter und angenehmer Atmosphäre zu
lernen und Kultur zu genießen.
Der Neubau des Weiterbildungszentrums ist grundsätzlich in einem
Gebäude oder in mehreren, miteinander verbundenen Gebäudeteilen
denkbar. Vor dem Hintergrund der Minimierung des Bauvolumens östlich
der Gartenfeldstraße können - als gleichwertige Lösung - auch Teile des
Raumprogramms des Weiterbildungszentrums auf die Flächen westlich
der Gartenfeldstraße platziert werden.
Kurs- und Unterrichtsräume müssen so angeordnet und ausgestattet sein,
dass unterschiedliche Nutzungen (z.B. Filmvorführungen) möglich sind,
ohne dass Veranstaltungen in benachbarten Räumen oder anderen
Gebäudeteilen beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die
Räume, in denen Musikunterricht stattfindet.
Auf allen Stockwerken müssen Lagermöglichkeiten für Tische und Stühle
vorgesehen werden. Transportwege (Türen, Gänge, Aufzüge) müssen
so ausgelegt sein, dass innerhalb der entsprechenden Bereiche große
Musikinstrumente transportiert werden können und deren Lagerräume
per Aufzug erreichbar sind. Zwischen Saal, Ensembleraum/Kammerkonzertraum und Kulturhalle muss ein Konzertflügel ohne Aufwand transportiert werden können.
Das Weiterbildungszentrum benötigt ein repräsentatives Foyer mit Rezeption/Empfang und Präsentationsflächen, das für Ausstellungen und Stehempfänge für bis zu 200 Personen geeignet ist. Eine Garderobe für Foyer
und Saal muss für mindestens 250 Personen ausgelegt sein. Der Saal muss
über eine Bühne von mindestens 80m² verfügen. Nebenräume (Künstlergarderobe, Lagerbereich für Requisite und Konzertflügel) müssen dem
Saal unmittelbar beigeordnet sein.
Drei Seminarsäle der Größenordnung 120-160 m² mit ausreichender
Deckenhöhe (mind. 3,50 m) sollten in der Nähe des Saales sowie zur
Ausnutzung von Synergieeffekten ggf. in der Nähe der Kulturhalle
angeordnet sein. Zwei Seminarsäle à 60 m² sollen räumlich so angeordnet
werden, dass sie durch eine mobile Trennwand zu einem weiteren Saal
von 120 m² zusammengefasst werden können.
Veranstaltungsräume, die speziell für die Nutzung durch Kinder vorgesehen sind (Musikalische Früherziehung, BimBamBommel-Raum) sollten
wenn möglich beieinander angeordnet sein. Unmittelbar bei diesen
Räumen sollten sanitäre Einrichtungen (einschl. Wickelraum), Abstellplatz
für Kinderwägen und ein Wartebereich für Eltern, die ihre Kinder abholen,
angeordnet sein.
Zwei Schlagzeugräume und der
Bandprobenraum müssen über
breite Türen verfügen. Zwischen den Schlagzeugräumen sollte ein kleiner
Lagerraum vorgesehen werden. Ein Ensembleraum/Kammerkonzertraum
muss über ausreichende Deckenhöhe (mind. 3,50 m) sowie breite Türen
verfügen.
Die Verwaltung aller Fachbereiche und ggf. auch des Kulturhallenmanagements sollte sich an einem gemeinsamen Ort in möglichst
unmittelbarer Nähe von Rezeption/Empfang befinden.
B
11. Cafeteria/Café/Restaurant
Eine Cafeteria/Café/Restaurant soll als ständiger öffentlicher Gastronomiebetrieb des Weiterbildungszentrums eingeplant werden, die ebenso
zur Versorgung der Seminarteilnehmer mit der Kapazität von bis zu 200
Personen dient und zur Bewirtschaftung der neu geplanten Freiflächen
genutzt werden kann. Im Bedarfsfall sollte dieser gastronomische Bereich
für die Kulturhalle zur Verfügung gestellt werden. Die Küche benötigt
Kühl- und Lagerflächen sowie eine Anlieferungsstelle für Ver- und Entsorgung.
12. Kulturhalle
Die Kulturhalle mit Sitzplätzen für ca. 600 Personen sowie weiteren
zuschaltbaren Sitzplätzen für ca. 200 Personen soll in Zukunft einen Schwerpunkt im kulturellen Leben der Stadt Ingelheim und der weiter gefassten
Region bilden. Ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm soll die Stadtmitte
insgesamt als Standort stärken und auch in Hinblick auf Synergieeffekte
mit Einzelhandel und Gastronomie die Stadtmitte positiv prägen. Die
Kulturhalle ist zudem nicht als isolierter Baustein zu begreifen, sondern
steht in einem wichtigen räumlichen und funktionalen Zusammenhang
mit dem Rathaus und dem Weiterbildungszentrum. Es ist vorgesehen,
dass sowohl Veranstaltungen aus dem Rathaus wie größere Bürgerversammlungen, Ausstellungen und Sitzungen in der Kulturhalle stattfinden werden, als auch eine Nutzung der Kulturhalle durch z.B. Konzerte
der Musikschule und größere Tagungen. Innerhalb des Veranstaltungsund Raumprogramms sollen auch Aufführungen des Vereins „Förderer
der Kleinkunst e.V. in Ingelheim“ ermöglicht und integriert werden (siehe
Anlage 13). Die 200 zusätzlichen Sitzplätze sollen z.B. durch zuschaltbare
Bereiche des Foyers, Räume (innerhalb des Raumprogramms der Kulturhalle) oder Emporen den 600 Sitzplätzen des großen Saals zugeschaltet
werden können.
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B
12.1. Anforderungen an die Kulturhalle
Auszug aus der Machbarkeitsanalyse Kulturhalle Ingelheim; Anlage 8.4, S. 32-34
12.1.1. Positionierung und Veranstaltungsmix
Unter Berücksichtigung der bestehenden Ausstattung mit Veranstaltungsstätten bzw. Hallen in Ingelheim und den entscheidungsrelevanten
Nachbarstädten sowie dem Veranstaltungsmix, der heute in Ingelheim angeboten wird und künftig zu erwarten ist, ergänzt um die
Einschätzungen der befragten Veranstalter, sollte die neue Kulturhalle ein
Fassungsvermögen von rd. 600 Sitzplätzen ermöglichen. Aufgrund der
laufend weiter geführten Experteninterviews mit Veranstaltern kann
das Sitzplatzangebot bei Reihenbestuhlung auf rd. 800 Sitzplätze erhöht
werden, dies kann auch durch das Angebot weiterer Sitzplätze auf einer
umlaufenden Foyerfläche – die mit dem großen Saal verbunden werden
kann – oder auf Balkonen erfolgen. Damit bleibt sie deutlich hinter dem
Größenspektrum des Congress Centrums Mainz, kann aber andererseits
eine Vielzahl von Veranstaltungen abbilden. Die Kulturhalle muss das
gesamte Spektrum von Kultur, Theater/Kabarett, Comedy, Konzerte sowie gewerblichen Veranstaltungen (Messen, Wortveranstaltungen, Versammlungen, Tagungen) über Fastnacht, Vereinsfesten und Konzerten
lokal ansässiger Vereine bis zu Schülerfesten und politischen Informationsveranstaltungen abdecken können. Entsprechend muss das Raumprogramm der Kulturhalle Ingelheim eine Flexibilität bieten, die diesem
Veranstaltungsspektrum Rechnung trägt, ohne langwierige Rüstzeiten
zwischen verschiedenen Veranstaltungen zu verursachen.
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Für Ingelheim muss die neue Kulturhalle gewährleisten:
• Hoher Alleinstellungsgrad im lokalen Einzugsgebiet (keine Congresshalle, kein reines Theaterhaus);
• Hohe Attraktivität für alle Bürger;
• Hohes Maß an Multifunktionalität, um einerseits das heute bereits vorhandene Veranstaltungsspektrum aufzunehmen, andererseits auch
neue Angebote für Ingelheim zu gewinnen;
• Entwicklung einer über Ingelheim hinausgehenden Ausstrahlung und
Zugkraft.
12.1.2 Funktionale Anforderungen – Raumprogramm
Die Anforderungen an die neue Kulturhalle Ingelheim zur Positionierung
und Profilierung innerhalb des bestehenden lokalen und regionalen
Wettbewerbs unter den Kulturhallen sind durch folgende Funktionen zu
gewährleisten:
• Flexibilität und Multifunktionalität des Innenraums/Saals
• Komfort und Sicherheit für die Gäste
• Hochwertige Betreiberausstattung
• Mobile Tribünen/Bühnen für den Innenraum
• Flexible Aktionsflächen
• Notwendige Deckentragfähigkeit
• Kurze Umbauzeiten bzw. Rüstzeiten zwischen verschiedenen
Veranstaltungen
• Bessere Produktionsbedingungen
• Reduzierte operative Kosten
• Breites Veranstaltungsspektrum
• Hohe Variabilität der Halle
• Außenbereich bespielbar (Rathausplatz)
Grundsätzliche Funktionen des Kulturhallengebäudes:
• Variabler Innenraum mit Trennmöglichkeit und mobilen Gastronomieflächen
• Variable Bühnenstandorte und -größen im Innenraum
• Halber Saal und kleinere Kapazitäten realisierbar - Mittelbühne
machbar
• Veranstaltungsadäquate Akustik im Innenraum
• Feste Bühne/Bühnenhaus, Option zur Bespielbarkeit des Außenbereichs (eventuell von dieser festen Bühne aus)
• Aufnahme notwendiger Deckenlasten je Veranstaltung, Konfiguration und Bühnenstellplatz
• Ausreichende Anzahl von Nebenräumen mit Verbindung zu den
Aktionsflächen
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Großzügiges Foyer mit Garderobennutzung und multifunktionaler
Ausstattung, Option zur Nutzung des Foyers für Kleinveranstaltungen
Kassen- und Verwaltungsbereiche sowie notwendige Infrastruktur
(z. B. Ticketing)
Variables Bewirtschaftungskonzept mit veranstaltungskompatiblen
Versorgungspunkten
Großzügige Verweil- und Aufenthaltsfläche mit Toilettenanbindung
Notwendige Infrastruktur und Raumkonzeption für Teilnehmer/Dienstleister
Ausreichende Lagerkapazitäten für den zukünftigen Betrieb
Vielfältige Anlieferungsmöglichkeiten ohne Kollisionspunkte
Glasfaseraustattung für Betrieb, W-Lan, DECT-Anlage - alle auch für
das Gebäudemanagement
Kapazität: rd. 600 Sitzplätze (bei Bühnenveranstaltungen in Reihenbestuhlung)
12.1.3. Spezielle Anforderungen an den Ladehof (Bühnenbereich)
• Stellfläche für 2 Kfz (Reisebusse und/oder Sattelzug): Beide Stellplätze
sollten direkten Zugang zum Bühnenbereich haben (ohne Behinderung der Anlieferungszugänge)
• Stellfläche für 2 Kfz (Reisebusse und/oder Sattelzug): Diese können in
fußläufiger Entfernung zum Bühnenbereich liegen
• Ebenerdiger Ladeweg in die Halle
• Halleneinfahrt (Tor) geeignet für Kleintransporter der Art „Sprinter“/
Befahrbarkeit des Innenraums mit Kleintransportern der Art „Sprinter“
B
13. Wechselbeziehungen und Synergien zwischen den geplanten Nutzungen
13.1. Säle
Im Raumprogramm werden zwei Säle, der große Saal der Kulturhalle
(800 m²) und der große Saal mit Bühne (310 m²) des Weiterbildungszentrums/Musikschule vorgegeben. Diese beiden Säle sollten räumlich so angeordnet werden, dass sie sich gegenseitig weder akustisch noch in ihrem
Betrieb beeinträchtigen. Sie könnten jedoch so angeordnet werden,
dass sie im Fall einer großen Veranstaltung durch Verbindungstüren verknüpft werden könnten und sich dadurch räumliche Synergien ergeben.
Zudem sollen sie zur Minimierung des Bauvolumens durch das gleiche Foyer
erschlossen werden können.
13.2. Foyer
Die im Wettbewerbsgebiet vorgesehenen Nutzungen benötigen alle
einen repräsentativen, gut auffindbaren Haupteingang.
Es ist vorstellbar, dass das eine im Raumprogramm vorgesehene
Foyer von 750 m² zentral zur Erschließung aller Säle (Saal der Kulturhalle,
großer Saal des Weiterbildungszentrums/Musikschule) angeordnet wird.
Konzeptabhängig können aber auch verschiedene Foyers für die
verschiedenen Nutzungen vorgesehen werden.
Es ist zu berücksichtigen, dass die unterschiedlichen Nutzungen und Nutzergruppen (z.B. Musikgruppen für Kleinkinder und Tagungsbesucher) sich
gegenseitig nicht beeinträchtigen dürfen.
13.3. Anlieferung
Es ist im Rahmen der Wettbewerbsarbeit zu prüfen, inwieweit die
Anlieferungsbereiche der verschiedenen Nutzungen überlagert werden
können.
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B
14. Barrierefreiheit
Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft soll die Entwicklung
auch einen Beitrag zu einer zunehmend barrierefrei gestalteten Stadtmitte leisten. Die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen
Leben ist zu berücksichtigen und angesichts der topografischen Situation
zu ermöglichen. Ziel soll es sein, dass alle Menschen entsprechend ihren
Bedürfnissen und Möglichkeiten die vorgesehenen Kultur- und Bildungsangebote sowie die städtische Verwaltung und die angrenzenden Freiräume nutzen können.
In diesem Zusammenhang sollte eine barrierefreie, fußläufige Verbindung
ggf. durch einen öffentlichen Aufzug zwischen Wilhelm-Leuschner-Straße
und Stadtzentrum ermöglicht werden.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auch innerhalb der Bebauung die
Bedürfnisse älterer Menschen (breite Stuhlreihen, Abstellflächen Rollator,
ausreichende Anzahl von Toiletten) hinreichend berücksichtigt werden.
15. Ruhender Verkehr
Es ist davon auszugehen, dass nicht alle für die vorgesehenen Nutzungen
bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätzen im Wettbewerbsgebiet
nachgewiesen werden müssen, da ein Parkleitsystem für die gesamte
Stadtmitte angestrebt wird und in näherer Umgebung öffentlich zugängliche Stellplätze vorhanden sind.
15.1. Tiefgarage
Die Rathausgarage ist mit der dortigen Stellplatzanzahl zu erhalten. Darüber hinaus müssen in dem Wettbewerbsgebiet mindestens 100 Stellplätzen unterirdisch, ggf. in einer zweigeschossigen Tiefgarage, nachgewiesen werden. Wirtschaftlichkeit und bequeme Nutzbarkeit der neuen
Tiefgarage sind zu beachten.
15.2. Stellplätze
15.2.1. Rathaus
Auf dem Grundstück befinden sich zurzeit 20 oberirdische Stellplätze für
Beschäftigte an der Wilhelm-Leuschner-Straße. Die Stellplätze für Beschäftigte sind in ihrer Anzahl zu erhalten, können aber auch an anderer Stelle
ggf. in der Tiefgarage nachgewiesen werden.
15.2.2. Weiterbildungszentrum
Unmittelbar beim Weiterbildungszentrum müssen mindestens 10 reservierte Parkplätze für Hausdienste, Gastdozenten und Anlieferer ggf. in der
Tiefgarage nachgewiesen werden.
15.2.3. Kulturhalle
Stellplätze für Veranstaltungsbesucher sowie 3-4 Stellplätze für Angestellte
können im Rahmen des vorhandenen öffentlichen Stellplatzangebotes
im Standortumfeld verortet werden. Es sollten jedoch nach Möglichkeit
Stellplätze an der Halle oder ggf. in der Tiefgarage zur Verfügung gestellt
werden.
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15.3. Kurzparker
15.3.1. Rathaus
Für die Besucher des Rathauses sind an geeigneter Stelle 15 Stellplätze für
Kurzzeitparker ggf. in der Tiefgarage nachzuweisen.
15.3.2. Weiterbildungszentrum
In der Nähe des Eingangs zum Weiterbildungszentrum müssen mindestens
5 Kurzzeithalteplätze für Eltern, die ihre Kinder abholen, vorhanden sein.
Der Fußweg vom Kurzzeithalteplatz zum Eingang muss für Kinder gefahrlos möglich sein.
15.3.3. Kulturhalle
Für die Veranstaltungshalle sind eine Taxi-Vorfahrt und temporäre Parkmöglichkeit für Busse in Eingangsnähe der Veranstaltungshalle zwecks
Ent- und Besteigen der Busse durch Veranstaltungsbesucher vorzusehen.
Hinweis
Die Stellplätze für Kurzzeitparker der unterschiedlichen Nutzungen können zusammengefasst werden. Es ist hinsichtlich des Lärmschutzes zu beachten, dass im Bereich der Unteren Sohlstraße Wohnbebauung direkt
an das Wettbewerbsgebiet angrenzt.
16. Raumprogramm
Das Raumprogramm für die erforderlichen Nutzungen wird in Anlage 1
dargestellt. Es ist durch die Wettbewerbsbeiträge nachzuweisen.
B
17. Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit / Realisierung in Bauabschnitten
Es ist eine wirtschaftlich angemessene Lösung der Wettbewerbsaufgabe zu erarbeiten. Dazu wird eine zukunftsfähige Lösung erwartet, die
eine nachhaltige und energieeffiziente Bauweise ermöglicht. Durch eine
Minimierung der Versiegelung und die Planung von klimagerechten
Außenräumen ist auf das Mikroklima positiv einzuwirken.
Die Stadt Ingelheim beabsichtigt, die Entwicklung des Wettbewerbsgebiets zeitnah, aber optional stufenweise umzusetzen.
Vor dem Hintergrund einer möglicherweise zweistufigen Entwicklung des
Geländes (1. Rathauserweiterung, 2. Weiterbildungszentrum und Halle),
sollte die Gesamtmaßnahme in sinnvolle Bauabschnitte zu untergliedern
sein. Keinesfalls darf in einem ersten Bauabschnitt ein Torso entstehen.
Aufgabe ist eine eindeutige Konfiguration, die schrittweise umgesetzt
werden kann, jedoch für jeden Entwicklungsschritt eine hohe stadträumliche Qualität, Funktionalität und Identität bietet. Auch ein stufenweise
umzusetzendes Konzept soll mit einer schon zu frühem Projektzeitpunkt
hohen Aufenthaltsqualität des neu zu planenden Freiraumes für die
Nutzer und Besucher einhergehen.
Der Auslober betrachtet intakte, gestaltete, öffentliche Räume als einen
bedeutsamen Faktor auch für die Wirtschaftlichkeit der Projekte wegen
der Annahme durch externe Nutzer. Gerade auch der architektonischen
Qualität der Kulturhalle kommt als prägendes „Aushängeschild“ der Stadt
Ingelheim eine hohe Bedeutung zu.
Es ist geplant, alle Gebäude gemeinsam zentral über ein BHKW zu versorgen.
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Anlagen
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Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6 Raumprogramm (PDF)
Kataster inkl. Markierung des Wettbewerbsgebiets (DWG)
Vermesserplan inkl. Geländeprofil (DWG/PDF)
Gebäudepläne Bestand Rathaus (PDF)
Bestandsplan Leitungstrassen
Baumbestandsplan (PDF)
Anlage 7
Anlage 7.1
Anlage 7.2
Anlage 7.3
Anlage 7.4
Fachgutachten
Rahmenplanung Stadtmitte, Ingelheim (PDF)
Machbarkeitsstudie „Neuer Markt“ (PDF)
Verkehrsgutachten zur Machbarkeitsstudie „Neuer Markt“ (PDF)
Machbarkeitsanalyse Ingelheim Kulturhalle
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Zusammenfassung der Bürgerveranstaltung vom
03. Februar 2011 (PowerPoint)
Lichtbilder Gebäude, Gelände (JPG oder PDF)
Luftbilder (JPG oder PDF)
Anlage 11
Anlage 11.1 Anlage 11.2 Modell
Modelleinsatzplatte inkl. Bestandsgebäude Rathaus M 1: 500
Die Modelleinsatzplatte inkl. Bestandsgebäude wird zum Rückfragekolloquium am 02. August den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
Höhenschichtenplan zur Erstellung des Modells (DWG)
Der Höhenschichtenplan zur Erstellung des Modells wird Mitte August den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
Anlage 15
Brief an den OB, Verein „Förderer der Kleinkunst e.V. in
Ingelheim“
Berechnungsformblätter (EXCEL)
Erklärung zur Nutzung der Geobasisdateninformationen (WORD)
Verfassererklärung (PDF)
Anlage 1: Wettbewerb "Neuer Markt, Ingelheim am Rhein"
15.07.2011
RAUMPRGRAMM WETTBEWERB
Nichtoffener Planungswettbewerb für den Neubau eines Weiterbildungs-zentrums, einer Kulturhalle sowie für die
Erweiterung des Rathauses auf dem Areal „Neuer Markt“, Ingelheim am Rhein
Nutzungseinheit
NR
Foyer
1
Raumbezeichnung
Fläche
Fläche
oberirdische Bebauung ggf.
unterirdische
Bebauung
.1 Foyer für Kulturhalle und
Weiterbildungszentrum
Gesamt:
Kulturhalle
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
.1 goßer Saal der Kulturhalle für 600
Besucher in Reihenbestuhlung inkl.
mobile Bühne
.2 Multifunktionsraum 1
.3 Multifunktionsraum 2
.4 Multifunktionsraum 3
.5 Multifunktionsraum 4
.6 Backstagebereich / Crew Catering
.7 Backstagebereich / Aufenthaltsraum
Crew
.8 Backstagebereich / Einzelgarderoben;
sechs Stück á 22 ca. m²
.9 Backstagebereich / Gruppenumkleide;
zwei Stück á 30 m²
.10 Funktionsflächen / Sanitätsdiensraum
.11 Funktionsflächen / Werkstatt
.12 Funktionsflächen / Aufenthalt
Fremdpersonal, Lager Reinigungsmittel
ca. 750 m²
ca. 750 m²
ca. 800 m²
ca. 20 m²
ca. 30 m²
ca. 40 m²
ca. 60 m²
ca. 10 m²
ca. 24 m²
ca. 120 m²
ca. 60 m²
ca. 20 m²
ca. 20 m²
ca. 30 m²
2 .13 Funktionsflächen / Reinigungsmaschinen
ca. 10 m²
2 .14 Funktionsflächen / Kontrollraum,
Hausmeisterbüro
2 .15 Funktionsflächen / Hallenmanagment;
fünf Büros á ca. 20 m²
2 .16 Lagerflächen / Hauslager
2 .17 Lagerflächen / Hausequipment
2 .18 Lagerflächen / Möbellager
2 .19 Serviceflächen / Kassen
2 .20 Besuchertoiletten
2 .21 Gastronomische Versorgung /
Anlieferung / Müll, Leergut
2 .22 Gastronomische Versorgung /
Vorbereitung / Aufbereitung
2 .23 Gastronomische Versorgung /
Vorbereitung / Möbellager
2 .24 Gastronomische Versorgung /
Vorbereitung / Trockenlager
2 .25 Gastronomische Versorgung /
Vorbereitung / Kühlraum
2 .26 Gastronomische Versorgung /
Vorbereitung / Tiefkühlraum
2 .27 Gastronomische Versorgung /
Vorbereitung / Küchenbüro
2 .28 Gastronomische Versorgung /
Gastronomie / Produktion stationär
2 .29 Gastronomische Versorgung /
Gastronomie / Servicebereich
2 .30 Gastronomische Versorgung /
Sozialanlagen / Umkleideraum, WC
Hinweis: Die detaillierte Beschreibung zu Nutzung und
Raumzuordnung des Raumprogrammes sowie Raumhöhen ist in
der "Raum- und Funktionsbeschreibung" innerhalb der
"Machbarkeitsanalyse Kulturhalle Ingelheim", Anlage 7.4,
abgebildet.
ca. 30 m²
ca. 100 m²
ca. 300 m²
ca. 200 m²
ca. 100 m²
ca. 20 m²
gemäß Anforderung
ca. 20 m²
ca. 25 m²
ca. 15 m²
ca. 15 m²
ca. 15 m²
ca. 20 m²
ca. 10 m²
ca. 20 m²
ca. 8 m²
ca. 25 m²
WBZ Säle
3
.1
3
3
3
3
3
.2
.3
.4
.5
.6
3
WBZ Musikschule
4
4
4
4
4
4
4
4
4
WBZ VHS/JBW/FNA
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
Großer Saal der Musikschule mit Bühne
Ensemble/Kammerkonzert
Requisite
Künstlergarderobe
Mischraum/ Projektion
Stuhl- und- Tischlager, jeweils auf jedem
Geschoss 10-15 m²
.7 Toiletten
Gesamt:
.1 Säle Suzuki/Musikalische Früherziehung;
drei Stück á ca. 90 m²
.2 große Unterrichtsräume; zwei Stück á ca.
40 m²
.3 Bandprobenraum
.4 kleine Unterrichtsräume 23 Stück á ca.
20 m²
.5 Schlagzeugräume; zwei Stück á ca. 20
m²
.6 Lager Requisite
.7 Instrumentenlager
.8 Stuhl- und- Tischlager, jeweils auf jedem
Geschoss 10-15 m²
.9 Toiletten
Gesamt:
.1 großer Seminarsaal
.2 mittlere Seminarsäle; zwei Stück á ca.
120 m²
.3 großer Seminarraum; acht Stück á ca. 60
m²
.4 mittlerer Seminarraum; zwei Stück á ca.
50 m²
.5
kleiner Kursraum; drei Stück á ca. 40 m²
.6 EDV-Raum; zwei Stück á ca. 60 m²
.7 Yoga-Raum mit Umkleide
.8 Gymnastikhalle
.9
Umkleide und Duschen Gymnastikhalle
.10
Kursraum Eltern-Kind "BimBamBommel"
.11 Werkraum, Brennraum und Lager
.12 Hausmeisterbüro
Hausmeister/Technik/Lager
.13 Stuhl- und- Tischlager, jeweils auf jedem
Geschoss 10-15 m²
.14 Toiletten
ca. 310 m²
ca. 120 m²
ca. 60 m²
ca. 20 m²
ca. 12 m²
entwurfsabhängig
gemäß Anforderung
ca. 522 m²
ca. m²
ca. 270 m²
ca. 80 m²
ca. 40 m²
ca. 460 m²
ca. 40 m²
ca. 38 m²
ca. 38 m²
entwurfsabhängig
gemäß Anforderung
ca. 890 m²
ca. 75 m²
ca. 160 m²
ca. 240 m²
ca. 480 m²
ca. 100 m²
ca. 120 m²
ca. 120 m²
ca. 90 m²
ca. 145 m²
ca. 50 m²
ca. 90 m²
ca. 120 m²
ca. 15 m²
ca. 135 m²
entwurfsabhängig
gemäß Anforderung
Eine Lehrküche könnte nach Bedarfsprüfung innerhalb des
Raumprogramms "WBZ VHS/JBW/FNA" hinzukommen.
Gesamt:
ca. 1.680 m²
ca. 50 m²
WBZ Verwaltung
WBZ Gastronomie
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
7
7
7
Rathauserweiterung
8
8
8
8
.1
.2
.3
.4
.5
.6
.7
.8
.9
.10
.11
.12
.13
.14
.15
Büro Leitungsebene
Büro Leitungsebene
Büro Leitungsebene
Büro Leitungsebene
Büro Festang.Mitarbeiter 21-24 AP
Büro befristete Mitarbeiter 5 AP
Kursleiterraum
Archiv
Lager FNA
Lager VHS
Lager Verwaltung
Serverraum
Teeküche
Sanitätsraum
Toiletten
Gesamt:
ca. 30 m²
ca. 25 m²
ca. 25 m²
ca. 25 m²
ca. 150 m²
ca. 40 m²
ca. 30 m²
ca. 50 m²
ca. 50 m²
ca. 50 m²
ca. 50 m²
ca. 15 m²
ca. 15 m²
ca. 10 m²
gemäß Anforderung
ca. 350 m²
ca. 215 m²
ca. 300 m²
.1 Cafeteria
.2 Küche mit Lager für Cafeteria,
Bewirtschaftung Freibereich und ggf.
Kulturhalle
ca. 100 m²
gemäß Anfordernung
.3 Toiletten
Gesamt:
ca. 400 m²
ca. m²
.1
.2
.3
.4
Büroflächen (Zellenbüros)
Lagerflächen
Serverraum
Toiletten
Gesamt:
ca. 530 m²
ca. 100 m²
ca. 15 m²
gemäß Anforderung
ca. 645 m²
ca. m²
ca. 750 m²
ca. 1.667 m²
ca. 522 m²
ca. 890 m²
ca. 1.680 m²
ca. 350 m²
ca. 400 m²
ca. 645 m²
ca. m²
ca. 500 m²
ca. m²
ca. 75 m²
ca. 50 m²
ca. 215 m²
ca. m²
ca. m²
Gesamtflächenübersicht
1
2
3
4
5
6
7
8
Gesamt
Foyer
Kulturhalle
WBZ Säle
WBZ Musikschule
WBZ VHS/JBW/FNA
WBZ Verwaltung
WBZ Gastronomie
Rathauserweiterung
ca. 6.904 m² ca. 840 m²
Anmerkungen:
Untergeordnete Nebenräume wie Toiletten, Stuhllager, etc. sowie Verkehrs- und
Erschließungsflächen sind in der Gesamtsumme nicht abgebildet.
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