Word-Dokument

Werbung
DSK Leasing: Sechs Dinge, die DSK Leasing Anleger jetzt wissen sollten
Die DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L. meldet sich als Rechtsnachfolgerin der DSK Leasing
Verwaltung AG über die Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen aus Karlsruhe und fordert die
Anleger der DSK Leasing AG und Co. KG zur Zahlung auf. Was ist zu tun?
Viele Anleger sind verwundert. Sie dachten, dass nach dem Jahr 2012, in welchem die DSK Leasing
AG und Co. KG ihnen Aktien der Autobank zur Verfügung gestellt und die Liquidation angekündigt
hatte, nichts mehr von der Anlagegesellschaft hören würden. Nun meldet sich deren
Komplementärin, also die Gesellschaft, die die Haftung für die Kapitalanlage übernommen hatte und
fordert die DSK Leasing-Anleger zur Zahlung auf.
Betroffene DSK Leasing-Anleger Fragen: Warum?
Hintergrund der Zahlungsaufforderung ist angeblich, dass die nunmehr tätige DSK Leasing
Verwaltung GmbH i.L. von der Anlagegesellschaft DSK Leasing AG und Co. KG noch Geld erhalten soll.
Es wird mitgeteilt, der Anspruch bestehe in Höhe von ca. 1,4 Mio Euro. Daher sollen die Anleger für
die Schulden der Anlagegesellschaft aufkommen. Begründet wird dies mit einer Vorschrift aus dem
Handelsgesetzbuch (HGB), wonach Kommanditisten gegenüber Dritten, denen gegenüber die
Anlagegesellschaft Schulden hat, dann haften, wenn ihre Einlage nicht vollständig eingezahlt ist.
Angebot für die Anleger: Einigung durch Vergleich – Welche Auswirkungen hat der Vergleich für die
betroffenen Anleger?
Den Anlegern wird angeboten, sich auf einen Vergleich zu einigen, indem die DSK Leasing GmbH i.L.
auf die genannte, aber nicht konkret belegte vermeintliche Forderung zum Teil verzichtet. Der
Anleger soll dann nur noch die Hälfte der angeblichen Schuld bezahlen müssen.
Das allein ist schon merkwürdig. Allerdings wird es noch interessanter, da die Anleger nahezu
zeitgleich mit dem Forderungschreiben ein Schreiben der Kanzlei Dr. Greger Rechtsanwälte aus
Regensburg erhalten haben, in denen Hilfe angeboten wird. Meldet sich der betroffene Anleger auf
das Hilfsangebot, wird dem Anleger angeboten, die Forderung in Höhe von 50% noch einmal um
weitere 50% im Wege eines über die Anwaltskanzlei Dr. Greger vermittelten Vergleichs zu
reduzieren.
Die Gesellschaft ist also bei Einschaltung anwaltlicher Hilfe bereit auf 75% ihrer Forderung zu
verzichten. Wie kann das sein?
Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei
AdvoAdvice Rechtsanwälte in Berlin, beschäftigt sich seit Jahren mit der DSK Leasing AG und Co. KG.
Folgende Ratschläge und Hinweise für ein sinnvolles Vorgehen der betroffenen und verunsicherten
Anleger:
1. Betroffene Anleger sollten sich die konkrete Forderung, die gegen sie als Anleger geltend
gemacht wird von der Gesellschaft nachweisen lassen. Erst wenn eine konkrete Berechnung
vorliegt, wissen die Anleger, ob und ggf. was sie schulden.
2. Die Behauptung, dass die DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L. von der ursprünglichen
Anlagegesellschaft DSK Leasing AG und Co. KG noch einen Betrag in Höhe von 1,4 Mio Euro
erhalten würde, ist nicht belegt. Woher sollen die Anleger wissen, was zwischen
Anlagegesellschaft und ehemaliger Komplementärin, die auch die Geschäftsführung inne
hatte vereinbart worden ist. Hier müsste die Gesellschaft erst einmal Forderungsgrund und
Forderungshöhe konkret belegen.
3. Da die Anleger seit einigen Jahren nichts von der DSK Leasing AG und Co. KG gehört haben,
stellt sich auch die Frage, ob die Ansprüche nicht längst gegen die Anleger verjährt sind.
Prüfen ob gegen den Anspruch erst einmal die Einrede der Verjährung erhoben werden kann.
4. Die Aktien der Autobank AG werden in dem Schreiben an die Anleger mit einem sehr hohen
Wert angesetzt. Dieser Wert ist in vielen Fällen nicht korrekt. Die Anleger haben die Aktien
erst zu einem Zeitpunkt ins Depot eingebucht bekommen, als die Aktien schon wesentlich
weniger Wert hatten. Dies müsste ggf. bei der Berechnung einer vermeintlichen Schuld
berücksichtigt und einberechnet werden.
5. Ob überhaupt ein Anspruch der Komplementärin gegen die ehemaligen Anleger aus den
genannten Vorschriften des HGB besteht, ist ebenfalls zweifelhaft. Die Anleger werden sich
Großteils als sog. Treuhandkommanditisten im Rahmen einer mittelbaren Treuhand über
einen Treuhänder an der Gesellschaft beteiligt haben. Es ist daher eher nicht davon
auszugehen, dass die Anleger Dritten gegenüber direkt auf Zahlung von Schulden der
Gesellschaft haften. Dies müsste sich ggf. direkt aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben.
6. Unklar ist auch, welche Forderungen bei allen Anlegern insgesamt geltend gemacht wurden
und wie viele Anleger bereits bezahlt haben. Wurden z.B. Anleger zur Zahlung von insgesamt
6 Mio Euro an die DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L. aufgefordert, wäre es nicht
verwunderlich, warum die Gesellschaft sich insgesamt mit einem Viertel der Forderung
zufrieden gibt. Es werden schließlich nach Aussage der Gesellschaft auch nur etwa 1,4 Mio
Euro geschuldet. Wenn allerdings einige Anleger mehr bezahlten, kann es sein, dass die
Gesamtforderung der DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L. bald getilgt ist. Gegen Anleger, die
bis dahin nicht gezahlt haben, würde dann keine Forderung mehr durchsetzbar sein. Es kann
sich aus diesem Grund lohnen, eine Zahlung hinauszuzögern bzw. zu verweigern.
Für weitere Informationen und fairen Rat stehen den betroffenen Anlegern und deren Familien die
Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter 030. 921 000 40 und [email protected]
gerne zur Verfügung.
"Kompetente Rechtsberatung, der Sie vertrauen können!"
Anschrift
Kontakt
Advoadvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Tintemann Klevenhagen
Malteser Str. 172
12277 Berlin
Telefon: 030 - 921 000 40
Telefax: 030 - 921 000 410
E-Mail: [email protected]
www.advoadvice.de
Herunterladen