PENSIONSZUSAGE (FIRMENPENSION). PENSIONSRÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG. Kurzbeschreibung. Mit einer Pensionszusage des Arbeitgebers (Firmenpension) wird dem begünstigten Arbeitnehmer die Differenz zwischen Aktiv- und Pensionsbezügen ganz oder teilweise ausgeglichen. Außerdem ist es möglich, im Rahmen einer Firmenpension auch für die Familie des Mitarbeiters vorzusorgen. Der Vorteil dabei: Da keine Lohnnebenkosten*) bzw. keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, ist die Pensionszusage eine steuerschonende*) Alternative zu einer Gehaltserhöhung. Die Leistungen sind erst bei Eintritt in den Ruhestand zu versteuern. Die Firmenpension wird dem Mitarbeiter durch eine direkte Leistungszusage vertraglich zugesichert. Damit die Zusage erfüllt werden kann, müssen laufend Pensionsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungen sind zu 50 % mit Wertpapieren zu decken. Neu seit 2007: Auch Pensionsrückdeckungsversicherungen können auf das Deckungserfordernis angerechnet werden. Eine Wertpapierdeckung von nur 50 % ist aber bei weitem nicht ausreichend, um den späteren Pensionsanspruch zu finanzieren. Deshalb sollte die verpflichtende Deckung aus betriebswirtschaftlicher Sicht durch eine Pensionsrückdeckungsversicherung ergänzt werden. Somit werden die tatsächlichen Pensionsansprüche durch planmäßiges Ansparen finanziert, ohne dass Ihr Unternehmen bei Pensionsbeginn des begünstigten Mitarbeiters einmalig eine große Summe zur Verfügung stellen muss. Zielgruppe. Alle jene Unternehmen, die die Betriebstreue Ihrer Mitarbeiter belohnen und gleichzeitig steuerliche*) Vorteile nutzen möchten. Je höher das Einkommen, desto größer die Lücke zwischen Aktiveinkommen und gesetzlicher Alterspension. Besserverdienende, wie z. B. Geschäftsführer, Manager und geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH. *) Wir weisen darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Investors abhängt und die Angaben über die Steuervorteile auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, über deren Beibehaltung keine Auskunft gegeben werden kann. Weiters weisen wir darauf hin, dass von Ihrer Einzahlung 4 % Versicherungssteuer vom Versicherer abgeführt werden. Stand: Oktober 2009 Was die Bank Austria für Sie tun kann. Die Bank Austria bietet Ihnen als eine der größten Banken Österreichs individuelle Beratung und die optimalen Instrumente für die betriebliche Altersvorsorge an. Ihr Kundenbetreuer hilft Ihnen gerne weiter. Vorteile für Ihr Unternehmen. Versicherungsprämien stellen zur Gänze Betriebsausgaben*) dar. Gewinnminderung*) durch Pensionsrückstellung. Steuerschonende*) Alternative zu Gehaltserhöhungen. Ausreichende Liquiditätsvorsorge durch Abschluss einer Pensionsrückdeckungsversicherung. Vorteile für Ihre Mitarbeiter. Zusatzeinkommen in der Pension. Vorsorgemöglichkeit für die Familie. Keine Lohnsteuer*)- und Sozialversicherungsabgaben in der Ansparphase. Voraussetzungen. Die Firmenpension wird dem Mitarbeiter durch eine direkte Leistungszusage in schriftlicher Form vertraglich zugesichert. Die Höhe der Zusage darf 80 % des Letztgehalts nicht überschreiten. Zusätzlich darf die Pensionszusage plus eine allfällige gesetzliche Pension nicht höher sein als der letzte Bruttobezug. Wo erhalten Sie weitere Informationen? Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Ihr Betreuer der Bank Austria zur Verfügung: Informationen: www.bankaustria.at *) Wir weisen darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Investors abhängt und die Angaben über die Steuervorteile auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, über deren Beibehaltung keine Auskunft gegeben werden kann. Weiters weisen wir darauf hin, dass von Ihrer Einzahlung 4 % Versicherungssteuer vom Versicherer abgeführt werden. Die Pensionsrückdeckungsversicherung ist ein Versicherungsprodukt der Bank Austria Creditanstalt Versicherung AG, Schottenring 27- 29, 1010 Wien. Die UniCredit Bank Austria AG ist in der Versicherungsvermittlung in der Form "Versicherungsagent" als Nebengewerbe für die Bank Austria Creditanstalt Versicherung AG tätig, mit der Berechtigung zum Empfang von Prämien und von für den Kunden bestimmten Beträgen. Versicherungsvermittlerregister Nr. VVM-12000-00. Dieses Flugblatt wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6-8, 1010 Wien, erstellt. Stand: Oktober 2009 Die vorliegenden Informationen zur Pensionsrückdeckungsversicherung stellt keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss einer Versicherung. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält, wenn die Kapitalanlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten wird; diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn die Kapitalanlage nur kurze Zeit besteht.