PENSIONSZUSAGE (FIRMENPENSION

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PENSIONSZUSAGE (FIRMENPENSION).
PENSIONSRÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG.
Kurzbeschreibung.
Mit einer Pensionszusage des Arbeitgebers (Firmenpension) wird dem begünstigten Arbeitnehmer die
Differenz zwischen Aktiv- und Pensionsbezügen
ganz oder teilweise ausgeglichen. Außerdem ist es
möglich, im Rahmen einer Firmenpension auch für
die Familie des Mitarbeiters vorzusorgen. Der Vorteil
dabei: Da keine Lohnnebenkosten*) bzw. keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, ist die Pensionszusage eine steuerschonende*) Alternative zu einer
Gehaltserhöhung. Die Leistungen sind erst bei Eintritt
in den Ruhestand zu versteuern.
Die Firmenpension wird dem Mitarbeiter durch
eine direkte Leistungszusage vertraglich zugesichert.
Damit die Zusage erfüllt werden kann, müssen laufend Pensionsrückstellungen gebildet werden. Diese
Rückstellungen sind zu 50 % mit Wertpapieren zu
decken.
Neu seit 2007: Auch Pensionsrückdeckungsversicherungen können auf das Deckungserfordernis
angerechnet werden.
Eine Wertpapierdeckung von nur 50 % ist aber bei
weitem nicht ausreichend, um den späteren Pensionsanspruch zu finanzieren. Deshalb sollte die verpflichtende Deckung aus betriebswirtschaftlicher
Sicht durch eine Pensionsrückdeckungsversicherung
ergänzt werden. Somit werden die tatsächlichen
Pensionsansprüche durch planmäßiges Ansparen
finanziert, ohne dass Ihr Unternehmen bei Pensionsbeginn des begünstigten Mitarbeiters einmalig eine
große Summe zur Verfügung stellen muss.
Zielgruppe.
Alle jene Unternehmen, die die Betriebstreue Ihrer
Mitarbeiter belohnen und gleichzeitig steuerliche*)
Vorteile nutzen möchten. Je höher das Einkommen,
desto größer die Lücke zwischen Aktiveinkommen
und gesetzlicher Alterspension. Besserverdienende,
wie z. B. Geschäftsführer, Manager und geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH.
*) Wir weisen darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Investors abhängt und die Angaben über die Steuervorteile auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, über deren Beibehaltung keine Auskunft gegeben werden kann. Weiters weisen wir darauf hin, dass
von Ihrer Einzahlung 4 % Versicherungssteuer vom Versicherer abgeführt werden.
Stand: Oktober 2009
Was die Bank Austria für Sie tun kann.
Die Bank Austria bietet Ihnen als eine der größten
Banken Österreichs individuelle Beratung und die optimalen Instrumente für die betriebliche Altersvorsorge an.
Ihr Kundenbetreuer hilft Ihnen gerne weiter.
Vorteile für Ihr Unternehmen.
 Versicherungsprämien stellen zur Gänze
Betriebsausgaben*) dar.
 Gewinnminderung*) durch
Pensionsrückstellung.
 Steuerschonende*) Alternative zu
Gehaltserhöhungen.
 Ausreichende Liquiditätsvorsorge durch
Abschluss einer Pensionsrückdeckungsversicherung.
Vorteile für Ihre Mitarbeiter.
 Zusatzeinkommen in der Pension.
 Vorsorgemöglichkeit für die Familie.
 Keine Lohnsteuer*)- und Sozialversicherungsabgaben in der Ansparphase.
Voraussetzungen.
 Die Firmenpension wird dem Mitarbeiter durch
eine direkte Leistungszusage in schriftlicher
Form vertraglich zugesichert.
 Die Höhe der Zusage darf 80 % des Letztgehalts nicht überschreiten. Zusätzlich darf die
Pensionszusage plus eine allfällige gesetzliche Pension nicht höher sein als der letzte
Bruttobezug.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Ihr Betreuer der Bank
Austria zur Verfügung:
Informationen: www.bankaustria.at
*) Wir weisen darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Investors abhängt und die Angaben über die Steuervorteile auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, über deren Beibehaltung keine Auskunft gegeben werden kann. Weiters weisen wir darauf hin, dass
von Ihrer Einzahlung 4 % Versicherungssteuer vom Versicherer abgeführt werden.
Die Pensionsrückdeckungsversicherung ist ein Versicherungsprodukt der Bank Austria Creditanstalt Versicherung AG, Schottenring 27- 29, 1010 Wien.
Die UniCredit Bank Austria AG ist in der Versicherungsvermittlung in der Form "Versicherungsagent" als Nebengewerbe für die Bank Austria Creditanstalt
Versicherung AG tätig, mit der Berechtigung zum Empfang von Prämien und von für den Kunden bestimmten Beträgen. Versicherungsvermittlerregister Nr.
VVM-12000-00.
Dieses Flugblatt wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6-8, 1010 Wien, erstellt.
Stand: Oktober 2009
Die vorliegenden Informationen zur Pensionsrückdeckungsversicherung stellt keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein
Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss einer Versicherung. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse
und Kenntnisse des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält, wenn die Kapitalanlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten wird; diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn die Kapitalanlage nur kurze Zeit
besteht.
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