z nds chu t Für das Objekt: Mu ste rK app ler Bra Hier kommt Ihr Firmenlogo oder auch ein Luftbild Ihres Objektes hin 1. Brandschutzordnung Teil A ler app rK ste Mu z chu t nds Bra z chu t Für Objekt. : Bra nds - ler Inhaltsverzeichnis Brandverhütung 2. Brand- und Rauchausbreitung 3. Flucht- und Rettungswege 4. Melde- und Löscheinrichtungen 5. Verhalten im Brandfall 6. Brand melden 7. Alarmierung und Anweisungen beachten 8. In Sicherheit bringen 9. Löschversuch unternehmen 11. rK ste Mu 10. app 1. Besondere Verhaltensregeln Schlussbemerkung z 1. Brandverhütung chu t Alle in dem Objekt Beschäftigten sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen. Alle haben sich mit dieser Brandschutzordnung und dem Aushang vertraut zu machen, um dadurch einen effektiven, vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges rasches Handeln im Brandfall zu ermöglichen. nds Rauchverbote und Verbote des Hantierens mit offenem Feuer sind zu befolgen und durchzusetzen. Bra Brennbare Flüssigkeiten niemals in Ausgüsse oder Toiletten schütten. Gefahrenstoffverordnung, Explosionsgefahrenminimieren. BG Verordnungen beachten. app ler Elektrogeräte Elektrisch betriebene Geräte und Anlagen müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Dies ist bei intakten Geräten, die das VDE-Zeichen tragen, gewährleistet. Die Benutzung schadhafter Elektrogeräte ist verboten. Bei Mängeln an elektrischen Geräten sind diese sofort außer Betrieb zu nehmen. Beim Verlassen der Räume ist darauf zu achten, dass alle elektrischen Geräte (soweit sie betriebsmäßig nicht auf Dauerbetrieb geschaltet sein müssen) abgeschaltet bzw. abgesteckt sind. Fest installierte Elektrogeräte (ortsfeste Elektrogeräte) dürfen nur von Elektrofachkräften angeschlossen werden. Feuergefährliche Arbeiten die durchgeführt werden, wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Hantieren mit Flammen usw., dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung (Schweißerlaubnis) vorgenommen werden. Hierbei sind die in der Schweißerlaubnis aufgeführten Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. rK 2. Brand- und Rauchausbreitung Bis zum Eintreffen der Feuerwehr muss jede unnötige Luftzufuhr zum Brandherd vermieden werden, d.h. Feuerschutzabschlüsse, Fenster und Türen sind zu schließen bzw. geschlossen zu halten. ste Rauchschutztüren auf den Fluren dienen dazu die Treppenhäuser frei von Rauch und anderen gefährlichen Brandgasen zu halten. Die Türen dürfen nicht verkeilt oder sonst wie festgestellt werden. Mu Jeder ist verpflichtet, z.B. Keile aus Rauch- und Brandschutztüren oder Gegenstände aus deren Schließweg zu entfernen. Schäden an den vorgenannten Einrichtungen sind dem Sicherheitsbeauftragten oder dem Verantwortlichen im Bereich zu melden. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen befinden sich in einigen Treppenhäusern. Sie machen es möglich, dass im Brandfall der Rauch abziehen kann. Eine Zweckentfremdung (z.B. zur Lüftung) der Flure ist unzulässig. 3. Flucht- und Rettungswege z Flucht- und Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr, Stellplätze u.ä. sind unbedingt freizuhalten. chu t Fluchtwege, Treppen und Verkehrswege in Gebäuden und im Freien müssen ständig in voller Breite freigehalten werden. Türen in Fluchtwegen und Notausgänge dürfen während der Betriebszeit nicht verschlossen werden. Notausgänge müssen jederzeit in Fluchtrichtung begehbar sein. nds Jeder in dem Objekt Beschäftigte ist über die Lage und den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen zu unterrichten. Er (Jeder) hat mit dafür Sorge zu tragen, dass diese Wege nicht verstellt werden. Bra Sicherheitsschilder (Sicherheitskennzeichen, wie Brandschutz-, Rettungs- und ErsteHilfe-Einrichtungs- Zeichen) sowie aushängende "Flucht- und Rettungspläne", die den Verlauf der Rettungswege sowie sämtliche Feuerlösch- und Meldemöglichkeiten zeigen, dürfen nicht verdeckt und/oder zugestellt werden. Und müssen ständig auf dem neusten Stand gehalten werden. ler Jeder hat die Pflicht, sich die Flucht- und Rettungswege seines Arbeitsbereiches einzuprägen. Fahrzeuge, die in Anfahrtszonen für die Feuerwehr parken, müssen aus diesem Bereich entfernt werden. app 4. Melde- und Löscheinrichtungen Alle in dem Objekt Beschäftigten sind über die ihrem Arbeitsplatz nahe gelegenen Standorte und Wirkungsweise von Feuerlöschern und Brandmeldeeinrichtungen sowie über das Verhalten im Brandfall zu unterrichten. ste rK Eine ausreichende Anzahl von Mitarbeiterinnen ist in der Handhabung von Feuerlöschgeräten praktisch auszubilden. Alle haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Standorte nicht verstellt werden und Brandschutzeinrichtungen leicht zugänglich sind. Mu Jede missbräuchliche Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen, Feuerlöschgeräten und Alarmierungsmitteln ist verboten. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt die Ausbildung der Beschäftigten. Siehe auch Anhang A Jeder ist verpflichtet, sich mit Lage und Funktion der in seinem Arbeitsbereich befindlichen Melde- und Löscheinrichtungen vertraut zu machen. Der Austausch benutzter oder defekter Feuerlöscher ist, ebenso wie das Fehlen von Feuerlöschern, sofort zu melden. 5. Verhalten im Brandfall (Anhang) chu t z Oberstes Gebot im Brandfalle ist, die Ruhe und Besonnenheit zu bewahren, unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen ! Jeder Brand ist sofort zu melden, oder die Meldung zu veranlassen. Sie erfolgt durch die Alarmierung der Feuerwehr unter dem Telefon Notruf (0) 112 nds Zu Beachtung ist der Hinweis „Verhalten im Brandfall“, Brandschutzordnung gemäß DIN 14096-1 (gesonderter Aushang), Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Brennende Personen darf man nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Mäntel, Jacken, Decken, Tücher o.ä. zu hüllen und auf dem Fußboden zu wälzen. Bra Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist der Strom, wenn möglich, sofort abzuschalten (spannungsfrei schalten). Die Angriffswege der Feuerwehr sind freizuhalten. Die Feuerwehr ist von einem ortskundigen Helfer /Techniker einzuweisen. app 6. Brand melden ler Den Anordnungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten. Oberstes Gebot im Brandfalle ist, die Ruhe und Besonnenheit zu bewahren. meldet? ist passiert? viele sind betroffen? ist etwas passiert? auf Rückfragen! ste -Wer -Was -Wie -Wo -Warten rK Jeder Brand ist sofort mittels Telefon an die örtliche Feuerwehr zu melden unter genauer Angabe: Mu Nach erfolgter Meldung nicht sofort aufhängen, sondern Nachfragen, Anweisungen o.ä. der Feuerwehr abwarten. Anschließend ist gemäß Alarmplan (siehe Brandschutzordnung Teil C) zu verfahren. 7. Alarmsignale und Anweisungen beachten Gefährdete Personen sind ohne Eigengefährdung in Sicherheit zu bringen. Die Türen sind zu schließen, den gekennzeichneten Fluchtwegen ist zu folgen. z Die Aufzüge dürfen nicht benutzt werden, da im Brandfall mit einem Stromausfall zu rechnen ist. chu t 8. In Sicherheit bringen Bra nds Ruhe bewahren! Behinderten und verletzten Personen ist zu helfen. Bei versperrten Fluchtwegen sollte man sich an der nächstmöglichen Gebäudeöffnung bemerkbar machen. Türen sind zu schließen und ggf. ist mit angefeuchteten Tüchern das Eindringen von Brandrauch zu verhindern. Stark verqualmte Räume sind gebückt oder kriechend zu verlassen. Persönliche Sachen sind, wenn möglich, bei der Gebäuderäumung mitzunehmen. Bei Räumungsmaßnahmen stets prüfen, ob keine Personen zurückgeblieben sind (z.B. in WC's und Nebenräumen). ler Der Sicherheitsbeauftragte organisiert vor Ort die Gebäuderäumung und vergewissert sich, dass keiner zurückbleibt. Die für die Bereiche / Abteilungen festgelegten Sammelplätze (siehe Anlage Sammelplätze) sind aufzusuchen. app Sammelplatz ist: .......................................................... rK Auf die Anwesenheit aller Mitarbeiter (und Besucher) auf den Sammelplätzen ist zu achten. Auf dem Sammelplatz wird die Vollzähligkeit durch die Sicherheitshelfer festgestellt und der Feuerwehr gemeldet. Mu ste Liegt eine unmittelbare Gefährdung von Menschen vor, geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Dabei sollte die eigene Gefahr so gering wie möglich sein. chu t z Die Hauptgefahr geht im Brandfall vom Brandrauch durch seine giftige, ätzende oder erstickende Wirkung aus. Deshalb sind beim Verlassen von Gefahrenbereichen unbedingt die Türen zu schließen (nicht verschließen), um weitere Verqualmung zu vermeiden. In verqualmten Bereichen gebückt gehen oder kriechen, in Bodennähe ist meist noch atembare Luft. 9. Löschversuche unternehmen nds Hier gilt als oberster Grundsatz: Menschenrettung vor Rettung von Sachgütern und dem Löschen eines Brandes. Brände sollten möglichst mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpft werden. Bra Die Löschversuche sind nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen. Bei Bränden an elektrischen Anlagen sind diese spannungsfrei zu schalten. (Elektrofachkraft) ler Übersicht über Brandklassen und die jeweils geeigneten Löschmittel: Kennzeichnende brennbare Stoffe app Brandklasse A D Mu F Wasser, ABC-Pulverlöscher, Schaumlöscher Öle, Fette, Lösungsmittel, Benzin Kohlendioxidlöscher, ABC-Pulverlöscher, Schaumlöscher alle brennbaren Gase Kohlendioxidlöscher, ABC-Pulverlöscher Metallbrände Metallbrand-Pulverlöscher Fettbrände Fettbrandfeuerlöscher ste C Holz, Papier, Kunststoffe rK B Geeignete Löschmittel Handfeuerlöscher erst am Brandherd in Betrieb setzen. z chu t nds Bra ler app rK ste Mu 10. Besondere Verhaltensregeln Jeder, auch der kleinste Brand, ist unverzüglich der Sicherheitsfachkraft oder dessen Helfer zu melden. z Der Brandhergang ist kurz (mündlich) zu schildern. Was wurde bereits veranlasst, wurden bereits Feuerlöscheinrichtungen benutzt. nds 11. Schlussbemerkungen chu t Im Brandfall sind zusätzlich • Feuerschutzabschlüsse, Fenster und Türen zu schließen, aber nicht zu verschließen • Versuchsaufbauten ggf. in einen gefahrlosen Zustand zu bringen, • Aufzüge nicht als Fluchtwege zu benutzen, • Arbeitsmittel zu sichern, • Sachwerte /wichtige Unterlagen zu bergen (bereichsspezifisch festzulegen). Diese Brandschutzordnung gilt für alle Personen, die in dem Objekt in irgendeiner Form tätig sind. Bra Der Verantwortliche ist für die vollständige Verteilung der Brandschutzordnung und die laufende Information der Mitarbeiter in ihren Bereichen verantwortlich. Mu ste rK app ler Zur Unterweisung der Mitarbeiter ist der Sicherheitsbeauftrage zuständig. Mu ste rK app ler Bra nds chu t z Anhang Verhalten im Brandfall: chu t z Verhalten im Brandfall Ruhe Bewahren nds 1. Menschen retten Brennende Personen mit Decken oder durch wälzen auf dem Boden löschen. Bra 2. Feuer melden Telefon Nr.______________________________ oder (0) 112 ler Wo brennt es? Was brennt? Sind Menschen verletzt oder in Gefahr? Nächster Feuermelder :______________________ Strom abschalten app 3. Bei Brand in elektrischen Anlagen : 4. Brand bekämpfen rK Nächster Feuerlöscher : __________________ ste 5. Feuerschutzabschlüsse, Türen und Fenster schließen 6. Angriffswege für die Feuerwehr freihalten Mu 7. Feuerwehr einweisen 8. Anordnung der Einsatzleitung befolgen 9. Bei drohender Gefahr : Gefahrenbereich verlassen, Behinderten helfen, keine Aufzüge benutzen Sammelplätze aufsuchen. z chu t für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Inhaltsverzeichnis ler Bra nds Für das Objekt : Brandverhütung 2. Alarmplan 3. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Umwelt und Sachwerte 4. Löschmaßnahmen 5. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr 6. Nachsorge 7. Schlussbemerkungen Mu ste rK app 1. 1. Brandverhütung z Als Brandschutzbeauftragter für das ............................... wurde die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Herr/Frau .......... benannt. nds Bra ler - Des weiteren wurden in der ................................... folgende Mitarbeiter in ihrer Eigenschaft als Sicherheitsbeauftragte für die Einhaltung der Maßnahmen zur Brandverhütung nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durch den ........... bestimmt. app - • .......................................... • ............... ......................... • ............... ......................... • ............... ......................... rK - ste - Aufstellen der Brandschutzordnung, der Alarm-, Feuerwehreinsatz- und ggf. Räumungspläne (Katastrophenpläne); zur besseren Übersicht kann es zweckmäßig sein, zusätzlich detaillierte Brandschutzpläne zu erstellen. Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb Beschäftigte (auch von Fremdfirmen) im Brandschutz unterweisen Anweisung und Überwachung der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetrieb setzen von Brandschutzeinrichtungen Beratung in Fragen des Brandschutzes, z. B. bei Planung von Neu- und Umbauten, Betriebsveränderungen Brandschutz- und/oder Räumungsübung durchführen (auch in Teilbereichen) Ansprechpartner für die Sicherheitsbeauftragten u. a. zu Problemen des Brandschutzes Verantwortung für den ständigen Kontakt zur zuständigen Feuerwehr und für gemeinsame Übungen und Betriebsbegehungen. Mu - chu t Er hat folgende Aufgaben: Sie haben bereichsbezogen folgende beratende Aufgaben: • • z chu t • Einhalten der Brandschutzbestimmungen der Teile A und B während des Betriebes, bei baulichen Änderungen und bei Nutzungsänderungen, Überwachen von Brandschutzeinrichtungen, Flächen für die Feuerwehr (nach DIN 14090) und Rettungswegen regelmäßig durchführen. Überwachen und aktuell halten von Hinweis- und/oder Sicherheitsschildern (nach DIN 4066, BGV A8 bzw. GUV 0.7), Teilnahme am Genehmigungsverfahren von Arbeiten mit besonderen Gefahren (z. B. feuergefährlichen Arbeiten) nur nach Ausstellung eines dafür geeigneten Erlaubnisscheines (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten mit Festlegung von zu treffenden Schutzmaßnahmen, siehe Anlage), nds • Überwachen feuergefährdeter und explosionsgefährdeter Bereiche, Überwachen des Rauchverbots in den Bereichen, • Hinweise zum Fortschreiben von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 und Flucht-und Rettungsplänen nach § 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der Brandschutzordnung, Beschäftigte (auch von Fremdfirmen) im Brandschutz informieren, Bra • • ler Sie haben alle Mängel zur Brandverhütung schriftlich oder telefonisch an ............ weiterzuleiten. ….. • …... rK • ste ….. Mu • app Rauchverbot und ein Verbot des Umgangs mit Offenem Licht besteht grundsätzlich in folgenden Bereichen: 2. Alarmplan z Alarmierung im Brandfall Telefon chu t Name Feuerwehr Betriebsfeuerwehr Brandschutz - Beauftragter nds Sicherheitsingeneur Werksleitung Vertreter / Werksleitung Wichtige Rufnummern Intern Betriebsunterhaltung Elektro ler Gas Bra Lotse für öffentliche Feuerwehr Wasser Druckluft Betriebsarzt Polizei Rotes Kreuz Technisches-Hilfswerk ste Gaswerke (Störung) rK Externe Rufnummern app Heizung Wasserwerk (Störung) Mu Elektrizitätswerk (Störung) Feuerversicherung Räumungsalarm Alarmierungsmittel z.B. Sirene Alarmzeichen z.B. Heulton Anordnungen zur Räumung werden nur durch Werksleitung, dessen Vertretung, Sicherheitsingeneur, Brandschutzbeauftragten, Feuerwehr, oder Polizei gegeben. Brandschutzordnung Teil C z 3. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Umwelt und Sachwerte nds Bra 4. Löschmaßnahmen ler Aufgaben der Selbsthilfekräfte werden durch die Sicherheitsbeauftragten oder eine Führungskraft koordiniert. app Löschversuche durch Selbsthilfekräfte nur bei kleineren Entstehungsbränden vornehmen. Der Personenschutz steht dabei im Vordergrund. Löschversuche, wenn möglich, nur von mehreren Personen gleichzeitig vornehmen. 5. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr rK • Die Brandstelle und die nähere Umgebung ist freizumachen bzw. zu räumen. Beschäftigte, Patienten, Besucher und Schaulustige sind so weit von der Brandstelle und aus der näheren Umgebung zu entfernen, dass die Feuerwehrkräfte nicht behindert werden. Die Flächen für die Feuerwehr (nach DIN 14090) und die Entnahmestellen für die Löschwasserversorgung sind freizuhalten (Winterhalbjahr) oder zu räumen. Der Lotse (ortskundiger Mitarbeiter ) hat sich im Zufahrtsbereich für die Feuerwehr aufzustellen und folgende Aufgaben: ste • • • • Sofortige UNTERBRECHUNG des Betriebes wird durch .................. bzw. durch seine Vertreter angeordnet. Räumung (auch in Teilbereichen) durchführen und überprüfen, Ortskundige müssen Behinderte oder verletzte Personen betreuen, Es sind die vorher bestimmten Sachwerte zu bergen, Besondere technische Einrichtungen, wie z. B. mechanische Rauchabzugsanlagen, Ersatzstromversorgung) sind in Betrieb zu nehmen, Besondere technische Einrichtungen, wie z. B. Versorgungsleitungen, elektrische Anlagen) sind außer Betrieb zu setzen oder in einen sicheren Betriebszustand zu bringen (spannungslos machen). • • Mu • chu t Nach der Alarmauslösung sind folgende Maßnahmen durchzuführen: sonstige notwendige Informationsmittel bereitstellen und Zugänge ermöglichen. 6. Nachsorge z Die Sicherung der Brandstelle ist nach Freigabe der Feuerwehr durchzuführen. chu t Das Wiederbetreten der Räume ist erst nach Freigabe durch die Feuerwehr bzw. durch ................... oder durch seine Vertreter gestattet. nds Die Sicherheitsbeauftragten haben die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen (gegebenenfalls auch in Teilbereichen) zu überwachen. Gebrauchte Feuerlöschtechnik ist wieder in den Ausgangzustand zu bringen. Dazu sind alle gebrauchten Feuerlöschgeräte (Feuerlöscher) füllen zu lassen oder neu zu beschaffen. Bra 7. Schlussbemerkungen app ler Diese Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, die in dem Objekt tätig sind und denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden. Mu ste rK Diese Brandschutzordnung ist nur als Muster zu betrachten und sollte im Einzelfall auf das Objekt abgestimmt werden