Muster Kappler Brandschutz - Kappler Brandschutz Service

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Für das Objekt:
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Hier kommt Ihr Firmenlogo oder auch ein Luftbild Ihres Objektes hin
1. Brandschutzordnung Teil A
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Für Objekt. :
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Inhaltsverzeichnis
Brandverhütung
2.
Brand- und Rauchausbreitung
3.
Flucht- und Rettungswege
4.
Melde- und Löscheinrichtungen
5.
Verhalten im Brandfall
6.
Brand melden
7.
Alarmierung und Anweisungen beachten
8.
In Sicherheit bringen
9.
Löschversuch unternehmen
11.
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10.
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1.
Besondere Verhaltensregeln
Schlussbemerkung
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1. Brandverhütung
chu
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Alle in dem Objekt Beschäftigten sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur
Verhütung von Bränden beizutragen. Alle haben sich mit dieser
Brandschutzordnung und dem Aushang vertraut zu machen, um dadurch einen
effektiven, vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges rasches Handeln im
Brandfall zu ermöglichen.
nds
Rauchverbote und Verbote des Hantierens mit offenem Feuer
sind zu befolgen und durchzusetzen.
Bra
Brennbare Flüssigkeiten
niemals in Ausgüsse oder Toiletten schütten. Gefahrenstoffverordnung,
Explosionsgefahrenminimieren. BG Verordnungen beachten.
app
ler
Elektrogeräte
Elektrisch betriebene Geräte und Anlagen müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen.
Dies ist bei intakten Geräten, die das VDE-Zeichen tragen, gewährleistet. Die Benutzung
schadhafter Elektrogeräte ist verboten. Bei Mängeln an elektrischen Geräten sind diese
sofort außer Betrieb zu nehmen. Beim Verlassen der Räume ist darauf zu achten, dass alle
elektrischen Geräte (soweit sie betriebsmäßig nicht auf Dauerbetrieb geschaltet sein
müssen) abgeschaltet bzw. abgesteckt sind. Fest installierte Elektrogeräte (ortsfeste
Elektrogeräte) dürfen nur von Elektrofachkräften angeschlossen werden. Feuergefährliche
Arbeiten die durchgeführt werden, wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen,
Hantieren mit Flammen usw., dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung (Schweißerlaubnis)
vorgenommen werden. Hierbei sind die in der Schweißerlaubnis aufgeführten
Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.
rK
2. Brand- und Rauchausbreitung
Bis zum Eintreffen der Feuerwehr muss jede unnötige Luftzufuhr zum Brandherd
vermieden werden, d.h. Feuerschutzabschlüsse, Fenster und Türen sind zu schließen bzw.
geschlossen zu halten.
ste
Rauchschutztüren
auf den Fluren dienen dazu die Treppenhäuser frei von Rauch und anderen gefährlichen
Brandgasen zu halten. Die Türen dürfen nicht verkeilt oder sonst wie festgestellt werden.
Mu
Jeder ist verpflichtet, z.B. Keile aus Rauch- und Brandschutztüren oder Gegenstände aus
deren Schließweg zu entfernen. Schäden an den vorgenannten Einrichtungen sind dem
Sicherheitsbeauftragten oder dem Verantwortlichen im Bereich zu melden.
Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen befinden sich in einigen Treppenhäusern. Sie
machen es möglich, dass im Brandfall der Rauch abziehen kann. Eine Zweckentfremdung
(z.B. zur Lüftung) der Flure ist unzulässig.
3. Flucht- und Rettungswege
z
Flucht- und Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr, Stellplätze u.ä. sind
unbedingt freizuhalten.
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Fluchtwege, Treppen und Verkehrswege in Gebäuden und im Freien müssen ständig in
voller Breite freigehalten werden. Türen in Fluchtwegen und Notausgänge dürfen
während der Betriebszeit nicht verschlossen werden. Notausgänge müssen jederzeit in
Fluchtrichtung begehbar sein.
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Jeder in dem Objekt Beschäftigte ist über die Lage und den Verlauf von Flucht- und
Rettungswegen zu unterrichten. Er (Jeder) hat mit dafür Sorge zu tragen, dass diese
Wege nicht verstellt werden.
Bra
Sicherheitsschilder (Sicherheitskennzeichen, wie Brandschutz-, Rettungs- und ErsteHilfe-Einrichtungs- Zeichen) sowie aushängende "Flucht- und Rettungspläne", die
den Verlauf der Rettungswege sowie sämtliche Feuerlösch- und Meldemöglichkeiten
zeigen, dürfen nicht verdeckt und/oder zugestellt werden. Und müssen ständig auf dem
neusten Stand gehalten werden.
ler
Jeder hat die Pflicht, sich die Flucht- und Rettungswege seines Arbeitsbereiches
einzuprägen. Fahrzeuge, die in Anfahrtszonen für die Feuerwehr parken, müssen
aus diesem Bereich entfernt werden.
app
4. Melde- und Löscheinrichtungen
Alle in dem Objekt Beschäftigten sind über die ihrem Arbeitsplatz nahe gelegenen
Standorte und Wirkungsweise von Feuerlöschern und Brandmeldeeinrichtungen sowie
über das Verhalten im Brandfall zu unterrichten.
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Eine ausreichende Anzahl von Mitarbeiterinnen ist in der Handhabung von
Feuerlöschgeräten praktisch auszubilden. Alle haben dafür Sorge zu tragen, dass
diese Standorte nicht verstellt werden und Brandschutzeinrichtungen leicht
zugänglich sind.
Mu
Jede missbräuchliche Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen, Feuerlöschgeräten und
Alarmierungsmitteln ist verboten. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt die Ausbildung
der Beschäftigten. Siehe auch Anhang A
Jeder ist verpflichtet, sich mit Lage und Funktion der in seinem Arbeitsbereich
befindlichen Melde- und Löscheinrichtungen vertraut zu machen. Der Austausch
benutzter oder defekter Feuerlöscher ist, ebenso wie das Fehlen von
Feuerlöschern, sofort zu melden.
5. Verhalten im Brandfall (Anhang)
chu
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Oberstes Gebot im Brandfalle ist, die Ruhe und Besonnenheit zu bewahren,
unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen !
Jeder Brand ist sofort zu melden, oder die Meldung zu veranlassen. Sie erfolgt durch
die Alarmierung der Feuerwehr unter dem Telefon Notruf (0) 112
nds
Zu Beachtung ist der Hinweis „Verhalten im Brandfall“, Brandschutzordnung gemäß
DIN 14096-1 (gesonderter Aushang),
Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor
Brandbekämpfung. Brennende Personen darf man nicht fortlaufen lassen. Sie sind in
Mäntel, Jacken, Decken, Tücher o.ä. zu hüllen und auf dem Fußboden zu wälzen.
Bra
Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist der Strom, wenn möglich, sofort
abzuschalten (spannungsfrei schalten).
Die Angriffswege der Feuerwehr sind freizuhalten. Die Feuerwehr ist von einem
ortskundigen Helfer /Techniker einzuweisen.
app
6. Brand melden
ler
Den Anordnungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten.
Oberstes Gebot im Brandfalle ist, die Ruhe und Besonnenheit zu bewahren.
meldet?
ist passiert?
viele sind betroffen?
ist etwas passiert?
auf Rückfragen!
ste
-Wer
-Was
-Wie
-Wo
-Warten
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Jeder Brand ist sofort mittels Telefon an die örtliche Feuerwehr zu melden unter
genauer Angabe:
Mu
Nach erfolgter Meldung nicht sofort aufhängen, sondern Nachfragen, Anweisungen
o.ä. der Feuerwehr abwarten.
Anschließend ist gemäß Alarmplan (siehe Brandschutzordnung Teil C) zu verfahren.
7. Alarmsignale und Anweisungen beachten
Gefährdete Personen sind ohne Eigengefährdung in Sicherheit zu bringen. Die
Türen sind zu schließen, den gekennzeichneten Fluchtwegen ist zu folgen.
z
Die Aufzüge dürfen nicht benutzt werden, da im Brandfall mit einem Stromausfall
zu rechnen ist.
chu
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8. In Sicherheit bringen
Bra
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Ruhe bewahren!
Behinderten und verletzten Personen ist zu helfen. Bei versperrten Fluchtwegen sollte
man
sich an der nächstmöglichen Gebäudeöffnung bemerkbar machen. Türen sind zu
schließen
und ggf. ist mit angefeuchteten Tüchern das Eindringen von Brandrauch zu verhindern.
Stark verqualmte Räume sind gebückt oder kriechend zu verlassen.
Persönliche Sachen sind, wenn möglich, bei der Gebäuderäumung mitzunehmen.
Bei Räumungsmaßnahmen stets prüfen, ob keine Personen zurückgeblieben sind (z.B.
in WC's und Nebenräumen).
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Der Sicherheitsbeauftragte organisiert vor Ort die Gebäuderäumung und vergewissert
sich, dass keiner zurückbleibt.
Die für die Bereiche / Abteilungen festgelegten Sammelplätze (siehe Anlage
Sammelplätze) sind aufzusuchen.
app
Sammelplatz ist: ..........................................................
rK
Auf die Anwesenheit aller Mitarbeiter (und Besucher) auf den Sammelplätzen ist zu
achten. Auf dem Sammelplatz wird die Vollzähligkeit durch die Sicherheitshelfer
festgestellt und der Feuerwehr gemeldet.
Mu
ste
Liegt eine unmittelbare Gefährdung von Menschen vor, geht Menschenrettung vor
Brandbekämpfung. Dabei sollte die eigene Gefahr so gering wie möglich sein.
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Die Hauptgefahr geht im Brandfall vom Brandrauch durch seine giftige, ätzende
oder erstickende Wirkung aus. Deshalb sind beim Verlassen von
Gefahrenbereichen unbedingt die Türen zu schließen (nicht verschließen), um
weitere Verqualmung zu vermeiden. In verqualmten Bereichen gebückt gehen
oder kriechen, in Bodennähe ist meist noch atembare Luft.
9. Löschversuche unternehmen
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Hier gilt als oberster Grundsatz: Menschenrettung vor Rettung von Sachgütern und dem
Löschen eines Brandes.
Brände sollten möglichst mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpft
werden.
Bra
Die Löschversuche sind nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen. Bei
Bränden an elektrischen Anlagen sind diese spannungsfrei zu schalten.
(Elektrofachkraft)
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Übersicht über Brandklassen und die jeweils geeigneten Löschmittel:
Kennzeichnende
brennbare Stoffe
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Brandklasse
A
D
Mu
F
Wasser, ABC-Pulverlöscher,
Schaumlöscher
Öle, Fette,
Lösungsmittel, Benzin
Kohlendioxidlöscher,
ABC-Pulverlöscher,
Schaumlöscher
alle brennbaren Gase
Kohlendioxidlöscher,
ABC-Pulverlöscher
Metallbrände
Metallbrand-Pulverlöscher
Fettbrände
Fettbrandfeuerlöscher
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C
Holz, Papier, Kunststoffe
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B
Geeignete Löschmittel
Handfeuerlöscher erst am Brandherd in Betrieb setzen.
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10. Besondere Verhaltensregeln
Jeder, auch der kleinste Brand, ist unverzüglich der Sicherheitsfachkraft oder dessen
Helfer zu melden.
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Der Brandhergang ist kurz (mündlich) zu schildern. Was wurde bereits veranlasst,
wurden bereits Feuerlöscheinrichtungen benutzt.
nds
11. Schlussbemerkungen
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Im Brandfall sind zusätzlich
• Feuerschutzabschlüsse, Fenster und Türen zu schließen, aber nicht zu verschließen
• Versuchsaufbauten ggf. in einen gefahrlosen Zustand zu bringen,
• Aufzüge nicht als Fluchtwege zu benutzen,
• Arbeitsmittel zu sichern,
• Sachwerte /wichtige Unterlagen zu bergen (bereichsspezifisch festzulegen).
Diese Brandschutzordnung gilt für alle Personen, die in dem Objekt in irgendeiner Form
tätig sind.
Bra
Der Verantwortliche ist für die vollständige Verteilung der Brandschutzordnung
und die laufende Information der Mitarbeiter in ihren Bereichen verantwortlich.
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Zur Unterweisung der Mitarbeiter ist der Sicherheitsbeauftrage zuständig.
Mu
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Anhang Verhalten im Brandfall:
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Verhalten im Brandfall
Ruhe Bewahren
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1. Menschen retten
Brennende Personen mit Decken oder durch wälzen auf dem Boden löschen.
Bra
2. Feuer melden
Telefon Nr.______________________________ oder (0) 112
ler
Wo brennt es?
Was brennt?
Sind Menschen verletzt oder in Gefahr?
Nächster Feuermelder :______________________
Strom abschalten
app
3. Bei Brand in elektrischen Anlagen :
4. Brand bekämpfen
rK
Nächster Feuerlöscher : __________________
ste
5. Feuerschutzabschlüsse, Türen und Fenster schließen
6. Angriffswege für die Feuerwehr freihalten
Mu
7. Feuerwehr einweisen
8. Anordnung der Einsatzleitung befolgen
9. Bei drohender Gefahr :
Gefahrenbereich verlassen, Behinderten helfen, keine Aufzüge benutzen
Sammelplätze aufsuchen.
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für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Inhaltsverzeichnis
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Bra
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Für das Objekt :
Brandverhütung
2.
Alarmplan
3.
Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Umwelt und Sachwerte
4.
Löschmaßnahmen
5.
Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
6.
Nachsorge
7.
Schlussbemerkungen
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1.
1. Brandverhütung
z
Als Brandschutzbeauftragter für das ............................... wurde die Fachkraft für
Arbeitssicherheit, Herr/Frau .......... benannt.
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-
Des weiteren wurden in der ................................... folgende Mitarbeiter in ihrer
Eigenschaft als Sicherheitsbeauftragte für die Einhaltung der Maßnahmen zur
Brandverhütung nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durch den
........... bestimmt.
app
-
•
..........................................
•
............... .........................
•
............... .........................
•
............... .........................
rK
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ste
-
Aufstellen der Brandschutzordnung, der Alarm-, Feuerwehreinsatz- und ggf.
Räumungspläne (Katastrophenpläne); zur besseren Übersicht kann es
zweckmäßig sein, zusätzlich detaillierte Brandschutzpläne zu erstellen.
Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
Beschäftigte (auch von Fremdfirmen) im Brandschutz unterweisen
Anweisung und Überwachung der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetrieb setzen von
Brandschutzeinrichtungen
Beratung in Fragen des Brandschutzes, z. B. bei Planung von Neu- und
Umbauten, Betriebsveränderungen
Brandschutz- und/oder Räumungsübung durchführen (auch in Teilbereichen)
Ansprechpartner für die Sicherheitsbeauftragten u. a. zu Problemen des
Brandschutzes
Verantwortung für den ständigen Kontakt zur zuständigen Feuerwehr und für
gemeinsame Übungen und Betriebsbegehungen.
Mu
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Er hat folgende Aufgaben:
Sie haben bereichsbezogen folgende beratende Aufgaben:
•
•
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•
Einhalten der Brandschutzbestimmungen der Teile A und B während des
Betriebes, bei baulichen Änderungen und bei Nutzungsänderungen,
Überwachen von Brandschutzeinrichtungen, Flächen für die Feuerwehr (nach DIN
14090) und Rettungswegen regelmäßig durchführen.
Überwachen und aktuell halten von Hinweis- und/oder Sicherheitsschildern (nach
DIN 4066, BGV A8 bzw. GUV 0.7),
Teilnahme am Genehmigungsverfahren von Arbeiten mit besonderen Gefahren (z.
B. feuergefährlichen Arbeiten) nur nach Ausstellung eines dafür geeigneten
Erlaubnisscheines (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten mit Festlegung
von zu treffenden Schutzmaßnahmen, siehe Anlage),
nds
•
Überwachen feuergefährdeter und explosionsgefährdeter Bereiche,
Überwachen des Rauchverbots in den Bereichen,
•
Hinweise zum Fortschreiben von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 und
Flucht-und Rettungsplänen nach § 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
sowie der Brandschutzordnung,
Beschäftigte (auch von Fremdfirmen) im Brandschutz informieren,
Bra
•
•
ler
Sie haben alle Mängel zur Brandverhütung schriftlich oder telefonisch an
............ weiterzuleiten.
…..
•
…...
rK
•
ste
…..
Mu
•
app
Rauchverbot und ein Verbot des Umgangs mit Offenem Licht besteht
grundsätzlich in folgenden Bereichen:
2. Alarmplan
z
Alarmierung im Brandfall
Telefon
chu
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Name
Feuerwehr
Betriebsfeuerwehr
Brandschutz - Beauftragter
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Sicherheitsingeneur
Werksleitung
Vertreter / Werksleitung
Wichtige Rufnummern Intern
Betriebsunterhaltung
Elektro
ler
Gas
Bra
Lotse für öffentliche Feuerwehr
Wasser
Druckluft
Betriebsarzt
Polizei
Rotes Kreuz
Technisches-Hilfswerk
ste
Gaswerke (Störung)
rK
Externe Rufnummern
app
Heizung
Wasserwerk (Störung)
Mu
Elektrizitätswerk (Störung)
Feuerversicherung
Räumungsalarm
Alarmierungsmittel z.B. Sirene
Alarmzeichen
z.B. Heulton
Anordnungen zur Räumung werden nur durch Werksleitung, dessen Vertretung, Sicherheitsingeneur,
Brandschutzbeauftragten, Feuerwehr, oder Polizei gegeben.
Brandschutzordnung Teil C
z
3. Sicherheitsmaßnahmen für Personen,
Umwelt und Sachwerte
nds
Bra
4. Löschmaßnahmen
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Aufgaben der Selbsthilfekräfte werden durch die Sicherheitsbeauftragten oder eine
Führungskraft koordiniert.
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Löschversuche durch Selbsthilfekräfte nur bei kleineren Entstehungsbränden
vornehmen. Der Personenschutz steht dabei im Vordergrund. Löschversuche,
wenn möglich, nur von mehreren Personen gleichzeitig vornehmen.
5. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
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•
Die Brandstelle und die nähere Umgebung ist freizumachen bzw. zu räumen.
Beschäftigte, Patienten, Besucher und Schaulustige sind so weit von der
Brandstelle und aus der näheren Umgebung zu entfernen, dass die
Feuerwehrkräfte nicht behindert werden.
Die Flächen für die Feuerwehr (nach DIN 14090) und die Entnahmestellen für die
Löschwasserversorgung sind freizuhalten (Winterhalbjahr) oder zu räumen.
Der Lotse (ortskundiger Mitarbeiter ) hat sich im Zufahrtsbereich für die Feuerwehr
aufzustellen und folgende Aufgaben:
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•
•
•
•
Sofortige UNTERBRECHUNG des Betriebes wird durch .................. bzw. durch
seine Vertreter angeordnet.
Räumung (auch in Teilbereichen) durchführen und überprüfen,
Ortskundige müssen Behinderte oder verletzte Personen betreuen,
Es sind die vorher bestimmten Sachwerte zu bergen,
Besondere technische Einrichtungen, wie z. B. mechanische
Rauchabzugsanlagen, Ersatzstromversorgung) sind in Betrieb zu nehmen,
Besondere technische Einrichtungen, wie z. B. Versorgungsleitungen, elektrische
Anlagen) sind außer Betrieb zu setzen oder in einen sicheren Betriebszustand zu
bringen (spannungslos machen).
•
•
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•
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Nach der Alarmauslösung sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
sonstige notwendige Informationsmittel bereitstellen und
Zugänge ermöglichen.
6. Nachsorge
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Die Sicherung der Brandstelle ist nach Freigabe der Feuerwehr durchzuführen.
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Das Wiederbetreten der Räume ist erst nach Freigabe durch die Feuerwehr
bzw. durch ................... oder durch seine Vertreter gestattet.
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Die Sicherheitsbeauftragten haben die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft
von Brandschutzeinrichtungen (gegebenenfalls auch in Teilbereichen) zu
überwachen.
Gebrauchte Feuerlöschtechnik ist wieder in den Ausgangzustand zu bringen.
Dazu sind alle gebrauchten Feuerlöschgeräte (Feuerlöscher) füllen zu lassen
oder neu zu beschaffen.
Bra
7. Schlussbemerkungen
app
ler
Diese Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen mit besonderen
Brandschutzaufgaben, die in dem Objekt tätig sind und denen über ihre
allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen
wurden.
Mu
ste
rK
Diese Brandschutzordnung ist nur als Muster zu betrachten und sollte im
Einzelfall auf das Objekt abgestimmt werden
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