Drucksache Nr. GR 61.2/2016 STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN Hoch- und Tiefbauamt öffentlich den I. Vorlage an Gemeinderat Betreff: Anlagen: II. am 19.07.2016 Beschlussfassung Gymnasien I und II im Ellental - Energetische Sanierung Variantendarstellung inkl. Kostenberechnung Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat beschließt die energetische Sanierung der Gymnasien I und II im Ellental und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung und der Vorbereitung der Ausschreibungen. Zur Ausführung kommt die Sanierungsvariante V2.2, basierend auf dem Entwurf und der Kostenberechnung der Architekten Eggert Generalplaner GmbH aus Stuttgart und dem Ingenieurbüro DTF Ingenieure GmbH & Co. KG aus Velbert, mit einem Kostenrahmen von 14.230.000,00 € für Baukonstruktion, technische Gebäudeausrüstung und Honorare. Finanzielle Auswirkungen Ausgaben: 14.232.400.- € Damit liegt die Kostenberechnung knapp 2 Mio. € über der Kostenschätzung (s. Vorlage GR 40/2015). Kosten für Unvorhergesehenes sind noch nicht enthalten. Erfahrungswerte zeigen, dass bei Sanierungsmaßnahmen weitere Kostensteigerungen in Höhe von 5 – 10 % möglich sind. Hinzu kommen noch die Kosten für die temporäre Auslagerung des Schulbetriebs in ein noch zu erstellendes Ersatzgebäude sowie Containern für einige technische Fachräume. Wie in der Vorlage GR 40/2015 dargestellt, wird mit gesamten Auslagerungskosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. € gerechnet. Inklusive angenommenen 10% für Unvorhergesehenes, der notwendigen Außenanlageninstandsetzung, Auslagerungskosten, Projektsteuerung und Honorarerhöhung durch Kostensteigerung ergeben sich Kosten in Höhe von 17.899.390.- € Profitcenter Investitionsauftrag 2110 (Haushaltsplan 2016, Seite153) 7.811001 (Haushaltsplan 2016, Seite153) -2- Einnahmen: GR 61.2/2016 Zuschussantrag ist gestellt – möglicher Zuschussbetrag max. 1.000.000.- € Die Kosten für die energetische Sanierung der Gymnasien im Ellental sind bisher finanziert durch: planmäßig: planmäßig: planmäßig: planmäßig: planmäßig: III. 500.000.- € 3.500.000.- € 3.900.000.- € 2.900.000.- € 2.940.000.- € 2015 2016 2017 2018 2019 Sachdarstellung und Begründung: Mit der Entscheidung vom 23.06.2015 (GR 40/2015) hat der Gemeinderat die energetische Sanierung der Gymnasien I und II im Ellental, entsprechend der Sanierungsvariante V2, beschlossen. Die Variante V2 beinhaltete folgende wesentliche Leistungen im Bereich Architektur und Technische Gebäudeausrüstung: - Demontage Fenster und Brüstungselemente - neue Pfosten-Riegel-Elemente, Türanlagen und Türen - WDVS auf Betonfassaden - neuer außenliegender Sonnenschutz - Erneuerung der Heizleitungen und Heizkörper - Schadstoffsanierung der Fassadenfugen - Erneuerung der zentralen Lüftungsgeräte - dezentrale Lüftungsgeräte in Pfosten-Riegel-Elementen für außenliegende Klassenzimmer - Erneuerung der Elektrik und Beleuchtung im Anbau - Erneuerung der kompletten Gebäudeautomation Der damit verbundene Kostenrahmen von 12.240.000 € resultierte aus der Kostenschätzung, basierend auf den ausgearbeiteten Leistungsphasen 1 und 2 inkl. Honorare. Mit dem o.g. Beschluss wurde die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung des Projekts beauftragt. Im Zuge der Erarbeitung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ergaben sich auf Grund technischer Notwendigkeiten und des architektonischen Bestandes nachfolgend aufgeführte, zusätzliche planungsrelevante Aspekte: - Die gegenüber K1, K2 und dem Mittelbau höherwertig gedämmte Bestandsfassade des Anbaus aus den 80-er Jahren sollte, um bauphysikalischen Problemen im Zusammenspiel mit den neuen hochgedämmten Fensterelementen vorzubeugen sowie ein einheitliches Erscheinungsbild zu erreichen, ebenfalls erneuert und stärker gedämmt werden. Diese Maßnahme stellt jedoch keine zwingende Vorgabe aus der Bauphysik dar. - Das Auladach im Anbau ist ebenfalls nur gering gedämmt und entspricht nicht mehr den aktuellen Ausführungsvorschriften hinsichtlich des Brandschutzes. Bei einem Nicht-Eingriff in diesen Dachbereich besteht jedoch aus bauphysikalischer und brandschutztechnischer Sicht keine zwingende Notwendigkeit für eine Erneuerung. - Die bestehende Lüftungsanlagenkonzeption und Kanalführung (nicht getrennte Luftführung für Küche und Cafeteria) im Küchen- und Speisebereich des Anbaus ist nach heutigen Vorschriften, aus hygienischen Gründen nicht mehr zulässig. Daher muss in diesem Bereich die Luft- und damit die Kanalführung abgeändert werden. - Im Zuge der Neuverlegung der Heizleitungen und Lüftungskanäle in den Bestands-Steigschächten müssen diese aus brandschutztechnischen Gründen aufgewertet und an den GeschossAustrittspunkten der Lüftungskanäle mit Brandschutzklappen versehen werden. Dies bedeutet, dass Bestandskanäle mit Spanplattenverkleidung nach der Leitungs- und Kanalverlegung abgemauert werden müssen. -3- GR 61.2/2016 - Die bestehende ELA-Anlage (elektroakustische Anlage), die u.a. der Alarmierung im Brand- oder Amokfall dient, ist entsprechend den geltenden Vorschriften nicht mehr zulässig und muss über alle vier Gebäudeteile inkl. Steuerung erneuert werden. - An den Gebäudenordseiten muss zur Teil-Verdunklung der Klassenzimmer ebenfalls, wie an den anderen Fassadenseiten, der außenliegende Sonnenschutz angebracht werden, so dass ein sinnvoller Beamer-Einsatz möglich ist. Bisher existierte dort kein außenliegender Sonnenschutz, sondern nur Verdunklungsvorhänge in den Klassenräumen. Diese sind marode und werden in dieser Form nicht mehr benötigt. Daher werden sie im Zuge der Fassadenerneuerung demontiert. - Die außenliegenden Stahl-Fluchttreppen am Anbau müssen zur Sanierung / Erneuerung der Fassaden zu einem großen Teil demontiert und nach der Fertigstellung der Fassade versetzt wieder montiert werden, da der Abstand zur Fassade zur Anbringung der neuen stärker gedämmten Fassade zu gering ist. - Da die Betonbrüstungen demontiert werden und die neuen Fassaden vor den Bodenplatten sitzen, entstehen an den Ecken offene, auskragende Bereiche. Um in diesen Eckbereichen die neuen Fassaden montieren zu können, muss zur Befestigung und Aussteifung eine zusätzliche Stahlkonstruktion eingebaut werden. - Die angedachte Perimeterdämmung (bis ca. 80 cm unter Ok Erdreich) in den erdberührten Teilen der Gebäude (UGs, keine Aufenthalts- und Schulräume) ist laut bauphysikalischer Berechnung nicht zwingend erforderlich. Auf Grund der Temperaturerhöhung aller Bauteile durch die Dämmung der Fassaden erwärmen sich auch die erdberührten Bauteile so, dass hinsichtlich Bauschäden im UGBereich keine Gefährdung besteht. - Genaue Berechnungen der Heizlast in den Klassenräumen mit dezentralen Lüftungsgeräten, die auch der Beheizung in den Räumen dienen, ergaben, dass ein nahezu kompletter Verzicht auf statische Heizflächen weder in allen Bereichen möglich, noch aus energetischer und regelungstechnischer Sicht sinnvoll ist. Daher wurden alle Räume mit statischen Heizflächen versehen, jedoch hinsichtlich Ihrer Fläche gegenüber dem Bestand stark reduziert. - Die Erdungs- und Blitzschutzanlage entspricht nicht mehr den geltenden Vorschriften. Durch den Eingriff in die bestehende Anlage im Fassaden-Dachbereich verfällt der Bestandsschutz. Dadurch muss sie im Zuge der Fassadensanierung und der Anpassungsarbeiten im Attikabereich abgeändert, angepasst und fehlende Erdungsverbindungen wieder hergestellt werden. - Im Bereich der Außenanlagen werden nur Instandsetzungsarbeiten des Bestandes im direkten Anschluss an die Gebäude vorgenommen. Es werden nur die, durch die Baumaßnahme in Mitleidenschaft gezogenen Bereiche überarbeitet und wieder hergestellt. Im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) kristallisierten sich nachfolgend aufgeführte maßgebliche 3 Sanierungsvarianten heraus: Sanierungsvariante 2.1: Diese Sanierungsvariante orientiert sich sehr stark an der Variante V2 aus der Vorgänger-Drucksache. Umgesetzt werden nur die zwingend erforderlichen Maßnahmen, jedoch nicht die Empfehlungen z.B. aus der Bauphysik. So werden z.B. in den Gebäudeteilen K1, K2, und dem Mittelbau die kompletten Fassaden erneuert, da dort nur eine extrem geringe Dämmung existiert und die Erhöhung der Dämmstärke nach der EnEV eine bauphysikalische Vorgabe darstellt Die geschlossenen Flächen werden mit WDVS versehen und in den Bereichen der Fensterbänder mit Betonbrüstung werden Pfosten-Riegel-Fassaden eingesetzt. Dagegen werden im Anbau die bestehenden Blechfassaden weitestgehend belassen, da diese mit einer höheren Dämmstärke versehen sind als im K1, K2 und dem Mittelbau. Die Erhöhung der Dämmstärke ist in diesem Fall keine bauphysikalische Vorgabe, sondern eine Empfehlung. Daher werden hier die Fassaden nur optisch instand gesetzt und nur die Fenster-, Windfang- und Türelemente inkl. der Pfosten-RiegelFassade der Aula erneuert. -4- Gesamtkosten inkl. Honorare: GR 61.2/2016 12.583.755.- € Gesamtkosten-Summe inkl. angenommener 10%iger Kostensteigerung für Unvorhergesehenes, Instandsetzung der Außenanlagen im Gebäude-Anschlussbereich, den Auslagerungskosten und den Leistungen für die Projektsteuerung: 16.059.650.- € Sanierungsvariante 2.2: Diese Sanierungsvariante nimmt Sanierungsmaßnahmen mit auf. die wichtigen Empfehlungen aus der Bauphysik in die So wird, im Gegensatz zu Sanierungsvariante 2.1 auch die Fassade im Anbau komplett erneuert. Aufgrund der gegenüber K1, K2, und dem Mittelbau abweichenden Grundkonstruktion können die BetonBrüstungselemente bestehen bleiben. Es wird die komplette Metall-Bestandsfassade inkl. Fensterelementen demontiert und die geschlossenen Flächen, analog zu den anderen Gebäudeteilen, mit einem WDVS versehen werden. Die reinen Baukosten (Gebäude und TGA) von 10.460.000.- € netto (12.447.400.- € brutto) verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Gebäudeteile: Anbau: 2.211.000.- € netto (2.631.090.- € brutto) = ca. 21% der reinen Baukosten davon Gebäude (300er-Kosten): 1.060.000.- € netto (1.261.400.- € brutto) TGA (400er-Kosten): 1.151.000.- € netto (1.369.690.- € brutto) Mittelbau: 2.998.000.- € netto (3.567.620.- € brutto) = ca. 29% der reinen Baukosten davon Gebäude (300er-Kosten): 1.360.000.- € netto (1.618.400.- € brutto) TGA (400er-Kosten): 1.638.000.- € netto (1.949.220.- € brutto) K2: 2.672.000.- € netto (3.179.680.- € brutto) = ca. 26% der reinen Baukosten davon Gebäude (300er-Kosten): 1.855.000.- € netto (2.207.450.- € brutto) TGA (400er-Kosten): 817.000.- € netto ( 972.230.- € brutto) K1: 2.579.000.- € netto (3.069.010.- € brutto) = ca. 24% der reinen Baukosten davon Gebäude (300er-Kosten): 1.785.000.- € netto (2.124.150.- € brutto) TGA (400er-Kosten): 794.000.- € netto ( 944.860.- € brutto) Gesamtkosten inkl. Honorare: 14.232.400.- € Gesamtkosten-Summe inkl. angenommener 10%iger Kostensteigerung für Unvorhergesehenes, Instandsetzung der Außenanlagen im Gebäude-Anschlussbereich, den Auslagerungskosten und den Leistungen für die Projektsteuerung: 17.899.390,- € Sanierungsvariante 2.3: Diese Sanierungsvariante nimmt alle Empfehlungen hinsichtlich Bauphysik und Brandschutz vollständig auf. So wird neben der kompletten Erneuerung der Fassaden am Anbau auch das Auladach erneuert und die Perimeterdämmung in den erdberührten Bereichen aller Gebäudeteile ausgeführt. Die geschlossenen Fassaden an allen Gebäudeteilen (K1, K2, Mittel- und Anbau) werden nicht in WDVS, sondern mit einer Faserzement-Vorhangfassade versehen. Vorteile der Faserzement-Fassade sind zum einen die fast komplette Wartungsfreiheit (keine regelmäßig wiederkehrenden Anstricharbeiten notwendig), die einfache Reparaturfähigkeit durch Austausch von einzelnen Platten und zum anderen die höhere Schlagfestigkeit und geringere Beschädigungsanfälligkeit. Dies kommt vor allem in den schulhofnahen EGBereich als Vorteil zum Tragen. -5- GR 61.2/2016 Die Kosten für die o.g. Anstricharbeiten der WDVS-Fassaden (ca. 3.600 m² über alle Gebäudeteile) betragen ca. 150.000 € brutto. Darin beinhaltet ist auch die dafür erforderliche Gerüststellung. Ein solcher Anstrich ist ca. alle 15 Jahre erforderlich. Gesamtkosten inkl. Honorare: 15.381.900.- € Gesamtkosten-Summe inkl. angenommener 10%iger Kostensteigerung für Unvorhergesehenes, Instandsetzung der Außenanlagen im Gebäude-Anschlussbereich, den Auslagerungskosten und den Leistungen für die Projektsteuerung: 19.357.854.- € Die maßgeblichen Mehrkosten setzen sich in den unterschiedlichen Varianten wie nachfolgend dargestellt, zusammen: vorgehängte Faserzementfassaden an allen Gebäudeteilen (K1, K2, Mittel- und Anbau): ca. 700.000.- € brutto Perimeterdämmung an allen Gebäudeteilen (K1, K2, Mittel- und Anbau): ca. 90.000.- € brutto Erneuerung Auladach (Anbau): ca. 80.000.- € brutto WDVS an Anbau (inkl. Demontagearbeiten) ca. 350.000.- € brutto Pfosten-Riegel-Fassaden (Anbau): ca. 200.000.- € brutto Hinsichtlich der TGA (Technische Gebäudeausrüstung) unterscheiden sich die drei o.g. Sanierungsvarianten nicht. Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen sind im Bereich Haustechnik vorgesehen: Wärmeversorgungsanlagen: neue Heizungsverteiler inkl. Druckhaltestation mit Nachspeisemöglichkeit für die gesamte Anlage Erneuerung der kompletten Heizungsverrohrung mit geschoßweisen Verteilungen zu den statischen Heizflächen und den dezentralen Fassaden-Lüftungsgeräten Erneuerung der kompletten Anlagenhydraulik Erneuerung der statischen Heizflächen (gegenüber Bestand stark reduziert) Heizkörperverriegelung über einen elektronischen Fensterkontakt dezentrale Lüftungsgeräte für die Abdeckung der Heizlast im Betrieb (für eine Raumtemperatur von 20°C) Lüftungstechnische Anlagen: Erneuerung der zentralen Lüftungsgeräte für die Bereiche Verwaltung, naturwissenschaftliche Fachräume, Prüfungs-Großräume, Küche / Cafeteria, Aula dezentrale Lüftungsgeräte für außenliegende Klassen- und nicht naturwissenschaftliche Fachräume Reinigung der Bestandskanäle in den von außen unzugänglichen Bestandsschächten (zur Wiederanbindung der neuen Anlagen bzw. neuen Kanäle) zum großen Teil neue gedämmte Lüftungskanäle zusätzliche und neue Brandschutzklappen in Durchdringungsbereichen von Brandabschnitten Erneuerung und zusätzliche Ausstattung mit Dachventilatoren Auskleidung des bestehenden Außenluftansaugungsschachtes mit Stahlblech und Erneuerung des Außenluftansaugturms (aus hygienischen Gründen erforderlich) -6- GR 61.2/2016 Starkstromanlagen Austausch der Beleuchtung (LED-Technik) in den Räumen in denen auf Grund der Baumaßnahmen die abgehängten Decken erneuert werden müssen (K1, K2, Mittelbau) Erneuerung der kompletten Beleuchtung und Elektroinstallation im Anbau komplette Erneuerung der Etagen-Stromkreisverteiler im Anbau (K1, K2, Mittelbau) partielle Erneuerung von Leitungen und Elektroinstallationen in den Gebäudeteilen K1, K2 und Mittelbau (wo zwingend erforderlich bzw. in Bereichen, die von der Baumaßnahme betroffen sind) zentrales Steuerungssystem für die Jalousiensteuerung Überarbeitung und partielle Erneuerung der Erdung und des Blitzschutzes für alle Gebäudeteile Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Komplette Erneuerung und Erweiterung der ELA-Anlage (durch Forderungen des Brandschutzes hier auch Sprachalarmierungsanlage im Brand- und Amokfall). In den Jahren 2002/2003 wurden Instandsetzungsarbeiten an der ELA-Anlage in Höhe von 73.000 € durchgeführt. Dabei wurde jedoch die Anlage nicht erneuert. Es wurden hier nur Sanierungsarbeiten, immer unter dem Aspekt, den Bestandsschutz zu erhalten, durchgeführt. Da die ELA-Anlage aus Sicherheitsgründen und um den Vorschriften zu entsprechen versetzt werden und dafür in die Kabelführungen und die gesamte Regelung eingegriffen werden muss, kann der Bestandsschutz nicht aufrecht erhalten werden Herstellung / Einrichtung eines Datenanschlusses zur Fernwartung und –überwachung der Lüftungszentralen und der MSR / GLT (Mess- und Regeltechnik / Gebäudeleittechnik) MSR-Technik und Gebäudeautomation Errichtung einer zentralen Gebäudeleittechnik für die Regelung, Steuerung und Überwachung der gebäudetechnischen Anlagen Zu den o.g. Maßnahmen im Bereich Gebäude (Architektur) und den TGA-Maßnahmen sind noch Demontage- und Schadstoffsanierungsarbeiten erforderlich. So müssen z.B. vor der Aufbringung einer neuen Fassade auf den geschlossenen Betonflächen in den Gebäudeteilen K1, K2 und Mittelbau die bestehenden Außenfugen zwischen den Betonfertigteilen saniert werden. Auf Grund des jüngeren Baujahres ist dies im Anbau nicht erforderlich. Die innenräumlichen Unterhaltungs-Sanierungen (z. B neue abgehängte Decken inkl. Beleuchtung in den Klassenräumen, neue Bodenbeläge, Sanierung von naturwissenschaftlichen Fachräumen hinsichtlich der Einrichtung etc.), die nicht Bestandteil der energetischen Sanierungsmaßnahme sind, werden wie bisher auch im Ergebnishaushalt im jeweiligen Haushaltsjahr angemeldet und im Zuges des entsprechenden Bauabschnitts durchgeführt. Voraussichtlicher Zeitplan: Nach Fassung des Baubeschlusses durch das zuständige Gremium wird Anfang /Mitte Juli 2016 das Baugesuch für die Gesamtmaßnahme über alle Bauabschnitte eingereicht. Aus bautechnischen Gründen ist die Durchführung der Maßnahme in folgenden Bauabschnitten geplant: 1. BA - Anbau (Ende 2016 – Anfang 2018) 2. BA - Mittelbau (Mitte 2018 – Mitte 2019) 3. BA - K2 (Mitte 2019 – Mitte 2020) 4. BA - K1 (Mitte 2020 – Mitte 2021) Die Arbeiten im Anbau (1. BA) beginnen Ende 2016 mit den Demontagearbeiten im Inneren des Ostflügels. Dieser ist ab dem Baubeginn (ca. Nov. 2016) für die Nutzer gesperrt. Der westliche Bereich des Anbaus mit der Küche / Cafeteria und der Aula ist bis Mitte Februar voll nutzbar. Ab Mitte Februar 2017 ist der komplette Anbau gesperrt und im April / Mai (wetterabhängig) beginnen die Demontagearbeiten im Fassadenbereich. Dem Betreiber der Cafeteria werden für den Sanierungszeitraum des Anbaus Ersatzräumlichkeiten im K1 zur Verfügung gestellt. Um den schulischen und schulverwalterischen Abläufen (Stundenplanorganisation, Zimmer-Belegungspläne etc.) gerecht zu werden, wird der Beginn des nächsten und 2. Bauabschnittes auf die Sommerferien 2018 gelegt. So können Aus-, Umräum- und Umzugsarbeiten in den Sommerferien durchgeführt werden ohne die -7- GR 61.2/2016 schulischen Abläufe zu stören. Diese Vorgehensweise soll auch für die weiter folgenden Bauabschnitte 3 und 4 beibehalten werden. Nach dem Anbau als 1. BA ist es zwingend erforderlich den Mittelbau als 2. BA auszuführen, da sich dort im UG ein Großteil der Technik für die Gebäudeteile K1, K2 und den Mittelbau befindet. Während des 1. BAs können die dort entfallenden Unterrichtsräume in den Gebäudeteilen K1, K2 und dem Mittelbau kompensiert werden. Für die Bauabschnitte 2, 3 und 4 (Mittelbau, K2, K1) müssen zusätzliche Ausweichflächen generiert werden, da eine Kompensation über den dann fertiggestellten Anbau nicht möglich ist. Diese Zusatz- / Ausweichflächen sollen in einem noch zu erstellenden und aktuell in der Planung befindlichen Bau an der Schwarzwaldstrasse, auf dem Grundstück hinter der Ellental-Sporthalle und dem Jugendhaus 4D interimsweise generiert werden. Es ist geplant, in diesem Gebäude die zu ersetzende Fläche von ca. 1.900 m² (auf 2 Etagen) anzumieten. Dies entspricht ca. 60% der entfallenden Fläche. Die Planungen für dieses Bauvorhaben laufen zurzeit. Die Mietkosten für diese temporäre Auslagerung werden derzeit mit dem betroffenen Bauträger verhandelt. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen im Mittelbau, dem 2. Bauabschnitt, müssen zusätzlich Container für die Auslagerung von drei naturwissenschaftlichen Fachräumen inkl. der dafür erforderlichen Nebenräume und Flur- und Zugangsbereiche gestellt werden. Dies ist notwendig, da die Installation der notwendigen Medien und Einrichtungen für die naturwissenschaftlichen Fachräume und der Rückbau nach der schulischen Nutzung, in dem neu zu erstellenden Gebäude an der Schwarzwaldstraße unwirtschaftlich und zu aufwendig ist. Die Kosten für die temporäre Containerstellung, ausgehend von einer notwendigen Anzahl von ca. 20 Stück mit den Standardmaßen 6,00 m x 2,50 m, inkl. der Nebenarbeiten wie Erstellung der Fundamente, Versorgungsanschlüsse etc. belaufen sich auf ca. 400.000.- € brutto. Die für die komplette Auslagerung angesetzten Mittel von insgesamt 1,5 Mio. € werden, nach derzeitigem Verhandlungsstand, ausreichen, um sowohl die Anmietung im Neubau an der Schwarzwaldstraße, als auch die Kosten für die temporäre Containerstellung zu finanzieren. Hinsichtlich des beim Regierungspräsidium gestellten Förderantrages für die energetische Sanierung der Gymnasien I und II im Ellental liegt zum momentanen Zeitpunkt noch keine Stellungnahme vor. Um die Maßnahme, sowohl baulich, abwicklungstechnisch, als auch finanziell erfolgreich durchzuführen und zu begleiten, halten wir es für sinnvoll, ein Büro mit der Projektsteuerung zu beauftragen. Von der Verwaltung wird hierfür noch eine separate Vorlage für die Vergabe erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt, sobald entsprechende Vergleichsangebote geeigneter Büros vorliegen. Kölz Bürgermeister