Förderung von Privatmaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung

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Dorferneuerung Marxen
Januar 2012
Förderung von Privatmaßnahmen
im Rahmen der Dorferneuerung
Wofür, wie, wo und wann kann ich Fördermittel im Rahmen der Dorferneuerung beantragen?
Wer fördert?
•
Fördermittel werden vom:
bereitgestellt
•
Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel ist:
das Amt für Landentwicklung Lüneburg (AfL)
•
1. Ansprechpartner bei Förderanträgen ist das
HINWEIS:
Die Beratung und Hilfe bei
Förderanträgen ist kostenlos!
•
Stellungnahmen zu den Anträgen
durch die Gemeinde Marxen
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Wann wird gefördert?
• Beginn Förderzeitraum: nach Abschluss und Genehmigung des
Dorferneuerungsplan, voraussichtlich Frühjahr 2013
• Förderung von dringlichen Maßnahmen vorher möglich
(z.B. einsturzgefährdetes Dach), sog. Vorzeitiger Investitionsbeginn (VI)
• Förderzeitraum (2013 – 2016), kann auf Antrag der Gemeinde verlängert werden
• Eine Antragsstellung ist in jedem Jahr wieder möglich
• Förderobjekte können auch auf mehrere Jahre gesplittet werden
• 1. Ansprechpartner bei Förderanträgen ist das Planungsbüro Patt
• Die Beratung und Hilfe bei Förderanträgen ist kostenlos
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Wie wird gefördert?
• nicht rückzahlbare Zuwendung von 30 % der förderungsfähigen Kosten,
• maximal jedoch 25.000 € für jeweils ein Förderobjekt.
Ein Förderobjekt kann mehrere Einzelmaßnahmen beinhalten
• Lassen sich innerhalb eines Gebäudes private und wirtschaftliche Nutzung
deutlich ablesen, können u.U. jeweils für beide Teile die Höchstzuschüsse
von 25.000,- € beantragt werden
• Mindestförderung beträgt 2.500 € (= 30% Zuschuss)
Mindestinvestition beträgt 8.333 €
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Was wird gefördert ?
Private Maßnahmen - was wird gefördert?
• Fördermöglichkeiten für Antragstellende mit Haupt- oder Nebenerwerbslandwirtschaft
• oder Antragstellende ohne Landwirtschaft
• Erhaltung u. Gestaltung ortsbildprägender land- u. forstwirtschaftlicher Bausubstanz
oder ehemals land- u. forstwirtschaftlicher Bausubstanz oder
• Kleinere Bau- u. Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung u. Gestaltung des dörflichen
Charakters (keine landwirtschaftliche Bausubstanz, aber ortsbildprägend)
• Gebäudehülle (Dach, Fassade bis Innenputz beides auch incl. Dämmung;
Fenster und Türen; Schornsteinkopf); dazu Einfriedungen
• keine Unterhaltungsmaßnahmen;
gestalterische Verbesserung ist Voraussetzung;
• Gestaltungsvorgaben aufgrund des DE-Planes;
• Gebäudealteralter etwa bis 1950iger Jahre
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Was wird gefördert ?
Weitere Fördermöglichkeiten für Antragstellende mit Haupt- oder Nebenerwerbslandwirtschaft
• Maßnahmen, die geeignet sind,
- land- und forstwirtschaftliche Bausubstanz an die
Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens anzupassen,
- vor Einwirkungen von außen zu schützen
- oder in das Ortsbild oder in die Landschaft einzubinden
• Neben der Gebäudehülle können auch
- Arbeiten im Gebäudeinneren gefördert werden (jedoch keine Stalltechnik),
- ggfs auch die Befestigung von Hofräumen.
- Auch „jüngere“ Gebäude sind förderfähig;
- Gestalterische Verbesserung steht nicht
grundsätzlich im Vordergrund.
• Förderausschluss, wenn Förderung nach AFP möglich
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Förderbeispiele
• Dacherneuerung,
• Erneuerung der Dacheindeckung, -abschlüsse, Schornsteine, Regenrinnen
• Fassadenarbeiten an Sichtmauerwerk und Putzarbeiten,
• Fachwerkerneuerung, -renovierung,
• Rückbau von baulichen dorfuntypischen „Mißständen“
(Verkleidungen, Glasbausteinen, vermauerte Grot Dör etc.),
• Erneuerung / Ausbesserung von Toren, Türen und Fenster,
• Anpassung landwirtschaftlicher Anwesen an die Erfordernisse zeitgemäßen Arbeitens und Wohnens,
• Umnutzung und Modernisierung landwirtschaftlich genutzter Gebäude (äußere Hülle)
• Ausbau bislang ungenutzter Gebäude, z.B. für Wohnzwecke,
• Errichtung und Ersatz untypischer Einfriedungen,
• Restaurierung und Anstrich von Einfriedungen
• Fragen Sie bitte immer nach, es gibt viele Fördermöglichkeiten,
die hier nicht alle aufgeführt werden können!
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Dachlandschaften - Einstimmung
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Dächer
Dächer:
• Historisches Dorf: Eindeckung von Hauptgebäuden und Gebäuden nur naturrote
Tonziegel oder Reet zulässig.
• Eindeckung mit Hohlpfannen oder von Hohlfalzziegeln
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Dach: Beispiel Ziegel
Dacheindeckung mit Hohlpfanne
Hohlfalzziegel
Hohlpfanne
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Beispiele Dacheindeckung
Wagenremise mit Hohlziegel
Reetdacheindeckung einer Kate
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Beispiele Dacheindeckung
Nebengebäude mit Hohlziegel,
Ortgänge mit Unterschlags-, Stirn- und Deckbrett
Scheunenumnutzung Wohnhaus mit roter Hohlpfanne
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Dacheindeckungen
•
für landwirtschaftliche Gebäude können Ausnahmen gelten
(z.B. Faserzementplatten, gesicktes Stahlblech,
Bitumendächer)
•
Glänzende Glasuren und engobierte Tonpfannen
sind unzulässig.
•
Anlagen zur Energiegewinnung sind zulässig,
aber nicht förderfähig. Sie müssen mit dem
Amt für Landentwicklung (AfL) abgestimmt werden.
•
Gründächer sind im rückwärtigen Grundstücksbereich zulässig.
Unzulässig:
Engobierte Ziegel
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Dachabschlüsse
• Stirn- und Deckelbrett (Windfeder) aus heimischen Hölzern (Eiche, Lärche oder
Kiefer, Fichte). Hölzer nur mit gedeckten Tönen (naturgrau oder braun)
einer Lasur streichen
• Zahnleiste
Ortgang mit Stirn- und Windfederbrett
Zahnleiste
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Dachabschluss mit verzierter Zahnleiste
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Dachabschlüsse
Nicht zulässig:
• Ortgangziegel,
• Faserzementwinkel
• Plastikwinkel
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Schornsteine
•
Schornsteinköpfe sind (ggf.) neu aufzumauern
•
Stülpköpfe sowie eine Verschieferung des Schornsteinkopfes ist nicht gestattet
Aufmauern eines Schhornsteinkopfes
Unzulässig: Verkleidung mit Schieferplatten
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Beispiel einer Dachsanierung
hier : Umnutzung eines Wirtschaftsteils zu Wohnzwecken
Ausbesserung der Dacheindeckung, Schornsteinkopf und
Einbau neuer Gauben, Restaurierung der Feldsteinmauer
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Dachrinnen / Eulenlöcher
•
Dachrinnen nur aus Zink oder Kupfer zulässig,
jedoch sind nur die Kosten für Zinkrinnen förderfähig.
•
Eulenlöcher nur mit Boden-/Deckelschalung verkleiden.
Das Loch ist nach Möglichkeit zu erhalten.
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Gauben
•
nur Schlepp- oder Satteldachgauben , in Einzelfällen auch als Fledermausgauben förderfähig.
• Verschalung der Gaubenwände mit Holzdeckel- oder Holzdeckleistenschalung
• Gaubenfenster aus heimischem Holz, Tropenholz und Kunststoff sind nicht förderfähig
• Die Gaubenfenster müssen generell glasteilende Sprossen haben
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Gauben
Beispiel:
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Fledermausgauben
Fledermausgauben
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Zwerchhäuser
Zwerchhäuser sind zulässig
Haus mit neuer Dacheindeckung
und neuem Zwerchhaus
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Dachflächenfenster
Dachflächenfenster:
• Vorhandene Dachflächenfenster haben im Zuge der
Maßnahme Bestandsschutz.
• Der Austausch von vorhandenen Dachflächenfenstern
wird geduldet, aber nicht gefördert.
• Förderfähig sind nur 4-9 pfannige,
eiserne Dachausstiegsfenster
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Fenster
Fenster: So bitte nicht!
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Fotomontage Umgestaltung
Visualisierung einer möglichen
Umgestaltung mit neuen Fenstern
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Fenster
• Format der Fenster soll möglichst ein stehendes Rechteck oder zumindest ein Quadrat sein
• Soweit technisch sinnvoll zweiflügelig
•Segmentbögen aufnehmen
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Fenster
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Fenster
Förderfähige Fensterformate (schematische Darstellung):
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Fenster in Fassaden
Beispiele:
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Fenster
Gaubenfenster oder Fenster des Obergeschosses
möglichst kleiner als Hauptfenster des Erdgeschosses
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Fenster
•
Im Wirtschaftsteil möglichst festverglaste Fenster, schmaler Rahmen
•
oder historische Eisenfenster
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Fenster
•
Im Wirtschaftsteil möglichst festverglaste Fenster, schmaler Rahmen
•
oder historische Eisenfenster
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Türen
Türen in historischer Bausubstanz, oft mit aufgesetzter doppelter Mittelleiste:
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Türen und Fenster
Tür
Fenster
(meist dunklerer Anstrich) „zieht den Besucher in das Haus“
(weiß) „Augen des Hauses“
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Gestaltungsrichtlinien
Tür
Fenster
(meist dunklerer Anstrich) „zieht den Besucher in das Haus“
(weiß) „Augen des Hauses“
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Tür / Fenster
Beispiel: Fenster / Tür Wirkung
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Haustüren
Haustür
mit Fenster :
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Nebeneingangstüren
Nebeneingangstüren :
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Tore, Stalltüren
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Außenwände / Impression
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Außenwände
Verblendmaterial der historischen Gebäude in Format, Farbe und
Oberflächenbeschaffenheit weitgehend entsprechend
• Nicht zulässig sind glänzende Klinker, Ziegel mit künstlicher Narbung
und / oder starker Besandung. Farbe: rot bis rotbraun.
• Außenwände in Holzfachwerkausbildung sind erwünscht
Fachwerkausmauerungen nur in naturroten,
unbesandeten Vollziegel (z.B. Wasserstrichziegel)
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Außenwände
Fassadengestaltung möglichst einheitlich in Material, Form und Farbe
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Außenwände
Lehmputz
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Außenwände
•
Einheitliche Materialien und Formate (Steinformate)
• Glatte Fassaden können neben den Farbtönen rot bis rotbraun auch in Ocker (Lehm)
oder anderen gemischten, gedeckten Farbtönen gestrichen werden
• Holz in gedeckten Lasurtönen
• Keine Glasbausteine
• Vorbauten und Eingangsüberdachungen sind möglich
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Außenwände
•
Gliederung von Fassaden durch Vorsprünge, Ziermauerwerk
•
Erhaltung von Segmentbögen
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Außenwände
Außenwände von Nebengebäuden:
Verkleidung mit z.B. Deckleistenverbrettreung
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Giebelverkleidungen
•
Verkleidung mit z.B. Deckleistenverbrettreung
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Giebelverkleidungen
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Einfriedungen
Einfriedungen, so bitte nicht:
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Einfriedungen
Einfriedungen mit Stein:
Ziegelsteinmauer
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Einfriedungen
Einfriedungen mit Feldstein:
Feldsteinmauer
Mauer mit behauenen Feldsteinen, verfugt
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Einfriedungen
Mauer mit behauenen Feldsteinen und Schmiedezaun
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Einfriedungen
Einfriedungen mit Metall:
Schmiedezäune
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Einfriedungen
Einfriedungen mit Holz:
Staketenzaun
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Einfriedungen
Einfriedungen mit Holz:
Staketenzaun
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Einfriedungen
Einfriedung durch ortstypische, standortgerechte Bepflanzung,
hier Hainbuchenhecke mit alten Obstbaumsorten
vorher
nachher
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Beispiele aus Dorferneuerungen
Wohnhaus mit angrenzender Schmiede
Vorher / Nachher
Heutige Nutzung: Dorfgemeinschaftshaus mit Gemeindebüro und Erlebnisschmiede
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Beispiele aus Dorferneuerungen
Vorher / Nachher
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Beispiele aus Dorferneuerungen
Vorher / Nachher
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Beispiele aus Dorferneuerungen
Umnutzung eines Wirtschaftsgebäudes zu Wohnzwecken
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Beispiele aus Dorferneuerungen
Umnutzung eines Wirtschaftsgebäudes zu Wohnzwecken
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Beratung
•
Die Beratungsleistung von der ersten Idee bis zur baulichen
Ausführung ist für den privaten Antragsteller kostenlos
•
Hilfe bei der Antragsstellung während der Umsetzungsphase der
Dorferneuerung
•
Hilfe bei der Ideenentwicklung und Erarbeiten von Lösungsansätzen
•
Erstellung (skizzenhaften) Gestaltungsentwürfe
•
Material- und Kostenschätzung
•
Abstimmung bei baulichen Maßnahmen mit zuständigen Ämtern
Darüber hinaus werden konkrete, bauantragsreife Planungen bei größeren
Bauvorhaben mit entsprechenden Leistungsverzeichnissen mit 30 % im
Rahmen des Dorferneuerungsprojektes gefördert.
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Leitfaden zur Förderung von Privatmaßnahmen
1. Anmeldung zur Ortsbegehung
zu Anfang des Jahres , Start: 2013 - 2016
2. Beratung vor Ort
was ist förderfähig? Gestaltungshilfen
3. Beratungsprotokoll
Gestaltungshinweise, Zuwendungsantrag
4. Beantragung einer Registrierungsnummer
Ausnahme: Landwirte
5. Einholen von Kostenvoranschlägen
unter Berücksichtigung der Gestaltungsvorgaben
6. Stellung eines Zuwendungsantrages
Stammdaten des Bauwilligen, Beschreibung der
Maßnahme und Darstellung der Kosten
7. Erhalt des Zuwendungsbescheides
keine Auftragsvergabe, Baubeginn, Materialbestellung
vor Erhalt des Zuwendungsbescheides
8. Durchführung der Maßnahme
Vorfinanzierung der Maßnahme
9. Stellung eines Auszahlungsantrages
Einreichen der Rechnungen
10. Begutachten der Maßnahme
Prüfung der Unterlagen durch LGLN
11. Überweisung des Zuschusses
Antragsteller erhält Fördermittel
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