Dorferneuerung Marxen Januar 2012 Förderung von Privatmaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung Wofür, wie, wo und wann kann ich Fördermittel im Rahmen der Dorferneuerung beantragen? Wer fördert? • Fördermittel werden vom: bereitgestellt • Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel ist: das Amt für Landentwicklung Lüneburg (AfL) • 1. Ansprechpartner bei Förderanträgen ist das HINWEIS: Die Beratung und Hilfe bei Förderanträgen ist kostenlos! • Stellungnahmen zu den Anträgen durch die Gemeinde Marxen 2 Wann wird gefördert? • Beginn Förderzeitraum: nach Abschluss und Genehmigung des Dorferneuerungsplan, voraussichtlich Frühjahr 2013 • Förderung von dringlichen Maßnahmen vorher möglich (z.B. einsturzgefährdetes Dach), sog. Vorzeitiger Investitionsbeginn (VI) • Förderzeitraum (2013 – 2016), kann auf Antrag der Gemeinde verlängert werden • Eine Antragsstellung ist in jedem Jahr wieder möglich • Förderobjekte können auch auf mehrere Jahre gesplittet werden • 1. Ansprechpartner bei Förderanträgen ist das Planungsbüro Patt • Die Beratung und Hilfe bei Förderanträgen ist kostenlos 3 Wie wird gefördert? • nicht rückzahlbare Zuwendung von 30 % der förderungsfähigen Kosten, • maximal jedoch 25.000 € für jeweils ein Förderobjekt. Ein Förderobjekt kann mehrere Einzelmaßnahmen beinhalten • Lassen sich innerhalb eines Gebäudes private und wirtschaftliche Nutzung deutlich ablesen, können u.U. jeweils für beide Teile die Höchstzuschüsse von 25.000,- € beantragt werden • Mindestförderung beträgt 2.500 € (= 30% Zuschuss) Mindestinvestition beträgt 8.333 € 4 Was wird gefördert ? Private Maßnahmen - was wird gefördert? • Fördermöglichkeiten für Antragstellende mit Haupt- oder Nebenerwerbslandwirtschaft • oder Antragstellende ohne Landwirtschaft • Erhaltung u. Gestaltung ortsbildprägender land- u. forstwirtschaftlicher Bausubstanz oder ehemals land- u. forstwirtschaftlicher Bausubstanz oder • Kleinere Bau- u. Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung u. Gestaltung des dörflichen Charakters (keine landwirtschaftliche Bausubstanz, aber ortsbildprägend) • Gebäudehülle (Dach, Fassade bis Innenputz beides auch incl. Dämmung; Fenster und Türen; Schornsteinkopf); dazu Einfriedungen • keine Unterhaltungsmaßnahmen; gestalterische Verbesserung ist Voraussetzung; • Gestaltungsvorgaben aufgrund des DE-Planes; • Gebäudealteralter etwa bis 1950iger Jahre 5 Was wird gefördert ? Weitere Fördermöglichkeiten für Antragstellende mit Haupt- oder Nebenerwerbslandwirtschaft • Maßnahmen, die geeignet sind, - land- und forstwirtschaftliche Bausubstanz an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens anzupassen, - vor Einwirkungen von außen zu schützen - oder in das Ortsbild oder in die Landschaft einzubinden • Neben der Gebäudehülle können auch - Arbeiten im Gebäudeinneren gefördert werden (jedoch keine Stalltechnik), - ggfs auch die Befestigung von Hofräumen. - Auch „jüngere“ Gebäude sind förderfähig; - Gestalterische Verbesserung steht nicht grundsätzlich im Vordergrund. • Förderausschluss, wenn Förderung nach AFP möglich 6 Förderbeispiele • Dacherneuerung, • Erneuerung der Dacheindeckung, -abschlüsse, Schornsteine, Regenrinnen • Fassadenarbeiten an Sichtmauerwerk und Putzarbeiten, • Fachwerkerneuerung, -renovierung, • Rückbau von baulichen dorfuntypischen „Mißständen“ (Verkleidungen, Glasbausteinen, vermauerte Grot Dör etc.), • Erneuerung / Ausbesserung von Toren, Türen und Fenster, • Anpassung landwirtschaftlicher Anwesen an die Erfordernisse zeitgemäßen Arbeitens und Wohnens, • Umnutzung und Modernisierung landwirtschaftlich genutzter Gebäude (äußere Hülle) • Ausbau bislang ungenutzter Gebäude, z.B. für Wohnzwecke, • Errichtung und Ersatz untypischer Einfriedungen, • Restaurierung und Anstrich von Einfriedungen • Fragen Sie bitte immer nach, es gibt viele Fördermöglichkeiten, die hier nicht alle aufgeführt werden können! 7 Dachlandschaften - Einstimmung 8 Dächer Dächer: • Historisches Dorf: Eindeckung von Hauptgebäuden und Gebäuden nur naturrote Tonziegel oder Reet zulässig. • Eindeckung mit Hohlpfannen oder von Hohlfalzziegeln 9 Dach: Beispiel Ziegel Dacheindeckung mit Hohlpfanne Hohlfalzziegel Hohlpfanne 10 Beispiele Dacheindeckung Wagenremise mit Hohlziegel Reetdacheindeckung einer Kate 11 Beispiele Dacheindeckung Nebengebäude mit Hohlziegel, Ortgänge mit Unterschlags-, Stirn- und Deckbrett Scheunenumnutzung Wohnhaus mit roter Hohlpfanne 12 Dacheindeckungen • für landwirtschaftliche Gebäude können Ausnahmen gelten (z.B. Faserzementplatten, gesicktes Stahlblech, Bitumendächer) • Glänzende Glasuren und engobierte Tonpfannen sind unzulässig. • Anlagen zur Energiegewinnung sind zulässig, aber nicht förderfähig. Sie müssen mit dem Amt für Landentwicklung (AfL) abgestimmt werden. • Gründächer sind im rückwärtigen Grundstücksbereich zulässig. Unzulässig: Engobierte Ziegel 13 Dachabschlüsse • Stirn- und Deckelbrett (Windfeder) aus heimischen Hölzern (Eiche, Lärche oder Kiefer, Fichte). Hölzer nur mit gedeckten Tönen (naturgrau oder braun) einer Lasur streichen • Zahnleiste Ortgang mit Stirn- und Windfederbrett Zahnleiste 14 Dachabschluss mit verzierter Zahnleiste 15 Dachabschlüsse Nicht zulässig: • Ortgangziegel, • Faserzementwinkel • Plastikwinkel 16 Schornsteine • Schornsteinköpfe sind (ggf.) neu aufzumauern • Stülpköpfe sowie eine Verschieferung des Schornsteinkopfes ist nicht gestattet Aufmauern eines Schhornsteinkopfes Unzulässig: Verkleidung mit Schieferplatten 17 Beispiel einer Dachsanierung hier : Umnutzung eines Wirtschaftsteils zu Wohnzwecken Ausbesserung der Dacheindeckung, Schornsteinkopf und Einbau neuer Gauben, Restaurierung der Feldsteinmauer 18 Dachrinnen / Eulenlöcher • Dachrinnen nur aus Zink oder Kupfer zulässig, jedoch sind nur die Kosten für Zinkrinnen förderfähig. • Eulenlöcher nur mit Boden-/Deckelschalung verkleiden. Das Loch ist nach Möglichkeit zu erhalten. 19 Gauben • nur Schlepp- oder Satteldachgauben , in Einzelfällen auch als Fledermausgauben förderfähig. • Verschalung der Gaubenwände mit Holzdeckel- oder Holzdeckleistenschalung • Gaubenfenster aus heimischem Holz, Tropenholz und Kunststoff sind nicht förderfähig • Die Gaubenfenster müssen generell glasteilende Sprossen haben 20 Gauben Beispiel: 21 Fledermausgauben Fledermausgauben 22 Zwerchhäuser Zwerchhäuser sind zulässig Haus mit neuer Dacheindeckung und neuem Zwerchhaus 23 Dachflächenfenster Dachflächenfenster: • Vorhandene Dachflächenfenster haben im Zuge der Maßnahme Bestandsschutz. • Der Austausch von vorhandenen Dachflächenfenstern wird geduldet, aber nicht gefördert. • Förderfähig sind nur 4-9 pfannige, eiserne Dachausstiegsfenster 24 Fenster Fenster: So bitte nicht! 25 Fotomontage Umgestaltung Visualisierung einer möglichen Umgestaltung mit neuen Fenstern 26 Fenster • Format der Fenster soll möglichst ein stehendes Rechteck oder zumindest ein Quadrat sein • Soweit technisch sinnvoll zweiflügelig •Segmentbögen aufnehmen 27 Fenster 28 Fenster Förderfähige Fensterformate (schematische Darstellung): 29 Fenster in Fassaden Beispiele: 30 Fenster Gaubenfenster oder Fenster des Obergeschosses möglichst kleiner als Hauptfenster des Erdgeschosses 31 Fenster • Im Wirtschaftsteil möglichst festverglaste Fenster, schmaler Rahmen • oder historische Eisenfenster 32 Fenster • Im Wirtschaftsteil möglichst festverglaste Fenster, schmaler Rahmen • oder historische Eisenfenster 33 Türen Türen in historischer Bausubstanz, oft mit aufgesetzter doppelter Mittelleiste: 34 Türen und Fenster Tür Fenster (meist dunklerer Anstrich) „zieht den Besucher in das Haus“ (weiß) „Augen des Hauses“ 35 Gestaltungsrichtlinien Tür Fenster (meist dunklerer Anstrich) „zieht den Besucher in das Haus“ (weiß) „Augen des Hauses“ 36 Tür / Fenster Beispiel: Fenster / Tür Wirkung 37 Haustüren Haustür mit Fenster : 38 Nebeneingangstüren Nebeneingangstüren : 39 Tore, Stalltüren 40 Außenwände / Impression 41 Außenwände Verblendmaterial der historischen Gebäude in Format, Farbe und Oberflächenbeschaffenheit weitgehend entsprechend • Nicht zulässig sind glänzende Klinker, Ziegel mit künstlicher Narbung und / oder starker Besandung. Farbe: rot bis rotbraun. • Außenwände in Holzfachwerkausbildung sind erwünscht Fachwerkausmauerungen nur in naturroten, unbesandeten Vollziegel (z.B. Wasserstrichziegel) 42 Außenwände Fassadengestaltung möglichst einheitlich in Material, Form und Farbe 43 Außenwände Lehmputz 44 Außenwände • Einheitliche Materialien und Formate (Steinformate) • Glatte Fassaden können neben den Farbtönen rot bis rotbraun auch in Ocker (Lehm) oder anderen gemischten, gedeckten Farbtönen gestrichen werden • Holz in gedeckten Lasurtönen • Keine Glasbausteine • Vorbauten und Eingangsüberdachungen sind möglich 45 Außenwände • Gliederung von Fassaden durch Vorsprünge, Ziermauerwerk • Erhaltung von Segmentbögen 46 Außenwände Außenwände von Nebengebäuden: Verkleidung mit z.B. Deckleistenverbrettreung 47 Giebelverkleidungen • Verkleidung mit z.B. Deckleistenverbrettreung 48 Giebelverkleidungen 49 Einfriedungen Einfriedungen, so bitte nicht: 50 Einfriedungen Einfriedungen mit Stein: Ziegelsteinmauer 51 Einfriedungen Einfriedungen mit Feldstein: Feldsteinmauer Mauer mit behauenen Feldsteinen, verfugt 52 Einfriedungen Mauer mit behauenen Feldsteinen und Schmiedezaun 53 Einfriedungen Einfriedungen mit Metall: Schmiedezäune 54 Einfriedungen Einfriedungen mit Holz: Staketenzaun 55 Einfriedungen Einfriedungen mit Holz: Staketenzaun 56 Einfriedungen Einfriedung durch ortstypische, standortgerechte Bepflanzung, hier Hainbuchenhecke mit alten Obstbaumsorten vorher nachher 57 Beispiele aus Dorferneuerungen Wohnhaus mit angrenzender Schmiede Vorher / Nachher Heutige Nutzung: Dorfgemeinschaftshaus mit Gemeindebüro und Erlebnisschmiede 58 Beispiele aus Dorferneuerungen Vorher / Nachher 59 Beispiele aus Dorferneuerungen Vorher / Nachher 60 Beispiele aus Dorferneuerungen Umnutzung eines Wirtschaftsgebäudes zu Wohnzwecken 61 Beispiele aus Dorferneuerungen Umnutzung eines Wirtschaftsgebäudes zu Wohnzwecken 62 Beratung • Die Beratungsleistung von der ersten Idee bis zur baulichen Ausführung ist für den privaten Antragsteller kostenlos • Hilfe bei der Antragsstellung während der Umsetzungsphase der Dorferneuerung • Hilfe bei der Ideenentwicklung und Erarbeiten von Lösungsansätzen • Erstellung (skizzenhaften) Gestaltungsentwürfe • Material- und Kostenschätzung • Abstimmung bei baulichen Maßnahmen mit zuständigen Ämtern Darüber hinaus werden konkrete, bauantragsreife Planungen bei größeren Bauvorhaben mit entsprechenden Leistungsverzeichnissen mit 30 % im Rahmen des Dorferneuerungsprojektes gefördert. 63 Leitfaden zur Förderung von Privatmaßnahmen 1. Anmeldung zur Ortsbegehung zu Anfang des Jahres , Start: 2013 - 2016 2. Beratung vor Ort was ist förderfähig? Gestaltungshilfen 3. Beratungsprotokoll Gestaltungshinweise, Zuwendungsantrag 4. Beantragung einer Registrierungsnummer Ausnahme: Landwirte 5. Einholen von Kostenvoranschlägen unter Berücksichtigung der Gestaltungsvorgaben 6. Stellung eines Zuwendungsantrages Stammdaten des Bauwilligen, Beschreibung der Maßnahme und Darstellung der Kosten 7. Erhalt des Zuwendungsbescheides keine Auftragsvergabe, Baubeginn, Materialbestellung vor Erhalt des Zuwendungsbescheides 8. Durchführung der Maßnahme Vorfinanzierung der Maßnahme 9. Stellung eines Auszahlungsantrages Einreichen der Rechnungen 10. Begutachten der Maßnahme Prüfung der Unterlagen durch LGLN 11. Überweisung des Zuschusses Antragsteller erhält Fördermittel