EnEV 2014

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Herzlich Willkommen !
WDV-Brandschutz – Verbesserungen,
zukünftige Neuregelungen
EnEV 2016 – Änderungen bei Dämmmaßnahmen
Thomas Hör
Regionalleiter Technik
Vertriebsregion Baden-Württemberg
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 1
Das Unternehmen Sto SE & CoKG aA
Ein großes Familienunternehmen:
Vom Kalkwerk zur Marke.
Jochen Stotmeister, Gerd Stotmeister, Firmengründer Fritz Stotmeister
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Das Sto Technik Team
in Baden-Württemberg
C. Chatzivasilliou
G. Miklis
U. Ziegler
C. Müller
H. Walter
M. Hofgärtner
J. Rüdiger
H-P. Schnell
S. Borowski
T. Hör
W. Wetzel
K. Mutter
K. Altmann
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EnEV 2016
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Klimaschutz und
Energieagentur
Baden-Württemberg



50 % Energie sparen
80 % davon aus
erneuerbaren Energien
90 % weniger Treibhausgase
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Klimaschutz und
Energieagentur
Baden-Württemberg
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EnEV 2016, Änderungen bei Dämmmaßnahmen
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2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 9
0,21
0,26
0,15
0,98
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Energieeinsparverordnung
Entwurf EnEV 2013/2014
Quelle: www.enev-online.de
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Energieeinsparverordnung
EnEV 2016
Sanierung
Sanierung
EnEV 2009
EnEV 2014
U-Wert
Dämmung
U-Wert
Dämmung
Steildach
0,24
12 - 20 cm
0,24
12 - 20 cm
Flachdach
0,20
12 - 20 cm
0,20
12 - 20 cm
Dachboden
0,30
10 - 12 cm
0,30
10 - 12 cm
Wand
0,24
12 - 20 cm
0,24
12 - 20 cm
Kellerdecke
0,30
10 - 12 cm
0,30
10 -12 cm
1,1
Glas
1,1
Glas
Fenster
Raum-Solltemperaturen Raum-Solltemperaturen
im Heizfall >= 19°C
im Heizfall >= 19°C
Fazit:
In der Sanierung ändert sich bezüglich der U-Werte bei der Gebäudehülle nichts!
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Energieeinsparverordnung
Neuigkeiten 2014
„Beim Einbau von innenraumseitigen Dämmschichten gelten die
Anforderungen als erfüllt, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient
des entstehenden Wandaufbaus 0,35 W/(m²·K) nicht
überschreitet.“
Entfällt in der EnEV 2014!
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EnEV 2014
Verpflichtungen zur Nachrüstung im Bestand:
Oberste Geschossdecke:

In Wohngebäuden (mehr als 2 Wohnungen, jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen
von mindestens 19 Grad Celsius beheizt) müssen zugängliche Decken beheizter Räume
zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), bis zum 31. Dezember 2015
so gedämmt sein, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten
Geschossdecke U-Wert = max. 0,24 Watt/(m²K) beträgt

Die Pflicht entfällt, wenn der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02
(U-Wert = max 0,91 Watt/(m²K)) eingehalten ist.
.
Die Pflicht entfällt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber
liegende Dach entsprechend gedämmt ist und den Mindestwärmeschutz erfüllt


Bei Eigentümerwechsel Übergangsfrist von 2 Jahren zur Pflichterfüllung ab
Eigentumsübergang
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EnEV 2014
Verpflichtungen zur Nachrüstung im Bestand:
Kellerdecke:


Keine Pflicht zur Ausführung
Wenn allerdings eine Kellerdeckendämmung eingebaut wird  UWert = max 0,30 Watt/(m²K)

Bei technisch begrenzter Dicke, mit höchstmöglicher Dicke gedämmt
mit WLG mind. 0,035 W/(mK) (Achtung Brandschutz beachten !!!)

Gebäude die nach dem 31.12.1983 unter Einhaltung
energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet wurden.  Hier gilt keine
EnEV
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EnEV 2014
Anstrichtechnische Fassadenrenovierung:

Eine anstrichtechnische Fassadenrenovierung fällt nicht unter die
EnEV

Aufgrund von eventuellen putztechnischen Vorarbeiten sind hier die
Punkte
- Putzreparatur
- Putzerneuerung
zu beachten
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EnEV 2014
Putzreparatur:

Definition:
Unter Putzreparatur versteht man die Instandsetzung / Instandhaltung
des vorhandenen Putzes mit zusätzlichen Armierungs- oder
Putzschichten. Das Abschlagen des Altputzes bis auf das Mauerwerk
erfolgt hier nicht.

In diesem Fall greift die EnEV nicht !!
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EnEV 2014
Putzerneuerung:

Definition:
Unter Putzerneuerung versteht man die vollständige Entfernung des
Altputzes bis auf das Mauerwerk.

Bei der Putzerneuerung fordert die EnEV entsprechende
Dämmaßnahmen gemäß den geltenden Vorgaben (z. B. Altbau, Anhang
3, Tabelle 1) – bzw. ist das Baujahr des Gebäudes zu berücksichtigen vor 31.12.1983 muss EnEV erreicht werden)
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Energieeinsparverordnung
EnEV 2014
EnEV 2009 = EnEV 2014
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EnEV 2014
Einschränkungen, Ausnahmen, Befreiungen:
Ausnahmen:

Gebäude die nach dem 31.12.1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher
Vorschriften errichtet wurden.  Hier gilt keine EnEV

§9 Bagatellregelung: Wenn die Fläche max. 10 % der gesamten Bauteilfläche
beträgt.  gilt keine EnEV

Gesamte Bauteilfläche:
= Addition der einzelnen, beheizten / gekühlten Teilflächen eines Bauteils
= z. B. Gesamtfassadenfläche die EnEV – relevant ist
EnEV nimmt Bezug auf die beheizten Bauteilflächen  unbeheizte Flächen (z. B.
Kellersockel) dürfen demnach unberücksichtigt bleiben.

Bei technisch begrenzter Dicke, mit höchstmöglicher Dicke gedämmt mit WLG mind.
0,035 W/(mK)
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EnEV 2014
Einschränkungen, Ausnahmen, Befreiungen:
Ausnahmen:



Bei Grenzüberbauung entfällt die Pflicht zur Einhaltung der EnEV (Achtung:
Länderspezifisch abweichende Regelungen)
Fachwerkgebäude  keine Anforderungen mehr
Unbilliger Härte (z. B. Klärung bei vielen kleinen, kreuz und quer verteilten
Schadstellen mit minimal mehr als 10 % Gesamtanteil des Bauteils durch
Landratsamt)
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EnEV 2014
Kann auch nur eine Fassadenseite gedämmt werden ?:

Es gibt keine Pflicht zur Dämmung der gesamten Gebäudehülle
 Es können und dürfen einzelne Fassadenseiten gedämmt werden.

Verpflichtungen zur Dämmung bestehen lediglich bei der obersten
Geschossdecke gegen unbeheizte Räume
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EnEV 2014
Einschränkungen, Ausnahmen, Befreiungen:
Gesetzliche Einschränkungen:
 Z. B. Bei Grenzüberbauung entfällt die Pflicht zur Einhaltung der EnEV
normalerweise
(Achtung: Länderspezifisch abweichende Regelungen möglich)

Z. B. Brandschutzregelungen können der EnEV entgegenstehen

Diese Punkte sind im Einzelfall mit den jeweiligen Landratsämtern zu
klären
Ausnahmen, Befreiungen:
 Gelten z. B. bei Baudenkmälern, unbilliger Härte, unverhältnismäßigem
Aufwand, Unwirtschaftlichkeit, technischen Restriktionen,
Bagatellregelungen, usw.
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EnEV 2014
In BaWü gibt es eine Lockerung des Nachbargesetztes.
Hier darf bis 25 cm über die Nachbargrenze gedämmt werden, wenn
a. Benutzung des Nachbargrundstückes nicht oder geringfügig beeinträchtigt wird. (auch zukünftige
Nutzung)
b. Überdämmung baurechtlich zulässig ist und es keine wirtschaftlich darstellbare Alternative gibt
(Innendämmung, bessere Dämmstoffe etc.)
Diese Lockerung ist juristisch sehr wackelig, wie die Architektenkammer schreibt:
a. Ab wann beeinträchtigt Überdämmung Grundstücksüberbauung (weniger Platz, evt. auch in
Bezug auf spätere Überbauung und Nutzung, wer bezahlt dann Rückbau, wer saniert die Wand
bei evt. Schäden.....
b. Brandschutz ?
c. Kann Nachbar Innendämmung verlangen.
Das muss immer noch im Einzelfall beurteilt werden. Können sich Nachbarn nicht einigen, ist
das juristisch zu regeln.
Hier der Text der Architektenkammer

http://www.akbw.de/service/energieeffizientes-bauen/enev-und-eewaermeg/waermedaemmungnach-nachbarrecht.html
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EnEV 2014
Verantwortliche für die Einhaltung der EnEV:
§ 26 Verantwortliche:

Bauherr

Beauftragte des Bauherrn (z. B. Planer, Handwerker, Energieberater)
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 25
Die energetische Sanierung des
Gebäudebestandes stellt einen wesentlichen
Baustein der Energiewende dar!
Die Gebäudehülle und die Anlagentechnik,
die im Gebäude eingesetzt wird, bilden eine
Einheit und müssen vor einer
Gebäudesanierung grundsätzlich
gemeinsam analysiert werden.
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 26
WDVS-Brandschutz
Hintergründe, Maßnahmen
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 27
Brandszenarien an der Gebäudeaußenwand
Brand eines
benachbarten
Gebäudes
Brand „außerhalb“ eines
Gebäudes
(Balkone, Terrassen,
Flachdächer, Geländeanschluss
etc.)
Brand „innerhalb“
eines Gebäudes
(Raumbrand)
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Typische Praxisfälle von Brandwänden
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 29
Sockelbrand bisher
Quelle: Ingolf Kotthoff
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 30
Bemessungsbrand für einen Brand innerhalb des Gebäudes
(Raumbrand an Fassade mit Flammenaustritt)
Ansatz:
Der „statistische“ Bemessungsansatz repräsentiert den
Austritt von Flammen durch eine Öffnung vor die Außenwand
bei einem Vollbrand (nach dem flash-over) in einem
angrenzenden Raum. Zugrunde gelegt wird eine Raumgröße
von ca. 20 m² bei einem geöffneten Fenster von ca. 1/8 der
Raumfläche (2,5 m²) in einem normal genutzten Gebäude
(Büros oder Wohnungen, Brandlastdichte ca. 600 MJ/m²,
mittlere Brandausbreitung). Die Gesamtenergiefreisetzung
wird mit ca. 5 MW über 15 bis 20 min angesetzt (500 kg Holz)
Brandcharakteristik:
10 – 12 min
Beginn der Brandbeaufschlagung:
(flash-over)
Dauer der Vollbrandbeanspruchung vor der Fassade:
10 – 15 min
durchschnittliche Flammenlänge über Sturz:
3m
Energieabgabe vor der Fassade:
1,5 – 2,0 MW
Besonderheiten:


verzögerte Brandbeanspruchung der Fassade, erst nach der
Durchzündung (flash-over) des Raums erfolgt der
Flammenaustritt
ventilationsgesteuerter Brand, Intensität abhängig von
Frischluftzufuhr im Raum
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Brandriegel bisher
Quelle: FV WDVS, Systeminfo Nr. 6, Stand 03/2014
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Notwendige Treppen im Außenbereich


notwendige offene Treppe als 2. baulicher Rettungsweg (z.B. in Schulen,
Kindergärten, Krankenhäusern)
oder
als Ersatz des zweiten Rettungsweges durch eine Treppe
(= Ersatz der Feuerwehrleiter )
Ausführung des WDVS

in dem Bereich hinter der Treppe und bis zu einer seitlichen Breite von 1 m links
und 1 m rechts neben der Treppe, muss der brennbare Dämmstoff durch
Mineralwolle ersetzt werden, alle Putzsysteme können durchlaufen
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Notwendige Flure – z.B. Laubengänge = Fluchtweg !
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- Brandfälle in den Medien breitgetreten
- Bauministerkonferenz
- Überprüfung des Brandrisikos
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Brandszenarien an der Gebäudeaußenwand
Brand eines
benachbarten
Gebäudes
Brand „außerhalb“ eines
Gebäudes
(Balkone, Terrassen,
Flachdächer, Geländeanschluss
etc.)
Brand „innerhalb“
eines Gebäudes
(Raumbrand)
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Brand von außen
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 37
Neuer Bemessungsbrand „außerhalb“ eines
Gebäudes
Ansatz:
Der „statistische“ Bemessungsansatz repräsentiert kleinere
Lagerungen bei Umzügen, die Müllbereitstellung in üblichen
Größenordnungen (mehrere Mülltonnen oder maximal einen
Müllsammelcontainer, 1100 l), kleinere Sperrmüllbereitstellungen
oder abgestellte Standardkraftfahrzeuge (200 kg Holzkrippe)
Brandcharakteristik
Beginn der Brandbeaufschlagung:
3. – 7. min
Vollbranddauer:
ca. 15 min
durchschnittliche Flammenhöhen:
4–5m
maximale Flammenhöhen:
6-7m
Energiefreisetzung vor der Fassade:
1,5 – 3,5 MW
Besonderheiten:
meist Brandentstehung durch menschliches Fehlverhalten (Vandalismus,
gezielte Brandstiftung, Fahrlässigkeit etc.)
 brandlastgesteuerter Brand, d.h. die zeitliche Brandentwicklung ist nur
abhängig vom Brandgut
 zeitnahe Beaufschlagung der Fassade
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 38
Hinweis vom DIBt
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 39
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 40
Regelanwendung
3. Brandriegel 1)
ein Brandriegel (3. Brandriegel) in Höhe der Decke
des 3. Geschosses über Geländeoberkante oder
angrenzender horizontaler Gebäudeteile nach Nr.
1, jedoch zu dem darunter angeordneten
Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr
als 8 m. Bei größeren Abständen sind zusätzliche
Brandriegel einzubauen
max. 8 m
ein Brandriegel (2. Brandriegel) in Höhe der Decke
des 1. Geschosses über Gelände-oberkante oder
angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen nach
Nr. 1, jedoch zu dem darunter angeordneten
Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr
als 3 m. Bei größeren Abständen sind zusätzliche
Brandriegel einzubauen.
2. Brandriegel
max. 3 m ein Brandriegel (1. Brandriegel) an der Unterkante
1. Brandriegel
max. 90 cm
Im Falle einer Aufdopplung müssen die Brandriegel auch das bestehende WDVS
bzw. die Holzwolle-Leichtbauplatten durchdringen.
Bei Schienensystemen sind die Schienen an den Brandriegeln zu unterbrechen.
des WDVS bzw. maximal 90 cm über
Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden
horizontalen Gebäudeteilen
(z. B. Parkdächer u. a.
Anmerkung:
Die Brandriegel müssen, um ihrer Funktion zu genügen, nicht zwingend
direkt auf dem Deckenkopf angebracht werden (Deckenrandschalung),
sondern es genügt, sie im Bereich der Decke auf massivem Untergrund
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 41
anzubringen.
Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen
Dämmdicke
bis 10 cm
Dämmdicke
über 10 bis 30 cm
Brandriegel
Dämmdicke
über 10 bis 30 cm
Sturzschutz
Dämmdicke
über 10 bis 30 cm
3-seitige Einhausung
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 42
Verklebung der Brandriegel
Vollflächige Verklebung:
Aufzahnen des Klebemörtels auf den Untergrund
und auf die Lamelle mit ausreichend großer Zahnung
z.B. 15 mm x 15mm (je nach Untergrund)
Klebeflächenanteil
akzeptables Kontrollbild, es wurde
eine erforderliche vollflächige
Verklebung erreicht.
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 43
Schutzzone „Sockelbrand“
Anforderungen an die Brandriegel
Höhe ≥ 200 mm,
nichtbrennbare Mineralwolle-Lamellenstreifen Klassen
A1, A2 nach DIN 4102-1 oder A1, A2- s1, d0 nach DIN
EN 13501-1 nicht glimmend, aus Steinfasern mit einem
Schmelzpunkt von mindestens 1000 °C geprüft nach
DIN 4102-17, mit einer Rohdichte zwischen 60 und 100
kg/m³, mit mineralischem Klebemörtel (Bindemittel:
Kalk und/oder Zement) vollflächig angeklebt und
zusätzlich mit WDVS-Dübeln angedübelt,
Verdübelung mit zugelassenen WDVS-Dübeln,
bestehend aus Dübelteller und Hülse aus Kunststoff
sowie Spreizelement aus Stahl, Durchmesser des
Dübeltellers ≥ 60 mm (entweder durch den bewehrten
Unterputz hindurch, oberflächenbündig unter dem
bewehrten Unterputz oder im MineralwolleLamellendämmstoff versenkt), Rand- und
Zwischenabstände der Dübel: mindestens 10 cm nach
oben und unten, maximal 15 cm zu den seitlichen
Rändern eines Brandriegel-Streifenelements sowie
maximal 45 cm zum benachbarten Dübel.
Anmerkung:
Die Angabe „mindestens 10 cm nach oben und unten“ gibt vor, dass
die Dübel etwa in halber Höhe der Brandriegel zu setzen sind.
L
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 44
Definition „Innenecke“ im Sockelbrandszenario
< =;§ M
Ein Versprung oder Versatz der Außenwand von
weniger als 0,3 m ist nicht als Innenecke zu betrachten.
Eckwinkel,
verstärkt
Eckwinkel (verstärkt)
Die Ausbildung einer Innenecke mit einem verstärkten Eckwinkel muss vom Geländeanschluss (oder dem
Fußpunkt anderer angrenzender horizontaler Gebäudeteile) bis zur Oberkante des Brandriegels (3. Brandriegel) in
Höhe der Decke des 3. Geschosses erfolgen. Verspringt der Sockel (Spritzwasserbereich) gegenüber dem oberhalb
anschließenden WDVS nach hinten, kann in diesem Bereich, also unterhalb des Brandriegels, auf den verstärkten
Eckwinkel verzichtet werden.
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 45
Sockelriegel in der Laibung - Tür/Fenster im
Mauerwerk
Der „Sockelbrandriegel“ muss nicht um eine
angrenzende Öffnung (z.B. Tür oder Fenster)
herumgeführt werden, sondern kann an diese
stoßen, wenn er vollständig in die Laibung hinein
geführt wird.
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 46
Riegel an Hanglagen
Am Hang kann der Sockelriegel schräg oder auch
abgetreppt eingebaut werden.
Beachte: Maximaler Abstand zur GOK 90 cm.
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 47
Ausführung an Gebäuden geringer Höhe
mit Anforderung „schwerentflammbar“
(Sonderbau oder privatrechtlich)
Schwerentflammbare WDVS mit EPS und Putzbeschichtung auf massiven
Untergründen,
Dämmstoffdicke d: 40 mm ≤ d ≤ 300 mm
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 48
Detailausbildung „oberer Abschlussriegel“
Ausbildung an Dachgauben im Steildach
a
Sind die Gauben Teil des Dachs, d.h. um mindestens a = 0,5 m gegenüber der Lotrechten der
darunter liegenden Fassade rückgesetzt, kann die Ausbildung des oberen Abschlussriegels
entfallen.
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 49
Seit März 2014 neue Brandschutzbroschüre
Fachverband WDVS
Befindet sich derzeit - mit den zusätzlichen
Brandschutzmaßnahmen - in Bearbeitung.
Veröffentlichung unmittelbar nach den
Zulassungsänderungen!
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 50
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 51
Angeklebte Keramik- oder Natursteinbekleidung
max. 8 m
WDVS mit angeklebtem und zusätzlich angedübeltem EPS-Dämmstoff mit Dämmstoffdicke bis zu maximal
200 mm auf massiv mineralischen Untergründen mit angeklebter Keramik- oder Natursteinbekleidung
3. ein Brandriegel in Höhe der Decke des 3. Geschosses
über Geländeoberkante oder angrenzender horizontaler
Gebäudeteile nach Nr. 1, jedoch zu dem darunter
angeordneten Brandriegel mit einem Achsabstand von
nicht mehr als 8 m. Bei größeren Abständen sind
zusätzliche Brandriegel einzubauen.
nichtbrennbare Außenwandbekleidung
max.90 cm
mind. 3m
2. ein Brandriegel an der Unterkante des WDVS mit EPSDämmstoff (nur dann notwendig, wenn als nichtbrennbare Außenwandbekleidung kein WDVS, sondern z.B.
eine VHF oder Vormauerschale vorliegt)
1. Ausführung einer nichtbrennbaren Außenwandbekleidung (WDVS, VHF, o.a.) oberhalb eines maximal
90 cm hohen Spritzwassersockels (beliebiger
Ausführung) über Geländeoberkante oder genutzten
angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen (z. B.
Parkdächer u. a.) bis zur Höhe der Decke über dem 1.
Geschoss, jedoch auf mindestens 3 m Höhe
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 52
Übergang nichtbrennbare Außenwandbekleidung
EPS-WDVS oberhalb des nichtbrennbaren EG
EG
nichtbrennbare Außenwandbekleidung
als nichtbrennbares WDVS bzw. schwerentflammbar mit
nichtbrennbarer Dämmung
 kein Brandriegel erforderlich
EG
EG
nichtbrennbare Außenwandbekleidung
als VHF oder Vorsatzmauerwerk oder Horizontalfuge
 Brandriegel erforderlich
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 53
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 54
Brandschutz im Holzbau
WDVS mit angeklebtem EPS-Dämmstoff mit Dämmstoffdicke bis maximal 200 mm
auf Untergründen des Holztafelbaus mit Putzschicht
4. äußere Beplankung der Wände bis zur Höhe der Decke des
dritten Geschosses über Geländeoberkante oder genutzten
angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen (z. B. Parkdächer
u. a.) mit nichtbrennbaren Bauplatten (Baustoffklasse DIN
4102-A oder Klassen A1 bzw. A2-s1, d0 nach DIN EN 13501- 1)
der Klassifizierung K30 nach DIN EN 13501-2
3. ein Brandriegel in Höhe der Decke des 3. Geschosses über
Geländeoberkante oder angrenzender horizontaler
max. 8 m
Gebäudeteile nach Nr. 1, jedoch zu dem darunter
angeordneten Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht
mehr als 8 m, bei größeren Abständen sind zusätzliche
Brandriegel einzubauen
2. ein Brandriegel an der Unterkante des WDVS mit EPSDämmstoff
1. Ausführung einer nichtbrennbaren Außenwandbekleidung
mind. 3 m (WDVS aber auch VHF) oberhalb eines maximal 90 cm
hohen Spritzwassersockels (beliebiger Ausführung) über
Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden
horizontalen Gebäudeteilen (z. B. Parkdächer u. a.) bis zur
max 90 cm
Höhe der Decke über dem 1. Geschoss, jedoch auf
mindestens 3 m Höhe.
nichtbrennbare Außenwandbekleidung auf nichtbrennbarer Beplankung
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 55
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 56
Dämmdicken über 300 bis 400 mm
Verputzte, geklebt und gedübelte WDVS mit EPS-Dämmstoff mit Dicken über 300 mm
bis maximal 400 mm auf massivem mineralischen Untergrund
3. ein Brandriegel in Höhe der Decke des 3. Geschosses
über Geländeoberkante oder angrenzender horizontaler
Gebäudeteile jedoch zu dem darunter angeordneten
Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr als
max. 3 m 3 m. Bei größeren Abständen sind zusätzliche
Brandriegel einzubauen.
2. ein Brandriegel an der Unterkante des WDVS mit EPSDämmstoff (nur erforderlich, wenn die nichtbrennbare
Außenwandbekleidung keine WDVS, sondern als
Vormauerschale oder VHF ausgebildet ist)
1. Ausführung einer nichtbrennbaren Außenwandbekleidung (WDVS aber auch VHF) oberhalb eines
maximal 90 cm hohen Spritzwassersockels (beliebiger
Ausführung) über Geländeoberkante oder genutzten
angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen (z. B.
Parkdächer u. a.) bis zur Höhe der Decke über dem 2.
Geschoss, jedoch auf mindestens 6 m Höhe
mind. 6 m
max 90 cm
nichtbrennbare Außenwandbekleidung
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 57
Aufdoppelungen
2015_11_13_Brandschutz_Neu_EnEV_Neu| 58
Aufdoppelung bis 300 mm Gesamtdicke
3. Brandriegel 1)
ein Brandriegel (3. Brandriegel) in Höhe der Decke
des 3. Geschosses über Geländeoberkante oder
angrenzender horizontaler Gebäudeteile nach Nr.
1, jedoch zu dem darunter angeordneten
Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr
als 8 m. Bei größeren Abständen sind zusätzliche
Brandriegel einzubauen
max. 8 m
ein Brandriegel (2. Brandriegel) in Höhe der Decke
des 1. Geschosses über Gelände-oberkante oder
angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen nach
Nr. 1, jedoch zu dem darunter angeordneten
Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr
als 3 m. Bei größeren Abständen sind zusätzliche
Brandriegel einzubauen.
2. Brandriegel
max. 3 m ein Brandriegel (1. Brandriegel) an der Unterkante
1. Brandriegel
max. 90 cm
des WDVS bzw. maximal 90 cm über
Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden
horizontalen Gebäudeteilen
(z. B. Parkdächer u. a.).
Im Falle einer Aufdopplung müssen die Brandriegel auch das bestehende WDVS
bzw. die Holzwolle-Leichtbauplatten durchdringen.
Bei Schienensystemen sind die Schienen an den Brandriegeln zu unterbrechen.
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Aufdoppelung über 300 bis 400 mm
WDVS mit angeklebtem und zusätzlich angedübeltem EPS-Dämmstoff mit Putzschicht auf bestehenden WDVS mit
EPS- oder Mineralwolle-Dämmstoff oder auf Holzwolle-Leichtbauplatten mit einer Gesamtdämmstoffdicke von
mehr als 300 mm bis maximal 400 mm
4. ein Brandriegel in Höhe der Decke des 3.
Geschosses über Geländeoberkante oder
angrenzender horizontaler Gebäudeteile
jedoch zu dem darunter angeordneten
Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht
mehr als 3 m.
max. 3 m
3. ein Brandriegel an der Unterkante des WDVS
mit EPS- Dämmstoff (wenn kein nichtbrennbares
WDVS im 1. und 2. Geschoß)
nichtbrennbare Außenwandbekleidung
2. Ausführung einer nichtbrennbaren
Außenwandbekleidung (WDVS oder auch VHF)
oberhalb eines maximal 90 cm hohen
Spritzwassersockels (beliebiger Ausführung)
über Geländeoberkante oder genutzten
angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen
(z. B. Parkdächer u. a.) bis zur Höhe der Decke
mind. 6 m
über dem 2. Geschoss, jedoch auf mindestens
6 m Höhe
1. vollständiges Entfernen der EPS-Dämmstoffe bzw.
HWL-Platten der Alt-WDVS oberhalb eines maximal 90
cm hohen Spritzwassersockels über Geländeoberkante
oder angrenzenden horizontalen Gebäudeteile
max 90 cm
(Flachdächer usw.) bis zur Höhe der Decke über dem 2.
Geschoss, jedoch auf mindestens 6 m Höhe
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Deckenuntersichten
Deckenuntersichten
Der Fachverband WDVS empfiehlt zur Dämmung von Untersichten grundsätzlich
die Verwendung nichtbrennbarer Dammstoffe. Einsatzfälle hierfür sind zum
Beispiel:
- Garagen (Decken, hier auch die Wände)
- Arkaden, Rücksprünge
- Balkone, Loggien, Laubengänge
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Achtung: Polystyrol an Decken
Zulassung EPS für WDVS
EPS
Decke
Mit Putz
B2
Ohne Putz
Bis 80 mm
B1, über 80
mm B2
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Dämmstoffe / WDVS
PolystyrolHartschaum
Bis 10 cm
Mineralwolle
(Steinwolle)
B1
A2
Mineralschaum
Holzweichfaser
WLG 045
WLG 042
PhenolharzHartschaum
A1
B2
WLG 022
Ab > 10 cm B2
Euro: E
B1
Euro A1
Euro A1
Euro: E
Euro:
C-s2, d0
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Durchdringung von Brandriegeln
Brandriegel dürfen grundsätzlich nicht von Leitungsführungen (Rohre, Kabel etc.)
durchdrungen werden.
Ausgenommen davon sind lediglich einzelne Elektrokabel oder Blitzableiter in
oder auf der Außenwand, die im Bereich der Brandriegel in der Klebeebene
vollflächig durch mineralische Mörtel abgedeckt sind.
Rohre, die Brandriegel durchdringen, sind generell brandschutztechnisch als
Installationsschacht in ihrem gesamten Verlauf im WDVS zu kapseln. Die
brandschutztechnische Qualität der Kapselung muss mindestens der der
Brandriegel entsprechen. Die Eignung der gewählten Maßnahme ist
nachzuweisen.
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Durchdringung von Brandriegeln
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Durchdringung von Brandriegeln
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Durchdringung von Brandriegeln
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Durchdringung von Brandriegeln
Hohlraumfrei mit Steinwolle verfüllen
ggf. Dübel
Brandriegel
Vollflächige Verklebung/Andichtung
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WDVS-Brandschutz
Hintergründe, Maßnahmen
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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