Bebauungsplan Nr. 48 Sondergebiet „Gesundheitshotel“ Lindenberg

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Stadt Wernigerode
Landkreis Harz
Bebauungsplan Nr. 48
Sondergebiet „Gesundheitshotel“ Lindenberg
Begründung
Entwurf
für die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 13a (2) i. V. m. § 3 (2) BauGB und
für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 13a (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB
Verf.-Stand:
§ 13a(2) i.V.m. §§ 3(2) + 4(2) BauGB
Begründung:
30.06.2014
Plan:
30.06.2014
Dr.-Ing. S. Strohmeier
Dipl.-Ing. (FH) M. Dralle
Dipl.-Ing. B.-O. Bennedsen
§ 10 BauGB
Stadt Wernigerode - Bebauungsplan Nr. 48 Sondergebiet „Gesundheitshotel“ Lindenberg
INHALT
TEIL 1:
1
Erfordernis der Planaufstellung: Allgemeine Ziele und Zwecke.......................................................1
1.1
2
3
ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES ..................1
Verfahren ................................................................................................................................1
Geltungsbereich................................................................................................................................2
2.1
Lage........................................................................................................................................2
2.2
Bestand...................................................................................................................................2
Planungsvorgaben............................................................................................................................4
3.1
3.2
Überörtliche Planungen: Raumordnung und Landesplanung ................................................4
3.1.1
Landesentwicklungsplan ...........................................................................................4
3.1.2
Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz ......................................5
3.1.3
Auseinandersetzung mit den Zielen der Raumordnung............................................5
Örtliche Planungen: Flächennutzungs- und Bebauungsplan.................................................6
3.2.1
Flächennutzungsplan ................................................................................................6
3.2.2
Bebauungsplan..........................................................................................................7
4
Geplantes Vorhaben „Gesundheitshotel“ .........................................................................................7
5
Städtebauliche Daten .......................................................................................................................8
6
Begründung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ..................................................................8
7
6.1
Art der baulichen Nutzung......................................................................................................8
6.2
Maß der baulichen Nutzung ...................................................................................................8
6.3
Bauweise, Baugrenzen ..........................................................................................................9
6.4
Ein- und Ausfahrten..............................................................................................................10
6.5
Flächen für die Erhaltung von Bäumen ................................................................................10
Ver- und Entsorgung.......................................................................................................................11
7.1
Löschwasserversorgung ......................................................................................................11
7.2
Oberflächenentwässerung ...................................................................................................11
8
Bodenordnende Maßnahmen.........................................................................................................12
9
Auswirkungen des Bebauungsplanes ............................................................................................12
9.1
Auswirkungen auf die umgebende Bebauung .....................................................................12
9.2
Auswirkungen auf touristische und wirtschaftliche Belange ................................................12
9.3
Auswirkungen auf Umweltbelange und Artenschutz............................................................13
TEIL 2:
9.3.1
Naturschutzrechtliche Belange............................................................................... 13
9.3.2
Artenschutzrechtliche Belange ............................................................................... 15
VERFAHRENSVERMERKE..................................................................................19
ANHANG ...............................................................................................................................20
Baumbestand innerhalb des Plangebietes
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TEIL 1:
ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE DES
BEBAUUNGSPLANES
1 Erfordernis der Planaufstellung: Allgemeine Ziele und
Zwecke
Südlich des Zentrums der Stadt Wernigerode befindet sich eine ehemalige Hotelanlage, die seit Jahren leer steht und inzwischen baufällig ist.
Es besteht die konkrete Absicht, den historischen Hotelstandort zu reaktivieren. Es ist geplant, den
baufälligen Gebäudekomplex abzureißen und durch den Neubau einer Hotelanlage mit Wellness- und
Gesundheitsbereich zu ersetzen. Mit dem Konzept des „Gesundheitshotels“ soll der zukunftsorientierte und sich entwickelnde Markt für Gesundheitstourismus in Wernigerode bedient werden.
Die Verwirklichung des Vorhabens macht die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da eine
Genehmigung nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) für die Nutzung einer Hotelanlage der geplanten Größenordnung in Abstimmung mit
dem Landkreis Harz nicht möglich ist.
Durch den Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Wernigerode
gesichert werden. Gemäß § 1 (6) BauGB werden mit der Umsetzung des Bebauungsplanes insbesondere folgende allgemeine Ziele berücksichtigt:

die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,

die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,

die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile,

die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der
Wohn- und Arbeitsbevölkerung,

die Belange von Sport, Freizeit und Erholung,

die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,

die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
1.1 Verfahren
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt unter 20.000 m2. Daher wird dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Maßnahme der
Innenentwicklung durchgeführt. Die Erstellung eines Umweltberichtes ist in diesem Zusammenhang
nicht erforderlich. Zudem wird auf die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB verzichtet.
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2 Geltungsbereich
2.1 Lage
Lage des Plangebietes (Stadtplan-Ausschnitt Stadt Wernigerode,
Städte-Verlag E. v. Wagner & J. Mitterhuber GmbH, Fellbach)
Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums von Wernigerode auf dem „Lindenberg“. Es
wird über die Wilhelm-Raabe-Straße, die Deliusstraße und die Huberstraße erschlossen. Der Geltungsbereich nimmt eine Fläche von ca. 1,6 ha ein.
Die Begrenzung des Geltungsbereiches orientiert sich im Wesentlichen an vorhandenen Flurstücksgrenzen. Im Südwesten ist das Plangebiet durch einen Weg begrenzt. An dieser Stelle wird das Grundstück
geteilt. Daraus ergibt sich eine neue Liegenschaftsgrenze, die den Geltungsbereich im Südwesen definiert. Das Plangebiet umfasst mehrere Flurstücke der Flur 13 in der Gemarkung Wernigerode. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 1.000 ersichtlich.
2.2 Bestand
Bei dem Plangebiet handelt es sich um den Großteil der ehemaligen Hotelanlage „Lindenberg“ mit
den zugehörigen Freiflächen.
Das früher hochklassige Hotel wurde im Jahr 1868 errichtet. Es diente führenden Personen des Adels
und des öffentlichen Lebens als Erholungsstätte und der Sommerfrische. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Anlage als Ferienheim mit Gaststätte bis 1992 betrieben.
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Danach gab es keine Betreiberschaft mehr für das in die Jahre gekommene Hotel und die Gastronomie. Die zu geringe Größe (Hotelkapazität) sowie der zunehmend schlechte bauliche Zustand waren
wesentliche Gründe dafür. Inzwischen steht das Objekt seit Jahren leer. Es ist stark verfallen und
einsturzgefährdet. Eine Sanierung und Umnutzung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich.
Der Geltungsbereich umfasst den auf einem Plateau befindlichen alten Gebäudekomplex, bestehend
aus dem Hauptgebäude mit Seitenflügel sowie einer Sommerhalle. Die Gebäude sind bis zu 3geschossig zzgl. Dach. Eine Tennisanlage gehörte ebenso zum Gesamtensemble wie ein Pool. Zur
Deliusstraße hin befinden sich größere Nebengebäude als Grenzbebauung.
Das Grundstück zeichnet sich durch eine starke Hanglage mit einer Höhendifferenz von ca. 20-30 m
aus. Auf der Fläche befinden sich außer den Gebäuden versiegelte Bereiche. Das Gebiet weist zudem eine Vielzahl an Altbäumen und Ruderalbeständen sowie im Westen des Geltungsbereiches
einen alten Küchengarten auf.
Lage des Plangebietes (Luftbild: Google Maps)
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Gebäudekomplex ehem. Hotel
Freiflächen östlich des Hauptgebäudes
3 Planungsvorgaben
3.1 Überörtliche Planungen: Raumordnung und Landesplanung
Der Landesentwicklungsplan (LEP) und der Regionale Entwicklungsplan (REP) enthalten Grundsätze
sowie konkrete Ziele der Raumordnung und der Landesplanung, die auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LPIG) erstellt wurden. Diese sind von den Behörden
und Planungsträgern bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen zu beachten und müssen mit der jeweiligen Zweckbestimmung vereinbar sein. Im Regionalen Entwicklungsplan, der aus dem LEP zu
entwickeln ist, wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung der regionalen Planungsräume dargestellt. Die Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) haben sich diesen
Zielen gemäß § 1 Abs. 4 BauGB anzupassen.
3.1.1 Landesentwicklungsplan
Ziel des Landesentwicklungsplanes 2010 des Landes Sachsen-Anhalt (LEP 2010) ist die räumliche
Entwicklung des Landes. Nach den Darstellungen des Landesentwicklungsplanes zählt Wernigerode
zum ländlichen Raum. Im ländlichen Raum sind die Voraussetzungen für eine funktions- und bedarfsgerechte Ausstattung der Städte und Gemeinden und für eine Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu verbessern oder zu schaffen. Dabei sind u. a. insbesondere solche Maßnahmen zu
unterstützen, die den Schutz und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen unter besonderer
Berücksichtigung der Erfordernisse des Boden-, Wasser-, Immissions-, Natur- und Landschaftsschutzes gewährleisten sowie das Angebot an außerlandwirtschaftlichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen
schaffen und sichern (s. Pkt. 1.4, Z 15 LEP).
Die Stadt Wernigerode ist im LEP 2010 als Mittelzentrum ausgewiesen. Mittelzentren sind als Standorte für gehobene Einrichtungen im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Bereich und
für weitere private Dienstleistungen zu sichern und zu entwickeln (s. Pkt. 2.1, Z 34 LEP).
Gemäß LEP 2010 soll die Beanspruchung des Freiraums durch Siedlungen, Einrichtungen und Trassen der Infrastruktur, gewerbliche Anlagen, Anlagen zur Rohstoffgewinnung und andere Nutzungen
auf das notwendige Maß beschränkt werden. Die Inanspruchnahme und Zerschneidung großräumig
unzerschnittener Freiräume soll vermieden werden (vgl. Pkt. 4.1.1 G 87 LEP).
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3.1.2 Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz
Gemäß den Darstellungen des Regionalen Entwicklungsplanes 2009 für die Planungsregion Harz
(REPHarz) gehört die gesamte Planungsregion Harz dem ländlichen Raum an. Der ländliche Raum
soll als eigenständiger Lebens- und Wirtschaftsraum zusammen mit den Verdichtungsräumen zu einer ausgewogenen Entwicklung des Landes beitragen (s. Pkt. 4.1.2 REPHarz).
Die Stadt Wernigerode ist als Mittelzentrum ausgewiesen (gem. LEP-LSA Pkt. 4.2, Z 6 und Z 7).
Lage des Geltungsbereiches
Auszug aus dem REPHarz 2009
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird in der zeichnerischen Darstellung des REPHarz mit
einem Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung „Harz und Harzvorländer“ überlagert. In diesen
Gebieten sollen Tourismus und Erholung verstärkt weiterentwickelt werden. Dabei ist auf die Umweltund Sozialverträglichkeit von Vorhaben zu achten (vgl. Pkt. 4.5.6, Z 1 bis G 3).
3.1.3 Auseinandersetzung mit den Zielen der Raumordnung
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
den Neubau einer Hotelanlage mit zugeordneten Einrichtungen wie Gastronomie, Schwimmbad usw.
geschaffen.
Dem Ziel des Vorbehaltsgebietes für Tourismus und Erholung, diese weiter zu entwickeln, wird mit dem
Vorhaben nachgekommen.
Zudem wird das Angebot an gehobenen Einrichtungen weiterentwickelt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Wernigerodes verbessert. Das Angebot an außerlandwirtschaftlichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen wird erhöht.
Für den Neubau der Hotelanlage wird das Grundstück eines ehemaligen, inzwischen baufälligen Hotels
beansprucht, welches sich innerhalb des Siedlungsraumes von Wernigerode befindet. Insofern wird kein
Freiraum in Anspruch genommen. Auch werden keine großräumig unzerschnittenen Freiräume beansprucht bzw. zerschnitten.
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Die Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigen damit die vorgenannten Ziele
der Landes- und Regionalplanung.
3.2 Örtliche Planungen: Flächennutzungs- und Bebauungsplan
3.2.1 Flächennutzungsplan
Wirksamer Flächennutzungsplan
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode stellt den überwiegenden Bereich des Bebauungsplanes als Wohnbaufläche dar. Im Nordwesten ist eine Fläche für Wald ausgewiesen.
Geltungsbereich
Bebauungsplan
Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode
Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 wird für den gesamten Geltungsbereich mit Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Gesundheitshotel“ eine neue Nutzung vorgesehen. Diese ist im Flächennutzungsplan nicht dargestellt.
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da die
vorliegende Bebauungsplan-Aufstellung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, ist kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Flächennutzungsplan kann vielmehr im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes berichtigt werden.
Für das Bebauungsplan-Gebiet wird entsprechend der geplanten Nutzung ein sonstiges Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung „Hotel“ dargestellt werden.
Damit werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes den Darstellungen des (berichtigten) Flächennutzungsplanes entsprechen.
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3.2.2 Bebauungsplan
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht für das Plangebiet nicht.
4 Geplantes Vorhaben „Gesundheitshotel“
Es ist beabsichtigt, den historischen Hotelstandort zu reaktivieren. Hierzu soll der baufällige Gebäudekomplex abgerissen und durch den Neubau einer Hotelanlage mit Wellnessangeboten (inkl.
Schwimmbecken), Gesundheitsbereich und Gastronomie ersetzt werden (s. Abb. unten).
Das Konzept des Gesundheitshotels auf dem Lindenberg bedient den zukunftsorientierten, sich zurzeit schnell entwickelnden Touristikmarkt „Gesundheit und Entspannung“ in Deutschland und Europa
mit alternativen Angeboten im Bereich der Naturheilkunde.
Insbesondere wird gesundheitsorientierter Erholungswellness einschließlich Stressabbau angeboten,
der im Zusammenhang mit der touristischen Infrastruktur von Wernigerode inklusive des Ortsteils
Schierke und dem Brocken mit seiner gesundheitsstabilisierenden Höhenluft einen aktiven Erholungsurlaub ermöglicht. Das Projekt entspricht damit der Orientierung des Tourismusverbandes Sachsen-Anhalt nach mehr Luxushotels und des Tourismusausschusses des Bundestages nach mehr
Wasser- und Gesundheitstourismus.
Nach den Recherchen des potentiellen Vorhabenträgers besteht in diesem Sektor eine große Nachfrage. Zurzeit wird mit einem durchschnittlichen Aufenthalt von ca. 2 Wochen gerechnet.
Die Hotelkategorie ist dabei im gehobenen Bereich geplant („4 Sterne plus“). Die Hotelkapazität soll
bei ca. 250 Betten liegen. Die Stellplätze werden zu 90 % in einer Tiefgarage untergebracht, welche
sich über den südlichen Teil des Keller- und Erdgeschosses erstreckt.
Planungskonzept zum Neubauvorhaben „Gesundheitshotel“ in Wernigerode,
GMB Beratung und Form Nord, Mai 2014
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5 Städtebauliche Daten
Geplante Nutzung des Geltungsbereichs

Fläche [m²]
sonstiges Sondergebiet (SO) „Gesundheitshotel“, davon:
o überbaubare Grundstücksfläche
(GRZ 0,6 = 9.323 m² + Überschreitung 0,1 = 1.554 m²,
Summe 70 % des Nettobaulands)
o nicht überbaubare Grundstücksfläche
Summe:
15.539
10.877
4.662
15.539
6 Begründung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
6.1 Art der baulichen Nutzung
Der historische Hotelstandort auf dem „Lindenberg“ in Wernigerode soll reaktiviert werden. Es ist geplant, den baufälligen Gebäudekomplex abzureißen und durch den Neubau einer Hotelanlage mit
Wellness- und Gesundheitsbereich sowie Gastronomie zu ersetzen. Zu diesem Zweck wird der gesamte Geltungsbereich als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gesundheitshotel“
gem. § 11 BauNVO festgesetzt.
Um die vorgesehene Nutzung anbieten zu können, sind innerhalb des sonstigen Sondergebietes Hotels und hotelbezogene Einrichtungen und Anlagen zulässig. Eine nähere Eingrenzung erfolgt nicht,
damit genügend Flexibilität für spätere Nutzungen gelassen wird.
6.2 Maß der baulichen Nutzung
Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung werden gemäß § 16 BauNVO Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ), zur Zahl der Vollgeschosse sowie zur Gebäudehöhe (GH) getroffen.
In dem sonstigen Sondergebiet (SO) wird eine GRZ von 0,6 festgesetzt. Die Festsetzung bleibt damit
unterhalb der gemäß § 17 BauNVO zulässigen Obergrenze für sonstige Sondergebiet (0,8). Sie gewährleistet weiterhin einen relativ hohen Freiflächenanteil an diesem Standort, welcher sich durch
eine Vielzahl an Altbäumen auszeichnet. Dennoch bietet sie genügend Spielraum, um das geplante
Vorhaben umzusetzen.
Eine Überschreitung der GRZ durch Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie Nebenanlagen gemäß
§ 19 (4) Satz 2 BauNVO wird auf bis zu 70 % begrenzt, um die versiegelten Flächen zu minimieren.
Hiermit wird das konkrete Vorhaben mit zzt. vorgesehenen 60 % Versiegelung sowie weitere Entwicklungen ermöglicht.
Die Zahl der Vollgeschosse wird entsprechend der konkreten Planung auf 5 Vollgeschosse und eine
maximale Gebäudehöhe von 20,5 m begrenzt. Bezugspunkt ist die Oberkante der Wilhelm-RaabeStraße direkt am Plangebiet. Bei den Höhenfestsetzungen ist zu berücksichtigen, dass das Grundstück eine starke Hanglage mit einer Höhendifferenz von ca. 20-30 m aufweist. Das Gelände steigt
dabei von Norden nach Süden/Südwesten an. Der Bezugspunkt der Wilhelm-Raabe-Straße liegt dabei ca. 10 m unter dem höchsten Punkt des Geländes.
Auf Grund der Hanglage werden Teile des Gebäudes nach Süden in das Gelände gebaut. Damit beinfraplan GmbH
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finden sich das gesamte Kellergeschoss mit Tiefgarage und ein Großteil des Erdgeschosses unterhalb der Erdoberfläche. Von Süden ergibt sich hierdurch eine sichtbare 4-Geschossigkeit zzgl. Dachgeschoss. Von Norden kann eine 5-Geschossigkeit zzgl. Dachgeschoss umgesetzt werden. Dies wird
als Verträglich beurteilt, da die Bebauung von allen Seiten mit Altbaumbeständen von über 20 m Höhe
eingegrünt ist. Das Grundstück befindet sich zudem inmitten des Siedlungsraumes, so dass der Blickbezug von Weitem durch bestehende Gebäude nur eingeschränkt gegeben ist (auch kein direkter
Blickbezug von Hauptverkehrsstraßen aus). Aus diesem Grund wird das Gebäude trotz größerer Höhe keine erheblichen Auswirkungen auf das Stadtbild haben.
19,90
19,90
max. GH 20,50
Durch notwendige technische Anlagen (wie z. B. Aggregate, Antennen) darf die max. Gebäudehöhe
ausnahmsweise überschritten werden.
Ebene Zufahrt
Wilhelm-Raabe-Straße
Schnitt zum Neubauvorhaben „Gesundheitshotel“ in Wernigerode (Blick Richtung Nordwesten),
GMB Beratung und Form Nord, April 2014
6.3 Bauweise, Baugrenzen
Für das sonstige Sondergebiet wird gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise in der
Art festgesetzt, dass Gebäude, die eine Länge von über 50 m haben, zulässig sind. Zudem ist eine
Unterschreitung der gemäß BauO LSA geltenden Mindestabstände zu Nachbargrundstücken zulässig. Diese Festsetzung ergibt sich aus dem konkreten Planungskonzept zum Neubauvorhaben (s.
Kap. 4 Geplantes Vorhaben „Gesundheitshotel“). Die Festsetzung alleine schafft aber nur die Voraussetzung einer Unterschreitung der Grenzabstände. Erst durch Erklärung einer entsprechenden Baulast auf dem Nachbargrundstück wird die Umsetzung sichergestellt.
Ansonsten gelten die Regelungen der offenen Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen definiert. Das
Baufenster ist so gefasst, dass das konkrete Bauvorhaben realisiert werden kann.
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6.4 Ein- und Ausfahrten
Es wird festgesetzt, dass die Erschließung des Plangebietes durch Kfz ausschließlich über die Wilhelm-Raabe-Straße zulässig ist. Eine Zufahrt über die Delius- bzw. die Huberstraße ist nur in Notfällen oder zur Bewirtschaftung möglich. Weitere Zufahrten sind nicht zulässig. Mit der Festsetzung werden die Auswirkungen durch Zu- und Abfahrtverkehre auf die angrenzenden Wohnnutzungen minimiert.
Innerhalb des Sondergebietes können Anlagen zur Erschließung oder Flächen für Stellplätze im Rahmen der zulässigen Grundflächenzahl angelegt werden.
6.5 Flächen für die Erhaltung von Bäumen
Innerhalb des Plangebietes befindet sich im Westen, Osten und Süden besonders erhaltenswerter
Baumbestand (s. Plan unten). Im Westen handelt es sich um einen alten Küchengarten mit z. T. sehr
alten Obstbäumen sowie Laubbäumen. Die beiden anderen Bereiche weisen einen durchmischten
Bestand an alten Laub- (und Nadel-) Bäumen auf.
Die drei Flächen werden als Flächen zum Erhalt von Bäumen festgesetzt. Auf diese Weise kann im
Einzelfall eine Fällung erfolgen, wenn es das Bauvorhaben zwingend erforderlich macht. Fällungen
sind nur nach Genehmigung durch die Stadt Wernigerode zulässig, so dass die Entnahme besonders
erhaltenswerter Bäume vermieden wird. Bei Abgang bzw. erforderlicher Fällung sind die Bäume durch
standortheimische Laubbäume oder in der westlichen Fläche wahlweise durch Obstbäume zu ersetzen.
Wegeverbindungen oder Nebenanlagen sind innerhalb der Flächen zum Erhalt von Bäumen zulässig.
Quellenvermerk: (ALK / 5/2014) © LVermGeo LSA
(www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / (beantragt, wird ergänzt)
Zu erhaltende Bäume innerhalb des Geltungsbereiches
(detailiertere Aussagen zum Baumbestand: s. Anhang)
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Mit der Festsetzung wird einerseits eine gewisse Flexibilität für Bauvorhaben geschaffen, andererseits
wird aber dennoch eine langfristige Durchgrünung sichergestellt, die an die Strukturen des Umfeldes
anknüpft.
Der weitere Baumbestand im mittleren Bereich des Grundstücks wird nicht zum Erhalt festgesetzt, um
die Bebaubarkeit des Grundstücks in der erforderlichen Größenordnung zu ermöglichen. Die Bäume
in diesem Bereich sind nicht in besonderer Art erhaltenswert.
Der gesamte Baumbestand ist im Anhang ersichtlich. Eine Beurteilung zu Auswirkungen der Planung
in Bezug auf den Baumbestand ist Kap. 9.3 zu entnehmen.
7 Ver- und Entsorgung
Die vorhandene Bebauung im Plangebiet ist bereits komplett erschlossen. Sämtliche Ver- und Entsorgungsanlagen (Trinkwasser, Strom- und Gas, Fernmeldenetz, Schmutzwasser und Abfall) sind vorhanden und können ggf. erweitert werden.
7.1 Löschwasserversorgung
Der Grundschutz der Löschwasserversorgung ist für das Plangebiet nach dem Arbeitsblatt W 405 des
DVGW durch die Stadt zu sichern.
7.2 Oberflächenentwässerung
Das auf den jeweiligen Grundstücken anfallende Oberflächenwasser einschließlich des Wassers von
Dachflächen sollte möglichst vor Ort versickert werden, soweit es sich dabei nicht um verunreinigtes
Wasser handelt. Im Zweifelsfall ist die Versickerungsfähigkeit der vorhandenen Bodenverhältnisse im
Einzelfall durch ein Gutachten nachzuweisen. Sofern der Untergrund nicht für die Versickerung geeignet ist, ist das anfallende Niederschlagswasser durch geeignete Maßnahmen wie den Bau einer
Zisterne abzuleiten.
Sollte durch die Regenwasserversickerung eine Benutzung von öffentlichen Gewässern erforderlich
werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 i. V. m. § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
zu beantragen. Planung, Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen sind gemäß dem DWA Arbeitsblatt A 138 auszuführen.
Konkrete Festlegungen zur Niederschlagswasserbeseitigung erfolgen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
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8 Bodenordnende Maßnahmen
Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die Flächen des Geltungsbereiches werden vom
Vorhabenträger erworben. Der Geltungsbereich ist auf die spätere Nutzung des geplanten Hotels
begrenzt. Daher wird das Flurstück 843 im Südwesten geteilt. Der südwestliche Bereich wird den
südlich angrenzenden Grundstücken zugeschlagen. Eine Abstimmung mit dem Eigentümer der Flächen ist erfolgt. Die Grenze der Teilung verläuft an einem bereits vorhandenen Privatweg.
9 Auswirkungen des Bebauungsplanes
9.1 Auswirkungen auf die umgebende Bebauung
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes und den damit verbundenen Vorhaben ergeben sich
voraussichtlich keine erheblichen Nachteile für die in der Umgebung des Plangebietes lebenden Menschen.
Mit den getroffenen Festsetzungen und der damit verbundenen Reaktivierung des historischen Hotelstandortes wird keine grundsätzlich neue Nutzung an diesem Standort ermöglicht. Allerdings ist das
Hotel seit Jahren ungenutzt. Zudem wird sich die Hotelkapazität wesentlich erhöhen (voraussichtlich
ca. 250 Betten). Damit verbunden ist ein höherer An- und Abfahrtverkehr. Um die Auswirkungen auf
die Wohnnutzung zu minimieren, wird die Erschließung durch Kfz auf die Wilhelm-Raabe-Straße begrenzt. Zudem werden die Stellplätze zu 90 % in einer Tiefgarage untergebracht. Dadurch werden
Immissionen durch Verkehre relativ gering gehalten.
Auch die festgesetzten Höhen werden als verträglich beurteilt, da die Bebauung von allen Seiten mit
Altbaumbeständen von über 20 m Höhe eingegrünt ist. Aufgrund der starken Hanglage befinden sich
das gesamt Kellergeschoss mit Tiefgarage und ein Großteil des Erdgeschosses unterhalb der Erdoberfläche, so dass das Gebäude von Süden niedriger wirkt. Auch ist es durch die bestehende umgebende Bebauung von den (Hauptverkehrs-)Straßen aus nicht direkt sichtbar.
Die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften (z. B. TA-Lärm) ist im Bauantragsverfahren nachzuweisen.
9.2 Auswirkungen auf touristische und wirtschaftliche Belange
Mit den bestehenden Hotels bedient Wernigerode derzeit überwiegend den Markt des Städtetourismus, den Markt für Tagungen sowie den Markt „Urlaub für Familien mit Kindern“ mit einer guten Auslastung.
Mit dem Konzept des "Gesundheitshotels" auf dem Lindenberg soll der zukunftsorientierte und sich
entwickelnde Markt für Gesundheitstourismus in Deutschland bedient werden. Es kann somit eine
neue touristische Klientel nach Wernigerode geholt werden, durch die die Stadt touristisch nachhaltig
profitiert und die für zusätzliche Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sorgt.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass im Hotelkomplex 58 Dauerarbeitsplätze geschaffen werden.
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9.3 Auswirkungen auf Umweltbelange und Artenschutz
9.3.1 Naturschutzrechtliche Belange
Da es sich bei der vorliegenden Planung um ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren handelt,
gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung der Planung zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3)
Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig, so dass von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen
werden kann.
Durch den Bebauungsplan Nr. 48 Sondergebiet „Gesundheitshotel“ Lindenberg werden Umweltbelange in dem Maß berührt, dass innerhalb der sonstigen Sondergebiete ein Überbauungsgrad von bis
zu 70 % zulässig wird. Es ist der Neubau einer Hotelanlage geplant, der zum großen Teil auf dem
bereits seit dem 19. Jh. bebauten historischen Hotelareal mit Nebenanlagen neu entsteht und teilweise noch angrenzende innerstädtische Grünflächen am Lindenberg mit einigen Einzelbäumen beansprucht.
Besonders hochwertige oder geschützte Biotopstrukturen, wie sie in Außenbereichen von Wernigerode zu finden sind, werden nicht beansprucht.
Etwa 150 Jahre alter Mammutbaum neben Ahorn,
Buche, Eibe, Apfel, Esskastanie u. a. im Nordostteil;
Blick Richtung Osten
infraplan GmbH
Blick am Maiabend auf das alte Hotel (im Hintergrund
ein Sendemast);
Blick Richtung Westen
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Stadt Wernigerode - Bebauungsplan Nr. 48 Sondergebiet „Gesundheitshotel“ Lindenberg
Westliches Nebengebäude;
Blick Richtung Süden
Ostseite des Hauptgebäudes (März 2014);
Blick Richtung Westen
Gepflasterte Auffahrt zum Hotel im Nordosten daneben
Linde, Buche und Eiche als Solitäre;
Blick Richtung Norden
Steile Terrassierung des „Küchengartens“ im Westen;
Blick Richtung Westen
Ruderalbrache am Hang im Norden (Staudenflur und
Ahornsukzession im Juni 2014);
Blick Richtung Norden
Eichen und Rosskastanien am Oberhang westlich des
alten Hotels;
Blick Richtung Südwesten
infraplan GmbH
4(2)-Begrü_BP-48_SO.Gesundheitshotel.Lindenberg_30.06.14.doc
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9.3.2 Artenschutzrechtliche Belange
Bestand
Bezüglich des Artenschutzes wurde das Vorkommen von Amphibien und Reptilien, Brutvögeln, Fledermäusen sowie der Baumbestand insgesamt untersucht. Kartierungen fanden dazu am 28.03.,
23.04., 20.05.und 04.06.2014 (infraplan GmbH) statt.
Das Plangebiet stellt sich im Süden/Südosten noch als ehemaliger Hotelstandort mit Gebäuden aus
dem 19. und 20. Jh. und seinen Nebenanlagen dar.
Bei den nicht überbauten Flächen handelt es sich um nicht genutzte Gartenterrassen im Westen und
Norden sowie ruderalisierte parkartige Anlagen mit Einzelbäumen und Baumgruppen in Hanglagen
(zum Baumbestand s. auch Anhang). Hierbei sind die teilweise solitären Laub- sowie alte Nadelbäume beachtenswert, die Teile der früher regelmäßig gemähten Scherrasenflächen und Wege überkronen. Auch hier finden sich standortheimische neben standortfremden Baumarten, wie Rotbuche,
Stieleiche, Rosskastanie, Birke, Berg- und Spitzahorn, Linde, Eibe, Wald- und Weymouthskiefer, Lebensbaum, Rotfichte und ein auffälliger Kalifornischer Mammutbaum.
Diese Freiräume in den umliegenden Hangbereichen bieten weniger scheuen Tierarten eingeschränkte Lebensraumfunktionen (Nahrungsfläche, Bewegungsraum und Brutmöglichkeiten). Die Vernetzungen zum weiteren Umfeld (Harzrand und -vorland) sind aber durch die umliegende städtische Bebauung stark gemindert.
Amphibien und Reptilien
Im Plangebiet wurden keine Vorkommen der Blindschleiche, Zaun- und Waldeidechse oder andere
Schlangenarten nachgewiesen.
Östlich des Hotels besteht ein steilwandiges, künstliches Kleingewässer (ehemaliger Swimmingpool),
welches derzeit nur bedingt als Laichhabitat für Lurche dienen kann (Einzelnachweise von Teichmolch und Erdkröte). Der Ausstieg für Lurche aus dem Pool ist nicht gegeben. Negativ ist daher die
Fallenwirkung für Lurche.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes stellt insgesamt keinen günstigen Laich-, Sommerlebensund Überwinterungsraum für Lurche dar. Besondere Funktionsbeziehungen, naturnahe Laichhabitate
oder Landlebensräume sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Wenige Nachweise zum Teichmolch und Larven der
Erdkröte im Pool des Hotels;
Blick Richtung Osten
infraplan GmbH
Larven der Erdkröte (Mai 2014) im Pool des Hotels
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Avifauna
Raumnutzungen der Freiflächen und in den Altbäumen wurden für kulturfolgende Vögel (Baum-, Hecken- und Gebäudebrüter) nachgewiesen. Während der Aufnahmen konnten dort verschiedene Ganzjahresvögel festgestellt werden (Kleiber, Buchfink, Kohl-, Blau- und Tannenmeise, Amsel, Dohle, Rabenkrähe, Elster und Ringeltaube).
Der Buntspecht brütete in einem Apfelbaum und die Amsel in einer alten Eibe am Nordosthang zum
Hotel.
Der regelmäßige Ausflug (vermutlich verwilderter) Haustauben im Obergeschoss des ehemaligen
Hotels lässt dort auf zwei Brutpaare schließen (keine geschützte Art).
Alt -Eibe mit Amselbrut (nicht sichtbar), im Mai 2014
Apfelbaum mit später Buntspechtbrut (im Juni 2014)
Fledermäuse
Die exponierte Lage am Lindenberg über Wernigerode bildet mit zum Teil stark begrünten Siedlungsräumen potenziell einen günstigen Jagd- und Bewegungsraum für Fledermäuse, wobei der Schwerpunkt bei weniger lichtscheuen Arten der Siedlungsräume liegt (Abendsegler, Breitflügel, Zwergfledermaus und Myotis-Arten).
In den Haupt- und Nebengebäuden des ehemaligen Hotels (in denen Einsicht und Zugang allerdings
aufgrund der Einsturzgefahr nur teilweise möglich waren) ergaben sich keine Anhaltspunkte zu geschützt liegenden Quartieren für Fledermäuse. Diese sind aber nicht generell ausgeschlossen.
Es wurden ansonsten keine auffälligen Hinweise (z. B. Fledermauskot, Flügel von Faltern), die auf
größere Vorkommen von Fledermäusen schließen lassen, festgestellt.
Einige Laubbäume besitzen Althöhlungen des Buntspechts, wovon eine Rotblühende Rosskastanie
im Nordosten durch 2 Fledermäuse besetzt war (Tagesquartier, Myotis spec.).
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4(2)-Begrü_BP-48_SO.Gesundheitshotel.Lindenberg_30.06.14.doc
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Rosskastanie mit Fledermausquartier (im Mai 2014)
Kellerraum unter dem alten Hotel ohne aktuellen Befund
Einige Gebäudeteile waren im Mai/Juni 2014 zugänglich (ohne Befund von Brutvögeln oder Fledermäusen)
Kellerdecke unter dem alten Hotel ohne aktuellen Befund
Konfliktbewertung
Insgesamt besitzen die von Gehölzen bestimmten Grünflächen und verbrachten Gartenterrassen eine
allgemeine Lebensraumeignung für verbreitete Singvögel, Fledermäuse und Insekten im Siedlungsraum. Bei den Begehungen wurde aber festgestellt, dass die Grünflächen und Altgebäude nach der
Spurenlage von Mardern, Waschbär und sogar Dachs genutzt werden. Ebenso scheinen zahlreiche
Hauskatzen der Umgebung den Grünraum und die Gebäude häufig aufzusuchen, so dass dort Gebäude-, Hecken-, Baum- und bodennahe Bruten bzw. Fledermausquartiere sehr gefährdet sind. Ein
dauerhaftes Vorkommen von „streng geschützten“ Arten i. S. v. § 7 (2) Nr. 14 i. V. m. § 54 (2)
BNatSchG oder gefährdeten Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen bzw. besondere Quartierzentren innerhalb der siedlungsbetonten Lage können deshalb ausgeschlossen werden.
Die Planung sieht einen Neubau-Komplex mit entsprechenden Nebenanlagen vor. Hierfür werden der
Abbruch von Altgebäuden, neue Versiegelungen und der Abtrieb einiger älterer Solitärbäume erforderlich (Rosskastanie, Stieleiche, Linde, Esskastanie und einigen standortfremden Koniferen), die
allgemeiner Lebensraum bzw. Teillebensraum von Brutvögeln und Fledermäusen sind (hier derzeit
keine Quartiernahmen oder Nester).
Um wesentliche Grünfunktionen im Siedlungsraum sowie Teilhabitate für Baum- und Höhlenbrüter zu
sichern, werden im Bebauungsplan Flächen zum Erhalt von Bäumen festgesetzt. Hierdurch werden
die gemischten Gehölzbestände im Nordosten, ältere Einzelbäume am Südrand und im Westen (sog.
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4(2)-Begrü_BP-48_SO.Gesundheitshotel.Lindenberg_30.06.14.doc
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„Küchengarten“) auch Obstgehölze gesichert. Im Nordosten befinden sich drei Altbäume mit potenziellen Höhlenquartieren (Buntspecht, Kleiber, Meisen, Tagesquartiere anderer Arten), die sich ebenfalls innerhalb der Fläche zum Erhalt befinden. Durch die Festsetzungen werden die Bäume bzw.
Baumstrukturen gesichert, die für den Artenschutz relevant sind und die wesentlichen Freiräume erhalten (s. auch Kap. 6.5 „Flächen zum Erhalt von Bäumen“).
Im Hinblick auf den Abtrieb von Gehölzen oder Abbruch von Gebäuden ist auf die Einhaltung der Vorgaben des allgemeinen und besonderen Artenschutzes der §§ 39 und 44 BNatSchG zu achten (Hinweis unter textlichen Festsetzungen). Unmittelbar vor den Baumfällungen und Gebäudeabbrüchen
sind nochmals alle potenziellen Quartierbäume und Gebäudeteile zu überprüfen. Bei Besatz ist die
Baumfällung oder der Gebäudeabbruch bis zum Abschluss der Winterruhe aufzuschieben.
Durch die Planung und die damit in Zusammenhang stehenden Veränderungen an den bestehenden
Gebäuden und Bäumen sind unter Einhaltung der Vorgaben keine besonderen Konflikte oder Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG gegenüber „besonders“ nach § 7 (2) Nr. 13 oder „streng
geschützten Arten i. S. v. § 7 (2) Nr. 14 bzw. § 54 (2) BNatSchG zu erwarten.
Die Planung ist demnach mit dem Artenschutz vereinbar.
Ausgearbeitet von:
infraplan GmbH
Halberstadt-Langenstein, den 30.06.2014
………………………………
[Dr.-Ing. S. Strohmeier]
infraplan GmbH
4(2)-Begrü_BP-48_SO.Gesundheitshotel.Lindenberg_30.06.14.doc
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TEIL 2:
VERFAHRENSVERMERKE
Aufgestellt auf Grund des Aufstellungsbeschlusses des Stadtrates Wernigerode vom __.__.____.
Die Begründung hat zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 48 Sondergebiet „Gesundheitshotel“
Lindenberg vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____ gemäß § 13a (2) i. V. m. § 3 (2) BauGB
öffentlich ausgelegen.
Der Stadtrat Wernigerode hat den Bebauungsplan 48 Sondergebiet „Gesundheitshotel“ Lindenberg in
seiner Sitzung am __.__.____gemäß § 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Wernigerode, __.__.____
………...……………………
Oberbürgermeister
infraplan GmbH
4(2)-Begrü_BP-48_SO.Gesundheitshotel.Lindenberg_30.06.14.doc
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ANHANG
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Baumnr.
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40
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48
49
Baumart
Laubbaum Laubbaum Obstbaum Obstbaum Obstbaum Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Obstbaum Nadelbaum Obstbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Nadelbaum Nadelbaum Baumkataster
Rechtswert Hochwert 4416247,6
5745167,7
4416238,9
5745170,4
4416212,9
5745149,2
4416226,0
5745159,9
4416204,0
5745162,0
4416204,7
5745158,2
4416229,5
5745136,2
4416225,8
5745131,2
4416231,5
5745125,5
4416225,7
5745123,9
4416223,5
5745127,1
4416220,9
5745120,9
4416216,5
5745120,1
4416210,3
5745118,7
4416209,0
5745127,5
4416353,8
5745120,6
4416344,7
5745115,5
4416338,6
5745123,3
4416335,9
5745130,1
4416338,8
5745135,1
4416342,8
5745131,9
4416344,0
5745135,9
4416331,8
5745127,8
4416326,6
5745182,0
4416328,1
5745187,7
4416347,1
5745173,1
4416345,6
5745181,6
4416344,8
5745187,1
4416347,2
5745157,9
4416355,5
5745154,9
4416361,0
5745155,2
4416370,4
5745144,2
4416351,9
5745140,7
4416348,1
5745146,1
4416257,3
5745124,4
4416249,8
5745128,0
4416239,6
5745127,1
4416236,0
5745132,7
4416235,8
5745136,9
4416235,7
5745143,0
4416241,0
5745141,3
4416245,6
5745140,5
4416246,8
5745151,7
4416267,7
5745134,3
4416271,3
5745132,9
4416262,5
5745121,6
4416268,8
5745121,3
4416272,0
5745113,9
Höhe Stamm Krone rel. Höhe
294,7
0,3
8,0
15,0
289,9
0,6 12,0
20,0
292,4
0,3
5,0
9,5
290,1
0,3
6,0
6,0
286,2
0,3
6,0
8,0
287,6
0,2
6,0
9,0
301,9
0,8 15,0
21,0
302,5
0,5 12,0
15,0
304,0
0,3 10,0
18,0
304,6
0,5
8,0
24,5
303,6
0,4 12,0
15,0
305,0
0,5 14,0
15,0
305,1
0,5 14,0
16,0
305,4
0,8 10,0
17,0
301,4
0,8 18,0
17,0
290,9
1,0 20,0
20,0
293,0
0,3
2,0
12,0
294,0
0,5
8,0
20,0
293,2
0,5
6,0
21,0
291,6
0,4
6,0
11,0
291,7
0,4
8,0
15,0
290,6
0,4 10,0
16,0
294,0
0,6 12,0
19,0
282,9
0,8 18,0
17,0
281,9
0,6 14,0
15,0
283,0
0,7 16,0
19,0
281,5
0,8 18,0
19,0
280,9
0,6 14,0
18,0
286,5
0,3
8,0
10,0
286,5
0,9 12,0
12,0
286,1
0,3
8,0
10,0
286,7
0,5 10,0
17,0
289,9
1,2 18,0
20,0
289,5
0,5 12,0
16,0
301,5
0,4
6,0
19,0
302,2
0,8 16,0
20,0
303,2
0,4 14,0
18,0
303,1
0,3
8,0
19,0
302,2
0,4
6,0
18,0
300,2
0,6 12,0
17,5
299,9
0,3
5,0
20,0
299,0
0,5 10,0
18,0
298,8
0,6 16,0
15,0
298,7
0,9 16,0
21,5
298,7
0,7 10,0
20,0
300,0
0,5
7,0
22,0
299,5
0,3
6,0
6,0
301,6
0,4 10,0
7,0
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
Nadelbaum Nadelbaum Laubbaum Nadelbaum Nadelbaum Laubbaum Nadelbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Nadelbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum 4416323,1
4416308,5
4416317,8
4416306,2
4416313,8
4416330,3
4416328,6
4416307,6
4416264,7
4416268,5
4416258,1
4416236,6
4416244,8
4416246,0
4416258,0
4416259,6
4416254,1
4416246,4
4416244,6
4416240,8
4416235,1
4416295,0
4416293,8
4416290,7
4416286,2
4416313,3
4416315,7
4416331,3
4416326,8
4416336,1
4416320,3
4416320,5
4416317,0
4416317,3
4416316,2
4416279,6
4416291,9
4416297,9
4416304,6
4416307,0
4416302,2
4416296,2
5745167,6
5745169,2
5745177,6
5745163,4
5745159,8
5745158,4
5745152,2
5745143,3
5745095,3
5745092,9
5745093,1
5745114,9
5745113,0
5745112,8
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5745119,7
5745120,3
5745120,5
5745122,1
5745134,1
5745137,5
5745140,4
5745133,1
5745138,5
5745138,6
5745067,7
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5745097,0
5745076,3
5745083,6
5745095,8
5745073,6
5745082,3
5745082,3
5745077,1
5745075,9
5745075,4
5745080,8
5745085,1
5745084,1
285,8
285,4
284,0
287,0
287,8
287,7
290,0
294,4
305,0
304,5
306,0
306,2
305,6
305,5
306,1
305,6
304,8
303,2
303,7
303,6
303,9
297,7
297,2
297,6
297,7
294,3
294,0
295,5
296,6
296,7
298,0
298,9
297,4
298,4
299,1
302,4
300,7
299,9
299,3
299,9
301,2
301,4
1,2
0,5
0,8
0,3
0,5
0,3
0,7
0,4
0,3
0,8
0,3
0,4
0,4
0,4
0,4
0,4
0,5
0,3
0,3
0,4
0,4
1,1
1,0
1,2
0,7
0,5
0,3
1,2
0,8
1,2
0,3
1,2
0,4
0,3
0,3
0,8
0,6
0,6
0,5
0,6
0,7
0,6
12,0
10,0
18,0
6,0
12,0
8,0
13,0
8,0
10,0
8,0
8,0
6,0
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
8,0
6,0
6,0
10,0
18,0
18,0
18,0
12,0
10,0
6,0
14,0
12,0
15,0
6,0
16,0
8,0
6,0
5,0
16,0
12,0
12,0
12,0
10,0
13,0
8,0
25,0
24,0
19,2
13,5
22,5
12,0
21,8
12,5
15,0
18,0
15,0
19,0
16,0
16,0
15,0
15,0
13,0
17,0
17,0
16,0
16,0
19,0
20,0
20,0
19,0
13,0
13,0
13,0
17,0
16,0
12,0
14,0
6,0
8,0
14,0
10,0
12,0
13,0
14,0
17,0
16,0
13,0
Herunterladen