Bebauungsplan 84 - Infobroschüre

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Sehr geehrte Bauherren, sehr geehrte Architekten,
diese Broschüre will Ihnen einige Informationen über das Baugebiet und den
Bebauungsplan 'An der Wilhelmshöher Straße' in Baunatal-Altenritte geben.
Neben den allgemeinen Informationen wollen wir Sie bei der Auswahl eines für
Sie geeigneten Grundstückes unterstützen. Die Größe und die Festsetzungen der
einzelnen Baugrundstücke sind entscheidend für die mögliche Größe Ihres
Hauses.
Diese kurze Information kann jedoch nicht die Beratung durch den Architekten
oder die Bauaufsicht des Landkreises Kassel ersetzen, die als Genehmigungsbehörde für jedes Bauvorhaben zuständig ist.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen:
In der Stadtverwaltung Baunatal:
bei Grundstücksangelegenheiten: Herr Ludwig, Tel. 0561-4992-283
bei planerische Fragestellungen: Herr Klokow, Tel. 0561-4992-266
bei Fragen der Entwässerung:
Hr. Kaiser, Stadtwerke Baunatal,
0561-94975-14
Im Bauaufsichtsamt Kassel:
Frau Hettstedt, Tel. 0561-1003340
Herausgeber; Aufstellung Bebauungsplan:
Magistrat der Stadt Baunatal
Marktplatz 14; 34225 Baunatal Tel. 0561-4992-0 Fax 4992-208
Stand Dez. 2005
Bearbeitung Broschüre:
/akp
arbeitsgruppe für kommunale planung + beratung melsungen
brandt höger krah kunze münter stadt- und landschaftsplanung
bahnhofstr. 11 34212 melsungen tel 05661-4992 fax 2824
sk/tp 01/00
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
Inhalt
1
Beschreibung des Baugebietes
4
1.1
Lage
4
1.2
Anbindung an den Ortsteil / Infrastruktur
4
2
Grundzüge der Planung
6
2.1
Bebauung
6
2.2
Einbindung in die Landschaft
6
2.3
Öffentliche Grün- und Erholungsflächen
6
2.4
Maßnahmen zum Schallschutz
7
2.5
Straßenführung
2.5.1
Erschließungsschleife
2.5.2
Anliegerstraßen
2.5.3
Parken / Ruhender Verkehr
2.5.4
Fuß- und Radwegeverbindungen
2.5.5
ÖPNV - Anschlüsse
7
7
8
9
9
9
3
3.1
Grundstücke und Bebauung
10
Art der baulichen Nutzung
10
3.2
Maß der baulichen Nutzung
3.2.1
Offene Bauweise
3.2.2
Geschlossene Bauweise
3.2.3
Doppelhäuser
3.2.4
Geschoßzahl
3.2.5
Grundflächenzahl (GRZ)
3.2.6
Geschoßflächenzahl (GFZ)
10
10
10
11
12
12
13
3.3
Teilbaugebiete
13
3.4
Abstimmung beim Bau von Doppel- und Reihenhäusern
14
3.5
Architektonische Auflagen
3.5.1
Doppel- und Reihenhäuser
3.5.2
Fassadengestaltung
3.5.3
Dachkonstruktion
3.5.4
Dachbegrünung
3.5.5
Firstrichtung
3.5.6
Kanalanschluß
15
15
16
16
17
17
18
3.6
Weitere Auflagen
3.6.1
Abstimmung
3.6.2
Begrünung der Gebäude
3.6.3
Dachwasser
3.6.4
Energieversorgung
18
18
18
18
18
3.7
19
Lärmschutz
1
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
4
Freiräume und private Grünflächen
19
4.1
Stellplätze
19
4.2
Bauliche Nebenanlagen
19
4.3
Auflagen für die Nutzung und Bepflanzung der Hausgärten
4.3.1
Baumpflanzungen
4.3.2
Siedlungsrandbepflanzung
4.3.3
Nachweis der Maßnahmen
20
20
20
21
4.4
Sammlung von Oberflächenwasser und Regenwassernutzung
21
4.5
Pflanzliste
22
2
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
Übersichtskarte
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
1
Beschreibung des Baugebietes
1.1
Lage
Das Baugebiet grenzt an den nordwestlichen Siedlungsrand des Stadtteils Altenritte. Die
Gesamtgröße des Gebietes beträgt 4 ha, angestrebt ist der Bau von ca. 100 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern auf ca. 57 Baugrundstücken. Im Süden
und Osten des Gebietes grenzen vorhandene Wohngebiete an.
Größe des
Gebietes
Im Westen und Norden des Gebietes befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Der Baunsberg, ein wichtiges Naherholungsgebiet der Stadt Baunatal, liegt in knapp 300
m Entfernung vom Baugebiet.
Lage
Das Baugebiet weist eine Hanglage auf, die nach Südwesten ausgerichtet ist. Das Gelände fällt von Nordosten nach Südwesten um ca. 30 m (von 278 m ü NN auf 250 m ü
NN) ab.
1.2
Anbindung an den Ortsteil / Infrastruktur
Der alte Ortskern von Altenritte liegt ca. 1 km von dem Baugebiet entfernt. Dort finden
Sie Einkaufsmöglichkeiten und eine Grundschule. Der Kindergarten ist ca. 500 m
entfernt, weitere Kinderspielplätze befinden sich in einer Entfernung von 200 bzw. 500
m. Zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten, den Marktplatz und das Rathaus finden Sie in 2
km Entfernung in der Stadtmitte Baunatal. Zwischen dem Baugebiet und der Stadtmitte
befindet sich zudem noch der Stadtpark, in dem zahlreiche Freizeitangebote (z.B.
Stadion, Rundsporthalle, Spielplätze, Schwimmbad, Parkanlage) angesiedelt sind.
Infrastruktur
An der Wilhelmshöher Straße in direkter Nähe zum Baugebiet befindet sich eine Bushaltestelle, an der Sie Buslinien des NVV in Richtung Kassel, Baunatal Mitte, Schauenburg und Naumburg erreichen.
4
Baunatal - Altenritte
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
2
Grundzüge der Planung
2.1
Bebauung
Kern des Wohngebietes ist ein kleiner Quartiersplatz, der den Bewohnern als Treffpunkt
dienen und mit Kinderspielmöglichkeiten ausgestattet werden soll. Um den Platz herum
liegen die Bereiche, in denen eine Reihenhausbebauung vorgesehen ist. In den
Ortsrandbereichen ist dagegen eine Bebauung mit Einzelhäusern vorgesehen, die
größtenteils maximal eingeschossig ausgeführt werden darf. Dazwischen gibt es einige
Bereiche, in denen zweigeschossige Doppel- und Einzelhäuser vorgesehen sind. Diese
Staffelung dient dazu, einerseits eine Einbindung des Gebietes in die Landschaft zu
gewährleisten und andererseits eine möglichst guten Übergang zur vorhandenen Bebauung zu erreichen.
2.2
Einbindung in die Landschaft
Die beplante Fläche liegt aufgrund der starken Hanglage sowie der Lage am Fuß des
Baunsberges an einer landschaftlich auffälligen Stelle. Ziel der Planung ist es daher, das
Baugebiet so behutsam wie möglich in die vorhandene Landschaft einzubinden. Aus
diesem Grund wurden einerseits zahlreiche Freiraummaßnahmen, andererseits Festsetzungen zur baulichen Gestaltung vorgesehen. Ein harmonischer Übergang zwischen
Bebauung und Landschaft soll durch private und öffentliche Maßnahmen erreicht
werden, die vor allem auf Grünflächen in den Ortsrandbereichen zu realisieren sind. Im
Bebauungsplan wird auch festgelegt, welche Pflanzen in diesen Bereichen gepflanzt
werden dürfen, damit sich eine standortgerechte Vegetationsstruktur entwickeln kann.
2.3
Staffelung der
Gebäudegrößen
Private und
öffentliche
Maßnahmen
Öffentliche Grün- und Erholungsflächen
Der Bebauungsplan sieht in den Ortsrandbereichen Grün- und Erholungsflächen vor, die
unter anderem den BewohnerInnen des Baugebietes zur Verfügung stehen. Im
Nordwesten des Baugebietes sind eine Ballspielfläche sowie ein Spielplatz mit einer
Größe von insgesamt ca. 3.000 m² vorgesehen. Durch eine Gehölzpflanzung von diesen
Angeboten getrennt wird eine Freizeitanlage vorgesehen, auf der u.a. eine kleine Unterstellhütte und eine Grillmöglichkeit entstehen können.
Spiel- und
Freizeitflächen
Im Westen schließt eine landwirtschaftliche Fläche an, im Südwesten des Planungsgebietes wird von der Stadt Baunatal eine Obstwiese angelegt. Für die Obstbäume der
Streuobstwiese können Sie Baumpatenschaften übernehmen. Die Obstbaumpatenschaften
werden kostenlos in unbegrenzter Stückzahl abgegeben und in einem kurzen Vertrag
festgehalten. Der Pate kann den Baum kostenlos abernten und verpflichtet sich im
Gegenzug, den Baum zu pflegen und Schäden zu melden. Interessenten können sich bei
der Stadt Baunatal melden.
Obstbaumwiese
6
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
2.4
Maßnahmen zum Schallschutz
Von der Stadt Baunatal wurde eine Voruntersuchung durchgeführt, bei der die voraussichtliche Lärmbelastung für das Baugebiet durch die B 520, die Wilhelmshöher
Straße und die K 22 ermittelt wurde. Dabei wurden unterschiedliche Ergebnisse für die
drei begutachteten Straßen festgestellt. Als Beurteilungsgrundlage dient die DIN 18005,
die Orientierungswerte für eine akzeptable Lärmbelastung enthält: in allgemeinen
Wohngebieten sind dies 55 dB (A) am Tag (von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr), bzw.
45 dB (A) in der Nacht.
Bei der Bundesstraße 520 wurden Werte ermittelt, die geringfügig über den empfohlenen
Richtwerten liegen (am Tag: 53 dB (A); in der Nacht: 46 dB (A)). Die Randbebauung
entlang der B 520 muß aus diesem Grund mit Schallschutzfenstern der Klasse 1 (passiver
Lärmschutz) ausgestattet werden.
B 520
Die Verkehrsbelastung auf der Wilhelmshöher Straße wird ebenfalls zu einer Überschreitung der Richtwerte der angrenzenden Bebauung führen (am Tag: 57 dB (A); in
der Nacht: 49 dB (A)). Bei der Bauzeile entlang der Wilhelmshöher Straße müssen
Schallschutzfenster der Klasse 1 eingebaut werden. Zudem wird empfohlen, bei der
Planung des Hauses und der Freiflächen Ruhebereiche so anzuordnen, daß sie von der
Straße abgewandt liegen.
Wilhelmshöher
Straße
Für die Randbebauung entlang der K 22 wurden Werte ermittelt, die unterhalb der
Orientierungswerte liegen (am Tag: 47 dB (A); in der Nacht: 40 dB (A)). Hier sind keine
Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Kreisstraße 22
2.5
Straßenführung
Das Baugebiet wird durch eine Erschließungsschleife erschlossen, die im Osten in die
Wilhelmshöher Straße und im Süden in die Hessenbergstraße mündet. Von der Schleife
gehen einige Stichstraßen aus, über die weitere Baugrundstücke angebunden sind.
2.5.1 Erschließungsschleife
Die Erschließungsschleife wird, wie alle Straßen im Ortsteil Altenritte, als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Die Straße wird 5,00 m breit, auf beiden Seiten der Straße wird ein
Fußweg angelegt. Jeweils an einer Seite der Erschließungssschleife werden im Bereich
des Fußweges großkronige Bäume gepflanzt, die den Fußweg und die Straße beschatten.
Tempo 30 Zone
7
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
Erschließungsschleife
2.5.2 Anliegerstraßen
Im Gegensatz zu der Erschließungsschleife, bei der die Bereiche Fahrbahn und Gehweg
klar getrennt sind, werden die Anliegerstraßen als Mischverkehrsflächen hergestellt, d.h.,
die Bereiche der Fahrbahn und der Gehwege sind nur durch flache Rinnen voneinander
getrennt. Die Anliegerstraßen werden als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen, somit
müssen Autos Schrittgeschwindigkeit fahren und haben keinen Vorrang gegenüber
anderen Verkehrsteilnehmern wie z.B. Fußgänger oder Radfahrer. Sofern sich in der
Anliegerstraße zwei Pkw oder Pkw und Lkw begegnen, können die Randstreifen zum
Ausweichen genutzt werden.
Verkehrsberuhigte
Bereiche
8
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
Schnitte durch die Anliegerstraßen
2.5.3 Parken / Ruhender Verkehr
In der Erschließungsschleife werden bei dem Straßenquerschnitt öffentliche Parkplätze
berücksichtigt. In den Anliegerstraßen werden dagegen im Straßenraum keine öffentlichen Parkplätze hergestellt, das Parken auf der Straße ist hier nicht erlaubt. Die
Parkplätze, die sie benötigen, müssen Sie jeweils auf dem eigenen Grundstück anlegen
und bei Bedarf entsprechend erweitern. Für alle Grundstücke gilt, daß gemäß der
Stellplatzsatzung der Stadt Baunatal bei einer Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze,
bei zwei Wohneinheiten mindestens drei Stellplätze (oder Garagen) eingerichtet werden
müssen.
Stellplätze
2.5.4 Fuß- und Radwegeverbindungen
Entlang der Wilhelmshöher Straße wird mit der Fertigstellung des Baugebietes ein Radund Fußweg angelegt, der ein Teil des Baunataler Hauptradwegenetzes ist. Zudem
wurde bei der Planung des Gebietes darauf geachtet, daß genügend Fußwege zum
Ortsrand vorhanden sind, von denen aus Sie leicht und ohne Belästigung durch Autoverkehr beispielsweise in das Fischbachtal oder zum Baunsberg kommen. Aufgrund der
B 520 im Nordwesten des Gebietes konnte jedoch leider keine direkte Verbindung
zwischen dem Baugebiet und dem Baunatal geschaffen werden.
Fuß- und
Radwege
2.5.5 ÖPNV - Anschlüsse
An der Bushaltestelle ‘Finkenstraße’ in der Wilhelmshöher Straße halten drei Buslinien
des NVV, die jeweils stündlich folgende Strecken bedienen: Die Linie 51 (Schauenburg Baunatal-Stadtmitte - Altenritte - Kassel), die Linie 52 (Naumburg - Schauenburg Altenritte - Kassel) sowie die Linie 58 (Schauenburg - Altenritte - Baunatal-Stadtmitte).
In der Stadtmitte Baunatal haben Sie darüber hinaus Umsteigemöglichkeiten in die
Straßenbahn, die Linie 5 fährt werktags im 15-Minuten Takt in die Stadtmitte Kassel.
Busanbindung
9
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
3
Grundstücke und Bebauung
3.1
Art der baulichen Nutzung
Das gesamte Baugebiet ist als ‘Allgemeines Wohngebiet’ ausgewiesen. Das Baugebiet
dient somit vorwiegend dem Wohnen. Nutzungen, die diesem Charakter nicht entsprechen, wie beispielsweise großflächige Einzelhandelsbetriebe und landwirtschaftliche
Nutzungen, sind in dem Gebiet nicht erlaubt. Läden, Gaststätten, nicht störende
Handwerksbetriebe, aber auch Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und
sportliche Zwecke können ausnahmsweise zugelassen werden. Über die Zulässigkeit
entscheidet in jedem Einzelfall das Bauafsichtsamt des Landkreises im Einvernehmen mit
der Stadt Baunatal. Ausdrücklich ausgeschlossen sind jedoch in diesem Wohngebiet
Beherbergungsbetriebe, Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe
oder Tankstellen.
3.2
‚Allgemeines
Wohngebiet‘
Maß der baulichen Nutzung
Das Baugebiet gliedert sich in fünf Teilbaugebiete, in denen je nach Lage unterschiedliche Vorgaben für die Bebauung gelten. Die Einteilung der verschiedenen Teilbaugebiete entnehmen Sie dem beiliegenden Übersichtsplan.
Teilbaugebiete
Im ganzen Baugebiet dürfen nur Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen gebaut
werden. Zudem dürfen maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude erstellt werden.
Grundsätzlich müssen bei der Planung Ihres Gebäudes bestimmte Abstände eingehalten
werden - zu Nachbargebäuden, zu Grundstücksgrenzen, zu den öffentlichen Freiräumen.
Diese Abstände müssen dem Bebauungsplan und der Hessischen Bauordnung
entsprechen. Die einzelnen Begriffe (offene Bauweise, Doppel- und Reihenhäuser, Traufund Firsthöhe, Nutzungsmaß (GRZ, GFZ, Geschoßzahl)) werden im folgenden genauer
erklärt.
3.2.1 Offene Bauweise
Bei festgesetzter offener Bauweise sind die Gebäude freistehend mit seitlichem Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken zu errichten. Dies betrifft die Teilbaugebiete A und
B. Der Abstand zu den seitlichen Grundstücksgrenzen muß dabei mindestens das 0,4fache der Gebäudehöhe betragen, wobei jedoch ein Mindestabstand von 3 m gilt.
Einzelhäuser
3.2.2 Geschlossene Bauweise
Die Baugrundstücke mit einer festgesetzten geschlossenen Bauweise sind für eine Reihenhausbebauung vorgesehen. Reihenmittelhäuser (in den Teilbaugebieten E) müssen
beidseitig ohne Grenzabstand an die seitlichen Grundstücksgrenzen angebaut werden;
Reihenendhäuser (in den Teilbaugebieten D) müssen an die dem Teilbaugebiet E zugewandte Grundstücksgrenze angebaut werden. Auf der gegenüberliegenden Seite gelten
die Abstandsvorschriften, die bereits für die offene Bauweise dargestellt wurden.
Reihenhäuser
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Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
11
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
3.2.3 Doppelhäuser
Auf Baugrundstücken in den Teilbaugebieten C sind Doppelhäuser zu errichten; dabei
handelt es sich um zwei selbständige, aneinander gebaute Gebäude, die im übrigen die
Abstandvorschriften der offenen Bauweise einhalten.
Doppelhäuser
3.2.4 Geschoßzahl
Die festgesetzte Geschoßzahl gibt an, wieviele Vollgeschosse das geplante Gebäude
beinhalten darf. Ein Kellergeschoß ist dann ein Vollgeschoß, wenn die Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche hinausragen und die Höhe
des Geschosses mindestens 2,30 m beträgt. Um zu ermitteln, ob ein Dachgeschoss ein
Vollgeschoß ist, wird zunächst die Fläche errechnet, in der das Geschoß zumindest eine
Höhe von 2,30 m hat. Ist diese Fläche größer als ¾ der Fläche des darunterliegenden
Geschosses, handelt es sich um ein Vollgeschoß (s. Skizze).
Vollgeschosse
aus: Müller / Weiß / Allgeier et al.: Das Baurecht in Hessen, Lieferung 92,
Juni 1995 I B 1 §2, Seite 28
3.2.5 Grundflächenzahl (GRZ)
Die festgesetzte Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil des Grundstücks durch das
Hauptgebäude überbaut werden darf. Darüber hinaus darf die festgesetzte Grundflächenzahl u. a. durch Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen
(siehe Kapitel 4.2) um maximal 50 % überschritten werden.
Grundfläche
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Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
Beispiel:
Ihr Grundstück ist 570 m² groß. Die Grundflächenzahl beträgt 0,25.
570 m² x 0,25 = 142,5 m²
570 m² x 0,25 x 50% = 71,25 m²
Sie dürfen mit Ihrem Hauptgebäude maximal 142,5 m² der Fläche des
Grundstückes überbauen, angerechnet werden die Außenmaße des Gebäudes. Insgesamt dürfen Hauptgebäude, freistehende Garagen,
Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen maximal 213,75 m² Ihrer
Grundstücksfläche überdecken.
3.2.6 Geschoßflächenzahl (GFZ)
Die festgesetzte Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Geschoßfläche in Relation zur
Grundstücksgröße entstehen darf. Dabei werden lediglich die Vollgeschosse berücksichtigt; die entsprechende Fläche wird nach den Außenmaßen des Gebäudes errechnet.
Nicht mitgerechnet werden somit ausgebaute Dach- oder Kellergeschosse, sofern sie
nicht als Vollgeschosse zu bewerten sind (s. o.); ebenfalls nicht mitgerechnet werden
Balkone, Loggien, Terrassen, Stellplätze etc..
Beispiel:
Geschoßfläche
Ihr Grundstück ist 570 m² groß. Die Geschoßflächenzahl beträgt 0,5.
Es sind zweigeschossige Einzelhäuser zugelassen.
570 m² x 0,5 = 285 m²
Erdgeschoß und Obergeschoß dürfen zusammen maximal eine GeschoßFläche von 285 m² umfassen. Auch hier werden die Außenmaße des
Gebäudes angerechnet. Sofern das Kellergeschoß bzw. das Dachgeschoß
keine Vollgeschosse sind, können hier weitere Wohnräume entstehen.
Faustformel: Umrechnung der Bruttogeschoßfläche zu Wohnfläche
Die Berechnung der Geschoßflächenzahl und der Grundflächenzahl geht
von der Bruttogeschoßfläche aus, berechnet nach den Außenmaßen des
Ge bäudes. Zur Umrechnung der Bruttogeschoßfläche in die Wohnfläche
kann als grobe Faustformel ein Abzug von ungefähr 25% veranschlagt
werden, so daß als Wohnfläche etwa 75% der Bruttogeschoßfläche verbleiben.
Beispiel:
Die Bruttogeschoßfläche Ihres Gebäudes beträgt ca. 280 m².
280 m² x 75% = 210 m²
Ihr Gebäude wird – überschlägig – eine Wohnfläche von ca. 210 m²
haben.
3.3
Teilbaugebiete
13
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
Teilbaugebiet A
Entlang des Ortsrandes sollen eingeschossige Einzelhäuser errichtet werden, deren
Trauf- und Firsthöhe begrenzt sind, damit durch eine gestaffelte Höhenentwicklung in
dem Gebiet ein geschlossenes Siedlungsbild entsteht und eine landschaftsgerechte
Ortsrandentwicklung möglich wird. Aufgrund der Hanglage der Baugrundstücke (in
südwestlicher Richtung) dürfen die Untergeschosse ausgebaut werden, so daß auf der
Talseite der Gebäude diese zweigeschossig erscheinen können.
Einzelhäuser
Teilbaugebiet B
In den Teilbaugebieten B sollen ebenfalls Einzelhäuser errichtet werden, im Gegensatz zu
den Teilbaugebieten A können diese jedoch bis zu zweigeschossig sein.
Teilbaugebiet C
In den Teilbaugebieten C sollen Doppelhäuser errichtet werden, die zweigeschossig gebaut werden müssen. In diesen Teilbaugebieten sind die Grundstücke kleiner als in den
Gebieten A und B, so daß Sie hier eine verhältnismäßig größere Fläche Ihres Grundstükkes überbauen dürfen.
Doppelhäuser
Teilbaugebiet D
Die Teilbaugebiete D beschreiben die Reihenendhäuser, die grundsätzlich ähnliche
Bedingungen wie Doppelhäuser haben: Das Nutzungsmaß des Grundstückes und die
Größe der Grundstücke sind etwa genauso groß wie bei den Doppelhäusern in den Teilbaugebieten C. Zudem müssen zwischen den Baugrundstücken der Teilbaugebiete B und
D die gesetzlichen Mindestabstände eingehalten werden (s.o.).
Reihenendhäuser
Teilbaugebiet E
Die Teilbaugebiete E sind schließlich für die Reihenmittelhäuser vorgesehen. Da hier die
kleinsten Grundstücke vorliegen, können Sie auf diesen Grundstücken eine verhältnismäßig größere Fläche überbauen. In diesen Teilgebieten sind Sie verpflichtet, an die
beiden seitlichen Grundstücksgrenzen anzubauen, damit Reihenhäuser entstehen.
3.4
Reihenmittelhäuser
Abstimmung beim Bau von Doppel- und Reihenhäusern
Sofern sie bei Ihrem Bauvorhaben eine oder mehrere Seiten des Gebäudes auf der
Grundstücksgrenze errichten (bei Reihen- oder Doppelhäusern), ist diese Planung mit
den betroffenen Nachbarn abzustimmen. Dies betrifft Fragen der Gründung, der Bauwerksanschlüsse, der Höhen und der Gestaltung. In den Bauantragsunterlagen müssen
die Ergebnisse dieser Abstimmung - soweit möglich - dargestellt werden, so daß die
Anschlüsse und Übergänge zur Nachbarbebauung deutlich werden. Falls Ihr Nachbar zu
einem späteren Zeitpunkt baut und aus diesem Grund besondere Anforderungen an Ihr
Gebäudefundament hat, regelt § 10 des hessischen Nachbarrechtes die Kostenaufteilung.
Abstimmung
mit Nachbarn
Ihre Bauvorlagen müssen Sie den betroffenen Nachbarn zur Kenntnis geben und von
diesen unterschreiben lassen.
Sollte im Vorfeld keine Abstimmung mit den Nachbarn möglich sein, müssen dennoch
die Voraussetzungen für eine spätere Durchführung des Bauvorhabens auf dem Nachbargrundstück getroffen werden. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, ihr Gebäudefundament
so zu erstellen, das es Ihrem Nachbarn möglich ist, ein durchschnittliches Kellergeschoß
Gebäudefundament
14
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
und eine Sockelhöhe von 30 cm zu bauen. Für Ihren Mehraufwand können Sie keine
Kostenerstattung einfordern.
3.5
Architektonische Auflagen
3.5.1 Doppel- und Reihenhäuser
Zwischen benachbarten Doppel- und Reihenhäusern ist ein Versatz von bis zu 4 m
zulässig. Ausnahmsweise kann hier auch ein größerer Versatz zugelassen werden, wenn
durch gestalterische Maßnahmen sichergestellt wird, das ein angemessener Übergang
zwischen den Gebäuden vorhanden ist.
Versatz
zwischen
Häusern
Wenn Doppel- oder Reihenhäuser mit Versatz errichtet werden, entstehen sogenannte
"nicht angebaute Grenzwände oder -wandteile", die meist eine Außendämmung benötigen. Diese Dämmung wird in der Regel über die Grundstücksgrenze hinaus auf das
Nachbargrundstück ragen. In den Grundstückskaufverträgen wird daher bestimmt, daß
die Nachbarn sich gegenseitig gestatten, die notwendigen Dämmschichten mit PutzVerbund-Systemen (an nicht angebauten Wandteilen der Grundstückswand der Nachbarn) auf dem eigenen Grundstück anbringen zu lassen, ohne daß ein finanzieller
Ausgleich erfolgt oder sich die Größe des Grundstückes hierdurch ändert. Nicht angebaute Grenzwände sind in hellem Putz auszuführen, sofern es keine andere einvernehmliche Lösung mit den Nachbarn gibt.
Sichtschutz
Sollte sich zwischen benachbarten Gebäuden kein Versatz ergeben, dürfen Sie einen
baulichen Sichtschutz zum Nachbargrundstück von einer Höhe von bis zu 2,10 m und
einer Länge von bis zu 4 m errichten. Eine solche Wand darf auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden.
15
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
3.5.2 Fassadengestaltung
Die Farbgebung der Fassaden soll in gedeckten hellen Tönen gehalten werden. Ausnahmsweise kann auch eine Verblendung mit Klinkern in einem gelben oder hellroten
Farbton zugelassen werden, wenn diese nicht lasiert sind.
3.5.3 Dachkonstruktion
Im Baugebiet sind nur Sattel- oder Pultdächer zugelassen. Bei eingeschossigen Gebäuden
wird die Dachneigung auf 38 Grad, bei zweigeschossigen Gebäuden auf maximal 28
Grad begrenzt. Um die Neubauten möglichst gut in die vorhandene Landschaft einzupassen, werden Trauf- und Firsthöhe im Bebauungsplan begrenzt, hier gibt es
unterschiedliche Werte für die einzelnen Teilbaugebiete, die dem Bebauungsplan zu
entnehmen sind. Entsprechend der Bausatzung der Stadt Baunatal ist die Höhe der
Drempel (Kniestock) auf maximal 0,65 m für eingeschossige Gebäude bzw. 0,40 m für
die zweigeschossigen Gebäude festgelegt.
Dachneigung
16
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
Dachgauben (Dachaufbauten) sind nur bei einer Dachneigung von mindestens 28 Grad
zulässig. Alle Gauben auf einer Seite des Gebäudes dürfen zusammengerechnet maximal
halb so breit wie die Gebäudelänge dieser Seite sein. Die Gauben müssen mindestens 2,0
m Abstand zu den seitlichen Außenwänden des Gebäudes haben. Die Gauben dürfen
nicht höher als 1/3 der Dachhöhe sein, die in der Senkrechten zwischen Dachfirst und
Dachtraufe gemessen wird. Beispiel: Bei einer Firsthöhe von 6,00 m und einer Traufhöhe
von 3,00 m beträgt Ihre Dachhöhe 3,00 m: Ihre Gauben dürfen maximal 1,00 m hoch
sein.
Das Dach muß in roten Farbtönen eingedeckt werden, die Gestaltung der Außenseiten
der Gauben ist nach Material und Farbe der Dachgestaltung anzugleichen. Das Anbringen von nichtspiegelnden Solaranlagen ist möglich.
Dachgauben
Dachfarbe
3.5.4 Dachbegrünung
Auch bei extensiven Dachbegrünungen ist zunächst eine Prüfung durch die Bauaufsicht
erforderlich, ob sich die Planung in die städtebauliche Situation einfügt. Bei einer
Dachneigung von weniger als 15 % ist eine extensive Begrünung sogar vorgeschrieben falls nicht dieser Teil des Daches einem direkt benachbarten Gebäudeteil als Freifläche
(z.B. als Freisitz) dient.
Extensive
Begrünung
3.5.5 Firstrichtung
Für einige Bereiche ist im Bebauungsplan eine Hauptfirstrichtung festgelegt, die bei Ihrer
Baumaßnahme berücksichtigt werden muß.
17
Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
In Ausnahmefällen können auch andere Firstrichtungen, Dachformen, Dachfarben und
Dachneigungen zugelassen werden. Hier muß jedoch jeweils im Vorfeld zunächst von
der Stadt Baunatal geprüft werden, ob sich die entsprechende Dachgestaltung in die
städtebauliche Situation einfügt.
Andere
Dachformen
3.5.6 Kanalanschluß
Aufgrund der starken Hanglage des Gebietes liegen einige Grundstücke am westlichen
Ortsrand tiefer als die Erschließungsschleife, in der die Infrastruktur gebaut werden soll.
Aus diesem Grund besteht für die auf diesen Grundstücken errichteten Gebäude kein Anspruch auf eine direkte Entwässerung der Kellergeschosse in das Kanalsystem, da die
Keller möglicherweise unter dem Höhenniveau der Kanalanschlüsse liegen.
3.6
Entwässerung
Kellergeschosse
Weitere Auflagen
3.6.1 Abstimmung
Rechtliche Grundlagen für Ihr Bauvorhaben sind der Bebauungsplan Nr. 84, die Bausatzung der Stadt Baunatal sowie die Hessische Bauordnung. Ihr Bauvorhaben muß zudem
im Vorfeld mit dem Fachbereich Bau und Umwelt der Stadt Baunatal abgestimmt
werden.
3.6.2 Begrünung der Gebäude
Falls Ihre Gebäudefassade auf einer Breite von mehr als 3 m keine Fensteröffnung
vorweist, ist eine Begrünung der Fassade vorgeschrieben. Auf der Süd- und Westseite
müssen hierfür sommergrüne, auf der Nord- und Ostseite immergrüne Rankgewächse
entsprechend der Pflanzliste (s. Seite 22) verwendet werden.
Fassadenbegrünung
3.6.3 Dachwasser
Um den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren sowie einen sinnvollen Umgang mit
Regenwasser zu gewährleisten, werden in dem Bebauungsplan bestimmte Anforderungen
an Ihre Baumaßnahmen formuliert.
Sie sind verpflichtet, eine Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) zu installieren, die aus
dem Dachwasser gespeist wird und aus der das Wasser für die Toiletten, die Gartenbewässerung sowie ggf. die Waschmaschine entnommen wird. Das Fassungsvermögen der
Zisterne sollte mindestens 0,03 m³ je m² Dachfläche (einschließlich der Einschnitte und
Dachaufbauten) betragen.
Zisterne
Falls ein Teil Ihrer Dachfläche extensiv begrünt sein sollte, wird diese Fläche nicht auf
die Größe der Zisterne angerechnet.
3.6.4 Energieversorgung
Im ganzen Baugebiet dürfen nur Heizungsanlagen eingebaut werden, die mit Erdgas
betrieben werden. Ausnahmsweise können Sie auch holzbetriebene Einzelöfen als zusätzliche Feuerung einbauen, wenn diese automatisch schließende Türen (Bauart A1) und
eine bedarfsgesteuerte Frischluftzufuhr haben.
Erdgas
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Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
3.7
Lärmschutz
Wie bereits in Kapitel 2.4 beschrieben, wurde im Rahmen eines Gutachtens die Lärmbelastung durch die vorhandenen Straßen untersucht. Da bei der B 520 und der Wilhelmshöher Straße die Werte teilweise über den empfohlenen Richtwerten liegen, sind
Sie, falls Ihr Haus an der Wilhelmshöher Straße oder an der Randbebauung zum Westen
liegt, zu Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet. In diesem Fall müssen Sie Ihr Haus an der
der Straße zugewandten Seite mit Schallschutzfenstern der Klasse 1 ausstatten.
4
Freiräume und private Grünflächen
4.1
Stellplätze
Lärmschutzfenster
Wie bereits in Kapitel 2.5.3 beschrieben, gilt für alle Grundstücke, daß gemäß der
Stellplatzsatzung der Stadt Baunatal bei einer Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze,
bei zwei Wohneinheiten mindestens drei Stellplätze (oder Garagen) eingerichtet werden
müssen.
Sollten Sie Garagen oder Carports bauen, sind diese in den Baukörper des Wohnhauses
zu integrieren oder in Form und Gestalt diesem anzupassen. D.h., Garagen und Carports
können freistehend gebaut werden, wenn sie mit einem Satteldach oder einer extensiven
Begrünung eingedeckt sind. Wenn das Dach der Garage als Freifläche für das
Obergeschoß dient (z.B. als Freisitz), kann ausnahmsweise auch auf die Begrünung verzichtet werden. Bei Reihenmittelhäusern muß die Garage in jedem Fall in den Baukörper
des Wohnhauses integriert werden.
Garagen und
Carports
Vor Garagen ist eine Vorstellfläche von mindestens 5 m Länge einzuplanen, als Garagenzufahrt sind keine Rampen zulässig.
Carports können auch zwischen der Straße und der Baugrenze errichtet werden, wenn
der Abstand der Stützen von der öffentlichen Verkehrsfläche mindestens 3 m beträgt.
Zudem muß der Carport intensiv mit Rankpflanzen begrünt werden, die standortgerecht
sind (s. Pflanzliste, S. 22).
Um einen Ausgleich für das Anlegen von Stellplätzen (incl. Garagen und Carports) zu
schaffen, sind Sie verpflichtet, für jeweils angefangene 4 Stellplätze - auch bei dem Bau
von einem Stellplatz muß ein Baum gepflanzt werden - einen einheimischen,
standortgerechten Laubbaum zu pflanzen. Dieser muß dauerhaft gepflegt werden. Die
Bäume müssen so gepflanzt werden, daß die Stellplätze bzw. die Zufahrt zu Stellplätzen,
Garage oder Carport durch die Baumkrone beschattet werden.
4.2
Beschattung
der Stellplätze
Bauliche Nebenanlagen
Unter baulichen Nebenanlagen versteht man Gebäude oder Einrichtungen, die der
Hauptnutzung (also in der Regel dem Wohnhaus) zu- oder untergeordnet sind; dies
können beispielsweise Gewächshäuser, Pergolen, Garten-/Gerätehäuschen, Gartenlauben, Brennholzlager oder ähnliches sein. Der zu- bzw. untergeordnete Charakter
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Baunatal - Altenritte
'An der Wilhelmshöher Straße'
solcher Nebenanlagen muß sich sowohl aus deren Funktion als auch aus deren Größe
ergeben.
Nebenanlagen müssen nicht unbedingt innerhalb des Baufensters errichtet werden. In
dem Baugebiet müssen Sie jedoch zum öffentlichen Raum (Straße, Quartiersplätze,
öffentliche Fußwege) einen Abstand von mindestens 1,50 m haben und mit Gehölzen aus
der Pflanzliste intensiv begrünt werden. Im Vorgartenbereich sollten Nebenanlagen nur
errichtet werden, wenn sie an das Hauptgebäude angebaut werden.
Ausführung
von
Nebenanlagen
Die Standorte für Müllbehälter müssen entweder baulich in ein Gebäude integriert
werden oder durch die Pflanzung von Hecken eingefaßt werden.
4.3
Auflagen für die Nutzung und Bepflanzung der Hausgärten
Sie sind verpflichtet, mindestens 40 % Ihrer Grundstücksfläche als Garten anzulegen und
dauerhaft zu pflegen. Maximal 30 % dieser Gartenfläche dürfen für eine intensive
Nutzung durch Rasenflächen, Sitzbereiche u.ä. vorgesehen werden. Der größere Flächenanteil soll mit freiwachsenden Hecken, Baumpflanzungen, Kräuterwiesen, Teich und
/ oder Staudenpflanzungen genutzt werden. Pro 250 m² Grundstücksfläche (incl. Bebauung) muß zusätzlich ein einheimischer, hochstämmiger Laubbaum (Stammumfang 810 cm) gepflanzt werden.
Nutzung des
Hausgartens
4.3.1 Baumpflanzungen
Auf einzelnen privaten Grundstücken sind Straßenbäume festgesetzt, die bei der Planung
ihres Garten berücksichtigt werden müssen. Diese Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 18 bis 20 cm haben und in der Baumschule zumindest 3 mal verpflanzt
worden sein. Auch hier sind Sie verpflichtet, einheimische, standortgerechte Laubbäume
entsprechend der Pflanzliste (S. 22) zu verwenden.
Straßenbäume
Beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern müssen zu den vorhandenen und geplanten
unterirdischen Versorgungsleitungen Abstände eingehalten werden, damit diese nicht
durch Baumwurzeln beschädigt werden. Der Abstand zu den Leitungen sollte bei
Strauchpflanzungen zumindest 1 m, bei Baumpflanzungen zumindest 2 m betragen.
Abstände zu
Versorgungsleitungen
4.3.2 Siedlungsrandbepflanzung
Entlang des Siedlungsrandes sind - auch auf privaten Grundstücken - Flächen vorgesehen, auf denen Hecken gepflanzt werden sollen. Somit sind Sie auch als Grundstücksbesitzer am Ortsrand verpflichtet, entsprechende Heckenpflanzungen nach der
Pflanzliste (S. 22) vorzunehmen.
Heckenpflanzungen
Bei den Pflanzungen müssen mindestens 20 % der Gehölze in Heisterqualität gepflanzt
werden. Heister unterscheiden sich von Sträuchern dadurch, daß sie baumartige, gerade
gewachsene Gehölze ohne Krone sind, die bis zu 4 m hoch werden. Sträucher (Büsche)
hingegen wachsen nicht baumartig, sondern weisen mehrere verzweigte Triebe auf. Die
Heister müssen zumindest 1,50 m, die Sträucher zumindest 0,60 m hoch sein. Sowohl
Heister als auch Sträucher müssen in der Baumschule zumindest 2 mal verpflanzt worden
sein.
Pflanzqualität
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Sträucher müssen in einem Abstand von 1,50 m x 1,50 m gepflanzt werden, an der
Westseite des Gebietes genügt ein Abstand von 2 m x 2 m. Der Pflanzabstand für Heister
beträgt 3 m x 3 m.
4.3.3 Nachweis der Maßnahmen
Der Nachweis der beschriebenen Natur- und Umweltschutzauflagen erfolgt über einen
detaillierten Freiflächenplan, der Ihrem Bauantrag beigelegt werden muß. Dieser Freiflächenplan muß u.a. Informationen über Oberflächen und gewählte Pflanzenarten beinhalten.
Freiflächenplan
Sie verpflichten sich, die vereinbarten Maßnahmen im Freiflächenbereich spätestens in
der zweiten Vegetationsruhe (ca. in der Zeit von November bis Ende März) nach Einzug
in das Gebäude durchzuführen. Den Zeitpunkt, zu dem Sie in Ihr Gebäude einziehen,
müssen Sie der Stadt Baunatal (Fachbereich Bau und Umwelt) schriftlich mitteilen.
Zeitpunkt der
Maßnahmen
Die Stadt überwacht, ob Sie diese Maßnahmen vornehmen und setzt einen Abnahmetermin fest, zu dem die Arbeiten durchgeführt sein müssen. Sollten Sie dem nicht
nachkommen, ist die Stadt Baunatal berechtigt, die Kosten der nicht durchgeführten
Maßnahmen zu schätzen und von Ihnen eine Zahlung in doppelter Höhe der notwendigen
Material-, Installations-, Pflanz- und Pflegekosten einzufordern. Auch in diesem Fall sind
Sie jedoch verpflichtet, die Auflagen entsprechend der Vorgaben zu erfüllen.
4.4
Sammlung von Oberflächenwasser und Regenwassernutzung
Wie bereits in Kapitel 3.6.3 (Dachwasser) beschrieben, werden bestimmte Anforderungen an Ihre Baumaßnahmen formuliert, um einen sinnvollen Umgang mit Regenwasser zu gewährleisten. Hierzu gehört u.a. der Bau einer Zisterne, aus der das Wasser
für die Toiletten, die Gartenbewässerung sowie ggf. die Waschmaschine entnommen
wird.
Zudem sind entsprechende Oberflächenbefestigungen vorzunehmen, die eine Durchlässigkeit des Bodens für das entstehende Regenwasser gewährleisten. Um eine Versickerung zu ermöglichen, sind Zufahrten, Fußwege, Stellplätze und Lagerflächen mit
wasserdurchlässigen Belägen zu befestigen. In Frage kommen hierfür z.B. folgende
Materialien:
− Schotterrasen,
− wassergebundene Decke,
− Rasenpflaster,
− Rasengittersteine,
− wasserdurchlässige Betonsteine.
Oberflächenbefestigung
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'An der Wilhelmshöher Straße'
4.5
Pflanzliste
Bei der Planung Ihres Gartens müssen Pflanzenarten verwendet werden, die einheimisch
bzw. für die Tierwelt bedeutsam sind. Au diesem Grund finden sich - außer der Eibe keine Nadelgehölze in der nachfolgenden Liste. Wenn Sie vereinzelt andere Gehölzen
pflanzen, ist dies nicht problematisch, jedoch sollten auf 10 Gehölze maximal ein Gehölz
kommen, daß nicht in der nachfolgenden Liste aufgeführt ist. Die mit '+'
gekennzeichneten Arten dürfen nicht am Rand zur freien Landschaft verwendet werden.
Andere
Gehölzarten
Einzelbäume, großkronig
Bergahorn, Esche, Hainbuche, Rotbuche, Stieleiche, Traubeneiche, Winterlinde
Einzelbäume, mittel- und kleinkronig
Baumhasel (+), Eberesche, Feldahorn, Holzapfel, Holzbirne, Rotdorn, Scharlachdorn,
Vogelkirsche, Weißdorn
Obstbäume, in alten, robusten Sorten, Hochstammqualität
Apfel, Birne, Süßkirsche, Zwetsche, Walnuß
Heckengehölze 1Stck/qm
Eberesche, Eibe, Eisbeere, Faulbaum, Feldahorn, Hainbuche, Hartriegel, Hasel,
Heckenkirsche, Himbeere, Hundsrose, Liguster (+), Pfaffenhütchen, Salweide, Schlehe,
Schmetterlingsflieder, (+), Schwarzer Holunder, Wasserschneeball, Weinrose, Weißdorn,
Wildapfel, Wildbirne, Wolliger Schneeball (+)
Schling- und Rankpflanzen
Blauregen, Efeu, Geißblatt, Jelängerjelieber, Kletterhortensie, Knöterich, Pfaffenwinde,
Trompetenblume, Waldreben, Wilder Wein
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