Stadt Boppard Ortsbezirk Oppenhausen Bebauungsplan "Im Kirchenflur" Textfestsetzungen Begründung Umweltbericht Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB Stand: August 2016 Bearbeitet im Auftrag der Stadt Boppard Seite 2, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Inhaltsverzeichnis A) Textfestsetzungen............................................................................... 4 B) Begründung ...................................................................................... 10 1. Aufgabenstellung ................................................................................10 2. Räumlicher Geltungsbereich - Bestandssituation .......................................11 3. Planungs- und Standortalternativen ........................................................13 4. Übergeordnete Planungen .....................................................................13 4.1 Raumordnung und Landesplanung ....................................................13 4.2 Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) ...............................................14 4.3 Bestandssituation/Sonstige Planungen/Zwangspunkte .........................15 5. Planung .............................................................................................15 5.1 Planungskonzeption .......................................................................15 5.2 Nutzungsstruktur ...........................................................................16 5.3 Verkehrliche Erschließung ...............................................................16 5.4 Freiraumgestaltung und Grünordnung ...............................................16 5.5 Immissionen .................................................................................17 6. Städtebau ..........................................................................................17 6.1 Art der baulichen Nutzung ..............................................................17 6.2 Maß der baulichen Nutzung .............................................................17 6.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen ......................................19 6.4 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ...............................................19 6.5 Landschaftsplanerische Festsetzungen ..............................................22 7. Ver- und Entsorgung ............................................................................22 7.1 Wasserversorgung .........................................................................22 7.2 Abwasserversorgung ......................................................................22 7.3 Energieversorgung .........................................................................22 7.4 Telekom .......................................................................................22 8. Bodenordnung und Realisierung .............................................................23 C) Umweltbericht .................................................................................. 24 1. Einleitung ...........................................................................................24 1.1 Kurzdarstellung von Inhalt und wichtigsten Zielen ...............................24 1.2 Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes .............................................24 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............................26 2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung ...................................................26 2.2 Voraussichtliche Auswirkungen .......................................................34 2.3 Nullvariante ..................................................................................34 2.4 Geplante Umweltmaßnahmen - Integrationsteil des landespflegerischen Planungsbeitrags ...........................................................................35 2.5 Planungsalternativen ......................................................................38 3. Zusätzliche Angaben ............................................................................38 3.1 Methodik ......................................................................................38 Seite 3, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 3.2 Hinweise zur Umsetzung landschaftsplanerischer Maßnahmen ..............39 3.3 Zusammenfassung .........................................................................39 Anhang ................................................................................................... 41 Artenliste (Flora) der Bestandsaufnahme ...........................................................41 Anlagen: - Planurkunde Biotop- und Nutzungstypenplan Artenliste Bestandsaufnahme Sortenempfehlungen für den Streuobstanbau in Rheinland Pfalz Seite 4, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 RECHTSGRUNDLAGEN - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I 2004, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I 2015, S. 1722). - Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I 1990, S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I 2013, S. 1548). - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts(Planzeichenverordnung – PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991, S 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I 2011, S. 1509). - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 18.07.2009 (BGBl. I 2009, S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 94 der Verordnung vom 18.07.2016 (BGBl. I S. 1666) - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I 2010, S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490). - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 26.07.2016 (BGBl. I S. 1839). - Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998, S. 365), mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.06.2015 (GVBl. 2015, S. 77). - Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. 1994, S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. 2015, S. 477). - Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Naturschutzgesetz – LNatSchG) vom 28.09.2005 (GVBl. 2005, S. 387), neu gefasst durch Verordnung vom 06.10.2015 (GVBl. 2015, S. 283). - Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung Bekanntmachung vom 22.01.2004 (GVBl. 2004, S. 53), neu gefasst durch Verordnung vom 14.07.2015 (GVBl. 2015, S. 127), zuletzt geändert durch § 28 des Gesetzes vom 27.11.2015 (GVBl. 2015, S. 383). - Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 23.03.1978 (GVBl. 1978, S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 03.12.2014 (GVBl. S. 245). - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) vom 17.05.2013), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 26.07.2016 (BGBl. I S. 1839). - Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vom 28.06.2007 (BGBl. I, S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 466 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474). - Landesstraßengesetz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. 1977 S. 273), zuletzt durch § 5 geändert, § 5a sowie die Anlagen 1 und 2 aufgehoben durch § 9 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 516). Seite 5, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 A) TEXTFESTSETZUNGEN I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 und 15 BauGB i.V.m. § 1 (2) BauNVO) Im Teilgeltungsbereich A des Bebauungsplans ist als Art der baulichen Nutzung "Allgemeines Wohngebiet" (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die unter § 4 (2) Nr. 3 BauNVO genannten Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind gemäß § 1 (5) BauNVO nicht zulässig. Die in § 4 (3) BauNVO unter Nr. 3 (Anlage für Verwaltungen), 4 (Gartenbaubetriebe) und Nr. 5 (Tankstellen) genannten Ausnahmen werden nicht Bestandteil des Bebauungsplans (§ 1 (6) Nr. 1 BauNVO). Im Teilgeltungsbereich B des Bebauungsplans werden private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Hausgärten“ festgesetzt. Zulässig ist die Anlage von begrünten Flächen im Sinne von Hausgärten (Gartengrundstücken). Darüber hinaus ist die Errichtung von Gartenhäusern und Geräteschuppen mit einfacher Ausstattung (kein dauerhafter Aufenthalt) sowie von Holzschobern (im Sinne von aufgeschichteten Holzlagern) zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB und § 16 BauNVO) Im Teilgeltungsbereich A ist die Zahl der Vollgeschosse mit Z=II als Höchstmaß festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,3 festgesetzt. Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 0,6 als Höchstmaß. 3. Höhe baulicher Anlagen (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB und § 16 BauNVO) Die Höhe der Gebäude wird durch die Festsetzung der maximal zulässigen Traufhöhe (TH) und Firsthöhe (FH) beschränkt. Die zulässige Firsthöhe beträgt maximal 10,00 m und maximale Traufhöhe 6,00 m. Eine Überschreitung von First- und Traufhöhe ist um das Maß zulässig, welches zur Entwässerung mit natürlichem Gefälle erforderlich ist. Unterer Bezugspunkt: Die zulässigen Traufhöhen (TH) und Firsthöhen (FH) im Plangebiet werden, auf das Straßenniveau (Gradiente) bezogen, festgesetzt. Sie werden gemessen in Baukörpermitte und rechtwinklig zur Straßenbegrenzungslinie. Ist kein rechter Winkel zur Straßenbegrenzungslinie möglich, ist die kürzeste Entfernung zur Straßenbegrenzungslinie zu wählen. Seite 6, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Oberer Bezugspunkt: Die Traufhöhe wird gemessen im Schnittpunkt zwischen der verlängerten Außenwandfläche und der Dachhaut des Gebäudes. Die Firsthöhe ist der höchste Punkt des Gebäudes. Skizze zur Höhenlage der Baukörper 4. Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i. V. m. § 22 BauNVO) Im Teilgeltungsbereich A des Bebauungsplans ist die offene Bauweise (o) gemäß § 22 (2) BauNVO festgesetzt. Zulässig sind nur Einzelhäuser. Im Teilgeltungsbereich B gelten hingegen die folgenden Festsetzungen: Gartenhäuser und Geräteschuppen: Gartenhäuser und Geräteschuppen dürfen einen Bruttorauminhalt (BRI) von 50 m³ je Flurstück nicht überschreiten. Die maximale Firsthöhe beträgt 3,0 m über höchstem angrenzenden natürlichen Gelände. 5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB) Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind Garagen im Sinne des § 12 BauNVO sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Stellplätze sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Vor den Garagen und Carports ist ein Stauraum von 5,0 m einzuhalten. 6. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) Im Teilgeltungsbereich A sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Seite 7, 7. Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Flächen zur Herstellung des Straßenkörpers (§ 9 (1) Nr. 26 BauGB) Die zur Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlichen Böschungen und Rückenstützen sind auf den angrenzenden Grundstücken zu dulden. II. BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 (4) BauGB i.V.m. § 88 (6) LBauO) 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen (§ 88 (1) Nr. 1 LBauO) Bei der Gestaltung der Außenflächen der Gebäude sind stark glänzende Materialien, wie z.B. eloxierte Metallteile sowie grellbunte Farben unzulässig. Zur Gestaltung der Außenfassaden sind natürliche und ortstypische Baustoffe wie beispielsweise glatter Putz, Fachwerk, Holz, Naturstein, oder Verkleidungen mit Schiefer zu verwenden. Großflächige Tür- und Fensterelemente sind zu gliedern. 2. Dachgestaltung (§ 88 (1) Nr. 1 LBauO) Dachform Im Geltungsbereich sind nur geneigte Dächer zulässig. Die Dachneigungen eines Daches dürfen nicht unterschiedlich sein. Dachneigung/Dachaufbauten Die Dachneigung für Hauptgebäude ist für alle Dachformen mit 15° bis 45° festgesetzt. Bauliche Nebenanlagen nach § 14 (1) BauNVO und Garagen dürfen auch mit geringer geneigten Dächern bzw. Flachdächern errichtet werden. Dachaufbauten (z.B. Gauben, Zwerchhäuser, traufdurchstoßende Erker) dürfen in der Summe ihrer Breiten maximal 2/3 der Trauflänge nicht überschreiten. Von den Giebelwänden ist ein Abstand von mindestens 1,0 m einzuhalten. Dacheindeckung Im Plangebiet darf die Dacheindeckung landschaftsbedingt nur schieferfarbig (dunkelanthrazit) ausgeführt werden (RAL 7009 bis 7022, 7024, 7026, 7043) (Bezugsquelle: RAL gemeinnützige GmbH, Siegburger Str. 39, 53757 Sankt Augustin). Sie ist in Form und Größe an die im Ortsbild von Oppenhausen vorhandene Eindeckung anzupassen. Metalleindeckungen, Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen auf der Dachoberfläche sind ebenso wie Dachbegrünungsmaßnahmen zulässig. 3. Einfriedungen (§ 88 (1) Nr. 3 LBauO) Einfriedungen der Grundstücke sind als transparente Metall- oder Holzzäune mit senkrechter Gliederung oder als Hecken bis zu einer Höhe von maximal 1,5 m zulässig. Mauern mit einer Höhe bis zu 0,5 m sind ebenfalls als Einfriedungsart zulässig. Stützmauern sind mit einer Höhe bis zu 1,0 m zulässig. Die Höhenfestsetzungen dieses Absatzes beziehen sich auf das angrenzende Straßen- oder Fußwegeniveau (Gradiente). Seite 8, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 An allen anderen Seiten sind Einfriedungen aller Art in transparenter Form oder als Hecken bis zu maximal 2,0 m Höhe zulässig. Mauern mit einer Höhe bis zu 0,5 m sind ebenfalls als Einfriedungsart zulässig. Stützmauern sind mit einer Höhe bis zu 1,5 m zulässig. Die Höhenfestsetzungen dieses Absatzes beziehen sich auf das unmittelbar angrenzende Gelände. 4. Gestaltung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke (§ 88 (1) Nr. 3 LBauO) Die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke sind als Grünflächen oder gärtnerisch anzulegen. Versiegelungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Für private Zuwege, Zufahrten sowie Stellplätze sind folgende oder vergleichbare Materialien wie sickerfähiges Pflaster, Schotterrasen, Spurbahnweg mit Grassteinen, Splitt- und Kiesschüttungen, Pflasterbelag mit Grasfuge zu verwenden. III. 1. LANDSCHAFTSPLANERISCHE FESTSETZUNGEN Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB) Teilgeltungsbereich A, randliche Eingrünung Auf der Fläche ist gemäß zeichnerischer Festsetzung eine randliche Eingrünung zur umgebenden Landschaft durch die Anpflanzung von Obstgehölzen entsprechend der folgenden Liste zu schaffen. Es ist dabei 1 Baum je 50 m² zu pflanzen, zu entwickeln und abgängige Gehölze zu ersetzen. Als Richtlinie zur Pflanzung der Obstgehölze dient dabei „Sortenempfehlungen für den Streuobstbau in Rheinland Pfalz – Landes- und Regionallisten“1 Externe Ausgleichsmaßnahmen werden im laufenden Verfahren ergänzt. Geplant ist die Schaffung von extensiv genutzten Streuobstwiesen im Zusammenspiel mit Ausgleichsmaßnahmen in und um Herschwiesen. 2. Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB) Hausbäume Je Baugrundstück ist zur Durchgrünung mindestens ein standortgerechter, einheimischer Laub- oder Obstbaum als Hochstamm zu pflanzen. Bei der Arten- und Sortenwahl sind die entsprechenden zu berücksichtigen. Abgängige Bäume sind zu ersetzen. 1 DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Landwirtschaft und Umwelt – Agrarumweltleistungen Rüdesheimer Str. 60-68, 55545 Bad Kreuznach Seite 9, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Artenliste Bäume 1. Größenordnung Buche Hainbuche Spitzahorn Stieleiche Zitterpappel Esche Bäume 2. Größenordnung Salweide Birke Eberesche Feldahorn Obstbäume Fagus sylvatica Carpinus betulus Acer platanoides Quercus robur Populus tremula Fraxinus excelsior Salix caprea Betula pendula Sorbus aucuparia Acer campestre Es ist außerdem die Pflanzung von geeigneten Obstgehölzen zulässig. Eine entsprechende Liste ist unter dem Link http://www.dlr.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/0/1c03fe66a4d1b419c1257f9b0046c c7b/$FILE/Streuobstsorten_Landes_Regionalliste_2004.pdf zu finden. (vgl. auch Anhang). Niederschlagswasser Grundstücke (Hinweis bzw. vertragliche Regelung beim Grundstücksverkauf) Bei Neubauten sind im Teilgeltungsbereich A zur Zurückhaltung des Niederschlagswassers und zur Verwendung als Grauwasser unterirdische Rückhaltebehältnisse (Zisternen) mit geeigneten Drosselablässen versehen mit einem Fassungsvermögen von 50 l je Quadratmeter versiegelter Fläche vorzusehen. Die Stadt Boppard ist Eigentümerin der Baugebietsfläche und wird beim Verkauf der Grundstücke umweltrelevante Belange, wie z.B. Energieeinsparung (KfW 40-Haus), Brauchwassernutzung auf privatrechtlicher Ebene, in den Kaufverträgen regeln. Regenwasser Straße (Hinweis) Das Niederschlagswasser der Straße wird in die Rückhalte- und Versickerungsfläche am Rand des Plangebiets geleitet. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist im weiteren Verfahren zu ermitteln. Seite 10, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 B) BEGRÜNDUNG 1. Aufgabenstellung Der Ortsbezirk Oppenhausen plant die Ausweisung und Erschließung von Wohnbauflächen am nördlichen Siedlungsrand. Ziel der Bebauungsplanerstellung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, sowohl unter Berücksichtigung der angrenzenden bestehenden Bebauung und Nutzung, als auch einer harmonischen Eingliederung in den Landschaftsraum. In dem ca. 847 Einwohner zählenden Ortsbezirk Oppenhausen besteht aufgrund der verkehrsgünstigen Lage sowie des hohen naturräumlichen Potenzials und der qualitätsvollen ländlichen Wohnlage eine überdurchschnittlich hohe Nachfrage an Bauland. Oppenhausen ist ein von Wohnnutzung geprägter Ortsbezirk. Es existieren so gut wie keine zur Wohnbebauung geeigneten förmlichen Baulücken innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes (Stand: 15.09.2015).2 In Privatbesitz befindliche Freiflächen konnten trotz intensiver Bemühungen seitens der Stadt nicht für eine Vermarktung als Bauland gewonnen werden. Mit der Bebauung einiger, bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2006 noch nicht bebauten Wohnbauflächen am südlichen Ortsrand zeigt sich, wie hoch das Interesse an Wohnbauland in den vergangenen Jahren war. Die Nachfrage an Wohnbauflächen ist weiterhin hoch und kann von der Gemeinde ohne den Bebauungsplan „Im Kirchenflur“ nicht gedeckt werden. Der Ortsbezirk Oppenhausen liegt an der Kreisstraße 119 und hat eine direkte Verbindung zum Bopparder Ortsbezirk Buchholz, welcher nahezentrale Funktionen aufweist und auch hinsichtlich des ÖPNV gut an das Bus- und Schienennetz angebunden ist. Die Versorgungseinrichtungen des Ortsbezirks Buchhholz versorgen auch den Ortsbezirk Oppenhausen. Im Folgenden wird die planerische Konzeption des Bebauungsplans "Im Kirchenflur" mit Blick auf die Nutzung, der verkehrlichen Erschließung, die Freiraumgestaltung und Grünordnung dargelegt. Der Rat der Stadt Bebauungsplans "Im vorliegende Fassung § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB. 2 Boppard hat daher am 26.07.2016 die Aufstellung des Kirchenflur" im Ortsbezirk Oppenhausen beschlossen. Die hier ist für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Informationen aus einem Telefongespräch mit der Stadt Boppard am 20.7.2016. Seite 11, 2. Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Räumlicher Geltungsbereich - Bestandssituation Stadt Kreis Einwohnerzahl Boppard Rhein-Hunsrück-Kreis 847 (Ortsbezirk Oppenhausen und Ortsbezirksteil Hübingen) Stand: 30.06.2016 Gemarkung ca. 5,81 km² Lage 320-328 m ü.NN. Das Plangebiet liegt auf einer relativ flachen Terrasse nördlich von Oppenhausen in einer Höhe von etwa 320-328 m ü.NN am Südrand des Naturraums „Nordöstlicher Moselhunsrück“ im Landschaftsraum „Hunsrück“. Fließgewässer in Keine; Fließgewässer in der Gemarkung: Bachebächelgraben, der Ortslage Schladebächelchen, Brandengraben, Mühlesbach, Eltesbächelchen Verkehrsanbindung B 327 (Koblenz – Hermeskeil) (klassifizierte B 49 (Koblenz - Wittlich) Straßen) BAB 61 (Boppard) Bahnstrecke Boppard-Emmelshausen (Regionalbahn-Linie 37) Anbindung über K 119 Benachbarte Orts- Südosten: Ortsbezirksteil Hübingen gemeinden Osten: Windhausen (Ortsbezirksteil von Herschwiesen) Norden: Herschwiesen Westen: Kröpplingen (Ortsgemeinde von Brodenbach) Abb. 1 Übersichtskarte (ohne Maßstab) Gebietsabgrenzung Das ca. 2,0 ha umfassende Bebauungsplangebiet "Im Kirchenflur" liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsbezirks Oppenhausen. Es wird auf der Süd- und Ostseite von privaten Grünflächen begrenzt, welche an bestehende Siedlungsflächen anschließen. Westlich des Plangebiets liegen Streuobstwiesen, nördlich davon befinden sich weitere Flächen landwirtschaftlicher Nutzung (Wiesenflächen). Außerdem befindet sich das Plangebiet innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Seite 12, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über die nachfolgend aufgeführten Flurstücke: Flur 2: 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48 sowie Flur 2: 49/1, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64/1, 64/2 (alle teilweise) Abb. 2 Luftbild mit Plangebietsgrenze (ohne Maßstab) Das Plangebiet befindet sich auf einer Höhe von ca. 322-329 m ü.N.N. und fällt nach Nordwesten hin mit einem Gefälle von ca. 4 % sanft ab. Der Bereich des Plangebiets teilt sich von Norden nach Süden in eine größere Wiese und private Gartenbereiche mit einigen Obstbäumen. Seite 13, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Abb. 3 Blick von Norden in Richtung Siedlungsbestand 3. Abb. 4 Blick von Nordwesten über die Wiese in Richtung Siedlungsbestand Planungs- und Standortalternativen Die für die Bebauung vorgesehenen Bereiche des Bebauungsplans sind überwiegend aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt. Dieser sieht für den Bereich Wohnbauflächen und Grünflächen vor. Für den Ortsbezirk Oppenhausen ist ansonsten im Flächennutzungsplan eine weitere Wohnbaufläche ausgewiesen. Da diese Fläche allerdings schon mit Einfamilienhäusern bebaut ist, steht sie nicht für eine Wohnbebauung zur Verfügung. Es sind damit keine besser geeigneten Alternativen vorhanden. 4. Übergeordnete Planungen 4.1 Raumordnung und Landesplanung Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz - LEP IV (Stand: Oktober 2008) Im LEP IV werden für den Ortsbezirk Oppenhausen folgende Vorgaben und Entwicklungsziele benannt: Raumstrukturgliederung Zentrale Orte/ Verflechtungsbereiche Verdichtungsraum mit konzentrierter Bevölkerungs- und Siedlungsdichte. Oberzentrum Koblenz, Boppard übernimmt mittelzentrale Funktion Erholungs- und Erlebnisräume Oppenhausen liegt in einem landesweit bedeutsamen Bereich für Erholung und Tourismus. Seite 14, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Regionaler Raumordnungsplan „Mittelrhein-Westerwald“ (RROP 2014) Nachfolgend werden ergänzend zum Landesentwicklungsprogramm IV die planerischen Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplans „Mittelrhein-Westerwald“ für den Ortsbezirk Oppenhausen dargestellt. Raumstrukturgliederung Zentrale Orte/Verflechtungsbereiche Besondere Funktionen verdichteter Raum mit konzentrierter Siedlungsstruktur Der Ortsbezirk Oppenhausen ist dem Oberzentrum Koblenz zugeordnet. Boppard ist Mittelzentrum, nächstgelegenes Grundzentrum ist Emmelshausen. Keine besondere Funktion festgelegt. Oppenhausen liegt im Landschaftsschutzgebiet und unweit eines Vogelschutzgebietes. Bestehende Bauleitplanung Der Flächennutzungsplan der Stadt Boppard stellt für den Ortsbezirk Oppenhausen folgende Bereiche dar: Mischbauflächen Wohnbauflächen Gemeinbedarfs- und Grünflächen 4.2 Im südlichen und südwestlichen Bereich der Ortslage im Bereich zwischen Weiherstraße, Mittelstraße und Hubertusstraße. Vorwiegend im Ortskern und im nördlichen Teilbereich der Ortslage im Bereich zwischen Hubertusstraße, Mittelstraße, Pastor-Wiegand-Straße, Moselstraße und Sonnenhang. Je eine Entwicklungsfläche im südöstlichen und nordwestlichen Siedlungsbereich Eine Gemeinbedarfsfläche am nordöstlichen Siedlungsrand mit der Zweckbestimmung Mehrzweckhalle. Die Grünflächen in der Ortslage sind mit den Zweckbestimmungen Spielplatz, Parkanlage und Sportplatz festgelegt. Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Boppard überwiegend als Entwicklungsfläche Wohnen dargestellt. Ein südlicher Teilbereich des überplanten Gebiets ist als Grünfläche dargestellt, wohingegen der nordwestliche Teilbereich in Flächen für die Landwirtschaft liegt. Der Bebauungsplan ist im Bereich der zu bebauenden Flächen in Teilen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt; dieser wird parallel fortgeschrieben. Seite 15, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Abb. 5 Auszug aus dem aktuellen Flächennutzungsplan, ohne Maßstab – schwarze Markierung: Lage des Plangebietes (ohne Maßstab) 4.3 Bestandssituation/Sonstige Planungen/Zwangspunkte Das Plangebiet befindet sich außerhalb biotopkartierter Bereiche und naturschutzfachlich relevanter Schutzgebiete. 5. Planung 5.1 Planungskonzeption Ziel der Bebauungsplanerstellung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, sowohl unter Berücksichtigung der angrenzenden bestehenden Bebauung und Nutzung, als auch einer harmonischen Eingliederung in den Landschaftsraum. Im Folgenden wird die planerische Konzeption des Bebauungsplans "Im Kirchenflur" im Ortsbezirk Oppenhausen mit Blick auf die Nutzung, die verkehrliche Erschließung und Grünordnung dargelegt. Seite 16, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Städtebauliche Kenndaten Geltungsbereich Brutto-Bauland: 2,57 ha Netto-Bauland: Öffentliche Grünflächen: davon RRB Private Gärten Verkehrsfläche: davon Fußweg Straßen 0,05 ha 0,90 ha 0,20 ha Anzahl der Grundstücke: 19 Stück durchschnittliche Grundstücksgröße: 5.2 1,42 ha 0,05 ha 0,01 ha 0,19 ha ca. 750 m² Nutzungsstruktur Das Plangebiet soll vorwiegend dem Wohnen und der Sicherung der siedlungsgliedernden Funktion bestehender Grünflächen dienen. Im Teilgeltungsbereich A sollen Einzelhäuser mit einer Geschosszahl von 2 entstehen. Im Teilgeltungsbereich B sollen bestehende Grünflächen als private Grünflächen, mit der Zweckbestimmung Hausgärten festgesetzt werden. Die Andienung des Gebiets erfolgt von Süden über einen Stich ausgehend von der bestehenden „Hubertusstraße“, welcher in eine Wendeanlage mündet. 5.3 Verkehrliche Erschließung Die Erschließung erfolgt, wie bereits erwähnt, von Süden her über die „Hubertusstraße“ welche nach ca. 200 m in die Pastor-Wiegend-Straße, die Haupterschließungsstraße mündet. Die interne Erschließung wird über eine bogenförmige Stichstraße von 5,5 m Breite und einer auf Lastverkehr wie Müllfahrzeuge ausgerichteten Wendeanlage gesichert. Am nordwestlichen Rand des Plangebiets erschließt eine Stichstraße weitere vier Grundstücke. Ein von der Wendeanlage ausgehender Fußweg verbindet das Gebiet darüber hinaus nach Norden mit dem bestehenden unbefestigten Weg. 5.4 Freiraumgestaltung und Grünordnung Die nicht überbauten Bereiche der Grundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Versiegelungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Versiegelte Flächen wie private Zuwege, Zufahrten sowie Stellplätze sollen in wasserdurchlässiger Form ausgestaltet werden, um die Eingriffe in den Wasserhaushalt und das abzuführende Oberflächenwasser zu minimieren. Dazu sind z.B. wassergebundene Wegedecken oder versickerungsfähige Pflastertypen geeignet. Seite 17, 5.5 Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Immissionen Die bestehende Bebauung ist durch charakteristische Elemente eines Wohngebiets geprägt, namentlich zu gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen und Wohnnutzung. Die Festsetzung der Erweiterungsflächen des Siedlungskörpers im vorliegenden Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet gemäß §4 BauNVO folgt damit dem Bestand. Immissionsschutzrechtliche Sicherungsmaßnahmen sind somit nicht erforderlich. 6. Städtebau 6.1 Art der baulichen Nutzung Angepasst an bestehenden Strukturen und angrenzenden Nutzungen wird für das Baugebiet "Allgemeines Wohngebiet" nach § 4 BauNVO festgesetzt. Die gemäß § 4 (3) BauNVO genannten Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind nicht im Bestandteil des Bebauungsplanes, da entsprechend geeignete Flächen im angrenzenden Mischgebiet vorhanden sind, ein entsprechender Bedarf daher nicht gegeben ist. Die in § 4 (3) BauNVO unter Nr. 3 (Anlage für Verwaltungen), Nr. 4 (Gartenbaubetriebe) und Nr. 5 (Tankstellen) genannten Ausnahmen werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da entsprechend geeignete Fläche im angrenzenden Mischgebiet vorhanden sind, ein entsprechender Bedarf daher nicht gegeben ist. Zahl der Wohneinheiten Zur Erhaltung der dörflichen/kleinstädtischen Struktur (u.a. der Sozialstruktur) ist eine Begrenzung der Zahl der Wohnungen notwendig. Um eine optimale Wohndichte zu erreichen, wird eine Beschränkung auf maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude im Teilgeltungsbereich A gemäß § 9 (1) Nr. 6 BauGB festgesetzt. 6.2 Maß der baulichen Nutzung Gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 (2) BauNVO wird im Plangebiet das Maß der baulichen Nutzung durch folgende Faktoren bestimmt: Grundflächen- und Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Höhe baulicher Anlagen. Bei der Festsetzung der einzelnen Bestimmungsfaktoren wird sich an der Umgebungsbebauung orientiert. Zeitgemäße Festsetzungen, die städtebauliche Leitbildentwicklung wiederspiegeln, werden entsprechend berücksichtigt. Das Maß der baulichen Nutzung wird so festgelegt, dass einerseits dem Gebot des sparsamen Umgangs mit den natür- Seite 18, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 lichen Ressourcen (sparsamer Landverbrauch) Rechnung getragen wird, andererseits eine für das örtliche Siedlungsgefüge untypische und somit störende übermäßige Verdichtung vermieden wird. Teilgeltungsbereich A 0,3 0,6 II 6,0 m 10,0 m Grundflächenzahl (GRZ) Geschossflächenzahl (GFZ) Geschosszahl (Z) Traufhöhe (TH) Firsthöhe (FH) Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl Im Teilgeltungsbereich A beträgt die Grundstücksgröße im Schnitt 750 m². Dies erlaubt bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 eine ausreichende überbaubare Grundfläche wie im angrenzenden Wohngebiet und ermöglicht eine aufgelockerte Bebauung. Die damit korrespondierende Geschossflächenzahl wird mit maximal 0,6 festgesetzt. Dies entspricht der üblichen Dichte des ländlichen Raums. Die Festsetzungen entsprechen dem Leitbild einer eher dörflich geprägten, aufgelockerten Wohnbebauung. Zahl der Vollgeschosse Zur Vermeidung einer überdimensionierten, das ortstypische und charakteristische Erscheinungsbild beeinträchtigenden Höhenentwicklung der Baukörper wird die Zahl der Vollgeschosse beschränkt. Im Plangebiet wird für den Teilgeltungsbereich A die Zahl der Vollgeschosse mit Z = II als Höchstmaß festgesetzt. Höhe baulicher Anlagen Zusätzlich wird die Höhe der Gebäude durch die Festsetzung der maximal zulässigen Traufhöhe (TH) und Firsthöhe (FH) beschränkt. Die Höhenfestsetzungen mittels Traufund Firsthöhe zusammen mit den festgesetzten Dachneigungen gewährleisten in Verbindung mit den sonstigen Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung eine maßstäbliche und regionstypische Architektur, die eine homogene Einbindung des Baugebiets in das Landschafts- und Ortsbild gewährleistet, ohne moderne Architekturelemente auszuschließen. Die zulässigen Traufhöhen (TH) und Firsthöhen (FH) im Plangebiet werden, auf das Straßenniveau (Gradiente) bezogen, festgesetzt. Die Traufhöhe wird gemessen bis zum Schnittpunkt zwischen der verlängerten Außenwandfläche und der Dachhaut des Gebäudes - gemessen in Baukörpermitte und rechtwinklig zur Erschließungsstraße (Planstraße). Die maximal zulässige Firsthöhe über dem Straßenniveau wird in Baukörpermitte und rechtwinklig zur Erschließungsstraße (Planstraße) gemessen. Als Berechnungsgrundlage Erschließungsstraße: der Gebäudehöhe dient ohne Einschränkungen die Seite 19, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Abb.6 Schnittzeichnung der Planstraße mit angrenzender Bebauung 6.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Bauweise Analog der umgebenden Bebauung ist im Teilgeltungsbereich A des Bebauungsplans die offene Bauweise gemäß § 22 (2) BauNVO festgesetzt. Im Plangebiet ist die Errichtung von Einzelhäusern möglich. Hiermit ist eine offene, der Umgebungsbebauung angepasste, offene Bebauung gesichert. Dahingegen ist im Teilgeltungsbereich B lediglich die Errichtung von Gartenhäusern und Geräteschuppen mit einem maximalen Bruttorauminhalt von 50 m³ sowie einer maximalen Firsthöhe von 3 m über dem höchsten angrenzenden natürlichen Gelände möglich. Hiermit wird die Nutzung als private Grünfläche mit Zweckbestimmung Hausgärten gesichert. Überbaubare Grundstücksflächen Die Festlegung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen ermöglicht zukünftigen Bauwilligen eine ausreichende Flexibilität hinsichtlich der Anordnung der Gebäude auf ihren Grundstücken. Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie Garagen im Sinne des § 12 BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Stellplätze dahingegen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Dies erlaubt den Grundstückeigentümern eine freiere Gestaltung ihrer Parzellen, sorgt aber trotzdem für eine harmonische Anordnung der Gebäude im Plangebiet. Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu behindern, ist vor Garagen und anderen die freie Zufahrt zeitweilig behindernden Einrichtungen ein Stauraum von mindestens 5,00 m einzuhalten. 6.4 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Eine wesentliche Voraussetzung für eine harmonische Einbindung des Plangebiets in das Landschafts- und Ortsbild stellen die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen dar, in denen gestalterische Maßnahmen geregelt werden. Dabei wird sich an den orts- bzw. regionstypischen Gestaltelementen orientiert. Seite 20, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 In Anlehnung an die regionale Bebauung soll eine den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechende Bautypologie unter Ausnutzung moderner Architekturgestaltelemente entwickelt werden. Die Randlage erfordert ein möglichst homogenes Erscheinungsbild des Planbereichs. Ein wesentliches Element bei der Ortsbildgestaltung ist die Dachlandschaft, die - bedingt durch die Ortsrandlage - einen möglichst harmonischen Charakter aufweisen soll. Es werden daher Festsetzungen zur Dachform und -neigung, zu Dachaufbauten und zur Dachfarbe getroffen. Dachgestaltung Dachform/Dachneigung Zur Anpassung der neuen Gebäude an die ortstypische Dachlandschaft und in das Landschaftsbild sind im Geltungsbereich nur geneigte Dächer zulässig. Die Dachneigungen eines Daches dürfen nicht unterschiedlich sein. Die Dachneigung für Hauptgebäude ist mit 15° bis 45° festgesetzt. Bauliche Nebenanlagen nach § 14 (1) BauNVO und Garagen dürfen auch mit geringer geneigten Dächern bzw. Flachdächern errichtet werden. Dachaufbauten Überbreite Dachaufbauten beeinträchtigen sehr oft die Dachform und damit die Gesamtwirkung des Hauses. Daher dürfen im gesamten Plangebiet Dachaufbauten (Gauben, Zwerchhäuser, traufdurchstoßende Erker) in der Summe ihrer Breiten maximal 2/3 der Trauflänge nicht überschreiten. Von den Giebelwänden ist ein Abstand von mindestens 1,0 m einzuhalten. Die Trauflänge stellt die Länge des Gebäudes, ohne Dachüberstände, dar. Dacheindeckung Im Plangebiet darf die Dacheindeckung landschaftsbedingt nur schieferfarbig (dunkelanthrazit) ausgeführt werden (RAL 7009 bis 7022, 7024, 7026, 7043) (Bezugsquelle: RAL gemeinnützige GmbH, Siegburger Str. 39, 53757 Sankt Augustin). Metalleindeckungen, Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen und Dachbegrünungsmaßnahmen sind zulässig. Die Dacheindeckung ist in Form und Größe an die im Ortsbild von Oppenhausen vorhandene Eindeckung anzupassen. Gleichzeitig soll die Nutzung erneuerbarer Energien und Dachbegrünungen möglich sein. Fassaden Neben der Dacheindeckung ist die Fassadengestaltung zur Wahrung eines harmonischen Erscheinungsbilds des neuen Quartiers regions- und ortstypisch vorzunehmen. Zur Gestaltung der Außenfassaden sind natürliche und ortstypische Baustoffe wie beispielsweise glatter Putz, Fachwerk, Holz, Naturstein oder Verkleidungen mit Schiefer zu verwenden. Grellbunte Farben und starkglänzende Materialien sind aufgrund ihrer starken optisch hervortretenden Wirkung nicht zulässig. Einfriedungen Damit die Einfriedungen nicht zu massiv wirken und um der Gefahr der „Verschanzung“ der Grundstücke insbesondere zur Straßenseite zu begegnen, sind differenziert die Art und die Höhe der Einfriedungen geregelt. Seite 21, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Als typisches Einfriedungselement sind Hecke oder Zaun (Holz oder Metall) in transparenter, senkrechter Gliederung bzw. Lattung zu sehen. Diese sind entlang der Erschließungsstraße in Höhen bis zu 1,5 m zulässig. Ebenfalls zulässig sind Mauern bis zu einer Höhe von 0,5 m. Die Höhen beziehen sich dabei auf das Niveau der angrenzenden Erschließungsstraße. An den übrigen Grundstücksseiten sind Einfriedungen aller Arten, sofern transparent, sowie Hecken in einer Höhe von bis zu 2 m über Geländeniveau zulässig. Zulässig sind ebenfalls Mauern mit einer Höhe von bis zu 0,5 m Höhe und Stützmauern mit einer Höhe von bis zu 1,5 m. Die Festsetzung trägt dazu bei für das Gebiet des Bebauungsplans identitätsstiftende eigene Charakteristik zu entwickeln, ohne dabei Gestaltungsfreiheiten der Bauherren zu stark zu beschränken. eine die Gestaltung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke Da die unbebauten Bereiche gleichermaßen wie die bebauten Bereiche die gestalterische Qualität des Baugebiets wiedergeben, wird gemäß § 88 (1) Nr. 3 LBauO festgesetzt, dass nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke (bis auf die notwendigen Zufahrten und Zuwegungen) als Grünflächen oder gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind. Versiegelungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Stellplätze und sonstige zu befestigende unbebaute Flächen (Hofflächen, Zufahrten, etc.) der bebauten Grundstücke sind zur Reduktion des abzuführenden Oberflächenwassers in wasserdurchlässiger Form auszuführen. Geeignet sind z.B. sickerfähiges Pflaster, Schotterrasen, wassergebundene Decke, Spurbahnweg mit Grassteinen, Splitt- und Kiesschüttungen oder Pflasterbelag mit Grasfuge. Flächen für die Rückhaltung von Niederschlagswasser auf den Grundstücken Bei Neubauten sind im Teilgeltungsbereich A zur Zurückhaltung des Niederschlagswassers und zur Verwendung als Brauchwasser unterirdische Rückhaltbehältnisse (Zisternen) mit geeigneten Drosselablässen versehen mit einem Fassungsvermögen von 50 l je Quadratmeter versiegelter Fläche vorzusehen. Hintergrund davon ist, das anfallende Oberflächenwasser soweit möglich auf den Grundstücken zurückzuhalten und die Versickerung zu ermöglichen. Hinweis: Die Stadt Boppard ist Eigentümerin der Baugebietsfläche und wird beim Verkauf der Grundstücke umweltrelevante Belange, wie z.B. Energieeinsparung (KfW 40-Haus), Brauchwassernutzung auf privatrechtlicher Ebene, in den Kaufverträgen regeln. Nicht auf einzelnen Baugrundstücken zurückgehaltenes, unbelastetes Niederschlagswasser ist der für die Rückhaltung vorgesehenen Fläche am Rand des Plangebiets zuzuführen und dort zurückzuhalten. Seite 22, 6.5 Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Landschaftsplanerische Festsetzungen Ausgleichsmaßnahmen werden gemäß § 1a (3) Satz 4 BauGB auf von der Stadt bereit gestellten Flächen durchgeführt. Sie werden zum nächsten Verfahrensschritt basierend auf den Erkenntnissen der faunistischen Untersuchungen in Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde konkretisiert. 7. Ver- und Entsorgung 7.1 Wasserversorgung Die Wasserversorgung des Plangebiets soll durch Anschluss an das vorhandene Versorgungsnetz erfolgen. Die Erschließung mit Wasser wird rechtzeitig mit dem Versorgungsträger abgestimmt. 7.2 Abwasserversorgung Das Plangebiet wird an die vorhandene Abwasserbeseitigung der umgebenden Bebauung und damit an die Ortskanalisation von Oppenhausen angeschlossen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Mischsystem. Die Abwasserbeseitigung wird rechtzeitig mit dem Versorgungsträger abgestimmt. 7.3 Energieversorgung Die Energieversorgung (Gas) soll über Anschluss an das vorhandene Versorgungsnetz sichergestellt werden. Der Beginn und der Ablauf der Erschließungsmaßnahme werden mit den entsprechenden Versorgungsträgern rechtzeitig abgestimmt. Die Energieversorgung (Strom) soll über Anschluss an das vorhandene Versorgungsnetz sichergestellt werden. Der Beginn und der Ablauf der Erschließungsmaßnahme werden mit den entsprechenden Versorgungsträgern rechtzeitig abgestimmt. Leitungsgefährdende Verrichtungen müssen jederzeit unterbleiben. 7.4 Telekom Das Baugebiet soll an das öffentliche Fernsprechnetz angeschlossen werden. Der Beginn und der Ablauf der Erschließungsmaßnahme ist mit der Deutschen Telekom rechtzeitig (mind. 3 Monate vor Baubeginn) abzustimmen. Seite 23, 8. Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Bodenordnung und Realisierung Nähere Aussagen zu diesem Thema werden im Laufe des Verfahrens nachgereicht. Seite 24, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 C) UMWELTBERICHT 1. Einleitung 1.1 Kurzdarstellung von Inhalt und wichtigsten Zielen Der Ortsbezirk Oppenhausen plant die Ausweisung und Erschließung von Wohnbauflächen am nördlichen Siedlungsrand. Ziel der Bebauungsplanerstellung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, sowohl unter Berücksichtigung der angrenzenden bestehenden Bebauung und Nutzung, als auch einer harmonischen Eingliederung in den Landschaftsraum. 1.2 Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes Die übergeordneten Ziele des Umweltschutzes sind im § 1 (1) Bundesnaturschutzgesetz wiedergegeben: „Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).“ Übergeordnete Planungen Das Landesentwicklungsprogramm IV (Oktober 2008) trifft zum Plangebiet folgende Aussagen: Siedlungsstruktur: verdichteter Bereich Freiraumstruktur: landesweit bedeutsamer Bereich für Erholung und Tourismus. Infrastruktur: nahe an einer großräumigen Verbindung (A 61) Raumstrukturgliederung: Verdichtungsraum mit konzentrierter Bevölkerungs- und Siedlungsdichte. Landschaftstypen: Offenlandbetonte Mosaiklandschaft. Erholung und Erlebnisraum: landesweit bedeutsamer Bereich für Erholung und Tourismus. historische Kulturlandschaften: Lage in der historischen Kulturlandschaft „Moselhunsrück“. Biotopverbund und Schutzgebiete: außerhalb regionaler Grünzüge, außerhalb Kernfläche Biotopverbund; Seite 25, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Leitbilder für den Ressourcenschutz: Freiraumschutz: Grundwasserschutz: Hochwasserschutz: Arten- und Biotopschutz: Klima: Landwirtschaft: Forstwirtschaft: Rohstoffsicherung: Erholung und Tourismus: keine besondere Aussage; keine besondere Aussage; keine besondere Aussage; keine besondere Aussage; keine besondere Aussage; keine besondere Aussage; keine besondere Aussage; keine besondere Aussage; landesweit bedeutsamer Bereich für Erholung und Tourismus Im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (2006) befindet sich das Plangebiet im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen, in vorwiegend ökologischem Sicherungsraum, Mittelzentrum Boppard, in einem Erholungsraum, außerhalb regionaler Grünzüge, randlich zum regionalen Biotopverbundsystem, außerhalb klimatischer Problemräume, im planungsbedürftigen Raum „Mittelrheintal“. Im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (2014, 3. Anhörung) befindet sich das Plangebiet im verdichteten Bereich mit konzentrierter Siedlungsstruktur, Mittelzentrum Boppard, in einem Vorbehaltsgebiet für Erholung und Tourismus, außerhalb historischer Kulturlandschaften und dominierender landschaftsprägender Gesamtanlagen, randlich zum regionalen Biotopverbundsystem, in einem Bereich mit erhöhtem Radonpotenzial, außerhalb klimatischer Problemräume, im planungsbedürftigen Raum „Mittelrheintal“, im Schwerpunktraum der Raumentwicklung“. In der Bestandskarte „Planung vernetzter Biotopsysteme“ werden für das Plangebiet keine eigenen Aussagen getroffen. Nördlich angrenzend befinden sich Flächen der Wiesen und Weiden mittlerer Standorte mit Streuobstbeständen. In der Zielekarte werden für das Plangebiet keine eigenen Aussagen getroffen. Nördlich angrenzend befinden sich Flächen der Wiesen und Weiden mittlerer bis magerer Standorte mit Streuobstbeständen. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist Plangebiet als Wohnbaufläche und Grünfläche ausgewiesen und deckt sich damit vollständig mit der Planung. Randlich grenzt das Plangebiet an Flächen für Landwirtschaft mit Festsetzungen zum Erhalt bzw. zur Entwicklung Streuobstbeständen.- das fast die von Seite 26, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung 2.1.1 Lage, naturräumliche Gliederung, Topographie Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Ortsbezirks Oppenhausen auf einer durch Gärten und Wiesen geprägten Fläche. Großlandschaft ist die Nr. 24 „Hunsrück, Untereinheit „Nordöstlicher Moselhunsrück“ (245.3). Der nördliche Teil wird von bäuerlich geprägten Straßen- und Haufendörfern mit umgebender landwirtschaftlicher Nutzung eingenommen, die Bachtäler und Hänge der Flusstäler sind überwiegend bewaldet. Das Plangebiet befindet sich auf einer Höhe von ca. 322-329 m ü.N.N. und fällt nach Nordwesten hin mit einem Gefälle von ca. 4 % sanft ab. 2.1.2 Geologie und Boden – Schutzgut Boden3 Das Plangebiet befindet sich in der Bodengroßlandschaft der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden Anteilen an Grauwacke, Kalkstein, Standstein und Quarzit, z.T. wechselnd mit Lösslehm. Zur Bodenart werden keine Angaben gemacht, eine Betrachtung vor Ort ergab jedoch das Vorkommen eines stark lehmigen Bodens. Angaben zur landwirtschaftlichen Nutzbarkeit liegen ebenfalls nicht vor. Zurzeit wird der Bereich durch Mahdnutzung geprägt. Bewertung: Der Boden hat generell eine hohe Bedeutung als Pflanzenstandort, als Lebensraum für Bodenorganismen, als Wasserleiter und -speicher und als Puffer für Schadstoffe. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt nur in geringem Maße im Bereich der Gärten durch errichtete Gartenhäuser sowie Erschließungsanlagen in Form von geschotterten Wegen vor. 2.1.3 Oberflächenwasser und Grundwasser – Schutzgut Wasser4 Es befinden sich keine Oberflächengewässer im Plangebiet. Niederschlagswasser versickert auf den Flächen und wird nicht gezielt abgeführt. Die Planung sieht daher die Versickerung anfallenden Oberflächenwassers sowie eine Regenversickerung bzw. -rückhaltung mit gedrosselter Entleerung vor. Das Plangebiet befindet sich in der Grundwasserlandschaft der Devonischen Schiefer und Grauwacken. Die Grundwasserbildung ist mit ca. 74 mm/a als gering zu bewerten. Die Grundwasserüberdeckung wird als ungünstig bewertet. Das Plangebiet befindet sich weit außerhalb von Überschwemmungszonen. Bewertung: Für das Oberflächenwasser besitzt das Plangebiet eine geringe und für das Grundwasser eine ebenfalls geringe Bedeutung. Entsprechend ist die Empfindlichkeit des Wasserpotenzials zu bewerten. Das zusätzliche Oberflächenwasseraufkommen wird 3 4 http://mapclient.lgb-rlp.de//?app=lgb&view_id=9 vom 15.08.2016 http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/ vom 15.08.2016 Seite 27, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 aufgrund der geplanten Bewirtschaftung in einem Regenversickerungs- bzw. rückhaltebecken aller Voraussicht nach ohne besondere Auswirkungen bleiben. 2.1.4 Klima – Schutzgut Klima/Luft5 Jahresniederschlag mittlere Tagesmitteltemperatur 800 - 950 mm 7,5 – 10,0°C Das Plangebiet wird von einer zur Kaltluftproduktion geeigneten Wiesenfläche eingenommen, fällt jedoch von der Siedlung abgewandt nach Nordwesten hin ab und kann damit nur in geringem Maße seine klimameliorativen Wirkungen entfalten. Bewertung: Durch das Einführen von Versiegelungsflächen ist mit einer Aufheizung des Gebietes zu rechnen. Das Gebiet verliert hierdurch Kapazitäten für Kaltluftproduktion. Die Bedeutung für den gesamten Ort ist aufgrund der randlichen Lage und der Geländeneigung eher gering. 2.1.5 Schutzgut Pflanzen und Tiere Potenzielle natürliche Vegetation Nach Angaben des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht (LfUG) wäre im Plangebiet natürlicherweise ein Hainsimsen-Buchenwald einer relativ basenreichen Ausbildung ansonsten armer Verhältnisse vorkommend. Biotoptypen Im Folgenden werden die einzelnen nachgewiesenen Biotop- und Nutzungstypen des Gebiets kurz beschrieben. Kleingehölze (B) Feldgehölz aus einhei- BA1 hoher Wert mischen Baumarten Am östlichen Rand des Plangebiets erstreckt sich ein schmaler Abschnitt, auf welchem das Grünland brachgefallen ist, der nördlichste Bereich ist stark verbuscht und dicht mit einigen jungen Bäumen bestanden. Es dominieren die Arten Traubenkirsche, Salweide, Stieleiche, Brombeere, Vogelkirsche, Bergahorn. Die Gehölze sind nicht mehr als ca. 4,5 m hoch. Baumreihe BF1 hoher Wert Im Nordwesten des Plangebiets erstreckt sich auf ca. 65 m Länge eine dichte Baumreihe aus Rotfichten mit Unterwuchs aus Brombeeren und Brennnesseln in NordSüd-Richtung. Das geringe Baumholz ist ca. 10 m hoch und weist in seinem nördlichen Teil Totholz auf. Hier befindet sich ein Horst in der Spitze der Krone. Obstbaumreihe BF6 hoher Wert Am nordwestlichen Rand des Plangebiets erstreckt sich eine kleine Obstbaumreihe in das Plangebiet. Es handelt sich um Pflaumen geringen Baumholzes ohne Baumhöhlen. 5 http://www.kwis-rlp.de/ vom 15.08.2016 (Klimadaten 1983-2010) Seite 28, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Grünland (E) Fettwiese (Glatthafer) EA1 mittlerer Wert Das Plangebiet wird im Wesentlichen von einem Wiesenkomplex mittlerer Artenvielfalt eingenommen. Es findet eine regelmäßige Mahdnutzung statt, dabei wird zentral ein Streifen des Gebiets erheblich später gemäht (vgl. Biotop- und Nutzungstypenplan). Dieser Bereich wird von Tieren als Rückzugsgebiet genutzt. Zum Zeitpunkt der Kartierung einige Tage nach der Hauptmahd hielt sich hier Rehwild auf. Zu den kartierten Arten wird auf die Liste am Ende des Umweltberichts verwiesen. Über dem Wiesenkomplex wurde außerdem ein nicht näher bestimmter Falke während der Kartierung am 08.07.2016 gesichtet. Grünlandbrache EE0 mittlerer Wert Zwischen Mahdwiese und Hausgärten befindet sich am Ostrand des Plangebiets ein relativ schmaler Streifen nicht genutzten Grünlands, welches begonnen hat zu verbuschen. Es kommen roter Hartriegel und vor allem Brombeeren auf. Ansonsten ist die Artenzusammensetzung mit dem Rest der Wiesen vergleichbar. Weitere anthropogen bedingte Biotope Verkehrsrasenfläche HC4 geringer Wert Entlang des zentral in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Feldweges erstrecken sich überwachsene Bereiche des Schotterwegs sowie befahrene Verkehrsrasenflächen entlang der Gärten nach Osten und Westen. Die Bereiche werden von widerstandsfähigen Arten wie Weidelgras dominiert. Ziergarten HJ1 mittlerer Wert Süden und Osten des Plangebiets werden von zahlreichen Privatgärten eingenommen, manche offen zur Landschaft hin, viele mit Zäunen und Hecken von dieser abgetrennt. Es handelt sich um typische Ziergärten mit größeren, intensiv gepflegten Rasenflächen, einzelnen Bäumen und Gebüschen sowie baulichen Anlagen in Form von Schuppen/Gartenhäusern sowie einigen Teichen und Swimming-Pools. Lagerplatz, unversiegelt HT3 Geringer Wert Verteilt auf den Gartengrundstücken wird Holz in teils erheblichen Mengen gelagert. Die Stapel an Spaltholz sind mit Folien abgedeckt. Im westlichen Bereich dient der dortige Verkehrsrasen außerdem als Abstellplatz für einen Leiterwagen (Baufahrzeug). Verkehrs- und Wirtschaftswege Feldweg, befestigt VB1 kein Wert Das Plangebiet wird relativ zentral durch einen in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Feldweg geteilt. Es handelt sich um einen typischen, geschotterten Wirtschaftsweg, teils mit zentralem Aufwuchs äußerst störungsunempfindlicher Pflanzenarten. Bewertung: Das Grünland ist von einer mittleren Artenvielfalt, wie man sie auf den meisten Wiesen der weiteren Umgebung um Oppenhausen finden kann. Die sonstigen Biotoptypen stellen ebenfalls keine Besonderheit dar, es wird daher von einem insgesamt mittleren Wert ausgegangen. Seite 29, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Abb. 6: Horst in der Krone einer abgestorbenen Fichte im nordwestlichen Bereich des Plangebiets Abb. 7: Blick von Norden über das Plangebiet (rechts Fichtenreihe) Seite 30, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Abb. 8: Grünlandbrache und Übergang in Gehölzbestand (Ostrand des Plangebiets) Flächenbilanz Ausgangszustand der Planung Plangebiet (innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans): Kürzel Biotop A[m²]vorher BA1 Feldgehölz aus einheimischen Baumarten 260 BF1 Baumreihe 540 BF6 Obstbaumreihe EA1 Fettwiese (Glatthafer) EE0 Grünlandbrache FS0 Rückhaltebecken HC4 Verkehrsrasenfläche HJ1 Ziergarten HN0 Gebäude HT3 Lagerplatz, unversiegelt VA0 Verkehrsstraßen VB1 Feldweg, befestigt VB5 Gehweg WB0 Schuppen tt verbuschend ta 2 geringes Baumholz (Ø 14-38 cm) Summe 50 14.870 895 0 710 7.390 0 150 0 695 0 160 25.720 Seite 31, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Zusammenfassung Das Plangebiet wird weitgehend von Grünland und Privatgärten eingenommen. Angrenzende Nutzungen Nach Norden und Westen schließen sich weitere Grünlandkomplexe an, welche teilweise Reste von Streuobstwiesen aufweisen. Ca. 100 m nördlich entspringt außerdem ein kleiner Bach, dessen Talmulde vollständig bewaldet ist. Nahe des Plangebiets dominieren Nadelholzbestände, diese gehen nach Nordwesten mehr und mehr in Laubhölzer über. Nach Süden und Osten grenzt der Siedlungskörper von Oppenhausen an. Tierwelt Zum nächsten Verfahrensschritt wird eine artenschutzrechtliche Prüfung stattfinden. Hierbei wird der Fokus insbesondere auf Wiesenbewohnern und dem gesichteten Falken liegen müssen. Bewertung: Eine abschließende Bewertung ist erst nach erfolgter Vorprüfung möglich. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz Es sind keine nach § 30 BNatSchG erfasste Flächen durch die Planung betroffen. In ca. 100 m Abstand nördlich des Plangebiets entspringt ein kleiner Bach in einer Talmulde (Quellbäche nordöstlich Brandengrabenmühle). Bewertung: Es finden keine Eingriffe in biotopkartierte Bereiche statt. 2.1.6 Landschaftsbild und Erholung – Schutzgüter Mensch und Landschaft Das Plangebiet liegt auf dem von zahlreichen Bachtälern zerschnittenen Plateau des Hunsrücks in einem Gebiet ohne besondere Erhebungen. Das Plangebiet wird zwar über seine Landschaftsschutzgebietszugehörigkeit zum Moseltal gerechnet, weist jedoch keinerlei Sichtbeziehung zu diesem auf. Es verläuft kein verzeichneter Wanderweg unmittelbar durch das Gebiet6, entlang der Hubertusstraße und der Pastor-WiegandStraße südlich des Plangebiets verlaufen durch den bestehenden Siedlungskörper regionale Wander- und Radwanderwege. Das Plangebiet ist nach Norden und Nordwesten durch einen höheren Baumbestand zur Umgebung abgeschirmt, nach Norden ergeben sich geringfügige Sichtbeziehungen zu nördlich gelegenen Hügeln unmittelbar über den Baumkronen. Nach Süden und Osten schließt sich der Siedlungskörper von Oppenhausen an. Nach Westen öffnet sich der Blick auf einen größeren Wiesenkomplex, welcher durch seinen Baumbestand und die anschließenden Gehölzbestände jedoch ebenfalls keinen weiten Blick ermöglicht. Sieht man von Oppenhausen selbst ab, so bestehen im Gebiet keine besonderen Vorbelastungen. Das Plangebiet liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“, nach § 1 (2) der Rechtsverordnung vom 17. Mai 1979 steht dies dem Erlass eines Bebauungsplans nicht entgegen. 6 http://alpregio.outdooractive.com/ (16.08.2016) Seite 32, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Bewertung: Das Gebiet ist auf 2 Seiten von bestehender Bebauung umgeben und wird auf einer Seite optisch durch hohe Gehölze begrenzt. Es ergibt sich eine sehr geringe Einsehbarkeit bzw. Fernwirkung. Durch die zusätzliche Wohnbebauung wird ein typischer Landschaftsbestandteil in unmittelbarer Ortsnähe zerstört, der für die überregionale Erholungsnutzung keine und für die regionale Erholung eine mittlere Bedeutung besitzt. Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit und der bestehenden Bebauung sind die Eingriffe in das Landschaftsbild als gering einzuschätzen. 2.1.7 Kulturgüter – Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Es liegen keine Erkenntnisse zu Grabungsschutzgebieten oder Bodendenkmälern im Plangebiet vor. Entsprechende Ergänzungen erfolgen im laufenden Verfahren. 2.1.8 Immissionen – Schutzgut Mensch In der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets verlaufen keine immissionsrelevanten Verkehrswege (K 119) ca. 250 m nördlich ist durch einen größeren Baumbestand abgeschirmt und wenig befahren). Aufgrund der Lage des geplanten Wohngebiets zwischen bestehenden Wohngebieten und offener Landschaft ist nicht mit erheblichen Störungen jeglicher Art zu rechnen. Bewertung: Für das Schutzgut Mensch sind keine erheblichen Beeinträchtigungen durch die Planung zu erwarten. 2.1.9 NATURA 2000-Gebiete und Schutzgebiete Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Moselgebiet von Schweich bis Koblenz. Ca. 330 m nordwestlich befinden sich das Vogelschutzgebiet „Mittel- und Untermosel“ sowie das FFH-Gebiet „Moselhänge und Nebentäler der Mosel“. Bewertung: Eine Bewertung der möglichen Auswirkungen auf Vogelschutzgebiete erfolgt nach der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung. FFH- und 2.1.10 Wirkungsgefüge Das natürliche Wirkungsgefüge im Plangebiet und seiner Umgebung mit seinen gegenwärtigen Wechselwirkungen der Landschaftsfaktoren Geologie, Boden, Klima, Wasser, Pflanzen- und Tierwelt ist durch die anthropogene Nutzung (Landwirtschaft) geformt. Umweltauswirkungen auf ein Schutzgut können indirekte Folgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. Seite 33, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Schutzgut/Wirkungen Beschreibung der Wechselwirkungen Tiere und Pflanzen: Be- Boden: Verarmung der Bodenfauna, Funktionsverlust als Substrat seitigung Verlust der Vegetationsdecke als Schadstoffdepot bei der Versickerung Klima: Verlust von klimatisch ausgleichend wirkenden Strukturen, Verlust von CO2 bindenden Strukturen Landschaftsbild/Erholung: Verlust von strukturierenden Elementen des Landschaftsbilds Mensch: in geringem Maße Verlust von prägenden Elementen des Lebensumfelds, bzw. von Objekten zur Naturerfahrung Boden: Versiegelung, Tiere und Pflanzen: Verlust von Lebensraum, Substratverlust Schadstoffeinträge Wasser: Verlust der Wasserrückhaltefunktion und Gefahr der Verlagerung von Schadstoffen ins Grundwasser Klima: Verlust eines Temperatur- und Feuchte ausgleichend wirkenden Stoffs Landschaftsbild/Erholung: Verlust eines landschaftstypischen Elements Mensch: Substratverlust, Gefahr der Aufnahme von Schadstoffen über Nahrungspflanzen oder direkten Kontakt Wasser: Verschmutzungs- Boden: Veränderungen des Bodenwasserhaushalts, Gefahr der gefahr, Verringerung der Verschmutzung Grundwasserneubildung, Tiere und Pflanzen: Schadstoffdeposition, Veränderung der Beeinflussung des Grund- Standortbedingungen wasserspiegels Klima: Auswirkungen auf mikro- und lokalklimatischer Ebene Landschaftsbild/Erholung: Veränderung des Landschaftsbilds durch geänderte Grundwasserverhältnisse Mensch: Gefahr von Trinkwasserverschmutzung Klima: Veränderung der Boden: Lokale Veränderungen des Bodenwasserregimes, Verstärkung der mikro- und lokalklimati- Erosion durch geänderte Abflussbedingungen schen Verhältnisse Tiere und Pflanzen: Verschiebungen im Artengefüge/Konkurrenz durch Verdrängung und Anpassung an veränderte Bedingungen Landschaftsbild/Erholung: keine spürbaren Wechselwirkungen Wasser: Änderung von Abfluss und Grundwasserneubildungsverhältnissen Mensch: Stärkere Belastung durch höhere Klimareize Landschaftsbild/Erholung: Boden: keine spürbaren Wechselwirkungen Störung/Beeinträchtigung Tiere und Pflanzen: keine spürbaren Wechselwirkungen Klima: keine spürbaren Wechselwirkungen Wasser: keine spürbaren Wechselwirkungen Mensch: Beeinträchtigung von Erholungswirkung und Regeneration Mensch: menschliches Boden: Versiegelung, Verschmutzung, Funktionsverluste Wirken Tiere und Pflanzen: Regulation, Veränderung von Flora und Fauna Klima: klimatische Veränderungen Landschaftsbild: Veränderungen des Landschaftsbilds Wasser: Verschmutzung, Entnahme, Nutzung Seite 34, 2.2 Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Voraussichtliche Auswirkungen Die vorgesehenen Maßnahmen und absehbaren Nutzungen haben Auswirkung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild: Baubedingte Auswirkungen Es werden Vegetationsbestände beseitigt. Es wird Oberboden abgetragen. Bauliche Anlagen werden errichtet (Erschließungsstraße, Kanalanschlüsse, Gebäude). Es kommt zu Lärm, Staubbildung und Erschütterung durch die Baufahrzeuge auf den Zufahrtswegen und innerhalb des Plangebiets. Es werden Baustoffe innerhalb und außerhalb der Baustelle (auf ausgewiesenen Plätzen) gelagert. Anlagebedingte Wirkungen Es kommt zu Beeinträchtigungen durch den Flächenentzug für andere Nutzungen. Folgende Biotope gehen verloren: Fettwiese mittlerer Artenvielfalt, Baumreihe (Fichten), Obstbaumreihe (geringfügig), Grünlandbrache, Feldgehölzstrukturen, Gebäude- und Oberflächenbeläge versiegeln den Boden. Betriebsbedingte Wirkungen Sichtbarkeit von Gebäuden, Kleinklimaänderung (stärkere Aufheizung, größere Lufttrockenheit im Gebiet), erhöhter Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser durch Versiegelung, erhöhter Verbrauch von Grund- bzw. Trinkwasser, Emissionen (Lärm, Abgase, Müll und Licht), Erhöhtes Verkehrsaufkommen (Anwohner- und Lieferverkehr). Risikoeinschätzung Entsprechend den Bewertungen für die Potenziale ist das Risiko einzuschätzen: Bodenpotenzial: Klimapotenzial: Wasserpotenzial: Arten- und Biotopschutzpotenzial: Erholungspotenzial: Landschaftsbild: 2.3 mittel gering gering zu ermitteln gering gering Nullvariante Entwicklungstendenz ohne den Bebauungsplan Ohne den Bebauungsplan ist von einer unveränderten Nutzung der Flächen als Mähwiesen auszugehen. Die Grünlandbrache wird längerfristig in einen waldähnlichen Bestand übergehen, die Fichtenreihe wird aufgrund ihrer Kuppenlage langfristig durch Windwurf abgängig sein. Seite 35, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Entwicklungspotenzial Durch eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und die Nachpflanzung von Obstgehölzen könnte einerseits das Artenspektrum erweitert, andererseits der Bodenschutz besser gewährleistet werden. Auch für das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung (Strukturbereicherung, Blühaspekt) wäre damit eine Aufwertung verbunden. 2.4 Geplante Umweltmaßnahmen - Integrationsteil des landespflegerischen Planungsbeitrags 2.4.1 Landespflegerische Zielvorstellung unter Berücksichtigung der Bebauung Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigenden Funktionen des Naturhaushaltes wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder hergestellt oder neu gestaltet ist. In sonstiger Weise kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigenden Funktionen des Naturhaushaltes in gleichwertiger Weise ersetzt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. 2.4.2 Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung des Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild: Im Folgenden werden die Maßnahmen aufgezählt und erläutert: nicht überbaute befestigte Flächen werden wasserdurchlässig ausgeführt, Schaffung einer Randeingrünung zur Einbindung in die Landschaft, Pflanzung von Hausbäumen gemäß Artenliste, Externe Maßnahmen werden im weiteren Verfahren ermittelt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. 2.4.3 Abwasserbeseitigung Unter Berücksichtigung der aktuellen wasserwirtschaftlichen Zielvorstellungen ist das anfallende Oberflächenwasser so weit wie möglich der Kläranlage fernzuhalten. Daher ist eine getrennte Ableitung von Schmutz- und Regenwasser im Planungsgebiet vorgesehen. Die Abwasserentsorgung erfolgt im leitungsgebundenen Trennsystem. Schmutzwasser Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über einen Anschluss an das bestehende Kanalsystem von Oppenhausen. Oberflächenentwässerung Anfallendes Oberflächenwasser soll in der Straßenkörper soll in eine Versickerungsbzw. Rückhalteanlage eingeleitet werden. Auf Privatgrundstücken anfallendes Wasser soll über Einzelverträge geregelt auf den Grundstücken zurückgehalten und Versickert oder genutzt werden (Zisternen). Seite 36, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Es ist damit nicht mit erheblichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und den angeschlossenen Vorfluter zu rechnen. Abb. 9: Übersicht: Regenversickerungs- bzw. -rückhaltebecken (blau) und Plangebiet (weiß), unmaßstäblich 2.4.4 Bilanzierung des Eingriffs in den Naturhaushalt Die folgende Bilanzierung rechnet die Flächen der verschiedenen Biotoptypen zum Zeitpunkt Juli 2016 und den zu erwartenden Biotopflächen im Plangebiet gegeneinander auf und weist ihnen entsprechend ihrer Qualität eine Gewichtung zu. Dabei steht 0 für einen praktisch vollständig fehlenden Biotopwert durch vollständige Versiegelung und Verlust aller Biotopfunktionen, 1 entspricht ‚landläufigen‘ Biotopen und somit dem Meridian des Wertungsschemas, welches mit Faktor 2 mit den hochwertigsten Biotopen endet. Ob die Wertung entsprechend über den Faktor 1-9 oder 0-2 erfolgt, ist dabei letztlich unbedeutend, da die relativen Verhältnisse identisch bleiben. Wert (Faktor) Anmerkungen 0 0,25 0,5 0,75 1 Gebäude, Asphaltflächen, vegetationsfreie Flächen; Landwirtschaftliche Intensivflächen, stark belastete Bereiche; Intensiväcker, stark verarmtes Grünland, Sport/- Zierrasen Nutzfläche (eutrophe, nivellierte Einheitsstandorte) Nutzflächen mit geringer Anzahl standortspezifischer Arten, hohe Benutzungsintensität, Äcker und Wiesen ohne spez. Flora und Fauna; Siedlungsgebiete mit intensiv gepflegter Anlage; Seite 37, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Wert (Faktor) Anmerkungen 1,25 Artenarme Wälder, Feldgehölze mit wenigen regional spez. Arten, Äcker und Wiesen mit standortspezifischen Arten, Sukzessionsflächen; Extensiv genutzte Flächen mit Rote-Liste Arten, oligotrophen Arten; Hecken, Bachsäume, Sukzessionsflächen mit Magerkeitsanzeigern, Wiesen und Äcker mit stark zurückgehenden Arten; Extensive Kulturökosysteme, Komplex mit bedrohten Arten mit größerem Aktionsraum; Gebiete mit überregionaler, gesamtstaatlicher Bedeutung; oligotrophe Ökosysteme mit Spitzenarten, geringe Störungen, großflächig. 1,5 1,75 2 Kürzel Biotop BA1 Feldgehölz aus einheimischen Baumarten 260 0 1,25 -325 BF1 Baumreihe 540 0 1,25 -675 BF6 Obstbaumreihe 50 0 1,25 -63 EA1 Fettwiese (Glatthafer) 14.870 0 1 -14.870 EE0 Grünlandbrache 895 0 1 -895 FS0 Rückhaltebecken HC4 Verkehrsrasenfläche HJ1 Ziergarten HN0 Gebäude HT3 Lagerplatz, unversiegelt VA0 Verkehrsstraßen VB1 Feldweg, befestigt VB5 Gehweg WB0 Schuppen tt verbuschend ta 2 geringes Baumholz (Ø 14-38 cm) Summe A[m²]vorher A[m²]nachher Wertung Diff. [m²] gewichtet 0 505 1 505 710 0 0,5 -355 7.390 18.846 1 11.456 0 4.280 0 0 150 0 0,5 -75 0 1.870 0 0 695 0 0 0 0 60 0 0 160 160 0 0 25.720 25.720 -5.297 Es ergibt sich ein Verlust von rechnerisch ca. 0,53 ha durch vollständigen Verlust oder Entwertung von Biotopen. Die Summe aller neu versiegelten Flächen (Straßen, Häuser, Wege, Stellplätze etc.) beträgt ca. 0,55 ha. 2.4.5 Externe Ausgleichsmaßnahmen Externe Ausgleichsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt und abgestimmt. Geplant sind die Schaffung und der Unterhalt von Streuobstwiesen. Diese soll im Zusammenspiel mit Ausgleichsmaßnahmen für ein Bebauungsplanprojekt in Herschwiesen erfolgen. Erste Flächen wurden bereits vorgeschlagen: Seite 38, Flur 6 6 8 10 10 Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Flurstk. 3 44 28 90 96 Größe[m²] 4.600 1.660 1.975 6.590 2.830 Anmerkungen Unmittelbar am Wald, Baumreihe vorhanden, Wiese. Intensiv genutzter Acker an Ausläufer des Waldes. Schmaler Streifen im Obstgürtel um Herschwiesen, Wiese. Zwischen Straße/ Radweg und Wald, Wiese EhDa-Fläche zwischen Straßen. Abb. 10: Übersicht über mögliche Ausgleichsmaßnahmenbereiche um Herschwiesen 2.5 Planungsalternativen Der Entwurf des Bebauungsplans folgt fast exakt dem gültigen Flächennutzungsplan. Sonstige ausgewiesene Gebiete sind bereits vollständig bebaut, der Ortsbezirk benötigt daher dringend weitere Bauflächen. Da Oppenhausen auf allen Seiten von teils verbuschenden Grünlandkomplexen umgeben ist, stellt eine zentral gelegene Erweiterung des Dorfgebiets die verträglichste Lösung dar, da an dieser Stelle die Vorbelastung durch bestehende Wohnbebauung naturgemäß die höchste ist. 3. Zusätzliche Angaben 3.1 Methodik Eine floristische Bestandsaufnahme für die Umweltprüfung erfolgte im Juli 2016. Eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung wird zum nächsten Verfahrensschritt ergänzt. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf den vorgefundenen Horst und Wiesenbrütern liegen. Seite 39, 3.2 Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Hinweise zur Umsetzung landschaftsplanerischer Maßnahmen Zur Durchführung aller landespflegerischen Maßnahmen werden mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Für die Bodenarbeiten ist die DIN 18915, für die Pflanzung der Gehölze ist die DIN 18916 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzenarbeiten”, zu beachten. Zum Schutz benachbarter Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen während der Baumaßnahmen ist DIN 18 920 zu beachten. Zur Einsparung von wertvollen Trinkwasserressourcen und zur Verringerung des Oberflächenabflusses wird die Sammlung, Speicherung (und Verwendung) des Niederschlagswassers aus der Dachentwässerung in Zisternen aus landespflegerischen und wasserwirtschaftlichen Gründen vertraglich festzusetzen. Der Überlauf sollte an die Oberflächenentwässerung angeschlossen werden. Die Entnahme von Brauchwasser wird empfohlen. Die ausschließliche Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenbeläge bei Gewährleistung, dass nur unbelastetes Niederschlagswasser zur Versickerung kommt, ist zur Aufrechterhaltung der Grundwasserneubildung und zur Vermeidung von Hochwasserspitzen erforderlich. Das Erfordernis ergibt sich aus den Anforderungen des Landeswassergesetzes (§ 61 LWG). Nach § 10 (4) LBauO sind Befestigungen, die die Wasserdurchlässigkeit des Bodens wesentlich einschränken, nur zulässig, soweit ihre Zweckbestimmung dies erfordert. 3.3 Zusammenfassung Aufgrund eines hohen Bedarfs an Wohnbauflächen im Ortsbezirk Oppenhausen soll im Plangebiet die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,57 ha mit geplanten 19 Bauplätzen. Der Bebauungsplan wird fast vollständig aus dem bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt Boppard entwickelt. Die sich durch die Bautätigkeit, die Anlage und die Nutzung des Gebiets sowie durch Wechselwirkungen mit der Umgebung ergebenden Beeinträchtigungen der bestehenden Natur- und Landschaftspotenziale werden im Folgenden zusammengefasst dargestellt: Schutzgut Mensch/Allgemeinwohl Schutzgut Kultur- und Sachgüter Schutzgut Arten und Biotope Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima Schutzgut Erholung/Landschaftsbild geringe Eingriffserheblichkeit geringe Eingriffserheblichkeit zu ermitteln mittlere Eingriffserheblichkeit geringe Eingriffserheblichkeit geringe Eingriffserheblichkeit geringe Eingriffserheblichkeit Seite 40, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Das Plangebiet befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet und außerhalb weiterer Schutzgebiete und biotopkartierter Bereiche. Die Auswirkungen auf den Artenschutz sind im weiteren Verfahren im Zuge einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung zu untersuchen. Durch folgende Maßnahmen können Eingriffe minimiert bzw. ausgeglichen werden: Schaffung einer Randeingrünung zur Einbindung in die Landschaft, Pflanzung von Hausbäumen, Ausführung von versiegelten Flächen auf den Baugrundstücken nur versickerungsfähigen Bauweisen. in Die Eingriffsbilanzierung hat ergeben, dass ein Kompensationsdefizit von ca. 0,5 ha besteht, welches durch Maßnahmen auf geeigneten Flächen des Ortsbezirks ausgeglichen werden soll. Diese sind im weiteren Verfahren im Detail mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die empfohlenen landespflegerischen Maßnahmen werden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen, soweit sie nach dem BauGB festsetzbar sind und innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen. Die externen Kompensationsmaßnahmen werden durch vertragliche Regelungen gesichert. Erarbeitet: Stadt-Land-plus Büro für Städtebau und Umweltplanung i.A. Kai Schad BA Landschaftsarchitektur Boppard -Buchholz, August 2016 Seite 41, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 ANHANG Artenliste (Flora) der Bestandsaufnahme botanisch deutsch Wiese Agrostis capillaris Rotes Straußgras Alopecurus pratensis Wiesenfuchsschwanz Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras Anthriscus sylvestris Gewöhnlicher Wiesenkerbel Arrhenatherum elatius Glatthafer Campanula rapunculus Rapunzelglockenblume Cirsium arvense Ackerkratzdistel Cirsium vulgare Gewöhnliche Kratzdistel Convolvulus arvensis Ackerwinde Crepis biennis Wiesenpippau Dactylis glomerata Knäuelgras Daucus carota Wilde Möhre Elymus caninus Hundsquecke Geranium dissectum Schlitzblättriger Storchschnabel Geum urbanum Gewöhnliche Nelkenwurz Heracleum sphondylium Gewöhnlicher Wiesenbärenklau Holcus lanatus Wolliges Honiggras Hypericum perforatum Gewöhnliches Tüpfel-Johanniskraut Hypochaeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut Hypochaeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut Leucanthemum vulgare Margerite Lolium perenne Weidelgras Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee Phleum bertolonii DC. Kleines Lieschgras Plantago lanceolata Spitzwegerich Plantago major Gewöhnlicher Breitwegerich Poa pratensis Wiesenrispengras Ranunculus acris Scharfer Hahnenfuß Rumex obtusifolius Stumpfblättriger Ampfer Senecio jacobaea Jakobs Greiskraut Taraxacum Löwenzahn Trifolium pratense Gewöhnlicher Wiesen-Klee Trifolium repens Weißklee Vicia cracca Gewöhnliche Vogelwicke Vicia sepium Zaunwicke Seite 42, Bebauungsplan "Im Kirchenflur", Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Textfestsetzungen/Begründung/Umweltbericht, Stand August 2016 Gehölzbestände und Brache ohne Gärten Picea abies Rotfichte Salix caprea Salweide Cornus sanguinea Roter Hartriegel Prunus padus Traubenkirsche Prunus avium Vogelkirsche Quercus robur Stieleiche Rubus fruticosa Brombeere