Vorwort 1. Wie viele Fälle (sexueller) Belästigung wurden in den

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Ursel Gerdes
Katharina Gedrat
ADE – Universität Bremen
Brigitte Nagler
Zentrale Frauenbeauftragte der Universität Bremen
Vorwort
Von Seiten der studentischen Mitglieder im Akademischen Senat der Universität
Bremen wurde im Dezember 2013 an die Zentrale Frauenbeauftragte eine Anfrage
hinsichtlich sexueller Belästigung an der Universität Bremen gestellt. Gemeinsam mit
der Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt – Expertise und Konfliktberatung
(ADE) wurden die Fragen beantwortet. Die Zentrale Kommission für Frauenfragen
(ZKFF) stellt dieses Dokument allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität
Bremen auf ihrer Homepage zur Verfügung. Bei Ursel Gerdes und Katharina Gedrat
bedanke ich mich herzlich, sie haben den wesentlichen Teil der Arbeit geleistet.
Brigitte Nagler im März 2014
1. Wie viele Fälle (sexueller) Belästigung wurden in den letzten
fünf Jahren angezeigt bzw. berichtet?
Die ADE und auch die Interessenvertretungen der Universität Bremen bieten
vertrauliche Beratungen an, die sich an den Interessen der Betroffenen orientieren
und in denen von sexualisierten Diskriminierungen berichtet wird. Nur ein sehr
geringer Teil der Ratsuchenden nimmt sein Recht auf offizielle Beschwerde in
Anspruch und beschränkt sich stattdessen auf individuelle Handlungs- und
Schutzmöglichkeiten. Viele weichen den diskriminierenden Personen aus, ziehen
sich zurück, verlassen die Universität. Offizielle Beschwerden sind an der Universität
Bremen an die Beschwerdestelle gemäß AGG (Rechtsstelle und Personalstelle) zu
richten und setzen keine Beratung bei den institutionellen Interessenvertretungen /
Beauftragten oder der ADE voraus (siehe: Beschwerdeverfahren der Universität für
Studierende, Angehörige und Stipendiatinnen, Stipendiaten und
Beschwerdeverfahren für Beschäftigte der Universität Bremen1).
Zu unterscheiden ist dabei zwischen einer offiziellen Beschwerde und einer
vertraulichen Beratung sowie zwischen den Handlungsmöglichkeiten und -pflichten
der Universitätsleitung und den Unterstützungsmöglichkeiten, Widerspruchs- und
Kontrollrechten institutioneller Interessenvertretungen und Beauftragten.
1
http://www.ade.uni-bremen.de/Beschwerdeordnung-Studis.pdf
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Zentrale Frauenbeauftragte der Universität Bremen
Nur eine klare Aufgaben-, Rollen- und Funktionstrennung verhindert die
Vermischung unterschiedlicher Handlungs-, Kompetenz- und Verantwortungsebenen
und die damit einhergehenden Verschleppungs- und Entmutigungsstrategien.
Zur Häufigkeit von sexualisierten Diskriminierungen an der Universität
Bremen:
In der Universität Bremen werden keine Daten über das Vorkommen von
sexualisierten Diskriminierungen erhoben. Die statistischen Erhebungen in der ADE
und bei der Zentralen Frauenbeauftragten zu Beratungsanfragen halten wir nicht für
aussagekräftig. Sie spiegeln nicht das grundsätzliche Vorkommen sexualisierter
Diskriminierungen an der Universität Bremen wider. Wir gehen von einer hohen
Dunkelziffer aus, die sich in dem Schutzbedürfnis, in Scham, Angst vor den
negativen Auswirkungen einer offiziellen Beschwerde und der
Bewertungsunsicherheit Betroffener begründet. So zeigt sich immer wieder, dass
Erfahrungen, die objektiv schon der Definition von sexualisierter Diskriminierung
entsprechen würden, subjektiv häufig noch nicht als solche empfunden und
wahrgenommen werden.
Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass die Informationen und Angebote für
Betroffene innerhalb der Universität zu wenig bekannt sind. Viele Studierende und
Beschäftigte kennen ihre Rechte nicht und wissen im Diskriminierungsfall nicht, bei
welchen Stellen sie Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen und den Vorfall
melden könnten. Hier sehen wir einen großen Handlungsbedarf in Form von
Öffentlichkeitsarbeit, Informationsmaterialien sowie Multiplikator_innenschulungen.
Diese Fehlstelle ist leider in den viel zu knappen Ressourcen und hohen
Auslastungen der Ansprechpartner_innen in der ADE, der Interessenvertretungen
und Beauftragten in der Antidiskriminierungsarbeit begründet.
Fakt ist, dass das Thema institutionell tabuisiert und geleugnet wird. Auch
Forschungsarbeiten zeigen, dass den meisten Menschen sehr bewusst ist, dass eine
direkte Konfrontation oder Beschwerde zu (sexualisierten) Diskriminierungen
negative soziale Konsequenzen für die betroffene Person nach sich ziehen kann.
Betroffene, die sich aktiv beschweren, laufen Gefahr, abwertenden Zuschreibungen
und unterschiedlichsten Abwehrformen, wie Schuld- und Verantwortungszuweisung,
Unterstellung der Lüge und anderen Formen der Skandalisierung ausgesetzt zu
sein.2
Weiterhin ist davon auszugehen, dass Studentinnen, die sich im Lern- und
Entwicklungsprozess zu einer beruflichen Identität befinden, und
2
Diehl/Rees/Bohner, Zur „Sexismus-Debatte“: Ein Kommentar aus wissenschaftlicher Sicht, 2013,
S. 3., http://www.uni-bielefeld.de/psychologie/ae/AE05/Diehl_Rees_Bohner_Kommentar-zur-SexismusDebatte_kurz_2013-02-07.pdf (zuletzt abgerufen am 30.01.2014).
2
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Wissenschaftlerinnen, die in der universitären Karriere bereits aufgestiegen sind,
erfahrene Benachteiligung / Diskriminierung nur in Ausnahmefällen mit
Frauenbeauftragten oder anderen institutionellen Ansprechpartner_innen und
Zuständigen besprechen.
Dafür gibt es aus unserer Sicht folgende Gründe, die auch in entsprechenden
Befragungen bestätigt wurden3:
• Eine Hochschulrealität zeichnet sich durch einen hohen Grad an personalen,
Karriere entscheidenden Abhängigkeiten sowie homosozial und patriarchal
geprägten Netzwerken aus. Die Abhängigkeit wird derzeit durch die
Ressourcenverknappung, durch die Ausweitung des Leistungs- und
Wettbewerbsprinzips, durch sehr kleine Einheiten / Fachbereiche mit kaum
vorhandenen Ausweichmöglichkeiten, sowie instabilen strukturellen
Rahmenbedingungen verstärkt. Wer / welche in diesem System ein
tabuisiertes und geleugnetes Thema benennt, läuft Gefahr die Ausbildung
oder die berufliche Weiterentwicklung zu gefährden.
• Wissenschaftler_innen wollen zudem dem regen und gefürchteten Tratsch
innerhalb der Wissenschafts-Community und der Konkurrenz untereinander
häufig keine zusätzliche Nahrung geben.
• Eine Offenlegung von sexualisierten Diskriminierungen ist für Betroffene mit
Scham und Versagens- bzw. Minderwertigkeitsängsten verbunden. Darin zeigt
sich dann auch die Individualisierung und Tabuisierung des Problems. Ganz
im Sinne: Benachteiligungen und sexualisierte Diskriminierungen sind im
Bewusstsein vieler kein universitätsspezifisches, sondern eher ein individuellpersönliches Problem.
• Benachteiligung und sexualisierte Diskriminierung stehen für erfolgreiche
Studentinnen / Wissenschaftlerinnen nicht im Vordergrund ihrer
Selbstreflexion – hier findet sich eher Stolz auf die Erfolge und Karriere.
Benachteiligung und sexualisierte Diskriminierung liegen eher „am Rande des
bewussten Raumes“ und werden als Problem abgespalten, welches nur
„durchsetzungsschwache Frauen“ treffen kann oder als Einzelfälle zu
betrachten sind.
Zahlen aus Studien:
Fakt ist, dass das Thema sexualisierte Diskriminierungen auch an der Universität
Bremen aktuell ist, und dass die vorliegenden Zahlen aus Studien hierzu genutzt
werden können, einen Eindruck vom Ausmaß der Diskriminierungen zu vermitteln.
3
Schäuble/Schreifeldt, Karrieremuster von Frauen an Universitäten: Erschwernisse durch strukturelle und
sexualisierte Diskriminierung – Analysebericht, 2007, S. 4.
3
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In einer Umfrage der Ruhr-Universität Bochum (2009 – 2011), bei der rund 13.000
Studentinnen an 16 Hochschulen befragt wurden, erklärten 54,7 Prozent – also fast
jede zweite Befragte –, dass sie während des Studiums schon einmal eine sexuelle
Belästigung erlebt haben. 9,8 Prozent der befragten Studentinnen fühlten sich durch
die sexuelle Belästigung bedroht. Die Studie zeigt zudem, dass die Verursacher von
sexueller Belästigung, Stalking und sexueller Gewalt während des Studiums zu gut
einem Drittel (28,8 Prozent) im hochschulischen Umfeld zu finden sind.4
Dass gerade Studierende von sexueller Viktimisierung betroffen zu sein scheinen,
weiß man aus vorliegenden nationalen und internationalen Opferstudien (Myhill/
Allen 2002, 21 f und 26 f; Barbaret/ Fisher/ Taylor 2004, 2 ff; Müller/ Schröttle 2004,
87): Nach den Resultaten kleinerer Studien an deutschen Universitäten sind
zwischen 1 % und 3 % der Studentinnen schon mindestens einmal in ihrem Leben
Opfer einer vollendeten Vergewaltigung geworden (Kury/Chouaf/Obergfell-Fuchs
2002, 243; Kreuzer 2005;Fischelmanns 2005).5
2. Wie häufig waren davon Frauen_Männer betroffen?
Frauen sind weit häufiger das Ziel sexueller Belästigung:
Etwa 30 bis 50% der berufstätigen Frauen und demgegenüber etwa 10% der
berufstätigen Männer sind von sexueller Belästigung betroffen (European
Commission, 1998). Ergebnisse aus einer repräsentativen Umfrage in der Deutschund Westschweiz (Strub & Schär Moser, 2008) zeigen, dass sich diese Zahlen in den
letzten 10 Jahren kaum verändert haben: 28% der befragten Frauen und 10% der
Männer erlebten in ihrem bisherigen Arbeitsleben sexuelle Belästigung. Dabei zeigte
sich auch, dass für Frauen drei Viertel der belästigenden Situationen von Männern
ausgehen, meist von einzelnen Männern, auch von Gruppen von Männern oder
gemischten Gruppen (Männer und Frauen), selten jedoch von Frauen allein. Für
Männer geht ungefähr die Hälfte der sexuell belästigenden Situationen ebenfalls von
Männern aus (einzeln oder in Gruppen), nur ein Viertel von Frauen und ein Viertel
von gemischten Gruppen. Konstellationen, in denen Männer Opfer und Frauen
Täterinnen sind, sind damit natürlich ernst zu nehmen, aber vergleichsweise selten.6
4
Thomas Feltes: Gender-based Violence, Stalking and Fear of Crime. Länderbericht Deutschland. EU-Projekt
2009–2011, Bochum 2012, http://vmrz0183.vm.ruhr-unibochum.de/gendercrime/pdf/gendercrime_country_report_germany_german.pdf (zuletzt abgerufen am
30.01.2014).
5
Vgl. Fn. 3, Seite 19.
6
Vgl. Fn. 1, Seite 2.
4
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Sowohl sexuelle Belästigung, sexuelle Gewalt, als auch Stalking wird in
erdrückender Mehrheit von Männern ausgeübt: So gingen 97,5% der Belästigung
und 96,6% der sexuellen Gewalt von Männern aus.7
3. Zwischen welchen Statusgruppen fanden die Vorfälle an
Hochschulen statt?
Die Beratungsfälle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigen, dass die
Diskriminierungen meistens von den Lehrkräften sowie von der Hochschulverwaltung
ausgehen. Betroffen sind überwiegend Studierende bzw. Studienbewerber_innen.
Alle Dimensionen der Diskriminierung sind unter den Beratungsfällen vertreten, in
der Mehrheit der Fälle handelt es sich jedoch um unmittelbare (direkte) Formen der
Diskriminierung.8
Laut einer Befragung von Studierenden an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel
(CAU) von 2010 / 2011 ereigneten sich nach Angaben der Befragten die meisten
Diskriminierungsvorfälle in Lehrveranstaltungen (40 Prozent) bzw. im Lehrkontext
(11,7 Prozent). In Bezug auf die Verursacher_innen der Diskriminierung gaben die
befragten Studierenden an, dass diese zwar primär von anderen Kommiliton_innen
ausgingen (41,9 Prozent), aber auch von Dozierenden (38,9 Prozent). In der
Befragung gaben 15,3 Prozent der befragten Studierenden an, schon einmal
diskriminiert worden zu sein und mehr als jede_r vierte_r Befragte (28,7 Prozent)
erklärte, schon einmal beobachtet zu haben, dass andere diskriminiert werden.
4. Wie häufig gab es Berichte von Diskriminierung?
Bislang liegen keine systematischen Daten über Diskriminierungserfahrungen von
Studierenden an deutschen Hochschulen vor. Nur vereinzelt finden sich in Studien
Hinweise über das Ausmaß von Diskriminierungserfahrungen. Im Rahmen der Studie
„Mobile Talente? Ein Vergleich der Bleibeansichten internationaler Studierender in
fünf Staaten der Europäischen Union“ gaben für Deutschland 39,4 Prozent der
befragten Master-Studierenden und Promovierenden aus Nicht-EU-Ländern an,
7
Vgl. Fn. 3, Seite 26.
Vgl. Czock/Donges/Heinzelmann: Endbericht zum Projekt – Diskriminierungsfreie Hochschule – Mit Vielfalt
Wissen schaffen, Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2012, S. 19 ff.
8
5
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Diskriminierung zu erfahren oder Vorurteilen begegnet zu sein, weil er / sie als ein_e
Ausländer_in wahrgenommen wird.9
In der CAU Befragung zeigten lediglich 1,3 Prozent der Studierenden, die sich
diskriminiert fühlten, die Diskriminierung an bzw. meldeten sie offiziell. Ebenso
nahmen auch nur 2,7 Prozent der Betroffenen professionelle Hilfe oder eine
Beratung in Anspruch. Dies liegt vor allem daran, dass 84,8 Prozent aller Befragten
keine Beratungsstellen oder Beauftragte_n an der CAU kennen, an die sie sich im
Falle von Diskriminierung wenden können.10
5. Was waren Gründe für die Diskriminierung?
Alter, Behinderung, ethnische Herkunft und rassistische Zuschreibungen, Geschlecht
(umfasst auch Trans*- und Inter*Personen), Religion/Weltanschauung (umfasst auch
Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung) und sexuelle Identität
(u.a. Intersexualität, Transsexualität, Homosexualität, Bisexualität, Transvestitismus),
sind Gründe, sowie die – im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht
enthaltene – Kategorie „sozioökonomische Herkunft“, worunter das ökonomische
Kapital (Geld), kulturelles Kapital (Bildung), soziales Kapital (interpersonale
Netzwerke, Beziehungen) fallen.11
Darüber hinaus sind für den Hochschulbereich noch folgende Merkmale relevant12:
• Sprache
• Soziale Herkunft
• Körperliche, geistige Fähigkeiten,
• Körperliches Erscheinungsbild, Aussehen
• Lebensstil / Familienstatus.
9
Vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen – Ein
Praxisleitfaden für Mitarbeitende im Hochschulbereich, August 2013, S. 16,
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Leitfaden-DiskriminierungHochschule-20130916.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen am 30.01.2014).
10
Klein/Rebitzer, „Diskriminierungserfahrungen von Studierenden: Ergebnisse einer Erhebung“, in: Diversity
konkret gemacht. Wege zur Gestaltung von Vielfalt an Hochschulen, S. 118-136.
11
12
Vgl. Fn. 9.
Vgl. Fn. 1, ADS, Seite 12.
6
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6. Literaturverzeichnis
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2013: Leitfaden: Diskriminierungsschutz an
Hochschulen – Ein Praxisleitfaden für Mitarbeitende im Hochschulbereich.
Czock, Heidrun / Donges, Diminik / Heinzelmann, Susanne, 2012: Endbericht zum
Projekt „Diskriminierungsfreie Hochschule – Mit Vielfalt Wissen schaffen“,
Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Diehl, Charlotte / Rees, Jonas / Bohner, Gerd, 2013: Zur „Sexismus-Debatte“: Ein
Kommentar aus wissenschaftlicher Sicht, Universität Bielefeld.
Feltes, Thomas, 2012: Gender-based Violence, Stalking and Fear of Crime.
Länderbericht Deutschland, EU-Projekt 2009–2011.
Heitzmann, Daniela / Klein, Uta, 2012: Diversity konkret gemacht. Wege zur
Gestaltung von Vielfalt an Hochschulen. Weinheim und Basel.
Klein, Uta / Rebitzer, Fabian A., 2012: „Diskriminierungserfahrungen von
Studierenden: Ergebnisse einer Erhebung“, in: Diversity konkret gemacht. Wege zur
Gestaltung von Vielfalt an Hochschule, S. 118-136.
Schäuble, Ingegerd / Schreifeldt, Karin, 2007: Karrieremuster von Frauen an
Universitäten: Erschwernisse durch strukturelle und sexualisierte Diskriminierung,
Analysebericht, Institut für Sozialforschung. München 2007.
Universität Bremen, 2007: Beschwerdeverfahren für die Beschäftigten der Universität
Bremen im Falle verbotener Benachteiligungen und Diskriminierungen.
http://www.rechtsstelle.uni-bremen.de/Personalrecht.htm
Universität Bremen, 2009: Beschwerdeverfahren in der Universität Bremen im Falle
von Gewaltanwendungen, verbotener Benachteiligungen und Diskriminierungen für
Studierende, Angehörige und Stipendiatinnen, Stipendiaten der Universität Bremen.
http://www.rechtsstelle.uni-bremen.de/Verfahrensrecht.htm
7
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