Markt Falkenstein Gestaltungsfibel

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Markt Falkenstein
Gestaltungsfibel
Markt Falkenstein
Gestaltungsfibel
Herausgeber
Markt Falkenstein, Marktplatz 1, 93167 Falkenstein
http://www.markt-falkenstein.de
Thomas Dengler, 1. Bürgermeister
Fachliche Betreuung
Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet Städtebau
Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, http://www.ropf.de
Bearbeitung
MKS Architekten-Ingenieure GmbH, Mühlenweg 8, 94347 Ascha
http://www.mks-ai.de
Falkenstein, Juni 2011
Gefördert über das Bayerische Städtebauförderungsprogramm
Inhaltsverzeichnis Gestaltungsfibel
1. Allgemeine Hinweise ........................................................................ 5
2. Empfehlungen ................................................................................. 6
2.1 Bauliche Anlagen ................................................................................ 6
- Außenwände und Fassaden .................................................................... 6
- Dächer .............................................................................................. 16
- Freiflächen ........................................................................................ 20
- Einfriedungen, Stützmauern und sonstige Anlagen .................................. 24
2.2 Werbeanlagen ................................................................................ 26
2.3 Warenautomaten ............................................................................ 29
1.
Allgemeine Hinweise
Ge m . Art.8 BayBo m üsse n Bauliche Anlage n nach Form , Maßstab, Ve rhältnis de r
Baum asse n und Baute ile zue inande r, W e rk stoff und Farbe so ge stalte t sein, dass sie
nicht ve runstalte t wirk e n.
Ebe nso dürfe n nach Art. 8 BayBO Bauliche Anlage n das Straße n-, O rts- und
Landschaftsbild nicht ve runstalte n. Auch die störe nde Häufung von W e rbe anlagen ist
unzulässig.
Te ile de r in de r Ge staltungsfibe l be hande lte n Sachve rhalte , z. B. die Erforde rnis der
Einfügung in de n Be stand ode r die Ge staltung von Werbeanlagen und Warenautomaten,
sind also be re its Ge ge nstand von Fe stle gunge n in der Bayerischen Bauordnung (BayBO).
Die im R ahm e n de r O rtsk e rnsanie rung ange stre bte Ve rbe sse rung sowie die
Be sonde rhe ite n de s O rtsk e rns von Falk e nste in und das Ziel, den Charakter des Ortes zu
be wahre n und zu stärk e n, e rforde rn je doch e ine Konkretisierung dieser Festlegungen, die
in de n nachfolge nde n Em pfe hlunge n ve ranschaulicht we rde n solle n.
5
2. Empfehlungen
2.1 Bauliche Anlagen
Außenwände und Fassaden
Fassadenoberflächen und -bekleidungen
Die Außenwände baulicher Anlagen und die Gliederungselemente ihrer Fassaden
sollen vorzugsweise verputzt ausgeführt werden. Hierbei sollte der Außenputz
nach Möglichkeit ohne Unterbrechung bzw. Absatz bis zum Boden geführt
werden.
Die Ausführung soll grundsätzlich als Rauputz in traditioneller handwerklicher
Verarbeitung mit lebendiger Oberfläche erfolgen. Stark gemusterte Putzarten wie
mit Steinchen verriebener Putz und Strukturputze sollen nicht verwendet
werden.
Die farbliche Fassadengestaltung sollte dem historischen C harakter von
Gebäuden und Umgebung entsprechen. Fassadenanstriche sollen mit Kalk- oder
Mineralfarben ausgeführt werden. Grelle Farben sowie Farbmaterialien, die eine
glänzende Oberfläche ergeben (z. B. Ölfarbe), sollen nicht verwendet werden.
Fassadengliederungen sollen in harmonisch aufeinander abgestimmten Farbtönen
ausgeführt werden. Alle Seiten eines Gebäudes sollen mit der gleichen Farbe
gestrichen werden.
Stark strukturierte Außenwandputze
beunruhigen die Fassadenoberfläche; zudem
neigen sie zur Verschmutzung und werden
somit sehr schnell unansehnlich.
Besser geeignet sind glatte Putze oder
Rauputze.
Wichtig hierbei: Die Körnung darf nicht zu fein
gewählt werden, da ansonsten die Gefahr der
Rissbildung besteht.
6
Der Außenputz sollte ohne Absatz bis
zum Boden geführt werden. Als Schutz
gegen die stärkere mechanische
Beanspruchung der Sockelzone kann ein
Streifen von ca. 60 cm Höhe in
Zementputz mit Dichtungszusatz
gleicher Stärke und Oberflächenstruktur
wie der Fassadenputz ausgeführt und
absatzlos in diesen übergeführt werden.
Fassadenöffnungen (Türen und Fenster)
Außenwände sind möglichst als Lochfassaden auszubilden, d.h. die geschlossene
Wandfläche soll gegenüber den Öffnungsflächen überwiegen.
Hierbei sollen die Fassadenöffnungen als stehende Rechtecke mit einheitlichem
Grundformat ausgeführt werden. Liegende Fensterbänder sind zu vermeiden.
Fenstersprossen sollen entsprechend ihrer Funktion die einzelnen Glasscheiben
tatsächlich trennen. Aufgeklebte oder zwischen den Scheiben eingesetzte
Scheinsprossen sollen auf keinen Fall verwendet werden.
Schaufenster sollen nur im Erdgeschoss und hinsichtlich ihrer Gliederung an den
Fenstern in den Obergeschossen ausgerichtet sein.
Holz eignet sich als Material für Fensterrahmen bei Mauerwerkswänden sowohl
aus bauphysikalischen als auch aus optischen Gründen vorzüglich. Werden aus
Gründen des Bauunterhalts andere Materialien verwendet (Kunststoff, Metall),
sollte keinesfalls versucht werden, mittels Farbgebung Holz nachzuahmen. Für
Kunststofffenster eignet sich am Besten die Farbe weiß; bei Metallfenstern sollten
Eloxalfarbtöne vermieden werden.
Als Verglasung soll in der Regel Klarglas verwendet werden. Strukturgläser,
Buntgläser, sogenannte Antikverglasungen, gewölbte Gläser und Glasbausteine
sollen in den von öffentlichen Verkehrsflächen aus einsehbaren Fassaden nicht
verwendet werden.
Fensterläden sollen in Holz ausgeführt und in einem mit der Fassade
harmonierenden Farbton lasiert werden. Rollläden und Jalousien sollen nur dann
ausgeführt werden, wenn ihre Unterbringung von außen nicht sichtbar ist (z. B.
im Fenstersturz).
7
Das „Gesicht“ eines Gebäudes wird seit jeher durch Anordnung und Gliederung
der Fenster bestimmt. Je mehr hierbei auf konstruktive Logik geachtet wird,
desto stimmiger ist die Gesamterscheinung der Fassade.
Bei Mauerwerkswänden sind wegen der gleichmäßigen Lastabtragung schmale in
regelmäßigem Abstand angeordnete Fassadenöffnungen von Vorteil.
Die Fassadenöffnungen werden entsprechend ihrer Funktion sinnvoll gegliedert:
Zweiflügelige Fenster sind bei einer Rohbaubreite ab etwa 1,125 m sinnvoll, da
ihre Flügel im Fall des Öffnens nicht zu weit in den Innenraum ragen. Bei hohen
Fenstern kann die Anordnung von oben liegenden Kippflügeln sinnvoll sein.
Die oben abgebildete Fassade
sowie die rechts abgebildeten
„Kreuzstockfenster“ folgen
dieser Logik.
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Drei Beispiele von Fenstern, wie sie sehr häufig bei Neubauten und
Altbausanierungen eingebaut werden.
In dem offensichtlichen Versuch, ein
Kreuzstockfenster nachzubilden, werden
hierbei Funktion und Konstruktion vollkommen
außer Acht gelassen: In die Isolierverglasung
von einflügeligen Fenstern sind dünne Stege
eingeklebt.
Auch hier ist das Ergebnis unbefriedigend:
Die Stege behindern die Sicht nach außen; von
außen wirkt das Fenster als Attrappe,
insbesondere wenn der Flügel gekippt wird.
9
Beispiele für neue Fenster, die im Zuge von
vorbildlichen Gebäudesanierungen in Altbauten
eingesetzt worden sind. Die Fenster sind
zweiflügelig – bei einer lichten Rohbaubreite von
1,00m bis 1,125m.
Die Beispiele belegen, dass bei Wahl von
geeigneten Fensterprofilen auch bei einer
geringen Rohbaubreite – wie sie bei Altbauten
üblich ist - der Einbau von zweiflügeligen
Fenstern möglich ist, ohne Beeinträchtigung
des Lichteinfalls.
Rahmen und Flügel des oberen (weißen)
Fensters sind aus Kunststoff gefertigt; die
türkisfarbenen Rahmen des unteren Fensters
sind aus Holz.
Werden Fenster gleicher Breite, jedoch
unterschiedlicher Höhe in einer Fassade
angeordnet, kann es sinnvoll sein, die
Fensterflügel durch Quersprossen zu unterteilen,
sofern es auf diese Weise gelingt, einen
Maßbezug zu den Fenstern unterschiedlicher
Höhe herzustellen.
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Bei der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems an Außenwänden im
Zuge der Gebäudesanierung ist besonderes Augenmerk auf die Einbaulage der
Fenster zu richten. Die außenseitige Leibungstiefe vergrößert sich um die
Dämmstoffdicke.
Werden die – bei Altbauten meist kleinen - Fenster in ihrer vorhandenen Lage
belassen, besteht die Gefahr der „Schießscharten“-Wirkung.
Dem kann vorgebeugt werden durch Einsetzen der Fenster außenbündig zur
Mauerwerkswand.
11
Hauseingangstüren sind die
„Visitenkarten“ eines Hauses.
Der Gestaltung der Hauseingangstüren
Ist daher besondere Aufmerksamkeit
Zu widmen.
Der Rahmen der Haustüre sollte aus dem
Selben Material gefertigt werden wie die
Fenster; die Gliederung sollte mit der
Gliederung der Fenster harmonieren.
12
Willkürlich „designte“
Hauseingangstüren
(meist aus Kunststoff),
die in keinem Bezug
zu den Fenstern und
sonstigen Fassadenelementen stehen,
wirken wenig hochwertig
und altern schnell.
13
Schaufenster sollen nur im Erdgeschoss und hinsichtlich ihrer Gliederung an den
Fenstern in den Obergeschossen ausgerichtet sein.
Bei der nachfolgend abgebildeten Fassade wird dieser Vorgabe gefolgt;
die nachträglich angebrachten Werbeanlagen beeinträchtigen allerdings die
Proportionen der Fassade erheblich:
-
14
die Werbeanlagen sind zu hoch angebracht
die Werbeanlagen selbst sind wenig ansprechend gestaltet
Dächer
Dachformen
Dächer von Hauptgebäuden sollen als Satteldächer mit mittigem First und
beidseitig gleicher Neigung ausgeführt werden. Die Dachneigung soll sich am
Bestand der näheren Umgebung orientieren.
Traditionelle Häuser in der
Oberpfalz haben steile Dächer
mit geringen Überständen an
Ortgang und Traufe
(„Sparrendächer“).
Der First ist mittig, die
Traufen zu beiden Seiten
sind gleich hoch.
Gebäude mit - wie links
abgebildet - eingeschnittenen
Dächern wirken unruhig und
wenig kraftvoll. Der konstruktive
Aufwand für derartige Dach- bzw.
Baukörperausbildungen ist nicht
unerheblich; der Nutzen
erscheint zweifelhaft.
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Dachmaterial
Als Dachdeckung sind naturrote oder –braune, Biberschwanz- oder Falzziegel zu
verwenden. Engobierte Ziegel in der o. g. Form sind zulässig. Nicht zulässig sind
glänzende (glasierte) Ziegel.
Historische Dachdeckungen aus anderen Materialien, z. B. Schieferplatten, sollen
erhalten werden.
Für die Deckung von Nebengebäuden kann auch eine Eindeckung mit
Blechfalzdeckung (Kupfer oder Titanzinkblech) ausgeführt werden. Wellplatten
und Kunststoffeindeckung sollen vermieden werden.
Traditionell werden in der
Oberpfalz Steildächer mit
Biberschwanz- oder Falzziegel
eingedeckt. Diese Art der
Dacheindeckung passt auch
am Besten zum Ortskern von
Falkenstein
16
Glasierte Dacheindeckungen –
zudem in einer für Dächer
völlig fremden und
unangebrachten Farbgebung stören das Ortsbild nicht
unerheblich.
Auch Dacheindeckungen im
sog. „Toscana-Stil“ (gewellte
Dachziegel mit gefleckter
Einfärbung) wirken im
Ortskern von Falkenstein
fremd.
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Dachan- und -einbauten
Dachgauben sollen nur bei steilen Dächern (ab etwa 40°) eingebaut werden,
wenn die Belichtung des Dachraumes über Giebelfenster nicht möglich ist.
Dachgauben können als stehende Gauben mit Satteldach oder als Schleppgauben
ausgebildet werden. Andere Gaubenformen (z. B. Tonnen) sollen vermieden
werden. Je Dachfläche soll nur eine Art und ein Format Verwendung finden.
Dachgauben sollten hinsichtlich ihrer Dimensionierung (Breite, Höhe) so
bemessen sein, dass sie die Dachfläche nicht dominieren. Sie sollten als
untergeordnete Bauteile erkennbar sein.
Gauben sollen mit ihrer Achse auf die darunter liegenden Fenster bezogen
werden. Die Fenster der Gauben sollten keinesfalls größer als die darunter
liegenden Fassadenfenster ausgebildet werden und sich an deren Proportionen
orientieren.
Die Gauben sollen in gleicher Art wie das Hauptdach eingedeckt werden oder mit
Metallbahnen in Stehfalzausführung. Hierbei ist auf die Verwendung von
einheitlichem Material für alle Blechteile eines Daches (Regenrinnen, Fallrohre,
Traufbleche, Kehlen, Kaminverwahrungen, Bekleidungen) zu achten.
Dacheinschnitte sollen grundsätzlich vermieden werden.
Liegende Dachfenster (Dachflächenfenster) sollen vermieden werden.
Innerhalb einer Dachfläche sollten nur einheitliche Elemente eingebaut werden,
also entweder Dachgauben oder Dachflächenfenster, nicht Beides zusammen.
Kamine sollen nach Möglichkeit nahe am First über Dach geführt werden; sie
sollen farblich der Dachfläche angepasst werden. Eindeckrahmen sollen so klein
wie möglich gehalten und farblich der Dachfläche angepasst werden. Als
Abdeckungen sollen Formsteine oder Blechhauben verwendet werden; sie sollen
möglichst einfach gehalten werden.
Freileitungen und Antennen sollen so angebracht werden, dass sie das Ortsbild
nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen. Nach Möglichkeit sollen Antennen
unter Dach untergebracht werden. Je Gebäude soll nur eine Antenne
(Sammelantenne) angebracht werden.
Satellitenempfangsanlagen sollen farblich ihrem Hintergrund angepasst werden.
Schneefanggitter, Kaminkehrerroste, Dachrinnen u. ä. sollen in ihren
Abmessungen auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt und farblich der
Dachfläche angepasst werden.
Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie auf Dächern (Kollektoren und
Solarzellen) sollen hinsichtlich ihrer Dimensionierung und Anordnung so
ausgestaltet sein, dass sie die Proportionen der Dächer – insbesondere, wenn
diese vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar sind - nicht nachteilig
verändern.
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Die symmetrische Anordnung
der Solarzellen auf dem links
abgebildeten Dach hebt die
ohnedies ungünstigen
Proportionen hervor: Der
mittig angeordnete
überdimensionierte
Zwerchgiebel wird zusätzlich
betont.
Auf den nebenstehenden
beiden Dächern sind nahezu
sämtliche An- und Einbauten
angeordnet, die es für
Dächer gibt:
Dachflächenfenster,
Kollektoren, Solarzellen,
Dachgauben,
Satellitenschüsseln, Kamine.
Die Satteldachflächen wirken
deformiert, da die einzelnen
Anbauteile in keiner
Beziehung zueinander
stehen.
Eine überlegte Verteilung der
einzelnen Elemente beruhigt die
Dachlandschaft: Gauben und
Kamine auf dem Dach des
Wohnhauses, Solarzellen /
Kollektoren auf dem
Nebengebäude
(Fotomontage)
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Freiflächen
Nicht nur die Gestaltung von Gebäuden, sondern auch die Gestaltung der
Freiflächen ist für das Gesamterscheinungsbild eines Ortes von Relevanz.
Die Gestaltung der den Gebäuden vorgelagerten privaten Flächen soll auf die
angrenzenden öffentlichen Flächen abgestimmt werden.
Wo Gebäude nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen
Bereich stehen und vor dem Haus nur ein schmaler Streifen Privatgrund
verbleibt, sollte nach Möglichkeit die Befestigungsart der Straße oder des Weges
ohne Markierung der Grenze bis an das Gebäude herangeführt werden. Auch bei
Hofeinfahrten kann die Beibehaltung des Materials zur gestalterischen
Vereinheitlichung beitragen.
Die vorhandene Topografie und der vorhandene Bewuchs sollen soweit wie
möglich erhalten werden, sofern sie natürlichen Ursprungs sind.
Der Versiegelungsgrad ist so gering wie möglich zu halten: Befestigte Flächen
sind nur dort vorzusehen, wo ein tatsächlicher Bedarf besteht. Abgestimmt auf
Nutzungsart und -intensität sollen möglichst wasserdurchlässige Beläge
verwendet werden z.B.
- für Zugänge und Terrassen: Naturstein-, schlichtes Rechteck-Betonpflaster,
Holzbelag;
- für Zufahrten und Stellplätze: Pflaster mit Rasenfugen, Spurplatten, Kiesel/Schotterbeläge oder Schotterrasen
- für Gartenwege: Trittsteine, Rindenhäcksel, Rasenwege
Bei betrieblich genutzten Grundstücksflächen sind Ausnahmen möglich. Der
befestigte Bereich soll auch bei Betriebsgrundstücken auf das notwendige
Mindestmaß beschränkt werden.
Stellplätze oder sonstige befestigte Flächen mit einer Größe von mehr als 100 m²
sollen durch Pflanzflächen gegliedert werden. Pro 4 Stellplätze soll ein Laubbaum
gepflanzt und unterhalten werden; die entsprechende Pflanzfläche soll eine
Größe von mindestens 6 m² gut durchwurzelungsfähigen Bodens aufweisen und
vor Versiegelung und Verdichtung geschützt werden.
Die Begrünung von Stellplätzen mit Bäumen trägt nicht nur zur optischen
Gliederung bei, durch die Verschattung wird im Sommer auch die Aufheizung der
Fahrzeuge begrenzt.
Pro 200 m² Grundstücksfläche soll mindestens ein standortgerechter Laubbaum
oder ein Obstgehölz gepflanzt und erhalten werden. Standortuntypische,
exotische Gehölze (insbesondere Zypressen, Wacholder- und Lebensbaumarten)
sollen grundsätzlich vermieden werden. Nadelbäume sollen in allen den
öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen zugewandten Gartenflächen vermieden
werden.
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“Pflegeleichte“ Ziergärten, deren Begrünung sich auf kurzgeschorenen Rasen
beschränkt, sollen vermieden werden. Zur Zielvorstellung, auf jedem Grundstück
mindestens einen heimischen, standortgerechten Laubbaum zu pflanzen, sei an
die Traditionen des Hausbaums oder die Pflanzung eines Baums zu einem
bestimmten Anlass, beispielsweise der Geburt eines Kindes erinnert.
Ein Laub- oder Obstbaum macht
durch Blüte, Früchte oder
Herbstfärbung die Jahreszeiten
erlebbar, er wirkt, ebenso wie
die freiwachsende auch in den
öffentlichen Straßenraum
hinein.
Nadelbäume wurden wegen ihrer ganzjährigen Verschattung und ihrer
bodenversäuernden Wirkung ursprünglich nie in die Nähe von Häusern gepflanzt,
sondern waren immer reine Waldbäume. Ebenso wie die typischen GartencenterProdukte Zypressen, Wacholder- und Lebensbaumarten sollten deshalb auch
Nadelbäume im Erscheinungsbild des Ortes wieder zurückgedrängt und durch
heimische, standortgerechte Laubbäume und Sträucher ersetzt werden. Bei der
Auswahl sollte auf den fachkundigen Rat von Landschaftsarchitekten,
Baumschulen oder des Obst- und Gartenbauvereins zurückgegriffen werden.
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Der weitgehende Verzicht auf
Versiegelung der Freiflächen
empfiehlt sich aus Gründen der
Ökologie und entlastet die
Kanalisation.
Bei befestigten Flächen kann die
Wahl entsprechender
Materialien, wie Schotter oder
Pflaster mit Rasenfuge, noch
eine gewisse
Wasserdurchlässigkeit
gewährleisten.
Als Hof- oder Garagenzufahrt
ist auch ein Schotterbelag oder
lediglich die Befestigung der
Fahrstreifen mit Platten oder
Pflaster ausreichend.
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Regional typisches
Natursteinpflaster oder
einfaches RechteckBetonpflaster zeigen ein
homogenes, ruhiges
Erscheinungsbild.
Nicht attraktiv: Eine funktional
unbegründete Vollbefestigung
von Hofflächen führt zu einem
monotonen Erscheinungsbild.
Willkürliche Muster erzeugen
Unruhe.
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Einfriedungen und Stützmauern
In den Straßenraum wirkende bauliche Anlagen oder Teile von ihnen, wie
Außentreppen, Einfriedungen, Stützmauern u. ä. sollen in Form und Material dem
überlieferten Ortsbild entsprechend bewahrt und gestaltet werden.
Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen sollen als Holzzäune mit
senkrechter Lattung oder schlichte Metallzäune mit senkrechten Stäben
hergestellt werden. Geschnittene Hecken aus Laubgehölzen sind ebenfalls
geeignet, Hecken aus Nadelgehölzen sind zu vermeiden. An seitlichen und
rückwärtigen Grundstücksgrenzen können auch Maschendrahtzäune verwendet
werden. Sie sollten mit Laubsträuchern hinterpflanzt werden.
An der Einfriedung eines Grundstücks treffen öffentlicher und privater Raum
zusammen; dementsprechend sollte der Gestaltung dieses Bereiches auch die
ihm zukommende Beachtung geschenkt werden.
Auf Zaunsockel soll möglichst verzichtet werden, zumindest sollen sie nicht höher
als 10 cm sein und in Naturstein, z.B. als Granitbordstein oder –einzeiler
ausgeführt werden.
Die Höhe von Einfriedungen soll maximal 1,2 m nicht überschreiten; die Höhe ist
ab der Oberkante der öffentlichen Verkehrsfläche zu messen.
Mit der Höhenbeschränkung auf 1,2 m soll der unerwünschte Eindruck der
völligen Abschirmung vermieden werden. Im Einzelfall kann es, beispielsweise
aus Gründen der freien Sicht an Kreuzungen und Einmündungen von Straßen,
erforderlich sein, dieses Maß zu unterschreiten.
Die Einfriedungen benachbarter Grundstücke sollen gestalterisch und in ihrer
Höhe aufeinander abgestimmt werden.
Eine “Abstimmung“ der Einfriedung benachbarter Grundstücke bedeutet keinen
Zwang zu Vereinheitlichung. Es soll jedoch vermieden werden, dass Mauern,
Hecken und Zäune in wildem Wechsel aufeinander folgen.
Stützmauern sollen soweit möglich vermieden werden. Notwendige Stützmauern
sollen als Trockenmauerwerk oder hinterbetoniertem Mauerwerk aus
Bruchsteinen oder Steinquadern oder als steinmetzmäßig bearbeitete (gestockte)
Betonmauern ausgeführt werden. Soweit denkmalpflegerische Belange nicht
entgegenstehen, sollen Stützmauern mit Kletter- oder Hängepflanzen begrünt
werden.
Bauliche Anlagen für bewegliche Abfallbehälter sollen möglichst unauffällig
angeordnet werden; die Abfallbehälter sollen von der öffentlichen Verkehrsfläche
aus nicht sichtbar sein.
Freistehende Müllbehälter können zu einer erheblichen Beeinträchtigung des
Straßenbildes führen. Sofern die Mülltonnen nicht in direkter Zuordnung zum
Gebäude untergebracht werden können, sollten Müllschränke gestalterisch in ihre
Umgebung integriert und beispielsweise mit einer Hecke dicht umpflanzt werden.
24
Lattenzäune aus Holz oder
einfache Metallzäune mit
senkrechten Stäben
unterstreichen den C harakter
eines Marktes. Eine sichtbare
Gliederung durch Pfosten ist bei
längeren Zäunen optisch ansprechender.
Zäune aus Rundhölzern
(„Hanichlzäune“) sind dagegen
eher typisch für bäuerliche
Gemüsegärten.
Jägerzäune auf hohen
Sockeln, Zäune aus
Kunststoff oder breiten
Holzbrettern mit aufwendigen
Ornamenten sind
Modeerscheinungen und wirken
als Fremdkörper.
Zaunsockel erzeugen, sofern sie
nicht gleichzeitig der
Geländeabstützung dienen,
einen harten Übergang
zwischen öffentlichem und
privatem Freiraum. Daneben
sind sie ökologisch ungünstig,
da sie Barrieren für Kleintiere
darstellen.
Unvermeidbare Stützmauern
sollen sich möglichst unauffällig
und natürlich in die Umgebung
einfügen; neben einer
Reduzierung der Höhe
durch Abtreppung ist
die Begrünung der
Mauern dafür ein
geeignetes Mittel.
Ortstypisch sind Stützmauern
aus Bruchsteinmauerwerk.
Sofern es die statische
Belastung zulässt, bieten
Trockenmauern aus Feldsteinen
sowohl gute gestalterische
Möglichkeiten als auch wertvolle
Lebensräume für die Tier- und
Pflanzenwelt.
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2.2 Werbeanlagen
- Werbeanlagen sollen nur an der Stätte der Leistung angebracht werden.
- Eine Häufung von Werbeanlagen, die das Fassaden- oder Straßenbild
beeinträchtigt, ist zu vermeiden.
- Art, Form, Größe, Lage, Material und Anordnung der Werbeanlagen sollen sich
der Maßstäblichkeit der Architektur einfügen.
- Historische Werbeanlagen sollen erhalten werden.
Zu vermeiden sind:
1. Blink- oder Wechsellichtanlagen.
2. Werbeanlagen über mehrere Geschosse.
3. kastenförmige Werbeanlagen.
4. großflächig beklebte oder bemalte Schaufenster.
5. Werbeanlagen in grellen oder Signalfarben.
- Werbeanlagen sollen nicht angebracht werden auf, an oder in
1. Einfriedungen, Vorgärten, Bäumen.
2. Leitungsmasten, Schornsteinen.
3. Türen, Toren, Fenstern, Fensterläden; ausgenommen sind
Beschriftungen und Zeichen an Geschäftseingängen mit Hinweis auf
den Betrieb und den Betriebsinhaber.
4. Böschungen, Stützmauern, Brücken.
5. Balkonen, Brüstungen, Erkern.
6. Brandmauern, Giebeln, Dächern.
26
Erläuterungen
Eine Werbeanlage wie
nebenstehend abgebildet ist für
das Ortsbild von Nachteil, da sie
nicht am Ort der Leistung
angebracht ist.
Werbeanlagen an Gebäuden oder im
öffentlichen Raum können zur Belebung
des Straßen- und Ortsbildes beitragen.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die
Maßstäblichkeit der gebauten Umgebung
gerade im historischen Bereich
respektiert wird.
In der Regel beschränkt sich die
gewerbliche Nutzung von Gebäuden auf
das Erdgeschoss, hier ist somit auch der
angemessene Platz für die Anbringung
von Werbeanlagen.
27
Historische Werbeanlagen
wurden häufig kunstvoll als
Ausleger oder Schriftzüge aus
Metall gestaltet und stellen
damit über ihren eigentlichen
Zweck hinausgehende
künstlerische Objekte dar.
Entsprechende Beispiele sollten
deshalb erhalten und
gegebenenfalls wieder
instandgesetzt werden.
Werbeanlagen an Gebäuden
sollen sich der Fassade und
ihren Einzelelementen
unterordnen und deshalb einen
bestimmten Anteil an der
Ansichtsfläche nicht
überschreiten.
Lichtwerbeanlagen sind häufig
problematisch wegen ihrer
grellen Farben, aber auch
wegen der oft klobigen Form,
die sich aus dem Platzbedarf
der notwendigen Technik ergibt.
Aus diesem Grund sollte auf
geschlossene Kästen mit
aufgemalter Werbung
grundsätzlich verzichtet
werden. Als Alternative
bietet sich die
Beleuchtung der Werbeanlage durch kleine an der
Hauswand angebrachte Lampen
an (s. Abbildung rechts).
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2.3 Warenautomaten
- Die Anbringung von Warenautomaten sollte beschränkt werden
1. auf Ladeneingänge
2. auf Gebäudeseiten, die der öffentlichen Verkehrsfläche nicht direkt
zugewandt sind.
- Warenautomaten sollen in die Wand eingelassen werden und mit dieser bündig
abschließen.
Erläuterungen
Warenautomaten, wie etwa für Zigaretten,
aber auch Geldautomaten von Banken können
aufgrund ihrer Größe und Masse das
Erscheinungsbild eines Gebäudes erheblich
beeinträchtigen. Durch ihr Vortreten vor die
Fassade engen sie außerdem den häufig
ohnehin knappen Raum für Fußgänger ein.
Aus diesen Gründen sollen Automaten nicht
unmittelbar in den öffentlichen Straßenraum wirken, sondern etwas
“zurückgenommen“ werden.
Grundsätzlich verzichtet werden sollte auf die
Anbringung von Automaten an Gartenzäunen
sowie mobilen Warenautomaten – wie
nebenstehend abgebildet.
29
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