Energie im Landkreis Fürth

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Energieberater
von A-Z
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stehen wir nah am Puls unserer Region.
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einer Hand hört es natürlich nicht auf.
Nutzen Sie gerne auch unsere Beratungsmöglichkeiten und
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Energieberater von A-Z
Inhalt
Grußwort ............................................................................................................................................................. 3
Packen Sie’s an
Energie im Landkreis Fürth ...................................................................................... 4
• Altbausanierung Schritt für Schritt ........................................................................ 16
• Ihr Sanierungsprojekt – So planen Sie richtig ........................................ 17
Energieberatung
Anlagentechnik
•Energieberatung ........................................................................................................................................ 7
• Unabhängige Energieberater des Landkreises Fürth ......................... 9
• Weitere Energieberatungsangebote ....................................................................... 10
•Optimierung der Heizungsanlage ............................................................................... 18
• Wärmepumpe / Geothermie ............................................................................................... 21
• Heizen mit Holz ...................................................................................................................................... 23
•Solarthermie ............................................................................................................................................... 25
•Photovoltaik ................................................................................................................................................ 26
•Blockheizkraftwerk ........................................................................................................................... 27
Rahmenbedingungen
•Energie-Gebäudecheck ............................................................................................................... 11
•Gesetzliche Rahmenbedingungen ............................................................................. 12
•Gebäudeenergieausweis ............................................................................................................ 14
•Energiestandards .................................................................................................................................. 15
Gebäudehülle
•Energieverluste und Schwachstellen erkennen ..................................... 29
• Fenster und Lüftung ....................................................................................................................... 31
•Dach und Keller ...................................................................................................................................... 33
•Fassadendämmung ........................................................................................................................... 34
•Praxiswissen und Tipps ............................................................................................................... 35
Wohnen im Passivhaus ................................................................................................. 36
Service und Tipps
•Finanzierung und Förderung ............................................................................................. 39
•Ansprechpartner und Internetadressen ........................................................... 41
•Glossar ................................................................................................................................................................. 42
Foto: Landratsamt Fürth
Titelfoto: SusanneB/www.istockphoto.com
Branchenverzeichnis, Impressum ........................................................ 44
Präsentation des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den
Landkreis durch Landrat Matthias Dießl und Prof. Dr. Martina
Klärle von der „Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und
Umwelt mbH“
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Eine Online-Version dieser Broschüre finden Sie unter:
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Hier einige Beispiele von haustechnischen Isolierungen
Haben Sie noch Fragen, gerne beraten wir Sie kostenlos.
Wer richtig dämmt, spart Heizkosten, reduziert den CO2-Ausstoß und verringert den Treibhauseffekt.
2
Energieberater von A-Z
Grußwort
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
beim Weltklimagipfel in Paris haben 195
Staaten ein neues Abkommen gegen die
Erderwärmung beschlossen. Der Vertrag
verpflichtet erstmals alle Länder zum Klimaschutz und tritt 2020 in Kraft. Das ist
ein hervorragendes Verhandlungsergebnis. Dabei muss uns aber klar sein: Klimaschutz fängt bei jedem Einzelnen an. Die
gute Nachricht dabei lautet: Wer den CO2Ausstoß mindert und weniger Energie
verbraucht, der tut nicht nur etwas für
unseren Planeten Erde, sondern spart
langfristig in aller Regel auch Geld.
Zusätzlich sorgt eine gut geplante energetische Modernisierung an den eigenen
vier Wänden für besseres Raumklima, eine
Wertsteigerung Ihrer Immobilie sowie den
Schutz der Gebäudesubstanz.
Diese nützliche Broschüre soll Ihnen dabei
helfen, schnell die richtigen Ansprechpartner zu finden und einen ersten Überblick über mögliche Energieeinsparungen
zu bekommen. Etliche Anregungen lassen
sich einfacher realisieren, als Sie vielleicht
denken. Oft zeigen schon kleine Maßnahmen große Wirkungen, wie zum Beispiel
ein durchdachtes Lüftungskonzept, ein
hydraulischer Rohrnetzabgleich oder der
Austausch einer längst überholten Heizungsumwälzpumpe.
Blättern Sie einfach durch die Seiten und
lassen Sie sich inspirieren – zum Wohle
unseres Klimas und der nachfolgenden
Generationen.
Ich wünsche Ihnen gute Informationen!
Die Energieberater im Landkreis Fürth und
viele regionale Fachfirmen helfen gerne
bei der Beantwortung dieser und anderer
Fragen – und übrigens gibt es auch zahlreiche Fördermöglichkeiten, sprich Bauund Sanierungszuschüsse, gegebenenfalls
auch für Baunebenkosten.
Matthias Dießl
Landrat des Landkreises Fürth
Foto: Landratsamt Fürth
Der Landkreis Fürth geht dabei mit gutem
Beispiel voran: Die Schulen wurden und
werden energetisch saniert, ein umfassendes Klimaschutzkonzept mit vielen
Maßnahmen wurde erstellt. Natürlich:
Wer sein Haus dämmen will, Solar-Kollektoren anbringen möchte oder vorhat,
seine Heizungsanlage zu erneuern, steht
zunächst vor vielen Fragen. Und sicher
kommt dabei früher oder später auch die
entscheidende Frage auf: Was kostet das
alles, kann ich mir das überhaupt leisten?
Und wann amortisieren sich die Investitionen?
3
Energieberater von A-Z
Energie im Landkreis Fürth
Eine schonende Energie- und Klimapolitik und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen bedeuten Lebensqualität für die gegenwärtigen und die zukünftigen
Generationen. Der Klimawandel und die Energiewende müssen als die zentralen
Herausforderungen unseres Jahrhunderts gesehen werden. In besonderem Maße
sind hier die Kommunen als Akteure bei der Umsetzung dieser Ziele gefordert.
Auch der Landkreis Fürth stellt sich diesen Herausforderungen.
Konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz
sowie die politische und administrative
Weichenstellung für eine nachhaltige Energieversorgung sind Teil einer allgemeinen
Daseinsvorsorge. Aber auch die eigenen
Liegenschaften des Landkreises werden
nach und nach auf den neuesten energetischen Stand gebracht. Damit nimmt der
Landkreis zugleich eine Vorbildfunktion
gegenüber dem Bürger wahr.
Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative wurde die Studie vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit gefördert. Das 2015
fertiggestellte Konzept soll nun die schon
getroffenen Maßnahmen bündeln und
konzeptionell fortentwickeln. Es dient als
strategische Entscheidungsgrundlage und
Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzanstrengungen.
Energieverbrauch im
Landkreis 2013
Neu erstellt wurde das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Kommunen Langenzenn, Obermichelbach, Puschendorf,
Seukendorf, Tuchenbach, Veitsbronn und
Wilhermsdorf. Für die Gemeinden der
Kommunalen Allianz Biberttal-Dillenberg
im Süden des Landkreises war bereits eine
Energie- und CO2-Bilanz vorhanden. Als
Basis für das Gesamtklimaschutzkonzept
des Landkreises wurden diese Daten aktualisiert und mit den Ergebnissen der
nördlichen Landkreisgemeinden zusammengeführt.
 Wärmeversorgung der Gebäude .... 64 %
 Verkehr ............................................................................ 26 %
 Strom ................................................................................. 10 %
Klimaschutzkonzept
für den Landkreis
29 Empfehlungen für eine
bessere Umwelt
Bereits 2012 hat der Kreistag die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) beschlossen, mit dem Ziel, die
bestehenden Aktivitäten im Sinne des
Klimaschutzes zu vernetzen und zu verstärken und den Energieverbrauch im
öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Bereich deutlich zu reduzieren. Im
Hauptziele sind die Verringerung des Ausstoßes schädlicher Treibhausgase bei der
Energieerzeugung durch die vermehrte
Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie die Energieeinsparung in Industrie
und Produktion, Verkehr und Privathaushalten im Landkreis Fürth. Das Dokument
enthält neben den Analysen des Stromverbrauchs und des Wärmebedarfs Potenzialerhebungen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie 29 konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieser
Ziele. Die Vorschläge reichen vom Einsatz
von LED-Lichtern über energieeffiziente
Bauleitplanungen bis hin zu Vor-OrtEnergieberatungen. Jede Gemeinde erhielt eine individuelle Ausarbeitung, in der
auch die Anregungen aus den Akteursbeteiligungen eingeflossen sind.
Als wesentliche Stellhebel für den Klimaschutz wurden folgende Handlungsansätze identifiziert:
•Frequenz im öffentlichen Nahverkehr
optimieren
•Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
umstellen
•energieeffiziente Bauleitplanung
• Förderprogramme für energieeffiziente
Haushaltsgeräte bzw. den Heizungsumwälzpumpentausch
•Ausbau der Photovoltaik (z. B. für die
Strombedarfsabdeckung der Kläranlagen)
•Ausbau der Windenergie (Referenzanlagen für Kleinwindkraftanlagen aufstellen)
•Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zur
Bewusstseinsbildung sowie Veränderung
von Konsummustern und Lebensstilen
Klimaschutzmanager
Um den Klimaschutz im Landkreis Fürth
und seinen Städten und Gemeinden zu verankern, wird ab 2016 die Stelle eines Klimaschutzmanagers im Landratsamt besetzt,
der den Gemeinden bei der Umsetzung der
Ziele des Klimaschutzkonzeptes zur Seite
stehen soll. Das Klimaschutzmanagement
wird folgende Aufgaben wahrnehmen:
•Beratung, Information und Koordination der Städte und Gemeinden sowie der
Ämter des Landratsamtes bei der Umsetzung eigener Klimaschutzprojekte
•Hilfe beim Aufbau des Energiemanagements in den Kommunen
•Beratung und Unterstützung von Unternehmen, Energieversorgern, Vereinen und Verbänden, Bildungseinrichtungen und weiteren Akteuren, z. B. bei
der Umsetzung von Projekten, bei der
Fördermittelakquise u. v. m.
•Koordinierung der Erfassung und Auswertung von klimaschutzrelevanten
Daten, Fortschreibung der Energie- und
CO2-Bilanz und Klimaschutz-Controlling
• Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsmaßnahmen
•Aufbau eines interkommunalen Netzwerks zum Erfahrungsaustausch zwischen
den Klimaschutzakteuren der Gemeinden
Die Stelle des Klimaschutzmanagers wird
im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative über das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit derzeit mit bis zu 65 % gefördert.
4
Foto: Landratsamt Fürth
Energieberater von A-Z
Beispiel Bürgerwindenergie Wilhermsdorf
Vier Windenergieanlagen in
Wilhermsdorf
Bauherr / Betreiber
Bürgerwindenergie Wilhermsdorf
GmbH & Co. KG
Mittlere Windgeschwindigkeit
5,9 m/s in 138 m Nabenhöhe
Inbetriebnahme
2011 (beide Standorte)
Investoren
175 Gesellschafter
aus der Umgebung
Investitionsvolumen
3,7 Mio. € pro Anlage
Leistung
2.300 kW (2,3 MW) pro Anlage
Jahresleistung
4,2 bis 4,6 Mio. kWh pro Anlage
Stromversorgung
für ca. 1.700 Haushalte
Klimaschutz
Pro Anlage werden jährlich rund
3.420 t CO2 vermieden.
Naturschutz
Ökologischer Ausgleich durch Extensivierung von Bodenflächen in
der unmittelbaren Umgebung
Erneuerbare
Energien nutzen
Im Jahr 2013 lagen die CO2-Emissionen im
Landkreis Fürth durchschnittlich bei 6 t pro
Kopf. Diese Zahl liegt deutlich unter dem
bundesdeutschen Durchschnitt von 10 t.
Mehr als die Hälfte der CO2-Emissionen im
Landkreis Fürth geht auf das Konto der privaten Haushalte. Die Experten haben ausgerechnet: Rund 30 % des Energieverbrauchs können in Betrieben und Privathaushalten im Strom- und Wärmebereich
eingespart werden, ohne den gesamtgesellschaftlichen Lebensstandard zu gefährden.
Ein wichtiger Baustein beim Klimawandel
ist die Nutzung erneuerbarer Energien.
Hier ist der Landkreis Fürth bereits auf
einem guten Weg: Schon heute werden
im Landkreis fast 100.000 MWh Strom
pro Jahr durch erneuerbare Energien erzeugt – rund 27 % des Gesamtstromverbrauchs im Landkreis. Dieser Anteil liegt
leicht über dem Bundesdurchschnitt.
In Seukendorf betreibt die infra fürth das
Bio-Energie-Zentrum (BEZ), eine Biogasanlage mit Gasaufbereitung zur Einspeisung von Bioerdgas. Die Leistung des
Blockheizkraftwerks, in dem erneuerbare
Energieträger wie Maissilage, Gras- und
Ganzpflanzensilage eingesetzt werden,
beträgt rund 2,30 MWel. Durch den Einsatz
nachwachsender Rohstoffe werden hier
etwa 17.400 t CO2 eingespart.
In Langenzenn und Wilhermsdorf sind
insgesamt 10 Windkraftanlagen als sogenannte Bürgerwindenergie-Anlagen, also
mithilfe der Investitionen von zahlreichen
Bürgern aus der Region, errichtet worden.
Unter anderem dadurch ist der Markt Wilhermsdorf eine der Gemeinden im Landkreis, die ihren Energiebedarf weitestgehend selbst decken kann. Mit den dort
vorhandenen Windkraft-, Photovoltaikund Biogasanlagen wird hier mehr als
doppelt so viel Strom erzeugt, wie die
Gemeinde verbraucht und es werden jährlich über 20.000 t CO2 eingespart.
Weitere Informationen
zum Thema:
www.landkreis-fuerth.de ( Zuhause im
Landkreis  Umwelt und Bauen)
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Kommunales Förderprogramm für
Fassadengestaltung und Sanierung
Wo:
Sanierungsgebiet „Altort“ Ammerndorf
Was:
Energetische Fassadengestaltung und Sanierung
Wer:
Eigentümer der Anwesen im Sanierungsgebiet
Wann:
Geplante Maßnahmen dürfen erst nach schriftlicher Bewilligung
begonnen werden. Vor der Bewilligung begonnene Maßnahmen
werden nicht gefördert.
Vorabinformationen bekommen Sie entweder von unserer
Gemeindeverwaltung oder auf unserer Internetseite unter
http://www.ammerndorf.de/Staedtebaufoerderung/Fassadenprogramm.aspx
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Förderprogramme des Bundes
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Fon: 0 91 05 / 99 71 63 · Fax: 0 91 05 / 99 71 66
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6
Energieberater von A-Z
Energieberatung
Wann immer Sie eine größere Sanierungsmaßnahme an Ihrem Gebäude planen,
sollten Sie auf jeden Fall einen Fachmann zurate ziehen. Einen ersten Überblick
können Sie sich bei einer Energieberatung im Landratsamt verschaffen. Hier
erhalten Sie auch Tipps und Adressen für eine Vor-Ort-Energieberatung, bei
der Ihr Gebäude genau analysiert wird.
Energieberatung durch das
Landratsamt Fürth
Für Landkreisbürgerinnen und -bürger, die ihr Haus oder ihre
Wohnung energiesparend bauen oder sanieren möchten oder
ihre Heizungsanlage auf den neuesten Stand der Energiespartechnik bringen wollen, bietet der Landkreis Fürth Energieberatungssprechstunden im Zirndorfer Landratsamt an.
Hier beraten unabhängige Energieberater zu grundsätzlichen
Fragen bezüglich Gebäude, Energie und Wohnkomfort und
informieren über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Der Energieberater zeigt die unterschiedlichen technischen Möglichkeiten des energiesparenden Bauens bzw. Sanierens auf und
informiert über alle weiteren Schritte. So ist die Beratung für
alle interessant – ob Bauherr oder Renovierer – damit die nicht
unerheblichen Kosten solcher Vorhaben minimiert und die
möglichen Förderungen optimal ausgeschöpft werden können.
Hinweis:
Die Beratung im Rahmen der Sprechstunde ersetzt keine
Vor-Ort-Beratung und auch nicht die weiterführende,
individuelle Energieberatung oder eine konkrete Projektierung.
Energieberatung vor Ort
Im Gegensatz zu einer allgemeinen Energieberatung bezieht sich eine Vor-OrtBeratung bereits konkret auf Ihr Gebäude.
Zu einer Vor-Ort-Beratung kommt der
Energieberater zu Ihnen ins Haus, um das
Gebäude zu analysieren.
Im Landkreis Fürth ist eine ganze Reihe
qualifizierter Energieberater tätig, die individuelle Vor-Ort-Beratungen, Gebäudeanalysen und zum Teil auch die anschließende Bauplanung anbieten. Ein guter
Energieberater sollte vor allem über qua-
Wer berät? externe, unabhängige Energieberater
Wann?
donnerstags, einmal im Monat, 13.00-17.00 Uhr
Wie lange? ca. 30 Minuten pro Einstiegsberatung
Wo?
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zi. 3.21
Zielgruppe Bauherren und Modernisierer
Kosten25 s
Kontakt und Terminvereinbarung
Herr D. Mages [email protected]
09 11/97 73-16 10
Zur Beratung bitte mitbringen, soweit vorhanden:
•Planunterlagen
• Daten der Heizungsanlage
• Energieverbrauchsdaten (Heizung und Strom)
•Kaminkehrerprotokolle
Weitere Informationen:
www.landkreis-fuerth.de ( Zuhause im Landkreis  Umwelt
und Bauen  Energieberatung)
lifiziertes und aktuelles Fachwissen verfügen und neutral beraten. Handwerker,
Ingenieure und Architekten können als
Energieberater eine qualifizierte Zusatzausbildung vorweisen. Eventuelle Bindungen an Hersteller- und Vertriebsfirmen
oder sonstige Institutionen mit individuellen Interessen sollten stets offengelegt
werden. Lassen Sie sich ggf. auch eine
Referenzliste vorlegen.
Für unabhängige Energieberater gibt es
außerdem eine Zertifizierung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt offizielle Zulassun-
gen für qualifizierte Energieberater. Übrigens: Um Fördergelder für eine Vor-OrtEnergieberatung zu erhalten, muss der
Energieberater BAFA-zertifiziert sein.
Weitere Informationen und eine Datenbank für die Energieberater-Suche
in Ihrer Nähe finden Sie unter:
www.bafa.de
( Energie  Vor-Ort-Beratung)
www.energie-effizienz-experten.de
( Hier finden Sie einen Experten in
Ihrer Nähe)
www.zukunft-haus.info
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Nichtwohngebäude (Bestands- und Neubau)
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Tel. Nürnberg:
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Fotos: privat
Franc Raner
Dipl.-Ing. (FH) Maschinenbau
Lindenstraße 7
91452 Wilhermsdorf
0 91 02/24 33
[email protected]
Frank Schlicker
Dipl.-Bauingenieur (FH)
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90613 Großhabersdorf 0 91 05/99 71 63
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Peter Schneider
Dipl.-Ing. (Univ.) Architekt
Hohfederstraße 20
90489 Nürnberg
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René Steudtner
Dipl.-Ing. (FH) Architekt
Jakob-Trapp-Straße 3
91459 Markt Erlbach
0 91 06/23 48 88
oder 0 15 22/9 56 62 10
[email protected]
www.archiprint.de
Wilfried Thör
Staatlich geprüfter Techniker
Uhlandstraße 56
90768 Fürth
09 11/7 80 75 16
oder
01 76/21 23 79 51
[email protected]
Antje Vogel
Planungs- und Sachverständigenbüro
Luisenstraße 8
90762 Fürth
09 11/77 21 21
Fax:
09 11/77 21 22
[email protected]
www.bausvvogel.de
Eine stets aktuelle Liste unserer unabhängigen Energieberater sowie Informationen zu ihren Angeboten
und Leistungen finden Sie auch unter:
www.landkreis-fuerth.de ( Zuhause im Landkreis  Umwelt und Bauen  Energieberatung
 Liste der Energieberater des Landkreises)
9
Energieberater von A-Z
Weitere Energieberatungsangebote
Energieberaternetz
Mittelfranken
Beratungsinitiative
der ENERGIEregion Nürnberg
Unabhängige Beratungen durch qualifizierte Architekten, Ingenieure und Handwerker,
Ausstellung von Energieausweisen; Berechnungen und Nachweise für Neubau und
Sanierung, die Hauseigentümer für Förderungen benötigen und um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen; Untersuchungen
zu Bauphysik, Stromverbrauchssenkung,
Solarthermie und Photovoltaik, Bauüberwachung sowie Qualitätssicherung durch
Blower-door-Tests und Thermografie (auch
Unterstützung bei der Sanierung von Baudenkmalen und Nichtwohngebäuden)
ENERGIEregion Nürnberg e. V.
Ansprechpartner: Alexander Schrammek
Fürther Straße 244 a
90429 Nürnberg
09 11/99 43 96-7
[email protected]
www.energieberater-mfr.de
Gemeindewerke
Markt Wilhermsdorf
Kostenloses Beratungsgespräch ohne Terminvereinbarung, Informationen über
Strom- und Wasserverbrauch, Energieeinsparpotenziale, Verleih von Strommessgeräten an eigene Kunden
infra fürth gmbh
Abteilung Energiedienstleistungen
Leyher Straße 69, 90763 Fürth
Terminvereinbarung 09 11/97 04-45 55
www.infra-fuerth.de
N-ERGIE
Kostenlose Energieberatung
für Kunden der N-ERGIE
• Energieberatung „IMPULS“: kurzes Beratungsgespräch, auch telefonisch, bei
konkreten Einzelfragen, Dauer ca. 15 min.
• Energieberatung „SPEZIAL“: persönliche
Beratung mit Terminvereinbarung,
Sachverhalte werden ausführlicher betrachtet, Dauer bis zu 1,5 h
• Verleih von Strom-Messgeräten zur Ermittlung der Verbrauchswerte Ihrer
Elektrogeräte (kostenlos)
Beratungsthemen: energetisches Sanieren im Bestandsgebäude, energieoptimiertes Bauen (Neubau), Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Energien, Überblick
Heizsysteme, Energieeffizienz bei der
Stromnutzung, Fördermittelberatung
Gemeindewerke Wilhermsdorf
Hauptstraße 46 (Rathaus)
91452 Markt Wilhermsdorf
Telefon
0 91 02/99 58-1 25
[email protected]
www.markt-wilhermsdorf.de ( Rathaus
& Gemeinderat  Gemeindewerke)
N-ERGIE Energie- und Umweltberatung
Südliche Fürther Straße 14 (Nähe Plärrer)
90429 Nürnberg
09 11/8 02-5 82 22
[email protected]
www.n-ergie.de ( Energieberatung)
infra fürth
Kostenloses Beratungsgespräch ohne Terminvereinbarung, Informationen über
Strom- und Wasserverbrauch, Energieeinsparpotenziale, Förderprogramme,
Förderung von energieeffizienten Haushaltsgeräten, Solarenergie, Verleih von
Strommessgeräten an eigene Kunden
Kostenloser Verleih von Stromverbrauchsmessgeräten an infra-Kunden, kostenloses
Beratungsgespräch für Haushalts- und für
Gewerbekunden der infra rund um die
Themen energetische Sanierung, Solarund Heizungsfachberatung, Heizungsleasing, Contractinganlagen, Mini-BHKW und
10
Energiesparen im Haushalt, kostenlos für
private Strom-, Erdgas- sowie Fernwärmekunden der infra (Sonstige: 75 s).
Kostenpflichtige Angebote: Vor-Ort-Beratung rund um die Themen Solar und
energetische Sanierung, ThermografiePaket, Blower-Door-Messung
Stadtwerke Langenzenn
Stadtwerke Langenzenn
Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn 0 91 01/7 03-5 55
[email protected]
www.langenzenn.de/stadtwerke
Stadtwerke Zirndorf
Kostenloses Beratungsgespräch ohne Terminvereinbarung, Informationen über
Strom- und Gasverbrauch, Energieeinsparpotenziale, Förderprogramme, Förderung von energieeffizienten Haushaltsgeräten, Solarenergie, Verleih von Strommessgeräten an eigene Kunden
Stadtwerke Zirndorf GmbH
Schützenstraße 12
90513 Zirndorf
09 11/6 08 06-0
[email protected]
www.stadtwerke-zirndorf.de
Verbraucherzentrale Nürnberg
Energieberatung für private Bauherren,
Mieter und Eigentümer zu Fragen des privaten Energieverbrauchs, z. B. Stromsparen, Heizen und Lüften, Heizkostenabrechnung, Haus- und Heizungstechnik,
baulicher Wärme- und Hitzeschutz, Nutzung erneuerbarer Energien, Förderprogramme, Wechsel des Energieversorgers
•telefonische Kurzberatung:
kostenlos, ca. 15 Min.
•Onlineberatung: kostenlos
• persönliche Energieberatung in der
Beratungsstelle, individuelle Fragen, ca.
45 Min., Kosten: 7,50 s
•Energie-Check vor Ort: Überblick über
mögliche energetische Schwachstellen
Ihres Gebäudes (verschiedene Angebote mit unterschiedlichem Umfang)
Kosten je nach Angebot: 10-40 s
Alle Beratungsleistungen sind für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis kostenlos!
Verbraucherzentrale Bayern e. V.
Beratungsstelle Nürnberg
Albrecht-Dürer-Platz 6, 90403 Nürnberg
[email protected]
Kurzberatungen und
Terminvereinbarung: 0 800/809 802 400
(kostenfrei aus dem dt. Festnetz
und für Mobilfunkteilnehmer)
www.verbraucherzentraleenergieberatung.de
Energieberater von A-Z
Energie-Gebäudecheck
Hier können Sie sich einen ersten Überblick über die energetischen Eigenschaften Ihres Gebäudes verschaffen.
Einfach den spezifischen Verbrauch
ermitteln und anhand der Skala mit
Vergleichswerten und den gängigen
Energiestandards vergleichen.
Da der Gebäudecheck ausschließlich den
Heizenergieverbrauch beurteilt, bietet er
Ihnen allerdings nur eine grobe Einschätzung. Äußere Einflüsse wie das regionale
Klima und die Witterung oder Ihr Wohnverhalten hinsichtlich Raumtemperaturen, Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen
oder Lüftungsverhalten werden nicht berücksichtigt. Für nähere Informationen empfehlen wir Ihnen eine individuelle Energieberatung (siehe S. 7 ff.). Die Daten, die Sie
hier zusammentragen, können dafür bereits
eine wertvolle Gesprächsgrundlage bieten.
Vergleichswerte
Einfamilienhaus,
Durchschnitt ���������������������������� 200-300 kWh/m2a
Einfamilienhaus,
gut modernisiert ���������������������� ca. 150 kWh/m2a
EnEV Neubau ������������������������������������������������ 90 kWh/m2a
Mehrfamilienhaus ���������������������� 60-90 kWh/m2a
Effizienzhaus 70 �������������������������� ca. 60 kWh/m2a
Effizienzhaus 55 �������������������������� ca. 40 kWh/m2a
Effizienzhaus 40 �������������������������� ca. 30 kWh/m2a
Passivhaus ��������������������������������������������������������� 15 kWh/m2a
Nullenergiehaus ������������������������������������������� 0 kWh/m2a
Plusenergiehaus ���� erzeugt mehr Ener­gie,
als die Bewohner verbrauchen
Stromverbrauch
Mit folgenden Kennwerten können Sie
Ihren Stromverbrauch selbst einschätzen.
Die genannten Werte sind „mittlere Verbrauchswerte“ und gelten ohne Verbrauch
für Warmwassererzeugung. Eine elektrische Warmwasserbereitung verursacht ca.
800 kWh pro Person Mehrverbrauch.
Verbrauchen Sie überdurchschnittlich viel
Strom, dann sollten Sie Ihr tägliches Verhalten, aber auch Ihre Hausgeräte etc.
überprüfen (siehe S. 35).
Singlehaushalt ������������������ 1.000-1.300 kWh/a
2-Personenhaushalt ������������������������������������� 1.900-2.400 kWh/a
4-Personenhaushalt ������������������������������������� 3.300-3.900 kWh/a
Allgemeine Daten
Gebäudeart: Ein- bis Zweifamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Baujahr: Gebäude
Anlagen (Heizkörper, Rohrleitungen etc.)
Wärmeerzeuger (z. B. Heizkessel, Brenner)
Klimaanlage
Nichtwohngebäude
Schritt 1: Ermitteln Sie die Gebäudenutzfläche
Wohnfläche in m²
x 1,35 =
m² Gebäudenutzfläche
Schritt 2: Ermitteln Sie den Verbrauch in kWh/a
Tragen Sie hier die Verbrauchsmenge Ihres Energieträgers pro Jahr ein
(Angaben bei Heizöl in l, bei Erdgas in m³ und bei Flüssiggas, Holzpellets und Holz in kg)
Jahr 2013
Jahr 2014
Jahr 2015
Schritt 3: Ermitteln Sie den spezifischen Verbrauch des Gebäudes
Verbrauch
kWh/a / Gebäudenutzfläche
m² =
kWh/m²a
Schritt 4: Beurteilen Sie das Ergebnis anhand von Vergleichswerten
Anhand der Skala des verbrauchsorientierten Energieausweises nach Energieeinsparverordnung (EnEV) können
Sie nun den spezifischen Energieverbrauch Ihres Gebäudes im Vergleich zu anderen beurteilen.
Quelle: Stadt Bamberg
Für die Berechnung des spezifischen Verbrauchs müssen Sie zunächst den Energieverbrauch
in Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) berechnen.
Für die einzelnen Energieträger gelten folgende Umrechnungsfaktoren:
• Öl EL (extra leicht) 10,2 kWh/l • Erdgas H (high) 10,0 kWh/m³ • Erdgas L (low) 9,0 kWh/m³
• Flüssiggas 13,0 kWh/kg
• Holzpellets 5,0 kWh/kg • Holz 4,1 kWh/kg
Verbrauchsmenge
x Umrechnungsfaktor
=
kWh/a
11
Energieberater von A-Z
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die EnEV definiert Mindeststandards für
die energetische Gebäudequalität. Eine
Novellierung ist im Mai 2014 in Kraft getreten. Beurteilt wird jeweils die Gesamt­
en­ergiebilanz, in die sowohl die Eigenschaften der Anlagentechnik als auch des
baulichen Wärmeschutzes mit einfließen.
Bei Neubau und Umbau von Wohn- und
Nichtwohngebäuden müssen die Vorschriften eingehalten werden. Aber auch
bei bereits bestehenden Gebäuden können Nachrüstungen vorgeschrieben sein.
Wesentlich für die Beurteilung der Energiebilanz ist der Primärenergiebedarf. Dieser bezieht sich auf die beheizte Wohnraumfläche und berücksichtigt neben dem
Energiebedarf für Heizung und Warmwasser auch die Verluste, die bei der Gewinnung des Energieträgers, dessen Aufbereitung und Transport anfallen. Die Nutzung
erneuerbarer Energien wirkt sich positiv
auf die Beurteilung der Gesamtenergiebilanz aus. Weitere Vorschriften sind Mindestanforderungen an die Gebäudedichtheit und an die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle. Auch die Energieausweispflicht ist in der EnEV geregelt.
Durch die novellierte EnEV 2014 wurden
die energetischen Anforderungen an Neubauten (nicht bei Sanierungen) seit dem
1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 %
des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 % bei der
Wärmedämmung der Gebäudehülle angehoben. Als Ausblick: Die aktuelle Anhebung
der Neubauanforderungen ist ein Zwischenschritt hin zum EU-Gebäudestandard: Ab dem Jahr 2021 müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im
Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet
werden.
Informationen
www.enev-online.de
12
Erneuerbare-Energien- BundesimmissionsWärmegesetz
schutzverordnung
(EEWärmeG)
Verordnung über kleine und
Zweck des Wärmegesetzes ist es - im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung
fossiler Ressourcen und der Minderung
der Abhängigkeit von Energieimporten eine nachhaltige Entwicklung der Wärmeund Kälteversorgung zu ermöglichen und
die Weiterentwicklung der Technologien
zur Nutzung erneuerbarer Energien zu
fördern. Das Gesetz soll dazu beitragen,
den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte
bis zum Jahr 2020 auf 14 % zu steigern.
Seit 2009 sind die Eigentümer von Neubauten verpflichtet, für ihre Wärmeversorgung zum Teil erneuerbare Energien zu
nutzen. Seit 2011 gilt dies auch für die
Kälteerzeugung. Wer das nicht will, kann
stattdessen andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen (sogenannte Ersatzmaßnahmen), wie z. B. eine stärkere Dämmung oder die Deckung des Wärme- und
Kältebedarfes zu mindestens 50 % aus
Abwärme oder aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen).
In der Pflicht sind alle Eigentümer neu
errichteter Gebäude, gleichgültig, ob es
sich um öffentliche oder private Bauherren handelt.
mittlere Feuerungsanlagen
(1. BImSchV)
Mit dieser Verordnung, deren Novellierung im März 2010 in Kraft getreten ist,
soll die Emission von Feinstaub, Kohlenmonoxid (CO) und anderen Schadstoffen
aus Kleinfeuerungsanlagen für feste
Brennstoffe, wie z. B. Kaminöfen oder
Holzpelletheizungen, reduziert werden.
Die Verordnung betrifft sowohl neue als
auch bestehende Feuerungsanlagen. Neue
Anlagen müssen strenge Grenzwerte für
Staubemissionen und Kohlenstoffmonoxid einhalten und bestimmte Mindestwirkungsgrade erreichen. Bereits installierte
Anlagen müssen mit einem durch das
Deutsche Institut für Bautechnik zugelassenen Sekundärsystem nachgerüstet
oder außer Betrieb genommen werden,
falls die neuen Grenzwerte nicht eingehalten werden. Diese Nachrüstpflicht für
alte Feuerungsanlagen wird in den kommenden Jahren (bis 2024) schrittweise
umgesetzt.
Informationen erhalten Sie bei Ihrem
Schornsteinfeger.
Informationen
www.erneuerbare-energien.de
( Recht und Politik)
Foto: Leobär/www.pixelio.de
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Energieberater von A-Z
Trinkwasserverordnung
Schutz vor Legionellen
Entgegen dem Bestreben, aus energetischen Gründen ein
Heizungs- und Trinkwassersystem mit niedrigen Temperaturen zu betreiben, kann das für die Trinkwasserbereitung fatale Folgen haben. Denn bei Temperaturen von 25-55 °C und
stagnierendem Wasser vermehren sich Legionellen besonders
gut. Das Einatmen von mit Legionellen belasteten vernebelten Wassertröpfchen (z. B. beim Duschen, bei Klimaanlagen
oder in Whirlpools) kann zu einer lebensgefährlichen Infektion führen. Um der Gefahr einer Legionelleninfektion entgegenzuwirken, schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
seit 2012 strengere Regeln vor, die nahezu alle vermieteten
Mehrfamilienhäuser in Deutschland betreffen. Kommen Sie
diesen Pflichten nicht nach, tragen Sie das Haftungsrisiko.
Information und Beratung zur Novellierung der TrinkwV
und Unterstützung bei der Umsetzung erhalten Sie im
Landratsamt Fürth.
Betroffen sind Trinkwasseranlagen, ...
• mit Duschen oder wasservernebelnden Einrichtungen
•die im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgeben
• und Großanlagen im Sinne der TrinkwV: zentrale Warmwasserspeicher mit einem Volumen von mehr als 400 l und/oder
einem Inhalt von mehr als 3 l in mind. einer warmgehenden
Rohrleitung zwischen Speicher und Entnahmestelle. (Die
Warmwasserbereitung in 1-2-Familienhäusern zählt nicht
zur Definition einer Großanlage.)
Informationen:
www.landkreis-fuerth.de
( Zuhause im Landkreis  Gesundheit und Soziales  Gesundheitsverwaltung  Aufgabenbereiche A-Z  Umwelthygiene)
Denkmalschutz
Bei Baudenkmälern kann von den Anforderungen der EnEV abgewichen werden,
wenn deren Erfüllung die Substanz oder
das Erscheinungsbild beeinträchtigen
oder zu einem unverhältnismäßig hohen
Aufwand führen würde. Aber auch ohne
Verluste an historischer Bausubstanz können Energieeinsparungen erzielt werden.
Zwar bezieht sich der Schutz in der Regel
auf das gesamte Gebäude, in der Einzelbetrachtung und nach Abstimmung mit
den Denkmalschutzbehörden können jedoch an einzelnen Bauteilen Veränderungen vorgenommen werden. Mittlerweile
gibt es außerdem einige technische Alternativen, die sich mit dem Erhalt historischer Bauelemente vereinen lassen. Da die
EnEV vor allem Anforderungen an die
Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes
Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11, 90763 Fürth
Gesundheitsbehörde
Sachgebiet: Umwelthygiene, Gutachterwesen
[email protected]
• Zuständig für Landkreis Fürth:
Herr J. Peckl 09 11/97 73-18 23
• Zuständig für Stadtgebiet Fürth:
Herr J. Zettl 09 11/97 73-18 22
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit:
www.bmg.bund.de
( Service  Begriffe von A-Z  Trinkwasser
 Trinkwasserverordnung und Legionellen)
stellt, können schlechte Dämmeigenschaften der Gebäudehülle außerdem
durch eine effiziente Anlagentechnik, d.
h. der Heizung oder der Warmwasserbereitung, ausgeglichen werden.
Alle Bau- und Sanierungsmaßnahmen an
denkmalgeschützten Gebäuden müssen
jeweils im Einzelfall beurteilt werden und
sind immer erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig.
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf
Bau- und Umweltangelegenheiten
Sachgebiet: Bauleitplanung,
Bauordnung, Denkmalschutz
Untere Denkmalschutzbehörde
Herr T. Lohse 09 11/97 73-15 00
Frau I. Kugler 09 11/97 73-15 06
[email protected]
Informationen:
www.landkreis-fuerth.de
( Zuhause im Landkreis  Umwelt und
Bauen  Denkmalschutz)
Die Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege finden Sie
unter:
www.blfd.bayern.de
(Stichwort: Bayerischer Denkmal-Atlas)
Viele hilfreiche Informationen bietet auch
die Broschüre des Bayerischen Landesamtes
für Denkmalpflege (BLfD) „Solarenergie
und Denkmalpflege“, zum Download unter:
www.blfd.bayern.de
( Publikationen)
13
Energieberater von A-Z
Gebäudeenergieausweis
Bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung von Wohnungen oder Gebäuden – ob
Wohn- oder Nichtwohngebäude – muss dem zukünftigen Eigentümer oder Mieter auf Verlangen ein Gebäudeenergieausweis vorgelegt werden.
Der Ausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes, die dadurch – so das Ziel – zu einem Entscheidungskriterium werden soll: Der Verkauf
oder die Vermietung von Gebäuden mit
einem besonders hohen Energieverbrauch
dürfte dadurch in Zukunft erheblich erschwert werden. Aber auch für den Eigentümer können so Möglichkeiten in den
Blick gerückt werden, den Energieverbrauch seines Hauses zu senken und damit
nicht nur Kosten zu sparen, sondern auch
den Wert seiner Immobilie zu steigern.
Denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude
im Ensembleschutz und kleine Gebäude
mit weniger als 50 m2 Nutzfläche sind von
dieser Ausweispflicht ausgenommen.
Der Gebäudeenergieausweis ist für zehn
Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Nach umfangreichen Modernisierungen sollten Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen, um die bessere energetische
Qualität auch dokumentieren zu können.
Gut zu wissen!
Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet, verkauft oder wesentlich umgebaut,
besteht auch keine Pflicht, einen
Energieausweis auszustellen!
Worüber informiert
der Gebäudeenergieausweis?
1. Konkreter Energiebedarf
(Heizung und Strom):
Das Gebäude wird auf einer Farbskala von
Grün (niedriger Bedarf) bis Rot (hoher Bedarf) eingeordnet und mit dem durchschnittlichen Bedarf verschiedener Gebäudetypen verglichen. Außerdem wird das
Gebäude in eine Energieeffizienzklasse
(Klassen A+ bis H) eingeordnet.
14
2. Energieverluste,
die über Schwachstellen in der Gebäudehülle und der Anlagentechnik entstehen
3. Modernisierungsempfehlungen:
Hier werden jeweils zwei mögliche Varianten vorgestellt, um das Gebäude energetisch zu optimieren und den Energieverbrauch zu senken. Dabei wird jeweils
auch eine prognostizierte Energie- und
CO2-Ersparnis angegeben. Die Empfehlungen dienen der Information und zwingen den Eigentümer nicht zur Umsetzung.
Bedarfsausweis oder
Verbrauchsausweis?
Der verbrauchsorientierte
Energieausweis ...
• ... ist für alle Gebäudearten zulässig.
•... bietet einen Überblick über den tatsächlichen Energieverbrauch bei Heizung, Wärme und Strom. Ein energetisch
gutes Gebäude, bei dem der Energieverbrauch seiner Nutzer sehr hoch ist,
schneidet schlechter ab als ein Gebäude
mit schlechtem energetischen Standard,
welches nur selten genutzt wird.
• ... kann besonders günstig erstellt werden, weil er aus bekannten Verbrauchsdaten der Heiz- und Stromkostenabrechnung der letzten drei Jahre berechnet wird.
Der bedarfsorientierte
Energieausweis ...
•... ist vorgeschrieben für Gebäude mit
weniger als fünf Wohnungen, die mit
einem Bauantrag vor dem 1.11.1977
errichtet und nicht mindestens auf das
Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977
modernisiert wurden.
• ... basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes.
• ... ermöglicht eine vom Nutzerverhalten
unabhängige Bewertung der energetischen Gebäudequalität. Die Einsparpotenziale durch Modernisierung können
auf diese Weise viel präziser ermittelt
werden.
•... ist teurer, weil eine aufwändige Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich ist.
• ... ist Grundlage für die Nutzung staatlicher Förderprogramme zur energetischen Sanierung eines Gebäudes.
Fazit
• Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt hauptsächlich das Heiz- und Nutzerverhalten der Bewohner wider, weniger die energetische Qualität
des Gebäudes.
• Da der bedarfsorientierte Energieausweis seine Daten aus einer
standardisierten energetischen
Untersuchung des Gebäudes
und der Anlagentechnik bezieht,
erhält er die objektiveren Angaben zum Energiebedarf.
Quelle: www.energieregion.de
Wie bekomme ich
einen Gebäudeenergieausweis?
Energieausweise werden von einem dafür
zugelassenen Energieberater ausgestellt.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand der Analyse. Da es keine staatlichen
Vorgaben bezüglich der Kosten gibt, ist
der Preis zwischen Aussteller und Auftraggeber frei zu verhandeln. Die Qualifikationsanforderungen an die Aussteller
von Energieausweisen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Zum Thema Energieberatung lesen Sie
weiter auf Seite 7 ff.
Auf den folgenden Seiten können Sie
nach Ausstellern von Energieausweisen
in Ihrer Nähe suchen:
www.zukunft-haus.info ( Expertensuche)
www.energie-effizienz-experten.de
Informationen und Tipps auch unter:
www.enev-online.de
www.energieagentur-nordbayern.de
www.energieagentur-oberfranken.de/
energie
Energieberater von A-Z
Energiestandards
Der Energiestandard eines Gebäudes bezeichnet den durchschnittlichen Energiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Stellgrößen für einen angestrebten Energiestandard sind die Reduzierung der Wärmeverluste und eine effiziente
Heizanlagentechnik. Das Nutzerverhalten der Bewohner beeinflusst zwar den
tatsächlichen Verbrauch, hat aber keinen Einfluss auf den Energiestandard.
Altbau
Der größte Teil der Häuser in Deutschland
ist vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entstanden.
Sie sind bei einem Verbrauch von 300 oder
mehr kWh/m2 im Jahr häufig wahre Energieverschwender. Durch eine Verbesserung von Wärmedämmung und Anlagentechnik lassen sich bei Altbauten aus den
50er- bis 70er-Jahren bis zu 70 % Heizenergie sparen, mit Passivhauskomponenten bis zu 90 %.
EnEV-Standard
Der EnEV-Standard entspricht dem Referenzgebäude nach der Energieeinsparverordnung (siehe S. 12). Bei einem Haus nach
EnEV-Standard kann man mit einem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser von etwa 65 bis 80 kWh/m2a (ca. 6,5
bis 8 Liter Heizöl/m2a) rechnen. Ein Einfamilienhaus nach EnEV entspricht in
etwa der (im Gebäudeenergieausweis angegebenen) Effizienzklasse B.
KfW-Effizienzhaus
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
hat für ihre Förderprogramme den Begriff
Effizienzhaus eingeführt. Die Zahl hinter
dem Wort Effizienzhaus sagt aus, wie viel
Primärenergie in Prozent das Effizienzhaus im Vergleich zu einem Neubau nach
den Vorschriften der EnEV benötigt. Zum
1.1.2016 ist das Niveau um 25 % angehoben worden.
KfW-Effizienzhaus 70
Das KfW-Effizienzhaus 70 darf den Jahres-Primärenergiebedarf von 70 % der
Vorgaben der EnEV 2014 nicht überschreiten. Diesen Standard erreicht man mit
Passivhauskomponenten wie wärmebrückenfreier Konstruktion, luftdichter Gebäudehülle, sehr guter Dämmung, Passivhausfenstern und Komfortlüftung mit
mehr als 75 % Wärmerückgewinnung. Der
Endenergiebedarf liegt unter 40 kWh/m2a
(unter 4 Liter Heizöl/m2a).
KfW-Effizienzhaus 55
Das KfW-Effizienzhaus 55 darf den JahresPrimärenergiebedarf von 55 % der Vorgaben der EnEV 2014 nicht überschreiten.
Diesen Standard erreicht man auch hier
am besten mit Passivhauskomponenten.
Der Endenergiebedarf liegt unter ­­­30
k­Wh/m2a (unter 3 Liter Heizöl/m2a).
KfW-Effizienzhaus 40
Das KfW-Effizienzhaus 40 darf den Jahres-Primärenergiebedarf von 40 % der
Vorgaben der EnEV 2014 nicht überschreiten. Diesen Standard erreicht man bei
einem verschattungsfreien, nach Süden
ausgerichteten Gebäude auch hier mit
Passivhauskomponenten, Fenstern mit
hohen solaren Wärmegewinnen und dem
Einsatz erneuerbarer Energien. Der Endenergiebedarf für ein Effizienzhaus 40 mit
Wärmepumpe liegt unter 20 kWh/m2a
(unter 2 Liter Heizöl/m2a).
Passivhaus
enzhauses 55 mit Wärmepumpe vergleichbar. Die Mehrinvestitionen für
Passivhausqualität liegen übrigens nur
etwa bei 7-13 % der normalen Baukosten.
Um bei der Kombination mit erneuerbaren
Energien eine verlässliche Orientierung zu
bieten, hat das Passivhaus-Institut seine
Gebäude-Zertifizierung um neue Klassen
ergänzt: Neben dem bewährten „Passivhaus Classic“ gibt es künftig das „Passivhaus Plus“ und das „Passivhaus Premium“.
Als Grundlage dient dafür ein neues Bewertungsschema, das auch die Energieerzeugung am Gebäude betrachtet.
(siehe auch S. 36/37)
Niedrigstenergiegebäude nach EU-Richtlinie
Ein Niedrigstenergiegebäude ist ein Gebäude mit einem fast bei Null liegenden
oder sehr geringen Energiebedarf, der zu
einem wesentlichen Teil durch Energie aus
erneuerbaren Quellen gedeckt werden
sollte. Ein solches Gebäude entspricht in
etwa dem KfW-Effizienzhaus 55-Standard nach der EnEV 2014 und wird als
Effizienzklasse A oder A+ eingestuft.
Plusenergiehaus®
Ziel eines Plusenergiehauses® ist es, mehr
Energie zu erzeugen als die Bewohner
verbrauchen. Dabei sollen 100 % der
Energie durch regenerative Energieträger
gedeckt werden und damit ein emissionsfreier Betrieb gewährleistet sein. Überschüssiger Strom kann dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist oder für Elektromobilität verwendet werden.
Der Begriff bezeichnet ein Gebäude, das
nahezu ohne eine herkömmliche Heizungsanlage auskommt. Der Wärmebedarf wird fast vollständig durch passive
Energiegewinne gedeckt, also z. B. durch
Sonneneinstrahlung oder die Abwärme
von technischen Geräten. Der jährliche
Heizwärmebedarf eines Passivhauses liegt
bei weniger als 15 kWh/m2. Der Endenergiebedarf ist mit dem eines KfW-Effizi-
15
Energieberater von A-Z
Altbausanierung Schritt für Schritt
Die Grenzwerte der Energieeinsparverordnung geben energetische Mindestanforderungen für die Modernisierung von Gebäuden vor. Doch auch wenn damit bereits eine
deutliche Einsparung erzielt werden kann:
Entscheidend für eine wirklich kosteneffiziente Sanierung ist die Optimierung der
erforderlichen Maßnahmen.
Das gilt sowohl für die Wahl der Einzelmaßnahmen als auch für die Reihenfolge der Umsetzung und die Abstimmung der Teilsanierungen untereinander. Auch wenn Sie zunächst
nur eine Dachdämmung oder die Erneuerung
der Fenster planen und die nächste Modernisierung erst in vielen Jahren ansteht – eine
Gesamtplanung ist von Anfang an wichtig.
Und generell gilt:
Häuser zählen zu den langlebigsten Produkten
überhaupt. Da ist es sinnvoll, sich auch bei der
Altbausanierung an den zukunftsweisenden
Anforderungen für den Neubau zu orientieren.
So ist beispielsweise der Zusatzaufwand für
passivhausgeeignete Komponenten gering,
der Gebäudewert erhöht sich dadurch hingegen erheblich. Und auch bei Teilsanierungen
können Sie bereits erste Schritte auf dem Weg
zu einem nach Passivhaus-Standard sanierten
Altbau machen. Lassen Sie sich dazu unbedingt von einem Energieberater oder Architekten beraten (siehe S. 7 ff.).
16
Grafiken: Passivhauskreis Rosenheim Traunstein e. V.
Zu bedenken ist hier beispielsweise:
•die Vorbeugung vor Bauschäden:
Nach dem Erneuern der Fenster kann es z.
B. zu ansteigender Raumluftfeuchte und in
der Folge bei unzureichender Wanddämmung zu Feuchteschäden kommen.
•der natürliche Erneuerungszyklus der
einzelnen Bauteile:
Eine Dacheindeckung hält z. B. deutlich länger als ein Fenster. Jede Komponente sollte
den möglichen Lebenszyklus komplett
durchlaufen, bevor sie ausgetauscht wird.
•eine nachhaltige Planung:
Bei einer Teilsanierung sollten direkt Bedingungen geschaffen werden, die eine sinnvolle Anschlusssanierung (auch nach einem
längeren Zeitabstand) möglich machen.
Energieberater von A-Z
Ihr Sanierungsprojekt – So planen Sie richtig
Wer die Sanierung seines Altbaus angeht, der steht vor einer großen Herausforderung. Damit die Riesenaufgabe gelingt, gilt es den Überblick über
Planung und Abläufe zu behalten. Hier
haben wir für Sie die wichtigsten
Schritte zusammengestellt.
KfW-Antrag
Der Energieberater erstellt die Bestätigung für die energetische Modernisierung für Ihren KfW-Antrag. Die
Ausstellungskosten der KfW-Bestätigung sollten zeitnah mit dem Energieberater abgeklärt werden.
Bauüberwachung
Im Verlauf der Modernisierungsphase
kontrolliert der Energieberater die fortlaufenden Arbeiten an Ihrer Immobilie,
achtet auf eine einwandfreie Umsetzung
durch die beauftragten Handwerksbetriebe und stellt die Qualität sicher.
Vor-OrtEnergieberatung
Energieausweis
Wenn keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, kann Ihnen
der Energieberater direkt einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten
Energieausweis ausstellen. Andernfalls
wird der Energieausweis nach Abschluss
der Arbeiten ausgestellt.
Bauabnahme
Bevor Sie die einzelnen Gewerke abnehmen, führt der Energieberater einen finalen Qualitätscheck durch. Bei
Bedarf erfolgen zur Sicherheit weitere
Thermografieaufnahmen oder/und ein
Luftdichtheitstest.
Erster Vor-Ort-Termin
Der Energieberater analysiert den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes
und berücksichtigt Ihre Vorstellungen
und Wünsche für eine Modernisierung.
Schwachstellen erkennen
Thermografieaufnahmen und gegebenenfalls ein Luftdichtheitstest decken
Schwachstellen und Wärmebrücken auf.
Berechnung der Modernisierungsvarianten und Energieberaterbericht
Auf Basis der Analyse und Gespräche
des Ersttermins erstellt der Energieberater mögliche Maßnahmenpakete,
konkrete Handlungsempfehlungen sowie Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Sie erhalten Informationen zu konkreten Fördermöglichkeiten und, je nach Absprache, eine Wertsteigerungsermittlung Ihrer Immobilie.
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung kann
außerdem wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes für a) eine Kom­plett­sanierung
des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus oder b) eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).
Energetische
Modernisierung und
Baubegleitung
Planung
Der Energieberater erstellt Ihnen eine
detaillierte Planung, auf deren Grundlage Sie vergleichbare Angebote von
verschiedenen Handwerksbetrieben
einholen können.
Angebotseinholung und
Beauftragung
Der Energieberater unterstützt Sie in
der Regel bei der Angebotseinholung
für die einzelnen Maßnahmen und
kontrolliert für Sie die inhaltliche und
kostentechnische Vergleichbarkeit der
Angebote.
Einweisung in die neue Technik
Bei dem Einbau einer neuen Anlagentechnik wird Ihnen der Energieberater
in Verbindung mit dem Anlagenersteller eine ausführliche Einweisung in den
täglichen Gebrauch (z. B. ein durchdachtes Regelungskonzept) geben.
Bestätigung und Energieausweis
Nachdem die Gewerke abgenommen
wurden, stellt Ihnen der Energieberater
die KfW-Bestätigung aus, mit der die
einwandfreie und fachgerechte Umsetzung Ihrer Modernisierungsmaßnahmen
ausgewiesen wird. Ihr Energieberater
stellt Ihnen außerdem einen aktuellen
Energiebedarfsausweis aus, basierend
auf dem neuen, reduzierten Energieverbrauch. Nur mit Bestätigung und neuem
Energieausweis können Sie je nach energetischer Sanierungsmaßnahme alle
staatlichen Förderprogramme richtig
und vollständig in Anspruch nehmen.
Foto: Sven Schneider/www.aboutpixel.de
Energieberater
Die Abstimmung mit einem Energieberater (siehe S. 7 ff.) sollte bei jedem
größeren Sanierungsvorhaben der Ausgangspunkt sein. Er sollte für Sie die
Fördermittel für die Energieberatung
beantragen und die weiteren Schritte
mit Ihnen besprechen.
17
Energieberater von A-Z
Optimierung der Heizungsanlage
Heizkosten sparen und trotzdem eine behagliche Raumtemperatur schaffen – zur
Optimierung Ihrer Heizungsanlage haben Sie eine ganze Reihe von Möglichkeiten.
Der Einbau eines neuen Heizkessels bringt meist schon eine erhebliche Verbesserung, aber es sind auch andere Maßnahmen möglich, um die Heizleistung Ihrer
Anlage zu optimieren. Lassen Sie sich dazu von einem Fachmann beraten, der die
Einzelteile des Heizsystems ideal aufeinander abstimmt.
Ein neuer Heizkessel
Egal ob Sie durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) zum Austausch Ihres
alten Heizkessels verpflichtet sind oder
nicht: Ein alter Heizkessel arbeitet meist
ineffizient und verbraucht unnötig viel
Brennstoff. Häufig ist der alte Kessel zu
groß und das Haus soweit gedämmt und
modernisiert, dass eine deutlich niedrigere Kesselleistung sinnvoll ist. Mit einem
modernen Brennwertkessel senken Sie
den Energieverbrauch (gegenüber einem
alten Standard- oder Niedertemperaturkessel). Er passt seine Leistung automatisch an die Außentemperatur an und
nutzt den Wasserdampf, der bislang mit
hohen Temperaturen über den Schornstein verloren ging, zusätzlich zur Wärmegewinnung.
Wird der Heizkessel ohnehin erneuert,
dann lohnt es sich auch, über den Einsatz
erneuerbarer Energieträger nachzudenken. Informationen dazu finden Sie auf
den folgenden Seiten.
Weitere Möglichkeiten
zur Optimierung
der Heizungsanlage
Niedrige Vorlauftemperatur
Damit der Heizkessel das Heizungswasser
nicht stärker erhitzt als nötig, sollte die
Vorlauftemperatur entsprechend heruntergeregelt werden.
18
Neue Heizungspumpe
Mit einer drehzahlgeregelten Hocheffizienz-Heizungspumpe können Sie Strom
sparen. Sie passt ihre Laufzeit und Leistung
der benötigten Heizleistung an. Wird die
volle Leistung nicht benötigt, wird die
Pumpe automatisch heruntergeregelt. Hier
steckt ein Einsparpotenzial von bis zu 70 %!
Die Anschaffung einer modernen Pumpe
hat sich durch die eingesparten Stromkosten meist nach rund zwei Jahren schon
gelohnt. Weitere Informationen unter:
www.sparpumpe.de
Hydraulischer Abgleich
Damit genau die Wärmemenge in die Räume gelangt, die dort auch benötigt wird, ist
ein hydraulischer Abgleich des Heizungswassers notwendig. Er sorgt dafür, dass
auch weit entfernte Räume warm und andere Räume nicht mit Wärme überversorgt
werden. Alle Bestandteile der Heizung werden dabei aufeinander abgestimmt. Ohne
eine solche Regelung müssen Pumpenleistung oder Vorlauftemperatur erhöht werden und der Energieverbrauch steigt.
Dringend notwendig ist ein hydraulischer
Abgleich, wenn weiter vom Heizkessel
entfernte Räume nicht die gewünschte
Raumtemperatur erreichen. Auch wenn
in den Ventilen und Heizungsrohren ein
Rauschen zu hören ist, sich die Thermostate nur schwer regeln lassen und manche
Heizkörper trotz Entlüften nicht richtig
warm, andere dagegen übermäßig heiß
werden, sollte ein hydraulischer Abgleich
in Erwägung gezogen werden. Wenn Sie
für Ihre Modernisierungsmaßnahmen eine
KfW-Förderung erhalten, ist ein hydraulischer Abgleich Ihrer Heizungsanlage
vorgeschrieben.
Erneuerung der Heizkörper
Auch über die Erneuerung der Heizkörper
sollten Sie nachdenken: Sind die alten
Heizkörper zu der optimierten Anlage und
im Hinblick auf eine gedämmte Gebäudehülle noch richtig dimensioniert? Klarheit
verschafft ein Gespräch mit dem Heizungsfachmann!
Außerbetriebnahme von
veralteten Heizkesseln
Vorgaben der EnEV 2014
(§10 Nachrüstung bei
Anlagen und Gebäuden)
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen
oder gasförmigen Brennstoffen
beschickt werden und vor dem
1. Oktober 1978 eingebaut oder
aufgestellt worden sind, nicht
mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen
oder gasförmigen Brennstoffen
beschickt werden und vor dem
1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht
mehr betreiben.
(3) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen
oder gasförmigen Brennstoffen
beschickt werden und nach dem
1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf
von 30 Jahren nicht mehr betreiben.
Die Sätze (1) bis (3) sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen
Heizkessel Niedertemperatur-Heiz­
kessel oder Brennwertkessel sind
sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger
als 4 kW oder mehr als 400 kW
beträgt.
Energieberater von A-Z
Wer sich trotz steigender Rohstoffpreise
und Klimawandel dafür entscheidet, bei
fossilen Brennstoffen zu bleiben, sollte
vor allem auf einen neuen Brennwertkessel umsteigen, der sich problemlos an den
bereits bestehenden Tank anschließen
lässt. Wer von Öl auf umweltfreundlicheres Gas umstellt, der kann auf den Tank
im Haus verzichten, spart den Aufwand
der Heizölbeschaffung und gewinnt unter
Umständen wertvollen Wohnraum.
Gefördert werden Umstellungen, Nachrüstungen und Erneuerungen von Öl- und
Gasheizungen durch die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) oder durch Förderangebote der örtlichen Energieversorger.
Aber: Wenn Sie eine Umstellung planen,
dann denken Sie doch auch einmal über
die Vorteile einer Biomasseheizung nach
(siehe S. 23).
Flächenheizung
Fast jedes zweite Ein- und Zweifamilienhaus wird heute bereits mit einer Flächenheizung ausgestattet. Fußboden- oder
Wandflächenheizungen sind komfortabel
und wirtschaftlich zugleich. Herkömmliche Konvektions-Heizkörper nutzen die
Raumluft als Wärmeträger. Aus diesem
Grund benötigen sie „Übertemperaturen“,
d. h. der Heizkörper muss eine deutlich
höhere Temperatur haben als die gewünschte Raumtemperatur. Staubverwirbelungen und verbrauchte, oft überheizte Raumluft sind die Folgen.
Flächenheizungen dagegen sind Niedrigtemperaturheizungen. Je nach Gebäude
reicht eine Temperatur von ca. 24 °C an
der Oberfläche, um eine angenehme
Raumtemperatur zu schaffen. Die milde
Strahlungswärme einer Flächenheizung
wird als behaglich empfunden, die Raumluft bleibt frischer und es gibt kaum noch
Staubaufwirbelungen.
Zugleich kann die großflächige „Wärmequelle“ durch niedrigere Temperaturen bis
zu 12 % Energie sparen. Und dabei sind
die Investitionskosten nicht höher als bei
einer konventionellen Heizung. Wegen der
geringeren Temperaturen eignet sich eine
warmwassergeführte Flächenheizung ideal in Kombination mit alternativen Energien wie Wärmepumpe und Solarkollektoren (siehe S. 21 und 25). Niedervoltanlagen, bei denen stromgeführte Heizfolien in der Wand oder im Boden verlegt
werden, bieten sich bei einer Photovoltaikanlage an (siehe S. 26).
Trockene und erwärmte Wandoberflächen
verhindern zudem die Bildung von Schimmel. Und schließlich gehören störende
Heizkörper der Vergangenheit an. Die Flächenheizung ist unsichtbar und kann unter den unterschiedlichsten Materialien
wie Putz, Fliesen, Naturstein, Teppichboden, Kork, Laminat oder Parkett verlegt
werden. Übrigens eignen sich Flächenheizungen nicht nur für den Neubau, sondern
auch für eine sinnvolle Renovierung: Speziell für die Altbaumodernisierung gibt es
mittlerweile Produkte mit besonders
niedriger Bauhöhe im Millimeterbereich.
Foto: Ralph Oesker, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
Öl- oder Gasheizung?
Ist Ihr Heizkessel zu groß?
1. Ermitteln Sie Ihren Jahresenergieverbrauch:
Info: 1 Liter Öl ≈ 1 m3 Erdgas = 10 kWh
Faustformel: Jahresverbrauch Öl (l) oder Erdgas (m3) x 10 kWh = Jahresenergieverbrauch
l oder m3 x 10 kWh/l oder kWh/m3 =
kWh/l bzw. kWh/m3 pro Jahr
2. Passt der Jahresenergieverbrauch zur Kesselleistung?
Info: 365 x 24 h = 8.760 h (Jahresstunden)
Faustformel: Jahresenergieverbrauch : (Kesselleistung x 8.760 h) = ?
:(
x 8.760 h) =
3. Liegt das Ergebnis unter 0,1? Dann ist Ihr Kessel vermutlich zu groß!
Beispiel:
Jahresverbrauch: 2.500 l Öl
Jahresenergieverbrauch: 2.500 l x 10 kWh/l = 25.000 kWh
Kesselleistung: 15 kW
25.000 kWh : (15 kW x 8.760 h) = 0,19
19
100% ÖKOSTROM
HU
WLIL
]LH
UX QJ
J H P 9 G 7
·9
6
G
DU
=
QN
) UH
O
& D L Z LOOL J H
3³5Ø-.1#Ø"$13
&LA'
L
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20
Energieberater von A-Z
Wärmepumpe / Geothermie
Das Prinzip kennen Sie von Ihrem Kühlschrank: Wird ein Medium abgekühlt, dann
entsteht Wärme. Eine Wärmepumpe nutzt dieses Prinzip in umgekehrter Weise.
Sie kühlt eine Wärmequelle ab, entnimmt ihr also die vorhandene Wärmeenergie
und nutzt diese zum Heizen.
Wärmequellen
Erdwärme
Optimal ist es, wenn die Wärmequelle
über das ganze Jahr hinweg eine gleichbleibende Temperatur hat. Sowohl das
Erdreich als auch das Grundwasser bieten
dafür geeignete Bedingungen. Die Außenluft als Wärmequelle unterliegt starken
jahreszeitlichen Schwankungen. Dafür
steht sie als Wärmequelle unmittelbar zur
Verfügung und muss nicht extra erschlossen werden. Für die Erschließung der Wärmequellen Erdreich und Grundwasser sind
daher höhere Kosten zu kalkulieren. Hier
gilt es also sorgfältig abzuwägen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt
informiert anhand detaillierter Karten
und mithilfe eines Standortchecks über
das Erdwärmepotenzial in Bayern.
www.energieatlas.bayern.de
Erdwärme wird durch im Boden versenkte Erdreichkollektoren oder Erdsonden
nutzbar gemacht. Für erstere muss eine
größere, unversiegelte Fläche zur Verfügung stehen, auf der die Kollektoren in
einer Tiefe von 1-1,5 m waagerecht verlegt werden. Für eine Erdsonde muss eine
Tiefenbohrung vorgenommen werden. Die
Tiefe des Bohrlochs hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der benötigten
Wärmeleistung ab. Erdreichkollektoren
sind wegen der entfallenden Tiefenbohrung günstiger als Erdwärmesonden. In
der geringeren Tiefe stehen allerdings
niedrigere Temperaturen und ein schwankendes Temperaturniveau zur Verfügung,
sodass der Wirkungsgrad einer Erdwärmesonde höher ist.
Grundwasser
Genehmigungspflicht
Sowohl für die Tiefenbohrung als
auch für die Nutzung des Grundwassers muss eine Genehmigung
erteilt werden. In Wasserschutzgebieten ist eine Tiefenbohrung
generell nicht erlaubt. Erdreichkollektoren, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten, sind anzeigepflichtig.
Informationen und
Genehmigungsverfahren:
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf
Bau- und Umweltangelegenheiten
Sachgebiet: Umweltschutz
Arbeitsbereich: Wasserrecht
Herr B. Denzlein 09 11/97 73-14 45
[email protected]
Informationen:
www.landkreis-fuerth.de
( Zuhause im Landkreis  Umwelt
und Bauen  Umweltschutz  Wasserrecht)
Um die Wärme des Grundwassers zu nutzen, müssen zwei Brunnen angelegt werden. Der eine fördert das Grundwasser,
mit dem die Wärmepumpe versorgt wird,
über den zweiten wird das abgekühlte
Wasser wieder ins Erdreich abgegeben. Ist
oberflächennahes Grundwasser vorhanden, dann ist eine Grundwasser-Wärmepumpe eine gute Wahl. Da Schwermetalle im Wasser das System beeinträchtigen
können, ist eine detaillierte Planung und
Wasseranalyse notwendig.
Wirkungsgrad und
Jahresarbeitszahl
Der Wirkungsgrad einer Wärmepumpe
wird in der Leistungszahl COP (Coefficient
of Performance) gemessen, dem Verhältnis aus der benötigten Antriebsenergie
und der nutzbaren Wärmemenge. Je höher die Leistungszahl, desto besser wird
die Energie genutzt. Eine effiziente Anlage liefert bis zu fünfmal mehr Wärme, als
sie an Strom verbraucht.
Die Leistungszahl sagt allerdings nur aus,
wie gut die Wärmepumpe unter optimalen
Bedingungen arbeitet und hat daher nur
begrenzte Aussagekraft über den zu erwartenden Energiebedarf. Für die Bewertung der gesamten Wärmepumpenheizungsanlage ist die Jahresarbeitszahl (JAZ)
entscheidend. Sie gibt das Verhältnis der
über das Jahr abgegebenen Heizenergie
zur verbrauchten elektrischen Energie an.
Heizanlage anpassen
Die Wärmeabgabe sollte auf einem möglichst niedrigen Temperaturniveau (kleiner
als 50 °C) erfolgen. Dies ist etwa bei Fußboden- oder Wandflächenheizungen der
Fall. Für konventionelle Heizkörper, die mit
einer Heizwassertemperatur von 60-70 °C
arbeiten, ist eine Niedertemperaturwärmepumpe nicht zu empfehlen. Hochtemperatur-Wärmepumpen, welche die notwendigen Vorlauftemperaturen für Heizkörpersysteme erzeugen können, haben
einen entsprechend höheren Strombedarf.
Fazit
•sinnvoll bei Flächenheizungen (Fußbodenheizung, Wandheizung)
•75 % der Wärme aus regenerativer Energie (je nach Jahresarbeitszahl)
•Kombination mit Öl- oder Gasheizung möglich
•Kombination mit Photovoltaikanlage wegen des Eigenstromverbrauchs ideal
Informationen zum Thema „Oberflächennahe Geothermie“:
www.lfu.bayern.de
( Geologie  Informationssystem Oberflächennahe Geothermie)
21
Eine Online-Version dieser Broschüre
finden Sie unter:
www.energie-landkreis-fuerth.proaktiv.de
Nutzen Sie dort auch den praktischen Energie-Atlas,
in dem Sie zahlreiche Einrichtungen und Dienstleister
für Ihr Bau- oder Sanierungsprojekt finden.
22
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Energieberater von A-Z
Heizen mit Holz
Holz ist ein CO2-neutraler Brennstoff: Wer mit Holz heizt, der führt nur soviel CO2
in den Naturkreislauf zurück, wie der Baum beim Wachsen gebunden hat. Mit Holz
lässt sich nicht nur ein einfaches Kaminfeuer entfachen, sondern es eignet sich
optimal als Brennstoff für moderne Heizungsanlagen.
Ein offenes Kaminfeuer im Wohnraum ist
behaglich, die Energieausnutzung ist allerdings ineffizient: 70-80 % der Energie
gehen ungenutzt durch den Schornstein
verloren. Moderne Kaminöfen mit einer
geschlossenen Brennkammer verzeichnen
hingegen deutlich geringere Verluste von
oft nur 15-20 %. Sie eignen sich vor allem
als kostensparende Ergänzung zur Zentralheizung.
Die Nachteile liegen im Komfort: Der Ofen
muss manuell mit Holz bestückt und angefeuert werden. Und wegen der Aufstellung im Wohnraum muss der Schornsteinfeger bei der Aufstellung befragt werden,
um Schadstoffemissionen in den Wohnräumen auszuschließen.
Kaminöfen umweltfreundlich betreiben
Besonders im Winter steigt in den
Städten und Dörfern der Schadstoffgehalt der Luft. Gründe sind häufig
technische Mängel und fehlerhafte
Bedienung von Kaminöfen. Hier einige Tipps zum umweltfreundlichen
Befeuern Ihres Kamins:
•Verwenden Sie nur naturbelassenes
Holz oder daraus hergestellte Briketts (DIN 51731 und EN 14961-3).
•Brennholz, das nicht ausreichend
trocken ist, erzeugt nur geringe Temperaturen, bei denen die brennbaren
Gase nicht vollständig verbrennen
können. Die Folge ist eine höhere
Schadstoff- und Staubemission.
•Heizen Sie das Feuer von oben an. So
treten weniger unverbrannte Gase
aus.
Größeren Komfort bietet ein Holzvergaserkessel, der mit Scheitholz gefeuert
wird. Die Bestückung läuft manuell. Mit
dem Einsatz eines Pufferspeichers können
ein bis zwei Tage überbrückt werden.
Durch eine automatische Regelung der
Verbrennung erreichen solche Kessel Wirkungsgrade von über 90 %.
Holzpellets- und
Hackschnitzelheizung
Damit heizen Sie genauso komfortabel
wie mit einer Gas- oder Ölheizung. Die
Regelung und Beschickung der Anlage
läuft vollautomatisch. Bei einem optimal
abgestimmten Brennvorgang erreichen
Pelletheizungen einen Wirkungsgrad von
bis zu 95 %. Bei modernen Anlagen sorgt
Brennwerttechnik zudem dafür, dass die
wertvolle Wärme aus der Abgasluft dem
Heizsystem wieder zugeführt wird.
Foto: chocolat01/www.pixelio.de
Kaminofen und
Scheitholzkessel
•Vermindern Sie die Luftzufuhr, sobald das Feuer entfacht ist.
• Legen Sie jeweils kleine Holzmengen
nach, und zwar erst kurz bevor die
Flamme erlischt.
Weitere Informationen erhalten Sie
bei Ihrem Schornsteinfeger und unter:
www.lfu.bayern.de
( Themen  Energie  Bioenergie 
Biogene Festbrennstoffe)
Holzpellets bestehen aus zerkleinerten
Holzresten (Hobelspäne, Sägemehl u. ä.),
die ohne Zusatzstoffe zu kleinen Presslingen verarbeitet werden. Pellets sollten
nach DINplus oder ÖNORM M7135 zertifiziert sein. Minderwertige Pellets können
gesundheitsschädliche Rückstände und
Verunreinigungen durch Leime, Lacke
oder Kunststoffe von Althölzern enthalten. Bevorzugen Sie außerdem regionale
Anbieter, um die Transportwege gering zu
halten.
Die Anlieferung ist unproblematisch: Ein
Silowagen bläst das Material in das Lager.
Voraussetzung ist ein Vorratsraum, in dem
eine größere Menge Pellets trocken gelagert werden kann. Ist dafür kein Kellerraum vorhanden, dann lassen sich die
Pellets aber auch in einem speziellen Silo
oder einem wasserundurchlässigen Erdtank lagern. Für die Lagerung einer Pelletmenge, die dem Energiegehalt von
3.000 l Heizöl entspricht, benötigt man
etwa 9-10 m3 Raum.
Pufferspeicher
Sowohl bei Scheitholzkesseln als auch bei
einer Holzpelletheizung benötigen Sie
einen Pufferspeicher, der die überschüssige Wärme aufnehmen und bei Bedarf
abgeben kann. Auf diese Weise kann die
Anlage immer bei optimalen Betriebsbedingungen arbeiten. Der Pufferspeicher
ermöglicht zudem eine sinnvolle Kombination mit einer thermischen Solaranlage
(siehe S. 25).
Fazit
•CO2-neutraler, regional nachwachsender
Brennstoff
•hohe Energieeffizienz
•Unabhängigkeit von steigenden Gas- und
Ölpreisen
•Ein Scheitholzkessel muss regelmäßig bestückt werden. Für Zeiten längerer Abwesenheit benötigen Sie daher eine Zusatzheizung.
23
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Energieberater von A-Z
Nutzen Sie die Energie der Sonne! Während fossile Brennstoffe nur noch begrenzt
vorhanden sind, steht uns die Energie der Sonne unbegrenzt und kostenlos zur
Verfügung. In unserer Region können Sie mit rund 1.000-1.200 Stunden im Jahr
rechnen.
Mit einer thermischen Solaranlage kann
Warmwasser als Brauchwasser (Bad, Dusche, Küche usw.) und zur Unterstützung
des Heizungssystems bereitet werden. Der
Energiebedarf zur Brauchwasser-Erwärmung kann in den Sommermonaten bereits zu 100 % über eine Solaranlage ge­
deckt werden. Eine Vollversorgung ist
zurzeit noch nicht möglich, sodass in den
Wintermonaten ein zusätzlicher Heizkessel fehlende Wärme für die Heizung hinzuliefern muss. Trotzdem spart eine solar­
thermische Anlage über das ganze Jahr hin­
weg bis zu 40 % Brennstoffe – und damit
Brennstoffkosten und CO2 -Emissionen.
Solarenergie und
Denkmalschutz
Für die Montage von Solarkollektoren und Solarmodulen benötigen Sie in der Regel keine behördliche Genehmigung. Bei denkmalgeschützten Gebäuden, im Bereich
eines Ensembleschutzes oder auch
in der Nähe von Baudenkmälern
(sog. Denkmalnähefall) ist dafür
allerdings eine denkmalrechtliche
Erlaubnis durch das Landratsamt
erforderlich.
Informationen und Beratung:
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf
Untere Denkmalschutzbehörde
Kontakt: siehe S. 13
Solarkollektoren
Solarkollektoren nehmen die Wärmestrahlung der Sonne auf und geben diese
an einen gut gedämmten Warmwasserspeicher (Pufferspeicher) ab. Der Speicher
enthält entweder Trinkwasser zur direkten
Nutzung oder Heizungswasser für die
Raumwärme. Durch diesen Zwischenspeicher wird das schwankende Energieangebot der Sonne ausgeglichen. In den Wintermonaten heizt ein zusätzlicher Kessel
die fehlende Wärme im Speicher nach.
Foto: www.pixabay.com
Solarthermie
Man unterscheidet zwischen Flachkollektoren und Vakuum-Röhrenkollektoren.
Flachkollektoren sind kostengünstiger,
konstruktionsbedingt entstehen allerdings
Wärmeverluste. Vakuum-Röhrenkollektoren können daher höhere Wirkungsgrade
erzielen, sind aber weniger robust.
Voraussetzungen und
Auslegung
Voraussetzung für den Einsatz einer Solaranlage ist eine weitgehend unverschattete Dachfläche. Das Dach sollte optimalerweise nach Süden ausgerichtet sein.
Abweichungen nach Süd-Ost oder SüdWest sind aber sehr häufig auch gut tolerierbar. Die Dachneigung sollte bei 25°60° liegen. Eine steile Aufstellung ist bei
einer heizungsunterstützenden Anlage
von Vorteil, da in den Winter- und Übergangsmonaten die Sonne tiefer steht. So
können auch dann höhere solare Deckungsraten erreicht werden. Auch eine
Aufstellung im Garten ist möglich und
bietet den Vorteil einer optimalen Ausrichtung.
Die Auslegung der Anlage muss von Fall
zu Fall genau errechnet werden, um eine
Unter- oder Überdimensionierung zu vermeiden. Die benötigte Kollektorfläche
richtet sich danach, ob die Anlage nur
Trinkwasser erwärmen oder auch die Heizung unterstützen soll. Eine reine Brauchwasseranlage für einen 4-Personenhaushalt sollte eine Größe von ca. 6 m2 haben.
Bei einer Heizungsunterstützung sollte
auf jeden Fall eine Größe von 12 m2 gewählt werden.
Wirtschaftlichkeit
Die Preise für thermische Solaranlagen
sind in den vergangenen Jahren gesunken
und die Leistungsfähigkeit der Anlagen
gestiegen, sodass sich deren Wirtschaftlichkeit stetig verbessert. In Ihre Kalkulation sollten Sie auch die Einsparung der
Brennstoffkosten miteinbeziehen – vor
allem vor dem Hintergrund steigender
Preise für fossile Energieträger. Wer einmal in eine Solaranlage investiert, nutzt
Sonnenenergie kostenlos. Dadurch amortisiert sich die Anlage, je nach Ertrag und
der Entwicklung der Energiepreise, in ca.
12-15 Jahren. Bei modernen Solaranlagen
können Sie mit einer durchschnittlichen
Lebensdauer von 20-30 Jahren rechnen.
Fazit
•Einsparung von Brennstoffkosten bis zu 40 %
• klimafreundlich: Einsparung von CO2-Emission
•Heizkessel, Durchlauferhitzer usw. können
in den Sommermonaten ganz abgeschaltet
bleiben, sodass sich deren Verschleiß verringert.
•Förderung gibt es bei der BAFA für Solaranlagen mit und ohne Heizungsunterstützung für den Altbau und als „Innovationsförderung“ für den Neubau.
25
Energieberater von A-Z
Photovoltaik
Wer seinen Strom mit der Kraft der Sonne selbst erzeugt, der macht sich unabhängig
von der Preispolitik der Stromanbieter. Insbesondere der Eigenverbrauch des Stroms ist
interessant. Bereits heute ist der selbst erzeugte Strom günstiger als der Strom, den Sie
bei einem Stromversorger einkaufen.
Voraussetzungen
Wichtige Voraussetzungen für die Erzeugung von Solarstrom sind die Statik und
der allgemeine Zustand des Dachs. Am Dach
sollten die nächsten 20-25 Jahre keine größeren Reparaturen durchgeführt werden
müssen. Wenn aber ohnehin eine Dachsanierung ansteht, bietet sich die Installation
einer Photovoltaikanlage natürlich an.
Um den Stromertrag aus direkter Einstrahlung zu maximieren, ist eine Ausrichtung
des Daches nach Süd, Südost bzw. Südwest
von Vorteil. Aber auch Dächer mit einer
Ost-West-Ausrichtung werden zunehmend
interessant. Hier können zwar insgesamt
weniger Kilowattstunden erzeugt werden
als auf Süddächern, aber der Ertrag wird
vor allem in den Morgen- und Abendstunden generiert – also genau dann, wenn der
Strom im Haushalt auch verbraucht wird.
Technik und Anlage
In Solarzellen wird Lichtenergie in elektrische Energie umgewandelt. Es gibt verschiedene Zelltypen, die sich hinsichtlich
Herstellungsaufwand und damit Kosten
und Wirkungsgrad unterscheiden. Hier
sollten Sie intensiv vergleichen.
Da Solarzellen Gleichspannung abgeben,
Verbrauchsgeräte und das öffentliche
Stromnetz aber mit Wechselspannung
arbeiten, benötigen Sie einen Wechselrichter, der die Spannung umwandelt. Der
Wechselrichter sorgt dafür, dass die Anlage bei optimaler Spannung arbeitet und
eine maximale Leistung abgibt. Achten
Sie beim Kauf auch auf den Wirkungsgrad
dieses Wechselrichters, damit bei der Umwandlung keine Energie verlorengeht.
26
Leistung und
Wirkungsgrad
Die Leistung einer PV-Anlage wird in Kilowatt-Peak (kWp) angegeben. Mit Peak
ist hier die Spitzenleistung bei optimalen
Bedingungen gemeint. In unserer Region
können mit einer 1-kWp-Anlage (ca. 7 m2
Fläche) etwa 1.000 kWh Strom pro Jahr
erzeugt werden. Zum Vergleich: Der
durchschnittliche Jahres-Stromverbrauch
eines 4-Personenhaushalts liegt in
Deutschland etwa bei 4.000 kWh.
Der Wirkungsgrad einer Anlage gibt an,
wie viel Prozent der eingestrahlten Sonnenenergie in elektrischen Strom umgewandelt werden können. Die vom Hersteller angegebenen Wirkungsgrade weichen
allerdings wegen der Verluste durch Verschmutzung, Reflexion und Wechselrichterverluste häufig vom realen Wirkungsgrad ab. Durchschnittlich liegt der Wirkungsgrad je nach Zelltyp bei rund 8-22 %.
Auch eine ungünstige Dachneigung, geringfügige Verschattungen durch Bäume,
Nachbarhäuser o. ä. können den Stromertrag deutlich reduzieren.
Solarstrom selbst
verbrauchen und
Strom einspeisen
Der Vorteil liegt auf der Hand: Ist der Anteil des selbst erzeugten Stroms am Haushaltsstrom insgesamt relativ hoch, dann
muss weniger Strom zugekauft werden
und Sie werden unabhängiger von steigenden Strompreisen. Wie groß die Eigenverbrauchsquote einer PV-Anlage ist,
hängt von individuellen Faktoren ab, kann
aber bewusst erhöht werden – z. B. durch
den Einsatz stromintensiver Haushaltsgeräte in den Stunden, in denen die Sonne
scheint. Eine solche Lastverschiebung
kann auch durch den Einsatz von Zeitschaltuhren oder automatisierten Hausanlagen erreicht werden. Mithilfe von
Batteriespeichern kann der in den Sonnenstunden erzeugte Strom zeitversetzt
genutzt werden, sodass sich die Eigenverbrauchsquote weiter erhöht.
Überschüssiger Strom kann ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden und
Sie können dafür zusätzliche Einkünfte
einplanen. Denn Sie erhalten dafür vom
örtlichen Stromversorger eine Einspeisevergütung, die im EEG festgelegt ist.
Die Höhe dieser Einspeisevergütung ist
aktuell stark gekürzt worden und trotzdem zahlt sich die Investition in eine PVAnlage nach wie vor aus: Zum einen sind
die Anlagen heute relativ günstig geworden, zum anderen bietet der Eigenverbrauch des Stroms bei den mittlerweile
hohen (und weiterhin steigenden) Strompreisen eine kostengünstige Alternative.
Fazit
•klimafreundlich: Einsparung von CO2-Emissionen
•Stromkosteneinsparung bei Eigenverbrauch und evtl. zusätzlich Einkünfte
durch Stromeinspeisung
•Dachneigung und -ausrichtung sowie Verschattungen und Statik beachten
•Auch die Kosten für eine Versicherung der Anlage z. B. gegen Witterungsschäden müssen miteinbezogen werden.
Energieberater von A-Z
Blockheizkraftwerk
Bei der Stromerzeugung entsteht Wärme, die in konventionellen Großkraftwerken zu einem Großteil ungenutzt bleibt – ein hoher Energieverlust, der vermieden
werden kann, wenn das Kraftwerk dort steht, wo die Wärme auch genutzt wird.
Kraft-Wärme-Kopplung
Blockheizkraftwerke (BHKW) verbinden
direkt vor Ort die Stromerzeugung mit der
Bereitstellung von Wärme für Heizung
und Warmwasser und bieten damit eine
wesentlich effizientere Nutzung des Energieträgers. So können Wirkungsgrade des
Systems von über 90 % erreicht werden.
Der Strom erzeugende Generator wird z.
B. durch einen Verbrennungsmotor (oder
Stirlingmotor) angetrieben. Die dabei entstehende Wärme wird durch einen Wärmetauscher auf den hauseigenen Wasserkreislauf für Heizungs- und Brauchwasser
übertragen. Blockheizkraftwerke können
mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (Diesel, Heizöl oder Gas), aber auch
mit regenerativen Energieträgern wie
Biogas, Biodiesel oder Pflanzenöl.
Foto: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme, www.senertec.de
Bis vor wenigen Jahren wurden Blockheizkraftwerke vor allem für große Gebäudekomplexe wie Krankenhäuser, Wohnsiedlungen oder Schwimmbäder eingesetzt.
Mittlerweile gibt es jedoch Mikro-Blockheizkraftwerke – kleine Anlagen mit einer
Leistung von 0,8-10 kWel (Kilowatt elek-
trisch), bei denen Stromgenerator, Wärmetauscher und Regelungstechnik in einem kompakten Block montiert sind. Sie
werden auch als „stromerzeugende Heizung“ bezeichnet. Diese Kleinkraftwerke
für zu Hause sind nicht größer als eine
Tiefkühltruhe und eignen sich auch hinsichtlich ihrer Leistungsgröße bereits für
Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Planung und Auslegung
Bei der Umstellung kann ein Blockheizkraftwerk problemlos an die bestehende
Heizungsanlage angeschlossen werden.
Der erzeugte Strom wird für den Eigenbedarf verwendet. Trotzdem ist für die
Planung der Größe und Leistungsfähigkeit
eines Blockheizkraftwerks nicht die voraussichtlich benötigte Strommenge entscheidend, sondern vor allem die mögliche
Wärmenutzung. Denn der überschüssige
Strom wird – gegen eine entsprechende
Vergütung – ins öffentliche Stromnetz
eingespeist (siehe S. 26).
Die Anlage sollte so ausgelegt sein, dass
sie den durchschnittlichen Grundlastbe-
darf an Strom und Wärme abdecken kann.
Um einen zeitweise höheren Warmwasseroder Heizwärmebedarf abdecken zu können, kann das BHKW beispielsweise mit
einem Gas-Brennwertgerät kombiniert
werden. Wird mehr Strom benötigt, kann
dieser aus dem öffentlichen Netz entnommen werden.
Wirtschaftlichkeit
Damit das Blockheizkraftwerk wirtschaftlich laufen kann, sollte ein möglichst
gleichmäßiger Wärmebedarf während des
ganzen Jahres bestehen. In kleineren
Wohngebäuden, in denen die Abwärme
im Wesentlichen zum Heizen gebraucht
wird, ist der Bedarf jedoch großen
Schwankungen unterworfen. Hier passen
leistungsmodulierende Anlagen die thermische Leistung dem entsprechenden
Wärmebedarf an.
In der Anschaffung ist ein Blockheizkraftwerk teurer als ein herkömmlicher Brennwertkessel. In Ihre Kalkulation sollten Sie
aber auch die Nutzung des selbstproduzierten Stroms, also die Einsparung der
Stromkosten und die Einspeisevergütung
für den überschüssigen Strom, miteinbeziehen (siehe auch S. 26). Dadurch hat
sich ein Blockheizkraftwerk häufig bereits
nach wenigen Jahren amortisiert.
Fazit
•umweltfreundlich durch hohe Energieeffizienz
•kann mit fossilen oder regenerativen Energieträgern
betrieben werden
•Eine möglichst gleichmäßige Wärmeabnahme sollte
gesichert sein.
•vergleichsweise hohe Anschaffungskosten, aber:
•Einsparung der Stromkosten aus dem öffentlichen
Netz, während die Heizwärme quasi als Nebenprodukt
anfällt
•Einkünfte durch die Einspeisevergütung
•Rückerstattung der Energiesteuer (ehem. Mineralölsteuer) über das zuständige Haupt­zollamt
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Energieverluste und Schwachstellen erkennen
Beheizte Räume – auch Keller oder Wintergärten – sollten dabei innerhalb des
gedämmten Bereichs liegen, unbeheizte
Räume wie Dachboden oder Garage können außerhalb der Dämmung bleiben. Doch
wo genau sind eigentlich die Schwachstellen Ihres Gebäudes? Welche Sanierungsmaßnahme lohnt sich wirklich? Einer energetischen Gebäudesanierung sollte eine
qualifizierte Energieberatung vorausgehen,
um zunächst den Ist-Zustand des Gebäudes
zu ermitteln (siehe S. 7 ff.).
Wärmebrücken
Wärmebrücken sind Stellen am Gebäude,
die deutlich mehr Wärme nach außen abgeben als angrenzende Bereiche. Das können Schwachstellen in der Gebäudehülle
sein, an denen die Wärmedämmung unterbrochen ist, z. B. nicht gedämmte Rollladenkästen oder Heizungsnischen, Gebäudeecken, aber auch die Anschlüsse von
Balken, Wand, Fenster, Decken, Dach oder
Balkonplatte. Solche Schwachstellen machen sich umso deutlicher bemerkbar, je
besser die Wärmedämmung der übrigen
Bauteile ist.
Wärmebrücken können auch zu Bauschäden führen. Denn innen sind solche Stellen kälter als die umliegenden Bereiche.
Dadurch kondensiert dort die Feuchtigkeit
der Raumluft und es können Wandfeuchte und Schimmelpilze entstehen.
Luft-Dichtheitstest
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
schreibt für beheizte Neubauten eine luftdichte Gebäudehülle vor, denn ein verbesserter Wärmeschutz ist nur mit einer
Grafik: Landkreis Fürth
Eine schlechte Dämmung geht nicht
nur zulasten des Wohnkomforts, sondern schlägt mittlerweile auch finanziell empfindlich zu Buche. Den Verlust
wertvoller Heizungswärme können Sie
verhindern, indem Sie die Gebäudehülle möglichst lückenlos dämmen.
konsequenten Abdichtung möglich. Bei
der Sanierung von Altbauten ist diese
Luftdichtheit häufig schwieriger herzustellen als eine gute Wärmedämmung. Mit
einem Luft-Dichtheitstest (Differenzdrucktest oder Blower-Door-Test) wird
geprüft, wie luftdicht ein Gebäude oder
eine Wohnung ist. Bei einer nachträglichen Dämmung kann auf diese Weise
festgestellt werden, ob alle Arbeiten wirklich luftdicht ausgeführt wurden.
Thermografieaufnahmen
Eine thermografische Aufnahme, also ein
Wärmebild, ist ein hilfreiches Mittel zum
Erkennen von energetischen Schwachstellen eines Gebäudes. Mit einer Wärmebildkamera werden während der Heizperiode
die Oberflächentemperaturen am Gebäude ermittelt. Aussagefähige Bilder entstehen dann, wenn eine Temperaturdifferenz
von etwa 15-20 °C zwischen Innen und
Außen besteht. Schlecht gedämmte Dächer oder Wände sowie Wärmebrücken
sind dann deutlich wärmer, weil sie die
Heizwärme nach außen abgeben. Wärmere Stellen erscheinen im Thermografiebild
in Gelb- oder Rottönen, während die gut
isolierten Gebäudeteile außen kalt sind
und auf der Aufnahme blau oder violett
erscheinen.
Kleine Maßnahmen –
große Wirkung
Ohne größeren finanziellen Aufwand können
Sie einfache Dichtungs- und Dämmmaßnahmen selbst vornehmen:
•Fenster und Türen können Sie selbst abdichten, indem Sie alte Dichtungslippen
durch neue ersetzen. Dadurch wird der
Luftaustausch über die Fugen stark verringert.
• Heizungsrohrleitungen können Sie mit kostengünstigen, vorgefertigten Dämmschläuchen aus dem Baumarkt ganz einfach selbst dämmen.
•Rollladenkästen können ohne großen finanziellen Aufwand vom Fachmann abgedichtet und gedämmt werden.
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Energieberater von A-Z
Fenster und Lüftung
Spürbare Zugluft und Feuchtigkeit an den Glasscheiben oder auf dem Fensterbrett sind
die deutlichsten Anzeichen dafür, dass über Ihre Fenster zu viel Wärme verloren geht.
Alte Fenster erhalten?
Auch wenn Sie die Fenster als Schwachstellen erkannt haben, stellt sich zunächst die
Frage, ob die Fenster überhaupt ausgetauscht werden müssen. Prüfen Sie, ob eine
Aufarbeitung der alten Fenster nicht ebenfalls infrage kommt. Gut erhaltene Holzrahmen brauchen oft nur neue Scheiben,
am besten eine Wärmeschutzverglasung.
Diese kostet etwa 100-150 € pro Quadratmeter. Auch die Dichtungen zwischen Rahmen und Fensterflügeln lassen sich nachrüsten. Hier sind Gummilippendichtungen
der Standard, die eine sehr hohe Luftdichtigkeit garantieren.
tern und Fassade gleichzeitig durchzuführen. In diesem Fall sollte dann auch über
die Lage des Fensters nachgedacht werden:
Energetisch vorteilhaft ist ein Verschieben
nach außen. Wenn die Fenster bündig mit
der Wärmedämmschicht abschließen, erspart das die Dämmung der Laibungen.
Rollladenkästen
Rollladenkästen sind oft Wärmebrücken. Sie
gelten als energetische Schwachstellen,
wenn sie nicht wärmegedämmt und luftdicht sind. Deswegen sollten sie beim Einbau
von Fenstern direkt mitgedämmt werden.
Neue Fenster
Lüften ist notwendig!
Bei neuen Fenstern kann eine moderne
Wärmeschutzverglasung die Wärmeverluste deutlich reduzieren. Sie besteht in der
Regel aus drei Scheiben mit einer speziellen
Beschichtung und einer Edelgasfüllung.
Aber nicht nur die Verglasung spielt eine
Rolle. Denn die höchsten Wärmeverluste
treten am Rahmen auf. Besonders energiesparend sind Fenster mit speziell gedämmten Rahmen oder Rahmen aus Mehrkammerprofilen. Bei der Wahl des Fensterrahmens gilt: Holz- oder Kunststoffrahmen
geben meist weniger Energie nach außen
ab als Rahmen aus Metall. Und glasteilende
Sprossen erhöhen den Wärmeverlust des
Fensters zusätzlich.
Früher lüfteten sich die Gebäude quasi von
selbst. Vor allem durch undichte Fenster
wurde die Raumluft kontinuierlich ausgetauscht und entfeuchtet. Wenn aber die
Dämmung verbessert, neue Fenster eingebaut und dadurch insgesamt die Luftdichtheit des Gebäudes verbessert wurde, muss
danach ausreichend „aktiv“ gelüftet werden. Denn ein regelmäßiger Luftaustausch
ist notwendig, um beispielsweise Schimmelpilze, Feuchteschäden, eine hohe CO2Konzentration und damit stickige Raumluft
zu vermeiden.
Sinnvoll ist eine Stoßlüftung (Querlüftung)
mindestens zweimal täglich, bei der mehrere Fenster kurz (ca. 5 Minuten) weit geöffnet werden.
Das Ganze
im Blick haben
Nach dem Erneuern oder Abdichten der
Fenster kann es bei ungenügender Wanddämmung und unzureichender Lüftung zu
Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung
an den Außenwänden kommen. Daher ist
es sinnvoll, die Modernisierung von Fens-
Kontrollierte Wohnraumlüftungsanlage
(KWL)
Beim Lüften mit geöffneten Fenstern geht
allerdings wertvolle Heizwärme verloren.
Wesentlich energieeffizienter und auch
komfortabler ist eine kontrollierte Wohn-
raumlüftung (KWL). Sie saugt die verbrauchte Luft und Feuchtigkeit vor allem
dort ab, wo sie entsteht: in Küche, Bad und
WC. Außerdem sorgt sie für einen kontinuierlichen Austausch von verbrauchter Luft
gegen gefilterte und temperierte Frischluft.
Auch bei der Sanierung eines älteren Hauses ist der nachträgliche Einbau einer Lüftungsanlage möglich. Voraussetzung für
einen effizienten Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist dann
aber wiederum eine hohe Luftdichtheit des
Gebäudes.
Die Wärme
bleibt erhalten
Moderne Lüftungssysteme arbeiten mit
Wärmerückgewinnung (WRG): Frischluft
von außen wird vor dem Einleiten in die
Wohnräume temperiert, und zwar über einen Wärmetauscher mit der Wärme, die der
abgesaugten Luft entzogen wird. Die Lüftungsanlage dient damit zugleich der Energieeinsparung, reguliert die Feuchtigkeit,
schützt damit das Gebäude vor Schimmelpilzbildung und ist schließlich auch ein Plus
für den Wohnkomfort: Denn die Räume
werden mit Frischluft versorgt, während
Feinstaub, Pollen oder Insekten draußen
bleiben.
Durch den Einsatz einer kontrollierten
Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung reduziert sich der Energieverbrauch deutlich. Zwar nimmt der reine
Stromverbrauch durch die nötigen Lüftungsventilatoren zu. Im Gesamtresultat
aber lassen sich die Energieverbrauchskosten um ungefähr 20 % senken.
Und keine Sorge: Auch wenn eine Lüftungsanlage installiert ist, können die Fenster jederzeit geöffnet werden! Eine Lüftungsanlage soll vor allem einen MindestLuftwechsel garantieren. Trotzdem spart
die Anlage vor allem dann Heizkosten, wenn
die Fenster während der Heizperiode möglichst geschlossen bleiben.
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Energiesparen fängt zuerst zu
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kennen Sie ja selbst. Der Zimmermeister hilft Ihnen, ganz schön
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Energieberater von A-Z
Dach und Keller
Warme Luft steigt nach oben, sodass das Dach häufig das größte Potenzial bietet,
die Wärmedämmung zu verbessern. Und durch die Wärmedämmung des Kellers
können Sie außerdem Ihren Wohnkomfort verbessern. Denn das Ergebnis ist ein
wärmerer Fußboden im Erdgeschoss.
Dach oder oberste
Geschossdecke?
Wie nutzen Sie Ihre Dachräume? Die Dämmung der Dachschräge ist dann sinnvoll,
wenn Sie den Dachraum als Wohnraum
nutzen wollen. Bei nicht genutzten Spitzböden ist dagegen die Dämmung der
obersten Geschossdecke die leichteste
und preiswerteste Dämmmaßnahme. Und
mit etwas Geschick können Sie die Arbeiten auch selbst erledigen.
Um effektiv Energie zu sparen, muss die
Wärmedämmschicht die beheizten Räume
lückenlos vor dem unbeheizten Bereich
bzw. der Außenluft schützen. Jede Lücke
bildet eine Wärmebrücke, erhöht die Gefahr der Schimmelpilzbildung an dieser
Stelle und steigert die Energieverluste.
Die oberste Geschossdecke sollten Sie
mindestens 14 cm dick dämmen. Aber:
18-20 cm Dämmstoffdicke erhöhen die
Kosten nur unwesentlich, erhöhen aber
die Energieeinsparung deutlich.
Kellerfußboden
oder Kellerdecke?
Nutzen Sie Ihren Keller als beheizten
Wohnraum? Dann ist es sinnvoll, die Kellerwände und den Boden zu dämmen. Ist
der Keller ein unbeheizter Raum, dann
sollten Sie die Kellerdecke zum Wohnraum
hin dämmen. Empfehlenswert ist hier eine
Dämmstoffdicke von etwa 8 cm. Die maximal mögliche Dämmstoffstärke kann – z. B.
durch direkt unterhalb der Kellerdecke
eingebaute Kellerfenster – begrenzt sein.
Die Platten werden angedübelt oder auf-
Eine Dämmung der äußeren Kellerwände,
also der erdberührenden Wandbereiche,
schützt nicht nur vor Wärmeverlusten,
sondern auch vor dem Eindringen von
Feuchtigkeit (z. B. bei drückendem Grundwasser). Die sogenannte Perimeterdämmung ist mehrschichtig aufgebaut: Mit
einer Sperrschicht wird das Mauerwerk
zunächst gegen Feuchtigkeit abgedichtet
und darauf dann eine (feuchteunempfindliche) Wärmedämmung angebracht. Die
verwendeten Dämmstoffe müssen besonders hohe Anforderungen an die Feuchtebeständigkeit und die Druck-Belastbarkeit erfüllen und gut aufeinander abgestimmt sein. Die Sanierung feuchter
Wände und die Dämmung von äußeren
Kellerwänden sollten Sie unbedingt einem
Fachmann überlassen. Fehler können hier
zu größeren Bauschäden führen.
Foto: Rainer Sturm/www.pixelio.de
Der Dämmstoff wird einfach auf dem
Dachboden verlegt, ausgerollt oder als
Schüttung aufgebracht. Auch hier ist je
nach Hersteller und Dämmsystem eine
Dampfsperre erforderlich. Bei plattenförmigen Dämmstoffen ist eine mehrlagige,
versetzte Einbringung des Materials
empfeh­lenswert. Häufig kann der Dämm-
stoff auch lose, in Form von schüttfähigen
oder einblasbaren Dämmstoffen eingebracht werden. Um den Dachboden auch
weiterhin begehen zu können, sollte die
Dämmung eine oberseitige Abdeckung
erhalten, z. B. Spanplatten mit Nut und
Feder. Auch sie kann lose verlegt werden.
geklebt und bei Bedarf mit Gipskarton
oder Holzwolle-Leichtbauplatten verkleidet. Auch Kellerdecken mit unebener oder
gekrümmter Unterseite (z. B. Kappenoder Gewölbedecken) sind mithilfe einer
Unter- oder Tragkonstruktion nachträglich dämmbar. Als Material für solche
Deckenkonstruktionen sind biegsame
Dämmstoffe am besten geeignet. Etwas
komplizierter ist in solchen Fällen eine
Konstruktion, bei der erst die Unterkonstruktion mit Verkleidung eingebaut und
nachträglich der Hohlraum mit einem
einblasbaren Dämmstoff gefüllt wird.
33
Energieberater von A-Z
Foto: www.panthermedia.net/Harald Richter
Fassadendämmung
Durch die Dämmung der Außenwände
können Sie konsequent Ihren Energieverbrauch senken und haben noch weitere Vorteile: eine Vorbeugung gegen
Schimmelbildung und einen Zugewinn
an Behaglichkeit, da die Wände nicht
mehr kalt abstrahlen. Zunächst sollten
Sie die Konstruktion Ihrer Außenwände
prüfen. Nicht jede Dämmung eignet sich
für jeden Wandaufbau.
Außendämmung
Bei der Außendämmung wird die Dämmschicht auf die Außenfläche der Wand
aufgebracht. Sie schützt die Wand vor
Witterungseinflüssen, das Haus vor Wärmeverlusten und auch Wärmebrücken
werden dadurch gut verpackt. Und nicht
zuletzt spielt auch die Optik eine Rolle:
Eine Außendämmung bietet oft die Chance, die Fassade aufzuwerten. Umgekehrt
ist sie aber z. B. für Sichtfachwerk oder
Gebäude mit historischem Fassadenschmuck nicht geeignet.
Je nach Aufbau der Außendämmung wird
die Wand dadurch wesentlich dicker. Prüfen Sie also auch, ob dafür genügend Platz
zur Verfügung steht – beispielsweise an
Grundstücksgrenzen oder wenn Ihr Haus
unmittelbar an den öffentlichen Gehweg
grenzt. Ist zu wenig Platz für einen dicken
Dämmaufbau vorhanden, dann können
Vakuumdämmplatten genutzt werden. Sie
sind zwar teurer als herkömmliche Dämm-
34
platten, bieten aber rund zehnfach bessere Wärmeeigenschaften und können
daher sehr dünn sein.
Übrigens: Dämmputze haben weit
schlechtere Dämmeigenschaften als herkömmliche Dämmmaterialien. Sie eigenen
sich daher nur sehr bedingt dafür, etwas
gegen Wärmeverluste zu unternehmen.
Wärmedämmverbundsystem oder hinterlüftete Fassade?
Beim Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
sind Dämmmaterial, Putzträger und Putz
unmittelbar miteinander verbunden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Einzelkomponenten genau aufeinander abgestimmt sind. Demgegenüber bietet eine
hinterlüftete Fassade (oder Vorhangfassade) bauphysikalische Vorteile. Durch
eine Luftschicht zwischen den eigentlichen Dämmschichten und der Fassadenbekleidung, die als Witterungsschutz
dient, wird Feuchtigkeit sicher abgeführt.
Neben geringeren Wärmeverlusten ist ein
weiterer Vorteil, dass die Fassade damit
dauerhaft vor Schäden geschützt ist und
zudem später einfacher und sortenrein
rückgebaut werden kann. Die Vorhangfassade bietet auch gestalterische Flexibilität, denn die eigentliche Fassadenbekleidung als äußerste Schicht kann aus
den unterschiedlichsten Materialien bestehen, von Holz über Natur- oder Kunststein bis zu Metall oder Glas.
Innendämmung
Für eine Innendämmung ist kein Gerüst
nötig und sie ist daher meist günstiger. Eine
Innendämmung ist allerdings bauphysikalisch problematisch und sollte daher nur
dann angewendet werden, wenn andere
Maßnahmen nicht möglich sind. Das kann
beispielsweise bei denkmalgeschützten
Gebäuden der Fall sein, bei denen eine
Schmuckfassade erhalten bleiben soll.
Ein geeigneter Anlass für eine Innendämmung sind Malerarbeiten oder der Austausch von Heizkörpern. Um die Kondensation von Feuchtigkeit hinter der Dämmschicht zu vermeiden, brauchen die meisten Dämmstoffe eine Dampfsperre. Eine
Innendämmung erfordert Kompetenz bei
der Auswahl und Kombination der richtigen Materialien sowie Sorgfalt bei der
Ausführung, z. B. um Wärmebrücken an
Geschossdecken und Innenwänden zu
vermeiden. Unsachgemäße Innendämmung kann außerdem Bauschäden durch
Feuchtigkeit verursachen. Auf eine gute
Fachberatung sollten Sie also auch hierbei
auf gar keinen Fall verzichten.
Kerndämmung
Besteht die Außenwand aus zweischaligem Mauerwerk und wollen Sie die Fassade nicht verkleiden, so bietet sich eine
Kerndämmung an. Dafür wird der Dämmstoff in den Hohlraum zwischen den Mauern geblasen oder geschüttet. Vorher
sollten Sie unbedingt einen Bauphysiker
hinzuziehen, der eine Wärme- und Feuchteschutzberechnung der Wand vornimmt.
Denn nicht selten entstehen durch unsachgemäße Kerndämmung Bauschäden.
U-Wert
Die Dämmeigenschaften von Gebäudeteilen (z. B. Wand oder Fenster) werden mit dem U-Wert (früher k-Wert) angegeben. Was das
bedeutet erfahren Sie auf Seite 35.
Energieberater von A-Z
Praxiswissen und Tipps
Energiesparen im Haushalt
Um effektiv Energie einzusparen, sollten Sie nicht nur die
energetischen Eigenschaften Ihres Hauses oder Ihrer
Wohnung unter die Lupe nehmen, sondern auch Ihre alltäglichen Gewohnheiten. Durch einen bewussten Umgang
mit Energie im Haushalt lässt sich ohne große Einschränkungen eine Menge Geld sparen. Und das schont zugleich
die Umwelt. Wir haben ein paar Tipps zum alltäglichen
Energiesparen für Sie zusammengestellt.
Auf den Internetseiten des Landkreises finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
• Stand-By-Verluste
• Computer, Laptop, PC und EDV
•Beleuchtung
• Kochen und Backen
• Kühlen und Gefrieren
• Waschmaschine, Wäschetrockner und Bügeleisen
• Stromverbrauch Heizung
www.landkreis-fuerth.de ( Zuhause im Landkreis  Umwelt und Bauen  Energieberatung)
U-Wert /
Wärmedurchgangskoeffizient
Bei der Beurteilung der Wärmedämmeigenschaften von Gebäudeteilen, z. B. Außenwänden oder Fenstern, wird der Wärmedurchgangskoeffizient (Einheit W/(m2K)) betrachtet, der sogenannte U-Wert (früher k-Wert). Der U-Wert gibt an, wie viel
Wärme durch 1 m2 eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin (K) zwischen innen und außen abströmt. Die
Wärme wandert immer von der warmen zur kalten Seite, also im
Winter im Haus von innen nach außen. Der U-Wert beziffert die
Eigenschaft des Bauteils, die Wärme langsam oder schnell durchzulassen. Ein hoher U-Wert bedeutet einen starken Wärmestrom,
also hohe Wärmeverluste. Je niedriger der U-Wert, desto besser
ist die Wärmedämmung des Bauteils.
Beim U-Wert für Fenster ist meist ein weiterer Index für das
betrachtete Bauteil angegeben: g = Glas, f = Rahmen (engl.
frame), w = gesamtes Fenster (engl. window). Da die Verglasung
mittlerweile optimale Dämmeigenschaften aufweist, wird häufig
nur mit dem Ug-Wert geworben. Hier muss man also aufmerksam
sein. Denn bei unzureichender Rahmendämmung kann der UwWert (des gesamten Fensters) dann deutlich schlechter sein.
Ausgewählte Anforderungen der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) bei der energetischen Sanierung bestehender Gebäude:
Maßnahme
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (Umax)
Dämmung von Außenwänden .............................................................................................................................................. 0,24 W/(m2K)
Dämmung von Decken, Dächern und Dachschrägen ........................................................................ 0,24 W/(m2K)
Dämmung von Flachdächern/Kellerdecken ...................................................................................................... 0,20 W/(m2K)
Dämmung von Decken und Wänden gegen unbeheizte
Räume oder Erdreich ........................................................................................................................................................................... 0,30 W/(m2K)
Austausch außen liegender Fenster bzw. Fenstertüren ................................................................. 1,30 W/(m2K)
Austausch von Dachflächenfenstern ......................................................................................................................... 1,40 W/(m2K)
Austausch der Fensterverglasung .................................................................................................................................... 1,10 W/(m2K)
Erneuerung von Außentüren (Türfläche) ............................................................................................................. 2,90 W/(m2K)
Anforderungen bei der Förderung als Einzelmaßnahme durch
die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
0,20 W/(m2K)
2
.................................................. 0,14 W/(m K)
2
.................................................. 0,14 W/(m K)
.................................................
0,25 W/(m2K)
2
................................................. 0,95 W/(m K)
2
................................................. 1,00 W/(m K)
2
................................................. 0,95 W/(m K)
2
................................................. 1,30 W/(m K)
.................................................
35
Energieberater von A-Z
Wohnen im Passivhaus
Ein Passivhaus ist ein Gebäude, in dem ganzjährig eine behagliche Temperatur
ohne konventionelles Klimatisierungs- oder Heizsystem (mit Heizkörpern in jedem
Raum) erreicht wird. Es bietet erhöhten Wohnkomfort bei einem Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m2a und einem Primärenergiebedarf einschließlich
Warmwasser und Haushaltstrom von unter 120 kWh/m2a.
Das Passivhaus ist eine konsequente Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses
(NEH), benötigt aber im Vergleich zu diesem 75 % weniger Heizenergie, im Vergleich zu einem konventionellen Gebäude
sogar über 90 % weniger. Umgerechnet
in Heizöl kommt ein Passivhaus im Jahr
mit weniger als 1,5 l pro Quadratmeter
aus. Diese radikale Einsparung erreicht es
allein durch seine beiden Grundprinzipien:
Wärmeverluste vermeiden und freie Wärmegewinne optimieren.
Der Begriff Passivhaus bezeichnet allein
diesen Energiestandard. D. h. das Gebäude ist z. B. nicht auf eine spezielle Bauweise festgelegt ist. Es gibt Passivhäuser
in Massiv-, Holz- oder Mischbauweise.
Jeder Architekt kann Passivhäuser planen
und bauen. Auch viele Hersteller von Fertighäusern bieten mittlerweile schon Passivhäuser an. Und der Passivhaus-Standard setzt sich nicht nur bei Wohnhäusern
durch: Es gibt Schulen, Kindergärten,
Verwaltungsgebäude und Produktionsstätten im Passivhaus-Standard.
Mit der EnEV 2014 wurden die Grenzwerte für 2016 gesetzt, die bis zum Jahr 2020
bereits den Passivhausstandard erreichen
sollen. So ist schon heute absehbar, dass
der Passivhausstandard bis zum Jahre
2020 in Deutschland verbindlich eingeführt werden wird.
Die Wärme
bleibt im Haus
Eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle mit
Dämmstärken zwischen 25 und 40 cm und
Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung bewirken, dass die Wärme im
Haus bleibt. Für Frischluft sorgt eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung.
Mehr als 80 % ihrer fühlbaren Wärme
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muss die Abluft im Wärmeüberträger an
die Zuluft zurückgeben. So wird z. B. bei
0 °C Außentemperatur die kalte Frischluft
allein durch die 20 °C warme Abluft schon
auf mindestens 16 °C erwärmt. Ein weiterer Vorteil: Nicht nur Allergiker und
Asthmatiker schätzen die pollenfreie und
staubarme Luft im Passivhaus.
Wärmegewinne
optimieren
Wärmegewinne erzielt das Passivhaus durch
die Fenster und die Wärmeabgabe von Personen und Haushaltsgeräten. Im Sommer
verhindert eine Verschattung, z. B. Balkon
oder Jalousien, die Überhitzung der Räume. In den kalten Wintermonaten wird
über die Komfortlüftung zusätzlich die
Zuluft erwärmt, dadurch kann auf ein
separates Heizsystem verzichtet werden.
Grundsätze
Guter Wärmeschutz und Kompaktheit
Alle Bauteile der Außenhülle müssen
rundum sehr gut wärmegedämmt werden.
Kanten, Ecken, Anschlüsse und Durchdringungen müssen besonders sorgfältig geplant werden, um Wärmebrücken zu vermeiden. Alle nicht lichtdurchlässigen
Bauteile der Außenhülle des Hauses sind
so gut gedämmt, dass sie einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert, früher
k-Wert) kleiner als 0,15 W/m2K haben, d.
h. pro Grad Temperaturunterschied und
Quadratmeter Außenfläche gehen höchstens 0,15 Watt verloren.
Südorientierung und
Verschattungsfreiheit
Geeignete Orientierung und Verschattungsfreiheit sind weitere Voraussetzungen, damit der „passive“ Solarenergiegewinn optimiert und zum entscheidenden
Wärmelieferanten werden kann. Dies gilt
insbesondere für freistehende Einfamilienhäuser. Im Geschosswohnungsbau und
bei anderen kompakten Gebäudeformen
kann der Passivhaus-Standard auch ohne
Südorientierung erreicht werden.
Energieberater von A-Z
Superverglasung und
Superfensterrahmen
Die Fenster, d. h. die Verglasung UND die
Fensterrahmen, sollen einen U-Wert von
0,80 W/(m2K) nicht überschreiten, bei
Verglasungen gelten g-Werte um 50 %
(g-Wert = Gesamtenergiedurchlassgrad,
Anteil der für den Raum verfügbaren Solarenergie). Fenster müssen wärmebrückenfrei in die Dämmebene der Wandkonstruktionen eingebaut werden.
Passive Vorerwärmung der Frischluft
Die Frischluft kann über einen ErdreichWärmetauscher in das Haus geführt werden. Selbst an kalten Wintertagen wird
die Luft so bis auf eine Temperatur von
über 5 °C vorerwärmt. Dies ist eine sinnvolle Option, aber nicht unbedingt bei
jedem Passivhaus erforderlich.
Foto: Florian Methe/www.pixelio.de
Hochwirksame Rückgewinnung
der Wärme aus der Abluft
Neben einer guten Raumluftqualität dient
die Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung vor allem der Energieeinsparung. Im
Passivhaus werden mindestens 75 % der
Wärme aus der Abluft über einen Wärmetauscher der Frischluft wieder zugeführt.
Energiespargeräte für den Haushalt
Kühlschrank, Herd, Tiefkühltruhe, Lampen
und Waschmaschine als hocheffiziente
Stromspargeräte sind ein unverzichtbarer
Bestandteil für ein Passivhaus.
Gesamtkonzept
Ein Passivhaus ist mehr als die Summe
einzelner Passivhauskomponenten. Hier
ist die Planung eines Gesamtkonzeptes
erforderlich, das mithilfe eines Rechenverfahrens, dem sogenannten Passivhausprojektierungspaket (PHPP) dargestellt und validiert werden kann. Daher ist
eine Planung von erfahrenen Architekten
dringend erforderlich. Beim PHPP werden
u. a. auch Randbedingungen wie Verschattungsfreiheit, Wärmebrückenoptimierung bzw. -freiheit, solare Ausrichtung
und Kompaktheit der Gebäudehülle bis
hin zur Betrachtung des Haushaltsstromes näher betrachtet und bilanziert.
Ein Altbau
als Passivhaus?
Während sich der Passivhausstandard in
den Anfangsjahren nur auf den Wohnhausbau und den Neubau bezog, rücken
mittlerweile auch Nichtwohnbauten und
vor allem auch Sanierungen immer mehr
in den Blick. Dies ist insofern wichtig, da
gerade bei Altbauten das allergrößte
Energieeinsparpotenzial besteht. Insbesondere bei einer ohnehin erforderlichen
Sanierung ist eine Wirtschaftlichkeit in
aller Regel einfach nachzuweisen. Die Kriterien für den Passivhausstandard sind
grundsätzlich auch bei der Sanierung eines Altbaus umsetzbar. Dafür sind im
Wesentlichen folgende Maßnahmen erforderlich:
• Optimierung und Dämmung der Gebäudehülle
•Beseitigung konstruktiver Wärmebrücken
•Verbesserung der Luftdichtheit
•Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Das Passivhaus spart Energie und Geld
Das Passivhaus gilt grundsätzlich als wirtschaftlich. Die Baukosten zur Errichtung
z. B. eines Einfamilienhauses in Passivhaus-Standard liegen rund 5 bis 15 % über
denen, die für den Bau eines Hauses nach
aktueller EnEV benötigt werden. Diese
Mehrkosten amortisieren sich durch die
Energieeinsparungen – je nach Entwicklung der Energiepreise – in etwa zehn
Jahren. Zudem werden sie zum größten
Teil durch die Passivhaus-Förderung der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
aufgefangen: Mit 50.000 € fördert die KfW
den Bau von Passivhäusern. Der Antrag
hierfür wird über die Hausbanken gestellt.
Im Hinblick auf langfristig steigende Energiepreise und damit auf ein erhöhtes Bewusstsein für Energiestandards wird das
Passivhaus in Zukunft auf dem Immobilienmarkt einen Wettbewerbsvorteil genießen und noch mehr an Attraktivität
gewinnen. Schon heute sind die energetischen Kennwerte bei Immobilienanzeigen verpflichtend und das Bewusstsein
für energieeffiziente Immobilien steigt.
Die Wirtschaftlichkeit wurde vielfach
nachgewiesen, die Komfortverbesserungen sprechen für sich.
Fazit
• ganzjährig angenehme Temperaturen ohne
konventionelles Klimatisierungs- oder
Heizsystem
•Energieeinsparungen von 75 % im Vergleich zum Niedrigenergiehaus-Standard,
90 % im Vergleich zu einem durchschnittlichen bestehenden Wohngebäude
• hohe Raumluftqualität dank moderner Filter
und durchgängiger Belüftung des Hauses
• Passivhausstandard auch für die Sanierung
von Altbauten geeignet
• Ausgleich des Mehrkostenaufwands durch
Energieeinsparungen sowie Förderprogramme
Eine Liste zertifizierter Passivhausplaner
sowie weitere Informationen zum Thema
finden Sie auf der Internetseite des Passivhausinstitutes:
www.passivhaus-institut.de
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Eigenwohnraumförderung
im Freistaat Bayern
Viele Bürgerinnen und Bürger kennen die Eigenwohnraumförderung im Freistaat Bayern nicht. Besonders Haushalte mit Kindern, die bisher wegen des finanziellen Risikos den Traum von
den eigenen vier Wänden nicht zu leben gewagt haben, profitieren davon.
Wer wird gefördert?
• Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (und
die sind höher, als allgemein vermutet wird)
• Eine individuelle Einkommensberechnung erstellt das Landratsamt Fürth als zuständige Bewilligungsstelle, die eigenverantwortlich über jeden Förderantrag entscheidet.
• Schneller Überblick mit dem Förderlotsen:
www.bayernlabo.de/foerderinstitut/
privatpersonen/foerderlotse/
Wie wird gefördert?
• befristet zinsverbilligte staatliche Darlehen und Zuschüsse
(Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
• befristet zinsverbilligte Förderkredite
(Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm)
Was wird gefördert?
• Neubau, Ersterwerb und Zweiterwerb (im Bayerischen Wohnungsbauprogramm auch Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung) von angemessen großen Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Kinderleicht ins eigene Heim
Wohnraumförderung im Freistaat Bayern
Weitere Informationen über zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse
finden Sie unter O www.wohnen.bayern.de · www.bayernlabo.de
Das Förderinstitut der BayernLB
Förderantrag
• vor Baubeginn oder Abschluss des Vertrages über den Erwerb
der zu fördernden Wohnung bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt Fürth) zu beantragen
Zuschussförderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm
Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in
Höhe von 2.500 € je Kind im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 des
Einkommensteuergesetzes. Das Gleiche gilt, wenn die Geburt
eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden
Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist. Der Zuschuss kann nur in Verbindung mit einem
staatlichen Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm bewilligt werden.
Kombiförderung
Ein Förderkredit aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm
kann allein oder ergänzend mit einem staatlichen Darlehen und
gegebenenfalls mit einem Zuschuss aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragt, aber nicht zusammen mit einem
Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm in Anspruch
genommen werden.
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Die aktuellen Förderkonditionen werden jeweils im Internet unter www.bayernlabo.de veröffentlicht. Darüber hinaus berät die
zuständige Bewilligungsstelle (Landratsamt Fürth) individuell
über die Fördermöglichkeiten.
BayernLabo
Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt ist das Förderinstitut der Bayerischen Landesbank und als Organ der
staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung
im Freistaat Bayern zuständig.
Zuständige Bewilligungsstelle
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf
Bau- und Umweltangelegenheiten
Sachgebiet 43: Wohnungswesen
Herr C. Siegling
[email protected]
09 11/97 73-15 29
Energieberater von A-Z
Finanzierung und Förderung
Um ihre Klimaschutzziele langfristig umzusetzen, fördern vor allem die Bundesregierung, aber auch die Bayerische Staatsregierung Anstrengungen in diesem Bereich
durch finanzielle Angebote an die Bauherren. Mit Ihren privaten Sanierungs- oder
Bauvorhaben profitieren Sie besonders häufig von diesen Fördermaßnahmen.
Durchblick
im Förderdschungel
Gefördert werden vor allem Heizungsmodernisierung, Solarkollektor- und Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Holzoder Biomasseanlagen, Blockheizkraftwerke und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, aber auch Einzelmaßnahmen für einen verbesserten Wärmeschutz,
wie Wärmedämmung an Dach, Wand,
Kellerdecke oder neue Fenster.
Das Förderangebot für energetische Sanierungen, effiziente und ökologische
Anlagentechnik oder energiesparende
Neubauprojekte ist groß, aber auch ständig im Wandel. Die Vielfalt der Program-
me und Konditionen für einzelne Fördermaßnahmen ist mittlerweile zu einem
unübersichtlichen „Förderdschungel“
geworden. Und die häufigen, oft sehr
kurzfristigen Änderungen machen es gerade dem privaten Bauherren schwer, den
Überblick zu behalten. Durchblick im Förderdschungel bieten Förderdatenbanken
im Internet oder der stets aktuelle Förderkompass der Arbeitsgemeinschaft der
Bayerischen Energieagenturen, den Sie
auf den Internetseiten des Landkreises
Fürth herunterladen können:
www.landkreis-fuerth.de
( Zuhause im Landkreis  Umwelt und
Bauen  Energieberatung)
So planen Sie richtig
Bei größeren Sanierungsvorhaben sollten
Sie in jedem Fall eine kompetente Energieberatung in Anspruch nehmen (siehe
S. 7 ff.). Die Vor-Ort-Beratung wird auch
weiterhin durch die BAFA gefördert. Wenn
Sie sich über Art und Umfang der geplanten Maßnahmen im Klaren sind, muss
zunächst ein schriftliches Angebot eingeholt werden. Denn nur auf dieser Grundlage kann ein Förderantrag gestellt werden. Der Auftrag und der Baubeginn
dürfen erst erfolgen, wenn eine Förderbewilligung oder eine Bewilligung für
einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn
erteilt wurden. Auch hier gibt es allerdings
Ausnahmen (z. B. das Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, z. B.
für Solarthermie oder Pelletheizungen).
Beachten Sie zur Planung Ihres Sanierungsvorhabens auch unsere Checkliste
auf S. 17.
Förderdatenbanken
Aktuelle Informationen zu bestehenden Fördermöglichkeiten finden Sie vor allem über die Förderdatenbanken im Internet.
Hier können Sie gezielt nach Förderangeboten zu den von Ihnen geplanten Modernisierungs- oder Neubauvorhaben suchen.
Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen, den Konditionen und der Höhe der zu vergebenden Darlehen und Zuschüsse sowie Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie auf den Internetseiten der KfW, der BAFA und des Bayerischen
Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie.
www.bafa.de ...................................................................................... Informationen zu Förderprogrammen des Bundesamtes
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
www.energieagentur-nordbayern.de .......... Informationen und Förderkompass Energie für private Energieverbraucher,
Unternehmen und Kommunen
www.energieagenturen.info ...................................... Informationen und Förderkompass Energie für private Energieverbraucher,
Unternehmen und Kommunen
www.energieatlas.bayern.de ..................................... Informationen zum 10.000-Häuser-Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung
(Energie-System-Haus sowie Heizungstausch)
www.energiefoerderung.info ................................... Förderdatenbank des BINE Informationsdienstes und der Deutschen
Energie-Agentur (dena)
www.foerderdatenbank.de .......................................... Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
www.kfw.de ........................................................................................ Informationen zu Förderprogrammen der KfW-Bankengruppe
www.solarfoerderung.de ................................................ Interaktiver Förderberater für Solaranlagen
www.stmwi.bayern.de ......................................................... Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien,
Energie und Technologie zu Förderprogrammen und -maßnahmen auf
Bundesebene sowie zu Bayerischen Förderprogrammen
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Energieberater von A-Z
Foto: inixmedia Bayern
Finanzierung und Förderung
BAFA – Bundesanstalt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Die Nutzung erneuerbarer Energien, z. B.
durch Solarkollektoren, Wärmepumpen
oder Biomasseanlagen wie Pelletöfen, wird
auch durch das „Marktanreizprogramm
zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ der Bundesanstalt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Informationen:
www.bafa.de ( Energie  Heizen mit Erneuerbaren Energien)
KfW – Kreditanstalt
für Wiederaufbau
Die umfangreichsten Förderprogramme
werden durch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt. Die Antragstellung für eine KfWFörderung kann über alle Sparkassen und
Banken erfolgen. Die Förderungen werden
in Form von zinsgünstigen Darlehen, Tilgungszuschüssen oder als direkte Zuschüsse gewährt. Die KfW fördert vor
allem Sanierungsmaßnahmen, die das
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Regionale
Förderprogramme
Die regionalen Energieversorger im
Landkreis Fürth bieten ebenfalls
verschiedene Förderprogramme an.
Gefördert werden können je nach
Angebot z. B. die Anschaffung
energieeffizienter Hausgeräte, EMobilität, die Heizungsumstellung
auf Brennwerttechnik, auf Fernwärme oder von Öl auf Gas u. a.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem
Energieversorger!
Haus zum KfW-Effizienzhaus (siehe S. 15)
machen. Darüber hinaus sind aber auch
Einzelmaßnahmen (zur Wärmedämmung
oder zur Modernisierung der Anlagentechnik) und Kombinationen aus Einzelmaßnahmen förderungsfähig. Hierfür
werden bestimmte Anforderungen an die
Bauteile gestellt und seit einiger Zeit auch
an die Bauausführung und die Baubegleitung bzw. Energieberatung. Bauherren
sollen damit die Sicherheit erhalten, dass
der gewünschte Effizienzhausstandard in
der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.
Informationen:
www.landkreis-fuerth.de
( Zuhause im Landkreis  Umwelt und
Bauen  Energieberatung  Informationen
zur Energieberatung)
www.kfw.de
an den KfW-Förderprogrammen. Die Zuständigkeit liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien,
Energie und Technologie.
Informationen und Anträge zum
10.000-Häuser-Förderprogramm der
Bayerischen Staatsregierung (EnergieSystem-Haus sowie Heizungstausch)
finden Sie unter:
www.energieatlas.bayern.de
( Bürger  10.000-Häuser-Programm)
Förderung durch den
Freistaat Bayern und
die Regierung von
Mittelfranken
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage oder
ein Blockheizkraftwerk (Kraft-WärmeKopplung) planen, gehen zusätzlich zu
den Förderungen die möglichen Einkünfte durch die Einspeise- und Eigenverbrauchsvergütung bei der Stromeinspeisung auf Ihr Konto. Maßgeblich dafür sind
die Regelungen im Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) und im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Informationen:
www.bafa.de
( Energie  Kraft-Wärme-Kopplung)
Der Freistaat Bayern fördert die Einsparung von Energie und den vermehrten
Einsatz regenerativer Energien auf vielfältige Weise. Die Konditionen dieser Förderprogramme orientieren sich teilweise
Weitere Informationen:
www.regierung.mittelfranken.bayern.de
( Planung und Bau  Energieeffizientes
Bauen)
Strom einspeisen
Energieberater von A-Z
Ansprechpartner und Internetadressen
Ansprechpartner
im Landratsamt Fürth
Landratsamt Fürth
Dienstgebäude Zirndorf
Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf
Bauamt/Denkmalschutz
Sachgebiet 45 – Bauleitplanung,
Bauordnung, Denkmalschutz-Technik
•Kreisbaumeister
Herr T. Lohse
09 11/97 73-15 00
[email protected]
•Untere Denkmalschutzbehörde
Frau I. Kugler
09 11/97 73-15 06
[email protected]
Energieberatung, Energie- und
Klimaschutzmanagement
Sachgebiet 12 – Gebäudewirtschaft
Herr D. Mages
09 11/97 73-16 10
[email protected]
Naturschutz
Sachgebiet 42 –
Umweltschutz und Landschaftspflege
Untere Naturschutzbehörde
Herr A. Leßmann
09 11/97 73-14 20
[email protected]
Umweltschutz
Sachgebiet 41 – Umweltschutz
Herr G. Meyer
09 11/97 73-14 08
[email protected]
Wohnungswesen
Sachgebiet 43 – Wohnungswesen
Herr C. Siegling
09 11/97 73-15 29
[email protected]
Weitere
Ansprechpartner
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestraße 128 a
10115 Berlin
0 30/72 61 65-6 00
oder kostenfreie
Service-Hotline
08 00/0 73 67 34
[email protected]
www.dena.de
Energieagentur Nordbayern GmbH
Geschäftsstelle Kulmbach
Kressenstein 19
95326 Kulmbach
Jürgen Ramming
0 92 21/82 39-18
[email protected]
www.energieagentur-oberfranken.de
Energieagentur Nordbayern GmbH
Geschäftsstelle Nürnberg
Fürther Straße 244 a
(„Auf AEG“, Gebäude 8, 2. OG)
90429 Nürnberg
Alexander Schrammek 09 11/99 43 96-7
[email protected]
www.energieagentur-nordbayern.de
Verbraucherzentrale Bayern
Beratungsstelle Nürnberg
Albrecht-Dürer-Platz 6
90403 Nürnberg
09 11/2 42 65 01
oder kostenfreie
Service-Hotline
08 00/8 09 80 24 00
[email protected]
www.verbraucherzentrale-bayern.de
www.verbraucherzentraleenergieberatung.de
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Allersberger Straße 17/19
90461 Nürnberg
09 11/2 36 09-0
[email protected]
www.wwa-n.bayern.de
Weiterführende Informationen im Internet (Auswahl)
www.bayerisches-energie-forum.de ................ Bayerisches Energie-Forum, Bayern innovativ, Gesellschaft für
Innovation und Wissenstransfer
www.bine.info ..................................................................................... Fachinformationen des BINE Informationsdienstes zu Themen der Energieforschung,
gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
www.carmen-ev.de ...................................................................... Informationen des Centralen Agrar-Rohstoff-Marketing und
Entwicklungs-Netzwerkes zum Thema nachwachsende Rohstoffe
www.energieatlas.bayern.de ......................................... Internetportal der Bayerischen Staatsregierung zum Energiesparen,
zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien
www.erneuerbare-energien.de ................................. Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
zu regenerativen Energien
www.lfu.bayern.de ....................................................................... Aktuelle Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
www.oekologisch-bauen.info....................................... Internetportal zum Thema Ökologisch Bauen
www.stromeffizienz.de ......................................................... Internetportal der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
rund um Energieeffizienz und Stromsparen
www.vpb.de ............................................................................................ Informationen des Verbandes privater Bauherren rund ums Bauen und Sanieren
www.zukunft-haus.info ....................................................... Informationsportal der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
rund um Sanierung und Neubau
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Energieberater von A-Z
Glossar
Was versteht man eigentlich unter Gebäudenutzfläche? Was bedeutet Primärenergiebedarf ? Und was genau gibt der Wärmedurchgangskoeffizient an? … Wir haben
für Sie die wichtigsten Begriffe rund um das Thema energetische Sanierung zusammengefasst.
A
A/V-Verhältnis (auch Formfaktor)
Kenngröße für die Kompaktheit eines Gebäudes, Verhältnis zwischen der (wärmeübertragenden) Oberfläche und dem
(beheizten) Innenvolumen eines Gebäudes. Je kleiner dieses Verhältnis, desto
kompakter das Gebäude und desto geringer die Wärmeverluste.
B
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BHKW
Blockheizkraftwerk, kompaktes Kraftwerk, in dem gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt werden
BImSchV
Bundesimmissionsschutzverordnung,
u. a. Verordnung über Kleinfeueranlagen,
die z. B. Grenzwerte für die Abgase von
Feuerungsanlagen festlegt
Blower-Door-Test
siehe Druckdifferenztest
Brennwert
Wärmepotenzial bzw. Menge an thermischer Energie, die in einem Brennstoff
enthalten ist. Der Brennwert wird bei festen Brennstoffen in Kilowattstunde pro
Kilogramm (kWh/kg), bei flüssigen Brennstoffen in Kilowattstunde pro Liter
(kWh/l) und bei gasförmigen in Kilowattstunde pro Kubikmeter (kWh/m3) angegeben.
Brennwertkessel
Moderner Heizkessel, der durch die zusätzliche Nutzung der im Abgas enthaltenen Wärme besonders hohe Wirkungsgrade erzielt
C
COP (Coefficient of Performance)
Leistungszahl bzw. thermischer Wirkungsgrad einer Wärmepumpe. Für die
energetische Bewertung der gesamten
Wärmepumpenheizungsanlage ist das
Mittel über ein Jahr, die sogenannte Jahresarbeitszahl (JAZ), entscheidend.
D
Dämmputz
Fassadenputz, der gleichzeitig eine leichte Dämmwirkung hat
Dampfbremse / Dampfsperre
Schicht (meistens Folie), die auf der warmen
Seite eines Bauteils angebracht wird und
die begrenzt oder gar nicht durchlässig für
Wasserdampf ist. Sie wirkt der Durchfeuchtung der Dämmschicht entgegen.
Druckdifferenztest
(z. B. Blower-Door-Test) Test zur Ermittlung der Luftdichtheit eines Gebäudes
E
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz, Gesetz zur
Förderung und zum Ausbau von Stromund Wärmeerzeugung aus erneuerbaren
Energiequellen. Darin ist u. a. die Einspeisevergütung für Solarstrom festgelegt.
EnEV
Energieeinsparverordnung, Verordnung über
energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
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Erdreichkollektor
Bauelement zur Nutzung von Erdwärme
in geringer Tiefe
Erdsonde
Bauelement zur Nutzung von Erdwärme,
das durch eine Tiefenbohrung im Erdreich
versenkt wird
G
Gebäudenutzfläche
Rechengröße der EnEV, Größe der Energiebezugsfläche bei Wohngebäuden, die
sich aus dem beheizten Gebäudevolumen
errechnet. Diese Fläche ist in der Regel
größer als die eigentliche Wohnfläche,
weil z. B. auch indirekt beheizte Flure und
Treppenhäuser miteinbezogen werden.
H
Heizlast
Wärmezufuhr (in Watt), die zur Aufrechterhaltung einer bestimmten Raumtemperatur notwendig ist
Heizwärmebedarf
Energiemenge in Kilowattstunde pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche pro Jahr
(kWh/m2a), die an einen beheizten Raum
abgegeben wird (z. B. über die Heizkörper)
J
JAZ
Jahresarbeitszahl eines Wärmepumpenheizsystems: Verhältnis der über das Jahr
abgegebenen Heizenergie zur aufgenommenen elektrischen Energie
K
Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL)
Anlage zum kontrollierten Luftaustausch
in Gebäuden mit hoher Luftdichtheit.
Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung sorgen dafür, dass möglichst wenig
Wärme der Innenluft verloren geht.
Energieberater von A-Z
Glossar
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Gleichzeitige Erzeugung von Strom und
Wärme, z. B. in einem Blockheizkraftwerk
(BHKW)
L
Luftdichtheit
Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird mit
dem n50-Wert (Einheit 1/h) angegeben.
Dieser Wert gibt als Maß den Luftwechsel
an: Wievielmal wird das Innenraumvolumen eines Gebäudes pro Stunde umgesetzt? Die EnEV legt dafür bestimmte
Grenzwerte fest.
N
Niedertemperaturkessel
Heizkessel, der mit besonders niedriger
Vorlauftemperatur betrieben wird. Das
ermöglicht geringere Bereitschafts,- Stillstands- und Abgasverluste.
P
Photovoltaik
Stromerzeugung durch Sonnenlicht
Primärenergiebedarf
Energiebedarf eines Gebäudes unter Berücksichtigung auch der Energiemengen,
die bei der Gewinnung, Umwandlung und
Verteilung des Energieträgers benötigt
werden. Zur Ermittlung des Primärenergiebedarfs wird der eigentliche Energiebedarf mit einem für den entsprechenden
Energieträger spezifischen Primärenergiefaktor multipliziert.
Primärenergiegehalt
Der zur Herstellung, Verarbeitung, Einbau
und Transport eines Produktes notwendige Energieeinsatz. Häufig wird hierbei
auch der Energiebedarf für die Entsorgung bzw. Wiederaufbereitung miteinbezogen.
R
W
Regenerative Energien
Energieformen, die dauerhaft verfügbar
sind bzw. sich regelmäßig erneuern (z. B.
Sonnenenergie, Windenergie, Wasserkraft
oder nachwachsende Rohstoffe)
Wärmebrücken
Schwachstellen in der Baukonstruktion
und Bauteile, die deutlich mehr Wärme
nach außen abgeben als angrenzende Bereiche
S
Solarkollektor
Bauelement zur Gewinnung von Sonnenwärme
Solarmodul
Bauelement, das über Solarzellen Lichtenergie in elektrische Energie umwandelt
Solarthermie
Nutzung der Strahlungswärme der Sonne
für Heizung und Brauchwassererwärmung
T
Thermografie
Die Aufnahme mit einer Infrarot- oder
Wärmebildkamera kann energetische
Schwachstellen und Wärmebrücken an
einem Gebäude sichtbar machen.
Transmissionswärmeverlust
Wärmeverlust eines Gebäudes durch Außenwände, Fenster, Dach, Keller usw.
Während der Wärmedurchgangskoeffizient die bestimmten Eigenschaften einzelner Bauteile angibt, wird damit der Gesamtverlust der Gebäudehülle bemessen
oder im Durchschnitt ermittelt.
U
U-Wert (früher: k-Wert)
siehe Wärmedurchgangskoeffizient
V
Vorhangfassade
Bezogen auf die Wärmedämmung:
Dämmsystem, bei dem zwischen dem
Dämmmaterial und einer vorgehängten
Fassade (als Witterungsschutz) eine Hinterlüftungsschicht liegt
Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
Wärmedämmsystem, bei dem Dämmmaterial, Putzträger und Außenputz unmittelbar verbunden sind. Dabei dürfen nur
aufeinander abgestimmte Einzelkomponenten verwendet werden.
Wärmedurchgangskoeffizient
Der sogenannte U-Wert (Einheit: W/m2K):
Er gibt an, wie viel Wärme (in Watt W) pro
Quadratmeter Fläche je Grad Temperaturdifferenz (in Kelvin K) zwischen innen und
außen durch ein Bauteil fließt.
Wärmeleitfähigkeit
Dieser Wert (Lambda-Wert, λ bzw. WL)
gibt an, wie viel Wärme durch einen Stoff
oder ein Bauteil hindurchgeht (Einheit W/
mK). Dämmstoffe haben also eine besonders geringe Wärmeleitfähigkeit.
Wärmeleitgruppe (WLG)
Baustoffe sind häufig in eine Wärmeleitgruppe eingeordnet. Diese ergibt sich
durch Multiplikation des Wärmeleitfähigkeits-Wertes mit 1.000.
Wärmepumpe
Gerät zur Nutzung der Wärmeenergie aus
der Umwelt (Erdwärme, Grundwasser oder
Außenluft)
Wärmerückgewinnung (WRG)
Nutzbarmachung von Abwärme, z. B. bei
einem Brennwertkessel oder bei einer Lüftungsanlage. Der Wärmerückgewinnungsgrad wird in Prozent angegeben.
Wirkungsgrad
Verhältnis (in %) zwischen nutzbarer Leistung (z. B. der aus der Verbrennung eines
Brennstoffes entstehenden Wärme) und
dem zugeführten Aufwand
43
Energieberater von A-Z
Branchenverzeichnis | Impressum
Branchen
Ämter & Öffentliche Einrichtungen .......................................................................... 6
Impressum
Architekten / Ingenieurbüros ....................................................... U2, 2, 6, 8, 22
Bäder / Sanitär ............................................................... U2, 2, 6, 20, 22, 24, 28, U4
Bauunternehmen / Bauträger ............................................................................................... 6
Dachdecker / Dachdeckerfachbetrieb ................................................................ 32
Dämmung / Dämmstoffe / Dämmtechnik ............................................. 2, 32
Dienstleister ..................................................................................................... 2, 6, 8, 20, 22, 28
Elektroinstallation / Elektrotechnik ...................................................................... 24
Energieberatung ...................................................................................... U2, 2, 6, 8, 22, U3
Fenster / Türen .................................................................................................................... 28, 30, 32
Förderprogramme / Förderinstitut .................................................................. 6, 38
Glasereifachbetrieb / Glasbau .......................................................................................... 28
Heizung / Heizungstechnik ........................ U2, 2, 6, 20, 22, 24, 28, U3
Holzbau ........................................................................................................................................................ 28, 32
Industrie, Wirtschaft & Handel .................................................................................... U3
Maler / Malerfachbetrieb ........................................................................................................ 28
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Sanierung / Renovierung .................................. U2, 2, 6, 8, 28, 30, 32, U3
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Im Auftrag des Landkreises Fürth
2. Auflage, Ausgabe Januar 2016
Redaktion Verlag: Dr. Anja Wenn, Fabian Galla
Lektorat Verlag: Fabian Galla
Redaktion Landkreis Fürth: Dominik Mages
Anzeigenberatung: Kurt Schwemmer
Layout/Satz: Sabrina Kahl
Druck: Silber Druck oHG, www.silberdruck.de
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