gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) gültig bis

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ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
gültig bis: 06 / 2017
1
Gebäude
Gebäudetyp
Adresse
Geschosswohnungsbau/ Altbau-saniert
Eulitzstraße 1
Chemnitz
Gebäudeteil
1950
Baujahr Anlagentechnik 2008
Baujahr Gebäude
Anzahl Wohnungen
Gebäudenutzfläche A N 765,1 m²
Anlass der Ausstellung des Energieausweises
Neubau
Vermietung/Verkauf x Modernisierung (Änderung / Eweiterung)
Sonstiges
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter
standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden.
Als Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den
allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. Die angegebenen Vergleichswerte sollen überschlägige
Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen - siehe Seite 4).
x
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt.
Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig.
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt.
Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt.
Datenerhebung Bedarf / Verbrauch durch
Eigentümer
Aussteller
Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt.
(freiwillige Angabe)
Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich
auf das gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist
lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.
CHEMNITZPROJEKT GmbH
Herr Mario Fritzsche
Beckerstraße 35
09120 Chemnitz
Chemnitz, 23.06.08
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
2
Energiebedarf
CO 2 -Emissionen 1)
Endenergiebedarf
80,6 kWh/(m²·a)
Primärenergiebedarf ("Gesamteffizienz")
90,3 kWh/(m²·a)
Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 EnEV 2)
Primärenergiebedarf
Gebäude-Istwert Q"P
EnEV-Anforderungswert
Endenergiebedarf
Energieträger
Erdgas (Stadtnetz)
Energetische Qualität der Gebäudehülle
90,3 kWh/(m²·a)
104,7 kWh/(m²·a)
Gebäude-Istwert H'T
EnEV-Anforderungswert
Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m²·a) für
Heizung
Warmwasser Hilfsgeräte 3)
57,6
22,0
1,0
Sonstige Angaben
0,487 W/(m²·K)
0,614 W/(m²·K)
Gesamt
kWh/(m²·a)
80,6
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme
nach § 5 EnEV vor Baubeginn geprüft
Alternative Energieversorgungssysteme
werden genutzt für:
Heizung
Warmwasser
Lüftung
Kühlung
Passivhaus
Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch:
x Fensterlüftung
Schachtlüftung
Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
EFH
Neubau
MFH
Neubau
Durchschnitt
Wohngebäude
EFH energetisch
nicht wesentlich
modernisiert
EFH energetisch MFH energetisch
gut modernisiert nicht wesentlich
modernisiert
4)
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere
wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den
tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV
pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ).
1) freiwillige Angabe
3) ggf. einschließlich Kühlung
2) nur in den Fällen des Neubaus und der Modernisierung auszufüllen
4) EFH-Einfamilienhäuser, MFH-Mehrfamilienhäuser
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Erläuterungen
Energiebedarf – Seite 2
Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt.
Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw.
gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten,
definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die
energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen
standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen
Energieverbrauch.
Primärenergiebedarf – Seite 2
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch
die so genannte „Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B.
Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit
eine hohe Energieeffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mit dem
Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden.
Endenergiebedarf – Seite 2
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und
Warmwasserbereitung an („Normverbrauch"). Er wird unter Standardklima und -nutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß
für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem
Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die
standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Kleine
Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.
Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der
Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für
die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte auch außerhalb der angegebenen Bereiche liegen.
Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2
Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust
(Formelzeichen in der EnEV: H'T). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden
Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen
Wärmeschutz.
Energieverbrauchskennwert – Seite 3
Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und ggf.
Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei
werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde
gelegt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen
Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führen beispielsweise hohe Verbräuche in einem
einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise
auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen
geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können
die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen
Nutzung und vom individuellen Verhalten abhängen.
Gemischt genutzte Gebäude
Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorgaben. Danach
sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder für Wohnungen und für die
übrigen Nutzungen zwei getrennte Energieausweise auszustellen; dies ist auf Seite 1 der Ausweise erkennbar.
Basisvariante
4
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