Ausschreibung Brauchbarkeitsprüfung

Werbung
Ausschreibung Brauchbarkeitsprüfung
Die JV Freiburg richtet am 9. September 2017 eine Brauchbarkeits-Prüfung in den Revieren um
Freiburg nach der BrbPO des LJV Baden - Württemberg vom 1.4.2017 aus.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g), die am Prüfungstag 12 Monate alt sind
und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von
Baden – Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.
Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:
Am 9. September 2017 Prüfung 1 und Prüfung 2:
Prüfung 1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im
Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.
Prüfung 2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gemäß
§ 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits früher oder am
Prüfungstag 9.7.2017 erfolgreich abgelegt haben.
Prüfung 3 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der erweiterten Brauchbarkeit zur Wasserarbeit gemäß
§ 3.4 der BrPO und der Stuttgarter Vereinbarung für Hunde, die die Prüfung 1 und 2 bereits
früher oder am Prüfungstag 9.7.2017 erfolgreich abgelegt haben.
Zur Anmeldung ist ein Ausbildungs- und Prüfungsbuch gemäß der Stuttgarter
Vereinbarung vorzulegen, aus dem die Anzahl der zur Einarbeitung verwendeten Enten
hervorgeht.
Diese Zusatzprüfung wird voraussichtlich am 16. September 2017 abgenommen.
Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Nachmittag des Vortags getupft.
Die Führer der zur Prüfung 2 bzw. 3 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit;
die lebenden Enten zur Prüfung 3 stellt der Veranstalter, dies ist mit dem Nenngeld abgegolten.
Die Zahl der Hunde wird auf 16 begrenzt, Mitglieder der JVen Freiburg und Markgräflerland haben
Vorrang; es gilt das Datum der Anmeldung unter gleichzeitiger Einzahlung oder Beifügung des
Nenngelds von
70,00 € für die Prüfung 1
zusätzlich
20,00 € für die Zusatzprüfung 2
zusätzlich
50,00 € für die Zusatzprüfung 3
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht
berücksichtigt.
Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg zahlen
doppeltes Nenngeld. (Überweisung an: S. Rahner, IBAN: DE52 6601 0075 0037 3767 59;
BIC: PBNKDEFF; Postbank Karlsruhe).
Nennungen an Stefan Rahner, Hans-Thoma-Str.15 a, 79100 Freiburg, per Brief oder
per Fax.: 0761/7048500 oder per e-mail an [email protected]
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes
(wenn vorhanden), das Formblatt kann von der homepage der Jägervereinigung Freiburg
heruntergeladen oder angefordert werden bei Stefan Rahner, Hans – Thoma – Str. 15 a,
79100 Freiburg. (Tel.: 0171 3213068)
Meldeschluss ist der 26. Juli 2017; sollten mehr als 16 Meldungen eingehen gilt die Reihenfolge des
Eingangs beim Prüfungsleiter S. Rahner.
Herunterladen