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IP/02/1022
Brüssel, den 9. Juli 2002
EU unterzeichnet Fischereiabkommen mit Kiribati:
das erste seiner Art im Pazifikraum
Die EU und die Republik Kiribati haben ein neues bilaterales
Fischereiabkommen unterzeichnet, das zunächst für einen Zeitraum von drei
Jahren gelten wird. Dieses für die EU erste Fischereiabkommen im
pazifischen Raum wird den Schiffen der EU die Möglichkeit bieten, in den
Gewässern Kiribatis auf Thunfisch zu fischen. Der finanzielle Beitrag der EU
liegt bei etwa 1 378 000 €, wobei ein Teil für gezielte Maßnahmen zur
Stärkung von Kiribatis Beteiligung an regionalen und internationalen
Fischereiorganisationen und zur Unterstützung des institutionellen
Potentials des Landes im Fischereibereich verwendet wird. Das Abkommen
wird in Kraft treten, wenn die beiden Vertragsparteien ihr jeweiliges
Annahmeverfahren abgeschlossen haben. "Ich begrüße dieses Abkommen,
welches eine neue Dimension für die Beziehungen zwischen der EU und
Kiribati schafft. Das Abkommen entspricht den Bestimmungen der PalauVereinbarung die darauf abzielt, Management-Maßnahmen in diesem Bereich
zu koordinieren", so Franz Fischler, Kommissionsmitglied zuständig für
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei.
Fischereimöglichkeiten
Im ersten Jahr der Anwendung des Abkommens dürfen 6 Ringwadenfischer und 12
Langleinenfischer die Gewässer Kiribatis auf Thunfisch befischen. Ab dem zweiten
Jahr werden die Fischereimöglichkeiten auf ein Minimum von 4 Ringwadenfischern
und 12 Langleinenfischern festgesetzt; die Anzahl der Ringwadenfischer kann
jedoch je nach den Entscheidungen im Rahmen der Palau-Vereinbarung für das
Management der Ringwadenfischerei im Westpazifik auf bis zu 11 Schiffe erhöht
werden. Diese internationale Vereinbarung, bei der Kiribati zu den Vertragsparteien
zählt, begrenzt die Anzahl der Schiffe, die in den Gewässern der Vertragsparteien
fischen dürfen, um den Fischereiaufwand in den betreffenden Gebieten zu
kontrollieren.
EU-Schiffe, die von dem neuen Abkommen Gebrauch machen möchten, kommen
aus Spanien, Frankreich und Portugal.
Finanzieller Beitrag
Der finanzielle Beitrag der EU ist für das erste Jahr auf 546 000 € (was einer
Referenzfangmenge von 8 400 Tonnen Thunfisch entspricht) und für die beiden
folgenden Jahre auf 416 000 € (Referenzfangmenge von 6 400 Tonnen) festgelegt
worden, mit der Möglichkeit einer Erhöhung um 65 000 €/Jahr für jede zusätzliche
Lizenz. Jährlich werden 100 000 € (etwa 19 % des finanziellen Beitrags für das erste
Jahr) für gezielte Maßnahmen zu Stärkung der Beteiligung Kiribatis an regionalen
und internationalen Fischereiorganisationen und zur Unterstützung des
institutionellen Potentials des Landes im Fischereibereich verwendet.
Die Beteiligung der Schiffseigner an den Kosten ist höher als bei anderen
Abkommen über den Thunfischfang zwischen der EU und Drittländern. Sie wurde
auf 35 €/Tonne Thunfisch festgelegt.
Technische und praktische Bedingungen
Die EU-Schiffe werden im Rahmen des Abkommens außerhalb der 12-Meilen-Zone
fischen, um jedes Risiko des Wettbewerbs mit der lokalen handwerklichen
Fischereiflotte zu vermeiden. Die Schiffe der EU werden zwei lokale Fischer je Schiff
anstellen und mindestens dreimal pro Jahr einen Hafen in Kiribati anlaufen müssen.
Außerdem sind die EU-Schiffe im Rahmen des Abkommens verpflichtet, bei
mindestens 20% ihrer Fangreisen einen Beobachter an Bord zu nehmen und sowohl
Satellitenüberwachung mit Hilfe von VMS (Vessel Monitoring System) als auch
Fangmeldungen zu akzeptieren.
Hintergrund
Der Westpazifik verfügt über die weltweit größten Thunfischbestände und liefert
traditionell 50 % der weltweiten jährlichen Fänge an Weißem Thun, Großaugenthun,
Bonito und Gelbflossenthun. 1998 betrugen die Fangmengen für diese vier Arten im
Westpazifik 1,8 Mio. Tonnen währen im Ostpazifik 0,5 Mio. Tonnen, im Indischen
Ozean 0,7 Mio. Tonnen und im Atlantik 0,4 Mio. Tonnen gefangen wurden.
Mit einer ausschließlichen Wirtschaftszone von etwa 3,5 Millionen km² um seine 33
Inseln verfügt Kiribati über eines der größten Fischereigebiete der Region.
Die Palau-Vereinbarung ist ein subregionales Instrument das darauf abzielt, die
innerzonale Bestandsbewirtschaftung der Vertragsparteien im Hinblick auf die
Ringwadenfischerei zu koordinieren. Sie ist eine Durchführungsvereinbarung für das
Nauru-Übereinkommen über die Zusammenarbeit in Fischereibereichen, die von
gemeinsamem Interesse für das Gebiet sind. Derzeit sind 8 Länder Vertragsparteien
dieses Übereinkommens: die Föderierten Staaten von Mikronesien, die MarshallInseln, Kiribati, Papua-Neuguinea, die Salomonen, Palau, Nauru und Tuvalu.
Gemäß der Palau-Vereinbarung sind die Lizenzen für Ringwadenfischer in den
Gewässern der Vertragsparteien derzeit auf 205 begrenzt, wobei 41 Lizenzen für
lokale Schiffe reserviert sind.
Kiribati ist auch Mitglied der South Pacific Forum Fisheries Agency (FFA), die 16
Mitglieder zählt und zum Ziel hat, die Zusammenarbeit und Koordination beim
Bestandsmanagement in diesem geographischen Gebiet zu fördern.
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Zugehörige Unterlagen
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