IP/02/1022 Brüssel, den 9. Juli 2002 EU unterzeichnet Fischereiabkommen mit Kiribati: das erste seiner Art im Pazifikraum Die EU und die Republik Kiribati haben ein neues bilaterales Fischereiabkommen unterzeichnet, das zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren gelten wird. Dieses für die EU erste Fischereiabkommen im pazifischen Raum wird den Schiffen der EU die Möglichkeit bieten, in den Gewässern Kiribatis auf Thunfisch zu fischen. Der finanzielle Beitrag der EU liegt bei etwa 1 378 000 €, wobei ein Teil für gezielte Maßnahmen zur Stärkung von Kiribatis Beteiligung an regionalen und internationalen Fischereiorganisationen und zur Unterstützung des institutionellen Potentials des Landes im Fischereibereich verwendet wird. Das Abkommen wird in Kraft treten, wenn die beiden Vertragsparteien ihr jeweiliges Annahmeverfahren abgeschlossen haben. "Ich begrüße dieses Abkommen, welches eine neue Dimension für die Beziehungen zwischen der EU und Kiribati schafft. Das Abkommen entspricht den Bestimmungen der PalauVereinbarung die darauf abzielt, Management-Maßnahmen in diesem Bereich zu koordinieren", so Franz Fischler, Kommissionsmitglied zuständig für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei. Fischereimöglichkeiten Im ersten Jahr der Anwendung des Abkommens dürfen 6 Ringwadenfischer und 12 Langleinenfischer die Gewässer Kiribatis auf Thunfisch befischen. Ab dem zweiten Jahr werden die Fischereimöglichkeiten auf ein Minimum von 4 Ringwadenfischern und 12 Langleinenfischern festgesetzt; die Anzahl der Ringwadenfischer kann jedoch je nach den Entscheidungen im Rahmen der Palau-Vereinbarung für das Management der Ringwadenfischerei im Westpazifik auf bis zu 11 Schiffe erhöht werden. Diese internationale Vereinbarung, bei der Kiribati zu den Vertragsparteien zählt, begrenzt die Anzahl der Schiffe, die in den Gewässern der Vertragsparteien fischen dürfen, um den Fischereiaufwand in den betreffenden Gebieten zu kontrollieren. EU-Schiffe, die von dem neuen Abkommen Gebrauch machen möchten, kommen aus Spanien, Frankreich und Portugal. Finanzieller Beitrag Der finanzielle Beitrag der EU ist für das erste Jahr auf 546 000 € (was einer Referenzfangmenge von 8 400 Tonnen Thunfisch entspricht) und für die beiden folgenden Jahre auf 416 000 € (Referenzfangmenge von 6 400 Tonnen) festgelegt worden, mit der Möglichkeit einer Erhöhung um 65 000 €/Jahr für jede zusätzliche Lizenz. Jährlich werden 100 000 € (etwa 19 % des finanziellen Beitrags für das erste Jahr) für gezielte Maßnahmen zu Stärkung der Beteiligung Kiribatis an regionalen und internationalen Fischereiorganisationen und zur Unterstützung des institutionellen Potentials des Landes im Fischereibereich verwendet. Die Beteiligung der Schiffseigner an den Kosten ist höher als bei anderen Abkommen über den Thunfischfang zwischen der EU und Drittländern. Sie wurde auf 35 €/Tonne Thunfisch festgelegt. Technische und praktische Bedingungen Die EU-Schiffe werden im Rahmen des Abkommens außerhalb der 12-Meilen-Zone fischen, um jedes Risiko des Wettbewerbs mit der lokalen handwerklichen Fischereiflotte zu vermeiden. Die Schiffe der EU werden zwei lokale Fischer je Schiff anstellen und mindestens dreimal pro Jahr einen Hafen in Kiribati anlaufen müssen. Außerdem sind die EU-Schiffe im Rahmen des Abkommens verpflichtet, bei mindestens 20% ihrer Fangreisen einen Beobachter an Bord zu nehmen und sowohl Satellitenüberwachung mit Hilfe von VMS (Vessel Monitoring System) als auch Fangmeldungen zu akzeptieren. Hintergrund Der Westpazifik verfügt über die weltweit größten Thunfischbestände und liefert traditionell 50 % der weltweiten jährlichen Fänge an Weißem Thun, Großaugenthun, Bonito und Gelbflossenthun. 1998 betrugen die Fangmengen für diese vier Arten im Westpazifik 1,8 Mio. Tonnen währen im Ostpazifik 0,5 Mio. Tonnen, im Indischen Ozean 0,7 Mio. Tonnen und im Atlantik 0,4 Mio. Tonnen gefangen wurden. Mit einer ausschließlichen Wirtschaftszone von etwa 3,5 Millionen km² um seine 33 Inseln verfügt Kiribati über eines der größten Fischereigebiete der Region. Die Palau-Vereinbarung ist ein subregionales Instrument das darauf abzielt, die innerzonale Bestandsbewirtschaftung der Vertragsparteien im Hinblick auf die Ringwadenfischerei zu koordinieren. Sie ist eine Durchführungsvereinbarung für das Nauru-Übereinkommen über die Zusammenarbeit in Fischereibereichen, die von gemeinsamem Interesse für das Gebiet sind. Derzeit sind 8 Länder Vertragsparteien dieses Übereinkommens: die Föderierten Staaten von Mikronesien, die MarshallInseln, Kiribati, Papua-Neuguinea, die Salomonen, Palau, Nauru und Tuvalu. Gemäß der Palau-Vereinbarung sind die Lizenzen für Ringwadenfischer in den Gewässern der Vertragsparteien derzeit auf 205 begrenzt, wobei 41 Lizenzen für lokale Schiffe reserviert sind. Kiribati ist auch Mitglied der South Pacific Forum Fisheries Agency (FFA), die 16 Mitglieder zählt und zum Ziel hat, die Zusammenarbeit und Koordination beim Bestandsmanagement in diesem geographischen Gebiet zu fördern. 2