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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 - 2014
Entwicklungsausschuss
2012/0229(NLE)
30.4.2013
ENTWURF EINER
STELLUNGNAHME
des Entwicklungsausschusses
für den Fischereiausschuss
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls
zwischen der Europäischen Union und der Republik Kiribati zur Festlegung
der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem
partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen
Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits
(13331/2012 – C7-0036/2013 – 2012/0229(NLE))
Verfasser der Stellungnahme: Norbert Neuser
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In Vielfalt geeint
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KURZE BEGRÜNDUNG
Kiribati ist eine weit abgelegene pazifische Nation, die aus 33 verstreut liegenden Inseln
besteht (21 sind unbewohnt). Während das gesamte Territorium nur 726 km2 umfasst, ist die
diesbezügliche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) die größte AWZ der pazifischen
Inselstaaten.
Kiribati ist eine demokratische Republik; seine Volkswirtschaft sieht sich wie alle anderen
Inselatoll-Staaten erheblichen Engpässen ausgesetzt. Sein BIP wächst um schätzungsweise 23% pro Jahr. Das Pro-Kopf-BIP ist mit 1047 Euro eines der niedrigsten der
Unterzeichnerstaaten des Nauru-Abkommens (PNA), und Kiribati wird als ein am wenigsten
entwickelter AKP-Staat eingestuft. Zu den Herausforderungen für die wirtschaftliche
Entwicklung gehören Größe, Abgelegenheit und geographische Zersplitterung, unfruchtbare
Böden, begrenzte nutzbare Ressourcen und eine wachsende Bevölkerung. Der
Entwicklungsplan Kiribatis 2008-2011 konzentrierte sich auf die Verbesserung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf den äußeren Inseln, die Verstärkung des Zugangs
zu den Gesundheitsdiensten und die Bekämpfung des Klimawandels.
Kiribati ist extrem abhängig von Lizenzgebühren der Hochseefischerei betreibenden
Nationen, die für 23-30% der Regierungseinnahmen aufkommen, und von Überweisungen
seiner im Ausland überwiegend als Seeleute arbeitenden Bürger. Die Fischerei ist auch eine
wichtige Subsistenzaktivität, wobei mehr als 80% der Haushalte Fischerei betreiben. Der
Fischereisektor trägt rund 10% zum BIP bei.
Während Kiribati von regionalen Entwicklungsinitiativen profitiert, bleibt die Fischerei
außerhalb des 10. EEF-Länderstrategiepapiers und des Nationalen Richtprogramms für
Kiribati. Eine spezifische Unterstützung der Fischerei erfolgt stattdessen über die
Komponente sektorbezogener Politik des laufenden partnerschaftlichen Fischereiabkommens.
Auch wenn zurzeit kein Handel mit Fischereierzeugnissen zwischen Kiribati und der EU
besteht, strebt das Land künftig an, Handel mit frischen Thunfisch-Rückenfilets zu treiben.
Prüfung des Vorschlags für ein neues Protokoll
Die wichtigsten Merkmale des vorgeschlagenen neuen Protokolls folgen den Grundzügen des
ausgelaufenen Protokolls 2007-2012. Die von der Kommission an einen externen
Vertragsnehmer vergebene Ex-post-Prüfung zeigt die Stärken und Schwächen des vorherigen
Protokolls auf und ist daher nützlich, um den aktuellen Vorschlag zu prüfen.
Was die Fischereimöglichkeiten anbelangt, sieht das vorgeschlagene Protokoll 4 Ringwadenund 6 Langleinen-Fanggenehmigungen vor. Der Jahresbetrag für den Zugang zur AWZ
Kiribatis wird auf 975 000 EUR entsprechend einer jährlichen Referenzmenge von
15 000 Tonnen festgesetzt. Ein Betrag von 350 000 EUR wird der sektorbezogenen
Fischereipolitik zugewiesen.
Der von der EU jedes Jahr gezahlte Betrag (ausgenommen sind von den Reedern gezahlte
zusätzliche Gebühren) für den Zugang zur AWZ Kiribatis bleibt mit 65 EUR pro Tonne
stabil, jedoch verdoppelt sich der Betrag für die sektorbezogene Fischerei nahezu von
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62 400 EUR pro Jahr in dem vorherigen Protokoll auf 116 666 pro Jahr in dem
vorgeschlagenen Protokoll.
Die Ex-post-Prüfung zeigt einige problematische Bereiche des vorherigen Protokolls auf,
nämlich: vor 2011 fanden keine Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses statt; die
langsamen Zahlungen für die finanzielle Unterstützung der sektorbezogenen Politik in den
letzten Jahren; das Versäumnis Kiribatis, den Reedern Kontrollbescheinigungen und
Beobachterberichte zu übermitteln; und das Fehlen eines wirklichen Anreizes für gemeinsame
Unternehmen oder lokale Anlandungen zur Verarbeitung.
Unterzeichnerstaaten des Nauru-Abkommens (PNA)
Ihr Berichterstatter ist zutiefst besorgt über die Nichteinhaltung einiger Bestimmungen des
PNA durch das vorgeschlagene Protokoll, das ein verbindliches regionales Abkommen
darstellt, das von acht pazifischen Inselentwicklungsstaaten, einschließlich Kiribatis, mit dem
Hauptziel unterzeichnet wurde, die Bewirtschaftung ihrer Fischereien, von denen sie in
großem Ausmaß abhängen, zu koordinieren und zu harmonisieren.
Das PNA hat sich auf mehrere Durchführungsprotokolle und Vereinbarungen geeinigt, die
vereinbarte Bedingungen festlegen, die für alle ausländischen Fischereifahrzeuge gelten
sollen, die in den AWZ der PNA-Mitglieder fischen. Dazu gehören Bedingungen wie
Vorschriften über die Einbehaltung der Fänge, Schließungen von Fischsammelvorrichtungen
oder die obligatorische Verwendung von Schiffsortungssystemen (AIS), ein von den
Unterzeichnerstaaten entwickelter Mechanismus zur Fangaufwandsbeschränkung. AIS
ermöglichen Tage des höchstzulässigen Fischereiaufwands, die den PNA-Ländern
zugewiesen werden, und es wurde vereinbart, dass eine Mindestgebühr von 5000 US$ pro
Fangtag ab 2012 für ausländische Fischereifahrzeuge gelten soll.
Die Tatsache, dass das zwischen der EU und Kiribati vereinbarte Protokoll den AIS nicht
entspricht, ruft erhebliche Spannungen hervor, sowohl zwischen der EU und einigen
pazifischen Inselstaaten als auch zwischen Kiribati und den anderen pazifischen Inselstaaten,
wobei letztere Bedenken äußern, die EU würde in böser Absicht handeln und die regionale
Solidarität aufbrechen.
Ihr Berichterstatter ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit der pazifischen Inselstaaten
bei der Bewirtschaftung der in ihren Gewässern stattfindenden Thunfischfischerei gefördert
und nicht unterminiert werden muss. Thunfisch ist nahezu die einzige Ressource, von denen
die Volkswirtschaften dieser Inseln profitieren. Aus diesem Grund ist die gemeinsame
Bewirtschaftung und Erhaltung der Thunfischbestände von zentraler Bedeutung für ihr
Überleben. Dies beinhaltet, dass von Drittstatten, einschließlich der EU, mit diesen Ländern
unterzeichnete Fischereiabkommen die Bestimmungen regionaler und subregionaler
Abkommen und Vereinbarungen lückenlos einhalten sollten.
Durch die Unterzeichnung des vorgeschlagenen Protokolls mit der EU würde Kiribati gegen
das PNA verstoßen. Gleichzeitig könnte die EU gegen die Grundsätze der Politikkohärenz im
Interesse der Entwicklung verstoßen und ihre eigene Glaubwürdigkeit als ein Akteur der
Zusammenarbeit in der ganzen Region untergraben, wenn sie nicht gewährleistet, dass ihre
Fischereipolitik mit der der Unterzeichnerstaaten des PNA im Einklang steht, und dadurch die
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regionale Integration unterminiert.
Daher schlägt Ihr Berichterstatter vor, dass das Parlament dem Abschluss des Protokolls seine
Zustimmung verweigert. Er fordert die Kommission auf, erneut über das Protokoll zu
verhandeln und dabei die Bestimmungen aller regionalen und subregionalen Abkommen bzw.
Vereinbarungen, die für Kiribati verbindlich sind, einzubeziehen.
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Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, dem Parlament
vorzuschlagen, seine Zustimmung zu verweigern.
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