Top margin 1

Werbung
IP/08/1060
Brüssel, 1. Juli 2008
Fusionskontrolle:
Kommission
gibt
geplante
Übernahme von Huntsman durch Hexion unter
Bedingungen frei
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des
US-Chemieunternehmens Huntsman Corporation durch den Chemiekonzern
Hexion
Specialty
Chemicals
Inc.,
ebenfalls
USA,
nach
der
EG-Fusionskontrollverordnung
genehmigt.
Die
Entscheidung
der
Kommission ist an die Bedingung geknüpft, dass sich Hexion im
Epoxidharzgeschäft von seinen Werken und FuE-Anlagen in Deutschland
und den USA trennt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die
Übernahme unter dieser Bedingung den wirksamen Wettbewerb im
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder einem wesentlichen Teil
desselben nicht erheblich behindern wird.
Hexion gehört dem US-Finanzinvestor Apollo und stellt insbesondere Epoxidharze,
aber auch Acryl-, Alkyd-, Amino-, Phenol- und Polyesterharze her, die vorrangig zum
Binden, Kleben und Beschichten verwendet werden.
Huntsman produziert eine breite Palette chemischer Erzeugnisse. Dazu gehören
neben Epoxidharzen auch diverse Spezialchemikalien und chemische
Zwischenprodukte wie Polyurethane, Veredlungschemikalien, Pigmente, formulierte
Systeme, Textilfarbstoffe und Textilchemikalien.
Die Tätigkeiten von Hexion und Huntsman überschneiden sich auf allen drei Stufen
der Epoxid-Wertschöpfungskette (Ausgangsstoffe, Komponenten und formulierte
Systeme), so dass mehrere Märkte horizontal bzw. vertikal betroffen sind.
Obwohl das zusammengeschlossene Unternehmen einen hohen Marktanteil bei der
Komponente Bis-F-LER, einem speziellen flüssigem Epoxidharz, haben wird, ergab
die Marktuntersuchung der Kommission keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken in
horizontaler Hinsicht. Die beteiligten Unternehmen werden weiterhin mit
Wettbewerbsdruck konfrontiert sein, denn zum einen werden auch Mischungen, die
Bis-F-LER enthalten, angeboten und zum anderen gibt es technische Lösungen, bei
denen auf Bis-F-LER verzichtet wird. Außerdem zeigte die Untersuchung, dass
andere Unternehmen, die bereits Bis-F-LER verkaufen, in erheblichen Umfang über
freie Kapazitäten verfügen und dass auch neue Akteure in den Markt eintreten
könnten. Dies dürfte das zusammengeschlossene Unternehmen von
Preiserhöhungen bei Bis-F-LER abhalten. Aus den gleichen Gründen gelangte die
Kommission zu dem Schluss, dass auch die vertikalen Beziehungen zwischen
Bis-F-LER und formulierten Systemen für Verbundstoffe für Windenergieanlagen
und elektronische Anwendungen wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind.
Die Kommission stellte jedoch fest, dass die Übernahme in der ursprünglich
geplanten Form in horizontaler Hinsicht bei einigen Spezialharzen und formulierten
Systemen zu Wettbewerbsproblemen führte, da das zusammengeschlossene
Unternehmen in diesem Bereich sowohl weltweit als auch im EWR über
beträchtliche Marktanteile verfügt hätte.
Die Untersuchung der Kommission ergab ferner wettbewerbsrechtliche Bedenken
bei den Lieferketten i) von Polyetheraminen (Ausgangsstoff) über Härter auf der
Grundlage von Polyetheraminen (Komponente) zu formulierten Systemen für Klebund Verbundstoffe für Windenergieanlagen bzw. die Luftfahrtindustrie und ii) vom
Spezialharzen TGMDA und TGPAP zu formulierten Systemen für die
Luftfahrtindustrie.
Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, bot Hexion an, sich
von seinem gesamten Epoxidharzgeschäft zu trennen, d. h. von seinen Werken in
Duisburg und Stuttgart (Deutschland), seinem Werk in Argo (USA), seiner Fabrik zur
Herstellung von Hochleistungsharzen in Norco (USA) wie auch von seinen
FuE-Anlagen in Duisburg, Stuttgart und Houston (USA) einschließlich materieller und
immaterieller Vermögenswerte (Rechte des geistigen Eigentums, Lizenzen,
Genehmigungen, Verträge, Marken und Mitarbeiter). Die Kommission gab den
betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Gelegenheit, zu den vorgeschlagenen
Abhilfemaßnahmen Stellung zu nehmen. Danach gelangte sie zu dem Schluss, dass
diese Maßnahmen langfristig geeignet sind, die im Rahmen der Marktuntersuchung
festgestellten Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Daher gab die Kommission die
Übernahme in der durch die Verpflichtung geänderten Form frei.
Weitere Informationen siehe zu dieser Übernahme:
http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/index/m96.html#m_4835
2
Herunterladen