Landratsamt Ostalbkreis Untere Jagdbehörde Stuttgarter Straße 41 73430 Aalen Anmeldung von Lebend- und Totfangfallen Hiermit melde ich folgende - umseitig aufgeführte - für die Fangjagd mit Lebendfangfallen zugelassenen Fallentypen an: ................................................................................................... Name, Vorname ................................................................................................... Geburtstag und -ort ................................................................................................... Anschrift (PLZ, Ort, Straße) ................................................................................................... jagdausübungsberechtigt im Jagdbezirk/Fallensachkundenachweis vom…. ................................................ Ort, Datum ................................................ Unterschrift -2Anzahl Fallentyp Bezeichnung A Kastenfalle für Tiere ab Fuchsgröße B Kastenfalle für Tiere unter Fuchsgröße. C Röhrenfalle für alle Haarwildarten, vorwiegend für den unterirdischen Einbau Mindestgröße für den Fangraum Länge Breite Höhe Länge Breite Höhe 130 cm 25 cm 25 cm 100 cm 15 cm 15 cm Länge: 200 cm : 20 cm Anmerkung zu den Fallentypen A - C: Die aufgeführten Fallentypen müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung der gefangenen Tiere ausgeschlossen ist. Drahtgitter ist als Baumaterial nicht zugelassen. Röhrenfallen müssen eine ausreichende Druckfestigkeit aufweisen. In geschlossenem Zustand müssen die Fangräume abgedunkelt sein. Kontrollöffnungen aus Draht sind zulässig, falls Verletzungen der Tiere ausgeschlossen sind. Die Fangjagd mit Fallen die töten ist verboten.