Das sollten Sie unbedingt wissen 1

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Das
Das sollten Sie unbedingt wissen...
Verantwortung
Die Eigentümer bzw. die von ihnen bezeichneten Vertreter sind für
den sicheren Zustand ihrer elektrischen Anlagen verantwortlich.
Nachweispflicht
Mit der revidierten NIV wurde in der Schweiz per 1. Januar 2002
die Nachweispflicht für elektrische Anlagen eingeführt.
NIV, 734.27 (Verordnung über elektrische
Niederspannungsinstallationen)
Sicherheitsnachweis
Die Sicherheit von elektrischen Installationen muss nach der
Erstellung und dann in festgelegten Zeitabschnitten überprüft
werden. Mit dem entsprechenden Sicherheitsnachweis wird der
Betreiberin des Elektrizitätsnetzes der gefahrlose Zustand
bestätigt. Diese Sicherheitsnachweise müssen bis zum Ablauf der
nächsten Kontrollperiode aufbewahrt werden.
Netzbetreiberinnen
Die Betreiberinnen des Elektrizitätsnetzes sind verpflichtet, ein
Register ihrer Niederspannungsinstallationen zu führen und die
Installationsinhaber zu gegebenem Zeitpunkt aufzufordern, den
erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen.
Neuinstallationen
(Schlusskontrolle / Abnahmekontrolle)
Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer überprüft
der Elektroinstallateur die erstellten Anlagen im Rahmen einer
betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse in einem
Sicherheitsnachweis fest.
Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20
Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, innerhalb von sechs
Monaten nach der Übernahme der Installationen eine
Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan
durchführen zu lassen.
Bestehende Installationen
(periodische Kontrolle)
Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von
einem berechtigten Kontrollorgan geprüft werden. Die
Aufforderung zu einer periodischen Kontrolle erfolgt durch die
Netzbetreiberin.
Handänderung
Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger
Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach
Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden.
Kontrollberechtigung
Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind
grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als
eidg.dipl. Elektroinstallateur ("Elektromeister") oder als
Elektrokontrolleur/ Chefmonteur mit eidg. Fachausweis.
Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist
zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan
erforderlich.
Unabhängige Kontrolle
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung
von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen
Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt
werden.
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