Das Das sollten Sie unbedingt wissen... Verantwortung Die Eigentümer bzw. die von ihnen bezeichneten Vertreter sind für den sicheren Zustand ihrer elektrischen Anlagen verantwortlich. Nachweispflicht Mit der revidierten NIV wurde in der Schweiz per 1. Januar 2002 die Nachweispflicht für elektrische Anlagen eingeführt. NIV, 734.27 (Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen) Sicherheitsnachweis Die Sicherheit von elektrischen Installationen muss nach der Erstellung und dann in festgelegten Zeitabschnitten überprüft werden. Mit dem entsprechenden Sicherheitsnachweis wird der Betreiberin des Elektrizitätsnetzes der gefahrlose Zustand bestätigt. Diese Sicherheitsnachweise müssen bis zum Ablauf der nächsten Kontrollperiode aufbewahrt werden. Netzbetreiberinnen Die Betreiberinnen des Elektrizitätsnetzes sind verpflichtet, ein Register ihrer Niederspannungsinstallationen zu führen und die Installationsinhaber zu gegebenem Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Neuinstallationen (Schlusskontrolle / Abnahmekontrolle) Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer überprüft der Elektroinstallateur die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis fest. Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme der Installationen eine Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen. Bestehende Installationen (periodische Kontrolle) Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von einem berechtigten Kontrollorgan geprüft werden. Die Aufforderung zu einer periodischen Kontrolle erfolgt durch die Netzbetreiberin. Handänderung Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden. Kontrollberechtigung Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidg.dipl. Elektroinstallateur ("Elektromeister") oder als Elektrokontrolleur/ Chefmonteur mit eidg. Fachausweis. Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan erforderlich. Unabhängige Kontrolle Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.